Ab 3:30 : "verwendet nicht den Begriff Zusammenfassung oder Abstract" nun weiss ich nicht, woher sie diese Information haben, kann ihnen aber sagen, dass in allen meinen Patentanmeldungen, die in Zusammenarbeit mit einem Patentanwaltsbüro zustandegekommen und international angenommen wurden genau der Begriff Zusammenfassung erscheint. Woher haben sie also ihre Information?
Hallo Herr Kreuzer, das hat Ihr Patentanwaltsbüro auch richtig gemacht! Aber, hier geht es um eine Patentanmeldung, die sowieso zurückgenommen wird. Die Gefahr bei einer Zusammenfassung/ einem Abstract ist, dass der Inhalt, welcher nach Zusammenfassung gilt, keinen "Zeitstempel" erhält. Eine Zusammenfassung gilt nämlich nur als technische Information (und kann theoretisch nachgereicht werden), dessen Inhalt jedoch NICHT Bestandteil der Patentanmeldung ist. Ich hoffe das hilft.
@@patent-youtubernun habe ich ein Schreiben bekommen, das die Anmeldung als zurückgenommen gilt. Was muss ich jetzt tun? Ich dachte ich habe ein Jahr Zeit.
@@maren2023 so ist es korrekt. Als nächstes sollte der Rechtsverlust kommen. Vorsicht, die Nachanmeldung MUSS innerhalb eines Jahres nach Anmeldung erfolgen
@ das heißt? Ich soll nun immer noch keine Anmeldegebühr zahlen? Und erst kurz vor Ablauf der 1-jährigen Frist einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen?
@maren2023 Keine Gebühren zahlen. Dann eine Neuanmeldung einreichen und die Priorität der untergegangen Anmeldung beanspruchen. Auf KEINEN FALL Wiedereinsetzung beantragen. Das funktioniert nicht
Ist meine Idee durch diesen Zeitstempel auch indirekt in anderen Ländern gesichert oder muss ich nach der ersten nationalen Anmeldung am besten direkt eine internationale (PCT) Anmeldung machen und weiter mit diese 0€ Strategie fortführen? Danke
Sollte ich meine internationale Anmeldung mit der ersten 0€ Patent Version machen, (innerhalb der 12 Monate) oder mit der fachlich korrekten überarbeiteten 2.0 Patent Version (das Richtige ausformulierte Patent)? Danke
Was ist mit Ansprüche formulieren gemeint? Und ist der Bescheid, welchen man mit der Zeit bekommt nur ein blöff oder verfällt das Schutzrecht dann wirklich. Weil dadurch wäre es ja nur solange kostenlos, wie man damit ohne bezahlen beim Amt durchkommt.
Also ich Bezahle einfach nicht und lasse diese erste Patentanmeldung fallen und wucher erstmal damit und komme dann mit der richtigen wieder zur Anmeldung ? Bei der ersten mache ich auch keine Patentrecherche, weil es egal ist das ich eventuell mit der ersten etwas verletzen könnte, da diese ja fallen gelassen wird? Verstehe ich das richtig ?
Ich habe eine Werkzeug Idee, muss ich eine Zeichnung da mit rein machen und auch den genauen Anwendungsbereich oder kann ich mir das offener gestalten?
Vielen Dank für das tolle Video. Bei der europäischen Patentanmeldung steht, dass eine Zusammenfassung (Abstract) zur Anmeldung gehört. Wenn ich die Zusammenfassung aber wie im Video empfohlen nicht einreiche, wird das dann verlangt für eine vollständige Anmeldung und gilt der Zeitstempel trotzdem? Vielen Dank
Man möchte ja DIESE Anmeldung gar nicht fortführen, sondern später eine zweite, die jedoch für den Inhalt der ersten den "Zeitstempel" der ersten erhält. Ergo müssen wir auch nicht ALLE Anforderungen an die Anmeldung erfüllen. Es reicht die Anforderungen zu erfüllen, welche für die Zuerkennung des Anmeldetags relevant sind! Und das ist nicht das Abstract/die Zusammenfassung. In jedem Fall erhält das Abstract/die Zusammenfassung den Anmeldetag NICHT!!! und das ist die Gefahr. Vor allem, wenn nachher der gesamte Text als Zusammenfassung gewertet wird, dann hätte man nichts. Ich hoffe das hilft.
