Wie sieht das aus bei Rente für Schwerbehinderte mit 63 jahren. In meinen Infos, die ich mehrfach schon angefordert habe, taucht diese nicht mehr auf. War sie die höchste Rente, die man bekommen konnte. Wie rechnet sich diese ??????? Ja die gibt es noch, das weiss ich, ich will sie bald beantragen. Aber...WIE wird da der Abschlag berechnet ????
Dazu empfehle ich meine beiden folgenden Video: Früher in Rente mit Schwerbehinderung - Wie das? (th-cam.com/video/EqzJJP64N2c/w-d-xo.html) Rente mit 62 - Wie teuer? (Altersrente für schwerbehinderte Menschen) (th-cam.com/video/u3MVAFGmz00/w-d-xo.html)
Hallo Klara, tatsächlich besteht die Möglichkeit, auch mehrere Renten zu beantragen. In diesem Fall zahlt die Rentenversicherung dann die höchste Rente. Mehrere Renten zu beantragen, kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn man nicht klar ist, ob die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllt sind, man aber auf eine monatliche Rentenzahlung angewiesen ist. In diesem Fall besteht die Option, zum Beispiel gleichzeitig die Altersrente für schwerbehinderte Menschen/Altersrente für langjährig Versicherte und die Rente wegen voller Erwerbsminderung zu beantragen. Solange über den Erwerbsminderungsrentenantrag noch nicht abschließend entschieden ist, wird vorerst die Schwerbehindertenrente/Altersrente für langjährig Versicherte geleistet. Wird dann rückwirkend tatsächlich die Erwerbsminderung festgestellt, wird auch rückwirkend die höhere Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Hallo, Ich bin 1967 geboren,beziehe seit 2016 die volle EU Rente. Meine frage,ab wann könnte ich abschlagsfrei ins normale Rente gehen.Wäre für eine Antwort dankbar.
Verfügen Sie über eine anerkannte Schwerbehinderung? Wenn ja, könnten Sie frühestens mit 62 Jahren in die Altersrente wechseln; ohne Schwerbehinderung mit 63. Beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente ist gesetzlich sichergestellt, dass sich die Rentenhöhe nicht verringern kann. Deshalb spielen Rentenabschläge hier meist keine große Rolle. Am besten lässt man sich vorab aber nochmal durch die Rentenversicherung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns beraten.
Hallo, intetessant! Wie verhält es sich aber, wenn man einen GdB hat und mit 64 Jahren und 6 (!) Monaten in Rente gehen kann. Ich bin seit März 2022 krank. Werde zum August 2023 ausgesteuert. Habe mich bereits beim Arbeitsamt registrieren lassen. Muss Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Dann wird entschieden, ob ich EM- Rentner werde. Ich glaube, dass die 3 Jahre Laufzeit dann rückwirkend vom März 2022 GEZÄHLT wird. D.h. ich käme von der EM - Rente her bis MÄRZ 2025. Meine Schwerbeschädigtenrente würde aber erst zum DEZEMBER 2025 abschlagsfrei gezahlt werden. Sollte ich von März 2025 bis Dezember 2025 keine EM - Rentenverlängerung bekommen, was müsste ich tun? Mit Abschlägen 2,7 Prozent (für 9 Monate) früher in Rente gehen? Mir raucht der Kopf! 😂 DANKE! LG
Sollte Ihnen eine Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, wird dies voraussichtlich mit einem Rentenabschlag einhergehen. Dafür haben Sie aber den großen Vorteil der Zurechnungszeit. Über die Zurechnungszeit werden Ihnen zusätzliche Rentenpunkte anerkannt, die den Abschlag möglicherweise kompensieren. Dies ist auch der Grund, warum eine Erwerbsminderungsrente höher ausfällt als eine zum gleichen Zeitpunkt beantragte Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Wenn bei Ihnen noch Unklarheiten bestehen, ist es wahrscheinlich auch sinnvoll, sicher hierzu einmal bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
super video,... hab da mal eine Frage. wenn man jetzt z.B mit mitte 30 in die volle erwerbsminderungsrente kommt ( oder teilweise...). wie verhält es sich da mit der Höhe der regulären Altersrente? bleibt die dann auf dem Stand ab Beginn der EM-Rente stehen, oder steigt die durch Beiträge weiter mit an.
Das besondere an der Erwerbsminderungsrente ist die sogenannte Zurechnungszeit. Bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt die Rentenversicherung nämlich nicht nur die tatsächlich eingezahlten Beiträge, sondern tut so, als wenn man bis zum einem gesetzlich festgelegten Zeitpunkt - aktuell 65 Jahre und 9 Monate (www.rentenfuchs.info/rentenpaket-teil-1/) weiterhin wie im Durchschnitt seines bisherigen Erwerbslebens Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hätte. Erreicht man das reguläre Rentenalter, vergleicht dann die Rentenversicherung die Höhe der Erwerbsminderungsrente mit der zu zahlenden Altersrente. Dabei gilt: Die Altersrente kann nicht geringer ausfallen als die Erwerbsminderungsrente. Wenn zuvor eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, fällt die Altersrente aber in den meisten Fällen auch nicht höher aus als die Erwerbsminderungsrente - denn neben einer vollen Erwerbsminderungsrente werden meist höchstens geringe Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, die im Regelfall geringer als die über die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigten Beiträge sind. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist dies hingegen anders: Da man neben einer teilweisen Erwerbsminderungsrente weiterhin erwerbstätig ist und Beiträge zahlt, kann die später zu zahlende Rente durchaus auch mehr als doppelt so hoch wie die teilweise Erwerbsminderungsrente ausfallen. Dies hängt jedoch auch ganz stark vom Einzelfall ab.
Hallo Ich habe fünf jahre wartzeit beiträge gezhlt Aber keine 36 monate wartzeit vor antrit der erwerbsmenderung Habe ich reicht eine antrag stehlen Vielen dank
Wenn man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hat, wird das mit der Erwerbsminderungsrente in den meisten Fällen schwierig. Direkt abraten von der Antragsstellung würde ich jedoch nicht, da 1. ja nicht klar ist, seit wann Sie voll erwerbsgemindert sind. Möglicherweise liegt der Zeitpunkt auch so, dass man doch auf die erforderlichen drei Jahre kommt. Und 2. gibt es Sonderfälle, in denen die Wartezeit als erfüllt gilt. Dies ist nach § 53 SGB VI z. B. dann der Fall, wenn ursächlich für die Erwerbsminderung ein Arbeitsunfall war oder z. B. die Erwerbsminderung in einem Zeitraum von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten ist und man in den zwei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens ein Jahr lang Pflichtbeiträge gezahlt hat.
Endlich mal nachvollziehbare Informationen, vielen Dank dafür. Auch für die Aussage, dass in der Renteninformation auch im ausgewiesenen Betrag der Erwerbsminderungsrente die Abschläge zum Zeitpunkt der Berechnung bereits enthalten sind. Die Deutsche Rentenversicherung weiß ja möglicherweise (noch) nichts von einer Schwerbehinderung. Da man ja früher abschlagsfrei in Altersrente gehen kann ist meine Frage: Wirkt sich das auch bei der Erwerbsminderungsrente aus?
Vielen Dank für den Kommentar, über den ich mich sehr gefreut habe. Auf die Höhe einer Erwerbsminderungsrente hat das Vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderung keine Auswirkungen.
Hallo Rentenfuchs, Ihre Erläuterungen in den Videos waren für mich sehr hilfreich...das Thema Rente und Rentenbeginn sind für mich jetzt aktuell...seit 2017 (da war ich 53 Jahre alt) besteht zum einem für mich eine teilweise Erwerbsminderungsrente, die als Dauerrente bis zum Eintritt der Regelaltersrente gewährt wird sowie ein unbefristeter festgestellter Behinderungsgrad von 50....meine Vorversicherungszeiten von 35 Jahren sind erfüllt....wie ich durch Sie nun weiß, kann ich frühestens mit 62 Jahren in Rente gehen...eine Frage habe ich nun...da ich bei Start der Erwerbsminderung und der Feststellung des Behinderungsgrades noch weit vor den regulären Altersgrenzen war habe ich bei Rentenstart mit Abschlägen zu rechnen...dies ist mir bewusst...bleiben diese bei 10,8 % oder ändert sich dieser Abschlag ggf. in der Höhe weil die Situation sich schon mit 53 bei mir eingestellt hatte? Für eine Antwort bin ich dankbar, denn ich möchte möglichst viele Infos sammeln bevor ich dann endgültig den Antrag stelle...akutell warte ich auf meine Renteninformation, die ich direkt bei der RV angefordert habe...vielen Dank vorab und viele Grüße aus Frankfurt 🙂
Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar. Die einfache Antwort auf Ihre Frage ist: Ja, wenn Sie mit 62 Jahren in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln, liegt der Rentenabschlag bei 10,8 % - unter der Annahme, dass Sie 1964 oder später geboren wurden. Die etwas ausführlichere Antwort sähe wie folgt aus: Im Rentenrecht gilt die Regel, dass Rentenpunkte, die einmal mit einem Rentenabschlag versehen waren, diesen auch bei einem Wechsel der Rentenart behalten. Da Sie eine Teilerwerbsminderungsrente erhalten, sind - wie im Video erklärt - die Hälfte Ihrer Entgeltpunkte bereits mit einem Abschlag von 10,8 % versehen. Bei der anderen Hälfte der Entgeltpunkte hängt die Höhe des Abschlags davon ab, wann Sie in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln. Tun Sie dies mit 62, erhalten diese ebenfalls einen Abschlag von 10,8 %. Bei einem späteren Wechseln reduziert sich der Abschlag für die zweite Hälfte der Entgeltpunkte: Wechseln Sie z. B. mit 63, läge der Abschlag noch bei 7,2 %. Mehr Infos zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen finden Sie in diesem Video: th-cam.com/video/EqzJJP64N2c/w-d-xo.html
@@rentenfuchs Vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort. 😊Vermutlich werde ich dann zwei Rentenanträge stellen...zum einen auf Rente wegen voller Erwerbsminderung weil sich mein Gesundheitszustand ohnehin nicht verbessert hat und es leider auch nicht tun wird und zum anderen die Rente für schwerbehinderte Menschen...vorerst werde ich nun aber die ausführliche Rentenauskunft abwarten die ich angefordert habe...die RV hat mich hier auch schon nach meinem Nachweis über die Schwerbehinderung gefragt...ich arbeite noch 3 Tage a 8 Stunden pro Woche...mein Gesprächstherapeut den ich begleitend zu meiner Erkrankung seit langem aufsuche riet mir nun meine Tätigkeit ins Home Office zu verlagern...Gespräche mit Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung habe ich bereits hinter mir...in meinem Tätigkeitsfeld ist dies zwar noch nicht vorgekommen aber besondere Situationen und so😉dies nur damit der eine oder die andere hier vielleicht auch noch eine kleine Anregung für neue Wege im Job bekommt. Sicher werde ich künftig noch Fragen haben....Ihre Erklärungen sind leicht verständlich und man sieht ein bisschen klarer in diesem Bürokratie-Dschungel 🤭schönes Wochenende und viele Grüße aus Frankfurt.
