Muss die Wohnung im Inland laut AEAO zu 8 AO nicht benutzt werden? Das man nur einen Schlüssel hat, dürfte doch nicht ausreichend sein? Laut AEAO gilt das als benutzen: Die Wohnnutzung muss weder regelmäßig noch über eine längere Zeit erfolgen; erforderlich ist aber eine Nutzung, die über bloße Besuche, kurzfristige Ferienaufenthalte bzw. unregelmäßige kurze Aufenthalte zu Erholungszwecken oder zu Verwaltungszwecken hinausgeht (vgl. BFH-Urteil vom 10.4.2013, I R 50/12, BFH/NV S. 1909).
Vielen Dank für den Hinweis. Gilt die Vermeidung bei Wegzug in einen Non-DBA Staat auch für den Fall der Funktionsverlagerung und Steuerentstrickung? Danke und Grüße.
Wie ist das, wenn man als natürliche Person ein Aktiendepot besitzt (mit Anteilen an den AGs jeweils unter 1%) und in ein steuerlich günstigeres Land (z.B. Luxemburg) umzieht? Müssen dann bei Wegzug die unrealisierten Kursgewinne aus den unveräußerten Aktienpositionen versteuert werden oder geht das Wegzugsland Deutschland leer aus?
Hallo, ich verfolge Ihre Kanal schon seit einiger Zeit und bin auf viele informative Videos gestoßen. Mir ist da eine Frage aufgekommen. Darf ich mit einer GmbH Kapitalgeber einer anderen GmbH (die noch nicht gegründet worden ist) werden ? Beispiel: Man hat sich mit einer Rohbau GmbH ordentlich Kapital aufgebaut und ist sehr Liquide. Man möchte sein Geschäft erweitern und eine Immobilien GmbH gründen (als Geschäftszweig Handeln mit immobilen), darf dann meine Rohbau GmbH Kapitalgeber werden und für die Immobilen GmbH ggf. haften ? Oder welche Rechtsform muss ich dafür haben um so vorgehen zu können ? Da ich nicht Privat das Stammkapital von 25 000 Euro investieren möchte und auch andere Investitionen mit der Rohbau GmbH tätigen möchte (um auch so Kredit würdiger zu sein , als mit einer von Neu eröffnet Firma ). Oder kann man in dem Fall einfach knapp : eine GmbH und Co KG Gründen ? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Mfg
Eine kurze Frage dazu. Das würde faktisch bedeuten, dass die Gesellschaft den Gewinn aufgrund des Welteinkommensprinzip in Deutschland versteuern müsste richtig? Da kein DBA vorliegt, welches die Ertragshoheit regelt, in voller Höhe.
Hallo Jan, vielen Dank für den Hinweis. Ja. Es wird zwar keine Wegzugssteuer ausgelöst, aber im Falle des späteren Verlaufs der GmbH-Anteile könnte dann das Ausland und Deutschland besteuern. Diese Doppelbesteuerung wird aber in der Regel dadurch vermieden, dass Deutschland voll besteuert und das Ausland (zB Barbados) die deutsche Steuer anrechnet. BG, CJ
@@juhnsteuerberater bringt doch dann auch relativ wenig, wenn man in DE weiterhin voll steuerpflichtig bleibt. Was sagt denn da unser Allround-Weltenbummler Chr. Heuermann aus seinen persönlichen Erfahrungen dazu ? Mit USA, Panama, Paraquay usw wobei bei letzteren ähnlich wie Barbados ebenfalls keine DBAs existieren.
@@janx83 ja, klar. In Panama und Paraquay gilt das Territorialsteuerprinzip. In Barbados wahrscheinlich auch. Lebe hier in der Dominikanischen Republik, wo ebenfalls nur Inlandseinkûnfte zu versteuern sind.
@@berndfreudinger7254 der Trick ist nett bei Ländern mit territorialer Besteuerung und ohne DBA. Bei weltweiter Besteuerung durch das Residenzsteuersystem, welches man in Barbados hat, könnte es wie bereits angesprochen zu Problemen kommen wegen einer Doppelbesteuerung wenn es nicht angerechnet werden kann. Man könnte auch einen steuerneutralen qualifizierten Anteilstausch mit einer Genossenschaft durchführen und damit dann ganz elegant und legal die Wegzugbesteuerung umschiffen und sich als Unterneher dann überall frei aufhalten ohne sich ständig noch an Deutschland klammern zu müssen :)
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Muss die Wohnung im Inland laut AEAO zu 8 AO nicht benutzt werden? Das man nur einen Schlüssel hat, dürfte doch nicht ausreichend sein?
