Die Höhe des Grundrentenzuschlags ist auch vom eigenen Einkommen abhängig: Wie genau die Einkommensprüfung bei der Grundrente funktioniert, erfahrt ihr hier: th-cam.com/video/b7qcYhRGICM/w-d-xo.html
Danke für das Video. Verstehe ich das richtig, dass ich mit 4 Kindern, die ich erzogen habe, bereits die 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt habe? Das interessiert mich, weil ich ergänzend zur Rente Grundsicherung werde beantragen müssen und darauf hoffe, den vollen Freibetrag von 223 Euro zu erhalten.
@@mamboubonnantia511 Allein die Kindererziehung wird vermutlich nicht ausreichen, um auf die 33 Jahre zukommen. Denn Monate, in denen Sie mehr als ein Kind erzogen haben, zählen trotzdem nur als ein einziger Monat. Um die Monate zu berechnen, die aufgrund der Kindererziehung als Grundrentenzeiten berücksichtigt werden, müssen Sie die Monate seit der Geburt Ihres ältesten Kindes bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes zusammenzählen.
@@rentenfuchs Vielen Dank für die Antwort; diese Info hatte ich inzwischen auch selbst gefunden. Mit den richtig berechneten Kinderberücksichtigungszeiten plus beitragspflichtiger Erwerbstätigkeit komme ich auf 36 Jahre und 3 Monate. Leider habe ich inzwischen auch erfahren, dass ich den vollen Freibetrag von 223 Euro aus der Grundsicherung erst ab Erreichen des Regelrentenalters erhalten kann, auch wenn ich bereits vorher die 33 Jahre Grundrentenzeiten erreiche. Habe ich das so richtig verstanden? (Ich hatte in Erwägung gezogen, vorzeitig in Rente zu gehen und mich über das "Bonbon" von 223 Euro schon gefreut...) Der Informationsstand bei Rentenversicherer und Grundsicherungsamt ist leider so grottenschlecht, dass man sich alle Informationen selbst beschaffen muss. Sehe ich das richtig, dass es diesen (auf den halben Sozialhilfesatz gedeckelten) Freibetrag auch erst seit 01.01.21 gibt? Das würde das Informationswirrwarr bei den Ämtern erklären...
@@mamboubonnantia511 Nach § 82a SGB XII gilt der Rentenfreibetrag sowohl für die Hilfe zum Lebensunterhalt als auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie müssen dementsprechend nicht bis zur Regelaltersgrenze warten, um vom Freibetrag für Personen mit mindestens 33 Jahren mit Grundrentenzeiten profitieren zu können (vor Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt). Genauso wie die Grundrente wurde auch der Rentenfreibetrag zum 1.1.2021 eingeführt. Dies mag der Grund dafür sein, warum die Informationslage hierzu noch unzureichend ist.
@@rentenfuchs Hervorragend, vielen herzlichen Dank! Mir ist natürlich ein Gesetzestext lieber (weil verbindlich), als eine schwammige Aussage per Telefon von nicht richtig informierten Sachbearbeitern. Und der genannte § 82a SGB XII ist ja eindeutig. Unterm Strich bedeutet das alles, dass ich mit 63 in Rente gehen kann, 38 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze, und somit 38 x 223 Euro = 8.474 Euro mehr habe als mit ALG II. Glücklicherweise brauche ich erst im November den Rentenantrag zu stellen - bis dahin sind die Behörden dann hoffentlich up to date. Nochmals vielen, vielen Dank
Was die Anrechnung von Einkommen auf die Grundrente betrifft, wird bei 1.250 € nicht sofort der gesamte Zuschlag gestrichen, sondern übersteigendes Einkommen zunächst zu 60 % angerechnet. Wer 1.250 € an Rente erhält, wird jedoch unabhängig von der Einkommensanrechnung wohl keinen Grundrentenzuschlag erhalten, da der Zuschlag ja nach oben hin gekappt wird. Bei einer Rente von 1.250 € wird man voraussichtlich auf im Durchschnitt mindestens 0,8 Rentenpunkte in den Grundrentenbewertungszeiten kommt und damit keinen Grundrentenzuschlag erhalten.
und da haben sie immer gesagt, die putzfrau soll angemeldet werden, auch kleine verdienste zu versteuern, da sie der rente dienlich sind. und nun sind alle die geringen beitragszahler in den hintern gekniffen, sehen jetzt zu, dass ihre beiträge an die gutverdiener ausgezahlt werden. das nenne ich dann mal einen gelungenen wurf von mutti merkel und canaillen.
und dabei werden alle die vergessen, die nach der deutschen einheit zu mio. fach ihren job verloren haben und hinterher in minijobs tätig sein mussten, weil es keine arbeit gab. diese gruppe von menschen, die zu ddr-zeiten ständig voll gearbeitet haben, müssten da auch berücksichtigung finden. aber, hauptsache steinmeier kann seine deutsche einheit feiern, die die ossi voll verloren haben, in jeder hinsicht.
@@rentenfuchs es ist auf jeden Fall lächerlich, wenn man bedenkt, wenn ein Politiker nur eine Legislaturperiode im Amt ist, dann bekommt der ja schon eine gute lebenslange Pension. Wie fair ist das denn uns gegenüber, die wir unser leben lang Leistung erbracht haben?
Ich bin soooo froh, dass ich bis Mitte 40 in Österreich gearbeitet habe. Sogar mit so wenigen Jahren habe ich mehr, als man in Deutschland mit der vollen Zeit erhält. Echt erbärmlich das System
Mit dem österreichischen Rentensystem beschäftige ich mich derzeit auch intensiver: Ich denke mal, dass ich hierzu Anfang des kommenden Jahres ein Video werde veröffentlichen können.
@@rentenfuchs Wenn dir was komisch vorkommt - kannst gerne nachfragen. Manche für Österreicher Selbstverständlichkeiten werden in Deutschland nicht verstanden.
ja ich auch. Ich habe 44 Jahre in Deutschland gearbeitet, brachte mir eine lächerliche Rente. Habe noch Renten aus Österreich und Holland. Kann damit sehr gut leben. Armes Deutschland!
@@gerdbartkowiak Wie haben Sie es denn geschafft, 44 Jahre in Deutschland zu arbeiten und daneben auch noch eine auskömmliche Rente aus Österreich und Holland zu erarbeiten?
Ich konnte diesen Erläuterungen leider nicht ganz folgen. Es ist zu kompliziert. Das Einzige was ich jetzt habe, sind Kopfschmerzen. Aber vielleicht sollen wir das ja auch gar nicht verstehen. Die Bürokratie in Deutschland ist der Wahnsinn. Und die Ungerechtigkeit wird sich nicht ändern.
Kann mich nur entschuldigen, dass mir die Erklärung nicht noch einfacher gelungen ist. Musste auch erst einmal durch die rechtlichen Regelungen und alle Besonderheiten durchsteigen - daher auch so zahlenlastig. Vielleicht werde ich in Zukunft nochmal ein Video: "Grundrente einfach erklärt" veröffentlichen und dann die Zahlen möglichst weglassen und die ein oder andere Sache vereinfachen. Vielen Dank auf jeden Fall für deine Rückmeldung!
@@rentenfuchs Sie haben alles super erklärt ! Besser geht es nicht, diesen Bürokratiewahnsinn zu erläutern. Viel Geschrei der Politik, dass die "Grundrente" kommt, dass aber nur ganz wenige in den Genuß kommen, wird natürlich nicht gesagt ! Die Lügner in der Politik werden mit ihren Sprechblasen, die sie ablassen, ohne etwas zu sagen, das Volk weiter für dumm verkaufen.
Da hast du vollkommen Recht! Bei "Grundrente" denkt man zunächst an eine neue Rentenart, tatsächlich ist es aber "nur" ein Zuschlag; ein wenig so, wie die Regelung zu den Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt, die es für Zeiten vor 1992 gibt.
Die noch 20 Jahre arbeiten müßen bekommen nur noch eine kleine Rente.Die noch jüngeren,ohje ohje.Warum schaut man nicht in anderen Staaten im Euroraum,mit ihren überdachten Rentensystem wie Norwegen & Österreich?
@@michaelgronen9060 alle selbst schulden, jetzt versteht wie in england europa exit, in Deutschland sorgt man nichts Politik, jetzt Politiker vertreten Ihren Interessen, gar nichts , sie schützen Arbeitsgeber, grosse Firmen, einfache Leute wie Ameisen, es war DMARK Zeit schön, jetzt ganz anderes , in Güterloch Schlachtenfabrik arbeiten alle Osteuropäre, die Deutsche arbeiten nichts, kommen nur Osten E. Das ist Problem.
Das System krankt schon daran, das Renten gezahlt werden für Zahlungen, die der Arbeitnehmer eingezahlt hat im Laufe des Arbeitslebens, aber nie nach dem letzten hohen Verdienst, den er vor dem Eintritt ins Rentenalter gezahlt hat. Auf diesem Verdienst beruht aber sein derzeitiger Lebensstandard. Besser sind Beamte dran, die nach ihrem letzten Gehalt einen Anspruch auf Pension haben.
Schade, dass ich diese Videos nicht schon früher entdeckt habe... Wirklich gut und einfach erklärt. Mache gerade das Studium bei der Rentenversicherung und habe mir immer gute Erklärvideos gewünscht und danach gesucht. Morgen ist zwar die letzte Prüfung... Aber besser spät als nie ;) Freue mich auf weitere solcher Videos!
Wie soll man dann noch Einspruch gegen eine eventuelle falsche Berechnung einreichen ? Aber wahrscheinlich geht man eh davon aus das berechtigte Personen nicht in der Lage sind das zu überschauen...
Der Grund ist wohl eher, dass man eine Lösung finden wollte, bei der zum Beispiel die viel zitierte "Zahnarztgattin" nicht profitiert - also jemand, der immer nur in Teilzeit gearbeitet hat oder geringfügig beschäftigt war, über den Ehegatten jedoch finanziell gut versorgt ist...der Gedanke mag womöglich nicht ganz verkehrt sein, macht die Regelung aber ziemlich schwer verständlich.
@@chrisnoria3027 Ich würde sagen: Gleiches gleich behandeln und Ungleiches ungleich. Ob zum Beispiel jemand, der jeden Monat Einnahme in Höhe von mehreren 1.000 € aus Vermietung und Verpachtung hat, gleichzeitig auch noch einen Grundrentenzuschlag erhalten soll, ist eine politische Entscheidung. Grundsicherungsleistungen erhalten ja auch nur diejenigen, die tatsächlich bedürftig sind, und nicht jeder - dann hätten wir nämlich ein bedingungsloses Grundeinkommen. Natürlich kann man hier auch anders diskutieren; der Gleichheitsgrundsatz zieht aus meiner Sicht an dieser Stelle jedoch nicht - da es nicht um gleiche Personengruppen geht.
@@rentenfuchs Was wäre daran so schlecht? Wer viel leistet soll auch mehr bekommen, BGE + das Angesparte aus seiner Lebensleistung. Wer nichts beiträgt muß dann halt mit seinem BGE auskommen.
Die Grundrente ist keine eigene Rentenart, sondern nur ein Zuschlag auf die regulär gezahlte Rente. Diesen Zuschlag erhält man also auch erst dann, wenn man offiziell in Rente gehen kann.
@@rentenfuchs meine deutschen Entgeltpunkte liegen bei 0,820. Obwohl meine deutsche Rente beschämend ist und ich in Deutschland 44 Jahre gearbeitet habe. erhalte ich nach meinem Verständnis keinen Zuschlag. Ich lebe schon sehr lange nicht mehr in dem Entwicklungsland Deutschland. Habe damit bereits abgeschlossen
@@gerdbartkowiak Wenn der Durchschnitt über alle Grundrentenbewertungszeiten oberhalb von 0,8 Rentenpunkten pro Jahr liegt, sieht das mit dem Grundrentenzuschlag tatsächlich schlecht aus. Ihre Brutto-Rente müsste folglich bei ca. 1.230 € liegen oder habe ich mich da verrechnet?
@@gerdbartkowiak Laut Ihrem Kommentar haben Sie aber doch 44 Jahre lang in Deutschland gearbeitet und kommen auf im Durchschnitt 0,82 Rentenpunkte im Jahr. In Summe käme ich dann auf ziemlich genau 36 Rentenpunkte (44 Jahre x 0,82 Rentenpunkte). Bei einem aktuellen Rentenwert von 34,19 € müsste sich daraus eine Brutto-Rente von rund 1.230 € ergeben. Wo liegt mein Fehler?
Es ist schon ein Witz, das sowas noch nach unten begrenzt wird. Nach meinem Verständnis ist eine Grundrente für JEDEN zu zahlen, egal, ob er irgendwann mal gearbeitet hat oder nicht, ob und wieviel oder wenig er wo auch immer eingezahlt hat oder nicht ... es sollte eine bedingungslose Alterssicherung für jede Person sein. Das verstehe ich unter Menschenwürde.
Vielen Dank für die Rückmeldung! Dass die Erklärung jetzt nicht besonders einfach zu verstehen ist, war mir schon bei Veröffentlichung klar. Musste das Thema aber selbst erst einmal durchdringen; daher auch so zahlenlastig. Das nächste Video zur Grundrente wird dann hoffentlich nicht ganz so kompliziert.
Leider ja...habe auch einige Zeit gebraucht, um alle Besonderheiten zu durchsteigen. Und das Thema "Einkommensanrechnung bei der Grundrente" liegt noch vor mir...
Bei ca. 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentnern, die voraussichtlich vom Grundrentenzuschlag profitieren werden, würde ich jetzt nicht von "fast Niemandem" sprechen. Richtig ist aber, dass der Grundrentenzuschlag die finanzielle Situation in den meisten Fällen nicht erheblich verändern wird: Im Durchschnitt wird der Grundrentenzuschlag wohl bei rund 75 € monatlich liegen. In Einzelfällen kann sich die Grundrente aber durchaus stark auswirken: Denn im Maximalfall liegt der Grundrentenzuschlag bei 418 € im Monat.
@@rentenfuchs Trotz allem sollte nicht von etwas geredet werden was es nicht ist. In anderen Ländern bekommt man es ja auch hin. Und da ist es dann auch das was es genannt wird.
@@rentenfuchs Wozu habe ich 45 Jahre gearbeitet wenn ich gerade so über die Grenze komme und werde mir davon kaum meine Miete leisten können? Also ich werde wohl Flaschen sammeln müssen, denn von Rundfunkgebühren und Zuzahlungen, sowie Steuern bin ich mit 1250 nicht befreit und es geht noch der Teil für die Krankenversicherung ab. Meiner Meinung nach hilft es nur denen die Wohneigentum haben
Vielen Dank für deine Erläuterung. Die Beurteilung, was gerecht ist und was nicht, ist sicherlich alles andere als einfach. Da ist es dann tatsächlich nicht immer leicht nachzuvollziehen, warum der eine einen Zuschlag erhält und der andere nicht.
