Kindesunterhalt und Ausland - Pflichten gelten über Grenzen - Kanzlei Hasselbach

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  • เผยแพร่เมื่อ 7 ก.ย. 2024
  • Kindesunterhalt ist ein häufiges Streitthema im Familienrecht. Einen Sonderfall bilden dabei Konstellationen, in denen etwas die Kinder oder der Unterhaltspflichtige dauerhaft im Ausland leben.
    Wir erläutern in diesem Video, wo ein Verfahren zur Durchsetzung von Kindesunterhalt geführt werden muss und wie ein Unterhaltstitel grenzüberschreitend vollstreckt werden kann.
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ความคิดเห็น • 13

  • @kanzlei_hasselbach
    @kanzlei_hasselbach  3 ปีที่แล้ว

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  • @Bestisyettocomeyes
    @Bestisyettocomeyes 4 หลายเดือนก่อน

    Sehr informativ.

  • @allahakbar7836
    @allahakbar7836 หลายเดือนก่อน

    Umgang ist auch eine Pflicht. Wenn die Mutter das Kind ins Ausland entzieht , wie wird der Umgang erzwungen?

  • @markusbersch6102
    @markusbersch6102 2 หลายเดือนก่อน

    Paraguay

  • @niklasflink6092
    @niklasflink6092 5 ปีที่แล้ว +1

    Guten Tag, ich habe eine kurze Frage. Dazu ein Beispiel: Das Kind hat Anspruch auf 800 Euro Unterhalt im Monat. Wenn das Kind jetzt in Australien lebt und die Eltern in Deutschland, müssen die Eltern dann 800 Euro zahlen oder zahlen Sie nur 500 Euro, weil es umgerechnet dann 800 Australische Dollar
    wären? Würde mich über eine Antwort freuen. Mfg

  • @viktorijat1840
    @viktorijat1840 2 ปีที่แล้ว +1

    Danke! Hat mir sehr geholfen!

  • @didrikwilhelmsen8500
    @didrikwilhelmsen8500 ปีที่แล้ว

    Eine kurze Frage dazu:
    Ist die Berücksichtigung von Kaufkraftparitaet und Wechselkursen (bei erheblichen UInterschieden in Einkomen und Lebenshaltungskosten zwingend vorgeschrieben oder kann die von Jugendaemtern, Unterhaltsvorschusskassenund Gerichten einfach ignoriert werden?
    Muss der Unterhaltspflichtige dies gerichtlich (fuer ihn Kostenbelastend)extra einklagen ?
    Und- kann man diesbezuegliche Beruecksichtigung bzw. Festsetzung rueckwirkend erreichen ?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  5 หลายเดือนก่อน

      Hallo,
      bei einem Auslandsbezug spielen die Lebensverhältnisse des anderen Staates eine Rolle. Je nach den Lebensverhältnissen wird eine Kaufkraftanpassung vorgenommen. Oft ist der Unterhaltsschuldner im Ausland und hat dort z. B. höhere Lebenshaltungskosten. Dies wird nach einer Berechnungsformel und den Daten des Eurostat angepasst.
      Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an, sodass wir keine pauschalen Aussagen treffen können. Eine Rückwirkung findet jedoch meist nicht statt. Es kommt auf den Zeitpunkt der Geltendmachung an.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach