Die CO2-Kostenaufteilung für Vermietende mit Techem

แชร์
ฝัง
  • เผยแพร่เมื่อ 25 ต.ค. 2024

ความคิดเห็น • 25

  • @dieter-georgjoschko3499
    @dieter-georgjoschko3499 9 หลายเดือนก่อน +2

    Sehr gut und eben verständlich erklärt!

    • @techem
      @techem  9 หลายเดือนก่อน

      Besten Dank für dein Lob, @dieter-georgjoschko3499

  • @johnbee1107
    @johnbee1107 8 หลายเดือนก่อน

    Ich habe vom Versorger eine Gas-Rechnung mit Rechnungsdatum 22.01.2024 für einen Rechnungszeitraum 22.12.2022 bis 29.11.2023 bekommen. Für diese sind nach Ihrer Erklärung keine CO2-Angaben zu machen, da der Rechnungszeitraum vor dem 01.01.2023 beginnt? Startet meine Verpflichtung zur Angabe und Aufteilung von CO2-Steuern den Mietern gegenüber dann am 30.11.2023 (und umfasst nur die letzten 32 Tage in 2023) oder gar erst am 01.01.2024 mit dem nächsten Betriebskostenabrechnungszeitraum?

    • @techem
      @techem  8 หลายเดือนก่อน

      Hallo @johnbee1107, bitte entschuldige die verzögerte Rückmeldung.
      In der Abrechnung 2023 musst du keine CO₂-Kosten aufteilen. Die Pflicht zur Aufteilung der CO₂-Kosten beginnt erst mit der Abrechnung für 2024. Der Grund dafür ist, dass der Zeitraum, in dem die Liegenschaft mit Gas versorgt wurde (Abrechnungszeitraum des Versorgers), vor dem 01.01.2023 liegt und somit nicht unter das CO₂-KostAufG fällt.

  • @de5392
    @de5392 6 หลายเดือนก่อน

    Hallo, ich hätte eine Frage zur CO2 Aufteilung. Wie wird diese unter den Mietern verteilt? Geht es dabei nach dem prozentualen Anteil an den Heizkosten des einzelnen Mieters oder wie erfolgt das? Die Vorauswahl über das 10 Stufenmodell ist klar. Vielen Dank schonmal.

    • @techem
      @techem  5 หลายเดือนก่อน

      Hallo,
      wir geben dir hier gerne eine Rückmeldung auf deine Frage.
      Wie du schon geschrieben hast, ergeben sich die Anteile der Mieter*innen an den CO2-Vermieterkosten aus den jeweiligen prozentualen Anteilen der Mieter an den Heizkosten.
      Wenn du noch Rückfragen hast, wende dich gerne an feedback-online@techem.de.
      Viele Grüße,
      Achim vom Social Media Team

  • @PetraSchreiber-w2j
    @PetraSchreiber-w2j 9 หลายเดือนก่อน

    Hallo, zunächst vielen Dank für die Info´s aus den Erklärvideos. Die Aufteilung erfolgt ab 2023. Muss für das in 2022 gekaufte Heizöl, dass erst im Jahr 2023 verbraucht wurde auch die CO2-Kostenaufteilung erfolgen? In der Rechnung aus 2022 sind keine Angaben zur CO2-Menge und -Preis gemacht. Ein Beispiel für Ölheizungen wäre wie vorgeschlagen super.

    • @techem
      @techem  9 หลายเดือนก่อน

      Hallo @@user-po2xy3hy7w, Heizölrechnungen aus dem Jahr 2022 fallen nicht unter das CO2-Kostenaufteilungsgesetz, folglich enthalten sie auch keine Angaben zur CO2-Aufteilung. Rechnungen die vor dem 1.01.2023 ausgestellt wurden bleiben unberücksichtigt.

  • @RainerRodenheber
    @RainerRodenheber 9 หลายเดือนก่อน

    Hallo, Ich habe in meiner Mietimmobilie einer Gesamtfläche von 115m² - überweigend (>50%) gewerblich. Es handelt sich um einen Altbau. Stufenmodell: Vermieter 80%, Mieter 20%. Jetzt habe ich gelesen, das für den gewerblichen Teil übergangsweise eine Stufung 50:50 gelten soll. Wie gehe ich vor?

