Für alle die der Ausgang (Stand 27.06.2024) interessiert: nach einer Ortsbegehung durch den Senat, bei der festgestellt wurde, dass durch die Durchsetzung 80% der Fensterfläche betroffen wären, und eine ausreichende Licht- und Luftzufuhr der Wohnung nicht mehr Gewährleistet wäre. Aus diesem Grund wurde die Entscheidung abgeändert, dass das Fensterrecht in diesem konkreten Fall unzulässig sei. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und gegen die Entscheidung wurden schon Rechtsmittel eingelegt. Der Kläger hat zwei Monate Zeit (kann auf Antrag verlängert werden), den Anspruch zu begründen, wonach der angeklagte auch noch einmal eine Frist für die Begründung bekommt. Das Ende ist also noch offen. Quelle: Bayrischer Rundfunk Artikel "Berufungsurteil in Nachbarschaftsstreit um Blicke aus Fenstern" (dieses Video hier ist dort auch verlinkt). www.br.de/nachrichten/bayern/nachbarschaftsstreit-um-fensterrecht-berufungsurteil-gefallen,UGbwOiY
Ach was, das sind ja tolle Neuigkeiten! Gerade eben habe ich mein Unverständnis hier in einem Kommentar darüber geäußert, dass man ein altes Recht anwendet, no matter what. Meine Überlegung war die, ob es nicht so etwas wie eine Zumutbarkeits-Klausel gibt, die man hier anwenden könnte. Egal was es war, ich hoffe für den armen, betroffenen Mieter, der mir schon richtig leid getan hat, als ich einen anderen Bericht darüber gesehen hatte, das final zu seinen Gunsten entschieden wird! Alles andere wäre auch gar nicht zumutbar! Darüber sind wir uns doch hoffentlich alle einig… ✌️
@@FlintLetsPLaysDas wollte ich auch sagen. Für sowas sollte es sowas wie nen Common Sense Paragrafen gegen wo auf Antrag bei Zustimmung des Richters ein Geschworenengericht zustande kommt. Dann hätten solche Spirenzien von solchen 1 Pimmel schnell ein Ende.
@@chrisg9190 Das sagt ja auch das Zitat aus. Eigentlich geht es: Wer solche Freunde hat braucht keine Feinde. Man wendet es an, wenn einem vermeintliche Freunde in den Rücken fallen, sich als falsche Freunde erweisen.
In Bayern hast Du grundsätzlich doch nur neidische Wichser neben Dir wohnen 😂 (ich spreche da aus Erfahrung und habe aufgrunddessen dieses arrogante Bundesland verlassen😅)
es bräuchte mehr Transparenz und weniger Rechte der eigenen Privatsphäre in solchen Fällen. Der nette Nachbar kann vor Gericht klagen, zeigt sich hier jedoch nicht? Was für ein Lackaffe.
Grillt der Nachbar gelegentlich? Parkt sein Besuch öfters falsch? Schnarcht er bei geöffnetem Schlafzimmerfenster? Es gibt so viele schöne Gründe für einen Nachbarschaftsstreit. Sehr schade, dass sich die Justiz mit so etwas rumschlagen muss. Gibt es in BY kein verpflichtendes Schlichtungsverfahren vorab?
@@Oshimani korrigierter fun fact: Es bedeutet "Ein Auge für ein Auge" und es geht dabei um Wiedergutmachung, nicht um Rache. Das Prinzip soll nämlich gerade Rache verhindern.
Ich hab in der Nähe Holzbänke am Fluss gebaut, auf öffentlichen Grund. Wurden regelmäßig zerstört😢 Tja Nürnberg ist eben die deutscheste Stadt Deutschlands, auch heutzutage noch🙋Würde mich nicht wundern wenn es die Fenster Kläger waren🤣
Wir kennen halt nur eine Seite dieses Streits. Ich wär da vorsichtigt, nachher begann das Alles als Maiko Nachbars Hund totgefahren hatte. Wahnsinnig ist hier in erster Linie der Richter, der das durchdrücken wollte.
Ich Frage mich, warum denn das Grundstück und haus des Nachbarn, dessen garten / Haus ja erst ca 300 jahre später gebaut wurde, überhaupt so gebaut werden "durfte". Normalerweise werden solche hauser doch "Regel-konform" datu aufgefordert abgerissen zu werden... 🤔
Habe als Kind ein Haus weiter gewohnt, war früher eine Fabrik die zu Wohnungen umgebaut wurde und auf den unbebauten Grund wurden noch drei Mehrfamilienhäuser gebaut und danach erst verkauft. Ganz so drastisch wie dargestellt ist es nicht. Der hier gezeigte Eingang ist die lange Seite eines Gebäudes in L Form im inneren dieses Ls sind die Gärten/Innenhof des hier gezeigten Eigentümers und an der Spitze des kleine L Teiles ist der Neubau. Gegenüber liegen sich circa 2 Meter der Gebäude der Rest vom Neubau schaut in die Gärten/Hof des L Gebäudes und der Rest von der L Spitze schaut am Neubau vorbei. Die andere Front der hier gezeigten Wohnung schaut auf einen Parkplatz und die andere ebenfalls in die Gärten/Innenhof. Ich denke die Fenster die sich gegen überliegen sind warscheinlich Schlafzimmer oder Bad vom Neubau und einfach unglücklich geplant.
Es geht nicht um die Entfernung zum Haus, sondern um die Entfernung zur "genutzten" Grundstücksgrenze. Selbst wenn der Nachmar ein riesiges Grundstück hätte und sein Haus 2km entfernt stehen würde, dürfte er laut diesem Gesetz mit Recht klagen. Den Sinn hinter diesem Gesetz kann ich auch ein bisschen Nachvollziehen (Wenn Nachbar zwingerpartys im Wohnzimmer veranstaltet will ich das nicht sehen müssen wenn ich im Garten liege). Bei der Erstellung des Gesetzes wurde nur nicht beachtet, dass es bekloppte Menschen gibt, die aus schikane auf einhaltung klagen. Entsprechend braucht das Gesetz dringend zusatzeinschränkungen wie z.B.nur bei berechtigtes Interesse! Dann muss Nachbar nämlich dalegen WARUM er das will. Und das Gericht kann dann sagen "Ja Zwingerpartys will man wirklich nicht mit ansehen" oder "Nein, nur weil der Hausbesitzer in seiner Wohnung im Pinken T-Shirt mit neongrüner Hose rumläuft stellt kein berechtiges Interesse dar"
@@moritzlitzkendorf447in Amerika wäre sowas niemals vor Gericht gelandet. Erstens weiss ich niemand getraut hätte den anderen zu verklagen wegen so einem Schwachsinn, denn es kostet halt auch wahnsinnig viel Geld in Amerika. Und zweitens gibt's in Amerika ein Gesetz was grundsätzlich solche bagatelle scheisse gar nicht beachtet, damit sich den Gerichte damit nicht rumschlagen müssen.
Also müsste man jetzt ein 1,5 Meter tiefes Loch hinter dem Fenster graben. Dann wäre das Fenster ja ca. 1,8 Meter oberhalb vom dahinter liegenden Boden... ;-)
naja wenn der Nachbar zu eng gebaut hat lasst ihn doch sein haus abreisen und um 20 cm versetzt wieder aufbauen. Da das Haus ja 300 Jahre jünger ist sollte das doch machbar sein xD
das wird das extra3 Team 100%ig berücksichtigt haben... Das ist ja gerade das Problem, dass die Fenster "zwischen" den Grundstücken liegt, und damit eben nicht von öffentlichen Grund aus einsehbar sein dürfte...
