Hallo, hätten beim Einzelunternehmen nicht ca. 9000 Euro Sonderausgaben (Höchstbeitrag freiwillige Krankenversicherung) angesetzt werden müssen? Dadurch wäre der Vergleich noch mehr zu Gunsten der GmbH-Holdingstruktur ausgegangen. Demgegenüber stehen für den Netto-Konsum des Holding-Geschäftsführes meiner Meinung nach nicht 31200 Euro zur Verfügung, sondern nur 25200 Euro, da der Geschäftsführer seinen Krankenversicherungsbeitrag von 6000 Euro aus seinem Gehalt von 36000 Euro abführen muss. Man müsste also das Geschäftsführergehalt entsprechend erhöhen, um auf 30000 Euro für den Konsum zu kommen, wodurch dann aber wieder der für den Vermögensaufbau zur Verfügung stehende Betrag nur noch ca. 40000 Euro betragen würde. Oder mache ich da einen Denkfehler? Ansonsten ist die Grundaussage dieses für mich hilfreichen Videos, insbesondere bei Einkommen über 100000 Euro nicht in Zweifel zu ziehen.
Also auf gut deutsch, wer den Gewinn nicht verfrühstückt, sich nur begrenzt belohnt, der kann Gewinn in Zeiten von wenig Einkünften verschieben. Muss natürlich diese Gewinne längerfristig haben. Also sollte das Geschäft schon was abwerfen, so dass zwei GmbHs mit ihren Kosten sich rechnen.
Leider gehst du nur auf die Steuerersparnis ein. Die zusätzlichen Kosten für Jahresabschlüsse werden zwar erwähnt, aber finden später in der Betrachtung keine Bedeutung mehr.
Die Managementumlage berechnen wir immer individuell mit dem Mandanten. Sie ist abhängig von mehreren Komponenten wie Konsum, GF-Gehalt, Kosten in der Holding etc.
@@claudiakolpe3196 ja, es verdient zuallererst der Stb. Und wenn die mehr als nur erwirtschaftetsind, dann evtl kann man längerfristig über Holding nachdenken. Denn wer kann schon über Jahrzehnte seinen Gewinn vorhersagen?
Gut erklärt, vielen Dank dafür! Eine Frage hätte ich noch und zwar: wie schaut es aus, wenn operative GmbH die MU etwas höher ansetzt und noch ein KFZ kauft, welches bspw. mit 20.000 / Jahr abgeschrieben wird? So könnte der Gewinn soweit reduziert werden, dass gar keine Steuern anfallen. (zumindest solange, bis KFZ abgeschrieben ist)
Vielen Dank für das Video. Wirklich sehr gut! Welche Kosten fallen denn an, wenn man nun das angesparte Vermögen aus der Holding für Privaten Konsum ausschütten würde?
Das kommt darauf an. Grundsätzlich 25% Kapitalertragsteuer, es sei denn, die Besteuerung mit nach dem Teileinkünfteverfahren wird gewählt. Hier kann der Steuersatz deutlich unter 25% liegen, sogar bis auf 0%.
Moin, ich weiß nicht genau wo mein Gedankenfehler ist. Es wird in Video 01 Steuerbelastungsvergleich für einen Einzelunternehmer ein Nettovermögen nach Konsum in Höhe von ca. 38 TEUR ausgerechnet. In der Einzel-GmbH sind es ca. 45.TEUR (also 7TEUR mehr) und in der Holding-Struktur sollen ebenfalls "nur" 45TEUR nach Konsum übrig bleiben. Lohnt sich dann die Holding-Struktur nur, wenn man mit den 7TEUR p.a. außerhalb der operativen GmbH den Vermögensaufbau steuerbegünstigt (z.B. Aktiengewinne) vorantreiben möchte? Der Überschuss würde sich ohne A-Typisch Still dann ja auch noch reduzieren. Wo liegt mein Gedankenfehler, warum der Autor dem Mandanten dringend eine Holding-Struktur empfehlen würde. Besten Dank im Voraus.