Hallo ich bin 1968 geboren habe im August 1984 ein Berufsgrundbildungshahr als Schreiner gemacht und im August 1985 meine Lehre am Bau angefangen und bis 2016 immer gearbeitet. Seit 2016 habe ich eine teilweise erwebsminderungsrente die auch gleich in eine volle Rente (Arbeitsmarktrente) umgewandelt wurde. Diese wurde vor kurzen das dritte mal für 3 Jahre bis 2025 verlängert. Ich habe eine Halswirbel und Lendenwirbelverseifung dazu einen Nervenschaden und 50% Schwerbehinderung. Besteht die Möglichkeit das auch bei mir bei meinen nächsten Antrag 2025 die Rente nicht mehr befristet wird? Und ab wann wäre bei mir die Abschlagsfreie Rente möglich? Im August 2030 hätte ich 45 beitragsjahre mit der Anrechnung der Erwerbsminderungsrente fals das Grundbildungsjahr nicht dazu zählen sollte. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und danke für die mühe.
Hallo, ob die Erwerbsminderungsrente weitergewährt wird oder nicht, ist von Ihrem gesundheitlichen Zustand abhängig. Sofern sich hier seit Bewilligung nicht zum Positiven verändert hat, halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, dass die Rente nicht weiterbewilligt wird. Was den Wechsel in die Altersrente betrifft: Wenn Sie weiterhin die Erwerbsminderungsrente erhalten, müssen Sie sich um das Thema "Abschläge" eigentlich keine Gedanken machen. Die Altersrente wird nämlich im Regelfall in gleicher Höhe wie die Erwerbsminderungsrente gezahlt. Verringern kann sich die gezahlte Rente dann nicht, eine Erhöhung ist aber auch eher selten. Vor dem Hintergrund könnten Sie frühestens mit 63 bzw. - sofern Sie über eine anerkannte Schwerbehinderung verfügen - mit 62 Jahren in die Altersrente wechseln.
Hallo Rentenfuchs, ich habe eine Frage zum Thema Erwerbsminderung. Seit 2014 beziehe ich Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die tgl. Arbeitszeit die dafür zugrunde liegt sind 3 bis 6 Stunden. Dies ließ sich damals vertretungstechnisch nicht abbilden und somit habe ich dann mein Arbeitsverhältnis auf 3 Tage à 8 Stunden geändert. Jetzt muss ich, da sich meine Gesundheit erheblich verschlechtert hat, die volle Erwerbsminderung beantragen. Im Antrag wird unter anderem die tgl. Arbeitszeit des letzten Arbeitgebers erfragt. Kann dies nun für mich problematisch werden, da ich tgl. nun 8 Stunden gearbeitet habe? Eine Absprache mit meinem Arbeitgeber darüber ist leider nicht möglich, da ich nach 16 Jahren Opfer einen schweren Mobbinattacke geworden bin. Ich bin derzeit arbeitsunfähig krank, da dies alles einen schweren Schub meines Morbus Crohn ausgelöst hat...Ich werde ebenso noch Kontakt mit einem Mitarbeiter des VdK, der sich im Arbeitsrecht auskennt aufnehmen...nur habe ich jetzt Sorge, dass ein Antrag bei der Rentenversicherung mir nun zusätzlich noch mehr Probleme bereiten könnte...ich danke Ihnen für Ihre Einschätzung vorab..ich weiß mir bald nicht mehr gut zu helfen
Guten Tag, was die Umwandlung der Teilerwerbsminderungsrente in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung betrifft, würde ich nicht das große Problem sehen. Hier geht es ja um eine Betrachtung Ihres derzeitigen gesundheitlichen Zustands und die Frage, wie viele Stunde Sie pro Tag noch arbeiten können. Dass Sie vor der Arbeitsunfähigkeit scheinbar an einzelnen Tagen auch mehr als sechs Stunden arbeiten konnten, ist für diese Bewertung ja nicht entscheidend. Ihr gesundheitlicher Zustand hat sich zwischenzeitlich nicht verändert. Weiterhin gehe ich davon aus, dass die Rentenversicherung auch über Ihre Beschäftigung Bescheid wusste. Ich glaube daher nicht, dass die Rentenversicherung hier noch in irgendwelche Prüfungen einsteigen wird. An die große Glocke würde ich das mit den 3 mal 8 Stunden bei der Rentenversicherung aber nicht hängen. Man muss ja auch keine Rückfragen provozieren.
Der Abschlag bleibt dann lebenslang auch wenn man in Altersrente geht!? Bei teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente was ist dann später mit der 2. Hälfte? Hat die dann auch Abschlag oder abschlagsfrei?
Ja, der Abschlag bleibt auf Dauer. Dafür bleiben aber auch die zusätzlichen Entgeltpunkte, die man durch die Zurechnungszeit erhält, dauerhaft. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird nur die Hälfte der Entgeltpunkte mit einem Abschlag versehen. Die andere Hälfte bleibt abschlagsfrei, wenn man sich für eine abschlagsfreie Altersrente entscheidet.
Das eine hat mit dem anderen erst einmal nichts zu tun: Im ersten Schritt wird die Zurechnungszeit berücksichtigt und berechnet, wie viele Rentenpunkte man inklusive Zurechnungszeit erworben hat und in einem zweiten Schritt wird dann von den ermittelten Rentenpunkten der Rentenabschlag abgezogen. Bei der Teilerwerbsminderungsrente wird das Ergebnis dann noch halbiert.
@@rentenfuchs vielen Dank für Ihre Antwort. Ich versuche nur herauszufinden, wann der bestmögliche Zeitpunkt für mich ist in Rente zu gehen und welche Rente. Bin 60 Jahre, mit 65 habe ich die 45 Jahre voll, kann aber mit 64 in Rente wegen Schwerbehinderung ohne Abzüge. Ich überlege jetzt, ob es sich lohnt, eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu beantragen wegen der Zurechnungszeit oder ob sich das nicht lohnt wegen der Abschläge, wenn ich vorher als mit 64 Jahren in Rente gehen möchte. Wie kann ich rechnen, wo für mich das günstigste Zeitpunkt liegt ?
@@susanneschmitz5719Am besten vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort kann man dies für Sie genau durchrechnen. Meine Vermutung wäre, dass sich der Weg über die Teilerwerbsminderungsrente nicht nur aus dem Grund lohnt, weil Sie dann bereits früher in Rente gehen können, sondern auch finanziell attraktiv sein könnte.
Hallo Rentenfuchs, würde sich eine vorher geleistete Zahlung zum Ausgleich von Abschlägen (wegen Schwerbehinderung) auf die Höhe der EM-Rente auswirken, falls man sie bekommt?
Hier muss man sehr vorsichtig sein: Eine Ausgleichszahlung für Rentenabschläge kann sich auch bei einer Erwerbsminderungsrente rentensteigernd auswirken, jedoch nur dann, wenn die Zahlung vor Eintritt des Leistungsfalls erfolgt ist. Der Zeitpunkt des Leistungsfalls ist aber ja nicht immer ganz klar - gerade dann, wenn man bereits gesundheitlich beeinträchtigt ist und dann die Einzahlung leistet, kann es theoretisch passieren, dass die Rentenversicherung den Leistungsfall vor den Einzahlungszeitpunkt datiert. Und dann war die Einzahlung für die Katz...
Danke, das habe ich befürchtet. Dann habe ich die nächste Frage. Wann tritt der Leistungsfall ein, wenn man Beschäftigter in einer geschützten Einrichtung ist? Lt. Gesetz hat man nach 20 Jahren Anspruch auf EM-Rente.
@@christianm.4099 In dem Fall ist der Leistungsfall bereits eingetreten - bei Personen, die seit Geburt eine Behinderung haben, wäre der Leistungsfall dann beispielsweise der Zeitpunkt der Geburt. Bei dieser Personengruppe gibt es jedoch eine andere Option der Einzahlung, über die es sich lohnt, nachzudenken: Die Nachzahlung für Schul- und Ausbildungszeiten. Zahlt man nämlich für die Zeit zwischen 16 und 17 freiwillige Beiträge nach, braucht man nicht mehr 20 Jahre bis zum Beginn der Erwerbsminderungsrente, sondern nur noch 19 Jahre. Alles Wichtige zur Nachzahlung für Schul- und Studienzeiten habe ich in diesem Beitrag zusammengefasst: www.rentenfuchs.info/nachzahlen-fuer-schulzeiten/
Habe mal eine frage wenn ich eine Arbeitsmarktrente habe kann man dann ja mit 62 jahren mit Schwerbenhindertenausweis 50 GDB in die Schwerbehindertenrente gehen bleibt dann auch der RENTEN bestandschutz ? Das man die gleiche Rente hat wie die Arbeitsmarkt rente Schwerbehindertenausweis
So eine Rentenberatung hätte ich mir gerne von der Rentenversicherung gewünscht, doch dort bin ich genauso schlau heraus gegangen, wie ich hineingegangen bin. Nun habe ich eine Frage: Wie sieht es bei der Berufsunfähigjeitsrente aus? Würde ich mich dabei finanziell besser stellen als bei der Erwerbsminderungsrente? Mein Jahrgang ist 1959, ich habe im September 2020 39 Jahre eingezahlt, bin 60% schwerbehindert und arbeite zur Zeit die volle Stundenzahl, was ich aber jetzt nicht mehr schaffe, was schade ist. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Hallo, sehr schade, dass die Rentenberatung bei der Deutschen Rentenversicherung nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Ich hoffe, dass es bei der nächsten Beratung etwas anders ausschauen wird. Zu Ihrer Frage: Nach Ihren Schilderungen gehe ich davon aus, dass Sie sich auf die Rente wegen teilweiser Berufsunfähigkeit beziehen (und nicht auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Vergleicht man die Schwerbehindertenrente mit der Erwerbsminderungsrente, fällt zweitere auf jeden Fall höher aus.) Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine besondere Form der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Anders als bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die nur gezahlt wird, wenn man keine 6 Stunden mehr, aber zumindest noch 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, ist bei der Berufsunfähigkeitsrente aber nicht der allgemeine Arbeitsmarkt von Bedeutung, sondern die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. So kann man beispielsweise einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente haben, wenn man in seinem letzten Job keine 6 Stunden mehr arbeiten kann, aber zum Beispiel noch in einem anderen Job - zum Beispiel als Kassierer. Hinsichtlich der Höhe unterscheiden sich die Berufsunfähigkeitsrente und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht. Die Berufsunfähigkeitsrente gibt es jedoch nur für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurde. Alle jüngeren Versicherten können lediglich noch eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei mir.