@@patent-youtuber Das hilft sehr weiter, danke. Jetzt habe ich ein etwas anderes Verständnis dafür. Es ist also nicht eine "Lücke" die man im Prozess benutzt, sondern es ist genau für diese Fälle so ausgerichtet. Sie haben nichts gesagt, vonwegen das Dokument Patentanmeldung und Erfindernennung vom Patentamt auszufüllen und einzureichen. Sollte das gemacht werden oder erst, wenn die zweite Anmeldung eingereicht wird? Und in der ersten Anmeldung dann nur die Kontaktdaten und das Wort Patentanmeldung auf die Dokumente schreiben?
@@lemongrassfirst Es geht auch nur mit den Kontaktdaten, ABER sicherheitshalber würde ich das Formular ausfüllen (sonst hat man vielleicht ein wenig Dikussionsbedarf und Ärger). Erfinderbenennung nicht zwingend notwendig.
Verstehe ich es richtig dass mit der Methode hat man die Möglichkeit die Patentierung der Erfindung für 0 Euro für einen Jahr zu "reservieren" aber eine richtige Anmeldung des Patents muss dann im Laufe des Jahres noch angemeldet und bezahlt werden? Die richtige Anmeldung kostet dann was. Das heißt es geht hierbei um eine Verzögerung der Anmeldung und als Folge der Ausgaben. Und weil man nichts am Anfang zahlt kommt eine Anmeldung zwar nicht zu stande aber man genießt bereits den Schutz der Erfindung. Richtig?
Cooles Video, einfach erklärt 👍🏼 Eine Frage habe ich aber: Kann ich das mit dem Zeitstempel eigentlich immer so weitermachen? Also kann ich mich immer weiter auf den dann neueren Zeitstempel berufen oder geht das nicht?
Grundsätzlich geht das! ABER wenn nach dem ersten Jahr die Erfindung der Öffentlichkeit bekannt wird, z.B. Du hast das Produkt rausgebracht oder ein anderer hat es AUCH erfunden, dann macht das keinen Sinn mehr.
@@patent-youtuber Was bringt mir dann das Patent, wenn ich vor anderen, welche meine Idee klauen etc, nicht geschützt bin? Das Patent ist doch extra für den Nachahmungsschutz gedacht.
das frage ich mich auch. Verstehe auch den Teil nicht das man es nicht zahlen soll. Warum soll das Patentamt etwas eintragen und einen Finger krum machen wenn man nicht einmal die Gebühr zahlt?? Bitte Alex eine Antwort drauf.@@MarcGroger
Darf man ein Verfahrenkostenhilfe Antrag stellen, wenn die Rückmeldung vom Patentamt -mit der jetzigen „Formulierung“ keine Sicht auf Erfolg hat? Sprich ich stelle diesen Antrag und darf zu einem Patentanwalt gehen und er „formuliert „ es Neu?
Wie immer kommt drauf an. Meist kann ein Anwalt bei Eigenanmeldungen nicht helfen und Verfahrenskostenhilfe gibt es glaube ich nur, wenn Aussicht auf Erfolg.
Tolles Video und super hilfreich 👍🏽👍🏽 Wenn jemand am 01.05.2020 ein Patent beim DPMA anmeldet und am 01.02.2021 in ein anderes EU Land z.B Österreich, gilt dann aufgrund dem Prioritätstag auch der 01.05.2020 für die Anmeldung in Österreich oder ist der Anmeldetag der 01.02.2021 ? Danke im Voraus ❤
Hallo Herr Dr. Jeschke, verstehe ich das Richtig, das man auch die Innere Priorität einer Patentanmeldung innerhalb von 12 Monaten nach Anmeldung Inanspruchnahme nehmen kann, von einer Patentanmeldung die wegen nicht Zahlung der Anmeldegebühr als zurück genommen gilt?
schön erklärt :) Aber das alles mit 0€ ist ja nur auf diese Anmeldung allgemein bezogen, so dass man einfach (als erstes) einen Fuß in der Tür hat, richtig? Wenn man aber dann wirklich sein Ding öffentlich machen muss, weil man es verkaufen und Kohle machen will, dann kommt man um Gebühren / regelmäßige Gebühren nicht mehr drum rum, oder??