@@fabianschmid7033 nicht so schwer. ich weiss es nicht genau, aber ich meine, es gibt nur drei oder vier, vielleicht fünf strassen in nürnberg, die so lang sind, dass sie eine so hohe hausnummer haben können. somit genügen wenige adresseingaben bei maps. und dann gibt es genügend kartendienste, bei denen man das alles schön sehen kann. auch das/diese fenster mit der hecke davor aus dem bericht und das 2017 neu gebaute haus, welches vermutlich "der" nachbar ist.
Doch, bestimmt. Aber wahrscheinlich ist der Nachbar einfach nur verdammt wohlhabend (also die untere Privatjet Mittelklasse), oder mit jemandem wichtigen verwandt oder verschwägert 🤷🏼♂️
@@moritzlitzkendorf447 Stimmt nur teilweise. Vielleicht hat er irgendwas gebaut, oder angebaut, oder die Fenster neu gemacht (also ansich neu gemacht), und dafür gelten dann die aktuellen Vorschriften. Ansich hätte er aber bei Bestandsbauten keine Chance (also der Nachbar).
"Bestandschutz", hats noch nie irgendwo gegeben, wird nur immer sehr gerne Wild um sich geschmissen ohne Ursprung und überhaupt Anwendungsfall zu kennen :) Verstößt was gegens Gesetz, dann is es wurst obs früher "Halt so war"
@@DerNektanebos Ganz genau, im Baurecht steht "Sind Fenster..." und nicht "Ist die Mauer um ein Fenster..." Außerdem gelten die 1,80 m ganz offensichtlich "hinter ihnen..." bzgl. des Erdbodens und nicht des Zimmerbodens, sonst würde diese Vorschrift ja auch z.B. für Fenster im 10. Stock gelten.
Das Fenster selbst ist doch locker 50 cm von der Außenkante der Wand entfert, von der er da gemessen wurde. Und von Wand bis Grundstücksgrenze sind was? 58 cm?!
Hab ich was am Auge? Das Fenster selbst ist doch deutlich weiter als 60 cm von der Grundstücksgrenze entfernt wenn ich sehe wo er den Zollstock anhält.
"Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Klage eines Nachbarn auf Durchsetzung des „Fensterrechts“ in der Berufungsinstanz abgewiesen. (...) Das Oberlandesgericht sah die auf das „Fensterrecht“ gestützten Anspruchsvoraussetzungen zwar grundsätzlich als gegeben, erachtete die Durchsetzung des Anspruchs im konkreten Einzelfall in der Gesamtwürdigung aber als unbillige Härte." - Pressemitteilung des OLG Nürnberg vom 24.06.2024.
Blickdicht ist nicht abgedunkelt, Milchglas ginge auch, oder eine Folie. Die 60 Zentimeter scheinen der Kameraeinstellung nach auch nur von der Hauswand an der Fensternische und nicht von der Scheibe aus gemessen zu sein. Ich bin gespannt, was gerichtlich festgestellt wird. Ich hätte laienhaft auf eine Abweisung der Klage des Nachbarns wegen unbilliger Härte getippt. (Falls das in diesem Fall Anwendung finden kann)
Das Fenster ist doch deutlich weiter weg als 0,6 Meter, es wird doch vom Fenster gesprochen und nicht von der Außenmauer. Demnach sollte das doch ganz klar kein Problem sein - wenn hier im Video korrekt zitiert wurde...
"...bis zu einer Höhe von 1,80 m über dem dahinter liegenden Boden..." Also: Bagger holen, 1,80 m tiefen Graben direkt vor dem Fenster ziehen, zack, fertig. Das komplette Fenster darf wieder genutzt werden 😉
@@TheWasteed An sich wäre das schon ne Lösung, korrekt. Aber auf der Gegenseite befinden sich halt jemand der wegen so nem Blödsinn klagt, und das deutsche Amt. Wenn du denen mit solcher Bauernschläue kommst, dann sind die erst recht beleidigt und legen dir noch mehr Steine in den Weg. So läuft es doch immer.
Sichtschutzfolie schluckt viel Licht und bei der Fenstergröße (hoch und schmal) wäre es drinnen recht dunkel. Hoffe, er kann seine Fenster so behalten.
1:30 ; also wenn man tatsächlich vom FENSTER und nicht von der Hausfassade aus misst sind das doch garantiert mehr als 60cm????? Zusätzlich sieht man im Bild 3 ausgeklappte Elemente des Meterstabs, das sind ziemlich genau 60cm bis zu Hausfassade...
Ich denke bei so moderner Optik von den Fenstern ist hier kein Denkmalschutz drauf. Weise Kunststoffrahmen mit Bodentiefen Fenstern und dem Edelstahlbügel außen gab es damals noch nicht. Bestandsschutz wäre hier eher ein Thema bzw. auch die Möglichkeit zu Lüften bezüglich Schimmel und der Gesundheit.
@@HiJk_cy das stimmt leider oder ein großer regionaler Baumogul wo bauen möchte und dort ein kleines altes geschütztes Haus steht und er dort einen großen modernen Wohnkomplex bauen möchte. Das war plötzlich morgens versehentlich abgerissen. Erst riesen Aufschrei und dann hat man nichts mehr davon gehört. So passiert in Fürth vor ein paar Jahren.
Das war ursprünglich mal ein einheitliches Grundstück. Bei der Teilung des Grundstücks hätte man diese Rechtslage berücksichtigen und darauf achten sollen, dass die neugezogene Grundstücksgrenze ausreichend weit entfernt (also mehr als 60 cm) vom Bestandsbau festgelegt wird. Das hätte diesen Ärger erspart.
Ist ein ReUpload, bitte kennzeichnen. In älteren Kommentaren wurde auch der Ort benannt. Hierbei handelt es sich beim Kläger um ein Unternehmen und es ist lediglich der Parkplatz am Haus, um den es geht.
Es gab doch mal einen Hauseigentümer, der wegen zu wenig Tageslicht nicht vermieten durfte. Wäre die logische Konsequenz, dass dieser Eigentümer hier dann sogar das Wohnrecht verliert und gar ausziehen muss? Edit: Das Video zur dunklen Wohnung: th-cam.com/video/egbKNJ5OQOw/w-d-xo.htmlfeature=shared
Ich hatte das gleiche Problem aber nicht wegen dem Nachbarn sondern wegen dem Landratsamt, mein Haus ist von 1928, es ist eine direkte Grenzbebauung.. hab ein neues Dach benötigt weil durch einen Wasserschaden beide Pfetten abgefault waren...das Landratsamt hatte gesagt wenn ich einen Bauantrag Stelle müsste ich sämtliche fester zumauern und eine Gaube zurück bauen... Obwohl alle Genehmigung vorhanden waren...
An dieser schönen Haustür bin ich auf meinem Weg zu meiner Lieblingsstelle am Fluss immer vorbeikommen 🤓 Verbergen sich echt schöne Wohnungen dahinter😃
Hmm... Ich bin der Anischt, ich habe diesen Beitrag bereits gesehen. Könnte also ein Re-Upload sein, weil entweder das alte Video nicht mehr gut genug war oder auch vllt um Klicks zu generieren und natürlich die Leute in die Mediathek zu locken. Weil hier bei YT kommt gefühlt nichts neues mehr, aber das kann ich mir auch einbilden. Und zu der Story kann man auch nciht viel sagen, außer "Typisch deutsche Bürokratie". anstatt dass Logk benutzt wird, werrden stumpf die Gesetze und andere Vorgabebn schön runtergebetet und sich fein säuberlich daran gehalten. würde mich ja mal interessieren, was bei Gericht am Ende raus kam, denn wie gesagt, der beitrag, da bin ich mir ziemlich sicher, ist schon älter, sodass der erwähnte Momnat März für eine Verhandlung dieses Jahr war.