Aus Deiner Sicht sicherlich nachvollziehbar. Wenn es eine Grenze gibt, wird es aber immer jemanden geben der genau um 1 Cent über dem Betrag liegt, so das Du am Ende dem Zuschlag jedem zahlen musst. Das wäre die einzig "faire" Lösung, dabei stellt sich dann zum einen die Frage der Finanzierbarkeit und die Frage ob jemand der die Höchstrente bekommt wirklich einen Zuschlag braucht.
Ich kann gut verstehen das nach oben hin eine Begrenzung stattfindet. Was ich nicht verstehe das es eine Begrenzung nach unten gibt das macht meiner Meinung nach keinen sinn. Es gibt viele die überwiegend Teilzeit (zb. 10 Jahre) gearbeitet haben und vieleicht noch ein paar Jahre Vollzeit (zb.8 Jahre) dazwischen kommen etwa 6 Jahre Arbeitslosigkeit , was ja alles so passieren kann. Wenn man dann noch spät einen Job findet etwa mit 24Jahren und erst mit einem Steuerfreien Job sich etwas über 5 Jahre sein Geld Verdient dann ist Mann heute etwa 53 und vieleicht sogar wegen Krankheit Arbeitslos . Damit hat man dann die ungünstigste Prognose im Alter mit seiner Rente leben zu können es bliebe also nur der gang zum Sozialamt damit man wenigstens Überlebt in dieser Gesellschaft. NA TOLL LG Inge
Oder bitte sich selbst entsorgen....Wird nicht gesagt ,aber gehofft😉 Aber nein ,jeder ist ja selber schuld....vorallem wenn du noch Kinder hattest & doch alleinerziehend sein musstest und krank geworden bist😥 Überlege noch ,wie ich meine Kids nicht belasten muss ( werden mal Steuerzahler .....Arzt/Obersschullehrer 👍) P.S.Habe in meiner 25jahren als Pädagoge viele gesehen ,die nie was eingezahlt haben und nun bin ich einer von ihnen...finanziell...obwohl gearbeitet😜
Dann müssten die heiligen Kühe geschlachtet werden. Aber weil die Versicherungs-Lobby gegen die einheitliche Rente zu stark ist und die gewählten "Volksvertreter" nach dem Ablauf ihrer Mandatszeit in die freie Wirtschaft gehen müssen, werden sie die künftigen Arbeitgeber nicht vor den Latz stoßen. Alle bisherigen Politiker haben sich als Lobbyisten entpuppt und lukrative Stellenangebote in der Wirtschaft gefunden. Österreich ist im Vergleich zu Deutschland zu klein, um so ein Eppes sich leisten zu können.
was macht das Volk, die Wähler dafür? Nichts nur ein Kreuz am Wahltag für irgend eine Partei. So ändert sich nicht. Es läuft bereits ein Krieg reich gegen arm. Und die Reichen werden ihn gewinnen. Das kommt nicht von mir, das sagte bereit der reichst Mann in der Welt. Nur ein Systemwechsel kann helfen
Was für eine Aussage mit der Grundrente.. Glauben die wirklich wir fallen wieder darauf rein. NA JA die Wahl steht wieder vor der Tür. Liebe Rentner und die es werden wollen. LASST euch nicht wieder blenden. Was sind das für schöne Lügen. Weg mit den Kurrupten Abgeordneten.
Also, super erklärt. DANKE !!! Aber so viele Infos- das muß ich erst mal sacken lassen. Werde in den nächsten Tagen meine Rentenzeiten -punkte überprüfen. Mal sehen, was dabei herauskommt.
Vielen Dank für den Kommentar! Sie haben vollkommen recht: Die Grundrente ist ziemlich komplex und dementsprechend ist auch mein Video hierzu nicht ganz einfach zu verstehen. Fand es jedoch auch schwierig, einzelne Punkte wegzulassen. Denn wenn man tatsächlich auch selber mal rechnen möchte, braucht es aus meiner Sicht alle genannten Informationen.
Der anspruch auf die grundrente beginnt ja ab januar 2021 aber wird wie im video erwähnt wahrscheinlich erst viel später ausgezahlt. Aber was ist wenn jemand zum beispiel 2022 verstirbt? Wird dann die grundrente nachgezahlt? Und an wen? Das wär ja total unfair wenn man 2 jahre lang anspruch darauf hat und man dann aber trotzdem nix davon gesehn hat weil man schon unter der erde liegt
Die von Ihnen genannte Einkommensgrenze bezieht diese sich auf das Einkommen eines Ehepaares also Mann und Frau Renten (Einkommen) addiert oder zählt lediglich die Rente des Mannes? (Eine Person!?) Vielen Dank für das tolle Video
Die 1.950 € beziehen sich auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen - also sowohl die Einkünfte der Ehefrau als auch des Ehemannes. Freut mich, dass Ihnen mein Video gefallen hat!
Es wird ja immer von 1250 Euro ausgegangen. Also unter 1250 Euro greift die Grundrente ganz. Ist das Brutto oder Netto? Es gehen ja auch ca. 10 Prozent für die Kranken und Pflegeversicherung ab.
Die 1.250 € sind für die Einkommensanrechnung auf den Grundrentenzuschlag relevant. Vor der Einkommensansrechnung muss man jedoch erst einmal bestimmen, ob man überhaupt Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat und wie hoch dieser ausfällt. Die 1.250 € bei der Einkommensanrechnung beziehen sich dann vereinfacht gesagt auf das Netto-Einkommen bzw. das zu versteuernde Einkommen; also nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
@@rentenfuchs Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch eine Frage. Ein Rentnerehepaar lebt getrennt auf Grund einer Pflegebedürftigkeit des Ehemannes. Der Ehemann lebt im Pflegeheim und seine gesamte Rente geht für das Heim drauf bzw. reicht nicht für das Heim. Die Ehefrau hat unter 1250 Euro Rente. Sie leben also getrennt. Hat die Ehefrau eventuell Anspruch auf eine Grundrente?
@@sunnysun4751 Im Falle der Pflegebedürftigkeit können im Regelfall höhere Beträge steuerlich abgesetzt werden. Infolgedessen reduziert sich also das zu versteuernde Einkommen und damit auch der Betrag, der gegebenenfalls auf die Grundrente anzurechnen ist. Es könnte also durchaus sein, dass in dieser Konstellation Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht.
In gleicher Weise wie auch der "normale" Rentenanteil - der Großteil derjenigen, die Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag haben, werden aber wohl keine oder so gut wie keine Steuern zahlen müssen.
Ich finde deinen Beitrag gut ,Frage viele haben aber in den 80 und 90 in Deutsche Mark in die Rentenkasse eingezahlt und in den 80 waren 1300dm netto noch viel Geld,das entspricht heute aber nur 650euro,, soll das heisen ich werde dafür bestraft,in dm Zeiten eingezahlt zu haben.
Vielen Dank für die Rückmeldung! Freut mich, dass dir mein Video gefallen hat. Zu deiner Frage: Du wirst nicht dafür bestraft, in D-Mark verdient zu haben. Denn die Umrechnung des Beitrags in Rentenpunkte erfolgt immer anhand des Durchschnittsverdienstes des Jahres, in dem eingezahlt wurde. Wer beispielsweise 1989 rund 40.000 DM verdient hat, hat damit ziemlich genau einen Rentenpunkt erworben. Dieser Rentenpunkt ist genauso viel wert, wie der Rentenpunkt, den man im Jahr 2020 für rund 40.000 € bekommt.
wie ist die Formel für den Zugangsfaktor in der Grundrente? Wird im Prinzip jeder einzelne Monat mit dem Zugangsfaktor multipliziert und dann die relevanten Monate herausgesucht oder nimmt man die persönlichen EP Total und multipliziert diese mit dem Zugangsfaktor und wählt danach die entsprechenden Monate aus? Es geht mir um die Reihenfolge in der Formel.
Lieber Rentenfuchs, Erstmal DANKE 🌻 Was machst du hauptberuflich? Kann ich dich für meine Rentenberatung buchen? Ich finde es gibt sooo viele wenn und aber das ich Hilfe brauchen könnte.
Vielen Dank für deinen Kommentar. Ich bin gerichtlich zugelassener Rentenberater. Melde dich also gerne per E-Mail (rentenfuchs@gmx.de) bei mir und dann schauen wir mal, was sich da machen lässt.
Ich habe mehr als 45 berufsjahre und pflege noch die 92 Mutter, Friseurin, habe 826..Euro ..brutto und 730 netto Rente , kann ich auf Erhöhung rechnen,oder?
@@friedahoppe7804 Da die Berechnung des Grundrentenzuschlags so komplex ist, kann man das ohne eine umfangreiche Prüfung des Versicherungsverlaufs nie ganz genau sagen. Nach Ihren Angaben erscheint es mir jedoch als sehr wahrscheinlich, dass Sie in den Genuss des Grundrentenzuschlags kommen werden.
Kann mich nur entschuldigen, dass mir die Erklärung nicht noch einfacher gelungen ist. Musste auch erst einmal durch die rechtlichen Regelungen und alle Besonderheiten durchsteigen - daher auch so zahlenlastig. In meinem neuen Video zur Einkommensanrechnung bei der Grundrente (th-cam.com/video/b7qcYhRGICM/w-d-xo.html) habe ich innerhalb von gut zwei Minuten die Grundrente nochmals im Schnelldurchlauf - und hoffentlich etwas verständlicher - erklärt. Die ein oder andere Besonderheit fällt dabei natürlich unter den Tisch - diese braucht aber natürlich auch nicht jeder.
Die sogenannte " Grundrente " ist bereits auf den 1.Juli 2021 verschoben worden.Und ob die Rentenversicherung überhauot noch in der Lage sein wird, diese Zzsatzbelastungen zu finanzieren darf auch noch bezweifelt werden.
Die Auszahlung des Grundrentenzuschlags erfolgt frühestens zum 1. Juli 2021. Wer Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat, erhält diesen dann jedoch rückwirkend für die Zeit ab dem 1. Januar 2021. Klar ist bereits, dass die Auszahlung des Grundrentenzuschlags für Bestandsrentner - also Personen, die bereits Rente erhalten - noch (deutlich) länger als bis zum 1. Juli 2021 dauern wird...
Die Rentenversicherung hat zur Zeit noch eine Reserve von 37 Milliarden Euro,sollten diese Dauer-Lockdowns weiter anhalten,was zu vermuten ist,dann ist die Rente keinesfalls mehr sicher. Oder werden dann die Renten mit staatlichen Krediten ausgezahlt ?
@@heinzbrink7458 Was stimmt: Die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Jahr 2020 nach vorläufiger Schätzung um ca. 4,2 Mrd. Euro (von 40,5 Mrd. Euro auf 36,3 Mrd. Euro) gesunken. Sie liegt damit aber immer noch oberhalb von 1,5 Monatsausgaben, sodass der historisch niedrige Beitragssatz von 18,6 % eigentlich noch weiter reduziert werden müsste (wenn der Beitragssatz nicht bei mindestens 18,6 % festgeschrieben worden wäre). Klar ist, dass die Nachhaltigkeitsrücklage in den nächsten Jahren weiter sinken wird. Das heißt jedoch nicht, dass die Rentenversicherung dann irgendwann kein Geld mehr hat, um Renten auszahlen zu können. Sobald die Nachhaltigkeitsrücklage unter den Wert von 0,2 Monatsausgaben fällt, ist rein rechtlich der Beitragssatz anzuheben. Laut Rentenversicherungsbericht 2020 wird der Beitragssatz aufgrund dieser Systematik 2023 voraussichtlich auf 19,3 % und in den Jahren 2024 und 2025 auf 19,9 % ansteigen.
Wie verhält es sich mit den vielen Jahren die ich in der DDR gearbeitet habe mit wenig Lohn in Vollzeit 29 Jahre ,dann in der Zeit nach der Wende nochmal 10 Jahre mit mäßigem Gehalt auch in Vollzeit.Wie werden die Anrechnungszeiten bewertet? Jetzt erhalte ich nach 39 Arbeitsjahren gerade mal 1010 Euro.In meinen Augen viel zu wenig. Danke für die Antwort.
Hallo, auch Beitragszeiten in der ehemaligen DDR werden als Grundrentenzeiten berücksichtigt, sofern der Jahresverdienst bei mindestens 30 % des Durchschnittsverdienstes lag.
Tut mir leid mit den vielen Zahlen...die Grundrente ist, was das betrifft, echt ein Monstrum. Wobei ich auch zugeben muss: Bestimmt hätte man die Grundrente auch noch einfacher erklären können. Da ich persönlich aber erst einmal die Zahlen brauchte, um alle Besonderheiten der Grundrente zu verstehen, ist das Video so zahlenlastig geworden. Vielleicht werde ich in Zukunft nochmal ein Video: "Grundrente einfach erklärt" veröffentlichen und dann die Zahlen möglichst weglassen.
Komplizierter geht es nicht oder? 🤪 sieht trotzdem irgendwie ungerecht aus . Ich warte seit März 2020 offiziell auf Gerichtstermin wegen EU- Rente, Corona hat ihn im März ausfallen lassen und nun 🤷♀️...und es läuft insgesamt schon seit 2018 . Über RA....
@@dagmarschmidt6784 Ein objektives Maß für Ungerechtigkeit gibt es wohl nicht...darüber, inwieweit die Grundrente "gerecht" oder "ungerecht" ist, lässt sich sicher trefflich streiten. Einigkeit besteht wahrscheinlich in dem Punkt, dass diese Regelung ziemlich komplex geworden ist 😂
@@dagmarschmidt6784 Kleiner Tipp von mir, habe auch gekämpft um die Erwerbsminderungsrente... zwei Jahre zig Gutachter,dann ein Teilerfolg: Die volle Erw.-Rente für 23 Monate durch Klagen erhalten! Endresultat: die Reha kippte die Rente! Und was genau war passiert...5 Tage vor Rehaentlassung mußte ich bei der Diplom- Psychologin (Endgespräch)antanzen und ein Schreiben unterschreiben,dass ich gewillt bin , eine leichte Tätigkeit im Büro anzunehmen und das mit 57 Jahren und 70 Grad der Behinderung! Bitte in der Reha nichts unterschreiben ( noch nicht einmal beim Pförtner), sonst droht eigenes Todesurteil bzw. kein Geld mehr von der DRV! Danach wieder geklagt...ohne Erfolg! Die Reha ist Beinchen-Stellerei! Vorsicht ist geboten!!!!! Was ich nur nicht verstehe,dass Alkoholiker und Drogensüchtige diese Rente erhalten! 🤷
Relevant für die Einkommensprüfung ist das zu versteuernde Einkommen - also die Höhe des Einkommens nach Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben wie den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber vor Abzug von Steuern: th-cam.com/video/b7qcYhRGICM/w-d-xo.html
Moin, Frage, gilt die Berechnung per Anno oder über die gesamte Lebensarbeitszeit? Beispiel: Ausbildungszeiten, Wehrdienst - wo man eben wenig verdient hat. Gibt es Darauf Grundrenten Punkte?
Hallo, es werden Durchschnittswerte über die gesamte Versicherungszeit hinweg gebildet; der Grundrentenzuschlag lässt sich also nicht einzelnen Zeiten zuordnen. Jemand, der die meiste Zeit sehr gut verdient hat und nur für einige Jahre sehr wenig, wird keinen Grundrentenzuschlag erhalten.
Das Thema scheint mir sehr komplex und kompliziert zu sein. Ich habe eine Frage die vllt etwas sonderbar erscheint. Vielleicht wurde sie auch schon beantwortet oder ich habe nicht alles zu 100% verstanden. Frage: Ist theoretisch eine kombi aus Erwerbsminderungsrente und Grundrentenzuschlag möglich sofern man beide Voraussetzungen erfüllen würde?? Und wenn ja würden die Personen auf die dies zutrifft das ebenfalls nachträglich zugesprochen bekommen oder müssen diese dies seperat beantragen? Lg Tom
Ja, auch Erwerbsminderungsrentner können einen Grundrentenzuschlag erhalten, sofern Ihr Versicherungsverlauf bei Eintritt der Erwerbsminderung bereits 33, besser 35 Jahre mit Grundrentenzeiten aufweist. Wie auch bei den Altersrenten müsste die Rentenversicherung auch bei den Erwerbsminderungsrenten bis Ende 2022 eigenständig ohne Antrag prüfen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist.
Die große Frage ist zunächst einmal, ob man als Erwerbsminderungsrentner - vor Eintritt der Erwerbsminderung - bereits 33, besser noch 35 Jahre mit Grundrentenzeiten aufweist. Bei den meisten Erwerbsminderungsrentnern scheitert es bereits daran, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt wird; gerade wen man bei Eintritt der Erwerbsminderung jünger als 55 Jahre war.
@@rentenfuchs Vielen Dank 🙏 für die Antwort dann trifft das wohl nicht für mich zu habe zwar Beitrag Jahre die Pflicht Beitrags Jahre über 17 Arbeit Jahre immer Vollzeit gearbeitet und bin jetzt 60 Jahre und wurde mit 47 Jahre Erwerbsminderung Rentner diese Rente jetzt greift bis 2026 dann würde ich so zu sagen Alters Rentner na Ja ok nochmal danke 🙏 für die Rückantwort 👍👍😀😀🙏
Das ist eins Schande für Deutschland...ich habe 27 Jahre gearbeitet...die zwingen mich mit meinem 550 Euro zufrieden zu sein und zum Soziamt zu gehen....
@@ismailuyanik7178 Ja aber das ist doch dann eigentlich eine gute Gelegenheit selbst vorzusorgen? Aus einem Euro, den du selbst in eine günstige fondsbasierte Rentenversicherung auf ETF Basis einzahlst, wird bei langem Anlagezeitraum oft 4 bis 6 Euro. Das ist viel besser, als die gesetzliche Rente, bei der du weniger rausbekommst, als du einzahlst...
@@ismailuyanik7178 Es tut mir sehr leid das zu hören, aber wieso haben Sie sich nicht früher Gedanken gemacht? :( Schon mit wenig Geld kann man so viel erreichen! Schon 100 Euro im Monat über 35 Jahre in der richtigen Versicherung angelegt sorgen für mehr Rente, als sie jetzt bekommen werden...
Klasse des ist ja eine richtige Verarschung. Mein Vater hat unter 1000 brutto verdient. Er ist jetzt 61 schwer krank, Lungenkrebs und wird wahrscheinlich nicht mehr als 600€ Rente bekommen. So wie es aussieht muss er mit der Rente zurecht kommen. Er muss auch viele Medikamente kaufen, wie soll er dann zurecht kommen. So wie es aussieht, wird er dann keine Grundrente bekommen.
Warum haben die älteren Rentner weniger als die Neurentner? Ich denke, dass man aus dem Grund mit den Neurentnern anfängt, weil man bei diesen ja eh die Rente berechnen muss - der Mehraufwand ist also geringer als bei den Bestandsrentnern und man ist nicht gezwungen, die Rente nach einigen Monaten neuzuberechnen - dann mit Grundrentenzuschlag.
Zumindest wird hier offiziell anerkannt, dass Erziehungszeiten, Pflegezeiten usw. "unterdurchschnittlich" unterbezahlt sind. Unsere Gesellschaft hat einen Knall und muss sich nicht wundern, warum wir da gelandet sind, wo wir uns gerade wiederfinden....
Zumindest für Kindererziehungszeiten wird pro Jahr ein Entgeltpunkt anerkannt. Damit ist man exakt so gestellt, wie jemand, der genau den Durchschnittsverdienst in einem Jahr verdient hat - 2024 also zum Beispiel wie jemand mit einem Jahresverdienst von 45.358 Euro. Mehr dazu in meinem Video: Was bringt Kindererziehung für die Rente? (th-cam.com/video/GlcEjE3wXjU/w-d-xo.html).
@@rentenfuchs Ja - immerhin.... Aber was ist mit der tatsächlich geleisteten Arbeit? Jahresverdienst 45.358 Euro! Von so einem Geld sieht eine Mutter nichts! Über dieses Thema sollten wir uns ernsthaft Gedanken machen!! Was sind gut betreute Kinder wert, die später im Leben stehen können? Die als "Leistungsträger" für die Wirtschaft "Erträge" bringen! Dass solche Persönlichkeiten entstehen, braucht es erst einmal viel viel Leistung von - meistens Müttern! Inzwischen haben wir eine Generation lebensuntüchtiger und (psychisch) kranker Kinder und Jugendlichen! Ich habe drei Kinder ins Leben begleitet, habe das mit meiner Gesundheit bezahlt und muss morgen zum 3. "Begutachtungstermin" (Was ist das für ein Wort? Das Auto kommt zum Gutachter, wenn es einen Hagelschaden hat usw.) zur Deutschen Rentenversicherung. Was man mit diesem Verein erlebt ist wahrhaft unwürdig! Es wäre gut, "Begutachtete" zu Interviews einzuladen. Da würden horrende Dinge an die Öffentlichkeit kommen!
Nur, wenn man bereits vor Eintritt der Erwerbsminderung auf mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten kommt. Für diejenigen, die bereits vor 50 erwerbsgemindert werden, scheidet die Zahlung des Grundrentenzuschlags also aus.
Mein Eltern (verheiratet) erhalten Stand heute zusammen 1770€ netto. Eine automatische ist nicht erfolgt bisher. Sollten sie sich bei der RV (Bayern) melden? Würde sie mehr bekommen?
Bei der Grundrente kann es viele Gründe geben, warum diese nicht gezahlt wird - zum Beispiel wenn man nicht über die ausreichende Zahl an Grundrentenzeiten verfügt oder der Durchschnitt der Grundrentenbewertungszeiten zu hoch ist. Grund kann aber auch die Einkommensanrechnung sein, die ich in diesem Video genauer erklärt habe: th-cam.com/video/b7qcYhRGICM/w-d-xo.html. Wenn sich Ihre Eltern für den in Ihrem Fall maßgeblichen Grund interessieren, am besten einmal bei der Rentenversicherung anfragen.
Das ist ja wirklich einfach erklärt. Am Ende habe ich nur wenn und könnte Verstanden. Kurz gesagt ; jedermann der mindestens 33Jahre gearbeitet hat könnte von einer Grundrente profitieren wenn er mindestens 35Jahre und mehr gearbeitet hat. Dankeschön . Wie jetzt?????
Wie ist es bei Ehepaaren wo nur einer alle voraussetzungen erfüllt und der andere nicht? Wird nur bei einem die Rente aufgestockt? Danke für die Antwort
Nur wenn man selbst mit seinen Versicherungszeiten die Voraussetzungen erfüllt, hat man Anspruch auf den Grundrentenzuschlag. Erfüllt lediglich der Ehegatte die Voraussetzungen, erhält auch nur dieser den Zuschlag.
Der Grund für die Komplexität ist unter anderem, dass man eine Lösung finden wollte, bei der zum Beispiel die viel zitierte "Zahnarztgattin" nicht profitiert - also jemand, der immer nur in Teilzeit gearbeitet hat oder geringfügig beschäftigt war, über den Ehegatten jedoch finanziell gut versorgt ist...der Gedanke mag womöglich nicht ganz verkehrt sein, macht die Regelung aber ziemlich schwer verständlich. Ein Teil der Komplexität resultiert zudem daraus, dass CDU und SPD sich nicht einigen konnten: Nach dem ersten Vorschlag der SPD sollte die Grundrente ohne jede Einkommens- und Vermögensprüfung gezahlt werden. Wäre die Grundrente in dieser Form gekommen, hätte man zumindest einen komplizierten Teil, den ich übrigens in diesem Video genauer erklärt habe (th-cam.com/video/b7qcYhRGICM/w-d-xo.html), weniger gehabt...
Was ist mit dem Versorgungsausgleich? Durch 2 Ehen habe ich 9,5 Rentenpunkte abzug der Rente.Bei der Grundrentenberechnung wird diese aber nicht beruecksichtigt, sodass meine Grundrente abgelehnt wurde, weil ich auf 0,7 Rentenpunkte komme, obwohl es nur 0,504 waeren
Hallo, wir haben einen Grundrenten Zuschlag Bescheid bekommen. Ich weiss nicht ob der Betrag korrekt ist weil ich nicht ersehen kann ob das Einkommen richtig angerechnet wurde. Ist dieser Bescheid trotzdem unwiederruflich? Kann die Nachzahlung ausgegeben werden? Danke für eine Antwort Jutta
Hallo Jutta, sofern Sie keine offensichtlichen Fehler erkennen können, können Sie die Nachzahlung bedenkenlos ausgeben. Selbst wenn die Rentenversicherung irgendetwas falsch gemacht haben sollte, kann ein derartiger Bescheid im Regelfall nicht zurückgenommen werden, weil Sie als Versicherte ja darauf vertrauen konnten, dass alles richtig ist. Wenn das Geld sogar schon ausgegeben wurde, ist es quasi unmöglich, den Bescheid für die Vergangenheit wieder zurückzunehmen.
Dann kann man gleich ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen. Weil das alles zu Berechnen kostet wieder ein Haufen Geld abgesehen von den zusätzlichen Kosten für die Grundrente.
Bei den Kosten für ein bedingungsloses Grundeinkommen bewegen wir uns wohl in noch ganz anderen Dimensionen, aber deinen Punkt kann ich gut nachvollziehen! Zwar hat der Gesetzgeber bei der Grundrente schon versucht, vieles zu automatisieren - wie zum Beispiel die Einkommensprüfung. Möglich ist dies jedoch nur zum Teil, sodass auf die Rentenversicherungsträger mit der Grundrente nicht unerheblicher Mehraufwand zukommt. Wenn man liest, dass allein die Deutsche Rentenversicherung Bund mehr als 1.000 neue Mitarbeiter sucht, um die Grundrente zu administrieren, kommt man schon ins Grübeln, ob man hier nicht eine schlankere Lösung hätte finden können...
@@rentenfuchs Das Problem sehe ich darin, dass man immer mehr versucht Umzuverteilen und die Behörden immer mehr Geld verschlingen. Ich arbeite selbst mitunter im öffentlichen Dienst an einer IT Schule und dort sind die meisten Jobs überflüssig meiner Meinung nach inklusive mein eigener. Die Bürokratie und Vorschriften nimmt mehr Zeit in Anspruch als meine eigentliche Arbeit abgesehen davon, obwohl ich die Arbeit von mehrere Positionen mitmachen, könnte ich den Job in Teilzeit erledigen. Muss aber trotzdem anwesend sein. Homeoffice ist technisch nicht möglich. Wenn das nicht Mal eine IT Schule hinbekommt wird das bei der Rentenkasse nicht besser aussehen. Ich kämpfe schon seit 2 Jahren darum. Die meisten Sozialleistungen sollen für mehr Gerechtigkeit sorgen, sorgen aber auf der anderen Seite wieder für mehr Ungerechtigkeit. Die meisten Leistungen könnte man abschaffen und jeder bekommt die Grundsicherung in Form eines BGE und dann muss jeder zusehen was er draus macht. Ebenso verschwenden die Menschen nicht mehr so viel Lebenszeit unnötig bei Behörden.
@@derkostenoptimierer Kann dir das Buch "Bullshit Jobs" von David Graeber empfehlen, sofern du dies noch nicht kennen solltest. Deine Beschreibung erinnert mich sehr an einige der Job-Beschreibungen von Graeber. Laut Graeber finden sich derartige "Bullshit Jobs" übrigens nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern in gleicher Weise auch im Privatsektor - sind dort nur etwas schwieriger zu erkennen. Was das BGE betrifft, bin ich persönlich hin- und hergerissen: Die Grundidee mag durchaus attraktiv sein, wenn man dann jedoch tiefer einsteigt, stellen sich viele Frage und man kommt beispielsweise schnell zum Ergebnis, dass es vieler Behörden womöglich auch bei einem BGE weiterhin bedarf. Denn krank werden wir auch weiterhin, brauchen also auch bei einem BGE Krankenkassen und Leistungsträger, die Reha-Leistungen erbringen, es bedürfte auch weiterhin ein Jobvermittlung etc...
Da kann ich mich nur entschuldigen, dass es nicht noch einfacher geklappt hat. In meinem Video zur Einkommensprüfung (th-cam.com/video/b7qcYhRGICM/w-d-xo.html) habe ich innerhalb von gut zwei Minuten die Grundrente nochmals im Schnelldurchlauf - und hoffentlich noch etwas verständlicher - erklärt. Bei etwas so kompliziertem wie der Grundrente ist aber irgendwann auch der Punkt erreicht, an dem man es nicht einfacher erklären kann.
Ich lebe seit 10 Jahren getrennt nach 40 Jahren Ehe. Man hat mir geraten mich nicht scheiden zu lassen. Hab 3 Kinder großgezogen. Da sie weit altersmässig auseinanderliegen, gab es f
Hallo, im Falle der Scheidung ist es so, dass ermittelt wird, wie viele Rentenpunkte die Eheleute über die Ehezeit hinweg gesammelt haben und diese dann hälftig auf die Eheleute aufgeteilt werden. Das heißt: Derjenige, der mehr Rentenpunkte gesammelt hat, gibt dem anderen einen Teil seiner Rentenanwartschaften ab. Für die übertragenen Rentenpunkte gibt es jedoch keinen zusätzlichen Grundrentenzuschlag. Erhöht sich die eigene Rente durch die Zuschläge so, dass diese netto oberhalb von 1.250 € liegt, kann es zu einer Kürzung des Grundrentenzuschlags kommen.
@@rentenfuchs vielen Dank. Das wird nicht passieren. Ich hab mit 58 Krebs bekommen. Also vom Minijob in die Krankheit und dann die Trennung. Hab die Grundsicherung im Alter. Mein Mann muss mir von seiner Rente 150euro Unterhalt bezahlen. Dann sieht es so aus, dass für mich alles bleibt wie es ist. 3kinder und ein Viertes was nach der Geburt gestorben ist, eh nicht zählt. Arm weiterhin und auf die eventuelle Witwenrente warten.. Tolle Aussicht. L. G. Und nochmals ein Dankeschön
Wie verhält es bei erwerbsminderungsrente bekomme seit Januar eine volle erwerbsunfähigkeitsrente bin am 2.6 1960 geboren. Wann kann ich mit und ohne Abzüge in Altersrente gehen ? Seit 2020 bekomme ich weitere 3 Jahre erwerbsunfähigkeitsrente ,also wann und welche Rente sollte ich bitte ihrer Meinung nach beantragen ??!
Wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen, können Sie auch bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, dann jedoch mit Rentenabzügen. Mehr zur Altersrente für langjährig Versicherte habe ich in diesem Beitrag auf meinem Blog zusammengefasst: www.rentenfuchs.info/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte/
Worauf genau bezieht sich Ihre Frage genau? Wollen Sie wissen, ob es auch bei der Erwerbsminderungsrente oder bei der Witwenrente einen Grundrentenzuschlag gibt? Wenn ja, ist die Antwort: Es kommt darauf an. Voraussetzung für die Zahlung des Grundrentenzuschlags ist nämlich, dass man auf mindestens 33 Jahre, besser 35 Jahre mit Grundrentenzeiten kommt. Bei der Erwerbsminderungsrente muss man auf diese 33/35 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung kommen - was möglich, aber doch eher selten ist. Bei der Witwenrente müssen die 33/35 Jahre vor dem Todesfall erfüllt werden. Sollte sich Ihre Frage auf die Einkommensanrechnung beziehen, die ich in diesem Video (th-cam.com/video/b7qcYhRGICM/w-d-xo.html) genauer erklärt habe, ist die Antwort: Ja, auch andere Rentenarten als die Altersrente werden als Einkommen berücksichtigt und gegebenenfalls auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.
In der jährlich von der Rentenversicherung verschickten Renteninformation, ist zumindest die Gesamtzahl der bisher erarbeiteten Rentenpunkte ausgewiesen. Wenn man eine konkrete Auflistung über alle Versicherungszeiten wünscht, muss man einen Blick in die ausführliche Rentenauskunft werfen. Diese kann man über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung ( www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ ) einfach anfordern.
Meine Frage: habe ich ein Anspruch auf die Grundrente als Spätaussiedlerin ? Seit 2015 mit 63 in der Rente ( 45 Jahre Arbeitszeit ), aber in Deutschland habe ich nur 16,5 Jahre gearbeitet. Ich werde mich sehr über Ihre Antwort freuen.
Bei der Grundrente werden bei Spätaussiedlern und Vertriebenen auch die Versicherungszeiten berücksichtigt, die im Herkunftsland zurückgelegt wurden. Diese sind im Versicherungsverlauf ja regulär als Pflichtbeitragszeiten anerkannt. Ob Sie jedoch tatsächlich Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben, hängt davon ab, ob Sie auf die 33 Jahre - besser noch 35 Jahre - mit Grundrentenzeiten kommen (dies ist bei Ihnen ja der Fall, da Sie über 45 Versicherungsjahre verfügen) und wie viele Rentenpunkte Sie durchschnittlich gesammelt haben.
Die vorgezogene Altersrente mit Rentenabschlägen können Sie ab 63 erhalten. Um vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen zu können, müssen Sie auf 45 Beitragsjahre kommen und mindestens 64 Jahre und 4 Monate alt sein. Neben der Rente zu arbeiten, ist kein Problem: Seit 2023 gibt es für vorgezogene Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Genauer habe ich dies in folgendem Video erklärt: So viel im Jahr 2023 neben der Rente hinzuverdienen #Shorts (th-cam.com/users/shorts_d34EGGxF_s).
Das sollte aber auf keinen Fall Grundrente genannt werden. Wenn ich das richtig verstehe, bekommt davon keiner der unter 1013€ im Monat verdient hatte. Und das ist nach meiner Kenntnis eine ganze Reihe die auch jahrelang in Vollzeit gearbeitet haben. Schlussfolgerung weiter arbeiten bis 80 oder in Alten WG.
Der Begriff Grundrente, ist mal so schlecht getroffen. Das ist einfach ein Zuschlag für die Rente. Für mich heißt Grundrente was anderes. Ein Grundrente ist für mich wie eine Mindestrente. Also ein Betrag den man mindestens bekommt.
Ob Sie Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben, hängt davon ab, ob Sie auf mindestens 33, besser noch 35 Jahre mit Grundrentenzeiten kommen und wie viele Rentenpunkte Sie während Ihres Erwerbslebens durchschnittlich gesammelt haben. Ohne Ihren genauen Versicherungsverlauf zu kennen, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, ob Ihnen ein Grundrentenzuschlag (und wenn ja, in welcher Höhe) zusteht.
Hallo habe dort Nachgefragt wegen der Grundrente und es würde dann ab 2021 ab Juli der Zuschlag der Grundrente erfolgen bei den Personen der schon in Rente ist als erste diese Zahlung Bekommen. Heist das die Rentenkasse erst die Langjährigen in den Genuss Kommen als erste diesen Zuschlag erhalten
Meines Wissens nach bekommen als Erstes diejenigen, die ab Juli 2021 neu in Rente gehen, den Grundrentenzuschlag und die anderen dann nach und nach...die Rentenversicherung ist diesbezüglich aber sicherlich noch besser informiert als ich.
Habe selbst nicht viel in die Rente einzahlen können, bin geschieden und habe 300 Euro Versorgungsausgleich bekommen! Bekomme jetzt ,678 Euro Rente! Kann ich da auch mit einer Grundrente rechnen!
Das hängt von deinem Versicherungsverlauf ab. Der Versorgungsausgleich wird bei der Berechnung der Grundrente übrigens nicht berücksichtigt. Du müsstest also schauen, ob du auf die erforderlichen 33, besser noch 35 Jahre mit Grundrentenzeiten kommst. Sofern dies der Fall ist, wirst du voraussichtlich auch vom Grundrentenzuschlag profitieren.
Frage: wenn man die 35 Jahre erfüllt hat und man ist "erst" 58 - ist das dann das Renten (Anspruch)-Eintrittsalter oder 67 Jahre ? Wenn man erst mit 67 J. Rentenanspruch hat, ist das doch Betrug !!!????? Was macht man in der Zeitspanne ?
Wer die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt, kann vorzeitig im Alter von 63 Jahren in Rente gehen - dann jedoch mit Rentenabschlägen. Bei all jenen, die 1964 oder später geboren wurden, liegt der Abschlag bei 14,4 %. Nennt sich "Altersrente für langjährig Versicherte".
Der Grund für die Komplexität ist unter anderem, dass man eine Lösung finden wollte, bei der zum Beispiel die viel zitierte "Zahnarztgattin" nicht profitiert - also jemand, der immer nur in Teilzeit gearbeitet hat oder geringfügig beschäftigt war, über den Ehegatten jedoch finanziell gut versorgt ist...der Gedanke mag womöglich nicht ganz verkehrt sein, macht die Regelung aber ziemlich schwer verständlich. Ein Teil der Komplexität resultiert zudem daraus, dass CDU und SPD sich nicht einigen konnten: Nach dem ersten Vorschlag der SPD sollte die Grundrente ohne jede Einkommens- und Vermögensprüfung gezahlt werden. Wäre die Grundrente in dieser Form gekommen, hätte man zumindest einen komplizierten Teil, den ich übrigens in diesem Video genauer erklärt habe (th-cam.com/video/b7qcYhRGICM/w-d-xo.html), weniger gehabt...
Ich bin seit April 2019 Witwe,mein Mann war schon Rentner,wir haben 4 Kinder und ich war immer Hausfrau,meine Witwenrente liegt unter 1250€,bekomme ich einen Zuschlag?
Sicher sagen kann Ihnen das wohl nur die Deutsche Rentenversicherung. Sie selbst werden - denke ich mal - die für den Grundrentenzuschlag erforderlichen 33 Jahre mit Versicherungszeiten vermutlich nicht erreichen und daher auf Ihre eigene Rente wohl keinen Zuschlag bekommen. Sollte Ihr Ehegatten im Laufe seines Erwerbslebens unterdurchschnittlich verdient haben - also weniger als 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr - könnte es unter Umständen einen Zuschlag auf die Witwenrente geben.
Als ehrenamtlicher Betreuer ist man nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für die Tätigkeit werden also auch keine Rentenpunkte gutgeschrieben.
Hallo,ich habe 35Jahre zusammen,bin bereits schon in Rente,meine Arbeits Jahre bestehen mit Erziehungs Jahre von 3 kindern und 13 jahre Erziehungs Zeit.Habe auch schon 10 jahre vorher voll gearbeitet,danach 16 Jahre als Haushälterin mit Lohnsteuer Karte gearbeitet,dann mit einen dreiviertel Jahr Pause,auf 450 Euro im selben Haushalt weiter bis zur meiner Rente ,weiter gearbeitet.Bin seit 01,01 2018 jetzt in Rente,bekomme etwas über 600, Euro Rente.Mein Mann erhält etwas über 900, Euro Rente,meine Frage bin ich bei der Grundrente dabei,und mit wieviel kann ich rechnen.
Ohne den genauen Versicherungsverlauf zu kennen, lässt sich nur schwer beurteilen, ob Sie Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben. Auf die erforderlichen 33 beziehungsweise 35 Jahre mit Grundrentenzeiten sollten Sie Ihren Schilderungen nach zu urteilen ja vermutlich kommen. Noch schwieriger ist es dann jedoch, die Höhe des Grundrentenzuschlag zu bestimmen. Zwischen einem Zuschlag in Höhe von wenigen Euro bis hin zu mehr als 400 € im Monat ist hier quasi alles möglich... Sie werden daher wohl abwarten müssen, bis die Rentenversicherung ihre Programme so umgestellt hat, dass der Grundrentenzuschlag maschinell bestimmt werden kann.
Und meine 80jährige Mutter wird garnichts davon haben, weil sie die minimale Erhöhung also irgendwann rückwirkend Ende 2022 ausgezahlt kriegt, wenn die wahrscheinlich schon tot ist. Ich muss mir jetzt auf die Finger hauen, sonst werde ich hier gesperrt.
Geht es eigentlich noch komplizierter? Das einzige was ich verstanden habe ist, dass Menschen, die wenig verdient haben und (aus welchen Gründen auch immer) auch noch wenige Jahre gearbeitet haben, die gearschten sind. Also "Hausfrauen", Geringverdiener, Erwerbsunfähigkeitsrentner usw., die eh schon eine geringe Rente haben, fallen also komplett aus dieser Grundrente raus. 🤦♀️
Die Regelungen zur Grundrente sind zweifelsohne kompliziert - da kann ich dir nur zustimmen! Wobei ich ehrlicherweise auch zugeben muss: Bestimmt hätte man die Grundrente auch noch einfacher erklären können. Da ich persönlich aber erst einmal die Zahlen brauchte, um alle Besonderheiten der Grundrente zu verstehen, ist das Video so zahlenlastig geworden. Vielleicht werde ich in Zukunft nochmal ein Video: "Grundrente einfach erklärt" veröffentlichen und dann die Zahlen möglichst weglassen.
@@rentenfuchs ich habe gsrnicht gemeint, dass sie es kompliziert erklärt haben. Ich finde diese wenn und aber und mal soviel Jahre und mal soviel. Und die nicht und die nur wenn und bei Verdiensten von..... Warum kann man nicht einfach jede Rente auf 1250 Euro auffüllen? So wie Mindestlohn eine Mindestrente. Wir haben für so viele Sachen Geld, auch außerhalb unseres Landes. Aber ich möchte hier keine politische Diskussion los treten.
Frage an den Rentenexperten: Beitragszeiten nach Beginn der vollen Altersrente sind keine Grundrentenzeiten. Sind Pflichtbeitragszeiten nach Beginn einer 99%-Teilrente Grundrentenzeiten, sodass der Grundrentenzuschlag doch noch mittels beitragspflichtigem Minijob erarbeitet werden kann?
Leider nicht. Schafft man es erst nach Rentenbeginn auf die erforderlichen Grundrentenjahre, können diese sich höchstens noch beim Wechsel der Rentenart rentensteigernd auswirken - also beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente beziehungsweise beim Wechsel von der Altersrente in die Witwen- oder Witwerrente.
@@rentenfuchs Jetzt muss ich hierzu doch noch nachfragen. Wäre der Wechsel von der 99%-Teilrente zur vollen Altersrente nach Erreichen der Grundrentenzeiten nicht auch ein Wechsel der Rentenart? Ich hab nämlich die gleiche Frage noch einem anderen Rentenexperte im Internet gestellt und der hat meine Frage bejaht.
@@maxmiller9297 Der Wechsel von der Teilrente in die Vollrente stellt keinen Wechsel der Rentenart dar. Die Rentenarten sind im § 33 SGB VI definiert, wo nicht zwischen Teilrente und Vollrente unterschieden wird. Man muss sich auch überlegen, was bei einem Wechsel von der Teilrente in die Vollrente passiert: In diesem Fall erfolgt keine Neufeststellung der Rente, es wird lediglich geschaut, wie viele der bei Rentenbeginn noch nicht in Anspruch genommenen persönlichen Entgeltpunkte nun hinzutreten und diese erhalten einen neuen Zugangsfaktor. Die Gesamtzahl der persönlichen Entgeltpunkte nach § 66 SGB VI wird jedoch nicht neuberechnet; es erfolgt zum Beispiel keine Neubewertung von Anrechnungszeiten oder beitragsgeminderten Zeiten und auch Zuschläge an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung werden nicht ermittelt. Ich sehe mich mit dieser Einschätzung auf einer Linie mit der Deutschen Rentenversicherung, die in ihren rechtlichen Arbeitsanweisungen die gleiche Haltung vertritt. Solange es kein höchstrichterliches Urteil gibt, kann in der Theorie natürlich auch noch anders entschieden werden, was ich persönlich jedoch für höchst unwahrscheinlich halte.
@@rentenfuchs Aber bei der Pflege von Angehörigen spielt es ja auch eine Rolle, ob man eine Teilrente oder eine Vollrente bezieht. Bei einer Teilrente kann man während der Pflege- bzw. Betreuungszeit weitere Entgeltpunkte erwerben, bei einer Vollrente dagegen nicht. Wechselt man dann wieder zur Vollrente, erfolgt eine Neufeststellung der Rente. Warum sollte es sich bei den Grundrentenzeiten anders verhalten? Außer es ist gewollt, dass so wenig Neurentner wie möglich keine Grundrente erhalten.
Die Rente ist in Zukunft nicht mehr berechtigt sinnvoll. Man sollte und muss selbst Vorsorgen, am Besten in Steueroasen! Nicht mehr wie nötig in die Rentenkasse einzahlen, sondern in Immobilien oder Fonds anlegen. Auch Gold ist immer noch sinnvoll. Die Rente wird in Zukunft für über 50% der zukünftigen Anspruchsberechtigten nicht mehr reichen! Kein Haus, Auto, Urlaub mehr. Luxus haben Rentner sowieso kaum noch! Und zu vielen Mieten reicht es auch nicht mehr. Eine kleinere Wohnung muss dann her und dies macht den Markt noch teuerer! Eine Spirale, die momentan nicht endet! Nur mit.......wird's wieder anders? schaut in die Vergangenheit! 🤮🍻
Was ist mit Menschen die größtenteils Halbtags Arbeiten waren. Bekommen die auch Grundrente. Hätten doch voll arbeiten gehen können. Würde ich ungerecht gegenüber Vollbeschäftigung finden
Das hängt davon ab, wie viele Rentenpunkte sie mit ihrer Teilzeitbeschäftigung erworben haben. Sollten sie auf mindestens 0,3 Rentenpunkte im Jahr kommen, können auch Teilzeitbeschäftigte - sofern sie auch alle weiteren Voraussetzungen erfüllen - einen Grundrentenzuschlag erhalten. Eine Unterscheidung zwischen Vollzeit und Teilzeit wäre für die Rentenversicherung auch gar nicht möglich, da diese lediglich die Jahresverdienste kennt - aber nicht weiß, was für eine Beschäftigung dem Verdienst zugrunde liegt.
Entgeltpunkte werden ermittelt, indem der eigene Verdienst durch den Durchschnittsverdienst des jeweiligen Jahres geteilt werden: Im Jahr 2020 lag der vorläufige Durchschnittsverdienst bei 40.551 Euro. Teilt man 12.165 Euro durch 40.551 Euro ergeben sich genau 0,3 Entgeltpunkte. Ich wüsste daher jetzt nicht, wo der Fehler liegen soll...
@@rentenfuchs wenn der Wert für 12.165 0,3 und nicht 0,03 Rentenpunkte beträgt, und man diesen mit 450 Monaten multipliziert, kommen dabei 135 und nicht 13,5 raus
@@grens444 Multipliziert man den Betrag mit 450 Monaten, muss man natürlich auch die monatlichen Entgeltpunkte nehmen - wie ich es beispielsweise bei Minute 9:19 auch getan habe. Wer mit dem jährlichen Wert rechnen möchte, kann diesen alternativ mit 35 Jahren multiplizieren.
Wie viel es wohl gekostet hat, dieses bürokratische Monster juristisch sicher aufzusetzen .... da wäre eine echte Grundrente ein besseres investment gewesen
Der Umfang der Regelung erklärt womöglich auch, warum das mit der "Grundrente" beziehungsweise der (solidarischen) Lebensleistungsrente - unter dieser Bezeichnung hat man sich ja auch bereits mit dem Thema beschäftigt - so lange gedauert hat. Kann dir nur zustimmen, dass das Ganze echt kompliziert geworden ist!
Heili hatte den Einfall oder wie soll man sowas bloss nennen.. Gibt es ab Januar 2021, aber nur auf dem Papier, das ist ne Frechheit. Bis dahin stirbt ja meine Mama vielleicht und was ist dann, Zahlung an Tote oder was. Oder hat der Staat gespart?
@@elkeborbely6142 Die Grundrente wird für den gesamten Zeitraum ab Januar 2021 nachgezahlt. Im Todesfall würde das Geld dann an den oder die Erben fließen.
Die Voraussetzung "35 Jahre mit Grundrentenzeiten" haben Sie dann ja schon einmal erfüllt. Das heißt aber, wie im Video erläutert, nicht zwingend, dass Sie auch den Grundrentenzuschlag erhalten. Das hängt ja auch noch von weiteren Faktoren ab: Unter anderem den erworbenen Rentenpunkten und der Rentenhöhe.
Worauf du nicht eingegangen bist, wie verhält es sich bei der Grundrente für 2 Personen? Müssen die beide Rentner sein? Eine Person ist Hausfrau, ohne Verdienst und hat das Rentenalter noch nicht erreicht, die andere Person ist Altersrentner? Werden die beide erfasst, oder nur der Rentner?
Für die Berechnung des Grundrentenzuschlags ist allein der individuelle Versicherungsverlauf relevant. Ob man einen Partner hat oder nicht und was dieser verdient, spielt hier keine Rolle. Lediglich bei der Kürzung des Grundrentenzuschlags im Rahmen der Einkommensanrechnung, ist auch das zu versteuernde Einkommen des Ehepartners von Bedeutung. Übersteigen zu versteuerndes Einkommen des Rentners plus Einkommen des Partners den monatlichen Betrag von 1.950 €, kommt es nämlich zu einer Kürzung des Grundrentenzuschlags. Wenn der Ehepartner jedoch über kein eigenes Einkommen verfügt, spielt dieser für die Grundrente auch keine Rolle.
Wenn ich meine 45 Jahre Rentenanwartschaft erreicht habe, bin aber noch nicht 63Jahre alt möchte aufhören zu arbeiten wie bin ich dann krankenversichert?
Das hängt davon ab: Sofern Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, können Sie sich vermutlich familienversichern. Sollten Sie alleinstehend sein, müssen Sie sich vermutlich freiwillig krankenversichern. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich dann auf der Grundlage der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von monatlich 1.096,67 € (2021).
Die Höhe des Grundrentenzuschlags ist auch vom eigenen Einkommen abhängig: Wie genau die Einkommensprüfung bei der Grundrente funktioniert, erfahrt ihr hier: th-cam.com/video/b7qcYhRGICM/w-d-xo.html
Danke für das Video. Verstehe ich das richtig, dass ich mit 4 Kindern, die ich erzogen habe, bereits die 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt habe? Das interessiert mich, weil ich ergänzend zur Rente Grundsicherung werde beantragen müssen und darauf hoffe, den vollen Freibetrag von 223 Euro zu erhalten.
@@mamboubonnantia511 Allein die Kindererziehung wird vermutlich nicht ausreichen, um auf die 33 Jahre zukommen. Denn Monate, in denen Sie mehr als ein Kind erzogen haben, zählen trotzdem nur als ein einziger Monat. Um die Monate zu berechnen, die aufgrund der Kindererziehung als Grundrentenzeiten berücksichtigt werden, müssen Sie die Monate seit der Geburt Ihres ältesten Kindes bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes zusammenzählen.
@@rentenfuchs Vielen Dank für die Antwort; diese Info hatte ich inzwischen auch selbst gefunden. Mit den richtig berechneten Kinderberücksichtigungszeiten plus beitragspflichtiger Erwerbstätigkeit komme ich auf 36 Jahre und 3 Monate.
Leider habe ich inzwischen auch erfahren, dass ich den vollen Freibetrag von 223 Euro aus der Grundsicherung erst ab Erreichen des Regelrentenalters erhalten kann, auch wenn ich bereits vorher die 33 Jahre Grundrentenzeiten erreiche. Habe ich das so richtig verstanden? (Ich hatte in Erwägung gezogen, vorzeitig in Rente zu gehen und mich über das "Bonbon" von 223 Euro schon gefreut...)
Der Informationsstand bei Rentenversicherer und Grundsicherungsamt ist leider so grottenschlecht, dass man sich alle Informationen selbst beschaffen muss. Sehe ich das richtig, dass es diesen (auf den halben Sozialhilfesatz gedeckelten) Freibetrag auch erst seit 01.01.21 gibt? Das würde das Informationswirrwarr bei den Ämtern erklären...
@@mamboubonnantia511 Nach § 82a SGB XII gilt der Rentenfreibetrag sowohl für die Hilfe zum Lebensunterhalt als auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie müssen dementsprechend nicht bis zur Regelaltersgrenze warten, um vom Freibetrag für Personen mit mindestens 33 Jahren mit Grundrentenzeiten profitieren zu können (vor Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt).
Genauso wie die Grundrente wurde auch der Rentenfreibetrag zum 1.1.2021 eingeführt. Dies mag der Grund dafür sein, warum die Informationslage hierzu noch unzureichend ist.
@@rentenfuchs Hervorragend, vielen herzlichen Dank! Mir ist natürlich ein Gesetzestext lieber (weil verbindlich), als eine schwammige Aussage per Telefon von nicht richtig informierten Sachbearbeitern. Und der genannte § 82a SGB XII ist ja eindeutig.
Unterm Strich bedeutet das alles, dass ich mit 63 in Rente gehen kann, 38 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze, und somit 38 x 223 Euro = 8.474 Euro mehr habe als mit ALG II.
Glücklicherweise brauche ich erst im November den Rentenantrag zu stellen - bis dahin sind die Behörden dann hoffentlich up to date.
Nochmals vielen, vielen Dank
Die Rente, die wir ausgezahlt bekommen, ist in Europa eine der Lächerlichsten, wenn es nicht so traurig wäre.
@Paul Meyer Das ist eine dreiste Lüge.
Aha ... Griechenland...Spanien ...Italien usw.haben keine armen Rentner🤔
Kurzum, wer mehr als 1250 Euro pro Monat hat, der geht leer aus. 😂 Unsere Rente ist eine Beleidigung.
Was die Anrechnung von Einkommen auf die Grundrente betrifft, wird bei 1.250 € nicht sofort der gesamte Zuschlag gestrichen, sondern übersteigendes Einkommen zunächst zu 60 % angerechnet. Wer 1.250 € an Rente erhält, wird jedoch unabhängig von der Einkommensanrechnung wohl keinen Grundrentenzuschlag erhalten, da der Zuschlag ja nach oben hin gekappt wird. Bei einer Rente von 1.250 € wird man voraussichtlich auf im Durchschnitt mindestens 0,8 Rentenpunkte in den Grundrentenbewertungszeiten kommt und damit keinen Grundrentenzuschlag erhalten.
@@rentenfuchs Danke für die Rückmeldung.
und da haben sie immer gesagt, die putzfrau soll angemeldet werden, auch kleine verdienste zu versteuern, da sie der rente dienlich sind. und nun sind alle die geringen beitragszahler in den hintern gekniffen, sehen jetzt zu, dass ihre beiträge an die gutverdiener ausgezahlt werden. das nenne ich dann mal einen gelungenen wurf von mutti merkel und canaillen.
und dabei werden alle die vergessen, die nach der deutschen einheit zu mio. fach ihren job verloren haben und hinterher in minijobs tätig sein mussten, weil es keine arbeit gab. diese gruppe von menschen, die zu ddr-zeiten ständig voll gearbeitet haben, müssten da auch berücksichtigung finden. aber, hauptsache steinmeier kann seine deutsche einheit feiern, die die ossi voll verloren haben, in jeder hinsicht.
@@rentenfuchs es ist auf jeden Fall lächerlich, wenn man bedenkt, wenn ein Politiker nur eine Legislaturperiode im Amt ist, dann bekommt der ja schon eine gute lebenslange Pension. Wie fair ist das denn uns gegenüber, die wir unser leben lang Leistung erbracht haben?
Ich bin soooo froh, dass ich bis Mitte 40 in Österreich gearbeitet habe. Sogar mit so wenigen Jahren habe ich mehr, als man in Deutschland mit der vollen Zeit erhält. Echt erbärmlich das System
Mit dem österreichischen Rentensystem beschäftige ich mich derzeit auch intensiver: Ich denke mal, dass ich hierzu Anfang des kommenden Jahres ein Video werde veröffentlichen können.
@@rentenfuchs Wenn dir was komisch vorkommt - kannst gerne nachfragen. Manche für Österreicher Selbstverständlichkeiten werden in Deutschland nicht verstanden.
@@freifrauelli4479 Vielen Dank für das Angebot! Bei Bedarf komme ich gerne drauf zurück!
ja ich auch. Ich habe 44 Jahre in Deutschland gearbeitet, brachte mir eine lächerliche Rente. Habe noch Renten aus Österreich und Holland. Kann damit sehr gut leben. Armes Deutschland!
@@gerdbartkowiak Wie haben Sie es denn geschafft, 44 Jahre in Deutschland zu arbeiten und daneben auch noch eine auskömmliche Rente aus Österreich und Holland zu erarbeiten?
Wie üblich eine Mogelpackung.
Deutschland, je komplizierter desto besser...
Soll ja keiner Durchblicken, sonst könnte man ja merken, dass das alles Verarsche ist.
Ich bin soooooo froh,das ich 450 Euro Rente bekomme. Weil muss mein Kopf nicht woll mit Überlebensgedanken voll machen! Danke, mutti
@@lunafringe10 Gott sei Dank, hab an meine Seite mein Mann. Sonst.... Sozialamt oder U- Bahn
Ich konnte diesen Erläuterungen leider nicht ganz folgen. Es ist zu kompliziert. Das Einzige was ich jetzt habe, sind Kopfschmerzen. Aber vielleicht sollen wir das ja auch gar nicht verstehen. Die Bürokratie in Deutschland ist der Wahnsinn. Und die Ungerechtigkeit wird sich nicht ändern.
Kann mich nur entschuldigen, dass mir die Erklärung nicht noch einfacher gelungen ist. Musste auch erst einmal durch die rechtlichen Regelungen und alle Besonderheiten durchsteigen - daher auch so zahlenlastig. Vielleicht werde ich in Zukunft nochmal ein Video: "Grundrente einfach erklärt" veröffentlichen und dann die Zahlen möglichst weglassen und die ein oder andere Sache vereinfachen. Vielen Dank auf jeden Fall für deine Rückmeldung!
Nur die Wahrheit kommt ans Licht, so spricht der HERR. Denn wo Licht ist, ist Reinheit.
Neu wahl ist tendenz, extrem Rechts hat spiel Raum, aus trixt Europa
@@rentenfuchs Sie haben alles super erklärt ! Besser geht es nicht, diesen Bürokratiewahnsinn zu erläutern. Viel Geschrei der Politik, dass die "Grundrente" kommt, dass aber nur ganz wenige in den Genuß kommen, wird natürlich nicht gesagt ! Die Lügner in der Politik werden mit ihren Sprechblasen, die sie ablassen, ohne etwas zu sagen, das Volk weiter für dumm verkaufen.
@@schneeflocke2040 Vielen Dank! War tatsächlich eine ziemliche Herausforderung und ich habe mein Bestes versucht.
Das ist keine Grundrente,sondern nur ein Zuschlag für die schon vorhandenen Ansprüche
Da hast du vollkommen Recht! Bei "Grundrente" denkt man zunächst an eine neue Rentenart, tatsächlich ist es aber "nur" ein Zuschlag; ein wenig so, wie die Regelung zu den Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt, die es für Zeiten vor 1992 gibt.
Die noch 20 Jahre arbeiten müßen bekommen nur noch eine kleine Rente.Die noch jüngeren,ohje ohje.Warum schaut man nicht in anderen Staaten im Euroraum,mit ihren überdachten Rentensystem wie Norwegen & Österreich?
Ganz Schlimm für die nächste Generation 😭😭
Das ist Grundsicherung- oder?
@@michaelgronen9060 alle selbst schulden, jetzt versteht wie in england europa exit, in Deutschland sorgt man nichts Politik, jetzt Politiker vertreten Ihren Interessen, gar nichts , sie schützen Arbeitsgeber, grosse Firmen, einfache Leute wie Ameisen, es war DMARK Zeit schön, jetzt ganz anderes , in Güterloch Schlachtenfabrik arbeiten alle Osteuropäre, die Deutsche arbeiten nichts, kommen nur Osten E. Das ist Problem.
Das System krankt schon daran, das Renten gezahlt werden für Zahlungen, die der Arbeitnehmer eingezahlt hat im Laufe des Arbeitslebens, aber nie nach dem letzten hohen Verdienst, den er vor dem Eintritt ins Rentenalter gezahlt hat. Auf diesem Verdienst beruht aber sein derzeitiger Lebensstandard. Besser sind Beamte dran, die nach ihrem letzten Gehalt einen Anspruch auf Pension haben.
. Nicht nur das sondern wenn die Beamten in vorruhestand gehen bekommen die ihre grativikation höher gerechnet fas ein arbeiter nicht hat.
Auch die zahlen Steuern
@@brigitteenglander4104 Beamte werden aus Steuergeldern bezahlt und zahlen dann geringe Steuern. Schon das ist Schwachsinn in sich.
@@brigitteenglander4104 Oder werden von Steuern bezahlt, ohne etwas erwirtschaftet zu haben, das wäre die gerechte Sichtweise.🤩
Schade, dass ich diese Videos nicht schon früher entdeckt habe... Wirklich gut und einfach erklärt. Mache gerade das Studium bei der Rentenversicherung und habe mir immer gute Erklärvideos gewünscht und danach gesucht. Morgen ist zwar die letzte Prüfung... Aber besser spät als nie ;) Freue mich auf weitere solcher Videos!
Vielen Dank für den Kommentar und drücke die Daumen für die morgige Prüfung!
Wie soll man dann noch Einspruch gegen eine eventuelle falsche Berechnung einreichen ?
Aber wahrscheinlich geht man eh davon aus das berechtigte Personen nicht in der Lage sind das zu überschauen...
Komplizierter geht's kaum.
Ist wahrscheinlich so gewollt?
Wenn keiner durchblickt läßt sich leichter beschei**en.
Der Grund ist wohl eher, dass man eine Lösung finden wollte, bei der zum Beispiel die viel zitierte "Zahnarztgattin" nicht profitiert - also jemand, der immer nur in Teilzeit gearbeitet hat oder geringfügig beschäftigt war, über den Ehegatten jedoch finanziell gut versorgt ist...der Gedanke mag womöglich nicht ganz verkehrt sein, macht die Regelung aber ziemlich schwer verständlich.
@@rentenfuchs
Selbst wenn es so wäre, sollten wir vor dem Gesetz nicht alle gleich sein?
@@chrisnoria3027 Ich würde sagen: Gleiches gleich behandeln und Ungleiches ungleich. Ob zum Beispiel jemand, der jeden Monat Einnahme in Höhe von mehreren 1.000 € aus Vermietung und Verpachtung hat, gleichzeitig auch noch einen Grundrentenzuschlag erhalten soll, ist eine politische Entscheidung. Grundsicherungsleistungen erhalten ja auch nur diejenigen, die tatsächlich bedürftig sind, und nicht jeder - dann hätten wir nämlich ein bedingungsloses Grundeinkommen. Natürlich kann man hier auch anders diskutieren; der Gleichheitsgrundsatz zieht aus meiner Sicht an dieser Stelle jedoch nicht - da es nicht um gleiche Personengruppen geht.
@@rentenfuchs
Was wäre daran so schlecht?
Wer viel leistet soll auch mehr bekommen, BGE + das Angesparte aus seiner Lebensleistung. Wer nichts beiträgt muß dann halt mit seinem BGE auskommen.
@@chrisnoria3027 Finde ich auch eine gute Idee. Weil dieses System bestraft wieder Menschen die produktiver sind oder sich was aufgebaut haben.
Ich verstehe nicht warum ich 45 Jahre arbeiten muss, um meine Rente zu bekommen, aber die Grundrente gibt es mit 35 Jahren 😕
Die Grundrente ist keine eigene Rentenart, sondern nur ein Zuschlag auf die regulär gezahlte Rente. Diesen Zuschlag erhält man also auch erst dann, wenn man offiziell in Rente gehen kann.
@@rentenfuchs meine deutschen Entgeltpunkte liegen bei 0,820. Obwohl meine deutsche Rente beschämend ist und ich in Deutschland 44 Jahre gearbeitet habe. erhalte ich nach meinem Verständnis keinen Zuschlag. Ich lebe schon sehr lange nicht mehr in dem Entwicklungsland Deutschland. Habe damit bereits abgeschlossen
@@gerdbartkowiak Wenn der Durchschnitt über alle Grundrentenbewertungszeiten oberhalb von 0,8 Rentenpunkten pro Jahr liegt, sieht das mit dem Grundrentenzuschlag tatsächlich schlecht aus. Ihre Brutto-Rente müsste folglich bei ca. 1.230 € liegen oder habe ich mich da verrechnet?
@@rentenfuchs Ist nicht richtig, Bruttorente liegt bei € 804,-
@@gerdbartkowiak Laut Ihrem Kommentar haben Sie aber doch 44 Jahre lang in Deutschland gearbeitet und kommen auf im Durchschnitt 0,82 Rentenpunkte im Jahr. In Summe käme ich dann auf ziemlich genau 36 Rentenpunkte (44 Jahre x 0,82 Rentenpunkte). Bei einem aktuellen Rentenwert von 34,19 € müsste sich daraus eine Brutto-Rente von rund 1.230 € ergeben. Wo liegt mein Fehler?
Es ist schon ein Witz, das sowas noch nach unten begrenzt wird. Nach meinem Verständnis ist eine Grundrente für JEDEN zu zahlen, egal, ob er irgendwann mal gearbeitet hat oder nicht, ob und wieviel oder wenig er wo auch immer eingezahlt hat oder nicht ... es sollte eine bedingungslose Alterssicherung für jede Person sein. Das verstehe ich unter Menschenwürde.
Warum geh ich seit 1979 arbeiten wenn andere noch perfekte Knochen haben .Meine sind kaputt.
EXTRA LANG VERSICHERTE !
WITZ GELL
, bekommen Leuten Grundrente Zuschlag die 45Jahre gearbeite haben und weniger als 1250, Euro Rente schon beziehen???
Der Staat soll sich was schämen!
Es liegt an der CSU. Warum wählen die meisten Menschen noch diese Partei? Ich höre besonders die Rentner. Warum sind die so dumm?
Danke, das war schon mehr oder weniger verständlich erklärt.
Nur das mit Verdoppelung muss ich mir evtl noch mal anschauen.
Vielen Dank für die Rückmeldung! Dass die Erklärung jetzt nicht besonders einfach zu verstehen ist, war mir schon bei Veröffentlichung klar. Musste das Thema aber selbst erst einmal durchdringen; daher auch so zahlenlastig. Das nächste Video zur Grundrente wird dann hoffentlich nicht ganz so kompliziert.
Ganz schön kompliziert...
Leider ja...habe auch einige Zeit gebraucht, um alle Besonderheiten zu durchsteigen. Und das Thema "Einkommensanrechnung bei der Grundrente" liegt noch vor mir...
Es wird wohl wieder etwas schöngeredet von dem fast niemand betroffenen ist.
Bei ca. 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentnern, die voraussichtlich vom Grundrentenzuschlag profitieren werden, würde ich jetzt nicht von "fast Niemandem" sprechen. Richtig ist aber, dass der Grundrentenzuschlag die finanzielle Situation in den meisten Fällen nicht erheblich verändern wird: Im Durchschnitt wird der Grundrentenzuschlag wohl bei rund 75 € monatlich liegen. In Einzelfällen kann sich die Grundrente aber durchaus stark auswirken: Denn im Maximalfall liegt der Grundrentenzuschlag bei 418 € im Monat.
@@rentenfuchs
Trotz allem sollte nicht von etwas geredet werden was es nicht ist.
In anderen Ländern bekommt man es ja auch hin. Und da ist es dann auch das was es genannt wird.
Ich finde den Zuschlag sehr ungerecht, ich komme nach 45 Jahren gerade so auf 1250 und gehe leer aus
Wo genau liegt aus deiner Sicht die Ungerechtigkeit? Kritik lässt sich ja sicherlich an mehreren Punkten anbringen 😀
@@rentenfuchs
Wozu habe ich 45 Jahre gearbeitet wenn ich gerade so über die Grenze komme und werde mir davon kaum meine Miete leisten können? Also ich werde wohl Flaschen sammeln müssen, denn von Rundfunkgebühren und Zuzahlungen, sowie Steuern bin ich mit 1250 nicht befreit und es geht noch der Teil für die Krankenversicherung ab.
Meiner Meinung nach hilft es nur denen die Wohneigentum haben
Vielen Dank für deine Erläuterung. Die Beurteilung, was gerecht ist und was nicht, ist sicherlich alles andere als einfach. Da ist es dann tatsächlich nicht immer leicht nachzuvollziehen, warum der eine einen Zuschlag erhält und der andere nicht.
Aus Deiner Sicht sicherlich nachvollziehbar.
Wenn es eine Grenze gibt, wird es aber immer jemanden geben der genau um 1 Cent über dem Betrag liegt, so das Du am Ende dem Zuschlag jedem zahlen musst.
Das wäre die einzig "faire" Lösung, dabei stellt sich dann zum einen die Frage der Finanzierbarkeit und die Frage ob jemand der die Höchstrente bekommt wirklich einen Zuschlag braucht.
Ich komme nach 45 Jahren auf 965 Euro, und muss davon Miete usw. bezahlen, also hören Sie auf zu meckern.
Ich kann gut verstehen das nach oben hin eine Begrenzung stattfindet. Was ich nicht verstehe das es eine Begrenzung nach unten gibt das macht meiner Meinung nach keinen sinn. Es gibt viele die überwiegend Teilzeit (zb. 10 Jahre) gearbeitet haben und vieleicht noch ein paar Jahre Vollzeit (zb.8 Jahre) dazwischen kommen etwa 6 Jahre Arbeitslosigkeit , was ja alles so passieren kann. Wenn man dann noch spät einen Job findet etwa mit 24Jahren und erst mit einem Steuerfreien Job sich etwas über 5 Jahre sein Geld Verdient dann ist Mann heute etwa 53 und vieleicht sogar wegen Krankheit Arbeitslos . Damit hat man dann die ungünstigste Prognose im Alter mit seiner Rente leben zu können es bliebe also nur der gang zum Sozialamt damit man wenigstens Überlebt in dieser Gesellschaft. NA TOLL
LG Inge
Oder bitte sich selbst entsorgen....Wird nicht gesagt ,aber gehofft😉 Aber nein ,jeder ist ja selber schuld....vorallem wenn du noch Kinder hattest & doch alleinerziehend sein musstest und krank geworden bist😥
Überlege noch ,wie ich meine Kids nicht belasten muss ( werden mal Steuerzahler .....Arzt/Obersschullehrer 👍)
P.S.Habe in meiner 25jahren als Pädagoge viele gesehen ,die nie was eingezahlt haben und nun bin ich einer von ihnen...finanziell...obwohl gearbeitet😜
Warum? Wird nicht einfach das Rentensystem von Oestereich 1zu 1 Uebernommen !!
Dann müssten die heiligen Kühe geschlachtet werden. Aber weil die Versicherungs-Lobby gegen die einheitliche Rente zu stark ist und die gewählten "Volksvertreter" nach dem Ablauf ihrer Mandatszeit in die freie Wirtschaft gehen müssen, werden sie die künftigen Arbeitgeber nicht vor den Latz stoßen. Alle bisherigen Politiker haben sich als Lobbyisten entpuppt und lukrative Stellenangebote in der Wirtschaft gefunden. Österreich ist im Vergleich zu Deutschland zu klein, um so ein Eppes sich leisten zu können.
was macht das Volk, die Wähler dafür? Nichts nur ein Kreuz am Wahltag für irgend eine Partei. So ändert sich nicht. Es läuft bereits ein Krieg reich gegen arm. Und die Reichen werden ihn gewinnen. Das kommt nicht von mir, das sagte bereit der reichst Mann in der Welt. Nur ein Systemwechsel kann helfen
@@momarai3947 фффф
Was für eine Aussage mit der Grundrente.. Glauben die wirklich wir fallen wieder darauf rein. NA JA die Wahl steht wieder vor der Tür. Liebe Rentner und die es werden wollen. LASST euch nicht wieder blenden. Was sind das für schöne Lügen. Weg mit den Kurrupten Abgeordneten.
@@brigittebeulich7672 Welche Partei ist denn die Alternative, die all diese Probleme lösen kann und vor allem will. Die gibt es nämlich nicht.
Zum Schluss, geht es um das zu versteuernde Einkommen, welches zur Anrechnung komm!
Grob gesagt ja, wobei jedoch auch der steuerfreie Teil der Rente und pauschal besteuerte Kapitalerträge berücksichtigt werden.
Sehr kompliziert.
Dem kann ich nicht widersprechen...
Also, super erklärt. DANKE !!! Aber so viele Infos- das muß ich erst mal sacken lassen. Werde in den nächsten Tagen meine Rentenzeiten -punkte überprüfen. Mal sehen, was dabei herauskommt.
Vielen Dank für den Kommentar! Sie haben vollkommen recht: Die Grundrente ist ziemlich komplex und dementsprechend ist auch mein Video hierzu nicht ganz einfach zu verstehen. Fand es jedoch auch schwierig, einzelne Punkte wegzulassen. Denn wenn man tatsächlich auch selber mal rechnen möchte, braucht es aus meiner Sicht alle genannten Informationen.
Der anspruch auf die grundrente beginnt ja ab januar 2021 aber wird wie im video erwähnt wahrscheinlich erst viel später ausgezahlt. Aber was ist wenn jemand zum beispiel 2022 verstirbt? Wird dann die grundrente nachgezahlt? Und an wen? Das wär ja total unfair wenn man 2 jahre lang anspruch darauf hat und man dann aber trotzdem nix davon gesehn hat weil man schon unter der erde liegt
Die Grundrente wird für den gesamten Zeitraum ab Januar 2021 nachgezahlt. Im Todesfall würde das Geld dann an den oder die Erben fließen.
@@rentenfuchs Danke für die Aufklärung.
Vielen Dank für die Infos😊haben Sie auch Informationen über die Öffnungsklausel bei Versorgungsausgleich
Vielen Dank für den Kommentar! Was die Öffnungsklausel betrifft, kann ich leider nicht mit Informationen dienen.
Noch eine Frage,die EP von Versorgungsausgleich wird nicht angerechnet um die Grundrente zu bekommen?
Richtig, für die im Rahmen eines Versorgungsausgleichs übertragenen Entgeltpunkte gibt es keinen Grundrentenzuschlag.
Die von Ihnen genannte Einkommensgrenze bezieht diese sich auf das Einkommen eines Ehepaares also Mann und Frau Renten (Einkommen) addiert oder zählt lediglich die Rente des Mannes? (Eine Person!?)
