Ich formuliere hiermit gegenüber Amazon die Klausel, dass ich eine bereits geleistete Zahlung bei Vorliegen bestimmter Gründe nachträglich wieder entziehen kann
@@asconajuenger naja, auch wenn Amazon böse ist. Aber ausnahmslos immer, hat Amazon in meinem sinne gehandelt wenn ich ein Problem mit der Ware habe. Ohne Diskussion ohne zusätzliche Kosten, immer in meinem Sinne. Was ich in Einzelhandel noch nie so erlebt habe...
weil du bei letzterem eigentlich so oft gucken kannst, wie du willst... "kaufen" ist natürlich nur ne schwierige Bezeichnung, wenn sie's dir wieder entziehen werden, sollten sie die Lizenz verlieren-
Wenn es Lizenz kaufen heißen würde würde man es ja auch besitzen, Amazon müsste es ändern in Lizenz leihen und das kauf komplett rausnehmen bei ihren Digital Angeboten für Filme, Bücher und Musik.
Genau deshalb kaufe ich bei Amazon nichts rein-digitales, was ich nicht DRM-frei herunterladen kann. „Dauerleihgabe über die Dauer der Verfügbarkeit“ wäre begrifflich deutlich ehrlicher. Aber dann würde der Daumen auf der ‚kaufen‘-Taste ja zögern. Ein Schelm, wer böses dabei denkt...
Kauf ist im BGB definiert. Amazon nennt es Kauf und in der Prime Video App steht Käufe. Alles zielt auf den Begriff Kauf ab und somit ist 433 BGB erfüllt. Man ist Eigentümer geworden. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Ich habe oft den Eindruck, die wollen einen dazu zwingen, Raubkopien anzulegen XD Als legaler Käufer hat man fast nur noch Nachteile. Onlinezwang bei Spielen, geliehene Filme die als "gekauft" bezeichnet werden...
@@futuregadget_v2.1 Da stimme ich dir zu! Ich sehe das immer so, wenn ein Unternehmen immer mehr auf meine Rechte als Kunde scheißt, bzw. diese immer weiter einschränkt, teilweise auch versteckt in intransparenten Geschäftsbestimmungen oder ähnliches, dann scheiße ich auch auf die! Dann investiere ich lieber 10 - 15 € in Filesharing Account, und besorge mir "Produkt X" aus anderen Quellen :)
Wäre interessant wenn Solmecke einen Beitrag zum "Filmrecording" wie mit der Software "PlayOn" macht (was anbei gut funktioniert :) Dabei wird nämlich kein Kopierschutz ausgehebelt. Bei mir in der Schweiz sind die Gesetzte etwas anders und dies ist legal, aner wie es in DE ist weiss ich nicht.
@@mayday6880 Soweit ich weiß sind in D Sicherheitskopien erlaubt, aber nur wenn man im Besitz des Originals ist (bzw. einen Nachweis dafür erbringen kann) und kein Kopierschutz umgangen wird. An sich ist das was dein PlayOn macht nichts besonderes. Der Stream wird zwar verschlüsselt übertragen aber auf dem lokalen Gerät wieder entschlüsselt. Im Prinzip sollte es nicht zu schwierig sein einfach Ton und Bild während der Wiedergabe mitzuschneiden. Dafür gibts sicher jede Menge tools.
Man könnte es auch einfach "Leihen auf unbestimmte Zeit" nennen. Das wäre ehrlich. Wird aber nicht kommen, denn dann würden mehr Leute davor zurückschrecken es zu "kaufen"
Mit dieser Lage ist es doppelt unverschämt dass die digitalen Inhalte gleich teuer oder sogar teurer sind als ihre physische Version. Das geht dann wirklich in Richtung Abzocke
@@makmedia_tv Ich meinte damit auch nicht alle Inhalte, aber es sind genug bei denen es zutrifft. Vor allem bei neueren Filmen bleibt der Preis für die digitale Version lange konstant wärend die physische Version schon längst im Preis gesunken ist.
@@makmedia_tv Ja, das mag sein, dass es da auch positiv Beispiele gibt, aber man kann das konsequent im gesamten Gamingbereich beobachten, dass digitale Versionen ebenso viel kosten wie physische, trotz das diverse posten in der Kalkulation wegfallen.
stand ja auch auf seite 438 des Kleingedruckten in deinem Vertrag, dass du nur die Nutzungsrechte vom Händler gekauft, die nur so lange gelten wie der Händler die Lizenz zum Vertrieb besitzt.
@@Elandrianthetrue Und ich dachte ich kaufe einen Film und kein nutzungsrecht. Demnächst setze ich einen vertrag auf, der mir das vermögen von bezos überschreibt. und das tolle ist, das er nicht mal unterschreiben muss, da im kleingedruckten seine zustimmung ist!
Kaufen Definition: etwas gegen Bezahlung erwerben. Erwerben Definition: durch Arbeit, Tätigsein erlangen, in seinen Besitz bringen Kurz und knackig ... ich sehe das nicht anders.
@@lukasthiede6465 Beim Kauf geht die gek. Ware in dein Eigentum über. Beim erwerben/leihen etc. nur in deinen Besitz. Eigentümer ist dann aber immernoch jmd. anderes ;) Und das ist hier ein sehr wichtiger Unterschied. Sonst könnte ja jeder alles verkaufen mit der Klausel es jederzeit wieder zurückzunehmen. Ggbf. sogar ohne Geld zurück, wie hier also ohne Haftung.
Weil die Sache im normalen Sprachgebrauch ungenau bezeichnet wird. Man kauft sich keine Filme, sondern das dauerhafte private Nutzungsrecht. Das ist bei physischen Filmen ja genauso, auch für diese hast du nur ein beschränktes Nutzungsrecht (Man darf sie beispielsweise nicht für eine öffentliche Vorführung verwenden).
Unabhängig von den USA glaube ich nicht, dass in Deutschland so ein Absatz in den AGB vor Gericht bestand hat. Es gibt da ein Urteil zu (Finde ich grade auf Anhieb leider nicht), laut dem sehr unerwartete Bestandteile innerhalb der AGBs nicht gültig sind. War glaube ich im Zusammenhang mit Abos, die sich verlängern, und wo diese Verlängerung aber nur in den AGBs stand. In DE ist kaufen eben kaufen, und das was Amazon laut AGB anbietet ist aus meiner Sicht nicht mit dem Begriff kaufen vereinbar, und kann vom Endkunden in dieser Form nicht erwartet werden, was es aus meiner Sicht eben ungültig macht. Wird interessant was da raus kommt, und ob ggf. jemand in DE dagegen klagt. Habe jetzt 3 Filme jeweils im Angebot gekauft, werde ich dann wohl auch nicht mehr machen.
Exakt meine Gedanken. Mit herunterladen ist bei Amazon (ebenso wie bei Netflix und co.) nicht das klassische herunterladen einer Datei auf die eigene Festplatte gemeint, welche dann in einem eigenen Player abgespielt werden kann. Das spielt sich alles im Kosmos der jeweiligen App ab, und ist bei extra gekauften Inhalten, wie es sie ja hauptsächlich bei dem Prime Modell gibt, da es dort kostenpflichtige und umsonst Angebote gibt, noch mal fragwürdiger. Die Datei ist quasi niemals ohne diese App nutzbar. Glaube man kann sie nicht mal wirklich von der App gekoppelt kopieren oder ähnliches ... Dies auch bitte bei den neuen "günstigeren" Konsolen ohne Laufwerk bedenken, am Ende wird man zu 100% über die only digital Inhalte drauf zahlen ... und hat Aktien AG xyz keinen Bock mehr, und macht das Ding dicht, is alles wech ...
@[K]ein Mitläufer!? Der unterschied ist, dass dir Steam erstens keine Spiele aus deiner Liste entfernt, und zweitens angekündigt hat, sollten sie jemals den Service beenden, würden sie alle Spiele entsperren, die du gekauft hast.
@[K]ein Mitläufer!? Hast natürlich trotzdem Recht, irgendwie. Ohne Steam Account hat man keinen Zugang zu Steams Angebot. Und es gibt gewisse Hintertüren für Steam, die ihnen erlauben, deinen Account zu sperren. Es gab da aber glaube ich bereits einige Gerichtsurteile in der Richtung. Wenn ich mich recht entsinne, nur weil dein Account weg ist, heisst das nicht, dass auch deine Spiele weg sind. Wäre vielleicht eine interessante Frage an Herrn Solmecke.
@@RobertSchuster68 Ja, du Held, in deine Amazon Prime App, aka spezieller Amazon Viewer. Oder hast du schon mal einen Film ausserhalb der App geschaut? Ich denke nicht. Wenn man keine Ahnung hat...
ObinAtor selbst wen dem so sein solte , die kann einen keiner mehr wegnehmen . Ich habe Hausrecht bei mir und ich würde die einfach meines Grundstückes verweisen . Und dann kommt noch mein persönliches Recht auf Sicherungskopien die sollen ruhig mal versuchen meinen NAS aus dem Keller zu bekommen .....
@@andredoernen8265 Würd dir nichts bringen weil Saturn dann ggf. klagen könnte und dann einfach die Bulln mit nem Durchsuchungsbefehl vor der Tür stehn und spätestens dann müsstest das rausrücken ^^
@@hansrichter5607 verstehe ich voll und ganz. Aber die Begriffserklärung für kaufen ist "etwas gegen Bezahlung erwerben" und das kann eben auch eine Lizenz sein . Ist bei steam ja auch so wenn es die Firma nicht mehr gibt verfällt auch dein Anrecht auf das Spiel. Die ganzen onlinespiele sind ein paradebeispiel dafür. Da kaufst du auch digitales und wenn die Server abgeschaltet werden hast du halt Pech.
@@kayvs85 Verstehe ich nicht - selbst wenn Du die Lizenz gekauft hast, wie kann das Recht am "erworbenen/gekauften" aberkannt werden? Ganz gleich ob Lizenz oder nicht, es ist erworben/gekauft. Wie kann die Lizenz als Kaufgegenstand unwirksam werden?
Ich empfinde "Kauf" so als Etikettenschwindel. Amazon muss in der Pflicht sein entsprechende Lizenzen zu erwerben, wenn sie irgendetwas "verkaufen" wollen. ODER: Es gibt in diesen Fällen den Kaufbetrag zurück, allerdings nicht aus Kulanz, für die man im schlimmsten Fall noch betteln muss, sondern in den AGB festgehalten.
Um Kulanz betteln? Bei Amazon? Was versuchst du da bitte? Versuchst du ne Erstattung für nen 20 Jahre alten Fernseher zu bekommen? Also Sorry. Aber ich hab bei Amazon schon so oft Sachen storniert und erstattet bekommen und da musste ich nicht mal ansatzweise betteln. Selbst bei meinem 5 Jahre alten Fire TV Stick haben sie mir noch nen 15% Rabatt auf nen neuen gegeben weil die Garantie ja schon lange abgelaufen war. Versuch das mal bei anderen Läden. Die husten dir was.
@@YukiGekikara Tatsächlich kann man Amazon in der Hinsicht wenig vorwerfen. Nicht lange her, habe ich dort etwas für 100€ bestellt, es kam nicht an. Nach anfänglich konstruktivem Schriftverkehr mit dem Verkäufer stellte der sich irgendwann taub, hab dann Amazon die Lage geschildert, um das Geld zurück zu bekommen. Die haben ohne murren das Geld überwiesen aus ihrer Tasche. Respekt für diese Kundenfreundlichkeit. Was in den Packing Stations abgeht ist ein anderes Thema.
"Der Verkäufer hat zunächst die Pflicht, dem Käufer die Sache zu Eigentum zu übertragen." Das bedeutet ja das Amazon gar nicht das Recht hat die Sache zu verkaufen.
Im Urheberrecht spricht man eher von Lizenzen bzw. bei derartigen „Käufen“ eben von Kauflizenzen. Der Kunde erwirbt hier also zwar kein Eigentum im herkömmlichen Sinne, aber als Pendant eben ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht (bzw. sollte er ein solches erhalten).
Entweder kauft man oder man macht ein dauerabo, aber nach dem hat Amazon überhaupt keine verkaufsrechte, da ja mit dem Kauf das Produkt Eigentum des Käufers wird. Mit Lizenz ist ja nichts anders "xy räumt Amazon das recht ein Filme zu verleihen/ zu verkaufen (und da kommt Der knackpunkt : darf Amazon das nach der Lizenz überhaupt)" siehe verleihversionen (Videothek) verkaufsversion (MM dürfte jetzt diese Filme nicht verleihen). Aber das was Amazon hier macht wäre so als würde MM ein Film aus dem Regal nehmen und alle verkauften wären da nicht mehr spielbar
@@mammutMK2 nicht ganz richtig die Lizenzgeber wollen ja das du diese Lizenz kaufst und durch die Lizenz bist du berechtig auf unbestimmte Zeit dir das anschauen oder zu hören etc. in der Regel kommt auch kein Wiederruf.
Gutes Video, die Frage hatte ich mir bereits gestellt, ob Amazon damit durchkommt. Eine Nutzungsüberlassung als Kauf zu verkaufen. Das ist ja weder Transparent noch kann ein Normalnutzer dass wissen. Zudem kann ich es ja nicht wirklich herrunterladen. Sondern nur über die App. Auf die Amazom weiter Zugriff hat.
Aber man kauft sich ja so oder so nur ein Nutzungsrecht. Nur halt mit dem Unterschied, dass das eine Nutzungsrecht Digital ist, dass andere eben physisch. Zumindest ist das bei Software, Musik und Filmen der Fall.
Ja der Begriff "Kauf" ist extrem irreführend für eine zeitlich eingeschränkte Nutzungsdauer. Bei Spielen und Musik ist das Problem ähnlich ... von wegen: "der Markt regelt das schon" 😢
@@Protector1981 Nein, das ist nicht der Unterschied. Der entscheidende Unterschied ist, dass man bei nem physischen Medium eine unbegrenzte Nutzungsdauer hat (bzw. solange wie der Datenträger funktioniert), bei Amazon aber nicht.
@@Pat______ Ich habe lediglich gesagt, dass man sich so oder so nur ein Nutzungsrecht kauft. Von Beschränkungen hab ich nichts geschrieben. Lediglich das es eben bei der Art des Nutzungsrechts keinen Unterschied macht. Ob nun beschränkt oder nicht. Und das passt den meisten nicht. Da die, die ein physisches Medium haben, denken, sie seien automatisch Besitzer, was falsche ist. Lizenzprobleme gibt es aber eh immer. Das ist auch der Grund, warum es nicht alles hier gibt. Lizenzen sind so oder so immer ein Problem, egal ob physisch oder Digital. Hier gehört, gerade in Zeiten von streaming eine neuere Regel her.