Das aktuellste das ich finden konnte war eine Mitteilung von Juni 2024, das Oberlandesgericht hat die Klage abgewiesen, weil die Räume nicht mehr ausreichend beleuchtet und belüftet wären. Außerdem hätte wohl auch die Terrassen-/Balkontür zugemauert werden müssen was Brandschutztechnisch nicht geht (die Wohnung hätte keinen zweiten Fluchtweg mehr). Fenster dürfen also bleiben wie sie sind.
Das Recht sollte verfallen, wenn im Nachhinein daneben gebaut wird. So einfach ist das. Kann dir doch nicht einfach ne Bude vor das Fenster setzen und dann mit Recht verlangen, dass deine Fenster weichen...
Mal ein Schwatz übern Gartenzaun oder ein Kaltgetränk bei Grillware. Wir besprechen Sachen auf die Art. Es gibt bei uns sogar eine Tür im Gartenzaun. Kann man so machen - geht halt nur bei gediegener Nachbarschaft.
Naja, man muss bei der Auslegung des Gesetzen auch dessen Erstinkrafttreten berücksichtigen. So lange gibt es die modernen Fenster, die man richtig öffnen und Kippen kann, noch nicht. Es könnte sein, dass ein nur kippbares Fenster, das so montiert ist, dass man durch den beim Kippen entstehenden Spalt nicht durchschauen kann (z.B. durch eine Blende innen erreichbar), kein "Öffnen im Sinne des Gesetzes" wäre. Hintergrund des Gesetzes ist ja offensichtlich, einen zu nahen Blick zum Nachbarn zu verhindern, was durch ein "nur kippbares" gegen seitliches Durchblicken durch den entstehenden Spalt gesichertes und mit Blickschutzfolie versehenes Fenster erfüllt würde.
Also wie kommt man als Nachbar darauf dieses Gesetz überhaupt zu kennen? Wusste der schon vorher davon? Oder hat der sich ernsthaft daran gestört, und dann gesucht ob es ein Gesetz dafür gibt? Lächerlich...
Müssen Mietwohnungen nicht eine bestimmte Menge an Fenstern haben? Wie isf es denn wenn diese Fenster verdunkelt werden müssen und nicht mehr geöffnet werden dürfen? Zählen diese Fenster dann trotzdem?
😂Warum darf der Vogel überhaupt so nah an einen Denkmal bauen, dass sollte doch erst einmal befundet werden. Auch weil das Gebäude 300 Jahre länger am Platz steht 😅. Willkommen in Doofland
Art. 43 Fensterrecht (1) 1Sind Fenster weniger als 0,60 m von der Grenze eines Nachbargrundstücks entfernt, auf dem Gebäude errichtet sind oder das als Hofraum oder Hausgarten dient, so müssen sie auf Verlangen des Eigentümers dieses Grundstücks so eingerichtet werden, daß bis zur Höhe von 1,80 m über dem hinter ihnen befindlichen Boden weder das Öffnen noch das Durchblicken möglich ist. 2Die Entfernung wird von dem Fuß der Wand, in der sich das Fenster befindet, unterhalb der zunächst an der Grenze befindlichen Außenkante der Fensteröffnung ab gemessen. (2) Den Fenstern stehen Lichtöffnungen jeder Art gleich.
@@bastianwolfinger8763 hab gerade nachgelesen. Tatsächlich gilt der Abstand ab Hauswand. 😂 bei Balkonen natürlich nicht, da wird ab Außenkante Balkon gemessen.
@@niklasn.4529 das dachte ich zunächst auch, oder alternativ ein Sichtschutzzaun. Aber dass wird man wahrscheinlich nicht dürfen, weil es das historische Erscheinungsbild vom Gebäude stören würde....
Also Sichtschutz würde ich im Schlafzimmer ja selbst wollen :D Wobei Vorhang reichen könnte. Milchglas ist übrigens nach dem Gesetz in Bayern wohl voll ok, muss nicht dunkel sein. Dennoch natürlich etwas absurd. Aber extra3 hat auch wieder "vergessen" zu erwähnen, dass das Gericht halt im Sinne des Wohnungsbesitzers entschieden hat. Dann wäre der Beitrag aber nicht mehr spannend. Denn unsinnige Klagen gibt es viele in Deutschland...
Wie kam das überhaupt zustande? Gab es persönliche Probleme und der Nachbar ist zufälig Jurist oder in der Baubehörde beschäftigt, der dachte sich: "Jo, ich finde schon was, um dem Stelzer von nebenan ans Bein zu miktieren!" Sonst fällt sowas doch nie auf.
Da dürfte sich jemand an dem Baby geschrei gestört haben und deshalb macht er sich so unbeliebt.... Das würde ich zumindest mal sagen, mit hinblick auf das zu sehende Kinderbett / Wiege im Video.
Ich frag mich immer was geht in soöchen Köpfen vor? Also der Nachbar da gegenüber der lüftet - und wenn er lüftet kann ich in seine Wohnung schauen - davor muss ich mich schützen - am besten in dem ich das gerichtlich verbieten lasse. Also nicht das er auf die Idee kommt einfach nicht zum Nachbarn zu glotzen wenn der sein Fenster auf hat.
Was muss in den Menschen kaputt sein, dass man 1. diesen Paragraf findet und 2. diesen dann gerichtlich durchsetzen möchte und um quasi die Freiheit rauben?
Also liegt es nicht an den Behörden, sondern an den Nachbarn. Und blickdicht bedeutet nicht zumauern. Gibt folie die blickdicht ist aber Licht durch lässt.
Wenn die anderen tricksen, könnt ihr das doch auch mit dem Fenster. Ich würde einfach ein doppeltes Fenster rein machen, weil wir haben ja die 1,80 m Höhe und ich würde dann den unteren Teil zum Öffnen gestalten und normal und würde den oberen Teil als Fenster gestalten mit eine Art Milchglas, wo man nicht durchsehen kann. Somit kommt genügend Sonne rein, man kann lüften,man braucht halt andere Fenster…
hä ? der komplette untere Teil BIS zu den 1,80 muss verschlossen und blickdicht sein.... wo is da der Trick wenn du das alles zuklebst und dann nur noch ~10 CM Fenster hast ??
Was sagt eigentlich der Denkmalschutz dazu? Ein so altes Haus steht doch sicher unter Denkmalschutz oder lässt sich darunter stellen. Dann darf da nicht so viel am erscheinungsbild - wozu auch fenster gehören - geändert werden ;)
Wenn das Haus zuerst da war, ist die Sache doch klar. Manchmal denke ich darüber nach, Schöffe zu sein. Und erzählt mir nicht, die dürften nur nach Verwaltungsverordnungen entscheiden. Für so einen Fall hätte ich dann ein Exemplar des Grundgesetzes dabei.
Interessant, aber ohne genaue Kenntnis der Sachlage ist es sehr schwer zu sehen, was genau das Argument ist. Baurechtsanwälte gehören nicht umsonst zu den teuersten Anwälten überhaupt.
die Hauswand ist weniger als 0,6m vom Nachbargrundstück entfernt. Das Fenster sitz doch aber gut 30-40cm tief in der Mauer. Also sind es von Fenster bis Grundstücksgrenze locker über 0,6m.