@@rentenfuchs Lieben Dank, leider muss ich nun kürzer treten und ich weiß nun nicht welche Rente für mich besser sein könnte, Ärzte meinen, dass ich nicht mehr arbeiten soll aber die sind manchmal etwas zu schnell für mich. Deshalb möchte ich es erst arbeiten mit weniger Stunden versuchen. Ich bezahle ja dann auch weniger Rentenbeiträge für meine spätere Altersrente ein. Gibt es bei den beiden Rentenformen da keinen Unterschied? Liebe Grüße
Hallo, aus meiner Sicht brauchst du dir gar nicht so viele Gedanken zu machen. Es gibt nämlich keinen Extra-Antrag für die Rente wegen teilweiser Berufsunfähigkeit. Im Rentenantrag, dem Antragsformular R0100, kann man lediglich eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Ob es dann eine teilweise Rente, eine volle Rente oder eine Berufsunfähigkeitsrente (oder gar keine Rente) wird, entscheidet sich nach Begutachtung durch den Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung. Drücke dir auf jeden Fall die Daumen!
Ja, eine anerkannte Schwerbehinderung hat keinen Einfluss auf die Höhe der Abschläge bei einer Erwerbsminderungsrente. Lediglich bei der Altersrente hat man hierdurch Vorteile (Altersrente für schwerbehinderte Menschen).
Hallo ich auch ein frage bin seit 01 03 2020 krige ich rente wurde aber August 2019 zurck datiert wo ich krank geschrieben wahr und bei der reha daruber entschieden wurde das ich nich nicht lange als 6 Stunden arbeiten kann also krige jetzt erwerbsminderung rente befristet bis 02 08 2022 wie soll ich mich werhalten ich wahr 44 Jahre davon 40 Jahre bus Fahrer und 4 Jahre Lkw Fahrer mein rente 1, 340 eu plus mein Betrieb rente noch mal antrag stellen und was ist besser alters rente oder erwerbsminderung rente
Bei der Erwerbsminderungsrente hat man im Vergleich zur Altersrente den Vorteil der Zurechnungszeit. Es wird also so getan, als wenn man bis zu einem gesetzlich festgelegten Zeitpunkt weiterhin Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hätte - bei einem Rentenbeginn im Jahr 2019 wird "hochgerechnet" bis zum 65. Lebensjahr + 8 Monate. Ohne Ihre Situation jetzt in Gänze zu kennen, würde ich sagen, dass Sie zurzeit nichts weiter veranlassen müssen. Erst Anfang 2022 sollten Sie sich um die Verlängerung der Erwerbsminderungsrente bemühen. Sollte dies nicht klappen, stellt sich dann die Frage, ob Sie alt genug sind, um in die Altersrente zu wechseln (die übrigens aufgrund von Besitzschutzregelungen bei einem direkten Wechsel nicht geringer als die Erwerbsminderungsrente ausfallen kann).
Theoretisch können auch Rentnerinnen und Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, einen Grundrentenzuschlag bekommen. Die große Frage ist, ob diese vor Eintritt der Erwerbsminderung bereits 33, besser noch 35 Jahre mit Grundrentenzeiten angesammelt haben. Bei den meisten Erwerbsminderungsrentnern wird es wohl daran scheitern, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt wird; gerade wen man bei Eintritt der Erwerbsminderung jünger als 55 Jahre war. Mehr zur Grundrente habe ich in diesem Video erläutert: th-cam.com/video/EA1vDBo6n4E/w-d-xo.html
Ist der Abschlag für frühere Inanspruchname (10,80) der EM , in der Angabe in der Renteninformation bereits heruntergerechnet ?? so dass nur noch Sozialversicherung und Steuern zum Abzug kommen. ?
Folgender Fall: Erwerbminderungsrente wurde bewilligt, jedoch wurde ein falsches Antragsdatum (ein Jahr früher) bei der Berechnung verwendet. Dies hat zu erheblichen Abschlägen geführt. Wie geht man vor? Widerspruch gegen den erteilten Rentenbescheid einlegen?
Ein Widerspruch ist mit keinen Kosten verbunden, kann also nicht schaden. Wichtig ist dann die Argumentation, warum zum Zeitpunkt, auf den die Rentenversicherung den Leistungsfall zurückdatiert hat, man selbst noch nicht voll erwerbsgemindert war.
Hallo Ich bin 1961 geboren und stand seit 1976 im Berufsleben incl. Ausbildung, Militär. In 2008 erlitt ich eine schwere Krankheit. 76 Wochen Krankengeld 12 Monate Alg 1 Genehmigte EM Rente seit 2011 GdB 30% Zum jetzigen Zeitpunkt 1159€ Meine Frage. Wie hoch wird die Altersrente ca. ausfallen. Gibt es noch Tipps auf die ich achten sollte. Ist sicherlich auch für Andere User/Abonnementen interessant. Vielen Dank im Voraus
Hallo, beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente verändert sich die Rentenhöhe in den meisten Fällen nicht oder nur geringfügig. Ob es zu einer Rentensteigerung kommt, ist vom individuellen Versicherungsverlauf abhängig. Eine Rentenminderung ist zumindest gesetzlich ausgeschlossen. Wenn man wissen will, ob bzw. wie sich die Rentenhöhe mit dem Wechsel in die Altersrente verändert, gibt es die Möglichkeit, dies von der Deutschen Rentenversicherung berechnen zu lassen.
Ich muss jetzt fragen,ich bin 1963 geboren und habe seit 2019 durch 2 Herzinfarkte (die infarkte waren 2018) ,eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen, bin seit dem an der Lipidaphresse,was steht mir mal an Rente zu, ich muss dazu noch sagen,ich wurde 2017 nach 33 Ehejahren geschieden und mir wurden vom Scheidungsrichter, Rentenpunkte zugesprochen,was erwartet mich, wenn ich mit 65 in Rente gehe????
Wenn Sie von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechseln, verändert sich die Rentenhöhe in den meisten Fällen nicht. Gesetzlich ist ausgeschlossen, dass sich die Rente durch den Wechsel verringern kann, in den meisten Fällen erhöht sich diese aber auch nicht. Wenn Sie dies genau wissen wollen, würde ich Ihnen jedoch empfehlen, sich hierzu bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
vielen dank für diesen tollen Beitrag . Ich beziehe seit 2010 meinem 48zigsten Lebensjahr eine volle Erwerbsminderungsrente 60% Schwerbehinderung in einer Höhe von 1169,93 Euro wovon ich meine Krankenversicherungsbeträge selbst bezahlen muss.Ich bin jetzt 60 j alt. Nun beabsichtigt die Rentenkasse mir keine weitere Rentenerhöhung zukommen zu lassen bis die mir eigentlich zustehende Rente von 1156,26 Euro den jetzigen Betrag erreicht hat. Sorry ich verstehe nur Bahnhof ...Bitte wann würde ich in die normale Rente kommen und mit welcher Rente kann ich dann rechnen? Wird meine Rente nun immer weniger werden?
Hört sich für mich danach an, dass die Rentenversicherung irgendwo bei der Berechnung Ihrer Rente einen Fehler gemacht hat, der jetzt aufgefallen ist. Rein rechtlich kann die Rentenversicherung nicht einfach sagen: Okay, Sie bekommen jetzt eine geringere Rente, weil wir irgendwo einen Fehler gemacht haben. Denn es besteht Vertrauensschutz. Aber die Rentenversicherung darf Rentenanpassungen solange aussetzen, bis die eigentlich zustehende Rentenhöhe - also die 1.156,26 Euro - den Betrag erreicht hat, den Sie aktuell ausgezahlt bekommen. Vermutlich wird dies bereits zum 1.7.2022 der Fall sein. Denn erhöht man die 1.156,26 Euro um die 5,35 %, die die Renten in den westdeutschen Bundesländern zum 1.7.2022 steigen werden, landet man ja bereits bei 1.218,12 Euro. Sie würden dann also ab dem 1.7.2022 monatlich 1.218,12 Euro bekommen und nicht 1.232,52 Euro, auf die man käme, wenn man die 5,35 % auf die 1.169,93 Euro aufschlägt.
Wird der in der Renteninformation angebenene Betrag bei voller Erwerbsminderung - hier im Video 1752,74 EUR - bei Eintritt des Versorgungsfalles trotzdem gekürzt?
Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich um die Brutto-Erwerbsminderungsrente. Hiervon würden dann, abhängig davon, wie man krankenversichert ist, noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Steuern abgehen. Die Steuern werden aber nicht direkt von der Rentenversicherung abgezogen, sondern müssen im Rahmen der Steuererklärung entrichtet werden.
Von der EU-Rente werden ja bis zu 10,8 % abgezogen (Beispiel: EU-Rente: 800 Euro ./. 10,8 % = 713,60 Euro Auszahlung). Wenn man jetzt von der EU-Rente zur Altersrente wechselt, soll ja diese nicht niedriger ausfallen, sondern in der Höhe der EU-Rente bleiben. Aber welcher Betrag ist gemeint? Die ursprüngliche EU-Rente (800 Euro) oder die "bereinigte" EU-Rente (713,60 Euro)?
@@rentenfuchs Danke für die Antwort 🙂 Obwohl es irgendwie nicht in Ordnung ist, weil es ja ein Abschlag von der vollen EM-Rente ist und m. M. nach eine Rentenkürzung durch die Hintertür vorgenommen wurde.
Hallo ich bin 61 mit voller Erwerbsminderungsrente unbefristet seid 8jahren keine Kontrolle mehr, kann da noch eine Nachprüfung kommen? Ganz liebe Grüße
@@rentenfuchs danke für die schnelle Antwort, Nein das kann ich nicht, und mach ich nicht, ich habe seit 2007 volle Berufsunfähigkeitsrente wegen einer Wirbelsäule Versteifung, Diabetes 1, Depressionen habe ich einen 70% Schwerbehindertenausweis, und hatte nie einen Nebenjob das wissen die auch immer schon ich würde 3 Mal überprüft, aber wie gesagt jetzt seit 8jahren nicht, und trotzdem habe ich immer irgendwie Angst davor, ich weiß aber auch nicht warum, ich denke wegen dem Papierkrieg
@@ursula9070 Da die Erwerbsminderung bei Ihnen unbefristet festgestellt wurde, müssen Sie sich keine Gedanken machen. Zumal Sie ja auch allmählich in das Alter kommen, in dem man auch in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln könnte (th-cam.com/video/EqzJJP64N2c/w-d-xo.html).
@@rentenfuchs vielen Dank, das mit der Rente, wäre gut, aber ich habe zu wenig Jahre gearbeitet mir fehlen ein paar Jahre zur Rente ich bin 1960 geboren und die Rente mit Schwerbehindertenausweis würde glaube ich noch ein paar Jahre ohne Abschlag dauern, wie gesagt mir fehlen Arbeitsjahre😭😭😭 vielleicht können sie mir ja helfen 🙋
@@ursula9070 Wer 1960 geboren wurde, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit Abzügen) im Alter von 61 Jahren und 4 Monaten erhalten, sofern die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt ist. Bei den 35 Jahren zählt aber auch die Zeit mit, in der man zum Beispiel Erwerbsminderungsrente erhalten hat; und auch Schulzeiten ab dem 17. Geburtstag. Für die meisten ist die Erfüllung der 35 Jahre daher kein Problem. Wie genau das bei Ihnen ist, kann ich natürlich nicht sagen, hier hilft ein Blick in den Versicherungsverlauf. Was die Abzüge betrifft, müssen Sie sich keine großen Gedanken machen: Rein rechtlich ist es nämlich so, dass die Altersrente nicht geringer ausfallen kann, als die zuvor gezahlte Erwerbsminderungsrente; die Abzüge spielen dann also gar keine Rolle.