@@Protector1981 Der entscheidende Punkt ist aber nicht der, dass man sich so oder so nur ein Nutzungsrecht kauft, sondern der, dass bei einem physischen Medium das Nutzungsrecht in der Regel unbegrenzt ist, man also auch tatsächlich von einem Kauf im herkömmlichen Sinne sprechen kann. Ob man bei beiden das gleiche "kauft" ist für die Praxis nicht relevant, weil das eine nicht durch AGB genommen werden kann. Im übrigen ist man bei physischen Medien automatisch Besitzer, weil man die Sachherrschaft über das Medium besitzt.
Mich nervt schon wenn bei spotify oder Apple Music ein Lied / Album nicht mehr verfügbar ist zum streamen.
3 ปีที่แล้ว +3
Das ist doch ein ganz anderes Thema du redest von streaming hier geht es aber um das käufliche erwärmen einer Sache und umgangssprachlich und verständlicherweise wird das kaufen als eine dauerhafte konstante betrachte das heißt wenn ich was kaufe dann gehört es mir auch bzw ich habe ein ewiges Besitzrecht ohne Einschränkung! Wie im Video genanntes Beispiel Blume ist oder DVDs sind fest in Medien den Film habe ich auch wenn er bei Streaming Diensten wieder verschwunden ist solange wie das Medium funktioniert habe ich diesen Film bei Streaming ist das etwas anderes. Hier geht es darum als Beispiel würdest du dir jetzt eine Blu-ray oder DVD von einem Film XY kaufen und Amazon auf einmal die Lizenz daran verlieren und zu dir kommen und sagen geht mir die DVD wieder da sie die Lizenz nicht mehr haben würdest du sicher sagen nein die habe ich gekauft oder? Hier geht es im Grunde also darum dass die digital gekaufte Version eines Films genauso behandelt wird wie die physisch gekaufte Version desselben Films und das ist hier eben nicht der Fall!
@@lilithiaabendstern6303 auf jeden Fall. Trotzdem landen die oft im Regal, weil Spotify so praktisch ist. Ich habe weder einen CD Player im Auto, noch einen fest verbauten im Notebook. Ich hab mein Handy dabei, und damit alle meine Musik. Wenn die Musik was besonderes ist, was es auf Spotify nicht gibt, dann wird sie gerippt und auf den Plex Server gelegt. Trotzdem wäre es nervig wenn lieder aus Spotify verschwinden. Hatte ich aber zum glück noch nicht.
Sind das nicht zwei unabhängige Rechtsgeschäfte? A ) Lizenzgeber amazon B ) Käufer amazon? Und: greift da BGB §307 nicht eher? Bevorzugung eines Vertragspartners (in diesem Falle amazon)?
§ 307 Abs. 2 Nr. 1: "Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, *wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist* " § 433 Abs. 2: "Durch den Kaufvertrag wird der *Verkäufer* einer Sache *verpflichtet, dem Käufer* die Sache zu übergeben und *das Eigentum an der Sache zu verschaffen* " Da der Mietvertrag in § 535 BGB explizit separat geregelt ist, dürfte wohl klar sein, dass hier vom Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abgewichen wird. Wenn Kauf auch Miete heißen darf, dann brauche ich kein Mietrecht. Das würde zwar nach § 598 für das Leihen gelten, da hier aber explizit eine Gebühr ausgewiesen ist, sollte jedem klar sein, dass hier nicht die unentgeltliche Leihe nach § 598 gemeint ist. Wenn dort aber steht "Kaufen" und ein Kaufpreis ausgewiesen ist, dann muss ich davon ausgehen können, dass auch ein Kauf nach BGB gemeint ist. So jedenfalls meine Meinung. Vermutlich gibt es wieder irgend einen rechtlichen Kniff, mit dem man den einfachen Bürger trotzdem übervorteilen kann. Wenn ich vermuten müsste, würde ich sagen, dass sich darauf berufen wird, dass ja beide Seiten den Willen hatten die "Kaufsache" nur für einen bestimmten Zeitraum zu übereignen und damit beide willentlich einen Mietvertrag eingegangen sind der nur Kaufvertrag genannt wurde. Dabei wird sich dann auf die AGBs des Anbieters bezogen, dass der Käufer einen ganz anderen Willen hatte ist dann vermutlich nebensächlich. Man merkt vermutlich, ich bin ein wenig verärgert darüber, dass Anbieter mit jeder Abzocke durchkommen. Immer zum Schaden des einfachen Kunden. Hier muss dringend an Gesetzen gearbeitet werden. Aber nein, es wird lieber noch ein neues Telekommunikationsgesetz zum Nachteil der Kunden auf den weg gebracht.
Bisher sind noch alle meine Filme da. Aber ich hatte mir schon länger Gedanken gemacht, ob die Filme verschwinden können. Also ab sofort wieder die klassische Blu-ray (und diese dann vielleicht nicht mehr bei Amazon bestellen). Lieber 1x zahlen und nur zu Hause gucken als 2x oder mehr bezahlen nur damit ich ihn evtl. (was ich bisher noch nie genutzt habe) unterwegs gucken könnte. Aber ganz ehrlich für einen Film der vielleicht 10-15 € kostet, der dann einfach so verschwindet, rechtliche Schritte einzuleiten finde ich jetzt nicht verhältnismäßig.
Glaube nicht, dass Amazon sowas macht. Die wollen sich ja nicht die Kunden vergraulen. Könnte mir auch vorstellen, dass die die Reaktionen dieses Videos genauer beobachten. Amazon ist ja nicht dumm :)
Danke für das Video. Hab angefangen ehrlich Filme zu erwerben und auch schon einige bei Amazon gekauft. Das werde ich hiermit sofort beenden. Ist wie immer, der ehrliche Kunde der bezahlt, wird erstmal schön verarscht. Dann wundern das viele im Internet auf Dubiosen Seiten rumsuchen und dort ihre Filme beziehen.
Es sollte dann bei Amazon nicht "leihen" und "kaufen" heißen, sondern "zeitlich stark begrenzte Lizenz erwerben" und "zeitlich willkürlich begrenzte Lizenz erwerben".
Soweit ich mich erinnere, gab es dasselbe Thema auch schon bei digitalen Büchern im Kindle-Store. Und mittlerweile kann man dort seine gekauften Bücher nach einem Lizenzablauf behalten. Da hatten damals auch viele Kunden geklagt, aber Amazon hat daraus nichts gelernt und meint dreist, dass Filmkunden da gelassener wären. 😐
Klingt fast so als sollte Mal jemand klare Gesetze schaffen für dieses "Digitale Neuland" oder wenn es wenigstens eine Behörde gäbe die Verbraucher schützen könnte 🤔😅
Bitte, bitte nicht. Reicht schon das wir son totalen Bullshit wie die Cookie Banner haben da brauchen wir nicht noch mehr Schwachsinn. Die Politiker solln schön die Finger vom Netz lassen, habens schon genug ruiniert.
CDU und SPD so: Erstmal Verschlüsselungen aufbohren und das Internet vorratsdatenspeichern, weil das ja selbstverständlich notwendig ist um Terrorismus zu verhindern. Dass jeder bekannte Terroranschlag der letzten Wochen/Monate/Jahre bereits wochenlang/monatelang im Vorfeld bekannt war zeigt doch, welche gute Arbeit geleistet wird. Wenn etwas so gut klappt darf man es doch nicht reformieren sondern muss es noch weiter ausbauen! Gebt ihnen mehr Rechte, mehr Budget, weniger Auflagen! Mehr von all dem was sie tun! Die Wohnung des Bürgers ist auch nicht mehr heilig und darf stasimäßig anlasslos jederzeit durchsucht werden, weil das ja selbstverständlich notwendig ist um Corona zu bekämpfen. Außerdem Rundfunkabgabe für Streamer - die Justiz hat ja schließlich eine eingebaute Vorfahrt und muss von jedem Kuchen die Mehrheit kriegen - einfach aus Prinzip - weil sie das sagt und einen sonst bestraft. Das ist keine Erpressung durch die Justiz, sondern das Recht der Staatsgewalt, was sie von der Justiz zugeteilt bekommen hat. Das ist was ganz Anderes, denn dazwischen liegt eine ganze zusätzliche Stufe an innerer Zusammenarbeit. Diese gute Führung, die uns erfolgreich dauerhaft den Krieg, Terror und Krankheiten fern hält, kann ja nicht unvergütet bleiben. Sie wissen was gut für uns ist und welche Strafen und Pflichten wir verdienen. Sie entscheiden für uns. Sie leiden für uns. Unser dunkel wird durch sie erhellt. Das sind die klügsten Männer der Welt.
Die Gesetze gibt es längst. Auch wenn jemand etwas im Internet macht, untersteht das den ganz normalen Gesetzen zu Handel, Lizenzvereinbarungen, Vertragsrecht und was es sonst noch so gibt. Das Internet war noch nie ein rechtsfreier Raum. Möglicherweise braucht es teilweise genauere Gesetze um neu entstandene Situationen und Auswüchse genauer zu regeln. Aber grundsätzlich ist ein Vertragsabschluss bei einem Kauf genauso ein Kauf, ob er über das Netz oder auf andere Art getätigt wird.
es EXISTIEREN KEINE sammelklagen in deutschland, also auch nix zum "anschließen".in deutschland muss jeder individuell klagen. in der usa klagt aktuell auch nur eine nutzerrin, willst du also klagen, klage in deutschland.
Es ist soooooooooo befriedigend am Ende doch Recht zu haben, das diese Dienste eben doch ihre Tücken haben. Als ich das damals mal unter meinen Freunden erwähnte, dass es eben doch seine Vorteile hat materiell Filme oder Spiele zu kaufen und nicht auf "reine digitale" Medien zu setzen, haben sie mich teilweise ausgelacht oder als Übertreiber abgestempelt. Wie schön, wie befriedigend, zu sehen, dass ich heute Recht behalten habe und eben sogar solch ein (fast identischer) Fall eintreten kann, den ich mal kritisierte.
Ich hab das meinem Kollegen auch erklät. Ich hab ihm die AGB und sogar einen Artikel dazu gezeigt. Doch er meinte nur, dass da schon nix passieren wird, weil Amazon zu groß ist oder zu nett um den Kunden die Filme wegzunehmen und die das sich gar nicht trauen würden.
Mache ich genau so - vor allem auch wegen dem Sammelaspekt. Und dann gibt es von vielen Filmen ja oft zig Versionen, geschnitten, nicht geschnitten, nachbearbeitet, 3D usw.
TOP Danke Herr Solmecker, dass wir Sie haben. Sie helfen uns allen unglaublich viel! Das ist genau der Grund warum ich überhaupt nix digital kaufe! Ich traue denen (egal welcher Anbieter) kein bischen. Eine Blu Ray im Regal dagegen ist meine und die kann mir niemand wegnehmen.
@@Punckypunk Naja. Amazon ist kein Hinterhofunternehmen, sondern ein großes Imperium. Es ist verständlich, dass du als Geschäftsführer untergeordnete Arbeitnehmer hast die alles für dich erledigen.
Ich das finde das absolut SUPER von Amazon Prime. Nur eine DVD oder Bluray, die man physisch in die Hand nehmen kann gehören demjenigen. Aus und Punkt.
Was aber nicht geht ohne Programme Selbst wenn du bei iTunes / Amazon und Co alles Lädst was du gekauft hast bringt das nix wenn die Login Server Offline sind ( DRM Schutz ) Daher ist es Wichtig immer Ripp Programme zu besitzen die den Schutz aushebeln. Nur dann bringt es auch was die Filme auf der Platte zu haben.
Meine laienhafte Einschätzung wäre beim ersten Lesen der AGB von Amazon hierzu: Die Bestimmungen in den AGB würden gleich mehrfach einer inhaltlichen Kontrolle möglicherweise nicht standhalten, je nach Rechtsauffassung. Man könnte durchaus auf die Idee kommen, nicht nur § 305 BGB anzuführen, sondern auch § 307 Satz 1 (unklar, da beliebig) und 2 (Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und § 308 Nr. 3 in Verbindung mit Nr. 8 (ist die Informationspflicht von Amazon für nicht mehr verfügbare Inhalte in deren AGB irgendwo genannt). Insgesamt halte ich die hier seitens Amazon angedachte Vorgehensweise für eine unzulässige Risikoabwälzung bezüglich der Verfügbarkeit der Leistung vom Anbieter (Amazon) auf den Kunden/Verbraucher. (Diese Einschätzung gilt natürlich nur, falls Amazon nicht explizit bei jedem einzelnen "Kauf" eines Films einen genauen Zeitraum nennt, in dem die zu kaufenden Inhalte verfügbar sein werden.)
Vielen Dank für die Info... Find ich eine große Verar***e, denn die digitale Versionen kosten zum Teil genauso viel wie eine DVD. Ich werde in Zukunft dann doch wieder auf CDs umsteigen weil das ist mir zu blöd. -.-
@@wassolldasalles8204 Klar wenn ich ein 4k Film unkompriemiert von 14 Gbit/s habe und dann auf 100 Mbit/s runterschraube fällt das überhaupt nicht auf xD. Nur weil ihr es nicht besser kennt heißt es nicht das sie gut ist
@@besser-nicht die DVD und BlueRay haben aber den absolut unbestreitbaren Vorteil dass man sie nicht "digital wegnehmen" kann wie Filme die man bei Amazon u.ä. "kauft"........... außerdem ist die Qualität von DVD und BD eigentlich ausreichend. BD ist noch besser als DVD...... (BD = BLUE DISK)
Finde deine Viedeos echt geil kann mor aber leider am Abend nur das Video schaun leider nicht geben. Aber wenn man was nebenbei macht (zocken,kochen) sind die echt geil. Weiter so ;)
Unabhängig davon, dass ich die Formulierungen in den AGBs und die Tatsache, dass mir die "gekauften" Inhalte scheinbar nicht unwiderruflich gehören, auch nicht in Ordnung finde, würde mich mal interessieren, wem dies denn jetzt tatsächlich ganz konkret schon passiert ist und welche und wieviele Inhalte dies betrifft. Ich bin Amazon Video Kunde der ersten Stunde und habe als Filme und Serienfan im Laufe der Jahre hunderte Inhalte gekauft. Kein einziger der Inhalte war bisher jemals nicht verfügbar und das betrifft auch Inhalte, die schon seit Jahren nicht gelistet sind zum Verkauf oder zur Leihe, zum Beispiel die Serie "Human Target". Diese war eine der ersten Serien die ich gekauft habe, muss >5 Jahre oder so her sein und wurde gleich danach aus der Vefügbarkeit herausgenommen. Ist für mich bis heute ganz normal abrufbar. Und wenn ich das richtig verstanden habe, ist ja nicht einmal die klagende Amerikanerin tatsächlich betroffen?
