4:32 Nach der Erhöhung des Freibetrags von 801 auf 1000 Euro haben die Banken den hinterlegten Betrag automatisch anteilig erhöht. D.h .wenn du bei einer einzelnen Bank 801 Euro angegeben hattest, haben sie das zum Folgejahr automatisch auf 1000 gesetzt.
Dachte ich mir beim ansehen des Videos auch gerade 👍.(Das Umstellen von 801€ auf 1000 € erfolgt automatisch). Hier sollte Finanztip noch mal nacharbeiten. Aber sonst bin ich von deren Arbeit begeistert
6:15 oder man wird einfach von Smartbroker geprankt. Broker: Wir passen den Freistellungsauftrag nach Zwangs-Übertrag an. Ich: ok. Neujahr Broker: ups. Doch nicht. 🥳 aber frohes neues. Finanzamt: gehe ins Gefängnis. Begib dich direkt dort hin. Gehe nicht über Los. Ziehe nicht 200$ ein.
Ihr redet von Säumniszuschlägen, meint aber Verspätungszuschläge. Säumniszuschläge werden dagegen bei verspäteter Zahlung festgesetzt und richten sich nach dem Zahlungsbetrag. Hier fallen 1% pro Monat vom nächsten durch 50€ teilbaren Betrag an.
Das mit den Verspätungszuschlägen stimmt nicht ganz. Die Frage, ob man sich in § 152 Absatz 1 oder Absatz 2 AO befindet wird nach der Dauer der Verspätung bemessen. Ermessen gibt es solange, wie bei Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung die Verspätung nicht mindestens 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres / Besteuerungszeitraumes beträgt. Heißt konkret: Bist du verpflichtet und gibst 13 Monate und 30 Tage zu spät ab, dann hat das FA grundsätzlich noch Ermessen. Gibst du aber 14 Monate und später ab, dann wird der Verspätungszuschlag kraft Gesetzes festgesetzt. (Grundannahme hier sind Veranlagungssteuern, Veranlagungszeitraum = Kalenderjahr). Eine Ausnahme davon gibt es: Wenn man bei Abgabeverpflichtung zu spät abgibt und grundsätzlich ein Verspätungszuschlag festzusetzen wäre (Abs.2), die Steuer aber auf 0 € oder auf einen negativen Betrag festgesetzt wird, dann gilt Abs. 2 nicht mehr. Das heißt allerdings, dass dann wieder Abs. 1 gilt, nämlich das Ermessen des Finanzbeamten. Und der kann, gerade wenn der Steuerpflichtige das jedes Jahr so macht, geneigt sein dann trotzdem einen Verspätungszuschlag festzusetzen, quasi als erzieherische Maßnahme. Nirgendwo im Gesetz steht jedoch, dass bei Nachzahlungen + verspäteter Abgabe ein Verspätungszuschlag festzusetzen ist. Wäre auch Quatsch, weil es dem Sinn und Zweck nicht entsprechen würde.
@@rendigmordas ist leider komplett falsch. Abs. 2 greift automatisch bei Steuern die sich auf das Kalenderjahr beziehen (zum Beispiel ESt). Wenn du die Frist reißt wird automatisch ein VSP festgesetzt…
@@albertbumbez3263 Lies bitte sowohl das Gesetz als auch mal nen Kommentar dazu, vielleicht hilft dir auch Haufe oder Smartsteuer. Das ist nämlich Quatsch, was du da erzählst. Bei verfristeter Abgabe gibt es zwar vom RMS einen Hinweis dazu, dass verspätet abgegeben wurde, es wird aber nicht in jedem Fall automatisch ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Das ist ein Anstoß an den Beamten sein Ermessen auszuüben. Nur bei einer Verspätung von t >= 14 Monate wird vom System automatisch ein Verspätungszuschlag festgesetzt, es sei denn eine Ausnahme aus § 152 Abs. 3 AO greift. Es gibt nicht umsonst "kann"- und "muss"-Fälle. Ich bezweifle, dass alle meine ehemaligen Kollegen, sowie Dozenten und Ausbilder das falsch gemacht / gelehrt haben.
Ich finde generell dass ein System das so kompliziert ist, dass ein ehrlicher Bürger sich ausversehen strafbar machen kann, verändert u vereinfacht werden müsste.
Ein Tatbestandsmerkmal für Steuerhinterziehung ist Vorsatz, der "einfache Bürger" muss da schon einiges machen, damit man bei Steuerhinterziehung landet.
