Ich würde sagen, man muss differenzieren. Ein Recht auf analoges Leben bedeutet auf der anderen Seite einen Zwang analoge Wege offen zu halten. Das dürfte zumindest gegenüber Privaten Personen/Unternehmen schwer werden, da diese selber die grundrechtlich geschützten Freiheit haben, ihre Dinge oder Geschäfte digital zu organisieren. Bei Leistungen von Staat und Verwaltung muss im Regelfall ein vernünftiger analoger Weg offen gehalten werden. Diese Leistungen sind derart essenziell, dass diese für jeden zugänglich sein müssen. Dazu kommt noch, dass der Staat selber auch ein Problem hat, seine Leistungen benutzerfreundlich anzubieten und die Infrastruktur teilweise auch gar nicht für eine vollständige Digitalisierung ausgelegt ist. So gab es bei der Grundsteuer Erklärung in der Anfangszeit ja auch Zusammenbrüche des Elster-Portals. Bei Leistungen von privaten Unternehmen die essentielle Dienstleistungen (Bahn, Post, Strom usw.) anbieten oder als Monopolist tätig sind würde ich auch das Erfordernis einer analogen Alternative sehen. Die Bahn hätte hier z.B. die Plastik-Bahn-Card wenigstens auf Nachfrage zusenden können. Im restlichen privaten Sektor ist es eine Frage der Absprachen zwischen den Vertragsparteien, wie der Vertrag geschlossen und angewickelt wird. Dabei setzt das Zivilrecht gerade im Umgang mit Verbrauchern im AGB-Recht Grenzen. Einem privaten Unternehmen aber immer den Aufwand einer analogen Zugangs aufzuerlegen halte ich auch nicht für richtig. Im übrigen sollten wir uns vielleicht nicht nur darum kümmern, wie und wo man ohne digitale Geräte auskommt, sondern auch dafür sorgen, dass diese Geräte und entsprechende Anwendungen inklusiv und barrierefrei gestaltet werden. Ich denke, damit wäre einigen durchaus besser geholfen. Es muss sich bei vielen Anwendungen einfach auch was bei der Nutzerfreundlichkeit tun.
Ich würde sagen, man muss differenzieren. Ein Recht auf analoges Leben bedeutet auf der anderen Seite einen Zwang analoge Wege offen zu halten. Das dürfte zumindest gegenüber Privaten Personen/Unternehmen schwer werden, da diese selber die grundrechtlich geschützten Freiheit haben, ihre Dinge oder Geschäfte digital zu organisieren.
Bei Leistungen von Staat und Verwaltung muss im Regelfall ein vernünftiger analoger Weg offen gehalten werden. Diese Leistungen sind derart essenziell, dass diese für jeden zugänglich sein müssen. Dazu kommt noch, dass der Staat selber auch ein Problem hat, seine Leistungen benutzerfreundlich anzubieten und die Infrastruktur teilweise auch gar nicht für eine vollständige Digitalisierung ausgelegt ist. So gab es bei der Grundsteuer Erklärung in der Anfangszeit ja auch Zusammenbrüche des Elster-Portals.
Bei Leistungen von privaten Unternehmen die essentielle Dienstleistungen (Bahn, Post, Strom usw.) anbieten oder als Monopolist tätig sind würde ich auch das Erfordernis einer analogen Alternative sehen. Die Bahn hätte hier z.B. die Plastik-Bahn-Card wenigstens auf Nachfrage zusenden können.
Im restlichen privaten Sektor ist es eine Frage der Absprachen zwischen den Vertragsparteien, wie der Vertrag geschlossen und angewickelt wird. Dabei setzt das Zivilrecht gerade im Umgang mit Verbrauchern im AGB-Recht Grenzen. Einem privaten Unternehmen aber immer den Aufwand einer analogen Zugangs aufzuerlegen halte ich auch nicht für richtig.
Im übrigen sollten wir uns vielleicht nicht nur darum kümmern, wie und wo man ohne digitale Geräte auskommt, sondern auch dafür sorgen, dass diese Geräte und entsprechende Anwendungen inklusiv und barrierefrei gestaltet werden. Ich denke, damit wäre einigen durchaus besser geholfen. Es muss sich bei vielen Anwendungen einfach auch was bei der Nutzerfreundlichkeit tun.
Ich denke, Du triffst den Nagel auf den Kopf!