Vielen Dank für das tolle Video
Die 1.950 € beziehen sich auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen - also sowohl die Einkünfte der Ehefrau als auch des Ehemannes. Freut mich, dass Ihnen mein Video gefallen hat!
Es wird ja immer von 1250 Euro ausgegangen. Also unter 1250 Euro greift die Grundrente ganz. Ist das Brutto oder Netto? Es gehen ja auch ca. 10 Prozent für die Kranken und Pflegeversicherung ab.
Die 1.250 € sind für die Einkommensanrechnung auf den Grundrentenzuschlag relevant. Vor der Einkommensansrechnung muss man jedoch erst einmal bestimmen, ob man überhaupt Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat und wie hoch dieser ausfällt. Die 1.250 € bei der Einkommensanrechnung beziehen sich dann vereinfacht gesagt auf das Netto-Einkommen bzw. das zu versteuernde Einkommen; also nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
@@rentenfuchs Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch eine Frage. Ein Rentnerehepaar lebt getrennt auf Grund einer Pflegebedürftigkeit des Ehemannes. Der Ehemann lebt im Pflegeheim und seine gesamte Rente geht für das Heim drauf bzw. reicht nicht für das Heim. Die Ehefrau hat unter 1250 Euro Rente. Sie leben also getrennt. Hat die Ehefrau eventuell Anspruch auf eine Grundrente?
@@sunnysun4751 Im Falle der Pflegebedürftigkeit können im Regelfall höhere Beträge steuerlich abgesetzt werden. Infolgedessen reduziert sich also das zu versteuernde Einkommen und damit auch der Betrag, der gegebenenfalls auf die Grundrente anzurechnen ist. Es könnte also durchaus sein, dass in dieser Konstellation Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht.
Aber wird die Grundrente auch versteuert ?
In gleicher Weise wie auch der "normale" Rentenanteil - der Großteil derjenigen, die Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag haben, werden aber wohl keine oder so gut wie keine Steuern zahlen müssen.
Ich finde deinen Beitrag gut ,Frage viele haben aber in den 80 und 90 in Deutsche Mark in die Rentenkasse eingezahlt und in den 80 waren 1300dm netto noch viel Geld,das entspricht heute aber nur 650euro,, soll das heisen ich werde dafür bestraft,in dm Zeiten eingezahlt zu haben.
Vielen Dank für die Rückmeldung! Freut mich, dass dir mein Video gefallen hat. Zu deiner Frage: Du wirst nicht dafür bestraft, in D-Mark verdient zu haben. Denn die Umrechnung des Beitrags in Rentenpunkte erfolgt immer anhand des Durchschnittsverdienstes des Jahres, in dem eingezahlt wurde. Wer beispielsweise 1989 rund 40.000 DM verdient hat, hat damit ziemlich genau einen Rentenpunkt erworben. Dieser Rentenpunkt ist genauso viel wert, wie der Rentenpunkt, den man im Jahr 2020 für rund 40.000 € bekommt.
wie ist die Formel für den Zugangsfaktor in der Grundrente? Wird im Prinzip jeder einzelne Monat mit dem Zugangsfaktor multipliziert und dann die relevanten Monate herausgesucht oder nimmt man die persönlichen EP Total und multipliziert
diese mit dem Zugangsfaktor und wählt danach die entsprechenden Monate aus? Es geht mir um die Reihenfolge in der Formel.
Lieber Rentenfuchs,
Erstmal DANKE 🌻
Was machst du hauptberuflich? Kann ich dich für meine Rentenberatung buchen?
Ich finde es gibt sooo viele wenn und aber das ich Hilfe brauchen könnte.
Vielen Dank für deinen Kommentar. Ich bin gerichtlich zugelassener Rentenberater. Melde dich also gerne per E-Mail (rentenfuchs@gmx.de) bei mir und dann schauen wir mal, was sich da machen lässt.
Ich habe mehr als 45 berufsjahre und pflege noch die 92 Mutter, Friseurin, habe 826..Euro ..brutto und 730 netto Rente , kann ich auf Erhöhung rechnen,oder?
@@friedahoppe7804 Da die Berechnung des Grundrentenzuschlags so komplex ist, kann man das ohne eine umfangreiche Prüfung des Versicherungsverlaufs nie ganz genau sagen. Nach Ihren Angaben erscheint es mir jedoch als sehr wahrscheinlich, dass Sie in den Genuss des Grundrentenzuschlags kommen werden.
@@rentenfuchs Danke
Danke für das Hochladen 👍 👍 👍
L ♥️ G
Ganz herzlichen Dank für den Kommentar! ☺️
Ich weiß, schwieriges Thema, trotzdem zu kompliziert erklärt.
Kann mich nur entschuldigen, dass mir die Erklärung nicht noch einfacher gelungen ist. Musste auch erst einmal durch die rechtlichen Regelungen und alle Besonderheiten durchsteigen - daher auch so zahlenlastig. In meinem neuen Video zur Einkommensanrechnung bei der Grundrente (th-cam.com/video/b7qcYhRGICM/w-d-xo.html) habe ich innerhalb von gut zwei Minuten die Grundrente nochmals im Schnelldurchlauf - und hoffentlich etwas verständlicher - erklärt. Die ein oder andere Besonderheit fällt dabei natürlich unter den Tisch - diese braucht aber natürlich auch nicht jeder.
Die sogenannte " Grundrente " ist bereits auf den 1.Juli 2021 verschoben worden.Und ob die Rentenversicherung überhauot noch in der Lage sein wird, diese Zzsatzbelastungen zu finanzieren darf auch noch bezweifelt werden.
Die Auszahlung des Grundrentenzuschlags erfolgt frühestens zum 1. Juli 2021. Wer Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat, erhält diesen dann jedoch rückwirkend für die Zeit ab dem 1. Januar 2021.
Klar ist bereits, dass die Auszahlung des Grundrentenzuschlags für Bestandsrentner - also Personen, die bereits Rente erhalten - noch (deutlich) länger als bis zum 1. Juli 2021 dauern wird...
Die Rentenversicherung hat zur Zeit noch eine Reserve von 37 Milliarden Euro,sollten diese Dauer-Lockdowns weiter anhalten,was zu vermuten ist,dann ist die Rente keinesfalls mehr sicher.
Oder werden dann die Renten mit staatlichen Krediten ausgezahlt ?
@@heinzbrink7458 Was stimmt: Die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Jahr 2020 nach vorläufiger Schätzung um ca. 4,2 Mrd. Euro (von 40,5 Mrd. Euro auf 36,3 Mrd. Euro) gesunken. Sie liegt damit aber immer noch oberhalb von 1,5 Monatsausgaben, sodass der historisch niedrige Beitragssatz von 18,6 % eigentlich noch weiter reduziert werden müsste (wenn der Beitragssatz nicht bei mindestens 18,6 % festgeschrieben worden wäre).
Klar ist, dass die Nachhaltigkeitsrücklage in den nächsten Jahren weiter sinken wird. Das heißt jedoch nicht, dass die Rentenversicherung dann irgendwann kein Geld mehr hat, um Renten auszahlen zu können. Sobald die Nachhaltigkeitsrücklage unter den Wert von 0,2 Monatsausgaben fällt, ist rein rechtlich der Beitragssatz anzuheben. Laut Rentenversicherungsbericht 2020 wird der Beitragssatz aufgrund dieser Systematik 2023 voraussichtlich auf 19,3 % und in den Jahren 2024 und 2025 auf 19,9 % ansteigen.
Interessant
Freut mich, dass dir das Video gefallen hat!
Schade , dass die Wohnverhätniss sich so entwickeln nach Marktwirtschaft. ..
Super erklärt Danke
Freut mich, dass es verständlich war...ist bei dem Thema gar nicht so einfach.
Für mich ist die Rentenberechnung sehr kompliziert.
Da sind Sie sicher nicht die Einzige; und mit der Grundrente ist das Ganze nochmal deutlich komplizierter geworden.
Wie verhält es sich mit den vielen Jahren die ich in der DDR gearbeitet habe mit wenig Lohn in Vollzeit 29 Jahre ,dann in der Zeit nach der Wende nochmal 10 Jahre mit mäßigem Gehalt auch in Vollzeit.Wie werden die Anrechnungszeiten bewertet? Jetzt erhalte ich nach 39 Arbeitsjahren gerade mal 1010 Euro.In meinen Augen viel zu wenig. Danke für die Antwort.
Hallo, auch Beitragszeiten in der ehemaligen DDR werden als Grundrentenzeiten berücksichtigt, sofern der Jahresverdienst bei mindestens 30 % des Durchschnittsverdienstes lag.
So . Geht es noch??
Nur Zahlen .Jetzt glaub ich NICHTS 🤔😣🤓
Tut mir leid mit den vielen Zahlen...die Grundrente ist, was das betrifft, echt ein Monstrum. Wobei ich auch zugeben muss: Bestimmt hätte man die Grundrente auch noch einfacher erklären können. Da ich persönlich aber erst einmal die Zahlen brauchte, um alle Besonderheiten der Grundrente zu verstehen, ist das Video so zahlenlastig geworden. Vielleicht werde ich in Zukunft nochmal ein Video: "Grundrente einfach erklärt" veröffentlichen und dann die Zahlen möglichst weglassen.
Komplizierter geht es nicht oder? 🤪 sieht trotzdem irgendwie ungerecht aus .
Ich warte seit März 2020 offiziell auf Gerichtstermin wegen EU- Rente, Corona hat ihn im März ausfallen lassen und nun 🤷♀️...und es läuft insgesamt schon seit 2018 .
Über RA....
@@dagmarschmidt6784 Ein objektives Maß für Ungerechtigkeit gibt es wohl nicht...darüber, inwieweit die Grundrente "gerecht" oder "ungerecht" ist, lässt sich sicher trefflich streiten. Einigkeit besteht wahrscheinlich in dem Punkt, dass diese Regelung ziemlich komplex geworden ist 😂
@@dagmarschmidt6784 Kleiner Tipp von mir, habe auch gekämpft um die Erwerbsminderungsrente... zwei Jahre zig Gutachter,dann ein Teilerfolg: Die volle Erw.-Rente für 23 Monate durch Klagen erhalten!
Endresultat: die Reha kippte die Rente! Und was genau war passiert...5 Tage vor Rehaentlassung mußte ich bei der Diplom- Psychologin (Endgespräch)antanzen und ein Schreiben unterschreiben,dass ich gewillt bin , eine leichte Tätigkeit im Büro anzunehmen und das mit 57 Jahren und 70 Grad der Behinderung!
Bitte in der Reha nichts unterschreiben ( noch nicht einmal beim Pförtner), sonst droht eigenes Todesurteil bzw. kein Geld mehr von der DRV! Danach wieder geklagt...ohne Erfolg! Die Reha ist Beinchen-Stellerei!
Vorsicht ist geboten!!!!!
Was ich nur nicht verstehe,dass Alkoholiker und Drogensüchtige diese Rente erhalten! 🤷
Geht bei der Berechnung der Grundrente immer um Netto oder Brutto?
Relevant für die Einkommensprüfung ist das zu versteuernde Einkommen - also die Höhe des Einkommens nach Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben wie den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber vor Abzug von Steuern: th-cam.com/video/b7qcYhRGICM/w-d-xo.html
Brutto
Moin,
Frage, gilt die Berechnung per Anno oder über die gesamte Lebensarbeitszeit?
Beispiel: Ausbildungszeiten, Wehrdienst - wo man eben wenig verdient hat. Gibt es Darauf Grundrenten Punkte?
Hallo, es werden Durchschnittswerte über die gesamte Versicherungszeit hinweg gebildet; der Grundrentenzuschlag lässt sich also nicht einzelnen Zeiten zuordnen. Jemand, der die meiste Zeit sehr gut verdient hat und nur für einige Jahre sehr wenig, wird keinen Grundrentenzuschlag erhalten.
Das Thema scheint mir sehr komplex und kompliziert zu sein. Ich habe eine Frage die vllt etwas sonderbar erscheint. Vielleicht wurde sie auch schon beantwortet oder ich habe nicht alles zu 100% verstanden. Frage: Ist theoretisch eine kombi aus Erwerbsminderungsrente und Grundrentenzuschlag möglich sofern man beide Voraussetzungen erfüllen würde?? Und wenn ja würden die Personen auf die dies zutrifft das ebenfalls nachträglich zugesprochen bekommen oder müssen diese dies seperat beantragen? Lg Tom
Ja, auch Erwerbsminderungsrentner können einen Grundrentenzuschlag erhalten, sofern Ihr Versicherungsverlauf bei Eintritt der Erwerbsminderung bereits 33, besser 35 Jahre mit Grundrentenzeiten aufweist. Wie auch bei den Altersrenten müsste die Rentenversicherung auch bei den Erwerbsminderungsrenten bis Ende 2022 eigenständig ohne Antrag prüfen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist.
Habe eine Frage wie sieht es aus mit der Grund Rente als Erwerb Minderung Rentner bei einer Höhe von 890 Euro ?Geht man dann leer aus ?😀🙄🙃🧐🥺
Die große Frage ist zunächst einmal, ob man als Erwerbsminderungsrentner - vor Eintritt der Erwerbsminderung - bereits 33, besser noch 35 Jahre mit Grundrentenzeiten aufweist. Bei den meisten Erwerbsminderungsrentnern scheitert es bereits daran, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt wird; gerade wen man bei Eintritt der Erwerbsminderung jünger als 55 Jahre war.
@@rentenfuchs Vielen Dank 🙏 für die Antwort dann trifft das wohl nicht für mich zu habe zwar Beitrag Jahre die Pflicht Beitrags Jahre über 17 Arbeit Jahre immer Vollzeit gearbeitet und bin jetzt 60 Jahre und wurde mit 47 Jahre Erwerbsminderung Rentner diese Rente jetzt greift bis 2026 dann würde ich so zu sagen Alters Rentner na Ja ok nochmal danke 🙏 für die Rückantwort 👍👍😀😀🙏
Das ist eins Schande für Deutschland...ich habe 27 Jahre gearbeitet...die zwingen mich mit meinem 550 Euro zufrieden zu sein und zum Soziamt zu gehen....
Warum nur 27 Jahre?
@@SLKR170 ...weil ich Restzeit selbstständig war..
@@ismailuyanik7178
Ja aber das ist doch dann eigentlich eine gute Gelegenheit selbst vorzusorgen?
Aus einem Euro, den du selbst in eine günstige fondsbasierte Rentenversicherung auf ETF Basis einzahlst, wird bei langem Anlagezeitraum oft 4 bis 6 Euro.
Das ist viel besser, als die gesetzliche Rente, bei der du weniger rausbekommst, als du einzahlst...
@@SLKR170 Sie hsben Recht...dafür ist es leider zu spāt...ich bin mittlereweile 61 geworden...
@@ismailuyanik7178
Es tut mir sehr leid das zu hören, aber wieso haben Sie sich nicht früher Gedanken gemacht? :(
Schon mit wenig Geld kann man so viel erreichen! Schon 100 Euro im Monat über 35 Jahre in der richtigen Versicherung angelegt sorgen für mehr Rente, als sie jetzt bekommen werden...