Naja Blickdicht heißt nicht, dass es Licht undurchlässig ist. Blöde, wenn es eine Einschränkung ist, aber umgekehrt, sind solche Regeln auch erlassen, damit es ein wenig Privatsphäre gibt.
Man könnte das später hinzugebaute Nachbarhaus abreißen und dem Nachbarn ein neues Haus bauen, welches den aktuellen Richtlinien entspricht, also auch mit Fensterabstand. Die Rechnung dafür geht an die Architektenhaftpflichtversicherung, denn der Architekt des Nachbarhauses hätte erkennen müssen, dass das Nachbarhaus so nicht hätte gebaut werden dürfen.
Für alle die der Ausgang (Stand 27.06.2024) interessiert: nach einer Ortsbegehung durch den Senat, bei der festgestellt wurde, dass durch die Durchsetzung 80% der Fensterfläche betroffen wären, und eine ausreichende Licht- und Luftzufuhr der Wohnung nicht mehr Gewährleistet wäre. Aus diesem Grund wurde die Entscheidung abgeändert, dass das Fensterrecht in diesem konkreten Fall unzulässig sei.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und gegen die Entscheidung wurden schon Rechtsmittel eingelegt. Der Kläger hat zwei Monate Zeit (kann auf Antrag verlängert werden), den Anspruch zu begründen, wonach der angeklagte auch noch einmal eine Frist für die Begründung bekommt.
Das Ende ist also noch offen.
Quelle: Bayrischer Rundfunk Artikel "Berufungsurteil in Nachbarschaftsstreit um Blicke aus Fenstern" (dieses Video hier ist dort auch verlinkt).
www.br.de/nachrichten/bayern/nachbarschaftsstreit-um-fensterrecht-berufungsurteil-gefallen,UGbwOiY
Wahrscheinlich in einer ganzen Folge. Da kann x3 ja mal durcheinander kommen 😂
Ganze Folgen gibt es ja nicht mehr.
Ach was, das sind ja tolle Neuigkeiten! Gerade eben habe ich mein Unverständnis hier in einem Kommentar darüber geäußert, dass man ein altes Recht anwendet, no matter what. Meine Überlegung war die, ob es nicht so etwas wie eine Zumutbarkeits-Klausel gibt, die man hier anwenden könnte.
Egal was es war, ich hoffe für den armen, betroffenen Mieter, der mir schon richtig leid getan hat, als ich einen anderen Bericht darüber gesehen hatte, das final zu seinen Gunsten entschieden wird! Alles andere wäre auch gar nicht zumutbar! Darüber sind wir uns doch hoffentlich alle einig… ✌️
@@Christian-zd6vf bei solchen Nachbarn braucht man keine Feinde mehr.
@@FlintLetsPLaysDas wollte ich auch sagen.
Für sowas sollte es sowas wie nen Common Sense Paragrafen gegen wo auf Antrag bei Zustimmung des Richters ein Geschworenengericht zustande kommt. Dann hätten solche Spirenzien von solchen 1 Pimmel schnell ein Ende.
Weiß nicht was mehr meschugge ist. Die Existenz dieses Rechts oder der Kläger.
Wer solche Nachbarn hat, der braucht keine Feinde mehr.
Schlimmer noch, wenn die Regierung ein "Fensterrecht" verfasst hat, auf das sich der Nachbar berufen kann.
NA ja der Nachbar ist ja schon dein Feind :)
@@chrisg9190 Das sagt ja auch das Zitat aus. Eigentlich geht es: Wer solche Freunde hat braucht keine Feinde. Man wendet es an, wenn einem vermeintliche Freunde in den Rücken fallen, sich als falsche Freunde erweisen.
Also deutsche Nachbarn?
In Bayern hast Du grundsätzlich doch nur neidische Wichser neben Dir wohnen 😂 (ich spreche da aus Erfahrung und habe aufgrunddessen dieses arrogante Bundesland verlassen😅)
Na das klingt doch nach einer netten Nachbarschaft
Bayern halt, ich meine Klein Österreich....
@@DrCoreNene, des ist Franken 😁
Bayern existiert lediglich drum herum 😊
es bräuchte mehr Transparenz und weniger Rechte der eigenen Privatsphäre in solchen Fällen. Der nette Nachbar kann vor Gericht klagen, zeigt sich hier jedoch nicht? Was für ein Lackaffe.
@@DrCore Sooch du nu amol zu an Frangn dass der a Bayer is --- dann host Brobleme...🤣😂
Ich kenne den Nachbarn aus beruflichen Gründen. Der Typ hat nicht alle Tassen im Schrank.
Bist du der Anwalt?
@@ramdas363 zum Glück nicht.
Du bist Pyschiater?
Psychiater.......🙂
Dann schenke ihm doch ein paar.
Grillt der Nachbar gelegentlich? Parkt sein Besuch öfters falsch? Schnarcht er bei geöffnetem Schlafzimmerfenster? Es gibt so viele schöne Gründe für einen Nachbarschaftsstreit.
Sehr schade, dass sich die Justiz mit so etwas rumschlagen muss. Gibt es in BY kein verpflichtendes Schlichtungsverfahren vorab?
Bayern ist halt was „ganz besonderes“ wie ein Kind mit Epilepsie Helm.
Im Bayern gibs nicht mal anständige Gesetze.. Wie sollen die denn ..... 😅
Dem Nachbarn würde ich ebenfalls richtig Ärger bereiten. Dann sieht der mal, wie es ist.
@@mainhattan6038jawoll. Wie in der Bibel. Auge um Auge, Zahn um Zahn.
Und sich dann wundern warum Probleme eskalieren statt gelöst zu werden😂
@@Oshimani korrigierter fun fact: Es bedeutet "Ein Auge für ein Auge" und es geht dabei um Wiedergutmachung, nicht um Rache. Das Prinzip soll nämlich gerade Rache verhindern.
Was muss eigentlich in jemandes Leben schiefgelaufen sein, das man so unangenehm sein kann? Der Wahnsinn!
Kenne leider nur solche dt. Nachbarn.
Ich hab in der Nähe Holzbänke am Fluss gebaut, auf öffentlichen Grund. Wurden regelmäßig zerstört😢 Tja Nürnberg ist eben die deutscheste Stadt Deutschlands, auch heutzutage noch🙋Würde mich nicht wundern wenn es die Fenster Kläger waren🤣
Wir kennen halt nur eine Seite dieses Streits.
Ich wär da vorsichtigt, nachher begann das Alles als Maiko Nachbars Hund totgefahren hatte.
Wahnsinnig ist hier in erster Linie der Richter, der das durchdrücken wollte.
@@Tudsamfa ich hab jetzt den Eindruck, dass Du der ominöse Kläger bist. 🤔
Wieso? Typischer deutscher eigentlich. Der steht um 5 Uhr auf am Sonntag und brennt der Unkraut mit Gasbrenner aus den ritzen
Ich Frage mich, warum denn das Grundstück und haus des Nachbarn, dessen garten / Haus ja erst ca 300 jahre später gebaut wurde, überhaupt so gebaut werden "durfte".
