Da hat doch mal eine Waffenbehörde ein schönes Weihnachtsgeschenk verteilt... ❤ Mögen die Mitarbeiter ihrerseits auch ein schönes Weihnachtsfest mit ein paar tollen Geschenken haben.
Die Allgemeinverfügung schafft auf der einen Seite für den Schützen und auf der anderen Seite für die Nachbarn (Haftpflichtversicherung) Rechtssicherheit! Die Leute sind super und wissen Bescheid!
Danke für das Video. Ich hatte nur Auszüge aus der Allgemeinverfügung gesehen und mich gefragt: Was soll das? Jetzt ist alles klar und ich muß auch sagen, daß so eine Klarstellung zu begrüßen ist.
Danke für die „Klärung“ . Die Ironie betrifft nicht dich, sondern das Waffenrecht in D. Als Waffenbesitzer befinden wir uns doch permanent im Graubereich. Das ist vermutlich auch genau so gewollt
...wenn Gesetzgeber wie in diesem Beispiel die Stadt Stade für eine klare Linie sorgen und Erlaubnisse ebenso erteilen wie sie es mit Verboten handhaben und diesen Umstand auch klar kommunizieren, weiß der Bürger was er wann darf und richtet sich eher danach als wenn es eine ewige Grauzone ist in denen selbst TacticalDad den Kopf schüttelt. Weihnachtlichen Dank an den Amtsschimmel ;)
War das früher (vor 2000) auch so kompliziert ? Kann mich an die 90er Jahre noch gut erinnern da sind wir Jugendlichen an Silvester "Schwer Bewaffnet" durch den Ort gewandert und haben geballert was das Zeug her gab . Böller ohne ende je lauter um so schöner Schreckschuß mindestens 2 Pistolen oder Revolver dabei meist in 8mm bzw 9mm Ausführung und Leuchtkugeln Heuler Vogelschreck Kartonweise dabei. Hätte auch nur einer von uns sich damit daneben benommen der hätte garantiert drei tage nicht sitzen können so stramm wurde der Hosenboden dann gezogen und entsprechend verantwortungsvoll sind wir auch damit umgegangen mit den böllern eher weniger die wurden durchaus auch mal für Blödsinn verwendet . Genauso haben wir immer das Haus vom Bürgermeister gemieden nicht aus angst vor ihm sondern weil er ein Reetdach hatte genauso hielten wir und fern von sämtlichen Stallungen und Weiden wo ggf noch Tiere drauf standen. Raketen Horizontal starten oder gar so etwas mit den Leuchtkugeln machen undenkbar . Das was z.B. in Berlin passiert kapier ich absolut nicht und frage mich was mit den Leuten nicht stimmt, sich und andere so zu gefährden... Immer häufiger wünsche ich mir die 80er und 90er Jahre herbei meistens wenn es um irgendwelche Hobbys geht die heute ohne Rechtsstudium kaum noch ausgeübt werden können, was früher mit einfach mal machen klar ging. Z.B. Modellflugzeuge fliegen früher komplett selber gebaute Segler ferngesteuert fliegen lassen hat niemanden gestört im Gegenteil meist für Begeisterung gesorgt und niemand wäre auf die Idee gekommen da teil als Drohne zu bezeichnen obwohl es das war bzw ist . Hund an schaffen früher kein problem einfach machen halt Eigenverantwortung und eigentlich selbstverständlich anständig mit dem Hund umzugehen ihn zu erziehen heute muß man erst mal nachweisen das man das kann . Aquaristik auch da drohen Fallstricke die vor wenigen Jahren undenkbar waren da kann es nun passieren das man als Privat hater und Züchter einen §11 TierSchG Schein machen muß der ca 700€ kostet inklusive der Schulung . das weil man einen Art geschützten Fisch hat der sich plötzlich vermehrt und das ggf schon seit Jahren macht . Was bei hobby schützen und Jägern los ist wird hier mehr als ausführlich dargestellt . allgemein frage ich mich muß das alles wirklich sein oder ist es endlich zeit für eine Rolle rückwärts und sämtliche Gesetze und Verordnungen endlich mal Sinnvoll zu überarbeiten damit es in jeder Hinsicht einfach wird und Eigenverantwortung wieder groß geschrieben wird .
Ich habe bis vor 2 Jahren ein Chemielabor gehabt, war Hobbychemiker. Hatte dann eine Hausdurchsuchung und bekam 8 Monate auf Bewährung wegen 1.5l Schwefelsäure. Mich widert dieses Land nur noch an.
Semkrecht nach oben ist tatsächlich nicht so unproblematisch. Es reicht bereits winw kleine Abweichung im Winkel und das Geschoss verläßt das Grundstück. Und dann gibt es ja noch die Winddrift. Freihändig und nur nach Bauchgefühl wird das schon schwierig. Andererseits ist man bei den Sylvesterraketen auch großzügig. Da ist so eine Erlaubnis sinnvoll.
😊Ah..jetzt verstehe ich Deine Begeisterung! Ich bin allerdings auch begeistert: Die alten Werbeanzeigen für SSW in den Zeitschriften❤....da hätte ich gern mehr von gesehen! Danke für das Video und Deine Mühe!! Gruss aus Hamburg!
Jetzt mal ehrlich, das ist ein Bürgerservice den ich so noch nie erlebt habe. Extra um den SSW Freunden problemlos das schießen zu ermöglichen erlassen die eine Allgemeinverfügung. Daran könnten sich andere Waffenbehörden ein Vorbild nehmen.
Seitdem es von Nico endlich wieder deren legendäre Fallschirmraketen gibt verlasse ich mich nicht mehr auf die schwammige Rechtslage beim Verschiessen von Pyromunition. Ich habe Alles, was damit zu tun hat an jemand Anderen abgegeben. Meine Leuchtkugeln haben jetzt einen klassischen Motor. Hoffen wir mal auf brauchbares Wetter. Schönen und vor allen Dingen friedlichen Jahreswechsel. 💥🔥
Danke für das Video und all die Arbeit, die Du wieder einmal investiert hast. So es ist Silvester und eine größere Gruppe Menschen trifft sich auf einem öffentlichen Grillplatz (Typ wer zu erst kommt grillt zu erst). Dort grillt und feiert die Gruppe kräftig. Die Entfernung zu den Wohnhäusern beträgt zwischen 200 und 300 Metern und 100 m zu einer Laubenkolonie. Die Uhr zeigt 24.00 h oder auch 00.00 h. Das Feuerwerk beginnt. Neben den bekannten Feuerwerkskörpern kommen nun auch SRS-Waffen und Pyrotechnik zum Einsatz. Und was sagen die Juristen dazu? Knapp 200 m Luftlinie stehen Bewohner umliegender Häuser auf einer kaum befahrenen Kreuzung und zünden dort ihr Feuerwerk. Auch hier stehen einige Teilnehmer mit ihren SRS-Waffen und machen kräftig Lärm und erfreuen sich an der verschossenen Pyrotechnik. Und nun, was sagen unsere Juristen dazu, erlaubt, verboten oder doch mal wieder Grauzone? Schöne Weihnachten und dann noch einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Was ist, wenn die Pyrotechnik über meine Grundstück gezündet hat, aber die ausgebrannten Überreste vom Wind oder durch das Zündung des Effekts ins Nachbargründstuck niedergeht?