Diese 520€ Freibetrag, was ihr meintet für die Untervermietung ...das wäre dann eine Freigrenze oder? Da man bei Überschreiten auf den gesamten Betrag steuern zahlen muss richtig? PS: cooles Video VG
Tatsächlich war ich auch völlig fassungslos, als ich ein Schreiben des Finanzamtes bekam,, dass ich Steuern erzogen habe. In dem ich meine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben habe. Ich wusste das wirklich nicht. Ich war total aus den Socken. Jetzt recherchiere ich im Nachhinein Ich hätte nie gedacht, dass das als Steuerhinterziehung gelten kann. Sehr sehr unangenehm.
Welch grausames hinterhältiges Regime!!! Wenn man aus einfachen Verhältnissen stammt und in der DDR aufgewachsen ist, dann hat man natürlich keinerlei Chance mit diesem Steuerirsinn irgendwie zurecht zu kommen! Das mittelalterliche Konstrukt in der BRD ist natürlich für einfache Leute komplett unerträglich!!!!
Da Hoeneß für 28,5 Mio Euro hinterzogene Steuern 3,5 Jahre Gefängnis bekommen hatte, sehen wir Saidi wohl 2028 zur Fußball EM wieder auf freiem Fuß. ;-)
Danke für eure Videos! Hilft immer❤ liebe ich total. Ich würde mich freuen, wenn ihr meine Frage mal in den anderen Videos vielleicht anspricht: - was passiert wenn man ein ETF depot eröffnet, dort mehrere ETFs kauft und nach zB 3 Jahren das Depot kündigt (die Bank gefällt mir nicht), und ETFs günstiger verkauft (spezifische ETFs, Übertragubg nicht möglich) als eingekauft. Somit habe ich insgesamt keinen Gewinn gemacht aber im Jahr des ETF-Verkaufs habe ich ja quasi einen Ertrag über 1000€ freistellungsbetrag. Wie soll ich dem Finanzamt in der Steuererklärung mitteilen, dass es sich eigentlich um einen Verlust handelt? Danke
Wenn ich zu viel Freistellungsaufträge erteilt habe, bzw. 1000€ über mehrer Depots überschritten habe ....wo gebe ich die Differenz in der Steuererklärung genau an? Hätte hier jemand ein konkretes Beispiel für mich?
Ich habe das vor ein paar Jahren im Anschreiben dargelegt (hatte damals übersehen, dass eine Bank automatisch die Freistellung verlängert hatte, normalerweise erteile ich die Freistellungsaufträge nämlich nur bis zum Jahresende). Da ich aber ohnehin trotzdem eine Rückzahlung erhalten habe (vermute ich), ist nichts weiter passiert.
Ich kenn jetzt nicht den Brief den Saidi bekommen hat, aber vermutlich war das nur ein Erinnerungsschreiben. Das verwechseln viele mit einer Aufforderung, es ist aber nur eine Erinnerung. Ich hatte auch so einen Brief bekommen. Ich war 2020 & 2021 verpflichtet zu einer Steuererklärung wegen Bitcoin Gewinne und hab das auch brav gemacht, September 2023 habe ich dann für das Jahr 2022 auch genau diesen brief bekommen, ich hatte aber keine Gewinne zu versteuern. Es kam danach auch nie was. Also alles entspannt.
20:02 beispielsweise wenn man einen TH-cam Kanal bereit, der nach Außen vielleicht ein bisschen mehr als Hobby gesehen werden könnte (also eher als Nebenjob oder zweites Standbein) wird man doch gleich als Gewerbe gesehen und müsste Steuererklärung machen 😅
ich bin dieses jahr steuerhinterzieher! habe meine freistellungsauftraege umgestellt, das habe ich nicht ordentlich organisiert und habe jetzt mehr als 1000 euro nicht abgezogen bekommen. was genau ist zu tun?
@@tom332 Arbeitnehmer müssen abwarten bis die Jahresentgeltmeldung vom Arbeitgeber vorliegt. Dies ist meist ab März der Fall und man kann dann auch mittels ELSTER diese beim Finanzamt abrufen. Aber je ehr man die Steuererklärung einreicht um so kürzer ist dort die Bearbeitungszeit.
Mir kommt eine Frage auf, bei Zoll. Gibt es eine Ausfuhrprotokoll? Z.B. wenn ich meine Playstation mit im Urlaubnehm. Nicht das der Zoll sagt ich habe die im Ausland gekauft.
Durch meine Dividenden ist der FSA über 2k eh voll ausgenutzt. Ich weiß nicht, was die hier haben. Einfach ein paar ausschüttende ETFs haben, der Rest thesaurierend.