Es sieht nach wenig aus aber 7000€ mehr pro Jahr bedeutet 20 Jahre thesauriert und beispielsweise zu 5% in Aktien angelegt nach 20 Jahren 250.000€ mehr.
@@x103-w6p durchaus..nur vergisst man, dass man dann im Alter von ca 25-30 sein muss. Und dann solche Beträge über zu haben, dass kann nicht jeder behaupten. Denn die 20 Jahre sollten ja nicht erst mit 70 erreicht sein. Es wird viel implizit, was nicht selbstverständlich ist.
@@torstenbuchwald8468 Ich bin schon älter und starte jetzt. Man muss in der Tat auf die Kosten achten, was Gründung und Steuerberatung angeht. Hinzu kommt der Aufwand was Gründung, Brokerauswahl usw. angeht. Muss man sich schon mit beschäftigen und Lust drauf haben. Grüße
Leider gehst du nur auf die Steuerersparnis ein. Die zusätzlichen Kosten für Jahresabschlüsse werden zwar erwähnt, aber finden später in der Betrachtung keine Bedeutung mehr. Eine wichtige Frage: darf die vermögensverwaltende Holding denn überhaupt operativ Geld von der GmbH einnehmen? In diesem Fall 62.000 €. Dann wäre sie ja auch wieder operativ und muss Gewerbesteuer zahlen. Oder?
Vermögensaufbau: 45.500 minus 25% Kapitalertragsteuer (heute oder später) = 34.125 € Folglich weniger als die 38.400 € verbliebenes Nettovermögen des Einzelunternehmers Also über 4000 weniger und zusätzlich noch 2x Verwaltungskosten der beiden GmbH. Oder sehe ich das falsch?
Die Verwaltungskosten hat er in der Rechnung schon berücksichtigt. Die Idee ist das Geld nicht jedes Jahr auszuschutten sondern in der Holding zu thesaurieren, z. B. in Aktien oder Immobilien oder in den Aufbau der Firma zu investieren und erst später z. B. wenn man Rentner ist auszuschütten. Dann z. B. mit dem Teileinkünfteverfahren
Richtig, die Verwaltungskosten wurden schon berücksichtigt. Gewinnausschüttung aus der GmbH müssen nicht immer mit 25% Kapitalertragsteuer versteuert werden. Gerne dazu folgende Video anschauen: th-cam.com/video/OulW0m1IF6s/w-d-xo.html Ziel der Steuerstrategie ist es, das Vermögen zunächst auf Ebene der Holding steuergünstig aufzubauen (Zinseszinseffekt etc.). Die privaten Lebenshaltungskosten werden ja durch das GF-Gehalt gedeckt. BG DK
@@x103-w6p Auszahlung an privat macht nur Sinn bei niedriger steuerlicher Belastung. Also in der Regel nach Erwerbstätigkeit. Invest in Aktien kann so oder so erfolgen. Gut 8000 mehr in der Holding, allerdings ist Risiko da konträr zum Sinn des Kapitalerhaltes. Auch jedes Invest ist natürlich Risiko, da es aus der schützenden Hülle der Holding raus ist. Lohnt wohl echt nur bei Gewinn von größer 60000 €, selbst da ist nur 33% als Einzelunternehmer zu zahlen. Max. ein Gehalt beim GF einer GmbH wo ich unter 50000 bleibe, ist der Sozialabgabenbeitrag etwas geringer und es bleibt mehr in der Holding. Fraglich, was man persönlich an Gehalt braucht. Als eK. sind max. 11000 € gesetzl.KV weg. Die kann der GF minimieren. Allerdings nur selektiv, da die ca 15% ja trotzdem weggehen. Also muss man echt rechnen und am Ende ist es nie so viel, wie man denkt. Hab das als eK. durchgespielt. Kosten darf man nie außer Acht lassen
Funktioniert das Modell auch wirklich in der Praxis? Die Holding ist nur von der Gewerbesteuer befreit wenn "Vermögensverwaltung" betrieben wird, eine Managementumlage und Managementtätigkeit für eine andere GmbH wirkt für mich nach einer gewerblichen Tätigkeit. Wie will der Steuerberater das gegenüber dem Finanzamt rechtfertigen?