Hallo, ich möchte ein Unternehmen gründen, das Gewerbe ist bereits angemeldet, ich möchte meinen Ehemann ausschließen. Ich möchte nicht, dass er am Gewinn oder Verlust beteiligt ist und ich möchte auch nicht, dass er iwelche Ansprüche erheben kann. Wie stelle ich das an, schließlich sind wir verheiratet und ihm gehört die Hälfte von dem was in dieser Ehe erwirtschaftet wird.
@@maren2023 Formal nein, bei einer Anmeldung für 0 Euro kann man das machen, aber mit dem Risiko, dass die Bilder nach dem einscannen ggf. nicht alle Details offenbaren
Ich muss nicht suchen invistor die Firmen haben selbst zwanghaft Zugang verschafft, an mein Ideen information. Wie kann man jetzt diese ausraub Probleme lösen. Ich warte seit fast ein Jahre Antwort, von die patent Behörde.
Hier musst Du Deinen Patentanwalt kontaktieren und fragen. Wenn Du keinen hast, beim Amt nachfragen, wann die Erteilung oder der nächste Schrieb kommt. Wenn das Patent erteilt ist kannst Du gegen andere vorgehen.
Interessantes Video! Eine Frage: wenn die erste Anmeldung ohne einen Anwalt gemacht wurde und dadurch z.b. Formulierungsfehler enthalten sind oder die Beschreibung nicht vollständig ist, kann die zweite Anmeldung Ergänzungen enthalten oder auch eine komplett neue Beschreibung enthalten?
Der Erfindungskern muss in der ersten Anmeldung gezeigt sein. Das ist meist nicht schwer. Formulierungsschwächen sind nicht so schlimm. Zwar muss die Erfindung nacharbeitbar gezeigt sein, aber dass eine Anmeldung daran scheitert ist extrem selten. Ich hatte noch nie einen Fall, bei dem es nicht geklappt hat. Hilft das weiter?
Ja, vielen Dank. In Videos anderer Kanäle zu Patentanmeldungen wird stark betont dass es viele "verhängnisvolle" Formulierungsfehler gibt die gerade bei der Verteidigung eines Patents entscheidend sein können. Deshalb die Frage ob ich dann bei der zweiten Anmeldung alles sauber juristisch formulieren lassen könnte?
Ich bin mir nicht sicher was Du mit Ersteinstellgebühr meinst. Fallst Du die Anmeldegebühr meinst (elektronisch 40,- und in Papier 60,-€), das soll eben NICHT bezahlt werden. Die Anmeldung wird nach einiger Zeit als zurückgenommen gelten. ABER diese (nicht bezahlte) ERSTE Anmeldung kann wieder reaktiviert werden und zwar innerhalb eines Jahres. Wir nennen dieses Jahr Prioritätsjahr oder Priojahr. Am Ende dieses Priojahrs reichst Du eine ZWEITE Anmeldung ein, welche die Priorität (Recht den Inhalt der ERSTEN Anmeldung innerhalb eines Jahres mit entsprechendem Datum fortzuführen) in Anspruch nimmt. Bei der ZWEITEN Anmeldung muss im Antrag auf die ERSTE Anmeldung als Prioanmeldung verwiesen werden.
Sehr geehrter Herr Jeschke, vielen Dank für diesen wichtigen Tipp. Ihre Videos sind bislang eine sehr große Hilfe! Gern würde ich diese „Patentanmeldung für 0€“ in Anspruch nehmen, um ein Jahr die finanziellen Möglichkeiten meines Projektes auszuloten. Wichtig wäre mir an dieser Stelle aber zeitgleich, dass ich eventuell auch die Patentförderung der WIPANO mitnehme. Diese finanzielle Unterstützung wäre schließlich eine große Hilfe für eine Finanzierung des Patents nach diesem einen Priorisierungsjahr. Wie sollte ich nun am besten Vorgehen, um beide Fliegen mit einer Klappe zu schlagen? Ist dies überhaupt möglich? Ich würde mich über Ihre Rückmeldung sehr freuen, schließlich rinnt die Zeit bis zum Auslauf der Förderung Ende Juni! Herzliche Grüße
Ich habe eine idee im kopf weiß aber nicht wie ich sie umsetzen kann welche schritte ich gehen muss.. Eine lapidare zeichnung habe ich gemacht sieht aber eher aus wie aus dem kindergarten 😎 Aber ist in erster linie ja auch für mich.. Bei mir spielen so viele Faktoren eine rolle 1. null geld 2.. Keine ahnung wie man das alles umsetzt Usw. Irgebdwie bin ich ratkos.. Zumal ich zu hauf solcher ideen habe..