Bei den thesaurierenden sind doch jetzt auch vorab Abgaben fällig. Die hat meine Bank mit dem Freistellungsauftrag verrechnet. Oder meinen sie etwas anderes?
@@samhain_88 wenn ich ARBEITE ja. Momentan lebe ich frugalistisch von Erspartem, habe ca. 500€ Zinsen jeden Monat. Mit 67 werde ich kleine Rente von 800€ haben, bin jetzt 60
@@samhain_88 Er zahlt Kapitalertragsteuer (auch Abgeltungssteuer) auf Kursgewinne und Dividenden. 1000 Euro hat er im Jahr frei, alles drüber wird mit 25%+Soli besteuert...
Bei Wohngemeinschaften kommt es öfters vor, dass es einen Hauptmieter und Untermieter gibt. Muss der Hauptmieter, der die Miete von den Untermieter (ohne Gewinn) erhält, auch Mieteinnahmen angeben? Die Miete wird ja 1:1 durchgereicht.
@germanstacker ok also im Vorfeld über den Broker regeln geht nicht? Also dass quasi nachdem der Freibetrag ausgeschöpft war, diesen nochmal zu senken und dann den Rest direkt als Steuer abführen.
Ist es wirklich Steuerhinterziehung, wenn man über mehrere Freistellungsaufträge mehr als den Pauschbetrag bekommt, im Anschluss aber eine Steuererklärung macht?
Könnte aber schon eine Steuerhinterziehung sein, wenn man dies vorsätzlich (also zum Beispiel absichtlich) macht, da man ja bis zur Steuerklärung Steuern verkürzt hat!
Wie steht es um ausländische P2P einnahmen, die durch die Höhe des Sparerpauschbetrag abgedeckt sind? Ich kümmere mich ja auch selbst um die einzelenen Freistellungsaufträge, sorge ich also dafür, dass ich in Summe nicht über die 1000€ komme, muss ich meine Zinseinnahmen dann auch nicht in der Steuererklärung angeben, korrekt?
Ich werde dieses Jahr das erste Mal alles von meinen Depots und Konten in der Steuererklärung angeben, weil das Einziehen der Vorabpauschale bei der comdirect irgendwie seltsam lief, weil etwas abgebucht, aber wieder storniert wurde.. Aber ich hab keine Nachricht oder Antwort bekommen, was da genau das Problem war und wie ich denn die Vorabpauschale jetzt begleichen soll, ob das Finanzamt dann mich anschreibt oder ähnliches...
Ich glaube die erste Frage war n bisschen anders gemeint. Nehme an, dass der Fragesteller sich bei Aktienrenditen am Wort „Zins“ stört, da Zinsen ja grundsätzlich sicher sind, Aktienrenditen jedoch nicht. Vielleicht möchte er lieber das Wort Renditerendite-Effekt und nicht Zinseszinseffekt bei Aktien prägen 😁.
08:50 Moin! Ne Frage zu den ausländischen Konten. Was ist jetzt bei zugezogen Menschen die hier in Deutschland steuerpflichtig (Job) sind aber noch in ihrem Herkunftsland ein altes Girokonto (aus Kindheitstagen) haben und dieses bisher nie angegeben hatten weil man das nicht wusste. Angenommen auch die Bank (nicht EU) zahlt keine Abgeltungssteuer oder automatisch Info an Deutschland. Ist das nur bei Zinserträgen und Tagesgeld relevant oder schon bei so einem einfachen Girokonto wo eventuell gar keine Zinsen geflossen sind? Einfach Anlage K beim nächsten Mal ausfüllen und gut?
Wenn du keine Zinsen bekommst, hast du keine Einnahmen. Wenn du nichts davon wusstest, ist es mangels Vorsatz keine hinterziehung. Sowie du davon erfährst müsstest du das dem Fa auch nachträglich für Vorjahre melden, soweit Zinsen geflossen sind. Da du hier einen dauerhaften Aufenthalt hast, bist du grds unbeschränkt steuerpflichtig. Zinsen aus dem Ausland sind idr nach § 49 Abs. 1 Nr 5 a as estg stpfl.
Seit 2005 ist es den Finanzbehörden erlaubt, einen Kontenabruf zu starten, wenn beispielsweise ein/e Steuerpflichtige/r keine ausreichenden Angaben über seine/ihre Einkommensverhältnisse geben kann oder will. Beschlossen wurde das bereits 2003 mit dem „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“.