Hallo Rentenfuchs habe 41 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und bekomme 1300 Erwerbsminderungsrente aber Brutto davon gehen noch 152 Euro weg Kranken und Pflegeversicherung so ist das halt mal
Ja, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung darf man tatsächlich nicht unterschätzen. Gerade mit den Beitragssatzerhöhungen in der Kranken- und Pflegeversicherung der letzten Jahre kommt hier ein nicht unerheblicher Betrag zusammen.
Bei mir (62 J) wurde die volle Erwerbsminderungsrente (befristet bis 31.12.2021) genehmigt und 6 Monate auf dem 01.08.2020 zurück datiert. (wo ich noch Krankengeld bekam) Sollte eigentlich ab 04.03.2020 beginnen, laut meinem Rentenantrag und einem zweiten REHA Antrag, (Anordnung vom AA) den ich aber wegen Probleme mit den Beinen nicht wahrnehmen konnte. Die Rückdatierung wurde wohl begründet wegen des ersten Reha Antrags am 17.05.2019, wo ich an der Maßnahme aber teilgenommen hatte. (es sah auch danach mit den Bein recht gut aus, hat sich dann im 10.2019 sehr verschlechtert) Mir wäre die Erwerbsminderungsrente zum 04.03.2020 lieber gewesen, da ich auch in 2020 nicht immer Überbrückungsgeld vom AA bekommen hatte und man durch die Rückdatierung ja noch mehr Abschläge hat.
@@rentenfuchs Ja, Widerspruch hatte ich eingereicht, ich hatte aber nicht die Frist für einen Widerruf wahren können, wenn so ein Brief von der RV kommt dann ist das Datum darauf schon fast 14 Tage alt. Ferner kann ich an einigen Tagen kaum etwas sehen, immense Müdigkeit und muss auch mit dem Mund schreiben. (wegen Morbus Dupuytren etc.) Auf dem Briefumschlag der RV steht leider kein Datum.
Ich habe seit Januar 2019 Erwerbsminderungsrente und bin seit her psychisch und körperlich nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Arbeite zur Zeit 5 Stunden. Kann ich die volle Erwerbsrente beantragen und was muss ich tun
Ich nehme mal an, dass Sie aktuell eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Sofern sich Ihr Gesundheitszustand seit dem letzten Antrag verschlechtert hat, können Sie erneut einen Antrag auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente stellen. Die Rentenversicherung überprüft dann, ob zukünftig statt der Teilerwerbsminderungsrente eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt werden kann. Der Antrag ist identisch zu dem Antrag, den Sie in der Vergangenheit eingereicht haben, woraufhin Ihnen die Teilerwerbsminderungsrente bewilligt wurde.
Bekomme seit 26Jahren EU und davon seit einigen Jahren volle Erwerbsminderungsrente! Meine Frage, bekomme ich 26Jahre Zurechnungszeit meiner Rente als Anrechnungszeit auf die Altersrente??
Hallo, beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wird aus der Zurechnungszeit eine Anrechnungszeit. Da die Altersrente in den allermeisten Fällen aber in gleicher Höhe wie die vorherige Erwerbsminderungsrente gezahlt wird - ein Absinken ist gesetzlich ausgeschlossen - ist dies im Regelfall nur von untergeordneter Bedeutung.
Rein rechtlich ist es so, dass Rentenpunkte, die in der Vergangenheit bereits mit einem Rentenabschlag versehen waren, diesen Abzug auch bei einer späteren Rente behalten. Kommen neue Entgeltpunkte hinzu, wird hier nicht zwingend ein Rentenabzug berücksichtigt. Ebenfalls gesetzlich festgeschrieben ist, dass die Altersrente nicht geringer als die Erwerbsminderungsrente ausfallen kann. Dies hat nach meiner Erfahrung zur Folge: Bei den meisten Personen, die direkt von der Vollerwerbsminderungsrente in die Altersrente wechseln, ändert sich die Rentenhöhe mit dem Wechsel nicht - weder nach oben noch nach unten.
@@ingehein9397 Wurde im Rahmen der Scheidung ein klassischer Versorgungsausgleich durchgeführt? Wenn ja, müssten die übertragenen Rentenpunkte bei der Erwerbsminderungsrente bereits berücksichtigt worden sein. Der Wechsel in die Altersrente würde sich daher nach meiner Rechtsauffassung nicht weiter auswirken.
Was genau meinen Sie mit 60 % ? Ich hatte nicht die Absicht, irgendetwas "schön zu rechnen". Die Rentenabschläge bei der Erwerbsminderungsrente sind laut Gesetz auf 10,8 % gedeckelt - ich habe versucht, hierüber objektiv zu informieren. Sollten Fragen offen geblieben sein, beantworte ich Ihnen diese gerne.
Also so war das nicht gemeint mit dem schönen rechnen das habe sie falsch verstanden.Ich bin 63 und habe mitlerweile 48 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt habe einen Schwerbehindertenausweis mit 60% wie sieht es da mit diesen Abschlag aus.
Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie 1957 geboren wurden? Dann gilt für Sie nämlich Folgendes: Der Bezug der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist frühestens mit 63 Jahren und 10 Monaten möglich. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie schon früher erhalten, dann jedoch mit Rentenabschlag. Sollten Sie beispielsweise mit 63 in Rente gehen, läge der Abzug bei 3,3 % (11 Monate * 0,3 %). Für jeden Monat, den Sie später gehen, verringert sich der Abschlag um 0,3 %.
Bringen Sie mal ein Video über die Fallen der Wanderarbeiter? In der EU gehören die regulären Renten Eintrittsalter gleich gestellt. Gehe ich in Invaliden Rente in einem Land welches an D angrenzt und klage in D weiter kann es noch Jahre dauern bis zu einer Entscheidung und in der Zwischenzeit bekommt man nur die Rente aus dem einen Land wo die Rente schon gewährt wird. Freundliche Grüße Dietmar Martsch
Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand zwischenzeitlich weiter verschlechtert haben, möglicherweise gar nicht so lange.
Richtig, ich bin 58 und habe schon viele Bekannte und Arbeitskollegen gekannt, die alle schon vor erreichen des Rentenalters verstorben sind. Wären diese mal anstelle zur Arbeit, mal zum Arzt gegangen, dann wären viele heute noch am leben. Immer versuchen früher in Rente zu gehen, nartürlich wenn du super gesund und einen gut bezahlten Traumjob hast ist doch dann klar wie man sich entscheidet, aber wer hat das schon ?
Ich denke, die Wenigsten freuen sich darüber, in jungen Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu erhalten. Denn die Erwerbsminderungsrente wird ja nicht einfach so gezahlt, sondern nur, wenn erhebliche gesundheitliche Einschränkungen vorliegen. Bei der Wahl: Dauerhafte, schwere gesundheitliche Einschränkungen und dafür früh in Rente oder gesund, aber dafür bis ins Alter arbeiten, werden sich vermutlich die Allermeisten - mich eingeschlossen - für Letzteres entscheiden.
@@rentenfuchs ja aber es gibt auch eine Erwerbsmiderungsrente wenn der Teilzeitarbeitmarkt für einen verschlossen ist,also eine Mischung von Krankheit und Arbeitslosigkeit
@@rentenfuchs hallo ich bin 1971 geboren habe seit 2019 Erwerbsminderungsrente und 60% Schwerbinderung. Meine Frage ist kann ich volle Erwerbsrente beantragen. Ich bin weder psychisch und körperlich krank
@@selmakersin185 Ich nehme mal an, dass Sie aktuell eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Sofern sich Ihr Gesundheitszustand seit dem letzten Antrag verschlechtert hat, können Sie erneut einen Antrag auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente stellen. Die Rentenversicherung überprüft dann, ob zukünftig statt der Teilerwerbsminderungsrente eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt werden kann. Der Antrag ist identisch zu dem Antrag, den Sie in der Vergangenheit eingereicht haben, woraufhin Ihnen die Teilerwerbsminderungsrente bewilligt wurde.
Wie sieht das aus bei Rente für Schwerbehinderte mit 63 jahren. In meinen Infos, die ich mehrfach schon angefordert habe, taucht diese nicht mehr auf. War sie die höchste Rente, die man bekommen konnte. Wie rechnet sich diese ??????? Ja die gibt es noch, das weiss ich, ich will sie bald beantragen. Aber...WIE wird da der Abschlag berechnet ????
Dazu empfehle ich meine beiden folgenden Video:
Früher in Rente mit Schwerbehinderung - Wie das? (th-cam.com/video/EqzJJP64N2c/w-d-xo.html)
Rente mit 62 - Wie teuer? (Altersrente für schwerbehinderte Menschen) (th-cam.com/video/u3MVAFGmz00/w-d-xo.html)
Vielen Dank. Seeeehr gut erklärt 👍👍👍🤝
Vielen Dank für den Kommentar!
Kann man auch mehrere Rentenarten beantragen und sich dann die beste aussuchen?
Hallo Klara, tatsächlich besteht die Möglichkeit, auch mehrere Renten zu beantragen. In diesem Fall zahlt die Rentenversicherung dann die höchste Rente. Mehrere Renten zu beantragen, kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn man nicht klar ist, ob die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllt sind, man aber auf eine monatliche Rentenzahlung angewiesen ist. In diesem Fall besteht die Option, zum Beispiel gleichzeitig die Altersrente für schwerbehinderte Menschen/Altersrente für langjährig Versicherte und die Rente wegen voller Erwerbsminderung zu beantragen. Solange über den Erwerbsminderungsrentenantrag noch nicht abschließend entschieden ist, wird vorerst die Schwerbehindertenrente/Altersrente für langjährig Versicherte geleistet. Wird dann rückwirkend tatsächlich die Erwerbsminderung festgestellt, wird auch rückwirkend die höhere Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Hallo, Ich bin 1967 geboren,beziehe seit 2016 die volle EU Rente. Meine frage,ab wann könnte ich abschlagsfrei ins normale Rente gehen.Wäre für eine Antwort dankbar.
Verfügen Sie über eine anerkannte Schwerbehinderung? Wenn ja, könnten Sie frühestens mit 62 Jahren in die Altersrente wechseln; ohne Schwerbehinderung mit 63. Beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente ist gesetzlich sichergestellt, dass sich die Rentenhöhe nicht verringern kann. Deshalb spielen Rentenabschläge hier meist keine große Rolle. Am besten lässt man sich vorab aber nochmal durch die Rentenversicherung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns beraten.