Kurze frage ist eine top firing Schreckschuss pistole in Deutschland erlaubt mit italienischen Kennzeichen. Ich hab im Urlaub welche gesehen war aber unsicher, die sahen mir auch sehr minderwertig aus. Kimar und bruni
Du suchst eine einfache Antwort auf eine sehr komplizierte Frage. Wenn Du die umfangreiche Antwort haben willst, schaust Du auf meinem Blog zu Waffen, Schreckschusswaffen, EU Schreckschusswaffen in den Mitgliedsländern und schaust was da zu Italien steht. Die einfache Antwort ist: Ja die darf man erlaubnisfrei aus dem Urlaub mitbringen, aber man kann die Rechtmäßigkeit nicht belegen, was Probleme mit sich bringen kann.
Finde ich höchst erfreulich! Nun gibt es hier aber eine generelle Besonderheit: Natürlich ist solche Pyromunition zunächst einmal auch ein Geschoss, welches sich aber bei bestimmungsgemässer Funktion weitgehend in Asche und Staub zerlegt. Davon geht dann also keine Gefahr mehr aus, was bspw. bei einer verirrten Luftgewehrkugel nicht der Fall wäre. Und im Vergleich mit anderem freien Feuerwerk wie Sylvesterraketen mit Holzstiel, welcher zum Boden zurückfällt, somit sogar sicherer ist. Eine klare gesetzliche Regelung wäre hier also notwendig. Oder wenigstens eine liberale Vollzugspraxis nach dem Grundsatz: Was kein Problem ist, wird auch nicht zum Problem gemacht -
Die Signalpistole Ca. 4 erfordert allerdings einen WbK-Eintrag, zu dem man schon ein ernsthaftes Bedürfnis nachweisen muß, persönliche Eignung etc., Lagerungsnachweis ... Natürlich darf man die dann im Rahmen des anerkannten Bedürfnisses führen und benutzen. Das mit dem 'senkrecht nach oben schießen' ist bereits eine Toleranz-Einschätzung, die vom Waffengesetz deutlich abgeht. Es hat mir der Hinweis gefehlt, daß es sicherlich keinesfalls statthaft ist damit auf Leute oder Autos zu schießen. MW. wird das Schießen an Sylvester/Neujahr hierzulande von der Polizei mit Toleranz behandelt, solange es sich nicht um solche Irre handelt, weswegen ich persönlich keinen Anlaß zu weiterer Klarstellung sehe.
Dir fehlt ein Hinweis, dass man mit Feuerwerk nicht auf Menschen schießt??? Soll ich auch noch erklären, dass man sich Messer besser nicht in den eigenen Bauch rammt, oder Feuer nicht an Hauswänden anzündet???
Ich mochte es lieber, als im Landkreis Stade noch Waffenbehörden in Buxtehude und Harsefeld waren. Die sind teilweise noch etwas überfordert mit der Übernahme der anderen Waffenbehörden.
Wohl eher mit der Aufarbeitung der Versäumnisse und der schlechten Arbeit der beiden übernommenen Waffenbehörden. Was manche übernehmenden Landkreise an Leichen im Keller finden ist erschreckend... mir hat gerade ein Mitarbeiter erzählt, dass in der einen Stadt kleine Waffenscheine ohne Zuverlässigkeitsprüfung ausgestellt wurden... und sie jetzt dabei sind rund 80% der Dinger zu widerrufen.
Gibt es da einen Unterschied zwischen Besitz- bzw. Eigentumumsverhältnisse des jeweiligen Grundstückes. Angenommen ich habe das Grundstück nur gemietet, brauche ich dafür dann die Genehmigung des Eigentümers um mit einer Schreckschusswaffe Pyrotechnik zu verschießen? Danke für die tollen Videos!
@@atlantis173 Gibt es dazu ein aktuelleres Urteil? Ich sage auch nur z.B. Zaun aber bei mir persönlich stellt sich der Übergang von öffentlichem bzw. Gemeinschaftsgrund nur so dar, dass sich der Bodenbelag von gepflasterter Fläche auf Rasen ändert, was keine Schutzwehr darstellt und so auch nicht erkennen lässt ob der Rasen vielleicht auch öffentlich ist oder nicht. Von daher würde ich in dem Fall ein Flatterband spannen falls ich vorhätte zu Silvester Knallkartuschen ohne Abschussbecher zu benutzen.
Von welcher Geschossenergie sprechen wir den da ? Angenommen man verschießt sie senkrecht nach oben das ,,Geschoss‘‘ kommt runter und trifft jemanden. Ich bezweifle das es mehr als 1 joule sind. und da das ,,Geschoss‘‘ ziehmlich groß ist und am Schluss nurnoch aus Pappe und bisschen Kleber besteht, seh ich da auch keine große Gefahr es sei den man richtet das Teil direkt jemand ins Gesicht. Tut vielleicht weh aber sterben denke ich nicht. Wäre ein spannender Test.
Ich glaube das Problem ist eher die Brandgefahr der Pyromunition, weniger deren Energie. Problematisch sind hier wärmeisolierte Häuser mit Polystyroldämmung. Falls die Energie ausreicht, um den Putz zu durchdringen, besteht Brandgefahr.
Seiche , alleine wer mit einer Waffe auf einen Menschen zielt , ist im Umgang mit einer Waffe nicht fähig . Und doch die Pyroteile können Meschen Töten !!!
