Keeping your apartment in Germany after moving abroad - Part 1
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One of the most frequently asked questions in the consultation is: What happens to my apartment in Germany if I move abroad? Do I have to give it up? Do I have to sell my property?
In Germany, unlimited tax liability is primarily based on the existence of a residence, not on presence. This is taken extremely seriously and most criminal tax proceedings after moving abroad revolve around the problem of still having a place to live in Germany. See Boris Becker.
In a nutshell, this means that the residence in Germany must be given up.
In this video, we look at court rulings on the subject of giving up residence and when an apartment is considered a residence.
00:00 - Intro
00:26 - Unlimited tax liability in Germany
01:30 - The German apartment must be completely dissolved
02:36 - Difference between moving to an EU country and a non-EU country?
03:23 - Recent court rulings
03:47 - Ruling 1: Apartment must be left permanently
05:30 - Ruling 2: Temporary stay abroad
07:30 - Ruling 3: Short visits to Germany
09:32 - Ruling 4: Subsequent return
11:30 - Outro
= Link to part 2 of this video =
âĒ Wohnung in Deutschland...
= Background =
www.wohnsitzausland.com/fachw...
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= Our websites =
uskanzlei.com/
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www.auslandsunternehmen.com
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= About Perspektive Ausland (perspective abroad) =
Anyone who wants to move as an entrepreneur or freelancer from German-speaking countries to (tax-efficient) foreign countries or become a digital nomad has a lot of tax and legal questions.
Country selection, international tax law, setting up a company abroad, exit tax, visas, capital investments and asset protection - these are just some of the topics that you now have to deal with.
Perspektive Ausland (perspective abroad) is a German podcast from London that deals with exactly such questions. No matter what your motivation for moving abroad is - less taxes, more freedom or a higher quality of life - you've come to the right place.
Super! Danke!
Stimmt nicht ganz. Wenn die Wohnung vermietet dann sind die Mieteinnahmen steuerpflichtig und zwar zu 25 % FlatrateðĪĒ
So viel ich weià ging es im Fall Becker nicht darum, dass er noch Wohneigentum (ich wusste bis dato gar nicht, dass es nur ein Zimmer bei seiner Schwester war) in Deutschland hatte, sondern darum, dass man ihm nachweisen konnte ,sich lÃĪnger als 183 Tage in Deutschland aufgehalten zu haben und deshalb war er in Deutschland steuerpflichtig.
Nein, es ging primÃĪr um den Wohnsitz, den er dem Finanzamt verschwiegen hatte. Dazu soll er seine Schwester um einen Gefallen gebeten haben. Sie mÃķge ihm doch ihre MÞnchner Dachgeschosswohnung Þberlassen. SelbstverstÃĪndlich wÞrde er dann mit einem eigenen SchlÞssel jederzeit freien Zugang zu dieser Unterkunft haben. MÃķglicherweise war sich seine Schwester kaum der Tragweite der damit einhergehenden potentiellen steuerrechtlichen Konsequenzen einer solchen GefÃĪlligkeit bewusst, als sie ihm diesen Wunsch erfÞllte. Jedenfalls war Boris Becker somit also doch wieder in Deutschland ansÃĪssig, denn die Wohnung in MÞnchen, zu der er jetzt Þber die sogenannte SchlÞsselgewalt verfÞgte, war nun sein neuer Wohnsitz in Deutschland.
@@PerspektiveAusland Ich denke, Boris Beckers Hauptproblem bestand darin nicht nachweisen zu kÃķnnen, dass er lÃĪnger als 183 Tage im Jahr in Monaco gelebt hat. Der Otto-Normal-Verbraucher, der sich irgendwo - sagen wir mal in Thailand - niederlÃĪsst, hat gar nicht die Zeit und das Geld stÃĪndig nach Deutschland zu reisen. Wird also den grÃķÃten Teil des Jahres an seinem neuen Wohnort verweilen. Wenn derjenige dann fÞr ein oder zwei Monate sich in Deutschland in seiner Eigentumswohnung aufhÃĪlt wird das Finanzamt es schwer haben ihm das als Lebensmittelpunkt auszulegen.
Anders sieht das bei Leuten aus, die stÃĪndig reisen.
Ãbrigens: Boris Beckers "Zimmer" bei seiner Schwester, bestand aus dem oberen Geschoà mit einer WohnflÃĪche von 203 qm in einem Haus, das seiner Schwester gehÃķrte .