Das dürfte so auch Usus sein. Du kannst es weiter sehen und für alle anderen ist es eben nicht mehr verfügbar. Dass Inhalte wirklich komplett bei den Käufern verschwinden, dürfte eher die große Ausnahme sein, als die Regel und wahrscheinlich in etlichen Fällen sogar andere Gründe haben, als Lizenzprobleme. Ist ja weder im Sinne von Amazon, noch im Sinne der Rechteinhaber, Kunden vom Kauf zusätzlicher Inhalte abzuschrecken.
@@chriscoop7666 naja theoretisch währe es eine effektive methode den player in streaming oder aufnahme software wie obs zu packen und den film dann nebenbei auf zu nehmen während man ihn anschaut. Im nachhinein kann man die datei dann in jegliches format konvertieren und auf dem datenträger der eigenen wahl speichern. ABER nur theoretisch ;)
@@chriscoop7666 Nein, nicht direkt. Eine Möglichkeit wäre, die Amazon App in einer VM zu starten, wo der Film heruntergeladen wurde, bzw. sogar den Stream direkt und dann am Host OBS o.ä. laufen zu lassen. Dann sollte man allerdings keine Pause machen und Systemsounds ausschalten - sonst wird das mit aufgezeichnet. Direktes "Abfilmen" geht übrigens nicht. Nicht mal TeamViewer oder eine RDP auf den streamenden Rechner sind möglich, ohne, dass der Stream abbricht.
Ich habe und nutze Prime Video schon einige Jahre, habe mir bis heute aber noch keinen Film oder Serie "gekauft" oder geliehen. Vielen Dank für diese sehr nützliche Information, wusste ich bisher auch nicht.
@@wetub3e wobei vavle sich da ja versucht hat schon abzusichern, in dem in den nutzungsbestimmungen irgendwo in der mitte das ganze als abo bezeichnen, statt als kauf.
@@futuregadget_v2.1 merke - nicht Merkel. Das Problem des Internet- Ausbaus wurzelt schon auf Helmut Kohl, der das Kabelfernsehen wollte und nicht den Ausbau von Glasfaser. Aber das ist Schnee von vorgestern.
@@Denis0776 Ja, das ist mir bekannt. Aber eigentlich war da die Schlüsselfigur nicht mal Kohl. Hab da vor längerem eine sehr gute Doku gesehen, da war das von den Anfängen her erklärt, als das Netz noch der Post gehörte und in Staatsbesitz war. Aber die Regierung unter Kohl hat auf jedenfall die privatisierung der Telekommunikation in D verkackt. Die Netze hätte entweder an Privatanbieter verkauft werden müssen, oder, wie ich finde, in Staatshand bleiben müssen. Stattdessen hat man alles der Telekom überlassen. Aber mal abgesehen davon, war mein Kommentar auch nur halb ernst gemeint ;P
Nicht ganz besitzen bedeutet nur, dass er sich "bei dir" befindet, Während Eigentum dir gehört. Solltest du mir dein Auto leihen, bin ich der Besitzer, du jedoch noch immer der Eigentümer. Finde eher der Begriff "kaufen" ist Irreführung.
Hab richtig viele dort gekauft. Immerhin vorteilhaft, immer darauf zugreifen zu können und auch nicht hunderte oder tausende von Filmen lagern zu müssen. Das hab ich nicht gewusst und werde mein Handeln überdenken!
Wenn man einen Film bei Amazon Prime kauft, und der Film dann verschwindet, bekommt man das Geld ja nicht zurück. Was ist dann, wenn der damals gekaufte Film wieder zur verfügung steht? Muss man den Film nochmal kaufen oder wird der Film als "bereits gekauft" gekenzeichnet, und man kann ihn dann wieder "kostenlos" weiter anschauen?
Hallo, leider können wir nicht alle Fragen in den Kommentaren ausführlich beantworten. Daher schau doch gerne mal auf unserem Discord Server vorbei! Dort kannst du Fragen stellen und dich mit anderen Nutzern aus der Community austauschen. wbs.law/discordjw LG Team WBS
Das mit dem Herunterladen würde ich mal in Frage stellen. Denn der Download ist nur mit dem "Amazon Prime Video" - Programm möglich, welches das Video in einem Geschützen Bereich auf der Festplatte ablegt und dann noch in einem Format, welches nur dieses Programm lesen kann. Dieses Programm ist auch nur nutzbar wenn es mit dem eigenen Amazon Konto verknüpft ist. Wenn Amazon den Stecker zieht würde es mich nicht überraschen, wenn auch die Downloads unbrauchbar wären. Man kann von Amazon nicht die reine Video Datei speichern, welche man unabhängig von Amazon Diensten abspielen könnte.
Der Download ist keine Lösung: Der hat ein DRM und das läuft nach einiger Zeit ab und muss durch erneuten Download erneuert werden. Und gerade das geht dann ja nicht.
Genau dass wollte ich auch gerade anmerken. Ich habe mir schon öfters Filme heruntergeladen um sie später offline unterwegs ansehen zu können. Und nach meinem Wissen ist es nicht nur so, dass der Download ein Haltbarkeitsdatum hat sondern auch dass der heruntergeladene Film nur mit dem Amazon-Programm angespielt werden kann. Also nix da außerhalb der Amazon-welt. Bei Musik ist dass jedoch witzigerweise anders. Die MP3-Files kann man nach dem Download auf eine externe Festplatte packen und von einen einem beliebigen Player abspielen. Z.B. Autoradio ...
@@DerMaje dass könnte man wohl notfalls machen, ist aber aufwändig und zeitraubend und daher kaum in der Breite praktikabel. Auch stellt sich die Frage inwieweit so was dann wiederum gegen die agb verstößt.. Eleganter wäre dann schon der Weg, Amazon dazu zu bringen per unsichtbaren Fingerprint dem Nutzer individuelle aber sonst nicht kopiergeschütze Filme verfügbar zu machen. Bei eBooks und mp3 hat sich das in vielen Fällen durchgesetzt.
Hallo Christian, hier ein wenig Lesestoff, der vermutlich gut zum Thema gepasst hätte: OLG Köln Urt. v. 26.2.2016 - 6 U 90/15 (Vorinstanz: LG Köln Urt. v. 20.5.2015 - 26 O 324/14) Es ging ursprünglich ebenfalls um unzulässige Klauseln in den AGB von Amazon in Zusammenhang mit der Einschränkung von erworbenen Nutzungsrechten an digitalen Inhalten - im konkreten Falle bei Schließung des Kundenkontos aufgrund von "missbräuchlicher Nutzung". Vielleicht kannst du ja mal ein Update mit einer entsprechenden Bewertung in Zusammenhang mit diesem Fall nachschieben ;-) Das habe ich letzte Woche bei der Recherche für ein anderes Thema in der Hand gehabt und so ist es mir direkt beim Anschauen des Videos auf TH-cam auch wieder eingefallen ;-)
Wie sieht das denn eigentlich aus mit Xbox oder PlayStation? Bei denen kann man ja auch Spiele online kaufen. Gehören mir die Spiele dann oder dort auch nicht? 🤔 Die Spiele sind mit z.T. weit über 50€ Ja recht kostspielig. Danke fürs beantworten. Mach weiter so! 👍
In meinen Augen ganz einfach: Wenn Amazon selbst nicht die Rechte hat, uns Kunden einen echten "Kauf" anzubieten, sondern nur zeitlich begrenzte Nutzungsrechte weitervertreibt, dürfen sie das in meinen Augen halt auch nicht als "Kauf" betiteln, sondern müssen es anders nennen, vielleicht "Dauerleihe" oder sowas. Ich bin mir gar nicht sicher, ob bei "Prime Video" ein regulärer Download auf meine Festplatte überhaupt vorgesehen ist - ist das nicht sowieso alles hinter DRM vernagelt?
Empfehle Suche nach: "Amazon Prime Video for Windows" Da wird sogar geworben mit: "Laden Sie Videos herunter, um Sie jederzeit und überall offline ansehen zu können..." Aber das "jederzeit" dürfte dann wohl "nicht ganz die Wahrheit" sein. 🤔
@@andreas_a Ist das Video dann in einem Standard-Format auf Platte, oder liegt es innerhalb der App in einem DRM Container, wo es ja jederzeit zurückgezogen werden kann?
@@MarkusSchaber Also ich bin sicher, dass die Filme nicht in einem Standard-Format sind, so dass man sie einfach kopieren und woanders abspielen könnte. Das wäre ja zu einfach (und zu schön, um wahr zu sein). Ich hatte die App für Windows vor einer Weile bei einer Freundin eingerichtet (die Prime hat - im Gegensatz zu mir) und mich erstmal genug darüber geärgert, dass man die Download-Location nicht beliebig festlegen kann. Die heruntergeladenen Daten kann man aber in einem Ordner finden (steht auch irgendwo, welcher Ordner das ist - Goo... ist Dein Freund 😉). Ich weiß aber nicht mehr genau, was das auf der Festplatte dann für ein Format war. Ich vermute (mit großer Wahrscheinlichkeit), dass es ein verschlüsseltes Format ist, dass sich nur in der App wiedergeben lässt - und da wahrscheinlich auch den vollen Beschränkungen unterliegt, die Amazon dazu einfallen. Irgendwann komme ich sicher mal dazu, mir das genauer anzusehen, aber wohl eher nicht in den nächsten Wochen. 🤷♂️
@@MarkusSchaber Ich bin auch fast sicher, dass die Filme über die App mit dem Prime-Konto des Käufers verbunden sind, so dass auch nicht ein anderer mit seiner App die einfach kopieren und bei sich ansehen kann.
Herunterladen kann ich Filme bei Prime ( Gekaufte Filme ) Abspielen kann ich sie aber nur über Prime. Daher bleibt nur Blu-ray kaufen und auf die Platte Rippen und oder Ripp Programme nutzen die es erlaubt Gekauft Inhalte zu laden und zur jeder Zeit am jeden Ort abzuspielen ohne besondere Programme / Logins auf Seiten. Wenn da Steht KAUFEN , kaufe ich etwas und miete es nicht ( habe nur eine Serie bei Prime Gekauft oh sry gedacht ich habe es gekauft aber nur Gemietet ) MakeMKV und Handbreak sind meine Besten Freunde ;) Dazu noch ein Itunes Ripper der es mir Erlaubt Gekaufte Inhalte zu Rippen und ohne Einschränkungen wieder zu geben
Gibt es dazu noch kein Urteil? Ich hab ungefähr 300 Euro an TH-cam gezahlt und meine Serien Game of Thrones und Lost sind jetzt nicht mehr verfügbar. Wie siehts damit aus?
@@megaanton9605 Joa wenn man der Vergleich kennt hört sich für die meisten an wie schwachsinn :D aber die meisten geben sich ja mit minderwertiger ware ab, also was solls. Vornehm geht die Welt zugrunde, manche ahnen nur nich was ihnen entgeht
@@rosenclosed ein Full HD (1080p 16:10 60 frams pro Sekunde) unkomprimiert film hat 3 gbit pro Sekunde. Ein 4K Film unkomprimiert hat 10 Gbit pro Sekunde bei 30 frames und 15 Gbit/s bei 60 frames. Im Durchschnitt etwa natürlich. Ein Blueray double Layer kann etwa 100 GB speicher. Es würden etwa nur 100 Sekunden auf eine solche Blueray passen wenn der Film in 4K 30 frames unkomprimiert wäre. Nein ich verwechsel gar nichts. Eine Blueray hat eine Datenrate von 36 Mbit/s bei 1x. Gibt kaum Player die über 12x kommen. Also maximale Lesegeschwindigkeit von 432 Mbit/s das ist immer noch mehr als 6 mal zu langsam um Full HD unkomprimiert abzuspielen. Wer nutzt den bitte so langsame Medien für ein Film.
@@rosenclosed so genannte Kinoversionsen bekommt man Locker. Wenn man 300 Zoll+ Leinwand hat kann man mit Blueray Version nix mehr anfangen. Wo ich die herab kann ihnen recht egal sein. Auf Smartphone geht so eine Blueray Version aber bei 50 Zoll spätestens sieht man den Pixelmatsch. MKV sollte ja hoffe ich ein Begriff sein. Videostreaming ist noch schlimmer. Das es Leuten nich auffällt. Ich finde es grauenhaft.Ich finde die Komprimierungsraten schlimm. Bei Standbilder gehts, sobald mal mehr Bewegung ist sollte man es sehen
Das Problem mit dem Herunterladen bei den VOD-Diensten ist, dass auf den Filmen ein DRM-Schutz liegt und diese nur auf ausgewählten Geräten heruntergeladen werden können. In der Regel können diese Filme dann auch nur auf dem internen Speicher heruntergeladen werden. Die Speicherkapazität des Gerätes ist hier also die Grenze. Ja, die heruntergeladenen Filme bleiben je nach Lizenz erhalten, auch wenn diese beim VOD-Anbieter nicht mehr verfügbar sind. Allerdings ist dies auf z.B. der Lebensdauer des Gerätes beschränkt, da die Filme nicht auf ein anderes Gerät übertragen werden können. Oder sobald Probleme mit der Autorisierung des Gerätes auftreten. Oder sobald man den Film löscht, weil Speicherplatz benötigt wird. Oder wenn das Gerät auf Werkseinstellungen zurückgesetzt wird. Also sehr viel "Wenn" und "Aber" dabei, die der ewigen Speicherung im Wege steht - aber theoretisch möglich. Ich finde die Regelung der VOD-Anbieter bzgl. des Herunterladens gar nicht mal so verwerflich. Das Problem an der ganzen Geschichte ist jedoch, dass man sich keine echte Sicherheitskopie anlegen kann, die man bei Bedarf auch auf ein anderes Gerät übertragen kann. Das eigentliche Problem ist das Digitale Rechte-Management (DRM). Und das macht die ganze Sache kompliziert. Ein für jeden Kunden erzeugtes unsichtbares Wasserzeichen (=Light DRM), so wie es viele andere in Nischen machen, reicht meiner Meinung völlig aus, um sowohl die Rechte der Urheber zu schützen und auf der anderen Seite dem Kunden seine Rechte zu gewähren.
wenn amazon das video nicht mehr zur verfügung stellen kann und auch nicht mehr nach nur einer kurzen unterbrechung (amazon verhandelt eine neue lizenz mit den rechtinhaber), dann müsste amazon dem käufer eigentlich eine kostenlose dvd oder blue-ray schenken.
Der Hintergrund der Geschichte wird sicherlich der Umstand sein, daß Disney massenweise Lizenzen bei anderen Streaming Anbietern nicht mehr verlängert, um ihre eigene Streaming Plattform zu befeuern.
