Sebastian Haffner: Bis 1938 war Nazi-Deutschland "noch eine Art Rechtsstaat"
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- เผยแพร่เมื่อ 1 ต.ค. 2024
- #hitler #nazis #berlin #goebbels #sozialistisch #cancelculture #zensur #faschismus #kpd #nsdap #reichstag #nation #patriot #emigration #ullstein
Ausschnitt: Sebastian Haffner im Gespräch mit Michael Schornstheimer (Hessischer Rundfunk 1993)
1:41 Frage: Also im Berufsalltag waren für Sie Konflikte mit der Nazi-Gesetzgebung, mit dem was Sie beruflich zu machen hatten, da kam es nicht zu Konflikten?
1:55 Haffner: "Es war ja so, dass in diesen ersten Nazi-Jahren - wer es nicht miterlebt hat, glaubt es nicht so recht - dass das normale Leben [...] noch ziemlich normal [war], auch das juristische. Das war noch eine Art Rechtsstaat. Das bürgerliche Gesetzbuch galt wie vorher"
2:58 "Bis 1938 konnte man in Berlin den Nazis aus den Weg gehen"
3:33 "[19]38 war nicht nur für mich das Jahr der Auswanderung zufällig, sondern es war überhaupt das Jahr, wo eigentlich erst - wie soll ich es nennen - das unnormale Leben begann"
5:06 "Ich konnte bei Ullstein [19]37 noch völlig [frei] schreiben ohne irgendein Wort für die Nazis oder im Sinne der Nazis zu gebrauchen. Insofern fand ich damals das Leben wirklich bei Ullstein noch ganz normal"
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Das damals hohe internationale Ansehen von NS-Deutschland kam bei den Olympischen Spielen von 1936 zum Ausdruck. NS-Deutschland unterstricht mit dem Platz Eins in der Gesamtwertung diese neue Rolle in der Welt.
Die große Mehrheit der Deutschen fühlte sich sozial gut aufgehoben und hoffte auf eine planbare Zukunft.
Selbst die 500.000 Juden im Reich fühlten sich bis 1938 noch "zugehörig" im Staatsvolk der Deutschen.
Tja - auch das hört man nicht bei Guido Knopp
Darum ist wohl auch mehr als ein Drittel der jüdischen Bevölkerung 1933-38 ausgewandert.
@@Abraxasalexander Ja und?
@@haraldthorson9153 Naja, so ganz freiwillig sind die wohl nicht gegangen möchte man fast meinen - also fühlten sich höchstens noch die verbliebenen 300 Tausend "zugehörig" zum Staatsvolk der Deutschen und bei all den antijüdischen Gesetzen kann ich mir auch das kaum vorstellen, dann hätten die Gesetze ja komplett versagt.
Auch ob sich die restliche Bevölkerung so wahnsinnig wohl fühlte weiß ich nicht - ein Flüsterwitz dieser Jahre „Lieber Gott, mach mich stumm, daß ich nicht nach Dachau kumm.“
Ich verabscheue Geschichtsklitterung egal in welche Richtung.
Das macht irgendwie keinen Sinn. Die Juden fühlten sich wohl als deutsche Patrioten, aber nicht als Anhänger des NS-Staates. Das ist ein großer Unterschied. Die antijüdischen Gesetze waren ja eben dazu da, sie auszuschließen. Kann mir kaum vorstellen, dass sich da jemand der NSDAP zugehörig fühlte.
Ein wichtiger Beitrag eines Zeitzeugen, danke.
Sebastian Haffner ist Gold.
Kein Mensch ist "Gold" - ansonsten könnte er kein Mensch sein !
@@kaiguleikoff7742 Doch, ich bin z. B. Gold.
1:55 Haffner: "Es war ja so, dass in diesen ersten Nazi-Jahren - wer es nicht miterlebt hat, glaubt es nicht so recht - dass das normale Leben [...] noch ziemlich normal [war], auch das juristische. Das war noch eine Art Rechtsstaat. Das bürgerliche Gesetzbuch galt wie vorher"
Mein Hund darf űber alles sprechen!