Ich wÞrde auch sagen, es kÃķnnte daran liegen, dass es zwischen Deutschland und Monaco gar kein DBA gibt, das das ordentlich regeln wÞrde.
Bin rentnerin und beziehe uber 90 Prozent meines Welteinkommens aus Deutschland.damit kÃķnnte ich unbeschrankte Steuerpflicht beantragen und somit gilt der Grundfreibetrag was in.meinem Fall bedeutet dass ich keine steuer zahle , da mein Einkommen zu niedrig ist . natÞrlich muss ich die SteuererklÃĪrung machen ..
Und wenn ich eine Mini-Wohnung in Deutschland und eine Mini- Wohnung in Baltikum kaufe, muss ich dann fuer zwei Staaten Steuer zahlen? ich weiss nicht, wo ich in der Zukunft leben werde, da ich insgesamt 30 Jahre je Land gelebt habe. FÞr eine endgÞltige Entscheidung brauche ich Zeit, um zu verstehen, ob ich in meinem Geburtsland ab Beginn der Rente endgÞltig saessig werde. Es kann sein, dass ich doch zurÞck nach Deutschland mÃķchte, hier ist viel WÃĪrme. Was tun praktisch?
Was ist wenn ich soviel VermÃķgen in Deutschland habe welches schon versteuert ist, also ich nicht mehr Steuerpflichtig bin? Wie ist es dann mit Wohneigentum in Deutschland wenn ich auswandere ?
Das heisst, ich kann mich offiziell abmelden, aber mÞsste theoretisch meine Mietwohnung nicht kÞndigen? Ich kann meinen Vermieter fragen, ob ich die Mietwohnung offiziell untervermieten kann? Und wenn ja, dann wÞrde mir das auch spÃĪter keine steuerlichen Probleme machen? Wie sicher ist das? Oder gibt es noch ein Riskio?
Hallo wie ist das, wenn man wÃĪhrend der Elternzeit ca 3 Jahre ins EU- Ausland geht
Abmeldung ist klar aber wie ist das mit dem Kindergeld? Bekommt man dann wÃĪhrend der Zeit noch das Geld? Kann ich ein wohnzitu bei meinen Eltern angeben? Besucht wird aufjefenfall
Ich habe Wohnsitz in Deutschland und Schweiz! Zahle nur in der Schweiz! Nur Einkommen in der Schweiz! 0 Probleme
Gut!
Sehr interessant. Du hast tatsÃĪchlich eine freistehende Wohnung in D, arbeitest und zahlst dabei Einkommensteuer in CH?
Wie lange schon so und hat sich das dt. Finanzamt noch nie bei dir gemeldet?
Hast du noch irgendwelche Einnahmen (Zinsen etc) in D, die du in der SteuererklÃĪrung angibst?
Danke!
@@frunsebischkek1050 ich habe ein EFH in Deutschland, wo ich gemeldet bin und eine Mietswohnung in der Schweiz, bin beschrÃĪnkt steuerpflichtig in Deutschland und zahle meine Steuern ausschlieÃlich in der Schweiz. Meine Immobilie steht leer. Mache auch keine ErklÃĪrung in Deutschland. Lebe seit 2009 in der Schweiz und gemeldet in Deutschland so seit 5 Jahren.
Also ich habe mein Haus nicht mehr bewohnt und meinen Wohnsitz abgemeldet.
Mein Lebensmittelpunkt ist in Ungarn. Ich habe meine Ungarische Lebenspartnerin kennengelernt und will den Rest meines Lebens mit ihr zusammen in Ungarn leben.
DafÞr reicht meine Rente.
Mein Reihenhaus habe ich inzwischen meinen Drei SÃķhnen gemeinsam geschenkt und damit einem spÃĪteren Erbschaftsstreit vorgebeugt.
Meine Rente reicht nicht um mein Haus in Deutschland zu unterhalten und davon zu Leben.
Ich bin inzwischen in Ungarn gemeldet, habe eine Wohnsitzkarte, eine Steuerkarte, eine Krankenkassenkarte.
Damit bin ich komplett in Ungarn wie ein einheimischer auch steuerpflichtig, d.h. Einkommen aus Renten sind in Ungarn Einkommensteuerfrei.
Ohne Wohnsitz in Deutschland, kann ich aber meine PKV nicht behalten!