@@OpenGL4ever ja Brandgefahr jetzt mal außer acht gelassen. Und ich denke nicht, das die Energie ausreicht aber man weiß es erst wenn man es versucht hat. Edit: natürlich sollte man in den freien Himmel zielen und nie auf Häuser oder Personen… Das man immer da hinzielt wo nichts abfackeln kann sollte klar sein, aber was wenn das geschoss jemanden trifft. Obwohl man die srs-Waffe wie empfohlen bedient. Ich denke paintball schmerzt mehr aber 🤷🏻♂️
@@tapferer.Toaster Ich habe als Kind einmal gesehen, wie eine Silvesterrakete in ein solch gedämmtes Haus geflogen ist und dort einen kleinen Brand verursacht hat, der glücklicherweise schnell gelöscht werden konnte. Allerdings kann ich nicht ausschließen, dass das US Silvesterraketen waren, denn gegenüber haben noch Amis gewohnt. Das war damals, als die US Truppen noch hier waren. Die haben möglicherweise etwas mehr Energie, als die Silvesterraketen in Deutschland mit BAM Siegel. Aber hier geht es ja ohnehin um Pyromunition aus SRS, das ist noch einmal etwas anderes. Polystyrol Wärmedämmung enthält zudem bestenfalls nur brandhemmende Mittel, aber brennen tut das Zeug dennoch.
Bei dem Gewicht und der Steighöhe sind es sicher mehr als 7 Joule. Spielt aber keine Rolle weil es kein Geschoss ist. Bei einer Rskete fragt ja auch keiner danach.
Wait, ihr schaut vorher ins Gesetz ob ihr was dürft? Hab damit schon lang aufgehört weil bereitet eh nur Kopfschmerzen und am ende haben 5 Leute 7 Meinungen weil es ja eh nicht klar geregelt ist.
Wenn man ganz genau nach der Verfügung geht ist P1 erlaubt, guck einfach auf deiner Pyromunition nach ob die eine Doppelzulassung in PM1 und P1 hat. Alle aktuellen Bombetten und Pfeifer/Ratter von Zink bspw. haben diese. Damit stehst du rechtlich mit dieser Verfügung dann absolut auf der sicheren Seite. Vogelschreck in P1 würde ich weglassen, das schleppt noch nen anderen gigantischen Rattenschwanz hinter sich her. Alles andere sollte gehen.
Natürlich darf ich das. Es gilt das Gesetz Nummer 11 : Laß dich nicht erwischen. Außerdem halten sich weder die Regierung, die Poplizei, die Richter und die Beamten an irgendwelche Gesetze.
Danke für das Video, toll erklärt. Doch das Recht verstehe ich umso weniger. Zu meinem Hirn-Aushänger: Silvesterraketen sind voll ok, an Silvester. Doch diese fliegen doch auch sonstwo hin und bleiben nicht auf meinem Grundstück. Wieso ist der Sachverhalt so viel anders wenn es diese Kartusche von der Schreckschusswaffe ist? Also wegen dem woanders landen! Einziger Unterschied ist doch allein der "Antrieb" Übersehe ich etwas? Schöne Feiertage Dir!
gilt die allgemeinverfügung nur vor ort dort?. ach ja und hast du schon für silvester schon die produkte vor augen die du kaufen wirst? bei lidl gibt es geile produkte! besonders die stormy flash batterie für nur 13,99!. achja und interessant der abschuss becher schalldämpfer
Ja, das gilt ausschließlich in dem genannten Landkreis. Lidl hab ich schon fest eingeplant für Feuerwerk, aber ich hatte irgendwie keine große Lust mir vorher was raus zu suchen. Zu Penny will ich aber auch, diese Packungen mit den Raketen ohne Holz Leitstab will ich wieder haben. Die gehen ab wie Sau!
@@tactical-dad ui ui ja lidl sortiment ist nicht al zu groß abeeeer die batterien und die raketen set screams and ghost sind sehr gut die schreien schon echt kritisch also abstand nachm anzünden der rakete :D. interessant raketen ohne holz leitstab!? ist das nicht gefährlich weil die dann in jede richtung fliegen 😂klingt aber interessant wie heißen die?. ach ja die 4 bombenrohre sky shots sind für 4,44 auch mega günstig! lohnt sich. natürlich auch die flash bangs und die double crusher. aldi hat auch gute bombenrohre. die heißen double power. ach und beim netto gibts gute D böller für 7,99. kostet mehr mittlerweile aber dennoch geht das für den schinken.
@@ilubbeer7813 Entschuldige, ich hab was falsches gesagt. Ich meinte Norma und nicht Penny. Bei Norma gibt es die Nico X-Trail Raketen. Die stehen ganz oben auf meiner Liste. Die sind nur leider ziemlich teuer mit 10 Euro für 3 Stück
Soweit ich weiß kann man Rechtsverletzungen zum Waffengesetz machen. Allerdings würde mich interessieren wo die Grenzen dafür liegen. Oder kann auch in Deutschland sich wie in den USA zur "second amendment sanctuary" erklären und sagen: " wir setzen die Erlaubnispflicht für Druckluft und Flobert Waffen nicht um"(wenn doch wird dies bestraft)?
Ich verstehe nur Bahnhof? Fast alle Vorschriften des WaffG sind entweder als Owi oder Straftaten sanktioniert. Also nein, man kann nicht einfach dagegen verstoßen
@@tactical-dadmeines Wissens darf aus schreckschusswaffen zu Silvester Feuerwerk geschossen werden.auf privatgrund k e i n p r o b l e m,auf öffentlichem Grund wird wohl der kl.waffenschein benötigt.stichwort "F Ü H R E N".
@@tactical-dadEr spielt auf die Möglichkeit an, dass County, Staaten oder andere Gebietskörperschaften der USA sich gegen gesetzliche Einschränkungen des zweiten Verfassungszusatzes aussprechen und deren Umsetzung aussetzen. mMn. ist es in Deutschland den Ländern gar nicht gestattet, da das Waffengesetz ein Bundesgesetz ist und Bundes- eben Landesrecht bricht.
Sind dann jetzt die Abschussbecher vor 2003 verboten oder gibt es Bestandsschutz. Da finde ich nichts zu. Danke für das interessante Video. Die machen das richtig gut, da in Stade.