@@Droid_BB-8 Klar, aber das machen sie doch nur sporadisch bzw. bei Verdacht. Aber anhand welcher Indizien schöpfen sie Verdacht? Wenn ich mein Gehalt ganz normal versteuere, aber z.B. Meiteingänge auf ein anderes Konto nicht angebe, wie sollen die das merken, außer durch Zufall?
@@Birkenstock791 Wenn Sie Mieteingänge haben, dann zahlen Sie doch auch Grundsteuer. Und Sie glauben das dann Finanzamt nicht weiß das Sie diese Einnahmen haben. Das Finanzamt darf Einsicht in Mietvertrag verlangen. Mit Urteil vom vom 01.02.2023 (Az. 3 K 596/22) hat das Finanzgericht Nürnberg entschieden, dass das Finanzamt von der Vermieterseite im Rahmen einer Prüfung der Einkommenssteuererklärung den Mietvertrag anfordern kann. Etwas mehr an Realismus von Ihnen wäre schon angebracht.
@@Birkenstock791 z.B dadurch, dass der Mieter beispielsweise ein Arbeitszimmer oder haushaltsnahe Dienstleistungen geltend macht. Oder falls die Mieten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dann könnte ein Betriebsprüfer schonmal auf die Idee kommen, ob die Einnahmen auf der anderen Seite versteuert werden.
"Man kann aus Versehen Steuern hinterziehen, das geht tatsächlich." Nein, das geht nicht. Wann lernt ihr das endlich? Wenn ihr schon solche Beiträge macht, dann informiert euch doch bitte ordentlich bei Experten. Das tut ihr scheinbar seit längerem nicht mehr. Der Content wird inhaltlich langsam sehr dünn und obendrauf noch falsch. Steuerhinterziehung, § 370 Abgabenordnung setzt VORSATZ voraus. Vorsatz ist das absolute Gegenteil von "aus Versehen". Es braucht zwar lediglich bedingten Vorsatz, das so genannte "billigende in Kauf nehmen", aber auch dort braucht es die Wissensebene, man muss für möglich halten, dass daraus ein steuerlicher Schaden entstehen kann und das dann eben hinnehmen. Das ist Vorsatz und eben KEIN Versehen.
@@simonhaas6480 Ohne dein Wissen wird ein geerebtes Konto definitiv nicht auf deinen Namen übertragen. So lange es nicht auf deinen Namen läuft, ist es nicht dein Konto.
Bei diesem Video handelt es sich um Informationsmaterial für die Allgemeinheit. Da der durchschnittliche Zuschauer/-Hörer mit dem Begriff Steuerhinterziehung mehr anfangen kann als mit dem korrekten Begriff der Steuerverkürzung ist die Begriffswahl hier in Ordnung. Es handelt sich eben nicht um ein Infomationsvideo für Steuerfahnder oder Finanzbeamte. Hier müssen gewisse Begriffsdetails außenvorbleiben, um den Inhalt nicht zu verkomplizieren. Ich sehe nicht, wie hier eine solche Begriffserklärung den Inhalt verbessern würde.
4:32 Nach der Erhöhung des Freibetrags von 801 auf 1000 Euro haben die Banken den hinterlegten Betrag automatisch anteilig erhöht. D.h .wenn du bei einer einzelnen Bank 801 Euro angegeben hattest, haben sie das zum Folgejahr automatisch auf 1000 gesetzt.
Dachte ich mir beim ansehen des Videos auch gerade 👍.(Das Umstellen von 801€ auf 1000 € erfolgt automatisch).
Hier sollte Finanztip noch mal nacharbeiten.
Aber sonst bin ich von deren Arbeit begeistert
Ich bin so dankbar für diese Folge.
6:15 oder man wird einfach von Smartbroker geprankt.
Broker: Wir passen den Freistellungsauftrag nach Zwangs-Übertrag an.
Ich: ok.
Neujahr
Broker: ups. Doch nicht. 🥳 aber frohes neues.
Finanzamt: gehe ins Gefängnis. Begib dich direkt dort hin. Gehe nicht über Los. Ziehe nicht 200$ ein.
Ihr redet von Säumniszuschlägen, meint aber Verspätungszuschläge.
Säumniszuschläge werden dagegen bei verspäteter Zahlung festgesetzt und richten sich nach dem Zahlungsbetrag. Hier fallen 1% pro Monat vom nächsten durch 50€ teilbaren Betrag an.
Das mit den Verspätungszuschlägen stimmt nicht ganz.