Warum macht Amazon denn keine Verträge mit den Filmfirmen dass die Lizenzen für immer und ewig, oder zumindest die nächsten 75 Jahre, gelten? Und wer sich nicht darauf einlässt dessen Film kann halt nur geliehen aber nicht gekauft werden! Was Disney betrifft finde ich das echt toll. Um mir Bambi anschauen zu können brauche ich dann das Disney-Abo. Für Constantine das Warner-Abo Und für die 7 Samurai das Ching-Chang-Chong-Filme Abo. Wobei die nur die gekürzte europäische Version haben. Für die Vollversion muss ich schauen ob die japanischen Eltern der Frau meines Cousins ein Toyo-Abo haben das Sie (ich) auch im Ausland nutzen können. Entweder ich bekomme eine physikalischen Speicher wie eine DVD, Blue-Ray, Speicherkarte oder gedrucktes Buch oder von Amazon bis Kindle können mich die alle mal!
@@faktennews9893 Genau richtig! Deshalb verweigern wir uns auch den Streamingdiensten. Ist, glaube ich, genauso spaßig, wie die Kunden, die damals ein Sky Abo abgeschlossen haben, da Sky mit "Alle Spiele - alle Tore" geworben hat und nun die Leute in die Röhre gucken.
@@D_Abbo Ich war selbst mal im Vorstand eines Fußball...-Vereins. Aber wegen Fußball ein Abo abschließen - mit denen die da reingefallen sind habe ich kein Mitleid. Seit ich vor Jahren mein Spiegelabo gekündigt habe weil der einfach immer schlechter wurde habe ich überhaupt kein Abo mehr.
@@faktennews9893 Es gab diesbezüglich sogar ein Gerichtsverfahren, da sich die Kunden mit der Versprechung, die ganze Bundesliga schauen zu können, betrogen fühlten, was sie meiner Meinung nach auch wurden. Natürlich hat Sky gewonnen. Abo wegen Fußball? Für mich kein Thema, ich hasse jede Sportart und würde nie Geld für so etwas ausgeben.
Hallo Christian. Aktuell ist ja der Kauf eigentlich nicht mehr, als ein längeres Ausleihen. Beim Leihen steht auf der Schaltfläche auch diese Info. Im anderen Fall wird man darauf hingewiesen etwas zu kaufen. Kaufen ist gemeinhin ohne Rückgabepflicht, nehme ich an. Dementsprechend wäre das ja irreführend. Ähnlich wie in DE, gibt es in AT sowohl im ABGB, als auch im KSchG Klauseln bezüglich der Irreführung von AGB. Zumindest im Rahmen von Privatkunden zu Gunsten dieser. Dementsprechend sollte es eigentlich verpflichtend sein darauf hinzuweisen, dass 'kaufen' nicht kaufen bezeichnet. Eventuell kann man auch den Kaufpreis hervorheben, der ähnlich hoch ist, wie bei physischen Medien und somit die Fehlannahme des Kaufes für Laien quasi bestätigt.
@@iSn0w True.. Wenn Amazon es löscht hat man maximal 30 Tage - solange keine neue Connection zu Amazons Server aufgebaut um die Lizenzinfo zu aktualisieren
Wie sieht es eigentlich konkret aus, das "Herunterladen" ? Davon wird nicht im Video gesprochen, Schade. Wenn man dass unter Windows machen möchte wird man gezwungen die im Windows Store verfügbaren Amazone App zu nutzen. Nun, wie sieht es aber aus, wenn ich Mac oder sogar Linux User bin?
ich hatte früher relativ viel Musik bei Google gekauft (konnte man auch als mp3s herunterladen). Dann hat Google "google play music" eingestellt und man konnte die Musik auf youtube music übertragen, wo man sie zwar noch anhören kann, aber nicht mehr herunterladen kann. Finde das schon krass, wie abhängig man durch Streaming gemacht wird.
3:32 - es gibt noch eine dritte Möglichkeit! Aber die darf ich hier nicht nennen, sonst schickt mich Herr Solmecke zur Strafe ohne Abendessen ins Bett!
Meinst Du? Ich glaube, er würde sich über neue Klienten sicher freuen. Möglichkeiten gibt es viele... Am Besten ist es immer noch, sich einen Film online nur auszuleihen, wenn man ihn nur ein Mal ansehen will. Dann stellt man sich zu Hause den Schrank damit nicht voll. Will man ihn öfters sehen, dann holt man sich die DVD/Blueray. Hat man sich getäuscht, kann man die Scheiben bei Amazon auch gleich wieder gebraucht verkaufen - die Preisdifferenz entspricht ungefähr dem Preis fürs Ausleihen...
Das kann niemand einstellen. Das sind deine personalisierten Werbungen😜 ich bekomme immer wad mit Selbstständigkeit, Aktien, Gesundheit und Spiritualität weil das meine Themen sind😜
@@psydreamer97 Dann bist Du ja ein offenes Buch für die. Ich bekomme gerne was über Baumaschinen, Babyartikel, ... so random belangloses Zeug, daß überhaupt nicht meine Themen sind. Und Umfragen die ich skippe, allein schon weil ich sie nicht beantworten kann. Meist bekomme ich sogar gar nichts oder eben Zeug, von dem TH-cam wohl glaubt, es wuerde zum Video passen (was es fast nie tut, wei YoutTube nicht Inhalt von Thema unterscheiden kann).
Wie ist es eigentlich, wenn man einen Film gekauft hat und er dann nicht mehr verfügbar ist, aber irgendwann wieder verfügbar wird, muss man dann den Film neu kaufen oder bleibt der Kauf erhalten und der Film war in diesem Zeitraum nur nicht abspielbar, weil er nicht verfügbar geschaltet war?
Gut, dass ich jetzt den Kanal anschaue. Ich wollte einen Film bei Amazon kaufen und habe dann hin und her überlegt, ob ich dann diesen Film an Freunde weitergeben kann. Aber wenn ich den Film gar nicht richtig besitze, dann geht es so oder so nicht. Igitt....
@@YokiHatsune Nein, das stimmt nicht. Das Spiel "Cloud Chamber" beispielsweise lässt sich weder herunterladen noch heruntergeladene Installationen über Steam starten.
Herunterladen ist doch soweit ich weiß bei Amazon nicht mal vorgesehen? Oder kann man sich die so gekauften Inhalte tatsächlich lokal abspeichern? Dann muss das noch DRM-frei sein, so dass die Lizenz nicht trotz Download doch wieder entzogen werden kann.
Genau so sieht's aus. Man wird zwar immer belächelt, aber um Einen mag ich meine Sammlung und ich bin unabhängig vom online sein. Wenn die Welt in der Apokalypse steckt, schmeiß ich einfach meinen Generator in der Garage an und kann jahrelang Filme schauen ;-)
Ich sitze Mittwoch Abend aufm Sofa und suche nach einem Film zum anschauen. Sehe einen den ich schon immer mal sehen wollte: 0,79€ "Den gönn ich mir jetzt, will jetzt den Film schauen"
@@mailowmailow5207 Dann beschwert euch aber auch nicht, wenn so ein Angebot mal wegfällt. Genau darum geht es hier nämlich, erst die AGBs nicht richtig lesen und dann wettern wie ein Rohrspatz, während ich gechillt auf meiner Couch sitze und mir einen Blockbuster nach dem Anderen rein ziehe :P
Wenn ich einen Film kaufe will ich ihn mir auf mein Netzlaufwerk legen, so daß ich ihn über meinen Fernseher abrufen kann. Da die von Amazon heruntergeladenen Filme nicht ohne Verbindung zu Amazon abspielbar sind, kaufe ich keine Filme dort.
Ich formuliere hiermit gegenüber Amazon die Klausel, dass ich eine bereits geleistete Zahlung bei Vorliegen bestimmter Gründe nachträglich wieder entziehen kann
Und dann?
War auch nicht ganz ernst gemeint von mir, sondern dient nur der Veranschaulichung, wie herablassend Amazon mit seinen Kunden umspringt
Was im Prinzip ja jetzt schon so ist 😅 Denn bei Reklamation ( manchen) oder Widerruf kannst ja dein Geld zurück fordern.
@Anony Mous: Kein Mensch braucht Amazone!
@@asconajuenger naja, auch wenn Amazon böse ist. Aber ausnahmslos immer, hat Amazon in meinem sinne gehandelt wenn ich ein Problem mit der Ware habe. Ohne Diskussion ohne zusätzliche Kosten, immer in meinem Sinne. Was ich in Einzelhandel noch nie so erlebt habe...
Weshalb gibt es dann dem Unterschied bei dem Filmen zwischen “leihen“ und “kaufen“? Dann sollte man es eher “Lizenz kaufen“ nennen.
weil du bei letzterem eigentlich so oft gucken kannst, wie du willst... "kaufen" ist natürlich nur ne schwierige Bezeichnung, wenn sie's dir wieder entziehen werden, sollten sie die Lizenz verlieren-
Wenn es Lizenz kaufen heißen würde würde man es ja auch besitzen, Amazon müsste es ändern in Lizenz leihen und das kauf komplett rausnehmen bei ihren Digital Angeboten für Filme, Bücher und Musik.
Genau deshalb kaufe ich bei Amazon nichts rein-digitales, was ich nicht DRM-frei herunterladen kann.
„Dauerleihgabe über die Dauer der Verfügbarkeit“ wäre begrifflich deutlich ehrlicher.
Aber dann würde der Daumen auf der ‚kaufen‘-Taste ja zögern.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt...
@@Blechfuchs Was heißt DRM-frei? Und wo sieht man das dann?
Kauf ist im BGB definiert. Amazon nennt es Kauf und in der Prime Video App steht Käufe. Alles zielt auf den Begriff Kauf ab und somit ist 433 BGB erfüllt. Man ist Eigentümer geworden.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Bitte zu dem Thema auf dem laufenden halten :D
Nur die physische Version und die Raubkopie sind für immer deins 😂
Ich habe oft den Eindruck, die wollen einen dazu zwingen, Raubkopien anzulegen XD
Als legaler Käufer hat man fast nur noch Nachteile. Onlinezwang bei Spielen, geliehene Filme die als "gekauft" bezeichnet werden...
oder "PlayOn" ;) Einfach mal danach im Web suchen.
@@futuregadget_v2.1 Da stimme ich dir zu! Ich sehe das immer so, wenn ein Unternehmen immer mehr auf meine Rechte als Kunde scheißt, bzw. diese immer weiter einschränkt, teilweise auch versteckt in intransparenten Geschäftsbestimmungen oder ähnliches, dann scheiße ich auch auf die! Dann investiere ich lieber 10 - 15 € in Filesharing Account, und besorge mir "Produkt X" aus anderen Quellen :)
Wäre interessant wenn Solmecke einen Beitrag zum "Filmrecording" wie mit der Software "PlayOn" macht (was anbei gut funktioniert :) Dabei wird nämlich kein Kopierschutz ausgehebelt. Bei mir in der Schweiz sind die Gesetzte etwas anders und dies ist legal, aner wie es in DE ist weiss ich nicht.
@@mayday6880 Soweit ich weiß sind in D Sicherheitskopien erlaubt, aber nur wenn man im Besitz des Originals ist (bzw. einen Nachweis dafür erbringen kann) und kein Kopierschutz umgangen wird.
An sich ist das was dein PlayOn macht nichts besonderes. Der Stream wird zwar verschlüsselt übertragen aber auf dem lokalen Gerät wieder entschlüsselt. Im Prinzip sollte es nicht zu schwierig sein einfach Ton und Bild während der Wiedergabe mitzuschneiden. Dafür gibts sicher jede Menge tools.
Dann soll es nicht kaufen heißen wenn ich den Film nicht dauerhaft habe sondern "Dauerhaft leihen" oder so.
Bis auf für den Nutzer uneinsehbaren Zeitraum abrufbar. 😄
@@tatjanabla3988 Dann sollen die ein Sternchen dahinter "kleben" und direkt erklären, was dauerhaft leihen heißt.
Vollkommen korrekt. Genau das ist das Problem...
Oder offenlegen, wie lange die aktuell eingekaufte Lizenz noch für Amazon gültig ist. Dann hat der Verbraucher wenigstens eine Mindestgarantie.
Man könnte es auch einfach "Leihen auf unbestimmte Zeit" nennen.
Das wäre ehrlich. Wird aber nicht kommen, denn dann würden mehr Leute davor zurückschrecken es zu "kaufen"
Mit dieser Lage ist es doppelt unverschämt dass die digitalen Inhalte gleich teuer oder sogar teurer sind als ihre physische Version.
Das geht dann wirklich in Richtung Abzocke
Das stimmt schlichtweg nicht. Beispiel: Gomorrha Staffel 4 , wenn du es auf Amazon digital kaufst 10€ , die DVD box kostet glaube ich 25 / 30€
@@makmedia_tv Ich meinte damit auch nicht alle Inhalte, aber es sind genug bei denen es zutrifft.
Vor allem bei neueren Filmen bleibt der Preis für die digitale Version lange konstant wärend die physische Version schon längst im Preis gesunken ist.
@@makmedia_tv Ja, das mag sein, dass es da auch positiv Beispiele gibt, aber man kann das konsequent im gesamten Gamingbereich beobachten, dass digitale Versionen ebenso viel kosten wie physische, trotz das diverse posten in der Kalkulation wegfallen.
@@DerBabbels Das liegt einfach daran, dass digital immer der UVP genutzt werden muss
Amazon und Abzocke... Nein ich werd nicht mehr..das hätte ich AbEr NiChT gedacht
WBS bitte haltet uns auf dem laufenden!
hach ja dieses irreführende wort "kaufen"..
wer kennt es nicht ich kaufe ein auto und zwei monate später stehts wieder beim hersteller
stand ja auch auf seite 438 des Kleingedruckten in deinem Vertrag, dass du nur die Nutzungsrechte vom Händler gekauft, die nur so lange gelten wie der Händler die Lizenz zum Vertrieb besitzt.
@@Elandrianthetrue Und ich dachte ich kaufe einen Film und kein nutzungsrecht.
Demnächst setze ich einen vertrag auf, der mir das vermögen von bezos überschreibt. und das tolle ist, das er nicht mal unterschreiben muss, da im kleingedruckten seine zustimmung ist!
@Dirk Bach Show TV es wird beim 10. mal nicht witziger
wieso heißt es "Film kaufen" und nicht "Film leihen"? Ich verstehe auch unter "Kaufen" den dauerhaften Besitz 😡
Da hat wohl jemand alle Filme gekauft😂
Kaufen Definition: etwas gegen Bezahlung erwerben.
Erwerben Definition: durch Arbeit, Tätigsein erlangen, in seinen Besitz bringen
Kurz und knackig ... ich sehe das nicht anders.
@@lukasthiede6465 Beim Kauf geht die gek. Ware in dein Eigentum über. Beim erwerben/leihen etc. nur in deinen Besitz. Eigentümer ist dann aber immernoch jmd. anderes ;)
Und das ist hier ein sehr wichtiger Unterschied. Sonst könnte ja jeder alles verkaufen mit der Klausel es jederzeit wieder zurückzunehmen. Ggbf. sogar ohne Geld zurück, wie hier also ohne Haftung.