Laut AEAO gilt das als benutzen:
Die Wohnnutzung muss weder regelmäßig noch über eine längere Zeit erfolgen; erforderlich ist aber eine Nutzung, die über bloße Besuche, kurzfristige Ferienaufenthalte bzw. unregelmäßige kurze Aufenthalte zu Erholungszwecken oder zu Verwaltungszwecken hinausgeht (vgl. BFH-Urteil vom 10.4.2013, I R 50/12, BFH/NV S. 1909).
Vielen Dank für den Hinweis. Gilt die Vermeidung bei Wegzug in einen Non-DBA Staat auch für den Fall der Funktionsverlagerung und Steuerentstrickung? Danke und Grüße.
Wie ist das, wenn man als natürliche Person ein Aktiendepot besitzt (mit Anteilen an den AGs jeweils unter 1%) und in ein steuerlich günstigeres Land (z.B. Luxemburg) umzieht? Müssen dann bei Wegzug die unrealisierten Kursgewinne aus den unveräußerten Aktienpositionen versteuert werden oder geht das Wegzugsland Deutschland leer aus?
Hallo, ich verfolge Ihre Kanal schon seit einiger Zeit und bin auf viele informative Videos gestoßen. Mir ist da eine Frage aufgekommen.
Darf ich mit einer GmbH Kapitalgeber einer anderen GmbH (die noch nicht gegründet worden ist) werden ?
Beispiel: Man hat sich mit einer Rohbau GmbH ordentlich Kapital aufgebaut und ist sehr Liquide. Man möchte sein Geschäft erweitern und eine Immobilien GmbH gründen (als Geschäftszweig Handeln mit immobilen), darf dann meine Rohbau GmbH Kapitalgeber werden und für die Immobilen GmbH ggf. haften ? Oder welche Rechtsform muss ich dafür haben um so vorgehen zu können ? Da ich nicht Privat das Stammkapital von 25 000 Euro investieren möchte und auch andere Investitionen mit der Rohbau GmbH tätigen möchte (um auch so Kredit würdiger zu sein , als mit einer von Neu eröffnet Firma ).
Oder kann man in dem Fall einfach knapp : eine GmbH und Co KG Gründen ?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mfg
Eine kurze Frage dazu. Das würde faktisch bedeuten, dass die Gesellschaft den Gewinn aufgrund des Welteinkommensprinzip in Deutschland versteuern müsste richtig? Da kein DBA vorliegt, welches die Ertragshoheit regelt, in voller Höhe.
sehr gut gemacht wie immer Herr Juhn
Wenn aber plötzlich ein DBA unterzeichnet wird dann wird die Steuer doch fällig. Da muß man dann aber dallidalli zurück ins Körbchen....
Kann man in einer GmbH den aktuellen Gewinn durch Immobilien Kredite (Geschäftsausgabe) reduzieren?
Haben Sie nicht einen Punkt vergessen? Das Land wo hingezogen wird dort wird dann auch besteuert eben weil es kein DBA gibt. Also nicht immer gut.
Hallo Jan, vielen Dank für den Hinweis.
Ja. Es wird zwar keine Wegzugssteuer ausgelöst, aber im Falle des späteren Verlaufs der GmbH-Anteile könnte dann das Ausland und Deutschland besteuern. Diese Doppelbesteuerung wird aber in der Regel dadurch vermieden, dass Deutschland voll besteuert und das Ausland (zB Barbados) die deutsche Steuer anrechnet.
BG, CJ
@@juhnsteuerberater bringt doch dann auch relativ wenig, wenn man in DE weiterhin voll steuerpflichtig bleibt. Was sagt denn da unser Allround-Weltenbummler Chr. Heuermann aus seinen persönlichen Erfahrungen dazu ? Mit USA, Panama, Paraquay usw wobei bei letzteren ähnlich wie Barbados ebenfalls keine DBAs existieren.
@@berndfreudinger7254 Territorialbesteuerung dort
@@janx83 ja, klar. In Panama und Paraquay gilt das Territorialsteuerprinzip. In Barbados wahrscheinlich auch. Lebe hier in der Dominikanischen Republik, wo ebenfalls nur Inlandseinkûnfte zu versteuern sind.
@@berndfreudinger7254 der Trick ist nett bei Ländern mit territorialer Besteuerung und ohne DBA. Bei weltweiter Besteuerung durch das Residenzsteuersystem, welches man in Barbados hat, könnte es wie bereits angesprochen zu Problemen kommen wegen einer Doppelbesteuerung wenn es nicht angerechnet werden kann.
Man könnte auch einen steuerneutralen qualifizierten Anteilstausch mit einer Genossenschaft durchführen und damit dann ganz elegant und legal die Wegzugbesteuerung umschiffen und sich als Unterneher dann überall frei aufhalten ohne sich ständig noch an Deutschland klammern zu müssen :)