Normalerweise werden solche hauser doch "Regel-konform" datu aufgefordert abgerissen zu werden... 🤔
Habe als Kind ein Haus weiter gewohnt, war früher eine Fabrik die zu Wohnungen umgebaut wurde und auf den unbebauten Grund wurden noch drei Mehrfamilienhäuser gebaut und danach erst verkauft. Ganz so drastisch wie dargestellt ist es nicht. Der hier gezeigte Eingang ist die lange Seite eines Gebäudes in L Form im inneren dieses Ls sind die Gärten/Innenhof des hier gezeigten Eigentümers und an der Spitze des kleine L Teiles ist der Neubau. Gegenüber liegen sich circa 2 Meter der Gebäude der Rest vom Neubau schaut in die Gärten/Hof des L Gebäudes und der Rest von der L Spitze schaut am Neubau vorbei. Die andere Front der hier gezeigten Wohnung schaut auf einen Parkplatz und die andere ebenfalls in die Gärten/Innenhof. Ich denke die Fenster die sich gegen überliegen sind warscheinlich Schlafzimmer oder Bad vom Neubau und einfach unglücklich geplant.
Es geht nicht um die Entfernung zum Haus, sondern um die Entfernung zur "genutzten" Grundstücksgrenze.
Selbst wenn der Nachmar ein riesiges Grundstück hätte und sein Haus 2km entfernt stehen würde, dürfte er laut diesem Gesetz mit Recht klagen.
Den Sinn hinter diesem Gesetz kann ich auch ein bisschen Nachvollziehen (Wenn Nachbar zwingerpartys im Wohnzimmer veranstaltet will ich das nicht sehen müssen wenn ich im Garten liege). Bei der Erstellung des Gesetzes wurde nur nicht beachtet, dass es bekloppte Menschen gibt, die aus schikane auf einhaltung klagen.
Entsprechend braucht das Gesetz dringend zusatzeinschränkungen wie z.B.nur bei berechtigtes Interesse!
Dann muss Nachbar nämlich dalegen WARUM er das will. Und das Gericht kann dann sagen "Ja Zwingerpartys will man wirklich nicht mit ansehen" oder "Nein, nur weil der Hausbesitzer in seiner Wohnung im Pinken T-Shirt mit neongrüner Hose rumläuft stellt kein berechtiges Interesse dar"
@@stefanwallau1650 *Swingerparties
Einfach einen Antrag auf den Abriss von dem neueren Gebäude stellen, da dieses Gebäude einem die Sicht versperrt.
@@pol.k Ahh, noch haben wir keine amerikanischen Verhältnisse. Noch nicht.
Tja, da hat er wohl die Frist versäumt. Halt nicht aufgepasst.
@@moritzlitzkendorf447in Amerika wäre sowas niemals vor Gericht gelandet. Erstens weiss ich niemand getraut hätte den anderen zu verklagen wegen so einem Schwachsinn, denn es kostet halt auch wahnsinnig viel Geld in Amerika. Und zweitens gibt's in Amerika ein Gesetz was grundsätzlich solche bagatelle scheisse gar nicht beachtet, damit sich den Gerichte damit nicht rumschlagen müssen.
Also müsste man jetzt ein 1,5 Meter tiefes Loch hinter dem Fenster graben. Dann wäre das Fenster ja ca. 1,8 Meter oberhalb vom dahinter liegenden Boden... ;-)
Omg das ist so dumm das könnte funktionieren.
Wahrscheinlich greift dann irgendein Gesetz, dass Bauarbeiten an der Grundstücksgrenze betrifft
Wenn dabei das Lochgrabunggesetz Kurz LoGrage beachtet wird, sehe ich keine Probleme.
Mit dem dahinter liegenden Boden ist der Fußboden im Haus gemeint, was logisch ist und was man im Video auch sieht ;)
naja wenn der Nachbar zu eng gebaut hat lasst ihn doch sein haus abreisen und um 20 cm versetzt wieder aufbauen. Da das Haus ja 300 Jahre jünger ist sollte das doch machbar sein xD
Es ist ja die Grundstücksgrenze die zu nah an diesem Haus ist. Das Nachbarshaus wird wohl weiter entfernt sein
Reupload bitte kennzeichnen. Wie ist die Geschichte weiter gegangen
ohne Witz... einfach Frech der Community gegenüber
Klagt doch ein - gibt in Bayern bestimmt Reupload-Kennzeichnungs-Pflicht.
@@sarahwessels7020 ich hab doch bitte gesagt oder? Aber ich denke man kann sich über alles aufregen wenn man nur will.
@@sarahwessels7020 dürfen sich gerne ein Beispiel an ARTE nehmen, die kennzeichnen mittlerweile sehr gut
@@catch_me_if_you_can1147 stimmt, vielleicht hätte ich eher den Kommentar unter deinem verlinken sollen, du hast ja tatsächlich höflich drum gebeten
Nächste Sache: es gilt Panoramafreiheit, sprich: das Haus des Nachbarn ist von öffentlichem Straßenland filmbar, sofern es dort sichtbar ist.
das wird das extra3 Team 100%ig berücksichtigt haben...
Das ist ja gerade das Problem, dass die Fenster "zwischen" den Grundstücken liegt, und damit eben nicht von öffentlichen Grund aus einsehbar sein dürfte...
So isses.
Wie hast du das Haus gefunden? Bzw. Wo liegt es genau?
@@fabianschmid7033
nicht so schwer. ich weiss es nicht genau, aber ich meine, es gibt nur drei oder vier, vielleicht fünf strassen in nürnberg, die so lang sind, dass sie eine so hohe hausnummer haben können. somit genügen wenige adresseingaben bei maps. und dann gibt es genügend kartendienste, bei denen man das alles schön sehen kann. auch das/diese fenster mit der hecke davor aus dem bericht und das 2017 neu gebaute haus, welches vermutlich "der" nachbar ist.
@@fabianschmid7033 In Google nach Nürnberg und der Hausnummer suchen....Google zeigt quasi sofort die richtige Adresse an.
Bestandsschutz gibt es in Bayern nicht?
Doch, bestimmt. Aber wahrscheinlich ist der Nachbar einfach nur verdammt wohlhabend (also die untere Privatjet Mittelklasse), oder mit jemandem wichtigen verwandt oder verschwägert 🤷🏼♂️
@@moritzlitzkendorf447 Stimmt nur teilweise. Vielleicht hat er irgendwas gebaut, oder angebaut, oder die Fenster neu gemacht (also ansich neu gemacht), und dafür gelten dann die aktuellen Vorschriften. Ansich hätte er aber bei Bestandsbauten keine Chance (also der Nachbar).
"Bestandschutz", hats noch nie irgendwo gegeben, wird nur immer sehr gerne Wild um sich geschmissen ohne Ursprung und überhaupt Anwendungsfall zu kennen :)
Verstößt was gegens Gesetz, dann is es wurst obs früher "Halt so war"
nur die ersten 200 Jahre
@@moritzlitzkendorf447oder beides.
Das alte Haus hat doch Bestands-
Recht gegenüber einem neu oder
verändertem Nachbarhaus.
Und jetzt dürft ihr 3 mal Raten wem das Nachbargrundstück gehört und ob er vielleicht ein paar Verbindungen hat^^ (CSU*HUST)
Wieso halten Sie den Zollstock nicht an den Festerrahmen, sondern an die Hauswand?
Warum misst er von der Hauswand und nicht vom Fenster aus? Vom Fenster aus könnte das doch hinkommen
@@jannis1299 Genau den selben Gedanken hatte ich auch, ein bisschen tricksen
Weil das Gesetz vorschreibt, dass ab der Wand zu messen ist.
Die Bayern haben echt an alles Wichtige gedacht.
Weil er sich das nicht einfach so raussuchen kann von wo er er messen darf. Das im Baurrecht vorgegeben.
