Ich will Aufhebungsvertrag,mein Arbeitgeber sagt Sperre und keine krankenversicherung muss zum Arbeitsamt habe 47 Arbeitsjahre bin 62 jahre Abfindung kriege ich kann aber wegen Psyche nicht arbeiten, wie kann ich die Sperre umgehen?
Danke für die Nachricht - grundsätzlich muss mit einer Sperrzeit gerechnet werden. Bitte machen Sie einen Termin mit unserem Büro aus - wir schauen uns den Arbeitsvertrag an, welche Möglichkeiten es gibt. www.law-uniq.com/online-termin Viele Grüße vom Team von LAW UNIQ Arbeitsrecht
Man kann übrigens auch (vorausgesetzt man ist Mitglied) seine Gewerkschaft kontaktieren - die kümmern sich da auch zügig drum und haben Anwälte, die im Thema sind.
Also bei mir folgt nach Ablehnung AHV bei länger Betriebszugehörigkeit starkes Bossing. Fehlersuche, Ungleichbehandlung, Versuch personen und verhaltensbedingte Kündigung.
Ein solches Verhalten des Arbeitgebers fällt unter das sogenannte Maßregelungsverbot und kann angegriffen werden. Nutzen Sie gerne unser Online-Beratungsangebot unter www.law-uniq.com!
@@LawUniqArbeitsrecht naja mein Anwalt sieht das nicht ganz so. Ich dachte auch die Ungleichbehandlung wie längere Arbeitszeit gegenüber Kollegen (können nach Schicht sofort gehen, ich sitze die 8.5h, damit kein Arbeitszeitbetrug) sitz allein im Büro auch nachts, wo das untersagt ist und alle homeoffice haben. Ich führe aktuell Buch.
Danke, hat mir gefallen, besonders mit der Ruhe 😅, also beim fall der Fälle Lächeln und Tee trinken 😂
Ich will Aufhebungsvertrag,mein Arbeitgeber sagt Sperre und keine krankenversicherung muss zum Arbeitsamt habe 47 Arbeitsjahre bin 62 jahre Abfindung kriege ich kann aber wegen Psyche nicht arbeiten, wie kann ich die Sperre umgehen?
Danke für die Nachricht - grundsätzlich muss mit einer Sperrzeit gerechnet werden. Bitte machen Sie einen Termin mit unserem Büro aus - wir schauen uns den Arbeitsvertrag an, welche Möglichkeiten es gibt.
www.law-uniq.com/online-termin
Viele Grüße vom Team von LAW UNIQ Arbeitsrecht
Man kann übrigens auch (vorausgesetzt man ist Mitglied) seine Gewerkschaft kontaktieren - die kümmern sich da auch zügig drum und haben Anwälte, die im Thema sind.
Also bei mir folgt nach Ablehnung AHV bei länger Betriebszugehörigkeit starkes Bossing. Fehlersuche, Ungleichbehandlung, Versuch personen und verhaltensbedingte Kündigung.
Ein solches Verhalten des Arbeitgebers fällt unter das sogenannte Maßregelungsverbot und kann angegriffen werden. Nutzen Sie gerne unser Online-Beratungsangebot unter www.law-uniq.com!
@@LawUniqArbeitsrecht naja mein Anwalt sieht das nicht ganz so. Ich dachte auch die Ungleichbehandlung wie längere Arbeitszeit gegenüber Kollegen (können nach Schicht sofort gehen, ich sitze die 8.5h, damit kein Arbeitszeitbetrug) sitz allein im Büro auch nachts, wo das untersagt ist und alle homeoffice haben. Ich führe aktuell Buch.