Du kannst das mit diesem hier gezeigten Trick probieren, eine Anmeldung zu machen. Nutze das eine Jahr zur Vermarktung, das könnte mit keinem Geld klappen.
Hallo, als erstes wirklich sehr sehr hilfreiche videos! falls ich die gebühren zahle, hat das irgendwelche negative auswirkungen? zum reaktivieren der patentanmeldung können wir ihre kanzlei in anspruch nehmen auch wenn wir in münchen sitzen? wenn nicht könnten sie uns eine andere in münchen ansessige kanzlwi empfehlen? vielen dank und nochmals wirklich sehr sehr hilfreiche videos
Danke für das Lob! :-) Gebührenzahlung kann negativ sein, mal davon abgesehen, dass Sie danach ärmer sind. Angenommen Sie haben zu eng formuliert und der Prüfer erteilt, dann wird das erteilte Patent veröffentlicht. Wenn dies vor Ablauf der Prioritätsfrist erfolgt, dann ist der Trick nicht so effektiv, da alles Neue, was in der späteren Patentanmeldung beschrieben ist, sich vom erteilten Patent unterscheiden muss. Ich hatte einen Fall, da hat jemand ein Gebrauchsmuster selber angemeldet und dieses wurde eingetragen und somit veröffentlicht. Das war sehr schade, da einige spannende Sachen nicht mehr geschützt werden konnten. Meine Empfehlung: bei selbstgeschriebenen Anmeldungen NIE die Gebühren zahlen und rechtzeitig (vor Ablauf eines Jahres) zum Anwalt. Selbstverständlich hilft meine Kanzlei auch Leuten aus München :-) Viele meiner Mandanten sitzen in Süddeutschland und das ist in der Betreuung kein Problem. Ich hoffe das hilft soweit! Gruß und viel Erfolg!
endlich ein Kanal, der das nicht so langweilig macht
Sehr aufschlussreich! Vielen liebe Dank!
Sehr gerne!
Vielen Dank, super, echt gute Leistung.
Ab 3:30 : "verwendet nicht den Begriff Zusammenfassung oder Abstract" nun weiss ich nicht, woher sie diese Information haben, kann ihnen aber sagen, dass in allen meinen Patentanmeldungen, die in Zusammenarbeit mit einem Patentanwaltsbüro zustandegekommen und international angenommen wurden genau der Begriff Zusammenfassung erscheint. Woher haben sie also ihre Information?
Hallo Herr Kreuzer, das hat Ihr Patentanwaltsbüro auch richtig gemacht! Aber, hier geht es um eine Patentanmeldung, die sowieso zurückgenommen wird. Die Gefahr bei einer Zusammenfassung/ einem Abstract ist, dass der Inhalt, welcher nach Zusammenfassung gilt, keinen "Zeitstempel" erhält. Eine Zusammenfassung gilt nämlich nur als technische Information (und kann theoretisch nachgereicht werden), dessen Inhalt jedoch NICHT Bestandteil der Patentanmeldung ist. Ich hoffe das hilft.
Hallo, habe nun vor Wochen eine Eingangsmitteilung erhalten, aber keine Zahlungsaufforderung. Ist das normal? Bzw. Was kommt als Nächstes ?
@@maren2023 als nächstes kommt der Bescheid zum Rechtsverlust. Das ist normal. WICHTIG du hast nur genau 1 Jahr
@@patent-youtubernun habe ich ein Schreiben bekommen, das die Anmeldung als zurückgenommen gilt. Was muss ich jetzt tun? Ich dachte ich habe ein Jahr Zeit.
@@maren2023 so ist es korrekt. Als nächstes sollte der Rechtsverlust kommen. Vorsicht, die Nachanmeldung MUSS innerhalb eines Jahres nach Anmeldung erfolgen
@ das heißt? Ich soll nun immer noch keine Anmeldegebühr zahlen? Und erst kurz vor Ablauf der 1-jährigen Frist einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen?