Die Frage, ob man sich in § 152 Absatz 1 oder Absatz 2 AO befindet wird nach der Dauer der Verspätung bemessen. Ermessen gibt es solange, wie bei Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung die Verspätung nicht mindestens 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres / Besteuerungszeitraumes beträgt.
Heißt konkret:
Bist du verpflichtet und gibst 13 Monate und 30 Tage zu spät ab, dann hat das FA grundsätzlich noch Ermessen. Gibst du aber 14 Monate und später ab, dann wird der Verspätungszuschlag kraft Gesetzes festgesetzt. (Grundannahme hier sind Veranlagungssteuern, Veranlagungszeitraum = Kalenderjahr).
Eine Ausnahme davon gibt es:
Wenn man bei Abgabeverpflichtung zu spät abgibt und grundsätzlich ein Verspätungszuschlag festzusetzen wäre (Abs.2), die Steuer aber auf 0 € oder auf einen negativen Betrag festgesetzt wird, dann gilt Abs. 2 nicht mehr.
Das heißt allerdings, dass dann wieder Abs. 1 gilt, nämlich das Ermessen des Finanzbeamten. Und der kann, gerade wenn der Steuerpflichtige das jedes Jahr so macht, geneigt sein dann trotzdem einen Verspätungszuschlag festzusetzen, quasi als erzieherische Maßnahme.
Nirgendwo im Gesetz steht jedoch, dass bei Nachzahlungen + verspäteter Abgabe ein Verspätungszuschlag festzusetzen ist. Wäre auch Quatsch, weil es dem Sinn und Zweck nicht entsprechen würde.
@@rendigmordas ist leider komplett falsch. Abs. 2 greift automatisch bei Steuern die sich auf das Kalenderjahr beziehen (zum Beispiel ESt). Wenn du die Frist reißt wird automatisch ein VSP festgesetzt…
@@albertbumbez3263 Lies bitte sowohl das Gesetz als auch mal nen Kommentar dazu, vielleicht hilft dir auch Haufe oder Smartsteuer. Das ist nämlich Quatsch, was du da erzählst. Bei verfristeter Abgabe gibt es zwar vom RMS einen Hinweis dazu, dass verspätet abgegeben wurde, es wird aber nicht in jedem Fall automatisch ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Das ist ein Anstoß an den Beamten sein Ermessen auszuüben. Nur bei einer Verspätung von t >= 14 Monate wird vom System automatisch ein Verspätungszuschlag festgesetzt, es sei denn eine Ausnahme aus § 152 Abs. 3 AO greift.
Es gibt nicht umsonst "kann"- und "muss"-Fälle. Ich bezweifle, dass alle meine ehemaligen Kollegen, sowie Dozenten und Ausbilder das falsch gemacht / gelehrt haben.
Ich finde generell dass ein System das so kompliziert ist, dass ein ehrlicher Bürger sich ausversehen strafbar machen kann, verändert u vereinfacht werden müsste.
Ein Tatbestandsmerkmal für Steuerhinterziehung ist Vorsatz, der "einfache Bürger" muss da schon einiges machen, damit man bei Steuerhinterziehung landet.
@@MM-fy6yz Ok, im Video hörte es sich aber schon so an, dass man sich schnell mal versehentlich Strafbar machen könnte.
Diese 520€ Freibetrag, was ihr meintet für die Untervermietung ...das wäre dann eine Freigrenze oder? Da man bei Überschreiten auf den gesamten Betrag steuern zahlen muss richtig?
PS: cooles Video
VG
Tatsächlich war ich auch völlig fassungslos, als ich ein Schreiben des Finanzamtes bekam,, dass ich Steuern erzogen habe. In dem ich meine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben habe.
Ich wusste das wirklich nicht. Ich war total aus den Socken.
Jetzt recherchiere ich im Nachhinein
Ich hätte nie gedacht, dass das als Steuerhinterziehung gelten kann. Sehr sehr unangenehm.
Ja, Menschenverachtung
Welch grausames hinterhältiges Regime!!! Wenn man aus einfachen Verhältnissen stammt und in der DDR aufgewachsen ist, dann hat man natürlich keinerlei Chance mit diesem Steuerirsinn irgendwie zurecht zu kommen! Das mittelalterliche Konstrukt in der BRD ist natürlich für einfache Leute komplett unerträglich!!!!
Die Freistellungsaifträge wurden bei der Erhöhung der maximalen Freistellung von 801 auf 1000 Euro automatisch anteilig erhöht.
Da Hoeneß für 28,5 Mio Euro hinterzogene Steuern 3,5 Jahre Gefängnis bekommen hatte, sehen wir Saidi wohl 2028 zur Fußball EM wieder auf freiem Fuß. ;-)
Danke für eure Videos! Hilft immer❤ liebe ich total.
Ich würde mich freuen, wenn ihr meine Frage mal in den anderen Videos vielleicht anspricht:
- was passiert wenn man ein ETF depot eröffnet, dort mehrere ETFs kauft und nach zB 3 Jahren das Depot kündigt (die Bank gefällt mir nicht), und ETFs günstiger verkauft (spezifische ETFs, Übertragubg nicht möglich) als eingekauft. Somit habe ich insgesamt keinen Gewinn gemacht aber im Jahr des ETF-Verkaufs habe ich ja quasi einen Ertrag über 1000€ freistellungsbetrag. Wie soll ich dem Finanzamt in der Steuererklärung mitteilen, dass es sich eigentlich um einen Verlust handelt?
Danke
Wenn ich zu viel Freistellungsaufträge erteilt habe, bzw. 1000€ über mehrer Depots überschritten habe ....wo gebe ich die Differenz in der Steuererklärung genau an? Hätte hier jemand ein konkretes Beispiel für mich?
Ich habe das vor ein paar Jahren im Anschreiben dargelegt (hatte damals übersehen, dass eine Bank automatisch die Freistellung verlängert hatte, normalerweise erteile ich die Freistellungsaufträge nämlich nur bis zum Jahresende). Da ich aber ohnehin trotzdem eine Rückzahlung erhalten habe (vermute ich), ist nichts weiter passiert.
Ich kenn jetzt nicht den Brief den Saidi bekommen hat, aber vermutlich war das nur ein Erinnerungsschreiben. Das verwechseln viele mit einer Aufforderung, es ist aber nur eine Erinnerung.
Ich hatte auch so einen Brief bekommen. Ich war 2020 & 2021 verpflichtet zu einer Steuererklärung wegen Bitcoin Gewinne und hab das auch brav gemacht, September 2023 habe ich dann für das Jahr 2022 auch genau diesen brief bekommen, ich hatte aber keine Gewinne zu versteuern. Es kam danach auch nie was.
Also alles entspannt.
Leider wie alle Steuer-Folgen mit viel 3/4-Wissen gespickt.
Macht so einen Talk doch bitte mit einem Experten.
und was genau??
An welchen Stellen fehlt Ihnen ein Viertel?
20:02 beispielsweise wenn man einen TH-cam Kanal bereit, der nach Außen vielleicht ein bisschen mehr als Hobby gesehen werden könnte (also eher als Nebenjob oder zweites Standbein) wird man doch gleich als Gewerbe gesehen und müsste Steuererklärung machen 😅
Wer mit Freibeträgen nicht umgehen kann, keine Erteilen und dann bei der Steuererklärung angeben um den Freibetrag richtig zu bekommen.
ich bin dieses jahr steuerhinterzieher! habe meine freistellungsauftraege umgestellt, das habe ich nicht ordentlich organisiert und habe jetzt mehr als 1000 euro nicht abgezogen bekommen. was genau ist zu tun?
Steuererklärung einreichen, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts stellen, Problem erledigt.
@@rendigmor es reicht, das in der steuererklaerung zu fixen? dann koennte man das ja systematisch machen fuer kostenlose kredite ...
kleiner Lifehack, den ich anwende am Rande: Steuererklärung am 1. Feiertag des Jahres machen! dann schiebt man das nicht bis Ultimo
Also am 01.01.? 😂
@@tom332
Arbeitnehmer müssen abwarten bis die Jahresentgeltmeldung vom Arbeitgeber vorliegt. Dies ist meist ab März der Fall und man kann dann auch mittels ELSTER diese beim Finanzamt abrufen. Aber je ehr man die Steuererklärung einreicht um so kürzer ist dort die Bearbeitungszeit.
Mir kommt eine Frage auf, bei Zoll.
Gibt es eine Ausfuhrprotokoll?
Z.B. wenn ich meine Playstation mit im Urlaubnehm. Nicht das der Zoll sagt ich habe die im Ausland gekauft.
Durch meine Dividenden ist der FSA über 2k eh voll ausgenutzt. Ich weiß nicht, was die hier haben. Einfach ein paar ausschüttende ETFs haben, der Rest thesaurierend.
Bei den thesaurierenden sind doch jetzt auch vorab Abgaben fällig. Die hat meine Bank mit dem Freistellungsauftrag verrechnet. Oder meinen sie etwas anderes?