Und? Gibt Anbieter, die dich auch ohne D-Wohnsitz versichern. ca. 300,- p.a.
@@Rainer_Irrsihn FÞr 300 Euro pro Jahr? Das ist unmÃķglich auÃer es geht um eine befristete Krankenversicherung wie Hanse Merkur was eine Reiseversicherung ist und keine Vollversicherung wie die deutschen.
@@Rainer_Irrsihn Aber nicht mit Vorerkrankungen!
Allein wenn du in Deutschland Rente Beziehst muss man die Deutsche Krankenkasse haben weil andere LÃĪnder so Alte Leute nicht mehr aufnehmen
@@georgk4207 Es geht nicht um die Krankenkasse, - es geht um privatversichert!
Gerichtsurteile ..soso..und sind sie unterschrieben mit vor und nachname also voll rechtskrÃĪftig und somit haftend? Wie soll die verfassung heissen auf die die robentrÃĪger und BAR anhÃĪnger schwÃķren uns sog. Vereidigt sein sollen ???
ich reise seit 20 jahren um die welt.mein 3 familienhaus ist vermietet.kein mensch weiss wo ich gerade bin und wie lange ich weg bleibe.steuern zahl ich ein paar euro aus mieteinnahmen in D.
Frage zum angesprochenen Gerichtsurteil, wo einer keinen Wohnsitz bei einer vorhandenen Wohnung/Haus in D hat und dauerhaft, lÃĪnger als 1 Jahr im Ausland lebt.
Ist so etwas mit dem zustÃĪndigen Finanzamt zu klÃĪren? Bzw. muss das Finanzamt in Kenntnis gesetzt werden, wenn man ins Ausland zieht und doch noch eine Wohnung im Land behÃĪlt?
Verstehe ich es richtig, dass das Urteil die Einkommensbesteuerung in D (auslÃĪndischer Lohn) auf Dauer des auslÃĪndischen BeschÃĪftigungsverhÃĪltnisses ausschlieÃt? Wie ist es mit Zinseinnahmen, die den Sparerfreibetrag Þbersteigen?
DANKE!
Nicht mit dem Finanzamt klÃĪren, sondern am besten mit deinem Steuerberater. Es kommt eben auf das Gesamtbild an. Wohnung macht noch keinen Wohnsitz. Das einfachste ist daher, die Wohnung zu vermieten. Dann ganz sicher kein Wohnsitz.
Anders gefragt:
Wenn ich meinen Immobilienbesitz in Deutschland verkaufe...und dafÞr im Ausland etwas kaufe, bin ich dann safe?
Und was ist mit den Bankkonten???
MÞsste man die auch komplett aufgeben???
Danke vorab fÞr eine eventuelle Antwort!
Ich bin seit Þber 5 Jahren in D abgemeldet aber mein Girokonto hab ich immer noch und meine Bank meine Anschrift. Bisher
keine Probleme
@@jochenpieper6384 welche Banken neben DKB Wise und Revolut hast du? Und in welches Land bist du ausgewandert? Ich kenne nur die 3 Banken die nicht kÞndigen sobald man die neue Adresse hinterlegt
Ich lebe in Thailand, Konto hab ich bei der Sparkasse
@@jochenpieper6384 oh wow und die haben nichts gesagt gegen die Adresse in Thailand? Hast du regelmÃĪÃiges ankommen oder nur RÞcklagen?
Es kommt dabei sicherlich auch darauf an wie lange du schon Kunde bist
Das Ganze kÃķnnte natÞrlich Vorteile haben, was die Vermeidung der Wegzugsbesteuerung angeht.....
Vorsicht! Wer gleichzeitig einen Wohnsitz im Inland und einen Wohnsitz im Ausland hat, der kann wenn's blÃķd lÃĪuft in beiden LÃĪndern voll steuerpflichtig werden. In der Regel gibt es aber ein Doppelbesteuerungsabkommen, das einem der beiden LÃĪnder das Besteuerungsrecht zuweist ... und wenn dieses Besteuerungsrecht an das andere Land geht, dann greift in diesem Moment des steuerlichen Wegzugs die deutsche Wegzugsbesteuerung.
@@jayfraxteaGeht noch schlimmer da wird noch der Progressionsvorbehalt zuschlagen. Bzw. Wenn die Steuerlast im Ausland geringer ist wird noch nachversteuert
@@hugohabicht9957, rechnerisch ist der Progressionsvorbehalt fÞr die nicht ausgenommenen EinkÞnfte weniger schlimm als wenn es gar kein DBA gÃĪbe und der Steuerpflichtige in beiden LÃĪndern potentiell sein Welteinkommen voll versteuern mÞsste.
