Ich hätte mal eine nicht ganz unwichtige Frage zum unterjährigen Rentenbeginn in 2024. Der Rentenfreibetrag wird ja erst im Folgejahr ermittelt. Wie ist es mit den Steuern in 2024, wenn man bis zum Rentenbeginn gearbeitet hat, fällt der Freibetrag völlig weg für die Rentenmonate 2024? Vielen Dank
Wenn Sie bereits im Jahr 2024 in Rente gegangen sind, dann richtet sich der steuerpflichtige Anteil der Rente natürlich nach diesem Jahr, entsprechend der prozentuale Anteil der Rente, der steuerfrei bleibt. Also ist auch für 2024 ein Teil der Rente steuerfrei. 2025 kann dann erstmalig der Freibetrag in voller Höhe abgezogen werden.
Die stufige Eigenbelastung ist viel zu hoch, um damit Steuern zu sparen !!!
Zum Geld auszugeben muss man gute Rente haben derjenige mit weniger Rente geht es nicht
Ich hätte mal eine nicht ganz unwichtige Frage zum unterjährigen Rentenbeginn in 2024.
Der Rentenfreibetrag wird ja erst im Folgejahr ermittelt. Wie ist es mit den Steuern in 2024, wenn man bis zum Rentenbeginn gearbeitet hat, fällt der Freibetrag völlig weg für die Rentenmonate 2024?
Vielen Dank
Wenn Sie bereits im Jahr 2024 in Rente gegangen sind, dann richtet sich der steuerpflichtige Anteil der Rente natürlich nach diesem Jahr, entsprechend der prozentuale Anteil der Rente, der steuerfrei bleibt. Also ist auch für 2024 ein Teil der Rente steuerfrei. 2025 kann dann erstmalig der Freibetrag in voller Höhe abgezogen werden.