Vor wem muss sich der Stiftungsvorstand rechtfertigen? Kann ihn jemand von außerhalb verklagen, weil er nicht "diversifiziert genug" anlegt oder können ihn dafür nur verärgerte Begünstigte angreifen?
Hallo @Maxvr9999, gern beantworten wir Ihre Frage! Der Vorstand ist zum einen gegenüber der Stiftung selbst rechenschaftspflichtig. Dafür sieht die Satzung meist interne Kontrollorgane wie einen Aufsichtsrat vor, in denen auch die Destinatäre (Begünstigte) integriert werden können. Sind sie dies nicht, haben sie grundsätzlich keinen Auskunftsanspruch. Auf der anderen Seite steht die Stiftungsaufsichtsbehörde. Welche das ist, bestimmt sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Neben einer Zusammenstellung über Einnahmen und Ausgaben der Stiftung ist hier meist noch ein Geschäftsbericht zur Verwirklichung des Stiftungszweckes vorzulegen. Andere außenstehende Personen sind grundsätzlich nicht dazu berechtigt, Rechenschaft des Stiftungsvorstandes zu verlangen bzw. rechtliche Schritte gegen diesen einzuleiten. Gern beraten wir Sie bei weiteren Fragen: bit.ly/3rR5alS. Beste Grüße, RA Johannes Fein
Vor wem muss sich der Stiftungsvorstand rechtfertigen? Kann ihn jemand von außerhalb verklagen, weil er nicht "diversifiziert genug" anlegt oder können ihn dafür nur verärgerte Begünstigte angreifen?
Hallo @Maxvr9999, gern beantworten wir Ihre Frage! Der Vorstand ist zum einen gegenüber der Stiftung selbst rechenschaftspflichtig. Dafür sieht die Satzung meist interne Kontrollorgane wie einen Aufsichtsrat vor, in denen auch die Destinatäre (Begünstigte) integriert werden können. Sind sie dies nicht, haben sie grundsätzlich keinen Auskunftsanspruch. Auf der anderen Seite steht die Stiftungsaufsichtsbehörde. Welche das ist, bestimmt sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Neben einer Zusammenstellung über Einnahmen und Ausgaben der Stiftung ist hier meist noch ein Geschäftsbericht zur Verwirklichung des Stiftungszweckes vorzulegen. Andere außenstehende Personen sind grundsätzlich nicht dazu berechtigt, Rechenschaft des Stiftungsvorstandes zu verlangen bzw. rechtliche Schritte gegen diesen einzuleiten. Gern beraten wir Sie bei weiteren Fragen: bit.ly/3rR5alS. Beste Grüße, RA Johannes Fein