Eine GmbH ist Kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig. Die reine Vermögensverwaltung ist keine Befreiung 😃. Nur wenn Holding VV durch das halten von Immobilie betreibt, sind die Mieterträge von der Gewerbesteuer befreit 💡
@@ImmoBauträger Durch Einrichtung einer atypisch stillen Gesellschaft bleibt der Gewinn bis 24.500 Euro steuerfrei in der Gewerbesteuer, da dies dem Freibetrag entspricht. 👍🏼
Er hat eine Steuererspanis von 16.000€. Zahlt aber 6.000€ zusätzlich an den Steuerberater und zusätzlich, wenn er sich das Geld aus der Holding ausbezahlt, nochmal Einkommenssteuer i.H.v. 5000€. Das macht 5.000€ Ersparnis, an die er super schlecht dran kommt… sinnlos!
Und wenn er nächstes Jahr 200k verdient? Er will das Geld doch gar nicht konsumieren, langfristiger Vermögensaufbau funktioniert anders. Nicht sofort konsumieren, sonder investieren.
Hallo, hätten beim Einzelunternehmen nicht ca. 9000 Euro Sonderausgaben (Höchstbeitrag freiwillige Krankenversicherung) angesetzt werden müssen? Dadurch wäre der Vergleich noch mehr zu Gunsten der GmbH-Holdingstruktur ausgegangen. Demgegenüber stehen für den Netto-Konsum des Holding-Geschäftsführes meiner Meinung nach nicht 31200 Euro zur Verfügung, sondern nur 25200 Euro, da der Geschäftsführer seinen Krankenversicherungsbeitrag von 6000 Euro aus seinem Gehalt von 36000 Euro abführen muss. Man müsste also das Geschäftsführergehalt entsprechend erhöhen, um auf 30000 Euro für den Konsum zu kommen, wodurch dann aber wieder der für den Vermögensaufbau zur Verfügung stehende Betrag nur noch ca. 40000 Euro betragen würde. Oder mache ich da einen Denkfehler? Ansonsten ist die Grundaussage dieses für mich hilfreichen Videos, insbesondere bei Einkommen über 100000 Euro nicht in Zweifel zu ziehen.
Also auf gut deutsch, wer den Gewinn nicht verfrühstückt, sich nur begrenzt belohnt, der kann Gewinn in Zeiten von wenig Einkünften verschieben. Muss natürlich diese Gewinne längerfristig haben. Also sollte das Geschäft schon was abwerfen, so dass zwei GmbHs mit ihren Kosten sich rechnen.
Leider gehst du nur auf die Steuerersparnis ein. Die zusätzlichen Kosten für Jahresabschlüsse werden zwar erwähnt, aber finden später in der Betrachtung keine Bedeutung mehr.
Wie setzt sich denn die Höhe der Management Umlage zusammen? Ist die willkürlich gewählt oder was hast du dir dabei genau gedacht?
Die Managementumlage berechnen wir immer individuell mit dem Mandanten. Sie ist abhängig von mehreren Komponenten wie Konsum, GF-Gehalt, Kosten in der Holding etc.
Wird die Management Umlage zwingend benötigt? Kann das GF Gehalt nicht aus der Gewinnabführung bezahlt werden?
@@larsvon4145 dann ist das GF Gehalt aber in der operativen GmbH bereits einmal versteuert worden. Das will man ja gerade nicht. 😉
Hallo, warum fällt auf der Holding Ebene keine Gewerbesteuer an? Eine GmbH ist doch automatisch gewerblich.
Vielen Dank vorab
durch eine Atypische stille Gesellschaft, kostet aber laut meiner Vorrauskalkulation geschätzt ca 1200 Euro im Jahr an Steuerberaterkosten
@@claudiakolpe3196 ja, es verdient zuallererst der Stb. Und wenn die mehr als nur erwirtschaftetsind, dann evtl kann man längerfristig über Holding nachdenken. Denn wer kann schon über Jahrzehnte seinen Gewinn vorhersagen?