Weil die Sache im normalen Sprachgebrauch ungenau bezeichnet wird. Man kauft sich keine Filme, sondern das dauerhafte private Nutzungsrecht. Das ist bei physischen Filmen ja genauso, auch für diese hast du nur ein beschränktes Nutzungsrecht (Man darf sie beispielsweise nicht für eine öffentliche Vorführung verwenden).
Unabhängig von den USA glaube ich nicht, dass in Deutschland so ein Absatz in den AGB vor Gericht bestand hat. Es gibt da ein Urteil zu (Finde ich grade auf Anhieb leider nicht), laut dem sehr unerwartete Bestandteile innerhalb der AGBs nicht gültig sind. War glaube ich im Zusammenhang mit Abos, die sich verlängern, und wo diese Verlängerung aber nur in den AGBs stand.
In DE ist kaufen eben kaufen, und das was Amazon laut AGB anbietet ist aus meiner Sicht nicht mit dem Begriff kaufen vereinbar, und kann vom Endkunden in dieser Form nicht erwartet werden, was es aus meiner Sicht eben ungültig macht.
Wird interessant was da raus kommt, und ob ggf. jemand in DE dagegen klagt.
Habe jetzt 3 Filme jeweils im Angebot gekauft, werde ich dann wohl auch nicht mehr machen.
Das "runterladen" funktioniert ja auch nur mit einem speziellen Amazon-Viewer. Damit ist "herunterladen" keine Option zu Lösung des Problems...
Exakt meine Gedanken. Mit herunterladen ist bei Amazon (ebenso wie bei Netflix und co.) nicht das klassische herunterladen einer Datei auf die eigene Festplatte gemeint, welche dann in einem eigenen Player abgespielt werden kann. Das spielt sich alles im Kosmos der jeweiligen App ab, und ist bei extra gekauften Inhalten, wie es sie ja hauptsächlich bei dem Prime Modell gibt, da es dort kostenpflichtige und umsonst Angebote gibt, noch mal fragwürdiger. Die Datei ist quasi niemals ohne diese App nutzbar. Glaube man kann sie nicht mal wirklich von der App gekoppelt kopieren oder ähnliches ... Dies auch bitte bei den neuen "günstigeren" Konsolen ohne Laufwerk bedenken, am Ende wird man zu 100% über die only digital Inhalte drauf zahlen ... und hat Aktien AG xyz keinen Bock mehr, und macht das Ding dicht, is alles wech ...
@[K]ein Mitläufer!? Der unterschied ist, dass dir Steam erstens keine Spiele aus deiner Liste entfernt, und zweitens angekündigt hat, sollten sie jemals den Service beenden, würden sie alle Spiele entsperren, die du gekauft hast.
@[K]ein Mitläufer!? Hast natürlich trotzdem Recht, irgendwie. Ohne Steam Account hat man keinen Zugang zu Steams Angebot. Und es gibt gewisse Hintertüren für Steam, die ihnen erlauben, deinen Account zu sperren. Es gab da aber glaube ich bereits einige Gerichtsurteile in der Richtung. Wenn ich mich recht entsinne, nur weil dein Account weg ist, heisst das nicht, dass auch deine Spiele weg sind.
Wäre vielleicht eine interessante Frage an Herrn Solmecke.
@@tillydean5570 Dummes Gewäsch. Ich lade Filme problemlos in meine Amazon Prime App auf meinem Apple TV
@@RobertSchuster68 Ja, du Held, in deine Amazon Prime App, aka spezieller Amazon Viewer. Oder hast du schon mal einen Film ausserhalb der App geschaut? Ich denke nicht. Wenn man keine Ahnung hat...
man stelle sich vor saturn oder Media Markt klingelt bei einem und möchte ihre bluerays aus deinem wohnzimmer abholen und mitnehmen
lol , made my day XD
Genau 🙈🥳
Ich glaub aber selbst hier sind das auch nur Lizenzen, die man erwirbt.
ObinAtor selbst wen dem so sein solte , die kann einen keiner mehr wegnehmen . Ich habe Hausrecht bei mir und ich würde die einfach meines Grundstückes verweisen . Und dann kommt noch mein persönliches Recht auf Sicherungskopien die sollen ruhig mal versuchen meinen NAS aus dem Keller zu bekommen .....
@@andredoernen8265 Würd dir nichts bringen weil Saturn dann ggf. klagen könnte und dann einfach die Bulln mit nem Durchsuchungsbefehl vor der Tür stehn und spätestens dann müsstest das rausrücken ^^
Schlussfolgerung: Niemals Filme auf Amazon Prime digital kaufen.
zu spät ...
Alle "Dinge" welche du digital kaufst sind nur eine Lizenz.
Die meisten machen es nur nicht so dreist 😅
@@kayvs85 Gleichwohl ist das Wort "Kaufen" in seiner klassischen Bedeutung dann Irreführend und dürfte so nicht verwendet werden als Option!
@@hansrichter5607 verstehe ich voll und ganz. Aber die Begriffserklärung für kaufen ist "etwas gegen Bezahlung erwerben" und das kann eben auch eine Lizenz sein . Ist bei steam ja auch so wenn es die Firma nicht mehr gibt verfällt auch dein Anrecht auf das Spiel.
Die ganzen onlinespiele sind ein paradebeispiel dafür. Da kaufst du auch digitales und wenn die Server abgeschaltet werden hast du halt Pech.
@@kayvs85 Verstehe ich nicht - selbst wenn Du die Lizenz gekauft hast, wie kann das Recht am "erworbenen/gekauften" aberkannt werden? Ganz gleich ob Lizenz oder nicht, es ist erworben/gekauft. Wie kann die Lizenz als Kaufgegenstand unwirksam werden?
Ich empfinde "Kauf" so als Etikettenschwindel. Amazon muss in der Pflicht sein entsprechende Lizenzen zu erwerben, wenn sie irgendetwas "verkaufen" wollen.
ODER: Es gibt in diesen Fällen den Kaufbetrag zurück, allerdings nicht aus Kulanz, für die man im schlimmsten Fall noch betteln muss, sondern in den AGB festgehalten.
Wieso nur in den agb? Besser gleich in recht umsetzen
Um Kulanz betteln? Bei Amazon? Was versuchst du da bitte? Versuchst du ne Erstattung für nen 20 Jahre alten Fernseher zu bekommen?
Also Sorry. Aber ich hab bei Amazon schon so oft Sachen storniert und erstattet bekommen und da musste ich nicht mal ansatzweise betteln. Selbst bei meinem 5 Jahre alten Fire TV Stick haben sie mir noch nen 15% Rabatt auf nen neuen gegeben weil die Garantie ja schon lange abgelaufen war. Versuch das mal bei anderen Läden. Die husten dir was.
🤦♂️
@@YukiGekikara Tatsächlich kann man Amazon in der Hinsicht wenig vorwerfen. Nicht lange her, habe ich dort etwas für 100€ bestellt, es kam nicht an. Nach anfänglich konstruktivem Schriftverkehr mit dem Verkäufer stellte der sich irgendwann taub, hab dann Amazon die Lage geschildert, um das Geld zurück zu bekommen. Die haben ohne murren das Geld überwiesen aus ihrer Tasche. Respekt für diese Kundenfreundlichkeit. Was in den Packing Stations abgeht ist ein anderes Thema.
Ich liebe es wie wortgewandt Herr Solmecke ist . Die Überleitungen nach dem Intro zum Thema des Videos sind Hammer. 🙏🏽😊
Als Anwalt ne Grundeigenschaft, wenn de net gut reden kannst bist in dem Job falsch. ^^
"Der Verkäufer hat zunächst die Pflicht, dem Käufer die Sache zu Eigentum zu übertragen."
Das bedeutet ja das Amazon gar nicht das Recht hat die Sache zu verkaufen.
Doch durch Lizenz schon, nur wenn die Lizenz für den Film xyz erlischt kann Amazon und co nicht mehr weiter geben die Lizenz.
@@JeremyFriese Ich verstehe sowieso nicht, wie Lizenzverhandlungen funktionieren. Warum erlischt die Lizenz für den Film xyz?
Im Urheberrecht spricht man eher von Lizenzen bzw. bei derartigen „Käufen“ eben von Kauflizenzen. Der Kunde erwirbt hier also zwar kein Eigentum im herkömmlichen Sinne, aber als Pendant eben ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht (bzw. sollte er ein solches erhalten).
Entweder kauft man oder man macht ein dauerabo, aber nach dem hat Amazon überhaupt keine verkaufsrechte, da ja mit dem Kauf das Produkt Eigentum des Käufers wird. Mit Lizenz ist ja nichts anders "xy räumt Amazon das recht ein Filme zu verleihen/ zu verkaufen (und da kommt Der knackpunkt : darf Amazon das nach der Lizenz überhaupt)" siehe verleihversionen (Videothek) verkaufsversion (MM dürfte jetzt diese Filme nicht verleihen). Aber das was Amazon hier macht wäre so als würde MM ein Film aus dem Regal nehmen und alle verkauften wären da nicht mehr spielbar
@@mammutMK2 nicht ganz richtig die Lizenzgeber wollen ja das du diese Lizenz kaufst und durch die Lizenz bist du berechtig auf unbestimmte Zeit dir das anschauen oder zu hören etc. in der Regel kommt auch kein Wiederruf.
Das Video wird bis ans Ende aller Tage verlinkt werden wann immer jemand irgendwo ein Sonderangebot zu Streaming Käufen postet.
Was nützt ein Link, der nur zu einer Fehlerseite führt?
Gutes Video, die Frage hatte ich mir bereits gestellt, ob Amazon damit durchkommt. Eine Nutzungsüberlassung als Kauf zu verkaufen. Das ist ja weder Transparent noch kann ein Normalnutzer dass wissen. Zudem kann ich es ja nicht wirklich herrunterladen. Sondern nur über die App. Auf die Amazom weiter Zugriff hat.
Aber man kauft sich ja so oder so nur ein Nutzungsrecht. Nur halt mit dem Unterschied, dass das eine Nutzungsrecht Digital ist, dass andere eben physisch. Zumindest ist das bei Software, Musik und Filmen der Fall.
Ja der Begriff "Kauf" ist extrem irreführend für eine zeitlich eingeschränkte Nutzungsdauer.
Bei Spielen und Musik ist das Problem ähnlich ... von wegen: "der Markt regelt das schon" 😢
@@Protector1981 Nein, das ist nicht der Unterschied. Der entscheidende Unterschied ist, dass man bei nem physischen Medium eine unbegrenzte Nutzungsdauer hat (bzw. solange wie der Datenträger funktioniert), bei Amazon aber nicht.
@@Pat______ Ich habe lediglich gesagt, dass man sich so oder so nur ein Nutzungsrecht kauft. Von Beschränkungen hab ich nichts geschrieben. Lediglich das es eben bei der Art des Nutzungsrechts keinen Unterschied macht. Ob nun beschränkt oder nicht. Und das passt den meisten nicht. Da die, die ein physisches Medium haben, denken, sie seien automatisch Besitzer, was falsche ist. Lizenzprobleme gibt es aber eh immer. Das ist auch der Grund, warum es nicht alles hier gibt. Lizenzen sind so oder so immer ein Problem, egal ob physisch oder Digital. Hier gehört, gerade in Zeiten von streaming eine neuere Regel her.
@@Protector1981 Der entscheidende Punkt ist aber nicht der, dass man sich so oder so nur ein Nutzungsrecht kauft, sondern der, dass bei einem physischen Medium das Nutzungsrecht in der Regel unbegrenzt ist, man also auch tatsächlich von einem Kauf im herkömmlichen Sinne sprechen kann.
Ob man bei beiden das gleiche "kauft" ist für die Praxis nicht relevant, weil das eine nicht durch AGB genommen werden kann.
Im übrigen ist man bei physischen Medien automatisch Besitzer, weil man die Sachherrschaft über das Medium besitzt.
Letztemal, dass ich dort einen Film erworben habe.
Mich nervt schon wenn bei spotify oder Apple Music ein Lied / Album nicht mehr verfügbar ist zum streamen.
Das ist doch ein ganz anderes Thema du redest von streaming hier geht es aber um das käufliche erwärmen einer Sache und umgangssprachlich und verständlicherweise wird das kaufen als eine dauerhafte konstante betrachte das heißt wenn ich was kaufe dann gehört es mir auch bzw ich habe ein ewiges Besitzrecht ohne Einschränkung! Wie im Video genanntes Beispiel Blume ist oder DVDs sind fest in Medien den Film habe ich auch wenn er bei Streaming Diensten wieder verschwunden ist solange wie das Medium funktioniert habe ich diesen Film bei Streaming ist das etwas anderes. Hier geht es darum als Beispiel würdest du dir jetzt eine Blu-ray oder DVD von einem Film XY kaufen und Amazon auf einmal die Lizenz daran verlieren und zu dir kommen und sagen geht mir die DVD wieder da sie die Lizenz nicht mehr haben würdest du sicher sagen nein die habe ich gekauft oder? Hier geht es im Grunde also darum dass die digital gekaufte Version eines Films genauso behandelt wird wie die physisch gekaufte Version desselben Films und das ist hier eben nicht der Fall!
Das hast du aber nicht gekauft ( Thema Verfehlt ) das ist ihr Gutes Recht du Zahlst miete mehr nicht.
Ist schon klar. Das Thema hier mit dem Kauf ist nochmals eine GANZ andere Nummer.
wer seine Bands wirklich unterstützen will, der kauft sich auch die physischen Platten
@@lilithiaabendstern6303 auf jeden Fall. Trotzdem landen die oft im Regal, weil Spotify so praktisch ist. Ich habe weder einen CD Player im Auto, noch einen fest verbauten im Notebook.
Ich hab mein Handy dabei, und damit alle meine Musik. Wenn die Musik was besonderes ist, was es auf Spotify nicht gibt, dann wird sie gerippt und auf den Plex Server gelegt. Trotzdem wäre es nervig wenn lieder aus Spotify verschwinden. Hatte ich aber zum glück noch nicht.
Sind das nicht zwei unabhängige Rechtsgeschäfte?
A ) Lizenzgeber amazon
B ) Käufer amazon?
Und: greift da BGB §307 nicht eher? Bevorzugung eines Vertragspartners (in diesem Falle amazon)?
Deshalb nur Filme kaufen, die man auch runterladen kann. Oder auf physischen Medien (VideoCD, DVD, Bluray)
Double Layer Blueray kann mir stark komprimierte 4k Film halten. Würd mir nie Discs kaufen für Filme
BluRay kann via AACS auch unbrauchbar gemacht werden
Statt VideoCD lieber eine Daten-CD. Ist besser.