Bei der Allgemeinverfügung muss man aber vorsichtig sein. "1. Es darf nur erlaubnisfreie pyrotechnische Munition der Kategorie P 1 verschossen werden." Das heißt alles was nur PM1 ist, darf man nicht verschießen. Es muss zwingend waffenrechtlich PM1 und sprengstoffrechtlich Kategorie P1 sein
Ist ja wie immer sehr aufschlussreich und zum lernen gut geignet. Aber mal im Ernst, wer verschießt, bei den heutigen Preisen noch Pyromunition an Silvester aus einer Schreckschusswaffe? Da kann mann ja gleich 5 € reinpacken und zusehen wie sie bunt verbrennen. Aber noch besser sind Minions zu verschießen, die lachen wenigstens dabei.😅😅
Das ist keine Einzelmeinung, sondern die Meinung von 3 Autoren von waffenrechtskommentaren. Das macht eine Verurteilung wegen diesem Tatvorwurf schon fast unmöglich. Und die Rechtsgrundlage steht doch deutlich in der Allgemeinverfügung. § 10 Absatz 5 WaffG
Ja guck, es geht doch also auch vernünftig! Schön. Hoffe jetzt nur, das weitere Städte/Kreise „nachziehen“, denn das scheint bitter nötig! Abgesehen davon, wie teilweise grotesk, das aktuelle Waffengesetz gestrickt wurde…!
Waffenrechtskommentare sind keine Gesetze sondern Meinungen und Auslegungen von Gesetzen. Dazu muss man, streng genommen, nicht einmal Jurist sein. Streng genommen darf auch keine Behörde diesen Fall eindeutig entscheiden. Dazu hat sie keine Kompetenz. Es ist keine Ermessenssache sondern "lediglich" gesetzlich ungenau formuliert. In der Praxis wird demjenigen der sich gemäss einer behördlichen Entscheidung verhält nichts passieren, weil er annehmen darf, dass die Behörde keine gesetzliche nicht abgesicherte Entscheidung trifft. In der Praxis ist es - trivial ausgedrückt - egal. Selten wird sich jemand über einen Anderen aufregen, der eine Schreckschusswaffe zum Abfeuern von Pyro verwendet. Wenn doch, dann wird die Behörde sagen "Haben wir genehmigt". Wie hartnäckig / verbohrt muss dann jemand sein, der sagt "OK, das will ich jetzt wissen" und gegen die Behörde klagt?
Kommentare haben ein bedeutendes Gewicht und ich habe es selber schon erlebt, dass Strafverfahren von Richtern deswegen eingestellt wurden. Und so ganz verstehe ich nicht worauf Du raus willst. Die Waffenbehörde von Stade hat die Ermächtigung Erlaubnisse zu erlassen, was sie hier gemacht haben. Die Behörde darf das und jedem der diese in Anspruch nimmt kann gar nichts passieren. Und jemand der sich gegen eine falsch erstatte Anzeige völlig legitim und rechtmäßig wehrt soll "verbohrt" sein??
@@tactical-dad Es kommt darauf an von wem die Kommentare sind und wie sie begründet wurden. Richter können sie nutzen, müssen aber nicht. Im Gegensatz zu Gesetzen kann man sich nicht darauf berufen. Ein Richter ist in seiner Entscheidung frei. Deshalb kann man ja fast jedes Urteil überprüfen lassen. Eine Behörde kann Erlaubnisse erlassen wenn diese im Einklang mit einem Gesetz stehen. Grob gesagt ist die Erlaubnis wertlos wenn sie entgegen einem Gesetz erlassen wurde. Wenn die Erlaubnis die Grauzone eines Gesetzes betrifft, dann ist die Erlaubnis ebenfalls in einer Grauzone weil sie ja keinen Rückhalt in einem Gesetz hat. In der Praxis ist eben die Frage ob sich jemand "hinhängt" und sagt "die Behörde hätte das gar nicht gedurft". Im beschriebenen Fall wäre derjenige in meinen Augen verbohrt, weil es unter dem Strich egal ist ob jemand ein Pyro fachgerecht mit einer Schreckschusswaffe in den Himmel schiesst oder aus einem Flaschenhals abfeuert. Anderseits soll jeden der Blitz treffen der "irgendwie" unsachgemäss und "am besten" stockbes offen mit irgendeiner Waffe umgeht. Viele Sylvesterartikel sind Waffen, wenn man sie falsch oder leichtfertig verwendet-.
Da hat doch mal eine Waffenbehörde ein schönes Weihnachtsgeschenk verteilt... ❤
Mögen die Mitarbeiter ihrerseits auch ein schönes Weihnachtsfest mit ein paar tollen Geschenken haben.
Die Allgemeinverfügung schafft auf der einen Seite für den Schützen und auf der anderen Seite für die Nachbarn (Haftpflichtversicherung) Rechtssicherheit! Die Leute sind super und wissen Bescheid!
Daran könnten sich viele andere Waffenbehörden ein Beispiel nehmen.
Danke für deine unermüdliche Aufklärungsarbeit und die sehr wertvollen, fundierten Informationen. Dir auch frohes Fest und guten Rutsch!
Danke gleichfalls
Danke für das Video. Ich hatte nur Auszüge aus der Allgemeinverfügung gesehen und mich gefragt: Was soll das?
Jetzt ist alles klar und ich muß auch sagen, daß so eine Klarstellung zu begrüßen ist.
Vielen Dank für deine Mühe und die Erläuterung des Sachverhalts.
Gerne
Danke für die „Klärung“ . Die Ironie betrifft nicht dich, sondern das Waffenrecht in D. Als Waffenbesitzer befinden wir uns doch permanent im Graubereich. Das ist vermutlich auch genau so gewollt
Vielen Dank für dieses Video :))
Und ein besinnliches Weihnachtsfest und passend zum Thema guten Rutsch 🎉🖖🏻
Gleichfalls
...wenn Gesetzgeber wie in diesem Beispiel die Stadt Stade für eine klare Linie sorgen und Erlaubnisse ebenso erteilen wie sie es mit Verboten handhaben und diesen Umstand auch klar kommunizieren, weiß der Bürger was er wann darf und richtet sich eher danach als wenn es eine ewige Grauzone ist in denen selbst TacticalDad den Kopf schüttelt. Weihnachtlichen Dank an den Amtsschimmel ;)
> ...wenn Gesetzgeber wie in diesem Beispiel die Stadt Stade < Seit wann ist eine Stadt Gesetzgeber?
War das früher (vor 2000) auch so kompliziert ?
Kann mich an die 90er Jahre noch gut erinnern da sind wir Jugendlichen an Silvester "Schwer Bewaffnet" durch den Ort gewandert und haben geballert was das Zeug her gab .
Böller ohne ende je lauter um so schöner Schreckschuß mindestens 2 Pistolen oder Revolver dabei meist in 8mm bzw 9mm Ausführung und Leuchtkugeln Heuler Vogelschreck Kartonweise dabei.