Hallo, intetessant!
Wie verhält es sich aber, wenn man einen GdB hat und mit 64 Jahren und 6 (!) Monaten in Rente gehen kann.
Ich bin seit März 2022 krank.
Werde zum August 2023 ausgesteuert.
Habe mich bereits beim Arbeitsamt registrieren lassen.
Muss Gesundheitsfragebogen ausfüllen.
Dann wird entschieden, ob ich EM- Rentner werde.
Ich glaube, dass die 3 Jahre Laufzeit dann rückwirkend vom März 2022 GEZÄHLT wird.
D.h. ich käme von der EM - Rente her bis MÄRZ 2025.
Meine Schwerbeschädigtenrente würde aber erst zum DEZEMBER 2025 abschlagsfrei gezahlt werden.
Sollte ich von März 2025 bis Dezember 2025 keine EM - Rentenverlängerung bekommen, was müsste ich tun?
Mit Abschlägen 2,7 Prozent (für 9 Monate) früher in Rente gehen?
Mir raucht der Kopf! 😂
DANKE!
LG
Sollte Ihnen eine Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, wird dies voraussichtlich mit einem Rentenabschlag einhergehen. Dafür haben Sie aber den großen Vorteil der Zurechnungszeit. Über die Zurechnungszeit werden Ihnen zusätzliche Rentenpunkte anerkannt, die den Abschlag möglicherweise kompensieren. Dies ist auch der Grund, warum eine Erwerbsminderungsrente höher ausfällt als eine zum gleichen Zeitpunkt beantragte Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Wenn bei Ihnen noch Unklarheiten bestehen, ist es wahrscheinlich auch sinnvoll, sicher hierzu einmal bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
@@rentenfuchs Viiiiielen Dank!
super video,... hab da mal eine Frage. wenn man jetzt z.B mit mitte 30 in die volle erwerbsminderungsrente kommt ( oder teilweise...).
wie verhält es sich da mit der Höhe der regulären Altersrente?
bleibt die dann auf dem Stand ab Beginn der EM-Rente stehen, oder steigt die durch Beiträge weiter mit an.
Das besondere an der Erwerbsminderungsrente ist die sogenannte Zurechnungszeit. Bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt die Rentenversicherung nämlich nicht nur die tatsächlich eingezahlten Beiträge, sondern tut so, als wenn man bis zum einem gesetzlich festgelegten Zeitpunkt - aktuell 65 Jahre und 9 Monate (www.rentenfuchs.info/rentenpaket-teil-1/) weiterhin wie im Durchschnitt seines bisherigen Erwerbslebens Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hätte.
Erreicht man das reguläre Rentenalter, vergleicht dann die Rentenversicherung die Höhe der Erwerbsminderungsrente mit der zu zahlenden Altersrente. Dabei gilt: Die Altersrente kann nicht geringer ausfallen als die Erwerbsminderungsrente.
Wenn zuvor eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, fällt die Altersrente aber in den meisten Fällen auch nicht höher aus als die Erwerbsminderungsrente - denn neben einer vollen Erwerbsminderungsrente werden meist höchstens geringe Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, die im Regelfall geringer als die über die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigten Beiträge sind.
Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist dies hingegen anders: Da man neben einer teilweisen Erwerbsminderungsrente weiterhin erwerbstätig ist und Beiträge zahlt, kann die später zu zahlende Rente durchaus auch mehr als doppelt so hoch wie die teilweise Erwerbsminderungsrente ausfallen. Dies hängt jedoch auch ganz stark vom Einzelfall ab.
super,...danke für die schnelle Antwort😁👍
Ist die Kürzung (10,8 %) schon in dem Betrag der Rentenauskunft inkludiert oder werden die 10,8 % hiervon abgezogen?
Ja, ist schon mit drin.
Hallo
Ich habe fünf jahre wartzeit beiträge gezhlt
Aber keine 36 monate wartzeit vor antrit der erwerbsmenderung
Habe ich reicht eine antrag stehlen
Vielen dank
Wenn man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hat, wird das mit der Erwerbsminderungsrente in den meisten Fällen schwierig. Direkt abraten von der Antragsstellung würde ich jedoch nicht, da 1. ja nicht klar ist, seit wann Sie voll erwerbsgemindert sind. Möglicherweise liegt der Zeitpunkt auch so, dass man doch auf die erforderlichen drei Jahre kommt. Und 2. gibt es Sonderfälle, in denen die Wartezeit als erfüllt gilt. Dies ist nach § 53 SGB VI z. B. dann der Fall, wenn ursächlich für die Erwerbsminderung ein Arbeitsunfall war oder z. B. die Erwerbsminderung in einem Zeitraum von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten ist und man in den zwei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens ein Jahr lang Pflichtbeiträge gezahlt hat.
Endlich mal nachvollziehbare Informationen, vielen Dank dafür. Auch für die Aussage, dass in der Renteninformation auch im ausgewiesenen Betrag der Erwerbsminderungsrente die Abschläge zum Zeitpunkt der Berechnung bereits enthalten sind. Die Deutsche Rentenversicherung weiß ja möglicherweise (noch) nichts von einer Schwerbehinderung. Da man ja früher abschlagsfrei in Altersrente gehen kann ist meine Frage: Wirkt sich das auch bei der Erwerbsminderungsrente aus?
Vielen Dank für den Kommentar, über den ich mich sehr gefreut habe. Auf die Höhe einer Erwerbsminderungsrente hat das Vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderung keine Auswirkungen.
Ggg
Hallo Rentenfuchs, Ihre Erläuterungen in den Videos waren für mich sehr hilfreich...das Thema Rente und Rentenbeginn sind für mich jetzt aktuell...seit 2017 (da war ich 53 Jahre alt) besteht zum einem für mich eine teilweise Erwerbsminderungsrente, die als Dauerrente bis zum Eintritt der Regelaltersrente gewährt wird sowie ein unbefristeter festgestellter Behinderungsgrad von 50....meine Vorversicherungszeiten von 35 Jahren sind erfüllt....wie ich durch Sie nun weiß, kann ich frühestens mit 62 Jahren in Rente gehen...eine Frage habe ich nun...da ich bei Start der Erwerbsminderung und der Feststellung des Behinderungsgrades noch weit vor den regulären Altersgrenzen war habe ich bei Rentenstart mit Abschlägen zu rechnen...dies ist mir bewusst...bleiben diese bei 10,8 % oder ändert sich dieser Abschlag ggf. in der Höhe weil die Situation sich schon mit 53 bei mir eingestellt hatte? Für eine Antwort bin ich dankbar, denn ich möchte möglichst viele Infos sammeln bevor ich dann endgültig den Antrag stelle...akutell warte ich auf meine Renteninformation, die ich direkt bei der RV angefordert habe...vielen Dank vorab und viele Grüße aus Frankfurt 🙂
Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar. Die einfache Antwort auf Ihre Frage ist: Ja, wenn Sie mit 62 Jahren in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln, liegt der Rentenabschlag bei 10,8 % - unter der Annahme, dass Sie 1964 oder später geboren wurden. Die etwas ausführlichere Antwort sähe wie folgt aus: Im Rentenrecht gilt die Regel, dass Rentenpunkte, die einmal mit einem Rentenabschlag versehen waren, diesen auch bei einem Wechsel der Rentenart behalten. Da Sie eine Teilerwerbsminderungsrente erhalten, sind - wie im Video erklärt - die Hälfte Ihrer Entgeltpunkte bereits mit einem Abschlag von 10,8 % versehen. Bei der anderen Hälfte der Entgeltpunkte hängt die Höhe des Abschlags davon ab, wann Sie in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln. Tun Sie dies mit 62, erhalten diese ebenfalls einen Abschlag von 10,8 %. Bei einem späteren Wechseln reduziert sich der Abschlag für die zweite Hälfte der Entgeltpunkte: Wechseln Sie z. B. mit 63, läge der Abschlag noch bei 7,2 %. Mehr Infos zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen finden Sie in diesem Video: th-cam.com/video/EqzJJP64N2c/w-d-xo.html
@@rentenfuchs Vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort. 😊Vermutlich werde ich dann zwei Rentenanträge stellen...zum einen auf Rente wegen voller Erwerbsminderung weil sich mein Gesundheitszustand ohnehin nicht verbessert hat und es leider auch nicht tun wird und zum anderen die Rente
für schwerbehinderte Menschen...vorerst werde ich nun aber die ausführliche Rentenauskunft abwarten die ich angefordert habe...die RV hat mich hier auch schon nach meinem Nachweis über die Schwerbehinderung gefragt...ich arbeite noch 3 Tage a 8 Stunden pro Woche...mein Gesprächstherapeut den ich begleitend zu meiner Erkrankung seit langem aufsuche riet mir nun meine Tätigkeit ins Home Office zu verlagern...Gespräche mit Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung habe ich bereits hinter mir...in meinem Tätigkeitsfeld ist dies zwar noch nicht vorgekommen aber besondere Situationen und so😉dies nur damit der eine oder die andere hier vielleicht auch noch eine kleine Anregung für neue Wege im Job bekommt. Sicher werde ich künftig noch Fragen haben....Ihre Erklärungen sind leicht verständlich und man sieht ein bisschen klarer in diesem Bürokratie-Dschungel 🤭schönes Wochenende und viele Grüße aus Frankfurt.
@@Walcheline05 Freut mich, dass ich weiterhelfen konnte! Auch Ihnen ein schönes Restwochenende!
Hallo ich bin 1968 geboren habe im August 1984 ein Berufsgrundbildungshahr als Schreiner gemacht und im August 1985 meine Lehre am Bau angefangen und bis 2016 immer gearbeitet. Seit 2016 habe ich eine teilweise erwebsminderungsrente die auch gleich in eine volle Rente (Arbeitsmarktrente) umgewandelt wurde. Diese wurde vor kurzen das dritte mal für 3 Jahre bis 2025 verlängert. Ich habe eine Halswirbel und Lendenwirbelverseifung dazu einen Nervenschaden und 50% Schwerbehinderung. Besteht die Möglichkeit das auch bei mir bei meinen nächsten Antrag 2025 die Rente nicht mehr befristet wird? Und ab wann wäre bei mir die Abschlagsfreie Rente möglich? Im August 2030 hätte ich 45 beitragsjahre mit der Anrechnung der Erwerbsminderungsrente fals das Grundbildungsjahr nicht dazu zählen sollte. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und danke für die mühe.
Hallo, ob die Erwerbsminderungsrente weitergewährt wird oder nicht, ist von Ihrem gesundheitlichen Zustand abhängig. Sofern sich hier seit Bewilligung nicht zum Positiven verändert hat, halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, dass die Rente nicht weiterbewilligt wird. Was den Wechsel in die Altersrente betrifft: Wenn Sie weiterhin die Erwerbsminderungsrente erhalten, müssen Sie sich um das Thema "Abschläge" eigentlich keine Gedanken machen. Die Altersrente wird nämlich im Regelfall in gleicher Höhe wie die Erwerbsminderungsrente gezahlt. Verringern kann sich die gezahlte Rente dann nicht, eine Erhöhung ist aber auch eher selten. Vor dem Hintergrund könnten Sie frühestens mit 63 bzw. - sofern Sie über eine anerkannte Schwerbehinderung verfügen - mit 62 Jahren in die Altersrente wechseln.