@maren2023 Keine Gebühren zahlen. Dann eine Neuanmeldung einreichen und die Priorität der untergegangen Anmeldung beanspruchen. Auf KEINEN FALL Wiedereinsetzung beantragen. Das funktioniert nicht
Ist meine Idee durch diesen Zeitstempel auch indirekt in anderen Ländern gesichert oder muss ich nach der ersten nationalen Anmeldung am besten direkt eine internationale (PCT) Anmeldung machen und weiter mit diese 0€ Strategie fortführen?
Danke
Ja, geht auch indirekt, da die erste Anmeldung Basis für internationale Anwendungen ist.
Sollte ich meine internationale Anmeldung mit der ersten 0€ Patent Version machen, (innerhalb der 12 Monate) oder mit der fachlich korrekten überarbeiteten 2.0 Patent
Version (das Richtige ausformulierte Patent)?
Danke
@@LoveJoker721 Eindeutig mit der "besten", also der zweiten Anmeldung. Die PCT Anmeldung ist ja die, welche nachher weiter verfolgt wird.
Was ist mit Ansprüche formulieren gemeint? Und ist der Bescheid, welchen man mit der Zeit bekommt nur ein blöff oder verfällt das Schutzrecht dann wirklich. Weil dadurch wäre es ja nur solange kostenlos, wie man damit ohne bezahlen beim Amt durchkommt.
Der Bescheid stimmt, aber mit einer weiteren Anmeldung kann der Inhalt der zurückgenommenen Anmeldung innerhalb 12 Monate reaktiviert werden.
Ansprüche sind ein Textteil der Anmeldung, welcher den Schutz definiert.
Achso okay, vielen Dank!@@patent-youtuber
Also ich Bezahle einfach nicht und lasse diese erste Patentanmeldung fallen und wucher erstmal damit und komme dann mit der richtigen wieder zur Anmeldung ?
Bei der ersten mache ich auch keine Patentrecherche, weil es egal ist das ich eventuell mit der ersten etwas verletzen könnte, da diese ja fallen gelassen wird?
Verstehe ich das richtig ?
:-) genau so :-)
Ich habe eine Werkzeug Idee, muss ich eine Zeichnung da mit rein machen und auch den genauen Anwendungsbereich oder kann ich mir das offener gestalten?
Je genauer, desto besser
Hab mich gefragt, wie es sein kann, dass sowas kein Geld kostet und musste so lachen als dann kam "... ja ... und dann bezahlst du einfach nicht"
Vielen Dank für das tolle Video. Bei der europäischen Patentanmeldung steht, dass eine Zusammenfassung (Abstract) zur Anmeldung gehört. Wenn ich die Zusammenfassung aber wie im Video empfohlen nicht einreiche, wird das dann verlangt für eine vollständige Anmeldung und gilt der Zeitstempel trotzdem?
Vielen Dank
Man möchte ja DIESE Anmeldung gar nicht fortführen, sondern später eine zweite, die jedoch für den Inhalt der ersten den "Zeitstempel" der ersten erhält. Ergo müssen wir auch nicht ALLE Anforderungen an die Anmeldung erfüllen. Es reicht die Anforderungen zu erfüllen, welche für die Zuerkennung des Anmeldetags relevant sind! Und das ist nicht das Abstract/die Zusammenfassung. In jedem Fall erhält das Abstract/die Zusammenfassung den Anmeldetag NICHT!!! und das ist die Gefahr. Vor allem, wenn nachher der gesamte Text als Zusammenfassung gewertet wird, dann hätte man nichts. Ich hoffe das hilft.
@@patent-youtuber Das hilft sehr weiter, danke. Jetzt habe ich ein etwas anderes Verständnis dafür. Es ist also nicht eine "Lücke" die man im Prozess benutzt, sondern es ist genau für diese Fälle so ausgerichtet. Sie haben nichts gesagt, vonwegen das Dokument Patentanmeldung und Erfindernennung vom Patentamt auszufüllen und einzureichen. Sollte das gemacht werden oder erst, wenn die zweite Anmeldung eingereicht wird? Und in der ersten Anmeldung dann nur die Kontaktdaten und das Wort Patentanmeldung auf die Dokumente schreiben?
@@lemongrassfirst Es geht auch nur mit den Kontaktdaten, ABER sicherheitshalber würde ich das Formular ausfüllen (sonst hat man vielleicht ein wenig Dikussionsbedarf und Ärger). Erfinderbenennung nicht zwingend notwendig.