§ 307 Abs. 2 Nr. 1: "Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, *wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist* "
§ 433 Abs. 2: "Durch den Kaufvertrag wird der *Verkäufer* einer Sache *verpflichtet, dem Käufer* die Sache zu übergeben und *das Eigentum an der Sache zu verschaffen* "
Da der Mietvertrag in § 535 BGB explizit separat geregelt ist, dürfte wohl klar sein, dass hier vom Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abgewichen wird. Wenn Kauf auch Miete heißen darf, dann brauche ich kein Mietrecht.
Das würde zwar nach § 598 für das Leihen gelten, da hier aber explizit eine Gebühr ausgewiesen ist, sollte jedem klar sein, dass hier nicht die unentgeltliche Leihe nach § 598 gemeint ist. Wenn dort aber steht "Kaufen" und ein Kaufpreis ausgewiesen ist, dann muss ich davon ausgehen können, dass auch ein Kauf nach BGB gemeint ist. So jedenfalls meine Meinung. Vermutlich gibt es wieder irgend einen rechtlichen Kniff, mit dem man den einfachen Bürger trotzdem übervorteilen kann.
Wenn ich vermuten müsste, würde ich sagen, dass sich darauf berufen wird, dass ja beide Seiten den Willen hatten die "Kaufsache" nur für einen bestimmten Zeitraum zu übereignen und damit beide willentlich einen Mietvertrag eingegangen sind der nur Kaufvertrag genannt wurde. Dabei wird sich dann auf die AGBs des Anbieters bezogen, dass der Käufer einen ganz anderen Willen hatte ist dann vermutlich nebensächlich.
Man merkt vermutlich, ich bin ein wenig verärgert darüber, dass Anbieter mit jeder Abzocke durchkommen. Immer zum Schaden des einfachen Kunden. Hier muss dringend an Gesetzen gearbeitet werden. Aber nein, es wird lieber noch ein neues Telekommunikationsgesetz zum Nachteil der Kunden auf den weg gebracht.
Bisher sind noch alle meine Filme da. Aber ich hatte mir schon länger Gedanken gemacht, ob die Filme verschwinden können. Also ab sofort wieder die klassische Blu-ray (und diese dann vielleicht nicht mehr bei Amazon bestellen).
Lieber 1x zahlen und nur zu Hause gucken als 2x oder mehr bezahlen nur damit ich ihn evtl. (was ich bisher noch nie genutzt habe) unterwegs gucken könnte.
Aber ganz ehrlich für einen Film der vielleicht 10-15 € kostet, der dann einfach so verschwindet, rechtliche Schritte einzuleiten finde ich jetzt nicht verhältnismäßig.
Ja Blu-Ray ist schon von Vorteil.
Glaube nicht, dass Amazon sowas macht. Die wollen sich ja nicht die Kunden vergraulen. Könnte mir auch vorstellen, dass die die Reaktionen dieses Videos genauer beobachten. Amazon ist ja nicht dumm :)
Danke für das Video. Hab angefangen ehrlich Filme zu erwerben und auch schon einige bei Amazon
gekauft. Das werde ich hiermit sofort beenden. Ist wie immer, der ehrliche Kunde der bezahlt, wird
erstmal schön verarscht. Dann wundern das viele im Internet auf Dubiosen Seiten rumsuchen und dort
ihre Filme beziehen.
Es sollte dann bei Amazon nicht "leihen" und "kaufen" heißen, sondern "zeitlich stark begrenzte Lizenz erwerben" und "zeitlich willkürlich begrenzte Lizenz erwerben".
Frechheit von Amazone. Kaufen heißt, dass man es immer hat und auch vererben kann.
🤦♂️
Danke für die sehr präzise Aufklärung. Bin auch gespannt, wie der/die Prozesse in den USA ausgehen👍🐻
Und weil 1. Advent ist gibt es noch 🕯🌲...
Soweit ich mich erinnere, gab es dasselbe Thema auch schon bei digitalen Büchern im Kindle-Store. Und mittlerweile kann man dort seine gekauften Bücher nach einem Lizenzablauf behalten. Da hatten damals auch viele Kunden geklagt, aber Amazon hat daraus nichts gelernt und meint dreist, dass Filmkunden da gelassener wären. 😐
Klingt fast so als sollte Mal jemand klare Gesetze schaffen für dieses "Digitale Neuland" oder wenn es wenigstens eine Behörde gäbe die Verbraucher schützen könnte 🤔😅
Das wäre doch mal was, ein so genannter Verbraucherschutz 🤔
Bitte, bitte nicht. Reicht schon das wir son totalen Bullshit wie die Cookie Banner haben da brauchen wir nicht noch mehr Schwachsinn. Die Politiker solln schön die Finger vom Netz lassen, habens schon genug ruiniert.
CDU und SPD so:
Erstmal Verschlüsselungen aufbohren und das Internet vorratsdatenspeichern, weil das ja selbstverständlich notwendig ist um Terrorismus zu verhindern. Dass jeder bekannte Terroranschlag der letzten Wochen/Monate/Jahre bereits wochenlang/monatelang im Vorfeld bekannt war zeigt doch, welche gute Arbeit geleistet wird. Wenn etwas so gut klappt darf man es doch nicht reformieren sondern muss es noch weiter ausbauen! Gebt ihnen mehr Rechte, mehr Budget, weniger Auflagen! Mehr von all dem was sie tun! Die Wohnung des Bürgers ist auch nicht mehr heilig und darf stasimäßig anlasslos jederzeit durchsucht werden, weil das ja selbstverständlich notwendig ist um Corona zu bekämpfen. Außerdem Rundfunkabgabe für Streamer - die Justiz hat ja schließlich eine eingebaute Vorfahrt und muss von jedem Kuchen die Mehrheit kriegen - einfach aus Prinzip - weil sie das sagt und einen sonst bestraft. Das ist keine Erpressung durch die Justiz, sondern das Recht der Staatsgewalt, was sie von der Justiz zugeteilt bekommen hat. Das ist was ganz Anderes, denn dazwischen liegt eine ganze zusätzliche Stufe an innerer Zusammenarbeit. Diese gute Führung, die uns erfolgreich dauerhaft den Krieg, Terror und Krankheiten fern hält, kann ja nicht unvergütet bleiben. Sie wissen was gut für uns ist und welche Strafen und Pflichten wir verdienen. Sie entscheiden für uns. Sie leiden für uns. Unser dunkel wird durch sie erhellt. Das sind die klügsten Männer der Welt.
Die Gesetze gibt es längst. Auch wenn jemand etwas im Internet macht, untersteht das den ganz normalen Gesetzen zu Handel, Lizenzvereinbarungen, Vertragsrecht und was es sonst noch so gibt. Das Internet war noch nie ein rechtsfreier Raum. Möglicherweise braucht es teilweise genauere Gesetze um neu entstandene Situationen und Auswüchse genauer zu regeln. Aber grundsätzlich ist ein Vertragsabschluss bei einem Kauf genauso ein Kauf, ob er über das Netz oder auf andere Art getätigt wird.
@@TheBigLou13 Leicht übertrieben, aber grundsätzlich(leider) richtig .
Absolut klasse. Vielen Dank dafür. Ich selbst bin schon seit Jahren Primekunde und habe einige Videos gekauft. Bitte dabei auf den laufenden halten 👍
Kann man sich der Klage auch von DE aus anschließen?
Mir fehlen nämlich 3 gekaufte Filme
Welche filme fehlen dir den?
Gute frage
Das ist ja spannend @jackson da silva. Würde uns auch interessieren , was da genau fehlt.
es EXISTIEREN KEINE sammelklagen in deutschland, also auch nix zum "anschließen".in deutschland muss jeder individuell klagen.
in der usa klagt aktuell auch nur eine nutzerrin, willst du also klagen, klage in deutschland.
Wärest du der erste, dem Filme fehlen. Wichtigtuer.
Spannendes Thema. Bin gespannt, wie der Fall entschieden wird.
00Amazon - die Lizenz zum Betrügen.
Nice
Es ist soooooooooo befriedigend am Ende doch Recht zu haben, das diese Dienste eben doch ihre Tücken haben. Als ich das damals mal unter meinen Freunden erwähnte, dass es eben doch seine Vorteile hat materiell Filme oder Spiele zu kaufen und nicht auf "reine digitale" Medien zu setzen, haben sie mich teilweise ausgelacht oder als Übertreiber abgestempelt. Wie schön, wie befriedigend, zu sehen, dass ich heute Recht behalten habe und eben sogar solch ein (fast identischer) Fall eintreten kann, den ich mal kritisierte.
Ich hab das meinem Kollegen auch erklät. Ich hab ihm die AGB und sogar einen Artikel dazu gezeigt. Doch er meinte nur, dass da schon nix passieren wird, weil Amazon zu groß ist oder zu nett um den Kunden die Filme wegzunehmen und die das sich gar nicht trauen würden.
Darum kaufe ich weiterhin Filme als DVD oder Blu-ray, dann ist es meins :-)
Mache ich genau so - vor allem auch wegen dem Sammelaspekt. Und dann gibt es von vielen Filmen ja oft zig Versionen, geschnitten, nicht geschnitten, nachbearbeitet, 3D usw.
@@MarkDannenberg so ist es, 4K Stream hat mich auch null überzeugt.
TOP Danke Herr Solmecker, dass wir Sie haben. Sie helfen uns allen unglaublich viel!
Das ist genau der Grund warum ich überhaupt nix digital kaufe! Ich traue denen (egal welcher Anbieter) kein bischen. Eine Blu Ray im Regal dagegen ist meine und die kann mir niemand wegnehmen.
Krass!! Und der Gründer von Amazon ist der reichste Mensch der Welt... Die Gründe dafür werden immer klarer ...
Ob der überhaupt weiß was in den agb stehen hat bzw überhaupt was damit zu tun hat?
@@matthiasdeichsel1100
Wenn er nicht weiß was in den AGB‘s seines Unternehmens steht, dann sollte er sofort seinen Job aufgeben, finde ich...
@@Punckypunk Naja. Amazon ist kein Hinterhofunternehmen, sondern ein großes Imperium. Es ist verständlich, dass du als Geschäftsführer untergeordnete Arbeitnehmer hast die alles für dich erledigen.
@@Punckypunk Die Gründe sind offensichtlich, der Bürger ist dumm und mags verarscht zu werden.
@@Punckypunk du bist etwas weltfremd unterwegs
Spannendes Thema - dankeschön ! Also ab sofort keine Filme mehr bei Amazon " kaufen "
Und das ist der Grund warum ich nur meine Filme auf Bluray/DVD kaufe =/
6.900 Nutzer finden es immens mitteilungswürdig, dass sie genau deshalb DVDs kaufen.
Ach ich vermisse die VHS- Zeiten! ;)
Kannst immer noch alle filme und serien auf deine Festplatte kopieren. Recht auf private digitale Sicherheitskopie besteht nach wie vor.
@Axel Steiner Der Bereich hinter dem Vorhang 😉
Ich das finde das absolut SUPER von Amazon Prime. Nur eine DVD oder Bluray, die man physisch in die Hand nehmen kann gehören demjenigen.
Aus und Punkt.
Alles digitale kann verschwinden, sei es durch Bankrott, Schließung etc. Deshalb das wichtigste physisch oder auf eigener Festplatte besitzen.
Was aber nicht geht ohne Programme Selbst wenn du bei iTunes / Amazon und Co alles Lädst was du gekauft hast bringt das nix wenn die Login Server Offline sind ( DRM Schutz ) Daher ist es Wichtig immer Ripp Programme zu besitzen die den Schutz aushebeln. Nur dann bringt es auch was die Filme auf der Platte zu haben.
@@YokiHatsune Oder einfach Bildschirmaufnahme^^
Aber immer dran Denken :
Daten die nur auf einer Festplatte gespeichert sind kann man als gelöscht betrachten ;-)
Immer schön Doppelt Speichern
@@YokiHatsune Einfach auf einen NAS-Server ziehen.
@@w4tr638 Dennoch sind Backups immer ratsam. Egal welches Medium.
Meine laienhafte Einschätzung wäre beim ersten Lesen der AGB von Amazon hierzu: Die Bestimmungen in den AGB würden gleich mehrfach einer inhaltlichen Kontrolle möglicherweise nicht standhalten, je nach Rechtsauffassung. Man könnte durchaus auf die Idee kommen, nicht nur § 305 BGB anzuführen, sondern auch § 307 Satz 1 (unklar, da beliebig) und 2 (Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und § 308 Nr. 3 in Verbindung mit Nr. 8 (ist die Informationspflicht von Amazon für nicht mehr verfügbare Inhalte in deren AGB irgendwo genannt). Insgesamt halte ich die hier seitens Amazon angedachte Vorgehensweise für eine unzulässige Risikoabwälzung bezüglich der Verfügbarkeit der Leistung vom Anbieter (Amazon) auf den Kunden/Verbraucher.
(Diese Einschätzung gilt natürlich nur, falls Amazon nicht explizit bei jedem einzelnen "Kauf" eines Films einen genauen Zeitraum nennt, in dem die zu kaufenden Inhalte verfügbar sein werden.)
Vielen Dank für die Info...
Find ich eine große Verar***e, denn die digitale Versionen kosten zum Teil genauso viel wie eine DVD.
Ich werde in Zukunft dann doch wieder auf CDs umsteigen weil das ist mir zu blöd. -.-
DVDs und Bluerays haben eine bescheiden Qualität
@@besser-nicht das stimmt nicht.
@@wassolldasalles8204 Klar wenn ich ein 4k Film unkompriemiert von 14 Gbit/s habe und dann auf 100 Mbit/s runterschraube fällt das überhaupt nicht auf xD. Nur weil ihr es nicht besser kennt heißt es nicht das sie gut ist
@@besser-nicht die DVD und BlueRay haben aber den absolut unbestreitbaren Vorteil dass man sie nicht "digital wegnehmen" kann wie Filme die man bei Amazon u.ä. "kauft"........... außerdem ist die Qualität von DVD und BD eigentlich ausreichend. BD ist noch besser als DVD...... (BD = BLUE DISK)
@@wassolldasalles8204 das stimmt das würde ich eh nie kaufen/ dauer leihen
Vielen Usern ist auch nicht klar, dass sie gekaufte digitale Inhalte (sprich Filme, Musik, Bücher und Hörbücher) nicht vererben können....
Was ist daraus geworden , wir haben 2022 ?
lg
würde mich auch interessieren
Finde deine Viedeos echt geil kann mor aber leider am Abend nur das Video schaun leider nicht geben. Aber wenn man was nebenbei macht (zocken,kochen) sind die echt geil. Weiter so ;)
Man stelle sich vor, bei IKEA würde in den AGB stehen, dass die jederzeit wieder ihre Möbel vom Kunden zurückverlangen dürften.