Hätte auch nur einer von uns sich damit daneben benommen der hätte garantiert drei tage nicht sitzen können so stramm wurde der Hosenboden dann gezogen und entsprechend verantwortungsvoll sind wir auch damit umgegangen mit den böllern eher weniger die wurden durchaus auch mal für Blödsinn verwendet .
Genauso haben wir immer das Haus vom Bürgermeister gemieden nicht aus angst vor ihm sondern weil er ein Reetdach hatte genauso hielten wir und fern von sämtlichen Stallungen und Weiden wo ggf noch Tiere drauf standen.
Raketen Horizontal starten oder gar so etwas mit den Leuchtkugeln machen undenkbar .
Das was z.B. in Berlin passiert kapier ich absolut nicht und frage mich was mit den Leuten nicht stimmt, sich und andere so zu gefährden...
Immer häufiger wünsche ich mir die 80er und 90er Jahre herbei meistens wenn es um irgendwelche Hobbys geht die heute ohne Rechtsstudium kaum noch ausgeübt werden können, was früher mit einfach mal machen klar ging.
Z.B. Modellflugzeuge fliegen früher komplett selber gebaute Segler ferngesteuert fliegen lassen hat niemanden gestört im Gegenteil meist für Begeisterung gesorgt und niemand wäre auf die Idee gekommen da teil als Drohne zu bezeichnen obwohl es das war bzw ist .
Hund an schaffen früher kein problem einfach machen halt Eigenverantwortung und eigentlich selbstverständlich anständig mit dem Hund umzugehen ihn zu erziehen heute muß man erst mal nachweisen das man das kann .
Aquaristik auch da drohen Fallstricke die vor wenigen Jahren undenkbar waren da kann es nun passieren das man als Privat hater und Züchter einen §11 TierSchG Schein machen muß der ca 700€ kostet inklusive der Schulung . das weil man einen Art geschützten Fisch hat der sich plötzlich vermehrt und das ggf schon seit Jahren macht .
Was bei hobby schützen und Jägern los ist wird hier mehr als ausführlich dargestellt .
allgemein frage ich mich muß das alles wirklich sein oder ist es endlich zeit für eine Rolle rückwärts und sämtliche Gesetze und Verordnungen endlich mal Sinnvoll zu überarbeiten damit es in jeder Hinsicht einfach wird und Eigenverantwortung wieder groß geschrieben wird .
Ich habe bis vor 2 Jahren ein Chemielabor gehabt, war Hobbychemiker. Hatte dann eine Hausdurchsuchung und bekam 8 Monate auf Bewährung wegen 1.5l Schwefelsäure.
Mich widert dieses Land nur noch an.
Semkrecht nach oben ist tatsächlich nicht so unproblematisch. Es reicht bereits winw kleine Abweichung im Winkel und das Geschoss verläßt das Grundstück. Und dann gibt es ja noch die Winddrift. Freihändig und nur nach Bauchgefühl wird das schon schwierig. Andererseits ist man bei den Sylvesterraketen auch großzügig. Da ist so eine Erlaubnis sinnvoll.
Nur wenn du ein kleines Grundstück hast 😁
Da die Dinger auch vertikal keine 50 Meter weit fliegen bin ich safe 😊
😊Ah..jetzt verstehe ich Deine Begeisterung! Ich bin allerdings auch begeistert: Die alten Werbeanzeigen für SSW in den Zeitschriften❤....da hätte ich gern mehr von gesehen! Danke für das Video und Deine Mühe!!
Gruss aus Hamburg!
Jetzt mal ehrlich, das ist ein Bürgerservice den ich so noch nie erlebt habe. Extra um den SSW Freunden problemlos das schießen zu ermöglichen erlassen die eine Allgemeinverfügung. Daran könnten sich andere Waffenbehörden ein Vorbild nehmen.
@@tactical-dad 😅Das stimmt allerdings!
Seitdem es von Nico endlich wieder deren legendäre Fallschirmraketen gibt verlasse ich mich nicht mehr auf die schwammige Rechtslage beim Verschiessen von Pyromunition. Ich habe Alles, was damit zu tun hat an jemand Anderen abgegeben. Meine Leuchtkugeln haben jetzt einen klassischen Motor.
Hoffen wir mal auf brauchbares Wetter. Schönen und vor allen Dingen friedlichen Jahreswechsel. 💥🔥
Danke für das Video und all die Arbeit, die Du wieder einmal investiert hast.
So es ist Silvester und eine größere Gruppe Menschen trifft sich auf einem öffentlichen Grillplatz (Typ wer zu erst kommt grillt zu erst). Dort grillt und feiert die Gruppe kräftig. Die Entfernung zu den Wohnhäusern beträgt zwischen 200 und 300 Metern und 100 m zu einer Laubenkolonie. Die Uhr zeigt 24.00 h oder auch 00.00 h. Das Feuerwerk beginnt. Neben den bekannten Feuerwerkskörpern kommen nun auch SRS-Waffen und Pyrotechnik zum Einsatz. Und was sagen die Juristen dazu? Knapp 200 m Luftlinie stehen Bewohner umliegender Häuser auf einer kaum befahrenen Kreuzung und zünden dort ihr Feuerwerk. Auch hier stehen einige Teilnehmer mit ihren SRS-Waffen und machen kräftig Lärm und erfreuen sich an der verschossenen Pyrotechnik. Und nun, was sagen unsere Juristen dazu, erlaubt, verboten oder doch mal wieder Grauzone? Schöne Weihnachten und dann noch einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Beim Grillplatz benötigt man die Erlaubnis des Eigentümers, sonst darf man dort nicht schießen.
Was ist, wenn die Pyrotechnik über meine Grundstück gezündet hat, aber die ausgebrannten Überreste vom Wind oder durch das Zündung des Effekts ins Nachbargründstuck niedergeht?
Das spielt bei der Frage was die rechtlichen Grundlagen sind erst mal keine Rolle.
Kurze frage ist eine top firing Schreckschuss pistole in Deutschland erlaubt mit italienischen Kennzeichen. Ich hab im Urlaub welche gesehen war aber unsicher, die sahen mir auch sehr minderwertig aus. Kimar und bruni
Du suchst eine einfache Antwort auf eine sehr komplizierte Frage. Wenn Du die umfangreiche Antwort haben willst, schaust Du auf meinem Blog zu Waffen, Schreckschusswaffen, EU Schreckschusswaffen in den Mitgliedsländern und schaust was da zu Italien steht.
