Aber aus welchem anderen Grund wurde die Dame nicht eingestellt; hat sich der Arbeitgeber dazu geäußert? Wenn nicht, liegt doch der Verdacht nahe, das sie wegen des Alters nicht genommen wurde.
Wer Junior-XXX und Senior-XXX einstellen möchte, sollte eine tatsächlich bestehende Hierarchie aufzeigen können. Ansonsten ist man auch ganz schnell beim AGG. Wenn ältere Bewerber nicht genommen werden und stattdessen die Stellenanzeigen plötzlich Junior-XXX lauten, ist dies auch ein Hinweis. Und richtig teuer kann es werden, wenn nicht nachgewiesen wird, dass der Bewerber ohnehin nicht eingestellt worden wäre, da dann die Beschränkung auf drei Monate entfällt, und eine wirklich abschreckende Doppelfunktion aus Prävention und Kompensation möglich ist. Abgesehen davon gelten bereits im Bewerbungs/Anbahnungsverfahren diverse Pflichten!
Hätte mich einfach nochmal beworben. Wieso man auf Schadensersatz aus war, ohne überhaupt ein Arbeitsverhältnis gehabt zu haben, erschließt sich mir nicht. Das war einzig und allein aus der eigenen Emotion heraus los geschlagen.
Wenn man schon eine Absage erhalten hat, was soll dann eine neue Bewerbung bringen? Wer sollst auf Schadensersatz klagen, wenn nicht die Person, die eine Arbeitsstelle aufgrund einer Diskriminierung NICHT bekommen hat? Wenn sie die Stelle bekommen hätte, hätte sie auch keinen Grund zu klagen und würde eine regelmäßig ein Arbeitsentgelt bekommen.
@kirk1131 Die zweite Bewerbung hätte man aus Spaß einreichen können, weil die Stelle doch erneut ausgeschrieben worden war. Die Diskriminierung muss man erstmal nachweisen und das ist oftmals schwierig. Am Ende hat man den Job dadurch aber dennoch nicht, also wozu damit aufhalten, wenn man die Zeit sinnvoller in das Suchen einer anderen passenden Stelle investieren kann.
Aber aus welchem anderen Grund wurde die Dame nicht eingestellt; hat sich der Arbeitgeber dazu geäußert? Wenn nicht, liegt doch der Verdacht nahe, das sie wegen des Alters nicht genommen wurde.
Würden Sie denn auch "Hopper" vertreten?
Wer Junior-XXX und Senior-XXX einstellen möchte, sollte eine tatsächlich bestehende Hierarchie aufzeigen können. Ansonsten ist man auch ganz schnell beim AGG.
Wenn ältere Bewerber nicht genommen werden und stattdessen die Stellenanzeigen plötzlich Junior-XXX lauten, ist dies auch ein Hinweis.
Und richtig teuer kann es werden, wenn nicht nachgewiesen wird, dass der Bewerber ohnehin nicht eingestellt worden wäre, da dann die Beschränkung auf drei Monate entfällt, und eine wirklich abschreckende Doppelfunktion aus Prävention und Kompensation möglich ist.
Abgesehen davon gelten bereits im Bewerbungs/Anbahnungsverfahren diverse Pflichten!
Alle wurden gleich behandelt, da alle Bewerber nicht eingestellt wurden.
Hätte mich einfach nochmal beworben. Wieso man auf Schadensersatz aus war, ohne überhaupt ein Arbeitsverhältnis gehabt zu haben, erschließt sich mir nicht. Das war einzig und allein aus der eigenen Emotion heraus los geschlagen.
Wenn man schon eine Absage erhalten hat, was soll dann eine neue Bewerbung bringen? Wer sollst auf Schadensersatz klagen, wenn nicht die Person, die eine Arbeitsstelle aufgrund einer Diskriminierung NICHT bekommen hat? Wenn sie die Stelle bekommen hätte, hätte sie auch keinen Grund zu klagen und würde eine regelmäßig ein Arbeitsentgelt bekommen.
@kirk1131 Die zweite Bewerbung hätte man aus Spaß einreichen können, weil die Stelle doch erneut ausgeschrieben worden war. Die Diskriminierung muss man erstmal nachweisen und das ist oftmals schwierig. Am Ende hat man den Job dadurch aber dennoch nicht, also wozu damit aufhalten, wenn man die Zeit sinnvoller in das Suchen einer anderen passenden Stelle investieren kann.