Deswegen bin und bleibe ich Sammler und erwerbe alle Filme die ich immer wieder gucken will und kann auf DVD oder Blu-Ray Format!
Blu-ray? Du armer Naiver.
de.wikipedia.org/wiki/Blu-ray_Disc#Kopierschutz
de.wikipedia.org/wiki/Advanced_Access_Content_System
@@mobbkopf ahja! Die Geschichte!
Bestelle da eh nie. Jetzt auf gar keinen Fall mehr.
Unabhängig davon, dass ich die Formulierungen in den AGBs und die Tatsache, dass mir die "gekauften" Inhalte scheinbar nicht unwiderruflich gehören, auch nicht in Ordnung finde, würde mich mal interessieren, wem dies denn jetzt tatsächlich ganz konkret schon passiert ist und welche und wieviele Inhalte dies betrifft. Ich bin Amazon Video Kunde der ersten Stunde und habe als Filme und Serienfan im Laufe der Jahre hunderte Inhalte gekauft. Kein einziger der Inhalte war bisher jemals nicht verfügbar und das betrifft auch Inhalte, die schon seit Jahren nicht gelistet sind zum Verkauf oder zur Leihe, zum Beispiel die Serie "Human Target". Diese war eine der ersten Serien die ich gekauft habe, muss >5 Jahre oder so her sein und wurde gleich danach aus der Vefügbarkeit herausgenommen. Ist für mich bis heute ganz normal abrufbar. Und wenn ich das richtig verstanden habe, ist ja nicht einmal die klagende Amerikanerin tatsächlich betroffen?
Das dürfte so auch Usus sein. Du kannst es weiter sehen und für alle anderen ist es eben nicht mehr verfügbar.
Dass Inhalte wirklich komplett bei den Käufern verschwinden, dürfte eher die große Ausnahme sein, als die Regel und wahrscheinlich in etlichen Fällen sogar andere Gründe haben, als Lizenzprobleme.
Ist ja weder im Sinne von Amazon, noch im Sinne der Rechteinhaber, Kunden vom Kauf zusätzlicher Inhalte abzuschrecken.
Ich weiß schon warum ich Filme die ich digital kaufe erstmal konvertierte und dann auf Datenträgern sichere
Kann man das bei Prime auch machen?
@@chriscoop7666 naja theoretisch währe es eine effektive methode den player in streaming oder aufnahme software wie obs zu packen und den film dann nebenbei auf zu nehmen während man ihn anschaut.
Im nachhinein kann man die datei dann in jegliches format konvertieren und auf dem datenträger der eigenen wahl speichern.
ABER nur theoretisch ;)
@@chriscoop7666 Nein, nicht direkt. Eine Möglichkeit wäre, die Amazon App in einer VM zu starten, wo der Film heruntergeladen wurde, bzw. sogar den Stream direkt und dann am Host OBS o.ä. laufen zu lassen. Dann sollte man allerdings keine Pause machen und Systemsounds ausschalten - sonst wird das mit aufgezeichnet. Direktes "Abfilmen" geht übrigens nicht. Nicht mal TeamViewer oder eine RDP auf den streamenden Rechner sind möglich, ohne, dass der Stream abbricht.
@@TheCludo dann kannst die ja gleich nur leihen oder? :D
@@DB-dv7df siehe frühere kommentare, bedenke dass der browser auch als player zählen kann
Ich habe und nutze Prime Video schon einige Jahre, habe mir bis heute aber noch keinen Film oder Serie "gekauft" oder geliehen. Vielen Dank für diese sehr nützliche Information, wusste ich bisher auch nicht.
Merke: willst du etwas Digitales sicher haben. Kaufs analog. 😆
@@wetub3e wobei vavle sich da ja versucht hat schon abzusichern, in dem in den nutzungsbestimmungen irgendwo in der mitte das ganze als abo bezeichnen, statt als kauf.
Ach deshalb hat die den Internetausbau nie für nötig erachtet, hmm... xD
@@futuregadget_v2.1 merke - nicht Merkel. Das Problem des Internet- Ausbaus wurzelt schon auf Helmut Kohl, der das Kabelfernsehen wollte und nicht den Ausbau von Glasfaser. Aber das ist Schnee von vorgestern.
@@Denis0776 Ja, das ist mir bekannt. Aber eigentlich war da die Schlüsselfigur nicht mal Kohl. Hab da vor längerem eine sehr gute Doku gesehen, da war das von den Anfängen her erklärt, als das Netz noch der Post gehörte und in Staatsbesitz war.
Aber die Regierung unter Kohl hat auf jedenfall die privatisierung der Telekommunikation in D verkackt. Die Netze hätte entweder an Privatanbieter verkauft werden müssen, oder, wie ich finde, in Staatshand bleiben müssen. Stattdessen hat man alles der Telekom überlassen.
Aber mal abgesehen davon, war mein Kommentar auch nur halb ernst gemeint ;P
@@futuregadget_v2.1 spannend... bin am dem Thema interessiert. Wenn du die Doku nochmals findest, wäre ich für den Link dankbar.
Das hab ich gar nicht gewusst, dass ich Filme Kaufe, und dann nicht mehr schauen kann. Danke für dieses informative Video, dass wichtig ist für mich.
Also einfach weiter auf DVD oder BluRay kaufen. Die Datenträger verschwinden halt nicht einfach von selber
Kommt auf Deine Freunde an, die bei Dir ein und aus gehen 😂
Nein eben nicht, Blu-Ray nutzen DRM. Deine Software oder Hardware kann prinzipiell das Abspielen verweigern.
Wie immer ein hochrelevantes Video! Habe grade gestern erst ein Video auf Prime gekauft.
Aber da steht doch dann immer „du besitzt diesen Film“ also ist das ja Irreführung von Verbrauchern...
Nicht ganz besitzen bedeutet nur, dass er sich "bei dir" befindet, Während Eigentum dir gehört. Solltest du mir dein Auto leihen, bin ich der Besitzer, du jedoch noch immer der Eigentümer. Finde eher der Begriff "kaufen" ist Irreführung.
Hab richtig viele dort gekauft. Immerhin vorteilhaft, immer darauf zugreifen zu können und auch nicht hunderte oder tausende von Filmen lagern zu müssen.
Das hab ich nicht gewusst und werde mein Handeln überdenken!
Was ist wenn du dir einen Film kaufst und der Lizenzvertrag am nächsten Tag ausläuft...😤
Wenn man einen Film bei Amazon Prime kauft, und der Film dann verschwindet, bekommt man das Geld ja nicht zurück. Was ist dann, wenn der damals gekaufte Film wieder zur verfügung steht? Muss man den Film nochmal kaufen oder wird der Film als "bereits gekauft" gekenzeichnet, und man kann ihn dann wieder "kostenlos" weiter anschauen?
Hallo, leider können wir nicht alle Fragen in den Kommentaren ausführlich beantworten. Daher schau doch gerne mal auf unserem Discord Server vorbei! Dort kannst du Fragen stellen und dich mit anderen Nutzern aus der Community austauschen. wbs.law/discordjw LG Team WBS
Gut zu wissen, dann werden weiterhin von mir nur DVDs/Blu-Rays gekauft.
Das mit dem Herunterladen würde ich mal in Frage stellen. Denn der Download ist nur mit dem "Amazon Prime Video" - Programm möglich, welches das Video in einem Geschützen Bereich auf der Festplatte ablegt und dann noch in einem Format, welches nur dieses Programm lesen kann. Dieses Programm ist auch nur nutzbar wenn es mit dem eigenen Amazon Konto verknüpft ist. Wenn Amazon den Stecker zieht würde es mich nicht überraschen, wenn auch die Downloads unbrauchbar wären. Man kann von Amazon nicht die reine Video Datei speichern, welche man unabhängig von Amazon Diensten abspielen könnte.
Der Download ist keine Lösung: Der hat ein DRM und das läuft nach einiger Zeit ab und muss durch erneuten Download erneuert werden. Und gerade das geht dann ja nicht.
Genau dass wollte ich auch gerade anmerken. Ich habe mir schon öfters Filme heruntergeladen um sie später offline unterwegs ansehen zu können. Und nach meinem Wissen ist es nicht nur so, dass der Download ein Haltbarkeitsdatum hat sondern auch dass der heruntergeladene Film nur mit dem Amazon-Programm angespielt werden kann. Also nix da außerhalb der Amazon-welt.
Bei Musik ist dass jedoch witzigerweise anders. Die MP3-Files kann man nach dem Download auf eine externe Festplatte packen und von einen einem beliebigen Player abspielen. Z.B. Autoradio ...
Obs.....hust...
@@DerMaje dass könnte man wohl notfalls machen, ist aber aufwändig und zeitraubend und daher kaum in der Breite praktikabel.
Auch stellt sich die Frage inwieweit so was dann wiederum gegen die agb verstößt..
Eleganter wäre dann schon der Weg, Amazon dazu zu bringen per unsichtbaren Fingerprint dem Nutzer individuelle aber sonst nicht kopiergeschütze Filme verfügbar zu machen. Bei eBooks und mp3 hat sich das in vielen Fällen durchgesetzt.
Ähnliches Beispiel, bei Serien auf DVD sind zum Teil andere Songs drüber gespielt als bei Erstausstrahlung.
Desshalb hol ich immer dvds /blurays :)
Mach ich auch so.
einfach streamen lol
@@bongo3997 ist nur leider nicht immer legal möglich.
Ganz genau, so mache ich das auch.
Dann gibt's dieses ganze Theater nicht!
@@jensbarney7741 Und oft auch nur in schlechter Qualität. Dann lieber bissschen was zahlen.
Hallo Christian,
hier ein wenig Lesestoff, der vermutlich gut zum Thema gepasst hätte: OLG Köln Urt. v. 26.2.2016 - 6 U 90/15 (Vorinstanz: LG Köln Urt. v. 20.5.2015 - 26 O 324/14)
Es ging ursprünglich ebenfalls um unzulässige Klauseln in den AGB von Amazon in Zusammenhang mit der Einschränkung von erworbenen Nutzungsrechten an digitalen Inhalten - im konkreten Falle bei Schließung des Kundenkontos aufgrund von "missbräuchlicher Nutzung".
Vielleicht kannst du ja mal ein Update mit einer entsprechenden Bewertung in Zusammenhang mit diesem Fall nachschieben ;-)
Das habe ich letzte Woche bei der Recherche für ein anderes Thema in der Hand gehabt und so ist es mir direkt beim Anschauen des Videos auf TH-cam auch wieder eingefallen ;-)
Was ist Emmezone?
Wie sieht das denn eigentlich aus mit Xbox oder PlayStation? Bei denen kann man ja auch Spiele online kaufen. Gehören mir die Spiele dann oder dort auch nicht? 🤔 Die Spiele sind mit z.T. weit über 50€ Ja recht kostspielig.
Danke fürs beantworten. Mach weiter so! 👍
Der wichtigste Punkt wäre beim Kauf darauf hinzuweisen, dass man nicht den Film kauft sondern lediglich die Nutzungslizenz, die entzogen werden kann.
Ach daher weht der Wind 😡😡😡
🌬
In meinen Augen ganz einfach: Wenn Amazon selbst nicht die Rechte hat, uns Kunden einen echten "Kauf" anzubieten, sondern nur zeitlich begrenzte Nutzungsrechte weitervertreibt, dürfen sie das in meinen Augen halt auch nicht als "Kauf" betiteln, sondern müssen es anders nennen, vielleicht "Dauerleihe" oder sowas.
Ich bin mir gar nicht sicher, ob bei "Prime Video" ein regulärer Download auf meine Festplatte überhaupt vorgesehen ist - ist das nicht sowieso alles hinter DRM vernagelt?
Empfehle Suche nach: "Amazon Prime Video for Windows"
Da wird sogar geworben mit: "Laden Sie Videos herunter, um Sie jederzeit und überall offline ansehen zu können..." Aber das "jederzeit" dürfte dann wohl "nicht ganz die Wahrheit" sein. 🤔
@@andreas_a Ist das Video dann in einem Standard-Format auf Platte, oder liegt es innerhalb der App in einem DRM Container, wo es ja jederzeit zurückgezogen werden kann?
@@MarkusSchaber Also ich bin sicher, dass die Filme nicht in einem Standard-Format sind, so dass man sie einfach kopieren und woanders abspielen könnte. Das wäre ja zu einfach (und zu schön, um wahr zu sein).
Ich hatte die App für Windows vor einer Weile bei einer Freundin eingerichtet (die Prime hat - im Gegensatz zu mir) und mich erstmal genug darüber geärgert, dass man die Download-Location nicht beliebig festlegen kann. Die heruntergeladenen Daten kann man aber in einem Ordner finden (steht auch irgendwo, welcher Ordner das ist - Goo... ist Dein Freund 😉).
Ich weiß aber nicht mehr genau, was das auf der Festplatte dann für ein Format war. Ich vermute (mit großer Wahrscheinlichkeit), dass es ein verschlüsseltes Format ist, dass sich nur in der App wiedergeben lässt - und da wahrscheinlich auch den vollen Beschränkungen unterliegt, die Amazon dazu einfallen.
Irgendwann komme ich sicher mal dazu, mir das genauer anzusehen, aber wohl eher nicht in den nächsten Wochen. 🤷♂️
@@MarkusSchaber Ich bin auch fast sicher, dass die Filme über die App mit dem Prime-Konto des Käufers verbunden sind, so dass auch nicht ein anderer mit seiner App die einfach kopieren und bei sich ansehen kann.
Am PC anschauen, mit obs aufnehmen und auf externen Festplatten speichern!
Pssst... nicht so Laut!!^^
Dann kann man sich das Geld auch sparen und direkt illegal downloaden.
Gibt bessere Ripp Programme die 100x Schneller und Besser sind
@@YokiHatsune Welche?
JDownloader? k.A. obs bei Amazon Videos klappt, ich schätze Amazon hat sich da was einfallen lassen...
Lieber Herr Anwalt! Gab es schon mal so eine Situation? Wo gekaufte Filme bei Amazon einfach verschwunden sind? Danke für Information.
Filme und Musik würde ich höchstens als DRM freien Download Digital kaufen.
@@DB-dv7df Bandcamp?
@@DB-dv7df doch gibts, bei gog z.B. die bieten zwar hauptsächlich drm freie spiele an haben inzwischen aber auch filme drin.
Herunterladen kann ich Filme bei Prime ( Gekaufte Filme ) Abspielen kann ich sie aber nur über Prime. Daher bleibt nur Blu-ray kaufen und auf die Platte Rippen und oder Ripp Programme nutzen die es erlaubt Gekauft Inhalte zu laden und zur jeder Zeit am jeden Ort abzuspielen ohne besondere Programme / Logins auf Seiten.