Sofern es ein DBA gibt hast Du mit dem Progressionsvorbehalt recht: stellen wir uns vor, ein Steuerpflichtiger lebt und erwirtschaftet in einem auslÃĪndischen Staat mit DBA mit gewerblicher Arbeit 200.000⎠und in Deutschland mit Vermietung 12.000âŽ. Wenn der DBA eine Freistellung mit Progression vorsieht, dann werden die 200.000⎠im Ausland versteuert und die 12.000⎠in Dtl., aber das dt. FA verlangt wegen der Progression, die auf das Welteinkommen gerechnet wird, nicht 14% ESt sondern um die 42%. Was fÞr ein bestimmtes Land gilt ist im jeweiligen DBA nachzulesen.
Generell wird man davon ausgehen mÞssen, dass so eine Progressionsregel Þber die beschrÃĪnkte Steuerpflicht bei EinkÞnften aus Immobilien auch ohne dt. Wohn-/Aufenthaltsort gilt! ZinshÃĪuser in Dtl. aufbauen und dann nach Zypern auswandern um dort weniger Steuern zu zahlen funktioniert demnach vermutlich nicht.
Genau, entweder will man mit allen Konsequenzen im Ausland oder in Deutschland steuerpflichtig sein. DarÞber sollte man sich rechtzeitig klar sein. @@jayfraxtea
@@ralfwindte5986, "entweder oder" ist nicht, denn wie gesagt gibt es die beschrÃĪnkte Steuerpflicht und auch andere FÃĪlle (z.B. Erbschaften), bei denen ein im Ausland Lebender eben doch in die deutsche Steuerpflicht rutscht.
Das einzige wo man selbst sauber Þber "entweder oder" gestalten kann ist die unbeschrÃĪnkte Steuerpflicht, die man durch echten Wegzug und Wohnort/gewÃķhnlichen Aufenthalt/BetriebsstÃĪtte/Ort der gew. GeschÃĪftsfÞhrung selbst bestimme kann. Wer die Programme linker Parteien in Deutschland liest, der weià dass diese danach trachten, Deutsche auch nach einem Wegzug weiter unbeschrÃĪnkt zur Kasse zu bitten, aber das wird so bald nicht kommen.
Ich lebe seit 2007 in der TÞrkei. Alledings reise ich1 bis 2 Mal im Jaht nach D ( wo ich abgeml bin).
Ich plane aber mir ein kleines Appartment zu kaufen zwecks Eigennutz (Ferien, Familienbesuch).
Werde ich dann steuerpflichtig?
Ja
@@georgk4207 nur auf die Wohnung?
Wenn meine Frau in Deutschland wohnen bleibt und ich ins EU Ausland auswandere... bin ich dann dennoch in Deutschland steuerpflichtig?
Kann ich mein Haus meinen Kindern vermieten und z.B in die Schweiz auswandern was wÞrde mit der Miete passieren wird die in der Schweiz versteuert ?
Ich denke da auch an eine VermÃķgensverwaltende GmbH oder ÃĪhnlich in die ich mein Haus und Firmenimobilie stecke ?
Deutsche Steuereinnahmen in der Dt Stadt somit in der Stadt zu ErklÃĪren.
Muss Wegzugssteuer auf Eigentum gezahlt werden, wenn man aus DE auswandert und die Wohnung an Familienmitglied vermietet ist?
Wegzugsteuer nur auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
Wenn ich 9 Monate im EU-Ausland leben wÞrde, weil ich dort meinen Hauptbetrieb habe, und zur Erntezeit fÞr 3 Monate zum Winzerhof zurÞckkehren wÞrde, auf welchem mein Bruder dauerhaft lebt, wie einigt man sich mit dem Finanzamt, wenn der Betrieb mir hÃĪlftig gehÃķrt, hinsichtlich des Gesamteinkommens ?
