Hey du machst gute Videos schaue da gerne das ein oder andere Mal rein. Weiter so! Studierst du noch oder schon abgeschlossen? Und welche Uni besuchst/ besuchtest du? Gruß
15:30 Wenn in dem Fall, wo das Haus brennt der 3-jährige Sohn sterben würde, wenn der A ihm nicht hilft, wäre der A verpflichtet ihm zu helfen, weil Tod ist schlimmer als Verletzung oder? Wie würde man das argumentieren?
Danke für das hilfreiche Video, muss ich bei dem Fall, in dem zwei Personen zu retten sind, doch nur eine gerettet werden kann, nicht bereits bei Unterlassen verneinen, da es für den Akteur unmöglich ist beide zu retten?
Hallo, erstmal super Video! :) Meine Frage ist, ob auch die Annahme eines Kindes nach § 1741 BGB zum Beschützergaranten zählt? Eigentlich unproblematisch gegeben, oder? Und bei der rechtfertigenden Pflichtenkollision: Du hast ja gesagt "Mensch ist Mensch". Aber das wäre nicht gerechtfertigt, wenn die Person zB einen Freund rettet, und nicht das eigene Kind oder? Habe ich das richtig verstanden? :)
Da sich deine Videos offensichtlich an Anfänger richten sollen, ergibt sich für den subjektiven TB sehr wohl eine Besonderheit! Der Vorsatz muss sich auf die tatsächlichen Voraussetzungen auch der Garantenstellung beziehen. Anderenfalls liegt ein sog. Verbotsirrtum vor, §17 StGB (vgl. Roxin, Rechtspr., Fall 96). Im übrigen können die Videos nur als Anregung für mehr Eigenarbeit gesehen werden. Entscheidende Streitstände werden nicht dargestellt; Mindermeinungen ohne Quellenangabe vertreten.
Also das Vorsatz bzgl. aller objektiven Merkmale vorliegen muss, dass sollte man an dieser Stelle der Videoreihe wissen, ansonsten nochmal zum Anfang der Reihe zurück bitte. Im Übrigen wird der Verbotsirrtum grds. in der Schuld geprüft und nicht im Subjektiven Tatbestand. Ferner möchte ich mal gerne Beispiele dafür hören, wo ich Mindermeinung(EN) ohne Begründung vertrete. Natürlich kann ich in dieser Videoreihe nicht jeden Streit erfassen, da ich dann am Ende mit 300 Streitständen und 600 Seiten Skript dastehen würde. Es geht darum die wichtigsten Streitstände aufzuzeigen und diese darzustellen, damit Studenten einen ersten Einblick in die Materie bekommen. In zukünftig erscheinenden Zusatzmaterial werden dann Besonderheiten und andere Streitstände ausführlich anhand von Fällen und Beispielen besprochen.
Ok ich sehe gerade dass ich im Schema vergessen habe den subjektiven Tatbestand zu erwähnen. Das ist natürlich auch Fehler meinerseits und wird selbstsprechend sofort korrigiert!
Liegt keine Kenntnis der objektiven Tatumstände vor handelt es sich auch beim Unterlassungsdelikt um einen Tatbestandsirtum nach § 16 I. Der liegt z.B. vor, wenn der Unterlassende irrig annimmt, ein Hund würde ertrinken, in Wahrheit ist es aber seine Frau (error in persona vel objecto). Du sprichst einen "Gebotsirrtum" an, dieser wird auf Schuldebene geprüft und liegt vor, wenn der Unterlassend irrig annimmt, überhaupt keine Stellung als Garant einzunehmen. Ebenso wie der Verbotsirrtum ist auch dieser i.d.R. vermeidbar.
Daanke!! Einfach nur DDAAAANKE! Du tust, was meine inkompetente Dozentin nicht kann. Es verständlich erklären! #held
Wirklich gut erklärt, danke ! :)
Hey du machst gute Videos schaue da gerne das ein oder andere Mal rein. Weiter so!
Studierst du noch oder schon abgeschlossen? Und welche Uni besuchst/ besuchtest du?
Gruß
Hammer erklärt ❤️👍✌️
ist bei dem gbl-fall nicht die entsprechungsklausel anwendbar?
15:30 Wenn in dem Fall, wo das Haus brennt der 3-jährige Sohn sterben würde, wenn der A ihm nicht hilft, wäre der A verpflichtet ihm zu helfen, weil Tod ist schlimmer als Verletzung oder? Wie würde man das argumentieren?