@Dr. Alexander Jeschke Alles klar, vielen Dank!😀
Verstehe ich es richtig dass mit der Methode hat man die Möglichkeit die Patentierung der Erfindung für 0 Euro für einen Jahr zu "reservieren" aber eine richtige Anmeldung des Patents muss dann im Laufe des Jahres noch angemeldet und bezahlt werden? Die richtige Anmeldung kostet dann was. Das heißt es geht hierbei um eine Verzögerung der Anmeldung und als Folge der Ausgaben. Und weil man nichts am Anfang zahlt kommt eine Anmeldung zwar nicht zu stande aber man genießt bereits den Schutz der Erfindung. Richtig?
Jep :-)
Dann direkt erst auf Internationaler beende (PCT) oder geht das da nicht?
Cooles Video, einfach erklärt 👍🏼 Eine Frage habe ich aber:
Kann ich das mit dem Zeitstempel eigentlich immer so weitermachen? Also kann ich mich immer weiter auf den dann neueren Zeitstempel berufen oder geht das nicht?
Grundsätzlich geht das! ABER wenn nach dem ersten Jahr die Erfindung der Öffentlichkeit bekannt wird, z.B. Du hast das Produkt rausgebracht oder ein anderer hat es AUCH erfunden, dann macht das keinen Sinn mehr.
Tolles hilfreiches Video! Danke dafür! Was passiert denn, wenn jemand meine Idee als seine eigene anmelden möchte, innerhalb dieses priojahres?
@@patent-youtuber Was bringt mir dann das Patent, wenn ich vor anderen, welche meine Idee klauen etc, nicht geschützt bin? Das Patent ist doch extra für den Nachahmungsschutz gedacht.
das frage ich mich auch. Verstehe auch den Teil nicht das man es nicht zahlen soll. Warum soll das Patentamt etwas eintragen und einen Finger krum machen wenn man nicht einmal die Gebühr zahlt?? Bitte Alex eine Antwort drauf.@@MarcGroger
Darf man ein Verfahrenkostenhilfe Antrag stellen, wenn die Rückmeldung vom Patentamt -mit der jetzigen „Formulierung“ keine Sicht auf Erfolg hat? Sprich ich stelle diesen Antrag und darf zu einem Patentanwalt gehen und er „formuliert „ es Neu?
Wie immer kommt drauf an. Meist kann ein Anwalt bei Eigenanmeldungen nicht helfen und Verfahrenskostenhilfe gibt es glaube ich nur, wenn Aussicht auf Erfolg.
Tolles Video und super hilfreich 👍🏽👍🏽
Wenn jemand am 01.05.2020 ein Patent beim DPMA anmeldet und am 01.02.2021 in ein anderes EU Land z.B Österreich, gilt dann aufgrund dem Prioritätstag auch der 01.05.2020 für die Anmeldung in Österreich oder ist der Anmeldetag der 01.02.2021 ? Danke im Voraus ❤
Formal ist der Anmeldetag der 01.02.21, aber der relevante Tag für den Stand der Technik der 01.05.20, sodass praktisch der 01.05. massgeblich ist
Vielen herzlichen Dank❤ @@patent-youtuber
Hallo, kann man einen Buchtitel und dessen Inhalt patentieren lassen?
@@chrisistraveling Nicht patentieren, aber durch das Schreiben ist ein Werk entstanden und das ist automatisch urheberrechtlich geschützt.
@@patent-youtuber danke für fie Rückmeldung und was mache ich, wenn es andere in irgendeiner Weise kopieren?
@@chrisistraveling dann kann der aus der Verletzung des Urheberrechts angegangen werden.
@@patent-youtuber ist es dabei egal um welche Art Buch es geht? Was ist mit einem Kalender in einem speziellen Design?
@@chrisistraveling ja, es können auch parallele Rechte wie Design und Urheberrecht oder auch Design und Marke bestehen.
Hallo Herr Dr. Jeschke, verstehe ich das Richtig, das man auch die Innere Priorität einer Patentanmeldung innerhalb von 12 Monaten nach Anmeldung Inanspruchnahme nehmen kann, von einer Patentanmeldung die wegen nicht Zahlung der Anmeldegebühr als zurück genommen gilt?
Ja, so ist das, wobei ich nicht zwingend von innerer Priorität sprechen würde, da die Anmeldung ja schon als zurückgenommen gilt. Ich hoffe das hilft!
schön erklärt :)
Aber das alles mit 0€ ist ja nur auf diese Anmeldung allgemein bezogen, so dass man einfach (als erstes) einen Fuß in der Tür hat, richtig?