Die einfache Antwort ist: Ja die darf man erlaubnisfrei aus dem Urlaub mitbringen, aber man kann die Rechtmäßigkeit nicht belegen, was Probleme mit sich bringen kann.
Finde ich höchst erfreulich! Nun gibt es hier aber eine generelle Besonderheit: Natürlich ist solche Pyromunition zunächst einmal auch ein Geschoss, welches sich aber bei bestimmungsgemässer Funktion weitgehend in Asche und Staub zerlegt. Davon geht dann also keine Gefahr mehr aus, was bspw. bei einer verirrten Luftgewehrkugel nicht der Fall wäre. Und im Vergleich mit anderem freien Feuerwerk wie Sylvesterraketen mit Holzstiel, welcher zum Boden zurückfällt, somit sogar sicherer ist. Eine klare gesetzliche Regelung wäre hier also notwendig. Oder wenigstens eine liberale Vollzugspraxis nach dem Grundsatz: Was kein Problem ist, wird auch nicht zum Problem gemacht -
Die Signalpistole Ca. 4 erfordert allerdings einen WbK-Eintrag, zu dem man schon ein ernsthaftes Bedürfnis nachweisen muß, persönliche Eignung etc., Lagerungsnachweis ... Natürlich darf man die dann im Rahmen des anerkannten Bedürfnisses führen und benutzen.
Das mit dem 'senkrecht nach oben schießen' ist bereits eine Toleranz-Einschätzung, die vom Waffengesetz deutlich abgeht. Es hat mir der Hinweis gefehlt, daß es sicherlich keinesfalls statthaft ist damit auf Leute oder Autos zu schießen. MW. wird das Schießen an Sylvester/Neujahr hierzulande von der Polizei mit Toleranz behandelt, solange es sich nicht um solche Irre handelt, weswegen ich persönlich keinen Anlaß zu weiterer Klarstellung sehe.
Dir fehlt ein Hinweis, dass man mit Feuerwerk nicht auf Menschen schießt??? Soll ich auch noch erklären, dass man sich Messer besser nicht in den eigenen Bauch rammt, oder Feuer nicht an Hauswänden anzündet???
Ich mochte es lieber, als im Landkreis Stade noch Waffenbehörden in Buxtehude und Harsefeld waren. Die sind teilweise noch etwas überfordert mit der Übernahme der anderen Waffenbehörden.
Wohl eher mit der Aufarbeitung der Versäumnisse und der schlechten Arbeit der beiden übernommenen Waffenbehörden. Was manche übernehmenden Landkreise an Leichen im Keller finden ist erschreckend... mir hat gerade ein Mitarbeiter erzählt, dass in der einen Stadt kleine Waffenscheine ohne Zuverlässigkeitsprüfung ausgestellt wurden... und sie jetzt dabei sind rund 80% der Dinger zu widerrufen.
Hi interessantes Video. Der schallgedämpfte Abschussbecher ist ja cool. Hast du den schonmal in einem Video gezeigt? Ist der auch aus Frankreich? LG
Nein, den hab ich noch nie im Detail gezeigt. Der Stammt von Röhm und wurde leider nur kurz hergestellt.
Gibt es da einen Unterschied zwischen Besitz- bzw. Eigentumumsverhältnisse des jeweiligen Grundstückes. Angenommen ich habe das Grundstück nur gemietet, brauche ich dafür dann die Genehmigung des Eigentümers um mit einer Schreckschusswaffe Pyrotechnik zu verschießen?
Danke für die tollen Videos!
Nein, als Mieter hat man das Nutzungsrecht und darf das selber entscheiden.
Wenn Sie es gemietet haben, haben Sie in der Regel auch das Hausrecht. Jedenfalls sollte das Besitztum aber befriedet sein (z.B. Zaun drum rum).
Jede erkennbare Grenze gilt als befriedung, Zaun nicjt nötig
@@atlantis173 Gibt es dazu ein aktuelleres Urteil? Ich sage auch nur z.B. Zaun aber bei mir persönlich stellt sich der Übergang von öffentlichem bzw. Gemeinschaftsgrund nur so dar, dass sich der Bodenbelag von gepflasterter Fläche auf Rasen ändert, was keine Schutzwehr darstellt und so auch nicht erkennen lässt ob der Rasen vielleicht auch öffentlich ist oder nicht. Von daher würde ich in dem Fall ein Flatterband spannen falls ich vorhätte zu Silvester Knallkartuschen ohne Abschussbecher zu benutzen.
Aber Vogelschreck Geschosse sind doch trotzdem nur für Landwirte oder Fischer erlaubt mit Genehmigung oder? Also zumindest die von Zink und co.
Von welcher Geschossenergie sprechen wir den da ? Angenommen man verschießt sie senkrecht nach oben das ,,Geschoss‘‘ kommt runter und trifft jemanden. Ich bezweifle das es mehr als 1 joule sind. und da das ,,Geschoss‘‘ ziehmlich groß ist und am Schluss nurnoch aus Pappe und bisschen Kleber besteht, seh ich da auch keine große Gefahr es sei den man richtet das Teil direkt jemand ins Gesicht. Tut vielleicht weh aber sterben denke ich nicht.
Wäre ein spannender Test.
Ich glaube das Problem ist eher die Brandgefahr der Pyromunition, weniger deren Energie. Problematisch sind hier wärmeisolierte Häuser mit Polystyroldämmung. Falls die Energie ausreicht, um den Putz zu durchdringen, besteht Brandgefahr.
Seiche , alleine wer mit einer Waffe auf einen Menschen zielt , ist im Umgang mit einer Waffe nicht fähig . Und doch die Pyroteile können Meschen Töten !!!
@@OpenGL4ever ja Brandgefahr jetzt mal außer acht gelassen.
Und ich denke nicht, das die Energie ausreicht aber man weiß es erst wenn man es versucht hat.
Edit: natürlich sollte man in den freien Himmel zielen und nie auf Häuser oder Personen…
Das man immer da hinzielt wo nichts abfackeln kann sollte klar sein, aber was wenn das geschoss jemanden trifft. Obwohl man die srs-Waffe wie empfohlen bedient.