@@rentenfuchs vielen Dank für ihre Mühe!!
Hallo Rentenfuchs, ich habe eine Frage zum Thema Erwerbsminderung. Seit 2014 beziehe ich Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die tgl. Arbeitszeit die dafür zugrunde liegt sind 3 bis 6 Stunden. Dies ließ sich damals vertretungstechnisch nicht abbilden und somit habe ich dann mein Arbeitsverhältnis auf 3 Tage à 8 Stunden geändert. Jetzt muss ich, da sich meine Gesundheit erheblich verschlechtert hat, die volle Erwerbsminderung beantragen. Im Antrag wird unter anderem die tgl. Arbeitszeit des letzten Arbeitgebers erfragt. Kann dies nun für mich problematisch werden, da ich tgl. nun 8 Stunden gearbeitet habe? Eine Absprache mit meinem Arbeitgeber darüber ist leider nicht möglich, da ich nach 16 Jahren Opfer einen schweren Mobbinattacke geworden bin. Ich bin derzeit arbeitsunfähig krank, da dies alles einen schweren Schub meines Morbus Crohn ausgelöst hat...Ich werde ebenso noch Kontakt mit einem Mitarbeiter des VdK, der sich im Arbeitsrecht auskennt aufnehmen...nur habe ich jetzt Sorge, dass ein Antrag bei der Rentenversicherung mir nun zusätzlich noch mehr Probleme bereiten könnte...ich danke Ihnen für Ihre Einschätzung vorab..ich weiß mir bald nicht mehr gut zu helfen
Guten Tag, was die Umwandlung der Teilerwerbsminderungsrente in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung betrifft, würde ich nicht das große Problem sehen. Hier geht es ja um eine Betrachtung Ihres derzeitigen gesundheitlichen Zustands und die Frage, wie viele Stunde Sie pro Tag noch arbeiten können. Dass Sie vor der Arbeitsunfähigkeit scheinbar an einzelnen Tagen auch mehr als sechs Stunden arbeiten konnten, ist für diese Bewertung ja nicht entscheidend. Ihr gesundheitlicher Zustand hat sich zwischenzeitlich nicht verändert. Weiterhin gehe ich davon aus, dass die Rentenversicherung auch über Ihre Beschäftigung Bescheid wusste. Ich glaube daher nicht, dass die Rentenversicherung hier noch in irgendwelche Prüfungen einsteigen wird. An die große Glocke würde ich das mit den 3 mal 8 Stunden bei der Rentenversicherung aber nicht hängen. Man muss ja auch keine Rückfragen provozieren.
Weil man sich ja aussuchen kann wann man auf EM Rente angewiesen ist.. 🤦🏼
Der Abschlag bleibt dann lebenslang auch wenn man in Altersrente geht!? Bei teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente was ist dann später mit der 2. Hälfte? Hat die dann auch Abschlag oder abschlagsfrei?
Ja, der Abschlag bleibt auf Dauer. Dafür bleiben aber auch die zusätzlichen Entgeltpunkte, die man durch die Zurechnungszeit erhält, dauerhaft. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird nur die Hälfte der Entgeltpunkte mit einem Abschlag versehen. Die andere Hälfte bleibt abschlagsfrei, wenn man sich für eine abschlagsfreie Altersrente entscheidet.
Wie rechnet man denn Rentenabschlag der teilweisen Erwerbsminderungsrente gegen Zurechnungszeit, was dann günstiger ist.
Das eine hat mit dem anderen erst einmal nichts zu tun: Im ersten Schritt wird die Zurechnungszeit berücksichtigt und berechnet, wie viele Rentenpunkte man inklusive Zurechnungszeit erworben hat und in einem zweiten Schritt wird dann von den ermittelten Rentenpunkten der Rentenabschlag abgezogen. Bei der Teilerwerbsminderungsrente wird das Ergebnis dann noch halbiert.
@@rentenfuchs vielen Dank für Ihre Antwort. Ich versuche nur herauszufinden, wann der bestmögliche Zeitpunkt für mich ist in Rente zu gehen und welche Rente. Bin 60 Jahre, mit 65 habe ich die 45 Jahre voll, kann aber mit 64 in Rente wegen Schwerbehinderung ohne Abzüge. Ich überlege jetzt, ob es sich lohnt, eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu beantragen wegen der Zurechnungszeit oder ob sich das nicht lohnt wegen der Abschläge, wenn ich vorher als mit 64 Jahren in Rente gehen möchte. Wie kann ich rechnen, wo für mich das günstigste Zeitpunkt liegt ?
@@susanneschmitz5719Am besten vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort kann man dies für Sie genau durchrechnen. Meine Vermutung wäre, dass sich der Weg über die Teilerwerbsminderungsrente nicht nur aus dem Grund lohnt, weil Sie dann bereits früher in Rente gehen können, sondern auch finanziell attraktiv sein könnte.
Hallo Rentenfuchs, würde sich eine vorher geleistete Zahlung zum Ausgleich von Abschlägen (wegen Schwerbehinderung) auf die Höhe der EM-Rente auswirken, falls man sie bekommt?
Hier muss man sehr vorsichtig sein: Eine Ausgleichszahlung für Rentenabschläge kann sich auch bei einer Erwerbsminderungsrente rentensteigernd auswirken, jedoch nur dann, wenn die Zahlung vor Eintritt des Leistungsfalls erfolgt ist. Der Zeitpunkt des Leistungsfalls ist aber ja nicht immer ganz klar - gerade dann, wenn man bereits gesundheitlich beeinträchtigt ist und dann die Einzahlung leistet, kann es theoretisch passieren, dass die Rentenversicherung den Leistungsfall vor den Einzahlungszeitpunkt datiert. Und dann war die Einzahlung für die Katz...
Danke, das habe ich befürchtet. Dann habe ich die nächste Frage. Wann tritt der Leistungsfall ein, wenn man Beschäftigter in einer geschützten Einrichtung ist? Lt. Gesetz hat man nach 20 Jahren Anspruch auf EM-Rente.
@@christianm.4099 In dem Fall ist der Leistungsfall bereits eingetreten - bei Personen, die seit Geburt eine Behinderung haben, wäre der Leistungsfall dann beispielsweise der Zeitpunkt der Geburt.
Bei dieser Personengruppe gibt es jedoch eine andere Option der Einzahlung, über die es sich lohnt, nachzudenken: Die Nachzahlung für Schul- und Ausbildungszeiten. Zahlt man nämlich für die Zeit zwischen 16 und 17 freiwillige Beiträge nach, braucht man nicht mehr 20 Jahre bis zum Beginn der Erwerbsminderungsrente, sondern nur noch 19 Jahre. Alles Wichtige zur Nachzahlung für Schul- und Studienzeiten habe ich in diesem Beitrag zusammengefasst: www.rentenfuchs.info/nachzahlen-fuer-schulzeiten/
Vielen dank, hab da mal nee frage bin seit 2012 voll Erwerbsgemindert und bin 1965 geboren. Beträgt mein abschlag auch 10,8 prozent oder mehr.
Ja, auch in dem Fall liegt der Abschlag bei 10,8 %.
Habe mal eine frage wenn ich eine Arbeitsmarktrente habe kann man dann ja mit 62 jahren mit
Schwerbenhindertenausweis 50 GDB in die Schwerbehindertenrente gehen bleibt dann auch der RENTEN bestandschutz ? Das man die gleiche Rente hat wie die Arbeitsmarkt rente Schwerbehindertenausweis
Ja, auch in dem Fall gilt, dass die Altersrente nicht niedriger ausfallen kann als die zuvor gezahlte Erwerbsminderungsrente.
Danke
Gerne, gerne!
So eine Rentenberatung hätte ich mir gerne von der Rentenversicherung gewünscht, doch dort bin ich genauso schlau heraus gegangen, wie ich hineingegangen bin.
Nun habe ich eine Frage: Wie sieht es bei der Berufsunfähigjeitsrente aus? Würde ich mich dabei finanziell besser stellen als bei der Erwerbsminderungsrente? Mein Jahrgang ist 1959, ich habe im September 2020 39 Jahre eingezahlt, bin 60% schwerbehindert und arbeite zur Zeit die volle Stundenzahl, was ich aber jetzt nicht mehr schaffe, was schade ist.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Hallo, sehr schade, dass die Rentenberatung bei der Deutschen Rentenversicherung nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Ich hoffe, dass es bei der nächsten Beratung etwas anders ausschauen wird.
Zu Ihrer Frage: Nach Ihren Schilderungen gehe ich davon aus, dass Sie sich auf die Rente wegen teilweiser Berufsunfähigkeit beziehen (und nicht auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Vergleicht man die Schwerbehindertenrente mit der Erwerbsminderungsrente, fällt zweitere auf jeden Fall höher aus.)
Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine besondere Form der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Anders als bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die nur gezahlt wird, wenn man keine 6 Stunden mehr, aber zumindest noch 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, ist bei der Berufsunfähigkeitsrente aber nicht der allgemeine Arbeitsmarkt von Bedeutung, sondern die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. So kann man beispielsweise einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente haben, wenn man in seinem letzten Job keine 6 Stunden mehr arbeiten kann, aber zum Beispiel noch in einem anderen Job - zum Beispiel als Kassierer. Hinsichtlich der Höhe unterscheiden sich die Berufsunfähigkeitsrente und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht. Die Berufsunfähigkeitsrente gibt es jedoch nur für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurde. Alle jüngeren Versicherten können lediglich noch eine Erwerbsminderungsrente erhalten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei mir.
@@rentenfuchs Lieben Dank, leider muss ich nun kürzer treten und ich weiß nun nicht welche Rente für mich besser sein könnte, Ärzte meinen, dass ich nicht mehr arbeiten soll aber die sind manchmal etwas zu schnell für mich. Deshalb möchte ich es erst arbeiten mit weniger Stunden versuchen. Ich bezahle ja dann auch weniger Rentenbeiträge für meine spätere Altersrente ein. Gibt es bei den beiden Rentenformen da keinen Unterschied? Liebe Grüße
Hallo, aus meiner Sicht brauchst du dir gar nicht so viele Gedanken zu machen. Es gibt nämlich keinen Extra-Antrag für die Rente wegen teilweiser Berufsunfähigkeit.
Im Rentenantrag, dem Antragsformular R0100, kann man lediglich eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Ob es dann eine teilweise Rente, eine volle Rente oder eine Berufsunfähigkeitsrente (oder gar keine Rente) wird, entscheidet sich nach Begutachtung durch den Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung. Drücke dir auf jeden Fall die Daumen!