Wenn da Steht KAUFEN , kaufe ich etwas und miete es nicht ( habe nur eine Serie bei Prime Gekauft oh sry gedacht ich habe es gekauft aber nur Gemietet ) MakeMKV und Handbreak sind meine Besten Freunde ;) Dazu noch ein Itunes Ripper der es mir Erlaubt Gekaufte Inhalte zu Rippen und ohne Einschränkungen wieder zu geben
Und genau wegen solchem VOD Mist ist und bleibt meine Filmsammlung offline
Meine wegen Urheberrechtsproblemen.
Gibt es dazu noch kein Urteil? Ich hab ungefähr 300 Euro an TH-cam gezahlt und meine Serien Game of Thrones und Lost sind jetzt nicht mehr verfügbar. Wie siehts damit aus?
Deshalb kauf ich die paar Filme im Jahr die ich "für immer" haben möchte immer noch auf Blueray
Bluerays haben mir eine zu mindere Qualität. Muss viel zu stark komprimiert werden
@@besser-nicht was für schwachsinn
@@megaanton9605 Joa wenn man der Vergleich kennt hört sich für die meisten an wie schwachsinn :D aber die meisten geben sich ja mit minderwertiger ware ab, also was solls. Vornehm geht die Welt zugrunde, manche ahnen nur nich was ihnen entgeht
@@rosenclosed ein Full HD (1080p 16:10 60 frams pro Sekunde) unkomprimiert film hat 3 gbit pro Sekunde. Ein 4K Film unkomprimiert hat 10 Gbit pro Sekunde bei 30 frames und 15 Gbit/s bei 60 frames. Im Durchschnitt etwa natürlich. Ein Blueray double Layer kann etwa 100 GB speicher. Es würden etwa nur 100 Sekunden auf eine solche Blueray passen wenn der Film in 4K 30 frames unkomprimiert wäre. Nein ich verwechsel gar nichts. Eine Blueray hat eine Datenrate von 36 Mbit/s bei 1x. Gibt kaum Player die über 12x kommen. Also maximale Lesegeschwindigkeit von 432 Mbit/s das ist immer noch mehr als 6 mal zu langsam um Full HD unkomprimiert abzuspielen. Wer nutzt den bitte so langsame Medien für ein Film.
@@rosenclosed so genannte Kinoversionsen bekommt man Locker. Wenn man 300 Zoll+ Leinwand hat kann man mit Blueray Version nix mehr anfangen. Wo ich die herab kann ihnen recht egal sein. Auf Smartphone geht so eine Blueray Version aber bei 50 Zoll spätestens sieht man den Pixelmatsch. MKV sollte ja hoffe ich ein Begriff sein. Videostreaming ist noch schlimmer. Das es Leuten nich auffällt. Ich finde es grauenhaft.Ich finde die Komprimierungsraten schlimm. Bei Standbilder gehts, sobald mal mehr Bewegung ist sollte man es sehen
Das Problem mit dem Herunterladen bei den VOD-Diensten ist, dass auf den Filmen ein DRM-Schutz liegt und diese nur auf ausgewählten Geräten heruntergeladen werden können. In der Regel können diese Filme dann auch nur auf dem internen Speicher heruntergeladen werden. Die Speicherkapazität des Gerätes ist hier also die Grenze.
Ja, die heruntergeladenen Filme bleiben je nach Lizenz erhalten, auch wenn diese beim VOD-Anbieter nicht mehr verfügbar sind. Allerdings ist dies auf z.B. der Lebensdauer des Gerätes beschränkt, da die Filme nicht auf ein anderes Gerät übertragen werden können. Oder sobald Probleme mit der Autorisierung des Gerätes auftreten. Oder sobald man den Film löscht, weil Speicherplatz benötigt wird. Oder wenn das Gerät auf Werkseinstellungen zurückgesetzt wird. Also sehr viel "Wenn" und "Aber" dabei, die der ewigen Speicherung im Wege steht - aber theoretisch möglich.
Ich finde die Regelung der VOD-Anbieter bzgl. des Herunterladens gar nicht mal so verwerflich. Das Problem an der ganzen Geschichte ist jedoch, dass man sich keine echte Sicherheitskopie anlegen kann, die man bei Bedarf auch auf ein anderes Gerät übertragen kann. Das eigentliche Problem ist das Digitale Rechte-Management (DRM). Und das macht die ganze Sache kompliziert. Ein für jeden Kunden erzeugtes unsichtbares Wasserzeichen (=Light DRM), so wie es viele andere in Nischen machen, reicht meiner Meinung völlig aus, um sowohl die Rechte der Urheber zu schützen und auf der anderen Seite dem Kunden seine Rechte zu gewähren.
Aus diesem Grund habe ich Amazon Prime gekündigt.
Nun Amazon Prime hat viele Vorteile, hier geht es eher um Amazon Video.
wenn amazon das video nicht mehr zur verfügung stellen kann und auch nicht mehr nach nur einer kurzen unterbrechung (amazon verhandelt eine neue lizenz mit den rechtinhaber), dann müsste amazon dem käufer eigentlich eine kostenlose dvd oder blue-ray schenken.
Der Hintergrund der Geschichte wird sicherlich der Umstand sein, daß Disney massenweise Lizenzen bei anderen Streaming Anbietern nicht mehr verlängert, um ihre eigene Streaming Plattform zu befeuern.
Da gibt es wenigstens eine eigene... britbox hat alles mögliche entfernen lassen, aber man kanns hier nicht buchen
Warum macht Amazon denn keine Verträge mit den Filmfirmen dass die Lizenzen für immer und ewig, oder zumindest die nächsten 75 Jahre, gelten?
Und wer sich nicht darauf einlässt dessen Film kann halt nur geliehen aber nicht gekauft werden!
Was Disney betrifft finde ich das echt toll. Um mir Bambi anschauen zu können brauche ich dann das Disney-Abo. Für Constantine das Warner-Abo Und für die 7 Samurai das Ching-Chang-Chong-Filme Abo. Wobei die nur die gekürzte europäische Version haben. Für die Vollversion muss ich schauen ob die japanischen Eltern der Frau meines Cousins ein Toyo-Abo haben das Sie (ich) auch im Ausland nutzen können.
Entweder ich bekomme eine physikalischen Speicher wie eine DVD, Blue-Ray, Speicherkarte oder gedrucktes Buch oder von Amazon bis Kindle können mich die alle mal!
@@faktennews9893 Genau richtig! Deshalb verweigern wir uns auch den Streamingdiensten.
Ist, glaube ich, genauso spaßig, wie die Kunden, die damals ein Sky Abo abgeschlossen haben, da Sky mit "Alle Spiele - alle Tore" geworben hat und nun die Leute in die Röhre gucken.
@@D_Abbo Ich war selbst mal im Vorstand eines Fußball...-Vereins. Aber wegen Fußball ein Abo abschließen - mit denen die da reingefallen sind habe ich kein Mitleid.
Seit ich vor Jahren mein Spiegelabo gekündigt habe weil der einfach immer schlechter wurde habe ich überhaupt kein Abo mehr.
@@faktennews9893 Es gab diesbezüglich sogar ein Gerichtsverfahren, da sich die Kunden mit der Versprechung, die ganze Bundesliga schauen zu können, betrogen fühlten, was sie meiner Meinung nach auch wurden. Natürlich hat Sky gewonnen.
Abo wegen Fußball? Für mich kein Thema, ich hasse jede Sportart und würde nie Geld für so etwas ausgeben.
Hallo Christian.
Aktuell ist ja der Kauf eigentlich nicht mehr, als ein längeres Ausleihen. Beim Leihen steht auf der Schaltfläche auch diese Info. Im anderen Fall wird man darauf hingewiesen etwas zu kaufen. Kaufen ist gemeinhin ohne Rückgabepflicht, nehme ich an.
Dementsprechend wäre das ja irreführend. Ähnlich wie in DE, gibt es in AT sowohl im ABGB, als auch im KSchG Klauseln bezüglich der Irreführung von AGB. Zumindest im Rahmen von Privatkunden zu Gunsten dieser. Dementsprechend sollte es eigentlich verpflichtend sein darauf hinzuweisen, dass 'kaufen' nicht kaufen bezeichnet. Eventuell kann man auch den Kaufpreis hervorheben, der ähnlich hoch ist, wie bei physischen Medien und somit die Fehlannahme des Kaufes für Laien quasi bestätigt.
Ich konnte bei Amazon nie gekaufte Filme herunterladen. Nur Streamen 🤔
Geht auf Handy oder Tablet
@@thalon3707 Auch nur in der app zwischengespeichert. Also ist dann auch nutzlos wenn Amazon es löscht
@@iSn0w True.. Wenn Amazon es löscht hat man maximal 30 Tage - solange keine neue Connection zu Amazons Server aufgebaut um die Lizenzinfo zu aktualisieren
Wie sieht es eigentlich konkret aus, das "Herunterladen" ? Davon wird nicht im Video gesprochen, Schade. Wenn man dass unter Windows machen möchte wird man gezwungen die im Windows Store verfügbaren Amazone App zu nutzen. Nun, wie sieht es aber aus, wenn ich Mac oder sogar Linux User bin?
bei Amazon ist so manches nicht Selbstverständlich ^^ Geht los beim Ideenklau und endet bei der Black Friday Lüge 🙈
Teilweise sind da Sachen teurer als normal 🤷♂️
ich hatte früher relativ viel Musik bei Google gekauft (konnte man auch als mp3s herunterladen). Dann hat Google "google play music" eingestellt und man konnte die Musik auf youtube music übertragen, wo man sie zwar noch anhören kann, aber nicht mehr herunterladen kann. Finde das schon krass, wie abhängig man durch Streaming gemacht wird.
3:32 - es gibt noch eine dritte Möglichkeit! Aber die darf ich hier nicht nennen, sonst schickt mich Herr Solmecke zur Strafe ohne Abendessen ins Bett!
Meinst Du? Ich glaube, er würde sich über neue Klienten sicher freuen. Möglichkeiten gibt es viele... Am Besten ist es immer noch, sich einen Film online nur auszuleihen, wenn man ihn nur ein Mal ansehen will. Dann stellt man sich zu Hause den Schrank damit nicht voll. Will man ihn öfters sehen, dann holt man sich die DVD/Blueray. Hat man sich getäuscht, kann man die Scheiben bei Amazon auch gleich wieder gebraucht verkaufen - die Preisdifferenz entspricht ungefähr dem Preis fürs Ausleihen...
@@Dohmas ja das ist wohl die beste vorgehensweise
sehr interresannt, darf Amazon das dann überhaupt kaufen nennen ???
Hauptsache als Werbung vor dem Video haut es mir eine Amazon-Werbung her 😂
Das kann niemand einstellen. Das sind deine personalisierten Werbungen😜 ich bekomme immer wad mit Selbstständigkeit, Aktien, Gesundheit und Spiritualität weil das meine Themen sind😜
@@psydreamer97 Das weiß ich eh 😉
@@psydreamer97 Dann bist Du ja ein offenes Buch für die. Ich bekomme gerne was über Baumaschinen, Babyartikel, ... so random belangloses Zeug, daß überhaupt nicht meine Themen sind. Und Umfragen die ich skippe, allein schon weil ich sie nicht beantworten kann. Meist bekomme ich sogar gar nichts oder eben Zeug, von dem TH-cam wohl glaubt, es wuerde zum Video passen (was es fast nie tut, wei YoutTube nicht Inhalt von Thema unterscheiden kann).
Also bei gekauften Sachen da hatte Ich noch nie Werbung dabei gehabt nur bei den Kostenlosen Prime FIlmen oder Serien.
Wie ist es eigentlich, wenn man einen Film gekauft hat und er dann nicht mehr verfügbar ist, aber irgendwann wieder verfügbar wird, muss man dann den Film neu kaufen oder bleibt der Kauf erhalten und der Film war in diesem Zeitraum nur nicht abspielbar, weil er nicht verfügbar geschaltet war?
Wäre das bei Spielen z.b. Steam auch der fall?
nein. Wenn das Spiel nicht mehr im Shop ist, du es aber gekauft hast bleibt es in deiner Spiele-Bibliothek und ist weiterhin nutzbar.
mfg Darksaber
Gut, dass ich jetzt den Kanal anschaue. Ich wollte einen Film bei Amazon kaufen und habe dann hin und her überlegt, ob ich dann diesen Film an Freunde weitergeben kann. Aber wenn ich den Film gar nicht richtig besitze, dann geht es so oder so nicht. Igitt....
Übrigens: So gut wie alle Computerspiele von Steam, Epic, etc. gehören euch nicht, sondern sind nur geliehen.
mit einem unterschied Spiele die es im Store nicht mehr gibt kann ich ich immer noch Spielen ( die Gekauften )
@@YokiHatsune Nein, das stimmt nicht. Das Spiel "Cloud Chamber" beispielsweise lässt sich weder herunterladen noch heruntergeladene Installationen über Steam starten.
das ist das erste Video vom Solmecke das ich mir zweimal ansehe.
Ein weiterer Grund, wieso ich mir nie Amazon-Prime nehmen sollte beim kauf von Produkten 😄
Was?
Fand ich auch Schrott. Dachte mir schon so eine Gemeinheit.
Herunterladen ist doch soweit ich weiß bei Amazon nicht mal vorgesehen? Oder kann man sich die so gekauften Inhalte tatsächlich lokal abspeichern? Dann muss das noch DRM-frei sein, so dass die Lizenz nicht trotz Download doch wieder entzogen werden kann.
Wenn ich ein Film kaufe, dann will ich ihn auch ins Regal stellen können. Ich verstehe sowieso nicht wie Leute solche digitalen Filme kaufen.
Genau so sieht's aus. Man wird zwar immer belächelt, aber um Einen mag ich meine Sammlung und ich bin unabhängig vom online sein. Wenn die Welt in der Apokalypse steckt, schmeiß ich einfach meinen Generator in der Garage an und kann jahrelang Filme schauen ;-)
Ich sitze Mittwoch Abend aufm Sofa und suche nach einem Film zum anschauen. Sehe einen den ich schon immer mal sehen wollte: 0,79€ "Den gönn ich mir jetzt, will jetzt den Film schauen"
Was soll ich mit dvds/bluerays der müll nimmt auch bloß platz weg im regal. Ich will den film gucken und keine plastiksammlung aufbauen
@@mailowmailow5207 Dann beschwert euch aber auch nicht, wenn so ein Angebot mal wegfällt. Genau darum geht es hier nämlich, erst die AGBs nicht richtig lesen und dann wettern wie ein Rohrspatz, während ich gechillt auf meiner Couch sitze und mir einen Blockbuster nach dem Anderen rein ziehe :P
Wenn ich einen Film kaufe will ich ihn mir auf mein Netzlaufwerk legen, so daß ich ihn über meinen Fernseher abrufen kann. Da die von Amazon heruntergeladenen Filme nicht ohne Verbindung zu Amazon abspielbar sind, kaufe ich keine Filme dort.