    • @techem
      @techem  9 หลายเดือนก่อน

      Hallo @user-in5kx3ce5i, ja, wenn dem so ist, wie du es beschreibst, dann gilt nicht das 10-Stufenmodell, sondern es erfolgt eine 50:50 Aufteilung der CO₂-Bepreisung (siehe Frage 10 ab Minute 15:40). Für die Umsetzung der CO₂-Kostenaufteilung im Rahmen der Heizkostenabrechnung teilst du uns einfach die CO₂-Menge und -Kosten über Abrechnung Online oder per Datentausch mit. 😊

  • @RalphZenker
    @RalphZenker 2 หลายเดือนก่อน

    Hallo
    Ich habe eine Ölheizung und Heizöl in 10.2023 gekauft dann habe ich in 03.2024 nachgekauft, wobei noch Bestand aus 2023 vorhanden war.
    Muss ich nun die co2 Abrechnung ab 1.1.2023 oder ab 1.1.2024 durchführen?
    Muss ich

    • @techem
      @techem  2 หลายเดือนก่อน

      Hallo Ralph,
      nach Rücksprache mit unseren Experten kann ich dir folgende Rückmeldung geben:
      Wenn der Abrechnungszeitraum am oder nach dem 01.01.2023 beginnt, müssen nach dem Gesetz die CO2-Kosten aufgeteilt werden. Das schließt ein, dass für die Kostenaufteilung nur CO2-Kosten in Anlieferungen berücksichtigt werden, die am oder nach dem 01.01.2023 getankt wurden.
      Bei der Heizkostenabrechnung für beispielsweise den 01.01.23 - 31.12.23 gehen wir also wie folgt vor:
      1. Die im Abrechnungszeitraum verbrauchte Ölmenge ermitteln.
      2. Das CO2-Äquivalent dieser verbrauchten Ölmenge errechnen. Damit erfolgt dann die Einstufung der Liegenschaft in das Stufenmodell.
      3. Die CO2-Kosten aus den Anlieferungen des Jahres 2023 ermitteln
      4. Die Ölmenge der Anlieferungen ermitteln, die im Abrechnungszeitraum verbraucht wurden (Denn häufig sind ja nicht die kompletten Anlieferungen im Abrechnungszeitraum verheizt worden. Es verbleibt ja meistens noch Öl im Tank, der sog. Restbestand)
      5. Die CO2-Kosten aus den verbrauchten Anlieferungen errechnen.
      6. Diese Kosten aufteilen.
      Solltest du noch Fragen haben, schreib uns bitte eine E-Mail an feedback-online@techem.de. Sie sind dafür da, um individuell zu helfen.
      Viele Grüße
      Timor vom Social Media Team

  • @LeonhardtKeunecke
    @LeonhardtKeunecke 5 หลายเดือนก่อน

    Hallo, ich hätte eine Frage. Mir ist es nur möglich die Gasrechnung in cbm anzugeben anstatt in Kwh wie es bei Ihnen im Video möglich ist. Gibt es dazu ein Einstellung um dies zu ändern?

    • @techem
      @techem  5 หลายเดือนก่อน

      Hallo Leonhardt,
      danke für deine Frage. Wir haben uns intern mit den Experten für die CO2-Kostenaufteilung ausgetauscht.
      Für die CO2-Aufteilung kann von Gesetzes wegen nur der Energieverbrauch in kWh herangezogen werden. Die Versorger sind daher verpflichtet, auf ihren Rechnungen die Energie in kWh anzugeben. Sollten diese nicht vorliegen, können wir selbstverständlich auch die Gas-cbm in kWh umrechnen. Allerdings würden wir hierfür einen Durchschnitts-Umrechnungsfaktor verwenden, da uns die wahren Umrechnungsfaktoren des Versorgers (Zustandszahl und Brennwert) nicht bekannt sind. Das bedeutet, dass die von uns auf Basis von Durchschnittswerten ermittelte Energie höchstwahrscheinlich nicht den Werten des Versorgers entspricht. Deshalb unsere dringende Empfehlung, mit dem Versorger Kontakt aufzunehmen und die gesetzlich vorgegebenen Informationen einholen.
      Konnten wir dir damit helfen? Wenn du noch Rückfragen hast melde dich direkt an feedback-online@techem.de.
      Viele Grüße,
      Julia vom Social Media Team

  • @FamilialCentrale
    @FamilialCentrale 9 หลายเดือนก่อน

    Ich habe eine Ölheizung. Auf der Heizölrechnung ist kein CO2 Menge angegeben. Können Sie ein Beispiel mit einer Ölheizung geben.