Ich denke paintball schmerzt mehr aber 🤷🏻♂️
@@tapferer.Toaster Ich habe als Kind einmal gesehen, wie eine Silvesterrakete in ein solch gedämmtes Haus geflogen ist und dort einen kleinen Brand verursacht hat, der glücklicherweise schnell gelöscht werden konnte. Allerdings kann ich nicht ausschließen, dass das US Silvesterraketen waren, denn gegenüber haben noch Amis gewohnt. Das war damals, als die US Truppen noch hier waren. Die haben möglicherweise etwas mehr Energie, als die Silvesterraketen in Deutschland mit BAM Siegel. Aber hier geht es ja ohnehin um Pyromunition aus SRS, das ist noch einmal etwas anderes.
Polystyrol Wärmedämmung enthält zudem bestenfalls nur brandhemmende Mittel, aber brennen tut das Zeug dennoch.
Bei dem Gewicht und der Steighöhe sind es sicher mehr als 7 Joule. Spielt aber keine Rolle weil es kein Geschoss ist. Bei einer Rskete fragt ja auch keiner danach.
Wait, ihr schaut vorher ins Gesetz ob ihr was dürft? Hab damit schon lang aufgehört weil bereitet eh nur Kopfschmerzen und am ende haben 5 Leute 7 Meinungen weil es ja eh nicht klar geregelt ist.
Also Kartuschen Munition darf ich verschießen, Pyromunition aber nicht, bzw. ist das grau bereich?
Wenn man ganz genau nach der Verfügung geht ist P1 erlaubt, guck einfach auf deiner Pyromunition nach ob die eine Doppelzulassung in PM1 und P1 hat. Alle aktuellen Bombetten und Pfeifer/Ratter von Zink bspw. haben diese. Damit stehst du rechtlich mit dieser Verfügung dann absolut auf der sicheren Seite. Vogelschreck in P1 würde ich weglassen, das schleppt noch nen anderen gigantischen Rattenschwanz hinter sich her.
Alles andere sollte gehen.
An Sylvester kannst du alles verschiessen, unterm Jahr gar nichts.
@@atlantis173 Stallone?
@@atlantis173falsche Aussage, schau dir das Video an da wird es erklärt.
Mir fehlt nur die Erklärung zu berfiedetem Besitztum😉, sonst top und 👍🏻
Ich komme aus Buxtehude also müsste das ja noch zählen 🎉❤
Natürlich darf ich das. Es gilt das Gesetz Nummer 11 : Laß dich nicht erwischen. Außerdem halten sich weder die Regierung, die Poplizei, die Richter und die Beamten an irgendwelche Gesetze.
Man fühlt sich damit immer illegal damit an Silvester vor allem wenn die Leute einen mit einer Pistole sehen 😂
Danke für das Video, toll erklärt.
Doch das Recht verstehe ich umso weniger. Zu meinem Hirn-Aushänger: Silvesterraketen sind voll ok, an Silvester. Doch diese fliegen doch auch sonstwo hin und bleiben nicht auf meinem Grundstück.
Wieso ist der Sachverhalt so viel anders wenn es diese Kartusche von der Schreckschusswaffe ist? Also wegen dem woanders landen! Einziger Unterschied ist doch allein der "Antrieb" Übersehe ich etwas?
Schöne Feiertage Dir!
Sinn macht das alles meist nicht. Die Regelungen vom SprengG und dem WaffG sind halt ganz unterschiedlich.
gilt die allgemeinverfügung nur vor ort dort?. ach ja und hast du schon für silvester schon die produkte vor augen die du kaufen wirst? bei lidl gibt es geile produkte! besonders die stormy flash batterie für nur 13,99!. achja und interessant der abschuss becher schalldämpfer
Ja, das gilt ausschließlich in dem genannten Landkreis. Lidl hab ich schon fest eingeplant für Feuerwerk, aber ich hatte irgendwie keine große Lust mir vorher was raus zu suchen. Zu Penny will ich aber auch, diese Packungen mit den Raketen ohne Holz Leitstab will ich wieder haben. Die gehen ab wie Sau!
@@tactical-dad ui ui ja lidl sortiment ist nicht al zu groß abeeeer die batterien und die raketen set screams and ghost sind sehr gut die schreien schon echt kritisch also abstand nachm anzünden der rakete :D. interessant raketen ohne holz leitstab!? ist das nicht gefährlich weil die dann in jede richtung fliegen 😂klingt aber interessant wie heißen die?. ach ja die 4 bombenrohre sky shots sind für 4,44 auch mega günstig! lohnt sich. natürlich auch die flash bangs und die double crusher. aldi hat auch gute bombenrohre. die heißen double power. ach und beim netto gibts gute D böller für 7,99. kostet mehr mittlerweile aber dennoch geht das für den schinken.
@@ilubbeer7813 Entschuldige, ich hab was falsches gesagt. Ich meinte Norma und nicht Penny. Bei Norma gibt es die Nico X-Trail Raketen. Die stehen ganz oben auf meiner Liste. Die sind nur leider ziemlich teuer mit 10 Euro für 3 Stück
@@tactical-dad oha das klingt wirklich sehr teuer... aber ich schaue mir mal ein paar videos an :) sind sicher den preis wert
Soweit ich weiß kann man Rechtsverletzungen zum Waffengesetz machen. Allerdings würde mich interessieren wo die Grenzen dafür liegen.
Oder kann auch in Deutschland sich wie in den USA zur "second amendment sanctuary" erklären und sagen: " wir setzen die Erlaubnispflicht für Druckluft und Flobert Waffen nicht um"(wenn doch wird dies bestraft)?
Ich verstehe nur Bahnhof? Fast alle Vorschriften des WaffG sind entweder als Owi oder Straftaten sanktioniert. Also nein, man kann nicht einfach dagegen verstoßen
@@tactical-dadmeines Wissens darf aus schreckschusswaffen zu Silvester Feuerwerk geschossen werden.auf privatgrund k e i n p r o b l e m,auf öffentlichem Grund wird wohl der kl.waffenschein benötigt.stichwort "F Ü H R E N".
@@tactical-dadEr spielt auf die Möglichkeit an, dass County, Staaten oder andere Gebietskörperschaften der USA sich gegen gesetzliche Einschränkungen des zweiten Verfassungszusatzes aussprechen und deren Umsetzung aussetzen.
mMn. ist es in Deutschland den Ländern gar nicht gestattet, da das Waffengesetz ein Bundesgesetz ist und Bundes- eben Landesrecht bricht.
Sind dann jetzt die Abschussbecher vor 2003 verboten oder gibt es Bestandsschutz. Da finde ich nichts zu. Danke für das interessante Video. Die machen das richtig gut, da in Stade.