@@DerNektanebos Ganz genau, im Baurecht steht "Sind Fenster..." und nicht "Ist die Mauer um ein Fenster..." Außerdem gelten die 1,80 m ganz offensichtlich "hinter ihnen..." bzgl. des Erdbodens und nicht des Zimmerbodens, sonst würde diese Vorschrift ja auch z.B. für Fenster im 10. Stock gelten.
@@carstenjost2583 Du liest im Bairischen Baurecht/Fensterrecht?
Das Fenster selbst ist doch locker 50 cm von der Außenkante der Wand entfert, von der er da gemessen wurde.
Und von Wand bis Grundstücksgrenze sind was? 58 cm?!
hat mich auch gewundert, der Gesetzestext spricht eindeutig von Fenster, nicht von Hauswand
Hab ich was am Auge? Das Fenster selbst ist doch deutlich weiter als 60 cm von der Grundstücksgrenze entfernt wenn ich sehe wo er den Zollstock anhält.
Da das ja offenbar ein ReUpload ist: Weiß jemand zufällig, was aus der Angelegenheit geworden ist? März ist ja doch schon ein paar Tage her..
"Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Klage eines Nachbarn auf Durchsetzung des „Fensterrechts“ in der Berufungsinstanz abgewiesen. (...) Das Oberlandesgericht sah die auf das „Fensterrecht“ gestützten Anspruchsvoraussetzungen zwar grundsätzlich als gegeben, erachtete die Durchsetzung des Anspruchs im konkreten Einzelfall in der Gesamtwürdigung aber als unbillige Härte." - Pressemitteilung des OLG Nürnberg vom 24.06.2024.
Kommentar dazu ist von extra3 angepinnt.
@@Weeler8 Cool, danke für den Hinweis - den Kommentar gab's noch nicht, als ich das geschrieben hatte ;)
@@Weeler8 Das war er zu dem Zeitpunkt noch nicht. ;)
Blickdicht ist nicht abgedunkelt, Milchglas ginge auch, oder eine Folie.
Die 60 Zentimeter scheinen der Kameraeinstellung nach auch nur von der Hauswand an der Fensternische und nicht von der Scheibe aus gemessen zu sein.
Ich bin gespannt, was gerichtlich festgestellt wird.
Ich hätte laienhaft auf eine Abweisung der Klage des Nachbarns wegen unbilliger Härte getippt. (Falls das in diesem Fall Anwendung finden kann)
bleibt aber das Problem mit dem Lüften.
@@gargoyle7863 naja aber der wird doch noch andere Fenster zum Lüften haben oder?
Das Fenster ist doch deutlich weiter weg als 0,6 Meter, es wird doch vom Fenster gesprochen und nicht von der Außenmauer. Demnach sollte das doch ganz klar kein Problem sein - wenn hier im Video korrekt zitiert wurde...
was für einen Horst als Nachbarn kann man haben? Und dann noch nicht mal die Eier in der Hose sich zu zeigen. Genau mein Deutschland.
"...bis zu einer Höhe von 1,80 m über dem dahinter liegenden Boden..."
Also: Bagger holen, 1,80 m tiefen Graben direkt vor dem Fenster ziehen, zack, fertig. Das komplette Fenster darf wieder genutzt werden 😉
HINTER dem Fenster. Das ist der Fußboden in der Wohnung.
Es gibt doch Sichtschutzfolie..würde das nicht gehen? man könnte nicht mehr durchsehen, aber es käme zumindest noch Licht durch.
@@TheWasteed An sich wäre das schon ne Lösung, korrekt. Aber auf der Gegenseite befinden sich halt jemand der wegen so nem Blödsinn klagt, und das deutsche Amt. Wenn du denen mit solcher Bauernschläue kommst, dann sind die erst recht beleidigt und legen dir noch mehr Steine in den Weg. So läuft es doch immer.
Genau so😊
Und dann? Gucken darf er doch, nur nicht öffnen!
@@vorrnth8734 Nein, gucken darf er nicht. Da sie "blickdicht" gestaltet werden müssen. Wird im Video mehrfach erwähnt.
Sichtschutzfolie schluckt viel Licht und bei der Fenstergröße (hoch und schmal) wäre es drinnen recht dunkel. Hoffe, er kann seine Fenster so behalten.
Manche Menschen ey...
naja wir wissen nicht was davor war. Das ist nur die Sichtweise von einem Nachbar. Also nicht immer sofort urteilen.
@@Evil_Morty1337 Und das berechtig so ein Unsinn zu verlangen um jemand zu "ärgern" oder sich zu rächen?! Bullshit
Unfassbar womit man alles klagen kann, nur weil ein Nachbar einen Furz quer sitzen hat.
Notlösung: Glasbausteine und oben was zum Kippen. Ist blickdicht und lässt trotzdem die Sonne durch..
17tes Jahrhundert, gilt da nicht der Denkmalschutz?
Wenn Menschen echt keine anderen Probleme haben.
Wer solche Nachbarn hat, braucht keine Fenster mehr...
unglaublich
1:30 ; also wenn man tatsächlich vom FENSTER und nicht von der Hausfassade aus misst sind das doch garantiert mehr als 60cm?????
Zusätzlich sieht man im Bild 3 ausgeklappte Elemente des Meterstabs, das sind ziemlich genau 60cm bis zu Hausfassade...
Das Blickdichtgestalten der Fenster würde doch gegen den Denkmalschutz verstoßen
Dafür muss das Haus unter Denkmalschutz stehen. Nur weil es alt ist, ist es nicht automatisch geschützt.
Ich denke bei so moderner Optik von den Fenstern ist hier kein Denkmalschutz drauf.
Weise Kunststoffrahmen mit Bodentiefen Fenstern und dem Edelstahlbügel außen gab es damals noch nicht.
Bestandsschutz wäre hier eher ein Thema bzw. auch die Möglichkeit zu Lüften bezüglich Schimmel und der Gesundheit.
In Bayern wird der Denkmalschutz aufgehoben, wenn er der CSU nicht passt
@@HiJk_cy das stimmt leider oder ein großer regionaler Baumogul wo bauen möchte und dort ein kleines altes geschütztes Haus steht und er dort einen großen modernen Wohnkomplex bauen möchte. Das war plötzlich morgens versehentlich abgerissen. Erst riesen Aufschrei und dann hat man nichts mehr davon gehört. So passiert in Fürth vor ein paar Jahren.
Also soll er den Rollladen wieder entfernen?
Ich finde die Regel sehr gut, weil ich das Gequatsche oder seine Musik nicht hören möchte als Nachbar.
Du bist wohl auch so einer... Und das "Gequatsche" hörst du bei 10 cm mehr Abstand nimmer? Dann geh halt 10 cm weiter weg.
Das war ursprünglich mal ein einheitliches Grundstück. Bei der Teilung des Grundstücks hätte man diese Rechtslage berücksichtigen und darauf achten sollen, dass die neugezogene Grundstücksgrenze ausreichend weit entfernt (also mehr als 60 cm) vom Bestandsbau festgelegt wird. Das hätte diesen Ärger erspart.
Ist ein ReUpload, bitte kennzeichnen. In älteren Kommentaren wurde auch der Ort benannt. Hierbei handelt es sich beim Kläger um ein Unternehmen und es ist lediglich der Parkplatz am Haus, um den es geht.