Lieben Dank für Deine schnelle Antwort. 👍
@@rentenfuchs ll,kl
Ist das auch so wenn man zum Bsp. einen GDB von 50% unbefristet hat? So wie ich seit 2020
Ja, eine anerkannte Schwerbehinderung hat keinen Einfluss auf die Höhe der Abschläge bei einer Erwerbsminderungsrente. Lediglich bei der Altersrente hat man hierdurch Vorteile (Altersrente für schwerbehinderte Menschen).
Hallo ich auch ein frage bin seit 01 03 2020 krige ich rente wurde aber August 2019 zurck datiert wo ich krank geschrieben wahr und bei der reha daruber entschieden wurde das ich nich nicht lange als 6 Stunden arbeiten kann also krige jetzt erwerbsminderung rente befristet bis 02 08 2022 wie soll ich mich werhalten ich wahr 44 Jahre davon 40 Jahre bus Fahrer und 4 Jahre Lkw Fahrer mein rente 1, 340 eu plus mein Betrieb rente noch mal antrag stellen und was ist besser alters rente oder erwerbsminderung rente
Bei der Erwerbsminderungsrente hat man im Vergleich zur Altersrente den Vorteil der Zurechnungszeit. Es wird also so getan, als wenn man bis zu einem gesetzlich festgelegten Zeitpunkt weiterhin Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hätte - bei einem Rentenbeginn im Jahr 2019 wird "hochgerechnet" bis zum 65. Lebensjahr + 8 Monate.
Ohne Ihre Situation jetzt in Gänze zu kennen, würde ich sagen, dass Sie zurzeit nichts weiter veranlassen müssen. Erst Anfang 2022 sollten Sie sich um die Verlängerung der Erwerbsminderungsrente bemühen. Sollte dies nicht klappen, stellt sich dann die Frage, ob Sie alt genug sind, um in die Altersrente zu wechseln (die übrigens aufgrund von Besitzschutzregelungen bei einem direkten Wechsel nicht geringer als die Erwerbsminderungsrente ausfallen kann).
@@rentenfuchs bedanke mich Sehr danke
Hallo ich Fragen ich habe
Erwerbsminderungsrente €942,98
Was Grundrente Hassan chourak
Theoretisch können auch Rentnerinnen und Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, einen Grundrentenzuschlag bekommen. Die große Frage ist, ob diese vor Eintritt der Erwerbsminderung bereits 33, besser noch 35 Jahre mit Grundrentenzeiten angesammelt haben. Bei den meisten Erwerbsminderungsrentnern wird es wohl daran scheitern, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt wird; gerade wen man bei Eintritt der Erwerbsminderung jünger als 55 Jahre war.
Mehr zur Grundrente habe ich in diesem Video erläutert: th-cam.com/video/EA1vDBo6n4E/w-d-xo.html
Ist der Abschlag für frühere Inanspruchname (10,80) der EM , in der Angabe in der Renteninformation bereits heruntergerechnet ??
so dass nur noch Sozialversicherung und Steuern zum Abzug kommen. ?
Ja, bei dem unter "Rente wegen voller Erwerbsminderung" ausgewiesenen Betrag, ist der Abschlag bereits berücksichtigt.
Folgender Fall: Erwerbminderungsrente wurde bewilligt, jedoch wurde ein falsches Antragsdatum (ein Jahr früher) bei der Berechnung verwendet. Dies hat zu erheblichen Abschlägen geführt. Wie geht man vor? Widerspruch gegen den erteilten Rentenbescheid einlegen?
ja natürlch
Ein Widerspruch ist mit keinen Kosten verbunden, kann also nicht schaden. Wichtig ist dann die Argumentation, warum zum Zeitpunkt, auf den die Rentenversicherung den Leistungsfall zurückdatiert hat, man selbst noch nicht voll erwerbsgemindert war.
Hallo
Ich bin 1961 geboren und stand seit 1976 im Berufsleben incl. Ausbildung, Militär.
In 2008 erlitt ich eine schwere Krankheit.
76 Wochen Krankengeld
12 Monate Alg 1
Genehmigte EM Rente seit 2011
GdB 30%
Zum jetzigen Zeitpunkt 1159€
Meine Frage.
Wie hoch wird die Altersrente ca. ausfallen.
Gibt es noch Tipps auf die ich achten sollte.
Ist sicherlich auch für Andere User/Abonnementen interessant.
Vielen Dank im Voraus
Hallo, beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente verändert sich die Rentenhöhe in den meisten Fällen nicht oder nur geringfügig. Ob es zu einer Rentensteigerung kommt, ist vom individuellen Versicherungsverlauf abhängig. Eine Rentenminderung ist zumindest gesetzlich ausgeschlossen. Wenn man wissen will, ob bzw. wie sich die Rentenhöhe mit dem Wechsel in die Altersrente verändert, gibt es die Möglichkeit, dies von der Deutschen Rentenversicherung berechnen zu lassen.
Ich muss jetzt fragen,ich bin 1963 geboren und habe seit 2019 durch 2 Herzinfarkte (die infarkte waren 2018) ,eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen, bin seit dem an der Lipidaphresse,was steht mir mal an Rente zu, ich muss dazu noch sagen,ich wurde 2017 nach 33 Ehejahren geschieden und mir wurden vom Scheidungsrichter, Rentenpunkte zugesprochen,was erwartet mich, wenn ich mit 65 in Rente gehe????
Wenn Sie von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechseln, verändert sich die Rentenhöhe in den meisten Fällen nicht. Gesetzlich ist ausgeschlossen, dass sich die Rente durch den Wechsel verringern kann, in den meisten Fällen erhöht sich diese aber auch nicht. Wenn Sie dies genau wissen wollen, würde ich Ihnen jedoch empfehlen, sich hierzu bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
Ich habe im 2017 volle Erwerbminderungrente . Bin 1970 geboren . Wieviel Abschläge hab ich .
10,8 % - also den maximalen Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrenten.
@@rentenfuchs ,o
Wie Kann ich früher Rente gehen
@@HasSan-ly7iu KO
@@HasSan-ly7iu erst arbeiten, dann Rente ab 67
vielen dank für diesen tollen Beitrag . Ich beziehe seit 2010 meinem 48zigsten Lebensjahr eine volle Erwerbsminderungsrente 60% Schwerbehinderung in einer Höhe von 1169,93 Euro wovon ich meine Krankenversicherungsbeträge selbst bezahlen muss.Ich bin jetzt 60 j alt. Nun beabsichtigt die Rentenkasse mir keine weitere Rentenerhöhung zukommen zu lassen bis die mir eigentlich zustehende Rente von 1156,26 Euro den jetzigen Betrag erreicht hat. Sorry ich verstehe nur Bahnhof ...Bitte wann würde ich in die normale Rente kommen und mit welcher Rente kann ich dann rechnen? Wird meine Rente nun immer weniger werden?
Hört sich für mich danach an, dass die Rentenversicherung irgendwo bei der Berechnung Ihrer Rente einen Fehler gemacht hat, der jetzt aufgefallen ist. Rein rechtlich kann die Rentenversicherung nicht einfach sagen: Okay, Sie bekommen jetzt eine geringere Rente, weil wir irgendwo einen Fehler gemacht haben. Denn es besteht Vertrauensschutz. Aber die Rentenversicherung darf Rentenanpassungen solange aussetzen, bis die eigentlich zustehende Rentenhöhe - also die 1.156,26 Euro - den Betrag erreicht hat, den Sie aktuell ausgezahlt bekommen. Vermutlich wird dies bereits zum 1.7.2022 der Fall sein. Denn erhöht man die 1.156,26 Euro um die 5,35 %, die die Renten in den westdeutschen Bundesländern zum 1.7.2022 steigen werden, landet man ja bereits bei 1.218,12 Euro. Sie würden dann also ab dem 1.7.2022 monatlich 1.218,12 Euro bekommen und nicht 1.232,52 Euro, auf die man käme, wenn man die 5,35 % auf die 1.169,93 Euro aufschlägt.
Wird der in der Renteninformation angebenene Betrag bei voller Erwerbsminderung - hier im Video 1752,74 EUR - bei Eintritt des Versorgungsfalles trotzdem gekürzt?
Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich um die Brutto-Erwerbsminderungsrente. Hiervon würden dann, abhängig davon, wie man krankenversichert ist, noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Steuern abgehen. Die Steuern werden aber nicht direkt von der Rentenversicherung abgezogen, sondern müssen im Rahmen der Steuererklärung entrichtet werden.
UND WAS, WENN ICH ERWERBSMINDERUNSERSATZ VON BERUFSGENOSSENSCHAFT UND NICHT VON RENTENVERSICHERUNG BEKOMME.? DANKE
Welche Leistung der Unfallversicherung meinen Sie genau? Die Unfallrente/Verletztenrente oder noch eine andere Leistung?
Guten Morgen,Ich bin dieses Jahr 66 und Ewerbminderungsrente .
Hallo, vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich hoffe, das Video hat Ihnen gefallen.
Von der EU-Rente werden ja bis zu 10,8 % abgezogen (Beispiel: EU-Rente: 800 Euro ./. 10,8 % = 713,60 Euro Auszahlung). Wenn man jetzt von der EU-Rente zur Altersrente wechselt, soll ja diese nicht niedriger ausfallen, sondern in der Höhe der EU-Rente bleiben. Aber welcher Betrag ist gemeint? Die ursprüngliche EU-Rente (800 Euro) oder die "bereinigte" EU-Rente (713,60 Euro)?
Gemeint ist die bisher tatsächlich ausgezahlte Rente, also inklusive Abschlag. In Ihrem Beispiel wären das die 713,60 Euro.
@@rentenfuchs Danke für die Antwort 🙂 Obwohl es irgendwie nicht in Ordnung ist, weil es ja ein Abschlag von der vollen EM-Rente ist und m. M. nach eine Rentenkürzung durch die Hintertür vorgenommen wurde.
Hallo ich bin 61 mit voller Erwerbsminderungsrente unbefristet seid 8jahren keine Kontrolle mehr, kann da noch eine Nachprüfung kommen?
Ganz liebe Grüße
Höchstens dann, wenn Sie neben der Rente noch einen Job mit einer täglichen Arbeitszeit von drei oder mehr Stunden annehmen.
@@rentenfuchs danke für die schnelle Antwort,
Nein das kann ich nicht, und mach ich nicht, ich habe seit 2007 volle Berufsunfähigkeitsrente wegen einer Wirbelsäule Versteifung, Diabetes 1, Depressionen habe ich einen 70% Schwerbehindertenausweis, und hatte nie einen Nebenjob das wissen die auch immer schon ich würde 3 Mal überprüft, aber wie gesagt jetzt seit 8jahren nicht, und trotzdem habe ich immer irgendwie Angst davor, ich weiß aber auch nicht warum, ich denke wegen dem Papierkrieg
@@ursula9070 Da die Erwerbsminderung bei Ihnen unbefristet festgestellt wurde, müssen Sie sich keine Gedanken machen. Zumal Sie ja auch allmählich in das Alter kommen, in dem man auch in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln könnte (th-cam.com/video/EqzJJP64N2c/w-d-xo.html).