Ein Freund von mir, Fachanwalt fÞr Steuerrecht, hat mal fÞr einen Mandanten mit Wohnorten in Dtl. und Fra mit den beiden FinanzÃĪmtern geklÃĪrt, wo der StPfl ansÃĪssig sei. Die beiden Ãmter haben miteinander gefeilscht auf dem Niveau von Strohhalmziehen. Relevant war da weniger der konkrete Steuerpflichtige, sondern wie viele Steuerpflichtige das eine Amt bisher bekommen hat und wieviele das andere. So eine Einigung will man nicht, weil man dadurch die GestaltungsmÃķglichkeiten aus der Hand gibt.
Generell gibt es bei einer auslÃĪndischen Saisonarbeitskraft, die an dem Betrieb beteiligt ist, mehrere (min. 4) GestaltungsmÃķglichkeiten.
@@jayfraxtea Danke fÞr die Info.
Prinzipiell ist man dort steuerpflichtig, wo man sein Haupteinkommen bezieht und lebt. Also mehr als die HÃĪlfte des Jahres muss man im Ausland sein, damit man eben dort steuerpflichtig ist. Wenn man aber auch in Deutschland arbeitet gibt es Doppelbesteuerungsabkommen. Oder man ist eben Saisonkraft, die pauschal besteuert wird. Das geht aber nicht mit drei Monaten. Also dann doch in Franjreich Steuern zahlen, weil Hauptwohnsitz, lÃĪngster Aufenthalt. Es gibt aber auch andere GestaltungsmÃķglichkieten.
@@franzengel3806, das stimmt so nicht! § 1 Abs. 1 EStG: NatÞrliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewÃķhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschrÃĪnkt einkommensteuerpflichtig. Es zÃĪhlt also, wo man (oder der Ehepartner mit Kindern) lebt! Das ist das Grundprinzip, von dem dann fÞr einzelne Steuerarten abgewichen wird, sowie die DBAs, die dem EStG vorgehen. Mit gewÃķhnlichem Aufenthalt und einziger BetriebsstÃĪtte in RumÃĪnien kÃķnnte ich als SelbstÃĪndiger 100% meiner EinkÞnfte mit deutschen Kunden machen und wÞrde gem. dt.-rum. DBA nur in RumÃĪnien versteuern (mit 10% statt mit 3x+%).
@@jayfraxtea Irgendwo mÞssen diese natÞtlichen Personen ja leben. Und wenn sie hauptsÃĪchlich im Ausland leben, werden sie auch dort versteuert. Kommt auch darauf an, welches Einkommen man erzielt. KapitaleinkÞnfte werden wohl dort verstuert, wo sie erzielt werden. Und die unselbstÃĪndige Arbeit wohl auch. Hat man Einkommen in zei verschiedenen LÃĪndern, wird wohl jedes Einkommen gesondert versteuert (im jeweiligen Land). Ich habe mein Einkommen in der Schweiz versteuert, als ich in der Schweiz gearbeitet habe. Mit Wohnsitz in Deutschland. War Saisonarbeit. Das restliche Jahr habe ich in Deutschland gearbeitet; das wurde in Deutschland versteuert.
Kann ich die Wegzugsbesteuerung vermeiden, indem ich in Deutschland ein Zimmer behalte?
Ja! Absolut.
Wie siehts denn mit Auswandern und nicht bewohnbarem Grundeigentum aus?
Keine Wohnung, kein Wohnsitz!
@@PerspektiveAusland Sind zwei einzelne HÃĪuser, aber vÃķllig desolat, unbewohnbar und einsturzgefÃĪhrdet. Als was zÃĪhlt das?
Das ist aber nicht vollstÃĪndig korrekt !
Auch wenn ich meinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben habe ,dort aber mein Einkommen habe und versteuere,dann kann ich auch die unbegrenzte Steuer beantragen.
Alle Deutschen Auswanderer dÞrfen ihre Miet- und Eigentumswohnungen in Deutschland behalten. Allerdings mÞssen sie damit rechnen, dass sie weiterhin fÞr das Finanzamt ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland behalten! Das gilt erst Recht, wenn die Auswanderer ihre Deutschen Wohnungen vermieten!
Eine nichtvermietete Wohnung ist ein Problem, stimmt.
Was ist wenn man einen Self Storage oder Keller von jemand fremden anmietet? Kann das Probleme ergeben?
Nein, es sei denn Du stellst ein schlafbereites Bett rein.
@@christianschoppe468 Ein Self-storage kann aber ein Hinweis darauf sein, dass man die Intention hat,zurÞckzukehren. Definitiv ein negativer Baustein im Gesamtbild. Der Lagerraum sollte daher meines Erachtens nach mÃķglichst zeitnah aufgelÃķst werden.
Es ist dumm, sich in Deutschland der Steuer zu entziehen. Ich lebe schon seit 35 Jahren in Brasilien, hab seit ewigen Zeiten auch die Doppelstaatsbuergerschaft, mache aber trotzdem jedes Jahr in Deutschland meine Steuererklaerung. Als Selbstaendiger kann ich da ganz legal, durch die unterschiedlichen Abschreibungs- und Rueckstellungsmoeglichkeiten der beiden Laender, nicht nur Steuern sparen sonden auch steuerfrei Vermoegenswerte aufbauen und das ist wichtig... absolut legal... illegales mach ich generell nicht... nicht weil ich ein so moralischer Mensch bin, sondern weil man langfristig da echt Aerger bekommen kann und massiv Vermoegen auch wieder verlieren kann.
Gruss aus Brasilien
Wenn nicht ich, sondern meine Frau eine Arbeitsstelle im Ausland hat, gelte ich damit auch als weggezogen?
Nein, deine Frau ist weiterhin in D unbeschrÃĪnkt steuerpflichtig
Naja, entweder zahle ich Steuern in D oder im Ausland. Ich bin sicher, dass D mit jedem EU-Land Doppelsteuerabkommen abgeschlossen hat. Da muss man einen Experten zuziehen (entweder in D oder im Ausland), der einem die Steuersache optimal regelt. Wenn das einmal aufgegleist ist (und das kostet fÞr Leute mit Normalbedingungen nicht mehr als ein paar hundert Euro), dann kann man es allenfalls in Zukunft selbst erledigen.
Nein, kann man so nicht sagen. Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Irland, Zypern und Malta besteuern allesamt bestimmte EinkÞnfte nicht bei richtiger Gestaltung. Ergo sind diese EinkÞnfte auch auÃerhalb des DBAs. Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland und bist somit auch dort unbeschrÃĪnkt steuerpflichtig, zahlst du unnÃķtigerweise auf diese EinkÞnfte.
Naja, das kann man halt nicht ÃĪndern. Wer als Otto Normalverbraucher aus D offiziell in zwei LÃĪndern leben will, der muss halt damit rechnen, dass die Steuern allenfalls hÃķher sind, als wenn er sich steuertechnisch fÞr ein Land entscheidet. Viele Leute aus D haben ja dank Familie, Verwandten und Freunden in D und dank des Schengenraumes die MÃķglichkeit unterhalb des Radars des Fiskus bliebige Besuche vom EU - Ausland aus in D zu unternehmen. Ausserdem ist ein D-BÞrger immer noch besser dran als ein US-BÞrger, der auf der ganzen Welt US steuerpflichtig ist, ganz egal, welches AufenthaltsverhÃĪtnis er zur USA hat. @@PerspektiveAusland
Was ist mit der 183 Tage Regelung??? Ich verstehe das man damit nicht steuerpflichtig ist.
Spielt nur eine untergeordnete Rolle. Hast du einen Wohnsitz in D, bist du unbeschrÃĪnkt steuerpflichtig in D. Egal wie viele oder weniger Tage du in D bist.
Seit wann kann ein stÞck papier (person) eine wohnung nutzen...? das kÃķnnen nur menschen..
Super interessiert! Was ist, wenn ich mit meiner Mutter, jeweils 50/50 eine Wohnung besitzen und meine Mutter drin wohnt, nicht ich. Ich auswandere aus. Was ist der beste Weg?
Ist die Wohnung Þberhaupt fÞr mich ein Problem, wenn meine Mutter darin wohnt?
Meine Mutter einen Mietvertrag machen? Wenn ja, wie hoch muss die Miete sein? Muss meine Mutter mir auch dann als Beweislage das Geld Þberweisen?
HILLFFEEEEE
weià nicht, wie ich das Problem lÃķsen soll. ððð
Ich gehe davon aus, dass die Wohnung vor der Auswanderung dein Wohnsitz ist. Schau, dass keine Sachen von dir in der Wohnung sind. Wenn du in Deutschland zu Besuch bist, am besten ins Hotel gehen und nicht in der Wohnung Þbernachten.
Ich habe tatsÃĪchlich in der Wohnung nie gewohnt. Meine Mutter hat da immer gewohnt und wohnt immer noch da. Reicht das aus, um kein Wohnsitz zu erzeugen?