Auch űber Atomsztrroom?
Nichttt űber Atomstrom.!
(Loriot ~'75)
5:06 "Ich konnte bei Ullstein [19]37 noch völlig [frei] schreiben ohne irgendein Wort für die Nazis oder im Sinne der Nazis zu gebrauchen. Insofern fand ich damals das Leben wirklich bei Ullstein noch ganz normal"
Da war ja das dritte Reich ja toleranter als die BRD. Einem jungen Nationalen, der Jura studiert hat, verweigerte der freieste Staat der deutschen Geschichte die Referendariats- ausbildung ,so dass er sich sein Jurastudium hinter den Scheibenwischer klemmen konnte.
Hafner sprach u.a. auch Wahres an. Auf den Historiker Hellmut Diwald würde ich, um bei dieser Generation zu bleiben, aber weit größere Stücke legen. Daher wäre es gut, wenn dieser künftiger stärker eingebaut werden könnte.
Aber sehr gerne - leider gibt es nur 2 Tondokumente von Reden von Diwald (sind hier auf dem Kanal!! - Übrigens: Ende der 70er Jahre haben Haffner und Diwald in der Reihe "Dokumente deutschen Daseins" gemeinsam diskutiert - ich zögere aber noch das zu posten - wegen Urheberrecht! Aber vielleicht mache ich mal eine Transkription einiger Passagen dieser Gespräche. Wäre das interessant?
@@germaniadeutschegeschichte6807
Die kernigsten Momente dieses Aufeinandertreffen würde ich gerne einmal lesen.
@@germaniadeutschegeschichte6807 Vielen Dank, das hört sich vielversprechend an.
Sehr schön anzuhören 👂👂🖤🤍❤️
Danke!
Das im Titel genannte Zitat ist im Video nicht gefallen. Wessen Meinung wird hier präsentiert? Haffners oder die des Kanalbetreibers?
2:22 . Versuchen Sie es noch einmal.
@@martian9999 Hör dir den ganzen Abschnitt an. Haffner redet von den ersten Jahren nach der Machtergreifung. Nicht spezifisch über den Zeitraum bis 38.
Interessant
Sehr zu empfehlen von Haffner sind auch seine beiden Bücher.
Germany. Jekyll and Hyde und Anmerkungen zu Hitler sowie seine Biographie über Winston Churchill.
Churchill, der Verbrecher...
@@germaniadeutschegeschichte6807 Das ist ein Urteil, dass Haffner wahrscheinlich nicht gefällt hätte.
@@Abraxasalexander Wen wunderts wen wunderts
@@germaniadeutschegeschichte6807 in der zeit wären wir alle lieber in GB gewesen, als in Deutschland im Krieg.
@@HansBerger-m3d Wow! So spricht ein wahrer Opportunist!
Noch eine "Art Rechtsstaat" klingt wie ein bisschen schwanger. Allerdings, wenn man Unrecht systematisch praktiziert, ist das auch "rechts-staatlich", nur eben nicht freiheitlich und schon gar nicht demokratisch!
Also so wie heute auch! 😀
@@germaniadeutschegeschichte6807 Begründung?
Rechsstaatlichkeit ist losgeloest von Demokratie und Freiheitlichkeit.
@@MrDarudin das ist definitiv falsch! Beschäftige dich einmal mit der Definition des Rechtsstaates. Das bedeutet mitnichten nur die Regel, das ein Staat sich ebenfalls an seine Gesetze halten muss! Das bedeutet nämlich auch, das jede Form der Diskriminierung und Willkür ausgeschlossen ist/wird.
@@thomasworner3661 Ich bin Jurist. Rechtstaat impliziert die Bindung der Exekutive an Recht und Gesetz sowie die Unabhaengigkeit der Justiz.
Das Diskriminierungverbot leitet sich aus den Grundrechten ab. Es ist jedoch kein konstitutiver Bestandteil der Rechtsstaatlichkeit.