Gut erklärt, vielen Dank dafür! Eine Frage hätte ich noch und zwar: wie schaut es aus, wenn operative GmbH die MU etwas höher ansetzt und noch ein KFZ kauft, welches bspw. mit 20.000 / Jahr abgeschrieben wird? So könnte der Gewinn soweit reduziert werden, dass gar keine Steuern anfallen. (zumindest solange, bis KFZ abgeschrieben ist)
Sind die atypisch stille Gesellschaft kosten in den 4000 Steuerberater Kosten mit inbegriffen
Vielen Dank für das Video. Wirklich sehr gut!
Welche Kosten fallen denn an, wenn man nun das angesparte Vermögen aus der Holding für Privaten Konsum ausschütten würde?
Das kommt darauf an. Grundsätzlich 25% Kapitalertragsteuer, es sei denn, die Besteuerung mit nach dem Teileinkünfteverfahren wird gewählt. Hier kann der Steuersatz deutlich unter 25% liegen, sogar bis auf 0%.
@@Steuernsteuern oder man verkauft eine private Immobilie teuer und steuerfrei nach Spekulationsfrist an die Holding,…
Moin, ich weiß nicht genau wo mein Gedankenfehler ist. Es wird in Video 01 Steuerbelastungsvergleich für einen Einzelunternehmer ein Nettovermögen nach Konsum in Höhe von ca. 38 TEUR ausgerechnet. In der Einzel-GmbH sind es ca. 45.TEUR (also 7TEUR mehr) und in der Holding-Struktur sollen ebenfalls "nur" 45TEUR nach Konsum übrig bleiben. Lohnt sich dann die Holding-Struktur nur, wenn man mit den 7TEUR p.a. außerhalb der operativen GmbH den Vermögensaufbau steuerbegünstigt (z.B. Aktiengewinne) vorantreiben möchte? Der Überschuss würde sich ohne A-Typisch Still dann ja auch noch reduzieren. Wo liegt mein Gedankenfehler, warum der Autor dem Mandanten dringend eine Holding-Struktur empfehlen würde. Besten Dank im Voraus.
Es sieht nach wenig aus aber 7000€ mehr pro Jahr bedeutet 20 Jahre thesauriert und beispielsweise zu 5% in Aktien angelegt nach 20 Jahren 250.000€ mehr.
@@x103-w6p durchaus..nur vergisst man, dass man dann im Alter von ca 25-30 sein muss. Und dann solche Beträge über zu haben, dass kann nicht jeder behaupten. Denn die 20 Jahre sollten ja nicht erst mit 70 erreicht sein.
Es wird viel implizit, was nicht selbstverständlich ist.
@@torstenbuchwald8468 Ich bin schon älter und starte jetzt. Man muss in der Tat auf die Kosten achten, was Gründung und Steuerberatung angeht. Hinzu kommt der Aufwand was Gründung, Brokerauswahl usw. angeht. Muss man sich schon mit beschäftigen und Lust drauf haben. Grüße
@@x103-w6p good luck, hoffentlich verdienen nicht nur die Berater
Also anstatt vom Einzelunternehmer zur GmbH gleich zur Holding GmbH Struktur ?
Ja, das kann sinnvoll sein! Allerdings bedarf dies stets einer Einzelfallprüfung. Melden Sie sich gerne bei uns:
anfrage@koeber-partner.com
Leider gehst du nur auf die Steuerersparnis ein. Die zusätzlichen Kosten für Jahresabschlüsse werden zwar erwähnt, aber finden später in der Betrachtung keine Bedeutung mehr.
Eine wichtige Frage: darf die vermögensverwaltende Holding denn überhaupt operativ Geld von der GmbH einnehmen? In diesem Fall 62.000 €.
Dann wäre sie ja auch wieder operativ und muss Gewerbesteuer zahlen. Oder?
Vermögensaufbau: 45.500 minus 25% Kapitalertragsteuer (heute oder später) = 34.125 €
Folglich weniger als die 38.400 € verbliebenes Nettovermögen des Einzelunternehmers
Also über 4000 weniger und zusätzlich noch 2x Verwaltungskosten der beiden GmbH.