600k dividiert durch 8..........ergibt AHV ERGÃNZUNGSLEISTUNGEN
Interessanter Beitrag.Was nicht angesprochen wird ist Folgendes:
Wie erreiche ich es,dass ich -nach meinem Wegzug ins EU-Ausland - in Deutschland unbegrenzt steuerpflichtig BLEIBE?
Ist zum Beispiel wichtig fÞr Rentner und PensionÃĪre,welche in Deutschland Renten oder Pensionen beziehen.
Du kannst dich freiwillig als unbeschrÃĪnkt steuerpflichtig melden. Kontaktiere mal FA Neubrandenburg oder deinen Steuerberater
KÃķnigreich Deutschland ... einfach mal kontaktieren Peter klÃĪrt euch mal auf was sache ist...
Ach ja, die ReichsbÞrgerâĶ ð Uns interessiert die Zukunft, nicht die Vergangenheit. Wer will wirklich in einem Land leben, das von Heinrich XIII regiert wird? Was wir brauchen ist mehr Freiheit und nicht weniger.
Wie ist es, wenn ich als Rentner ins Ausland gehe und ein Mehrfamilienhaus und ein Einfamilienhaus sind vorhanden. Das EinFamilienhaus soll als Urlaubsunterkunft bleiben.
Nicht mal wenn man zu Besuch kommen wird ???? Darf man nicht mal bei Eltern wohnen ???
Besuch kein Problem. Ein Zimmer im Haus Deiner Eltern, wo deine Sachen drin sind ist potenziell ein Problem!!
@@PerspektiveAusland dann muss man nackig laufen ðĨī
ð
â@@PerspektiveAuslandwas? Hahaha. Der Staat muss dann unterscheiden, ob die Unterhosen im Zimmer mir oder meinem Vater gehÃķren... ðð
Bum Bum Becker war eben nicht der hellste Kopf ...
5:30 wo und wieviel Zahle ich dann die Steuer fÞr die Miete? bzw. wenn ich die Immo verkauften sollte? - und muss, sollte ich vorher oder nach der Auswanderung verkaufen oder ist das egal? Herzlichen Dank!
Wer hat die Beweislast?
Im Zweifelsfall der Steuerzahler
Ist man noch eine freie Burger?
Wohneigentum?? Niemand hat unter der Fa. Germany eigentum..nur Besitz...
Durch den Eintrag ins Grundbuch ist man nur noch besitzer wie beim kfz auch. Steht doch sogar dabei..... ganz klein.... vertrÃĪge sollte man lesen und verstehen ...
Ohne Einkommen, wenn man vom ersparten lebt sollte das aber geht.
Der Staat zwingt die Menschen zu mogeln, passt zu den korrupten Feudalherren in Berlin.
Inzwischen bezahlen wir ja schon fÞr die Luft Steuern.
Unfassbar. Gruà aus dem Exil. Bin da raus ..
Nee, wenn das ersparte Zinsen sind dann sind die da!
Wir brauchen jeden Wohnraum fÞr unsere FlÞchtlinge!
Im Ernst??? Nimm sie doch in Dein Wohnzimmer, die netten Taliban... ðĪŊðĪĄ
@@boomerangsruckflug8513 Kommt die Talibahn mit Ãkostrom? Egal! Stell dir vor, du nimmst in deinem zu Hause so etwa 20 FlÞchtlinge auf. DafÞr kannst du richtig abkassieren. Es spart auch noch Heizkosten. Deine Alte nervt nicht mehr. Und wenn du so eine widerspenstige Tochter hast, auch die wird ruhig gestellt. Man muss die Vorteile nur erkennen.
@@boomerangsruckflug8513 Ich sollte aber fairerweise sagen, dass ich in Paraguay lebe. Ja, vor zwei Jahren habe ich mir noch 46 ha Land gekauft. Da muss eingezÃĪunt werden. Es mÞssen Wasserstellen gegraben werden und UnterstÃĪnde so wie Verladerampen fÞr Rinder gebaut werden. Tja, da habe ich gefragt, ob vielleicht so etwa 20 FlÞchtlinge kommen mÃķchten. Freie Kost - lecker Schweinefleisch. Sie dÞrfen umsonst die UnterstÃĪnde der Rinder zum schlafen benutzen und bis auf ein paar Schlangen sind sie hier sicher. Leider ist niemand gekommen. Hast du eine Ahnung, woran das liegt?
Neidisch?