@ doch, die kommen dazu, sind aber vom Referenzzinssatz abhängig, der in der Vergangenheit auch mal 0 war.
ich bin Privatier und lebe frugalistisch. Zahle nur Kapitalertragssteuer, 1000€ Freibetrag als Single, mache nie Einkommensteuererklärung.
Also verdienst du im Jahr nicht mehr als den Grundfreibetrag von 12k?
@@samhain_88 wenn ich ARBEITE ja. Momentan lebe ich frugalistisch von Erspartem, habe ca. 500€ Zinsen jeden Monat. Mit 67 werde ich kleine Rente von 800€ haben, bin jetzt 60
@@samhain_88 WENN ich mal arbeite! habe jeden Monat 500€ Zinsen, zahle keine Miete da abbezahlt.
@@samhain_88 Er zahlt Kapitalertragsteuer (auch Abgeltungssteuer) auf Kursgewinne und Dividenden. 1000 Euro hat er im Jahr frei, alles drüber wird mit 25%+Soli besteuert...
Bei Wohngemeinschaften kommt es öfters vor, dass es einen Hauptmieter und Untermieter gibt. Muss der Hauptmieter, der die Miete von den Untermieter (ohne Gewinn) erhält, auch Mieteinnahmen angeben?
Die Miete wird ja 1:1 durchgereicht.
Wenn er keinen Gewinn macht, muss er das nicht angeben.
Und was macht man, wenn man aus Versehen 1050€ erteilt hat, dann mehr Dividende reinkam als erwartet.?
Eine Steuererklärung mit der vollständigen Anlage KAP.
@germanstacker ok also im Vorfeld über den Broker regeln geht nicht? Also dass quasi nachdem der Freibetrag ausgeschöpft war, diesen nochmal zu senken und dann den Rest direkt als Steuer abführen.
@ ruf doch beim Broker an und frag kurz nach?
Ist es wirklich Steuerhinterziehung, wenn man über mehrere Freistellungsaufträge mehr als den Pauschbetrag bekommt, im Anschluss aber eine Steuererklärung macht?
Nein dazu macht man ja eine Steuererklärung
Könnte aber schon eine Steuerhinterziehung sein, wenn man dies vorsätzlich (also zum Beispiel absichtlich) macht, da man ja bis zur Steuerklärung Steuern verkürzt hat!
Wie steht es um ausländische P2P einnahmen, die durch die Höhe des Sparerpauschbetrag abgedeckt sind? Ich kümmere mich ja auch selbst um die einzelenen Freistellungsaufträge, sorge ich also dafür, dass ich in Summe nicht über die 1000€ komme, muss ich meine Zinseinnahmen dann auch nicht in der Steuererklärung angeben, korrekt?
Ich denke, dass ausländische Kapitalerträge grundsätzlich in der Steuererklärung angegeben werden müssen.
Unsinn - Du musst es angeben
Ich werde dieses Jahr das erste Mal alles von meinen Depots und Konten in der Steuererklärung angeben, weil das Einziehen der Vorabpauschale bei der comdirect irgendwie seltsam lief, weil etwas abgebucht, aber wieder storniert wurde.. Aber ich hab keine Nachricht oder Antwort bekommen, was da genau das Problem war und wie ich denn die Vorabpauschale jetzt begleichen soll, ob das Finanzamt dann mich anschreibt oder ähnliches...
Ich glaube die erste Frage war n bisschen anders gemeint. Nehme an, dass der Fragesteller sich bei Aktienrenditen am Wort „Zins“ stört, da Zinsen ja grundsätzlich sicher sind, Aktienrenditen jedoch nicht.
Vielleicht möchte er lieber das Wort Renditerendite-Effekt und nicht Zinseszinseffekt bei Aktien prägen 😁.
In der Zelle von P Diddy und SBF ist noch ein Platz frei!
08:50 Moin! Ne Frage zu den ausländischen Konten. Was ist jetzt bei zugezogen Menschen die hier in Deutschland steuerpflichtig (Job) sind aber noch in ihrem Herkunftsland ein altes Girokonto (aus Kindheitstagen) haben und dieses bisher nie angegeben hatten weil man das nicht wusste. Angenommen auch die Bank (nicht EU) zahlt keine Abgeltungssteuer oder automatisch Info an Deutschland. Ist das nur bei Zinserträgen und Tagesgeld relevant oder schon bei so einem einfachen Girokonto wo eventuell gar keine Zinsen geflossen sind? Einfach Anlage K beim nächsten Mal ausfüllen und gut?
Wenn du keine Zinsen bekommst, hast du keine Einnahmen.