    • @techem
      @techem  9 หลายเดือนก่อน

      Hallo @FamilialCentrale, wenn du so fragst, vermuten wir, dass deine Rechnung noch aus der Zeit vor dem 1.01.2023 stammt? Diese fallen noch nicht unter das CO2-Kostenaufteilungsgesetz, folglich enthalten sie auch keine Angaben zur CO2-Aufteilung. Rechnungen vor diesem Datum bleiben unberücksichtigt. Sollte es sich um Rechnung aus 2023 handeln, kontaktiere bitte deinen Lieferanten, denn ab dann ist eine Ausweisung der CO2-Menge und -Kosten Pflicht.

  • @JoachimSandmann
    @JoachimSandmann 3 หลายเดือนก่อน

    Guten Morgen, eine Frage: Was ist zu beachten, wenn die Warmwasserversorgung mittels Durchlauferhitzern erfolgt? Danke für die Beantwortung. Viele Grüße, Joachim Sandmann

    • @techem
      @techem  3 หลายเดือนก่อน

      Hallo Joachim,
      ich habe mal bei unseren Experten nachgehört und folgende Antwort auf deine Frage erhalten: Durchlauferhitzer, die mit Strom betrieben werden, sind von der CO2-Kostenaufteilung ausgenommen, denn das CO2-Kostenaufteilungsgesetz stellt auf fossile Brennstoffe (Gas, Öl, Kohle) und Fernwärme ab.
      Für Gas-Durchlauferhitzer oder Gasetagenheizungen hingegen ist das Gesetz relevant. In diesem Fall obliegt es dem Mieter, seinen Anspruch gegenüber dem Eigentümer geltend zu machen. Hierfür hat er ein Jahr nach Zugang der Gasversorgerrechnung Zeit. Der Mieter muss die Einstufung in das Stufenmodell mittels des Quotienten von CO2-Menge lt. Rechnung und Wohnungsgröße ermitteln, hieraus den Eigentümeranteil bestimmen und mittels diesem seinen Erstattungsanspruch errechnen. Es handelt sich hierbei um eine Bringschuld des Mieters, anders als bei zentral versorgten Gebäuden - hier ist der Vermieter in der Bringschuld.
      Ich hoffe, dass wir dir damit weiterhelfen konnten.
      Viele Grüße
      Julia vom Social Media Team

    • @JoachimSandmann
      @JoachimSandmann 3 หลายเดือนก่อน

      @@techem Danke für die schnelle und ausführliche Antwort. Das hat mir sehr geholfen! 👍

    • @manfredgroth9236
      @manfredgroth9236 3 หลายเดือนก่อน

      @@JoachimSandmann Was ich nicht verstehe ist, die Warmwassererzeugung hat doch nichts mit dem Haus (Dämmung) zu tun?

    • @JoachimSandmann
      @JoachimSandmann 3 หลายเดือนก่อน

      @@manfredgroth9236 Das stimmt. Aber hier ging es darum, ob etwas bei der Einstufung des Gebäudes wegen den Durchlauferhitzern zu beachten ist. (Anteil Mieter/Vermieter)

  • @stamp4105
    @stamp4105 8 หลายเดือนก่อน

    Hallo, mein Fernwärmeanbieter Iqony hat mir überhaupt keine Daten zu CO2 auf der Rechnung ausgewiesen. 1.1.23-31.12.23. Was kann ich da machen ?

    • @techem
      @techem  8 หลายเดือนก่อน +1

      Hallo @stamp4105, bitte sprich deinen Versorger direkt an. Sowohl Gas- als auch Wärmelieferanten sind laut dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) verpflichtet, dir die benötigten Werte mitzuteilen.

    • @stamp4105
      @stamp4105 8 หลายเดือนก่อน

      @@techem Danke. Das habe ich getan. Die werden es uns leider erst bis Ende Q2 mitteilen. Super nervig. So lange kann ich keine Nebenkostenabrechnung erstellen:(