Das geht bei privaten Umzügen auf keinen Fall. Wenn der Umzug beruflich veranlasst ist, fallen die Fahrtkosten zur Ummeldung, die ohnehin nur in geringer Höhe anfallen dürften, unter die Pauschale für die sonstigen Umzugskosten
Danke für das Video! Ich bin beruflich bedingt umgezogen. Möchte gern die Pauschale geltend machen. Sollte man diese nich in "elster" nicht finden?? Das gehört doch in Z. 48 der Anlage N, oder? Und wo trage ich die doppelte Miete für 3 Monate ein? Hat jemand einen Tipp? LG
Die steuerlich abzugsfähigen Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug können in die Zeile 48 der Anlage N zur Einkommensteuerklärung 2021 eingetragen werden (nach der amtlichen Anleitung auch in Zeile 47, obwohl diese nach dem Vordruck eigentlich für Fähr- und Flugkosten vorgesehen ist). Und zwar tragen Sie die Summe aller hier angefallenen Aufwendungen ein, auch die absetzbare Doppelmiete.
@@BdStHessen Vielen Dank für die hilfreich Antwort 😊. In meinem Fall wären es die Umzugspauschale in Höhe von 870 € + die allg. Umzugskosten wie z.B. die Transportkosten + wie Sie schreiben - die absetzbare Doppelmiete. Daraus darf bzw. soll ich sogar eine Summe bilden, richtig? Danke auf jeden Fall nochmal!!
Kann die Fahrt zum Bürgerbüro wegen der Ummeldung des Wohnsitzes auch abgesetzt werden?
Das geht bei privaten Umzügen auf keinen Fall. Wenn der Umzug beruflich veranlasst ist, fallen die Fahrtkosten zur Ummeldung, die ohnehin nur in geringer Höhe anfallen dürften, unter die Pauschale für die sonstigen Umzugskosten
Sehr interessant, aber bitte verzichten Sie auf die doch sehr störende Hintergundmusik. Vielen Dank.
P.S. Ich bin zahlendes Mitglied im BdSt
Danke für das Video! Ich bin beruflich bedingt umgezogen. Möchte gern die Pauschale geltend machen. Sollte man diese nich in "elster" nicht finden?? Das gehört doch in Z. 48 der Anlage N, oder?
Und wo trage ich die doppelte Miete für 3 Monate ein? Hat jemand einen Tipp? LG
Die steuerlich abzugsfähigen Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug können in die Zeile 48 der Anlage N zur Einkommensteuerklärung 2021 eingetragen werden (nach der amtlichen Anleitung auch in Zeile 47, obwohl diese nach dem Vordruck eigentlich für Fähr- und Flugkosten vorgesehen ist). Und zwar tragen Sie die Summe aller hier angefallenen Aufwendungen ein, auch die absetzbare Doppelmiete.
@@BdStHessen Vielen Dank für die hilfreich Antwort 😊. In meinem Fall wären es die Umzugspauschale in Höhe von 870 € + die allg. Umzugskosten wie z.B. die Transportkosten + wie Sie schreiben - die absetzbare Doppelmiete. Daraus darf bzw. soll ich sogar eine Summe bilden, richtig?
Danke auf jeden Fall nochmal!!
@@cse3351 Genau. Falls das Finanzamt noch eine detaillierte Zusammenstellung haben möchte, wird es sich melden.
@@BdStHessen danke