Wenn man aber dann wirklich sein Ding öffentlich machen muss, weil man es verkaufen und Kohle machen will, dann kommt man um Gebühren / regelmäßige Gebühren nicht mehr drum rum, oder??
Man hat immer nur 1 Jahr und dann MUSS man Geld in die Hand nehmen, leider!
Hallo, ich möchte ein Unternehmen gründen, das Gewerbe ist bereits angemeldet, ich möchte meinen Ehemann ausschließen. Ich möchte nicht, dass er am Gewinn oder Verlust beteiligt ist und ich möchte auch nicht, dass er iwelche Ansprüche erheben kann. Wie stelle ich das an, schließlich sind wir verheiratet und ihm gehört die Hälfte von dem was in dieser Ehe erwirtschaftet wird.
@@chrisistraveling das ist klassisch ein Bereich der Rechtsanwälte. Nach meinem Verständnis ist ei Ehevertrag hier die Lösung.
@@patent-youtuber vielen Dank für die Rückmeldung.
Sollte man in einer Patentanmeldung lieber Zeichnungen oder besser Fotos beifügen?
Zeichnungen sind definitiv besser
@@patent-youtuber Dankeschön 👍😊
Aber Fotos sind dennoch gestattet ?
@@maren2023 Formal nein, bei einer Anmeldung für 0 Euro kann man das machen, aber mit dem Risiko, dass die Bilder nach dem einscannen ggf. nicht alle Details offenbaren
@@patent-youtuber ok. Vielen Dank👍😊
Ich muss nicht suchen invistor die Firmen haben selbst zwanghaft Zugang verschafft, an mein Ideen information. Wie kann man jetzt diese ausraub Probleme lösen. Ich warte seit fast ein Jahre Antwort, von die patent Behörde.
Hier musst Du Deinen Patentanwalt kontaktieren und fragen. Wenn Du keinen hast, beim Amt nachfragen, wann die Erteilung oder der nächste Schrieb kommt. Wenn das Patent erteilt ist kannst Du gegen andere vorgehen.
@@patent-youtuber Danke für die empflung, ja dass werde ich tun wenn der nächste schrieb kommt.
Interessantes Video! Eine Frage: wenn die erste Anmeldung ohne einen Anwalt gemacht wurde und dadurch z.b. Formulierungsfehler enthalten sind oder die Beschreibung nicht vollständig ist, kann die zweite Anmeldung Ergänzungen enthalten oder auch eine komplett neue Beschreibung enthalten?
Der Erfindungskern muss in der ersten Anmeldung gezeigt sein. Das ist meist nicht schwer. Formulierungsschwächen sind nicht so schlimm. Zwar muss die Erfindung nacharbeitbar gezeigt sein, aber dass eine Anmeldung daran scheitert ist extrem selten. Ich hatte noch nie einen Fall, bei dem es nicht geklappt hat. Hilft das weiter?
Ja, vielen Dank. In Videos anderer Kanäle zu Patentanmeldungen wird stark betont dass es viele "verhängnisvolle" Formulierungsfehler gibt die gerade bei der Verteidigung eines Patents entscheidend sein können. Deshalb die Frage ob ich dann bei der zweiten Anmeldung alles sauber juristisch formulieren lassen könnte?
In der Tat, die zweite Anmeldung muss gut sein. Hier empfehle ich streng einen Profi, da man wirklich viel falsch machen kann.
Ja wie? Was ist mit den 60 Euro Ersteinstellgebühr?
Ich bin mir nicht sicher was Du mit Ersteinstellgebühr meinst. Fallst Du die Anmeldegebühr meinst (elektronisch 40,- und in Papier 60,-€), das soll eben NICHT bezahlt werden. Die Anmeldung wird nach einiger Zeit als zurückgenommen gelten. ABER diese (nicht bezahlte) ERSTE Anmeldung kann wieder reaktiviert werden und zwar innerhalb eines Jahres. Wir nennen dieses Jahr Prioritätsjahr oder Priojahr. Am Ende dieses Priojahrs reichst Du eine ZWEITE Anmeldung ein, welche die Priorität (Recht den Inhalt der ERSTEN Anmeldung innerhalb eines Jahres mit entsprechendem Datum fortzuführen) in Anspruch nimmt. Bei der ZWEITEN Anmeldung muss im Antrag auf die ERSTE Anmeldung als Prioanmeldung verwiesen werden.