Sind nicht verboten und haben bestandschutz
Nur an waffen nach bj2003 darfst die nicht mehr dran schrauben
@@MrAC111 ich danke dir.
Goldig dieser " Little Joe" . Nervig das nachladen, weil man immer den Abschussbecher abschrauben muss.
Habe den auch.
Ist doch auch zu schade für Silvester. Das ist doch ein sehr begehrtes Sammellerstück.
@@Beutelwolf_1987 Es gibt Dinge die" Mann "haben muss.
Ich habe den auch nur 1x benutzt auf Silvester .
Mit Gürtelschliesse?
@atlantis173 Nein, ohne Gürtelschließe.
Peter Bloch,
Mensch schade, dann wäre es schon fast eine Wertanlage :)
Trotzdem nice.
Bei der Allgemeinverfügung muss man aber vorsichtig sein.
"1. Es darf nur erlaubnisfreie pyrotechnische Munition der Kategorie P 1 verschossen werden."
Das heißt alles was nur PM1 ist, darf man nicht verschießen. Es muss zwingend waffenrechtlich PM1 und sprengstoffrechtlich Kategorie P1 sein
Da steht Munition und damit ist klar, dass sie PMI meinen.
Was ist mit PM2? Also zb abgelaufene Seenotsignale
@@gehtdichnixan2939 PM2 ist Munition nach dem WaffG, also entweder Vogelschreck oder Kaliber 4 Munition
Ist ja wie immer sehr aufschlussreich und zum lernen gut geignet. Aber mal im Ernst, wer verschießt, bei den heutigen Preisen noch Pyromunition an Silvester aus einer Schreckschusswaffe? Da kann mann ja gleich 5 € reinpacken und zusehen wie sie bunt verbrennen. Aber noch besser sind Minions zu verschießen, die lachen wenigstens dabei.😅😅
Es ist aber dennoch von Seiten der Behörde von P 1 und nicht PM I die Rede.
Da steht eindeutig Munition und es wird sich auf das WaffG und nicht das SprengG bezogen. Das ist nur ein kleiner unbedeutender Fehler.
eine Einzelmeinung eines Autors in einem rechtlichen Kommentars.
... und die Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung der Stadt Stade ist...???
Das ist keine Einzelmeinung, sondern die Meinung von 3 Autoren von waffenrechtskommentaren. Das macht eine Verurteilung wegen diesem Tatvorwurf schon fast unmöglich. Und die Rechtsgrundlage steht doch deutlich in der Allgemeinverfügung. § 10 Absatz 5 WaffG
Ja guck, es geht doch also auch vernünftig! Schön. Hoffe jetzt nur, das weitere Städte/Kreise „nachziehen“, denn das scheint bitter nötig!
Abgesehen davon, wie teilweise grotesk, das aktuelle Waffengesetz gestrickt wurde…!
grüße aus Stade :D
Viele Grüße zurück 😊
Waffenrechtskommentare sind keine Gesetze sondern Meinungen und Auslegungen von Gesetzen. Dazu muss man, streng genommen, nicht einmal Jurist sein.
Streng genommen darf auch keine Behörde diesen Fall eindeutig entscheiden. Dazu hat sie keine Kompetenz. Es ist keine Ermessenssache sondern "lediglich" gesetzlich ungenau formuliert.
In der Praxis wird demjenigen der sich gemäss einer behördlichen Entscheidung verhält nichts passieren, weil er annehmen darf, dass die Behörde keine gesetzliche nicht abgesicherte Entscheidung trifft.
In der Praxis ist es - trivial ausgedrückt - egal. Selten wird sich jemand über einen Anderen aufregen, der eine Schreckschusswaffe zum Abfeuern von Pyro verwendet. Wenn doch, dann wird die Behörde sagen "Haben wir genehmigt". Wie hartnäckig / verbohrt muss dann jemand sein, der sagt "OK, das will ich jetzt wissen" und gegen die Behörde klagt?
Kommentare haben ein bedeutendes Gewicht und ich habe es selber schon erlebt, dass Strafverfahren von Richtern deswegen eingestellt wurden. Und so ganz verstehe ich nicht worauf Du raus willst. Die Waffenbehörde von Stade hat die Ermächtigung Erlaubnisse zu erlassen, was sie hier gemacht haben. Die Behörde darf das und jedem der diese in Anspruch nimmt kann gar nichts passieren. Und jemand der sich gegen eine falsch erstatte Anzeige völlig legitim und rechtmäßig wehrt soll "verbohrt" sein??
@@tactical-dad Es kommt darauf an von wem die Kommentare sind und wie sie begründet wurden. Richter können sie nutzen, müssen aber nicht. Im Gegensatz zu Gesetzen kann man sich nicht darauf berufen. Ein Richter ist in seiner Entscheidung frei. Deshalb kann man ja fast jedes Urteil überprüfen lassen.
Eine Behörde kann Erlaubnisse erlassen wenn diese im Einklang mit einem Gesetz stehen. Grob gesagt ist die Erlaubnis wertlos wenn sie entgegen einem Gesetz erlassen wurde.
Wenn die Erlaubnis die Grauzone eines Gesetzes betrifft, dann ist die Erlaubnis ebenfalls in einer Grauzone weil sie ja keinen Rückhalt in einem Gesetz hat.
In der Praxis ist eben die Frage ob sich jemand "hinhängt" und sagt "die Behörde hätte das gar nicht gedurft". Im beschriebenen Fall wäre derjenige in meinen Augen verbohrt, weil es unter dem Strich egal ist ob jemand ein Pyro fachgerecht mit einer Schreckschusswaffe in den Himmel schiesst oder aus einem Flaschenhals abfeuert.
Anderseits soll jeden der Blitz treffen der "irgendwie" unsachgemäss und "am besten" stockbes offen mit irgendeiner Waffe umgeht. Viele Sylvesterartikel sind Waffen, wenn man sie falsch oder leichtfertig verwendet-.
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Ohne Schiesserlaubnis? Nein
Was willst Du jetzt damit sagen?
@@tactical-dader will sagen dass er das Video nicht geguckt hat und die frage aus dem Titel nur falsch beantworten kann.
🙄🤔vom eigen grund ja...gehweg nein...schiess aber trocken wegen der Katz🤔kleiner Schützenwitz...bloddy Sunday und so
🎇🎆🧨🧨 schon wein nacht wunsch tir auch wafen freud
kommentar für den algorithmus
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Luxemburg in den meisten Gemeinden ist Feuerwerk verboten also auch mit Schreckschuss das nenne ich doch mal Demokratie
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