Wenn du nichts davon wusstest, ist es mangels Vorsatz keine hinterziehung. Sowie du davon erfährst müsstest du das dem Fa auch nachträglich für Vorjahre melden, soweit Zinsen geflossen sind.
Da du hier einen dauerhaften Aufenthalt hast, bist du grds unbeschränkt steuerpflichtig. Zinsen aus dem Ausland sind idr nach § 49 Abs. 1 Nr 5 a as estg stpfl.
Wie merkt denn das Finanzamt, dass man Geldeingänge nicht versteuert hat?
Seit 2005 ist es den Finanzbehörden erlaubt, einen Kontenabruf zu starten, wenn beispielsweise ein/e Steuerpflichtige/r keine ausreichenden Angaben über seine/ihre Einkommensverhältnisse geben kann oder will. Beschlossen wurde das bereits 2003 mit dem „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“.
@@Droid_BB-8 Klar, aber das machen sie doch nur sporadisch bzw. bei Verdacht. Aber anhand welcher Indizien schöpfen sie Verdacht? Wenn ich mein Gehalt ganz normal versteuere, aber z.B. Meiteingänge auf ein anderes Konto nicht angebe, wie sollen die das merken, außer durch Zufall?
@@Birkenstock791 Wenn Sie Mieteingänge haben, dann zahlen Sie doch auch Grundsteuer. Und Sie glauben das dann Finanzamt nicht weiß das Sie diese Einnahmen haben.
Das Finanzamt darf Einsicht in Mietvertrag verlangen. Mit Urteil vom vom 01.02.2023 (Az. 3 K 596/22) hat das Finanzgericht Nürnberg entschieden, dass das Finanzamt von der Vermieterseite im Rahmen einer Prüfung der Einkommenssteuererklärung den Mietvertrag anfordern kann.
Etwas mehr an Realismus von Ihnen wäre schon angebracht.
@@Birkenstock791Im Zweifel will schon mal die Bank einen Herkunftsnachweis
@@Birkenstock791 z.B dadurch, dass der Mieter beispielsweise ein Arbeitszimmer oder haushaltsnahe Dienstleistungen geltend macht. Oder falls die Mieten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dann könnte ein Betriebsprüfer schonmal auf die Idee kommen, ob die Einnahmen auf der anderen Seite versteuert werden.
"Man kann aus Versehen Steuern hinterziehen, das geht tatsächlich." Nein, das geht nicht. Wann lernt ihr das endlich? Wenn ihr schon solche Beiträge macht, dann informiert euch doch bitte ordentlich bei Experten. Das tut ihr scheinbar seit längerem nicht mehr. Der Content wird inhaltlich langsam sehr dünn und obendrauf noch falsch. Steuerhinterziehung, § 370 Abgabenordnung setzt VORSATZ voraus. Vorsatz ist das absolute Gegenteil von "aus Versehen". Es braucht zwar lediglich bedingten Vorsatz, das so genannte "billigende in Kauf nehmen", aber auch dort braucht es die Wissensebene, man muss für möglich halten, dass daraus ein steuerlicher Schaden entstehen kann und das dann eben hinnehmen. Das ist Vorsatz und eben KEIN Versehen.
Die Regeln sind so kompliziert und das Finanzamt so ein Haifisch, Vorsatz is da schnell erreicht
Und wenn ich ein Konto Erbe, aber nichts davon weiß, ist das dann auch Vorsatz
@@simonhaas6480 Ohne dein Wissen wird ein geerebtes Konto definitiv nicht auf deinen Namen übertragen.
So lange es nicht auf deinen Namen läuft, ist es nicht dein Konto.
Bei diesem Video handelt es sich um Informationsmaterial für die Allgemeinheit. Da der durchschnittliche Zuschauer/-Hörer mit dem Begriff Steuerhinterziehung mehr anfangen kann als mit dem korrekten Begriff der Steuerverkürzung ist die Begriffswahl hier in Ordnung. Es handelt sich eben nicht um ein Infomationsvideo für Steuerfahnder oder Finanzbeamte. Hier müssen gewisse Begriffsdetails außenvorbleiben, um den Inhalt nicht zu verkomplizieren. Ich sehe nicht, wie hier eine solche Begriffserklärung den Inhalt verbessern würde.
Nein, da Du dann nicht vorsätzlich handelst.
Danke für die generell gute und transparente aufklärende Arbeit, aber euer rigoroses gendern ist echt anstrengend.
Willst Du mich retten schick' mir Geld 💰 und Zigaretten .... aber ich werde Dich NiCHT besuchen 😮