Im ZWRD-K bei der DLRG Wachdienst machen ist schon eine geile Sache. Ich habe das damals mit 16 angefangen und bin jetzt 21 und habe schon über 25 Wachdienst in 6 Jahren an der Küste gemacht. Es macht einfach super viel Spaß, auch wenn man manchmal schwierige Situationen erlebt, die auch dazu gehören, aber das bringt einen dann persönlich auch unheimlich weiter und man lernt viel fürs Leben, wenn man diese Situatioen dann meistert. Es ist einfach ein super schönes Gefühl, wenn man am Abend vom Strand geht und weiß, dass man jemandem geholfen hat, auch wenn es zum Glück oft nur kleine Dinge wie Pflaster kleben sind. Aus meinem Sommer ist die DLRG und der ZWRD-K auf jeden Fall nicht mer wegzudenken.
Ehrenamtliche Arbeit während der Urlaubstage? Muss der Arbeitgeber das dulden? Auch ehrenamtliche Arbeit ist arbeit, die der Erholung im Weg stehen kann.
@@brushemteeth9159 Da es der Erholung aber nicht im Wege steht, hat es den AG nicht zu interessieren. Der AN ist kein Leibeigener und nicht zur Bettlägrigkeit gezwungen. Er muss den AG nicht um Erlaubnis bitten, wie er seine Freizeit zu verbringen gedenkt. Er hat lediglich am ersten Werktag nach dem Urlaub gewaschen und entleert seine Arbeitskraft anzubieten. In durchschnittlicher Art und Güte. Der AG darf fragen, wie man geurlaubt hat und ob es schön war und der AN darf antworten. Muss er aber auch nicht. DLRG‘ler sind aber meist nicht so kompliziert im Zwischenmenschlichen.
@@wollek4941 Sie kennen sich im Arbeitsrecht wohl noch nicht so gut aus. Bitte erst anlesen. Das Arbeiten für einen anderen Arbeitgeber im Urlaub ist z. B. ein schwerer Pflichtenverstoß, der zur Kündigung führen kann und darf. Das ist auch logisch, denn der bezahlte (!) Urlaub soll dazu dienen, dass man ausgeruht und mit neuer Kraft in seinem Job weiterarbeiten kann.
@@brushemteeth9159 Nur dass es hier gar keinen anderen AG gibt und somit deine Argumentationskette belanglos ist. Es geht den AG einen feuchten Kehricht an, ob der AN im Urlaub extrembergsteigt, Motocrossrennen fährt, in Hurgada tauchen geht, sich einen von der Palme 🌴 wedeln tut, seine Plautze drei Wochen in den Pool hängt oder mit der DLRG Truppe an die Ostsee fährt. Solange er danach seine Arbeitskraft wieder zur Verfügung stellt. Es ist ja auch sein Erholungsurlaub. Wenn der AG andere Präferenzen hat, so möge er diesen fröhnen. Da kannst du nun eingeschnappt sein oder auch nicht. Der AN ist nunmal kein Lohnsklave (und er muss dem AG zum Glück nicht mal mitteilen, was er nach Feierabend so treibt).
Was heißt denn verantwortlich? Werden die offiziell beauftragt? Vom Land oder der Gemeinde? Übrigens sind Blaualgen wie der Name schon suggeriert Algen und keine Bakterien ;)
In Schleswig-Holstein gibt es hierfür ein eigenes Gesetz. Das Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetz. Das regelt, dass wer Badeeinrichtungen betreibt und errichtet auch für eine entsprechend qualifizierte Aufsicht zu sorgen hat. Meistens sind das dann die Gemeinden. Es können aber auch private Betreiber sein.
Danke für den Einsatz und viel Spaß dabei, denn das muss sich ergänzen.