Oder sehe ich das falsch?
Die Verwaltungskosten hat er in der Rechnung schon berücksichtigt. Die Idee ist das Geld nicht jedes Jahr auszuschutten sondern in der Holding zu thesaurieren, z. B. in Aktien oder Immobilien oder in den Aufbau der Firma zu investieren und erst später z. B. wenn man Rentner ist auszuschütten. Dann z. B. mit dem Teileinkünfteverfahren
Richtig, die Verwaltungskosten wurden schon berücksichtigt.
Gewinnausschüttung aus der GmbH müssen nicht immer mit 25% Kapitalertragsteuer versteuert werden. Gerne dazu folgende Video anschauen:
th-cam.com/video/OulW0m1IF6s/w-d-xo.html
Ziel der Steuerstrategie ist es, das Vermögen zunächst auf Ebene der Holding steuergünstig aufzubauen (Zinseszinseffekt etc.). Die privaten Lebenshaltungskosten werden ja durch das GF-Gehalt gedeckt.
BG
DK
@@x103-w6p Auszahlung an privat macht nur Sinn bei niedriger steuerlicher Belastung. Also in der Regel nach Erwerbstätigkeit. Invest in Aktien kann so oder so erfolgen. Gut 8000 mehr in der Holding, allerdings ist Risiko da konträr zum Sinn des Kapitalerhaltes. Auch jedes Invest ist natürlich Risiko, da es aus der schützenden Hülle der Holding raus ist.
Lohnt wohl echt nur bei Gewinn von größer 60000 €, selbst da ist nur 33% als Einzelunternehmer zu zahlen. Max. ein Gehalt beim GF einer GmbH wo ich unter 50000 bleibe, ist der Sozialabgabenbeitrag etwas geringer und es bleibt mehr in der Holding. Fraglich, was man persönlich an Gehalt braucht. Als eK. sind max. 11000 € gesetzl.KV weg. Die kann der GF minimieren. Allerdings nur selektiv, da die ca 15% ja trotzdem weggehen.
Also muss man echt rechnen und am Ende ist es nie so viel, wie man denkt.
Hab das als eK. durchgespielt. Kosten darf man nie außer Acht lassen
Funktioniert das Modell auch wirklich in der Praxis?
Die Holding ist nur von der Gewerbesteuer befreit wenn "Vermögensverwaltung" betrieben wird, eine Managementumlage und Managementtätigkeit für eine andere GmbH wirkt für mich nach einer gewerblichen Tätigkeit.
Wie will der Steuerberater das gegenüber dem Finanzamt rechtfertigen?
Eine GmbH ist Kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig. Die reine Vermögensverwaltung ist keine Befreiung 😃. Nur wenn Holding VV durch das halten von Immobilie betreibt, sind die Mieterträge von der Gewerbesteuer befreit 💡
@@Steuernsteuern Dann müssten Sie in Ihrem Beispiel auch für den Gewinn der Holding 30% steuern ansetzen und nicht nur 15% oder?
@@ImmoBauträger Durch Einrichtung einer atypisch stillen Gesellschaft bleibt der Gewinn bis 24.500 Euro steuerfrei in der Gewerbesteuer, da dies dem Freibetrag entspricht. 👍🏼
@@Steuernsteuern Danke für die Antwort.
Er hat eine Steuererspanis von 16.000€. Zahlt aber 6.000€ zusätzlich an den Steuerberater und zusätzlich, wenn er sich das Geld aus der Holding ausbezahlt, nochmal Einkommenssteuer i.H.v. 5000€. Das macht 5.000€ Ersparnis, an die er super schlecht dran kommt… sinnlos!
Und wenn er nächstes Jahr 200k verdient?
Er will das Geld doch gar nicht konsumieren, langfristiger Vermögensaufbau funktioniert anders.
Nicht sofort konsumieren, sonder investieren.
Und die 6k kosten für Steuerberater waren doch schon eingeplant