Es gab doch mal einen Hauseigentümer, der wegen zu wenig Tageslicht nicht vermieten durfte. Wäre die logische Konsequenz, dass dieser Eigentümer hier dann sogar das Wohnrecht verliert und gar ausziehen muss?
Edit: Das Video zur dunklen Wohnung: th-cam.com/video/egbKNJ5OQOw/w-d-xo.htmlfeature=shared
Ja das war in Köln bei einer Studentenwohnung. Diese hatte nur ein Fenster in Richtung Norden
Und dann entsprechend auf Schadenersatz klagt und diesen zugesprochen bekommt. Das wäre schön.
Ich hatte das gleiche Problem aber nicht wegen dem Nachbarn sondern wegen dem Landratsamt, mein Haus ist von 1928, es ist eine direkte Grenzbebauung.. hab ein neues Dach benötigt weil durch einen Wasserschaden beide Pfetten abgefault waren...das Landratsamt hatte gesagt wenn ich einen Bauantrag Stelle müsste ich sämtliche fester zumauern und eine Gaube zurück bauen... Obwohl alle Genehmigung vorhanden waren...
An dieser schönen Haustür bin ich auf meinem Weg zu meiner Lieblingsstelle am Fluss immer vorbeikommen 🤓 Verbergen sich echt schöne Wohnungen dahinter😃
Hmm... Ich bin der Anischt, ich habe diesen Beitrag bereits gesehen. Könnte also ein Re-Upload sein, weil entweder das alte Video nicht mehr gut genug war oder auch vllt um Klicks zu generieren und natürlich die Leute in die Mediathek zu locken. Weil hier bei YT kommt gefühlt nichts neues mehr, aber das kann ich mir auch einbilden.
Und zu der Story kann man auch nciht viel sagen, außer "Typisch deutsche Bürokratie". anstatt dass Logk benutzt wird, werrden stumpf die Gesetze und andere Vorgabebn schön runtergebetet und sich fein säuberlich daran gehalten.
würde mich ja mal interessieren, was bei Gericht am Ende raus kam, denn wie gesagt, der beitrag, da bin ich mir ziemlich sicher, ist schon älter, sodass der erwähnte Momnat März für eine Verhandlung dieses Jahr war.
Ja der kam schon mal.
Das aktuellste das ich finden konnte war eine Mitteilung von Juni 2024, das Oberlandesgericht hat die Klage abgewiesen, weil die Räume nicht mehr ausreichend beleuchtet und belüftet wären.
Außerdem hätte wohl auch die Terrassen-/Balkontür zugemauert werden müssen was Brandschutztechnisch nicht geht (die Wohnung hätte keinen zweiten Fluchtweg mehr).
Fenster dürfen also bleiben wie sie sind.
@@vaelinalsorna5339 Danke für die Info ^^
0:55 definiere: „Bürokratie“ 😅
Einfach mit Milchglas-Klebefolien zu kleben ?! xD ist blickdicht und lässt trotzdem Licht rein.
Eine Verschwendung von Ressourcen 😂
Das Recht sollte verfallen, wenn im Nachhinein daneben gebaut wird. So einfach ist das.
Kann dir doch nicht einfach ne Bude vor das Fenster setzen und dann mit Recht verlangen, dass deine Fenster weichen...
Mal ein Schwatz übern Gartenzaun oder ein Kaltgetränk bei Grillware. Wir besprechen Sachen auf die Art. Es gibt bei uns sogar eine Tür im Gartenzaun. Kann man so machen - geht halt nur bei gediegener Nachbarschaft.
Da würde ich doch mal das Denkmalamt einschalten. Spätestens wenn sich zwei Ämter streiten dauert das länger als die Lebenszeit des Nachbarn ;)
Wer hat denn die Baugenehmigung fürs Nachbargrundstück erteilt?
Einfach auf Abriss klagen ...
Der Nachbar hat doch gegen keine Regelung verstoßen.
Unverhältnismäßig fällt mir dazu nur ein. Was ist den der große Schaden, der dem Nachbarn entsteht?
300 Jahre später: herzlich willkommen in Deutschland
Naja, man muss bei der Auslegung des Gesetzen auch dessen Erstinkrafttreten berücksichtigen. So lange gibt es die modernen Fenster, die man richtig öffnen und Kippen kann, noch nicht. Es könnte sein, dass ein nur kippbares Fenster, das so montiert ist, dass man durch den beim Kippen entstehenden Spalt nicht durchschauen kann (z.B. durch eine Blende innen erreichbar), kein "Öffnen im Sinne des Gesetzes" wäre. Hintergrund des Gesetzes ist ja offensichtlich, einen zu nahen Blick zum Nachbarn zu verhindern, was durch ein "nur kippbares" gegen seitliches Durchblicken durch den entstehenden Spalt gesichertes und mit Blickschutzfolie versehenes Fenster erfüllt würde.
Also wie kommt man als Nachbar darauf dieses Gesetz überhaupt zu kennen? Wusste der schon vorher davon? Oder hat der sich ernsthaft daran gestört, und dann gesucht ob es ein Gesetz dafür gibt? Lächerlich...
Müssen Mietwohnungen nicht eine bestimmte Menge an Fenstern haben? Wie isf es denn wenn diese Fenster verdunkelt werden müssen und nicht mehr geöffnet werden dürfen? Zählen diese Fenster dann trotzdem?
😂Warum darf der Vogel überhaupt so nah an einen Denkmal bauen, dass sollte doch erst einmal befundet werden. Auch weil das Gebäude 300 Jahre länger am Platz steht 😅. Willkommen in Doofland
Das "Denkmal" ist in diesem Fall zu nah an der Grundstücksgrenze. Das Vogelhaus ist weit genug entfernt
Also ehrlich, das Haus ist älter als das Fensterrecht. Ist das dann überhaupt relevant?
Es gilt der Abstand zwischen Fenster und Grenze, das ist mehr als 0,6m
Hast du das selbst nachgemessen? Kommst du aus Bayern. Baurecht ist nämlich Ländersache und von daher sehr unterschiedlich.
@@DerNektanebos es ist bei dem Haus mehr als 0,6m… er hat doch den Zollstock gehalten an Hauswand und nicht ab Fenster,
Art. 43
Fensterrecht
(1) 1Sind Fenster weniger als 0,60 m von der Grenze eines Nachbargrundstücks entfernt, auf dem Gebäude errichtet sind oder das als Hofraum oder Hausgarten dient, so müssen sie auf Verlangen des Eigentümers dieses Grundstücks so eingerichtet werden, daß bis zur Höhe von 1,80 m über dem hinter ihnen befindlichen Boden weder das Öffnen noch das Durchblicken möglich ist. 2Die Entfernung wird von dem Fuß der Wand, in der sich das Fenster befindet, unterhalb der zunächst an der Grenze befindlichen Außenkante der Fensteröffnung ab gemessen.
(2) Den Fenstern stehen Lichtöffnungen jeder Art gleich.
@@deadlys2009 Hatte mich auch verwundert, aber vermutlich spielt das keine Rolle wie weit das Fenster im Mauerwerk eingelassen ist.
@@bastianwolfinger8763 hab gerade nachgelesen. Tatsächlich gilt der Abstand ab Hauswand. 😂 bei Balkonen natürlich nicht, da wird ab Außenkante Balkon gemessen.
Ja ja das ist Deutschland... ich Bau was neues daneben und verklage dann den Nachbarn Dinge zu ändern die einfach schon fast ewig da waren...
@@joss.4462 jepp typisch deutsch
Wie wäre es, wenn der Nachbar alternativ seine Hecke höher wachsen lässt?