@Eddy Vanderhellen nix gewonnen. Geld gespart.
Sehr geehrter Herr Jeschke,
vielen Dank für diesen wichtigen Tipp. Ihre Videos sind bislang eine sehr große Hilfe!
Gern würde ich diese „Patentanmeldung für 0€“ in Anspruch nehmen, um ein Jahr die finanziellen Möglichkeiten meines Projektes auszuloten. Wichtig wäre mir an dieser Stelle aber zeitgleich, dass ich eventuell auch die Patentförderung der WIPANO mitnehme. Diese finanzielle Unterstützung wäre schließlich eine große Hilfe für eine Finanzierung des Patents nach diesem einen Priorisierungsjahr.
Wie sollte ich nun am besten Vorgehen, um beide Fliegen mit einer Klappe zu schlagen? Ist dies überhaupt möglich?
Ich würde mich über Ihre Rückmeldung sehr freuen, schließlich rinnt die Zeit bis zum Auslauf der Förderung Ende Juni!
Herzliche Grüße
Hallo, am besten mit den wipano Leuten reden, die sind sehr hilfsbereit. Viel Erfolg
Ich habe eine idee im kopf weiß aber nicht wie ich sie umsetzen kann welche schritte ich gehen muss..
Eine lapidare zeichnung habe ich gemacht sieht aber eher aus wie aus dem kindergarten 😎
Aber ist in erster linie ja auch für mich..
Bei mir spielen so viele Faktoren eine rolle
1. null geld
2.. Keine ahnung wie man das alles umsetzt
Usw.
Irgebdwie bin ich ratkos..
Zumal ich zu hauf solcher ideen habe..
Du kannst das mit diesem hier gezeigten Trick probieren, eine Anmeldung zu machen. Nutze das eine Jahr zur Vermarktung, das könnte mit keinem Geld klappen.
Hallo,
als erstes wirklich sehr sehr hilfreiche videos!
falls ich die gebühren zahle, hat das irgendwelche negative auswirkungen?
zum reaktivieren der patentanmeldung können wir ihre kanzlei in anspruch nehmen auch wenn wir in münchen sitzen?
wenn nicht könnten sie uns eine andere in münchen ansessige kanzlwi empfehlen?
vielen dank und nochmals wirklich sehr sehr hilfreiche videos
Danke für das Lob! :-)
Gebührenzahlung kann negativ sein, mal davon abgesehen, dass Sie danach ärmer sind. Angenommen Sie haben zu eng formuliert und der Prüfer erteilt, dann wird das erteilte Patent veröffentlicht. Wenn dies vor Ablauf der Prioritätsfrist erfolgt, dann ist der Trick nicht so effektiv, da alles Neue, was in der späteren Patentanmeldung beschrieben ist, sich vom erteilten Patent unterscheiden muss. Ich hatte einen Fall, da hat jemand ein Gebrauchsmuster selber angemeldet und dieses wurde eingetragen und somit veröffentlicht. Das war sehr schade, da einige spannende Sachen nicht mehr geschützt werden konnten.
Meine Empfehlung: bei selbstgeschriebenen Anmeldungen NIE die Gebühren zahlen und rechtzeitig (vor Ablauf eines Jahres) zum Anwalt.
Selbstverständlich hilft meine Kanzlei auch Leuten aus München :-) Viele meiner Mandanten sitzen in Süddeutschland und das ist in der Betreuung kein Problem.
Ich hoffe das hilft soweit!
Gruß und viel Erfolg!
@@patent-youtuber
Super vielen Dank für die schnelle Antwort.
Herzliche Grüße
Paul Binder
Das woste ich nicht uns war genau was ich hoeren wolte uns musste. Dancke
Toller Beitrag, der wirklich weite rhilft
[t
??? verstehe nur bahnhof, schade
Also wer das nicht versteht, der sollte auch kein patent anmelden
Ich hab das Patent A B C und die 6
Ich hab das Patent auf A B und C und die 6
😂 ..schreibt einfach ein Paar Ansprüche...
Ich hab ein Video gemacht, in dem ich erkläre wie das geht ;-) th-cam.com/video/anqX3JF-reo/w-d-xo.html