@@rentenfuchs vielen Dank, das mit der Rente, wäre gut, aber ich habe zu wenig Jahre gearbeitet mir fehlen ein paar Jahre zur Rente ich bin 1960 geboren und die Rente mit Schwerbehindertenausweis würde glaube ich noch ein paar Jahre ohne Abschlag dauern, wie gesagt mir fehlen Arbeitsjahre😭😭😭 vielleicht können sie mir ja helfen 🙋
@@ursula9070 Wer 1960 geboren wurde, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit Abzügen) im Alter von 61 Jahren und 4 Monaten erhalten, sofern die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt ist. Bei den 35 Jahren zählt aber auch die Zeit mit, in der man zum Beispiel Erwerbsminderungsrente erhalten hat; und auch Schulzeiten ab dem 17. Geburtstag. Für die meisten ist die Erfüllung der 35 Jahre daher kein Problem. Wie genau das bei Ihnen ist, kann ich natürlich nicht sagen, hier hilft ein Blick in den Versicherungsverlauf. Was die Abzüge betrifft, müssen Sie sich keine großen Gedanken machen: Rein rechtlich ist es nämlich so, dass die Altersrente nicht geringer ausfallen kann, als die zuvor gezahlte Erwerbsminderungsrente; die Abzüge spielen dann also gar keine Rolle.
Hallo Rentenfuchs habe 41 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und bekomme 1300 Erwerbsminderungsrente aber Brutto davon gehen noch 152 Euro weg Kranken und Pflegeversicherung so ist das halt mal
Ja, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung darf man tatsächlich nicht unterschätzen. Gerade mit den Beitragssatzerhöhungen in der Kranken- und Pflegeversicherung der letzten Jahre kommt hier ein nicht unerheblicher Betrag zusammen.
Ich bin seit 2020 volle Erwerbsminderungrente aber die Kinder Erziehungs Jahre habe ich nicht mit bekommen,
Warum nicht? Hat die Rentenversicherung Ihnen hierfür eine Begründung gegeben?
Bei mir (62 J) wurde die volle Erwerbsminderungsrente (befristet bis 31.12.2021) genehmigt und 6 Monate auf dem 01.08.2020 zurück datiert. (wo ich noch Krankengeld bekam)
Sollte eigentlich ab 04.03.2020 beginnen, laut meinem Rentenantrag und einem zweiten REHA Antrag, (Anordnung vom AA) den ich aber wegen Probleme mit den Beinen nicht wahrnehmen konnte.
Die Rückdatierung wurde wohl begründet wegen des ersten Reha Antrags am 17.05.2019, wo ich an der Maßnahme aber teilgenommen hatte. (es sah auch danach mit den Bein recht gut aus, hat sich dann im 10.2019 sehr verschlechtert)
Mir wäre die Erwerbsminderungsrente zum 04.03.2020 lieber gewesen, da ich auch in 2020
nicht immer Überbrückungsgeld vom AA bekommen hatte und man durch die Rückdatierung ja noch mehr Abschläge hat.
Das scheint bei Ihnen unglücklich gelaufen zu sein...haben Sie Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt?
@@rentenfuchs Ja, Widerspruch hatte ich eingereicht, ich hatte aber nicht die Frist für einen Widerruf wahren können, wenn so ein Brief von der RV kommt dann ist das Datum darauf schon fast 14 Tage alt.
Ferner kann ich an einigen Tagen kaum etwas sehen, immense Müdigkeit und muss auch mit dem Mund schreiben. (wegen Morbus Dupuytren etc.)
Auf dem Briefumschlag der RV steht leider kein Datum.
Ich habe seit Januar 2019 Erwerbsminderungsrente und bin seit her psychisch und körperlich nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Arbeite zur Zeit 5 Stunden. Kann ich die volle Erwerbsrente beantragen und was muss ich tun
Ich nehme mal an, dass Sie aktuell eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Sofern sich Ihr Gesundheitszustand seit dem letzten Antrag verschlechtert hat, können Sie erneut einen Antrag auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente stellen. Die Rentenversicherung überprüft dann, ob zukünftig statt der Teilerwerbsminderungsrente eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt werden kann. Der Antrag ist identisch zu dem Antrag, den Sie in der Vergangenheit eingereicht haben, woraufhin Ihnen die Teilerwerbsminderungsrente bewilligt wurde.
Gidin calisin ülkeyi maf ediyordunuz hem senin yasin kac
Bekomme seit 26Jahren EU und davon seit einigen Jahren volle Erwerbsminderungsrente! Meine Frage, bekomme ich 26Jahre Zurechnungszeit meiner Rente als Anrechnungszeit auf die Altersrente??
Hallo, beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wird aus der Zurechnungszeit eine Anrechnungszeit. Da die Altersrente in den allermeisten Fällen aber in gleicher Höhe wie die vorherige Erwerbsminderungsrente gezahlt wird - ein Absinken ist gesetzlich ausgeschlossen - ist dies im Regelfall nur von untergeordneter Bedeutung.
Ich bekomme jetzt E Rente und wenn ich mein Rentenalter erreicht habe. Steht mir dann die volle Rente zu oder bleiben die Abzüge für immer
Rein rechtlich ist es so, dass Rentenpunkte, die in der Vergangenheit bereits mit einem Rentenabschlag versehen waren, diesen Abzug auch bei einer späteren Rente behalten. Kommen neue Entgeltpunkte hinzu, wird hier nicht zwingend ein Rentenabzug berücksichtigt.
Ebenfalls gesetzlich festgeschrieben ist, dass die Altersrente nicht geringer als die Erwerbsminderungsrente ausfallen kann. Dies hat nach meiner Erfahrung zur Folge: Bei den meisten Personen, die direkt von der Vollerwerbsminderungsrente in die Altersrente wechseln, ändert sich die Rentenhöhe mit dem Wechsel nicht - weder nach oben noch nach unten.
Da ich geschieden bin und erst mit 65 das Splitting eintrifft, müsste ich doch noch etwas bekommen oder nicht
@@ingehein9397 Wurde im Rahmen der Scheidung ein klassischer Versorgungsausgleich durchgeführt? Wenn ja, müssten die übertragenen Rentenpunkte bei der Erwerbsminderungsrente bereits berücksichtigt worden sein. Der Wechsel in die Altersrente würde sich daher nach meiner Rechtsauffassung nicht weiter auswirken.
Viel zu umständlich erklärt. Die Überschrift lies kurz+knapp vermuten - war leider nicht so.
Nun ja ist alles gut und schön gerechnet aber wie ist es bei einer erwerbsminderungsrente wenn man 60 % hat.
Was genau meinen Sie mit 60 % ? Ich hatte nicht die Absicht, irgendetwas "schön zu rechnen". Die Rentenabschläge bei der Erwerbsminderungsrente sind laut Gesetz auf 10,8 % gedeckelt - ich habe versucht, hierüber objektiv zu informieren. Sollten Fragen offen geblieben sein, beantworte ich Ihnen diese gerne.
Also so war das nicht gemeint mit dem schönen rechnen das habe sie falsch verstanden.Ich bin 63 und habe mitlerweile 48 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt habe einen Schwerbehindertenausweis mit 60% wie sieht es da mit diesen Abschlag aus.
Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie 1957 geboren wurden? Dann gilt für Sie nämlich Folgendes: Der Bezug der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist frühestens mit 63 Jahren und 10 Monaten möglich.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie schon früher erhalten, dann jedoch mit Rentenabschlag. Sollten Sie beispielsweise mit 63 in Rente gehen, läge der Abzug bei 3,3 % (11 Monate * 0,3 %). Für jeden Monat, den Sie später gehen, verringert sich der Abschlag um 0,3 %.
Habe weiter viele Fragezeichen im Kopf!
Was fragen Sie sich denn genau? Vielleicht kann ich ja weiterhelfen.
Bringen Sie mal ein Video über die Fallen der Wanderarbeiter? In der EU gehören die regulären Renten Eintrittsalter gleich gestellt. Gehe ich in Invaliden Rente in einem Land welches an D angrenzt und klage in D weiter kann es noch Jahre dauern bis zu einer Entscheidung und in der Zwischenzeit bekommt man nur die Rente aus dem einen Land wo die Rente schon gewährt wird. Freundliche Grüße Dietmar Martsch
Mit Wanderarbeitern kenne ich mich nicht besonders gut aus, aber vielen Dank für den Themenvorschlag!
wie lange würde es dauern wenn man zwei gutachter schon durch hat ?? mit der entscheidung
Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand zwischenzeitlich weiter verschlechtert haben, möglicherweise gar nicht so lange.
Das ist unverschämt von Erwerbminderung Rentner abschläge zu nehmen
Kann mann kaum mit leben
Richtig, ich bin 58 und habe schon viele Bekannte und Arbeitskollegen gekannt, die alle schon vor erreichen des Rentenalters verstorben sind. Wären diese mal anstelle zur Arbeit, mal zum Arzt gegangen, dann wären viele heute noch am leben. Immer versuchen früher in Rente zu gehen, nartürlich wenn du super gesund und einen gut bezahlten Traumjob hast ist doch dann klar wie man sich entscheidet, aber wer hat das schon ?
Ich denke, die Wenigsten freuen sich darüber, in jungen Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu erhalten. Denn die Erwerbsminderungsrente wird ja nicht einfach so gezahlt, sondern nur, wenn erhebliche gesundheitliche Einschränkungen vorliegen. Bei der Wahl: Dauerhafte, schwere gesundheitliche Einschränkungen und dafür früh in Rente oder gesund, aber dafür bis ins Alter arbeiten, werden sich vermutlich die Allermeisten - mich eingeschlossen - für Letzteres entscheiden.
@@rentenfuchs ja aber es gibt auch eine Erwerbsmiderungsrente wenn der Teilzeitarbeitmarkt für einen verschlossen ist,also eine Mischung von Krankheit und Arbeitslosigkeit
@@rentenfuchs hallo ich bin 1971 geboren habe seit 2019 Erwerbsminderungsrente und 60% Schwerbinderung. Meine Frage ist kann ich volle Erwerbsrente beantragen. Ich bin weder psychisch und körperlich krank
@@selmakersin185 Ich nehme mal an, dass Sie aktuell eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Sofern sich Ihr Gesundheitszustand seit dem letzten Antrag verschlechtert hat, können Sie erneut einen Antrag auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente stellen. Die Rentenversicherung überprüft dann, ob zukünftig statt der Teilerwerbsminderungsrente eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt werden kann. Der Antrag ist identisch zu dem Antrag, den Sie in der Vergangenheit eingereicht haben, woraufhin Ihnen die Teilerwerbsminderungsrente bewilligt wurde.
@@selmakersin185 du kannst wenn du 2038 in rente gehen
😡😡😡😡😡😡