Im ZWRD-K bei der DLRG Wachdienst machen ist schon eine geile Sache. Ich habe das damals mit 16 angefangen und bin jetzt 21 und habe schon über 25 Wachdienst in 6 Jahren an der Küste gemacht. Es macht einfach super viel Spaß, auch wenn man manchmal schwierige Situationen erlebt, die auch dazu gehören, aber das bringt einen dann persönlich auch unheimlich weiter und man lernt viel fürs Leben, wenn man diese Situatioen dann meistert. Es ist einfach ein super schönes Gefühl, wenn man am Abend vom Strand geht und weiß, dass man jemandem geholfen hat, auch wenn es zum Glück oft nur kleine Dinge wie Pflaster kleben sind. Aus meinem Sommer ist die DLRG und der ZWRD-K auf jeden Fall nicht mer wegzudenken.
👍👍👍
Ehrenamtliche Arbeit während der Urlaubstage? Muss der Arbeitgeber das dulden? Auch ehrenamtliche Arbeit ist arbeit, die der Erholung im Weg stehen kann.
Problem ist wer soll es sonst machen?
@@brushemteeth9159 Da es der Erholung aber nicht im Wege steht, hat es den AG nicht zu interessieren. Der AN ist kein Leibeigener und nicht zur Bettlägrigkeit gezwungen. Er muss den AG nicht um Erlaubnis bitten, wie er seine Freizeit zu verbringen gedenkt.
Er hat lediglich am ersten Werktag nach dem Urlaub gewaschen und entleert seine Arbeitskraft anzubieten. In durchschnittlicher Art und Güte.
Der AG darf fragen, wie man geurlaubt hat und ob es schön war und der AN darf antworten. Muss er aber auch nicht. DLRG‘ler sind aber meist nicht so kompliziert im Zwischenmenschlichen.
@@wollek4941 Sie kennen sich im Arbeitsrecht wohl noch nicht so gut aus. Bitte erst anlesen. Das Arbeiten für einen anderen Arbeitgeber im Urlaub ist z. B. ein schwerer Pflichtenverstoß, der zur Kündigung führen kann und darf. Das ist auch logisch, denn der bezahlte (!) Urlaub soll dazu dienen, dass man ausgeruht und mit neuer Kraft in seinem Job weiterarbeiten kann.
@@brushemteeth9159 Nur dass es hier gar keinen anderen AG gibt und somit deine Argumentationskette belanglos ist.
Es geht den AG einen feuchten Kehricht an, ob der AN im Urlaub extrembergsteigt, Motocrossrennen fährt, in Hurgada tauchen geht, sich einen von der Palme 🌴 wedeln tut, seine Plautze drei Wochen in den Pool hängt oder mit der DLRG Truppe an die Ostsee fährt. Solange er danach seine Arbeitskraft wieder zur Verfügung stellt. Es ist ja auch sein Erholungsurlaub. Wenn der AG andere Präferenzen hat, so möge er diesen fröhnen.
Da kannst du nun eingeschnappt sein oder auch nicht. Der AN ist nunmal kein Lohnsklave (und er muss dem AG zum Glück nicht mal mitteilen, was er nach Feierabend so treibt).
Man sollte es mit seinem Arbeitgeber absprechen. Ich denke die meisten Arbeitgeber würden einem da keine Steine in den Weg legen
Was heißt denn verantwortlich? Werden die offiziell beauftragt? Vom Land oder der Gemeinde?
Übrigens sind Blaualgen wie der Name schon suggeriert Algen und keine Bakterien ;)
In Schleswig-Holstein gibt es hierfür ein eigenes Gesetz.
Das Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetz.
Das regelt, dass wer Badeeinrichtungen betreibt und errichtet auch für eine entsprechend qualifizierte Aufsicht zu sorgen hat.
Meistens sind das dann die Gemeinden. Es können aber auch private Betreiber sein.
@@consti7161 Interessant. 👍
Zum Glück war Klugscheißen kein Schulfach 😂
@@dennisw6842 Dafür gibt es aber auf jedem Zeugnis unten zwei Zeilen für besondere Bemerkungen.
@@wollek4941 Blaualgen sind wohl doch Bakterien...