@@niklasn.4529 das dachte ich zunächst auch, oder alternativ ein Sichtschutzzaun. Aber dass wird man wahrscheinlich nicht dürfen, weil es das historische Erscheinungsbild vom Gebäude stören würde....
Das heißt aber Sichtschutz nicht Verdunklungsgebot. Da reicht auch eine Folie das niemand reinschauen kann.
Unglaublich 😢
Also Sichtschutz würde ich im Schlafzimmer ja selbst wollen :D Wobei Vorhang reichen könnte. Milchglas ist übrigens nach dem Gesetz in Bayern wohl voll ok, muss nicht dunkel sein. Dennoch natürlich etwas absurd. Aber extra3 hat auch wieder "vergessen" zu erwähnen, dass das Gericht halt im Sinne des Wohnungsbesitzers entschieden hat. Dann wäre der Beitrag aber nicht mehr spannend. Denn unsinnige Klagen gibt es viele in Deutschland...
Wie kam das überhaupt zustande? Gab es persönliche Probleme und der Nachbar ist zufälig Jurist oder in der Baubehörde beschäftigt, der dachte sich: "Jo, ich finde schon was, um dem Stelzer von nebenan ans Bein zu miktieren!"
Sonst fällt sowas doch nie auf.
Gardinen oder Vorhänge wären unzumutbar beim Nachbarn oder wie?
Fenster in der Laibung 25cm zurück setzen lassen dann passt.
Wow, ein historischer Moment. Ihr habt endlich mal echten Irrsinn gefunden und nicht nur was wo ihr klar Rosinen gepickt habt.
Wie oft wollen die das Video noch posten?
Ich mache mir hier viel mehr Gedanken um dieses Gericht...
Seit wann werden Gesetzte für bauliche Sachen auch Rückwirkend durchgesetzt...bestand ist bestand solange keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht
Ich sehe es immer von zwei Seiten was hat er gemacht das der Nachbar so reagiert.
Hm, Übertreibung? Blickdicht ist ja auch eine lichtdurchlässige Möglichkeit.
Gegen das nicht öffnen hilft das aber leider auch nicht.
Da dürfte sich jemand an dem Baby geschrei gestört haben und deshalb macht er sich so unbeliebt.... Das würde ich zumindest mal sagen, mit hinblick auf das zu sehende Kinderbett / Wiege im Video.
blickdicht heisst aber auch nicht das es nicht lichtdurchlässig sein kann . einfach ne folie aufkleben das man zb nen milchglass effekt hat.
Ich würde eher sagen Haus des Nachbarn abreißen und das Grundstück für Bebauung sperren.
Ich frag mich immer was geht in soöchen Köpfen vor? Also der Nachbar da gegenüber der lüftet - und wenn er lüftet kann ich in seine Wohnung schauen - davor muss ich mich schützen - am besten in dem ich das gerichtlich verbieten lasse.
Also nicht das er auf die Idee kommt einfach nicht zum Nachbarn zu glotzen wenn der sein Fenster auf hat.
Neue etwas kleinere Fenster einbauen und noch ein Plakat mit einem Stinkefinger dran...
Was muss in den Menschen kaputt sein, dass man 1. diesen Paragraf findet und 2. diesen dann gerichtlich durchsetzen möchte und um quasi die Freiheit rauben?
Also liegt es nicht an den Behörden, sondern an den Nachbarn.
Und blickdicht bedeutet nicht zumauern. Gibt folie die blickdicht ist aber Licht durch lässt.
war am Ende doch drauf
Wie ekelhaft und verbittert muss man denn bitte sein, um so etwas anzuzetteln?? Hat der Nachbar denn keine Hobbys? Arbeit? Ein Leben??
ist n Unternehmen: Primus consulting GmbH Nürnberg
Schnieglinger Str. 233A, 90427 Nürnberg
hat der Nachbar ne Scheibe...oder nur den Durchblick verloren...🤣🤣🤣🤣🤣🤣
Wenn die anderen tricksen, könnt ihr das doch auch mit dem Fenster. Ich würde einfach ein doppeltes Fenster rein machen, weil wir haben ja die 1,80 m Höhe und ich würde dann den unteren Teil zum Öffnen gestalten und normal und würde den oberen Teil als Fenster gestalten mit eine Art Milchglas, wo man nicht durchsehen kann. Somit kommt genügend Sonne rein, man kann lüften,man braucht halt andere Fenster…
hä ? der komplette untere Teil BIS zu den 1,80 muss verschlossen und blickdicht sein.... wo is da der Trick wenn du das alles zuklebst und dann nur noch ~10 CM Fenster hast ??
Cool das bayerische Fensterrecht muss ich mir merken.
Was isr das für eine schöne Pflanze 0:11?
"Bitte lassen sie doch ihren Nachbarn das Fenster öffnen".
" AbeR daS isT MeIN RECHT".
Und das Recht auf Unversehrtheit (Gesundheit) unterliegt da ernsthaft?
Fensterrecht?????? wow. Das ist Deutschland. Habe ich noch nie gehört. Da bin ich wirklich verwundert gewese😮
Gutes Video 🙂
Was sagt eigentlich der Denkmalschutz dazu?
Ein so altes Haus steht doch sicher unter Denkmalschutz oder lässt sich darunter stellen.
Dann darf da nicht so viel am erscheinungsbild - wozu auch fenster gehören - geändert werden ;)
Manche Nachbarn wünsche ich nur meinen Feinden.
Was ein Nachbar
Bei uns hätte der Nachbar Pech 😂. Alte Häuser stehen unter Denkmalgeschutz und müssen so renoviert werden wie es original gebaut wurde.
Wenn das Haus zuerst da war, ist die Sache doch klar.
Manchmal denke ich darüber nach, Schöffe zu sein. Und erzählt mir nicht, die dürften nur nach Verwaltungsverordnungen entscheiden. Für so einen Fall hätte ich dann ein Exemplar des Grundgesetzes dabei.
Interessant, aber ohne genaue Kenntnis der Sachlage ist es sehr schwer zu sehen, was genau das Argument ist. Baurechtsanwälte gehören nicht umsonst zu den teuersten Anwälten überhaupt.
Wird Zeit, dass mal frischer Wind nach Bayern kommt. Alle Fenster auf!
Hmm die Fenster sind doch ca. 60 cm von der Grenze entfernt (Zollstock).
Evtl. Fenster weiter nach innen versetzen?!?
Wie wäre es mit Gardinen?
Habe auch Verständnis für den Nachbarn. Als Kompromiss wäre ein Kippfenster mit Milchglas möglich.
die Hauswand ist weniger als 0,6m vom Nachbargrundstück entfernt. Das Fenster sitz doch aber gut 30-40cm tief in der Mauer. Also sind es von Fenster bis Grundstücksgrenze locker über 0,6m.
Naja Blickdicht heißt nicht, dass es Licht undurchlässig ist.
Blöde, wenn es eine Einschränkung ist, aber umgekehrt, sind solche Regeln auch erlassen, damit es ein wenig Privatsphäre gibt.
Man könnte das später hinzugebaute Nachbarhaus abreißen und dem Nachbarn ein neues Haus bauen, welches den aktuellen Richtlinien entspricht, also auch mit Fensterabstand. Die Rechnung dafür geht an die Architektenhaftpflichtversicherung, denn der Architekt des Nachbarhauses hätte erkennen müssen, dass das Nachbarhaus so nicht hätte gebaut werden dürfen.
Solche Nachbarn sind einfach der Hauptgewinn.....