Danke für das hilfreiche Video,
muss ich bei dem Fall, in dem zwei Personen zu retten sind, doch nur eine gerettet werden kann, nicht bereits bei Unterlassen verneinen, da es für den Akteur unmöglich ist beide zu retten?
naja du würdest ja beide einzeln prüfen und dann wäre zunächst die rettung der beiden einzeln betrachtet möglich gewesen
Ist man während der Polizisten Ausbildung auch eine Garant?
Hast du zufällig mittlerweile die Antwort auf deine Frage?
@@xkeno2084 frag chatgbt hahah
7:34 connection unstable
was ist mit dem subjektiven tatbestand ???
Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens ist das nicht wir unterlassen der zur erfolgsabwendung geeigneten und dem Täter objektiv möglichen Handlung ?
Beim unterlassungsdelikt
Hallo, erstmal super Video! :)
Meine Frage ist, ob auch die Annahme eines Kindes nach § 1741 BGB zum Beschützergaranten zählt? Eigentlich unproblematisch gegeben, oder?
Und bei der rechtfertigenden Pflichtenkollision: Du hast ja gesagt "Mensch ist Mensch". Aber das wäre nicht gerechtfertigt, wenn die Person zB einen Freund rettet, und nicht das eigene Kind oder? Habe ich das richtig verstanden? :)
Da schreibt wohl noch jemand die kleine Hausarbeit. :D ja das zählt zum Beschützergaranten
Ja! :D Bin noch im 1. Semester und haben das Unterlassungsdelikt noch nicht behandelt. Danke! :)
,nevermind96 geht mir genau so. Du studierst aber nicht zufällig an der Uni Köln K-Z oder ?
Al N doch 🙈
,nevermind96 krass, ich auch 😳😅
du rettest mein Studium
du Hoooooond
wurde hier nicht der subjektive TB vergessen?
+Axel Schweiß Im subjektiven Tatbestand gibt es keine Besonderheiten, deshalb habe ich ihn hier nicht erwähnt!
Da sich deine Videos offensichtlich an Anfänger richten sollen, ergibt sich für den subjektiven TB sehr wohl eine Besonderheit!
Der Vorsatz muss sich auf die tatsächlichen Voraussetzungen auch der Garantenstellung beziehen. Anderenfalls liegt ein sog. Verbotsirrtum vor, §17 StGB (vgl. Roxin, Rechtspr., Fall 96).
Im übrigen können die Videos nur als Anregung für mehr Eigenarbeit gesehen werden. Entscheidende Streitstände werden nicht dargestellt; Mindermeinungen ohne Quellenangabe vertreten.
Also das Vorsatz bzgl. aller objektiven Merkmale vorliegen muss, dass sollte man an dieser Stelle der Videoreihe wissen, ansonsten nochmal zum Anfang der Reihe zurück bitte.
Im Übrigen wird der Verbotsirrtum grds. in der Schuld geprüft und nicht im Subjektiven Tatbestand.
Ferner möchte ich mal gerne Beispiele dafür hören, wo ich Mindermeinung(EN) ohne Begründung vertrete. Natürlich kann ich in dieser Videoreihe nicht jeden Streit erfassen, da ich dann am Ende mit 300 Streitständen und 600 Seiten Skript dastehen würde. Es geht darum die wichtigsten Streitstände aufzuzeigen und diese darzustellen, damit Studenten einen ersten Einblick in die Materie bekommen. In zukünftig erscheinenden Zusatzmaterial werden dann Besonderheiten und andere Streitstände ausführlich anhand von Fällen und Beispielen besprochen.
Ok ich sehe gerade dass ich im Schema vergessen habe den subjektiven Tatbestand zu erwähnen. Das ist natürlich auch Fehler meinerseits und wird selbstsprechend sofort korrigiert!
Liegt keine Kenntnis der objektiven Tatumstände vor handelt es sich auch beim Unterlassungsdelikt um einen Tatbestandsirtum nach § 16 I. Der liegt z.B. vor, wenn der Unterlassende irrig annimmt, ein Hund würde ertrinken, in Wahrheit ist es aber seine Frau (error in persona vel objecto).
Du sprichst einen "Gebotsirrtum" an, dieser wird auf Schuldebene geprüft und liegt vor, wenn der Unterlassend irrig annimmt, überhaupt keine Stellung als Garant einzunehmen. Ebenso wie der Verbotsirrtum ist auch dieser i.d.R. vermeidbar.