Klasse des ist ja eine richtige Verarschung. Mein Vater hat unter 1000 brutto verdient. Er ist jetzt 61 schwer krank, Lungenkrebs und wird wahrscheinlich nicht mehr als 600€ Rente bekommen. So wie es aussieht muss er mit der Rente zurecht kommen. Er muss auch viele Medikamente kaufen, wie soll er dann zurecht kommen. So wie es aussieht, wird er dann keine Grundrente bekommen.
Aber sehr gut erklärt 👍
Vielen lieben Dank für das positive Feedback 😊
Wieso die Neurentner zuerst, die älteren Rentner haben doch schon wenig genug!
Warum haben die älteren Rentner weniger als die Neurentner? Ich denke, dass man aus dem Grund mit den Neurentnern anfängt, weil man bei diesen ja eh die Rente berechnen muss - der Mehraufwand ist also geringer als bei den Bestandsrentnern und man ist nicht gezwungen, die Rente nach einigen Monaten neuzuberechnen - dann mit Grundrentenzuschlag.
Das ist doch so ein himmelschreiender Schwachsinn!
Zumindest wird hier offiziell anerkannt, dass Erziehungszeiten, Pflegezeiten usw. "unterdurchschnittlich" unterbezahlt sind.
Unsere Gesellschaft hat einen Knall und muss sich nicht wundern, warum wir da gelandet sind, wo wir uns gerade wiederfinden....
Zumindest für Kindererziehungszeiten wird pro Jahr ein Entgeltpunkt anerkannt. Damit ist man exakt so gestellt, wie jemand, der genau den Durchschnittsverdienst in einem Jahr verdient hat - 2024 also zum Beispiel wie jemand mit einem Jahresverdienst von 45.358 Euro. Mehr dazu in meinem Video: Was bringt Kindererziehung für die Rente? (th-cam.com/video/GlcEjE3wXjU/w-d-xo.html).
@@rentenfuchs Ja - immerhin.... Aber was ist mit der tatsächlich geleisteten Arbeit? Jahresverdienst 45.358 Euro! Von so einem Geld sieht eine Mutter nichts!
Über dieses Thema sollten wir uns ernsthaft Gedanken machen!!
Was sind gut betreute Kinder wert, die später im Leben stehen können? Die als "Leistungsträger" für die Wirtschaft "Erträge" bringen! Dass solche Persönlichkeiten entstehen, braucht es erst einmal viel viel Leistung von - meistens Müttern!
Inzwischen haben wir eine Generation lebensuntüchtiger und (psychisch) kranker Kinder und Jugendlichen!
Ich habe drei Kinder ins Leben begleitet, habe das mit meiner Gesundheit bezahlt und muss morgen zum 3. "Begutachtungstermin" (Was ist das für ein Wort? Das Auto kommt zum Gutachter, wenn es einen Hagelschaden hat usw.) zur Deutschen Rentenversicherung. Was man mit diesem Verein erlebt ist wahrhaft unwürdig!
Es wäre gut, "Begutachtete" zu Interviews einzuladen. Da würden horrende Dinge an die Öffentlichkeit kommen!
Ich habe eine Frage. Bekommt man Grundrentezuschlag wenn man eine volle Erwerbsminderung Rente? Danke.
Nur, wenn man bereits vor Eintritt der Erwerbsminderung auf mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten kommt. Für diejenigen, die bereits vor 50 erwerbsgemindert werden, scheidet die Zahlung des Grundrentenzuschlags also aus.
@@rentenfuchs Vielen Dank für die Antwort
Mein Eltern (verheiratet) erhalten Stand heute zusammen 1770€ netto.
Eine automatische ist nicht erfolgt bisher.
Sollten sie sich bei der RV (Bayern) melden?
Würde sie mehr bekommen?
Bei der Grundrente kann es viele Gründe geben, warum diese nicht gezahlt wird - zum Beispiel wenn man nicht über die ausreichende Zahl an Grundrentenzeiten verfügt oder der Durchschnitt der Grundrentenbewertungszeiten zu hoch ist. Grund kann aber auch die Einkommensanrechnung sein, die ich in diesem Video genauer erklärt habe: th-cam.com/video/b7qcYhRGICM/w-d-xo.html. Wenn sich Ihre Eltern für den in Ihrem Fall maßgeblichen Grund interessieren, am besten einmal bei der Rentenversicherung anfragen.
Das ist ja wirklich einfach erklärt.
Am Ende habe ich nur wenn und könnte Verstanden.
Kurz gesagt ; jedermann der mindestens 33Jahre gearbeitet hat könnte von einer Grundrente profitieren wenn er mindestens 35Jahre und mehr gearbeitet hat.
Dankeschön .
Wie jetzt?????
Wie ist es bei Ehepaaren wo nur einer alle voraussetzungen erfüllt und der andere nicht? Wird nur bei einem die Rente aufgestockt?
Danke für die Antwort
Nur wenn man selbst mit seinen Versicherungszeiten die Voraussetzungen erfüllt, hat man Anspruch auf den Grundrentenzuschlag. Erfüllt lediglich der Ehegatte die Voraussetzungen, erhält auch nur dieser den Zuschlag.
@@lunafringe10 Was war vor 11 Monaten?
Das wird mit Absicht so kompliziert gemacht, damit man es nicht nach rechnen kann. Werde 61 und habe 43Jahre gearbeitet. Muss auch weiter machen.
Der Grund für die Komplexität ist unter anderem, dass man eine Lösung finden wollte, bei der zum Beispiel die viel zitierte "Zahnarztgattin" nicht profitiert - also jemand, der immer nur in Teilzeit gearbeitet hat oder geringfügig beschäftigt war, über den Ehegatten jedoch finanziell gut versorgt ist...der Gedanke mag womöglich nicht ganz verkehrt sein, macht die Regelung aber ziemlich schwer verständlich.
Ein Teil der Komplexität resultiert zudem daraus, dass CDU und SPD sich nicht einigen konnten: Nach dem ersten Vorschlag der SPD sollte die Grundrente ohne jede Einkommens- und Vermögensprüfung gezahlt werden. Wäre die Grundrente in dieser Form gekommen, hätte man zumindest einen komplizierten Teil, den ich übrigens in diesem Video genauer erklärt habe (th-cam.com/video/b7qcYhRGICM/w-d-xo.html), weniger gehabt...
Was ist mit dem Versorgungsausgleich? Durch 2 Ehen habe ich 9,5 Rentenpunkte abzug der Rente.Bei der Grundrentenberechnung wird diese aber nicht beruecksichtigt, sodass meine Grundrente abgelehnt wurde, weil ich auf 0,7 Rentenpunkte komme, obwohl es nur 0,504 waeren
Hallo, wir haben einen Grundrenten Zuschlag Bescheid bekommen. Ich weiss nicht ob der Betrag korrekt ist weil ich nicht ersehen kann ob das Einkommen richtig angerechnet wurde. Ist dieser Bescheid trotzdem unwiederruflich? Kann die Nachzahlung ausgegeben werden? Danke für eine Antwort Jutta
Hallo Jutta, sofern Sie keine offensichtlichen Fehler erkennen können, können Sie die Nachzahlung bedenkenlos ausgeben. Selbst wenn die Rentenversicherung irgendetwas falsch gemacht haben sollte, kann ein derartiger Bescheid im Regelfall nicht zurückgenommen werden, weil Sie als Versicherte ja darauf vertrauen konnten, dass alles richtig ist. Wenn das Geld sogar schon ausgegeben wurde, ist es quasi unmöglich, den Bescheid für die Vergangenheit wieder zurückzunehmen.
Dann kann man gleich ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen. Weil das alles zu Berechnen kostet wieder ein Haufen Geld abgesehen von den zusätzlichen Kosten für die Grundrente.
Bei den Kosten für ein bedingungsloses Grundeinkommen bewegen wir uns wohl in noch ganz anderen Dimensionen, aber deinen Punkt kann ich gut nachvollziehen! Zwar hat der Gesetzgeber bei der Grundrente schon versucht, vieles zu automatisieren - wie zum Beispiel die Einkommensprüfung. Möglich ist dies jedoch nur zum Teil, sodass auf die Rentenversicherungsträger mit der Grundrente nicht unerheblicher Mehraufwand zukommt. Wenn man liest, dass allein die Deutsche Rentenversicherung Bund mehr als 1.000 neue Mitarbeiter sucht, um die Grundrente zu administrieren, kommt man schon ins Grübeln, ob man hier nicht eine schlankere Lösung hätte finden können...
@@rentenfuchs Das Problem sehe ich darin, dass man immer mehr versucht Umzuverteilen und die Behörden immer mehr Geld verschlingen. Ich arbeite selbst mitunter im öffentlichen Dienst an einer IT Schule und dort sind die meisten Jobs überflüssig meiner Meinung nach inklusive mein eigener. Die Bürokratie und Vorschriften nimmt mehr Zeit in Anspruch als meine eigentliche Arbeit abgesehen davon, obwohl ich die Arbeit von mehrere Positionen mitmachen, könnte ich den Job in Teilzeit erledigen. Muss aber trotzdem anwesend sein. Homeoffice ist technisch nicht möglich. Wenn das nicht Mal eine IT Schule hinbekommt wird das bei der Rentenkasse nicht besser aussehen. Ich kämpfe schon seit 2 Jahren darum. Die meisten Sozialleistungen sollen für mehr Gerechtigkeit sorgen, sorgen aber auf der anderen Seite wieder für mehr Ungerechtigkeit. Die meisten Leistungen könnte man abschaffen und jeder bekommt die Grundsicherung in Form eines BGE und dann muss jeder zusehen was er draus macht. Ebenso verschwenden die Menschen nicht mehr so viel Lebenszeit unnötig bei Behörden.
@@derkostenoptimierer Kann dir das Buch "Bullshit Jobs" von David Graeber empfehlen, sofern du dies noch nicht kennen solltest. Deine Beschreibung erinnert mich sehr an einige der Job-Beschreibungen von Graeber. Laut Graeber finden sich derartige "Bullshit Jobs" übrigens nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern in gleicher Weise auch im Privatsektor - sind dort nur etwas schwieriger zu erkennen.
Was das BGE betrifft, bin ich persönlich hin- und hergerissen: Die Grundidee mag durchaus attraktiv sein, wenn man dann jedoch tiefer einsteigt, stellen sich viele Frage und man kommt beispielsweise schnell zum Ergebnis, dass es vieler Behörden womöglich auch bei einem BGE weiterhin bedarf. Denn krank werden wir auch weiterhin, brauchen also auch bei einem BGE Krankenkassen und Leistungsträger, die Reha-Leistungen erbringen, es bedürfte auch weiterhin ein Jobvermittlung etc...
Man kann verrückt werden allein von dieser Erklärung 🙄🙄🙄🙄
Da kann ich mich nur entschuldigen, dass es nicht noch einfacher geklappt hat. In meinem Video zur Einkommensprüfung (th-cam.com/video/b7qcYhRGICM/w-d-xo.html) habe ich innerhalb von gut zwei Minuten die Grundrente nochmals im Schnelldurchlauf - und hoffentlich noch etwas verständlicher - erklärt. Bei etwas so kompliziertem wie der Grundrente ist aber irgendwann auch der Punkt erreicht, an dem man es nicht einfacher erklären kann.
Ich lebe seit 10 Jahren getrennt nach 40 Jahren Ehe. Man hat mir geraten mich nicht scheiden zu lassen. Hab 3 Kinder großgezogen. Da sie weit altersmässig auseinanderliegen, gab es f
Hallo, im Falle der Scheidung ist es so, dass ermittelt wird, wie viele Rentenpunkte die Eheleute über die Ehezeit hinweg gesammelt haben und diese dann hälftig auf die Eheleute aufgeteilt werden. Das heißt: Derjenige, der mehr Rentenpunkte gesammelt hat, gibt dem anderen einen Teil seiner Rentenanwartschaften ab. Für die übertragenen Rentenpunkte gibt es jedoch keinen zusätzlichen Grundrentenzuschlag. Erhöht sich die eigene Rente durch die Zuschläge so, dass diese netto oberhalb von 1.250 € liegt, kann es zu einer Kürzung des Grundrentenzuschlags kommen.
@@rentenfuchs vielen Dank. Das wird nicht passieren. Ich hab mit 58 Krebs bekommen. Also vom Minijob in die Krankheit und dann die Trennung. Hab die Grundsicherung im Alter. Mein Mann muss mir von seiner Rente 150euro Unterhalt bezahlen. Dann sieht es so aus, dass für mich alles bleibt wie es ist. 3kinder und ein Viertes was nach der Geburt gestorben ist, eh nicht zählt. Arm weiterhin und auf die eventuelle Witwenrente warten.. Tolle Aussicht. L. G. Und nochmals ein Dankeschön
Wie verhält es bei erwerbsminderungsrente bekomme seit Januar eine volle erwerbsunfähigkeitsrente bin am 2.6 1960 geboren. Wann kann ich mit und ohne Abzüge in Altersrente gehen ? Seit 2020 bekomme ich weitere 3 Jahre erwerbsunfähigkeitsrente ,also wann und welche Rente sollte ich bitte ihrer Meinung nach beantragen ??!
Hallo, haben Sie eine anerkannte Schwerbehinderung?
Alles Betrug ich bin seit 36 Jahre gearbeitet, warum ich kann nicht jetz Renten gehen, trotzdem muss ich bis 67 arbeiten?
Wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen, können Sie auch bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, dann jedoch mit Rentenabzügen. Mehr zur Altersrente für langjährig Versicherte habe ich in diesem Beitrag auf meinem Blog zusammengefasst: www.rentenfuchs.info/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte/
Wie verhält es sich, bei etwerslosen Rente ? Wirt die witwenrente, mit Berechnet ?
Worauf genau bezieht sich Ihre Frage genau? Wollen Sie wissen, ob es auch bei der Erwerbsminderungsrente oder bei der Witwenrente einen Grundrentenzuschlag gibt? Wenn ja, ist die Antwort: Es kommt darauf an. Voraussetzung für die Zahlung des Grundrentenzuschlags ist nämlich, dass man auf mindestens 33 Jahre, besser 35 Jahre mit Grundrentenzeiten kommt. Bei der Erwerbsminderungsrente muss man auf diese 33/35 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung kommen - was möglich, aber doch eher selten ist. Bei der Witwenrente müssen die 33/35 Jahre vor dem Todesfall erfüllt werden.
Sollte sich Ihre Frage auf die Einkommensanrechnung beziehen, die ich in diesem Video (th-cam.com/video/b7qcYhRGICM/w-d-xo.html) genauer erklärt habe, ist die Antwort: Ja, auch andere Rentenarten als die Altersrente werden als Einkommen berücksichtigt und gegebenenfalls auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.
Grundwehrdienst wird vermutlich auch mitzählen!
Ja, sind Pflichtbeiträge (siehe Minute 1:15) 😄
Es wird hin und her gerechnet , um das ganze Undurchsichtig zu machen ! Ganz einfache Feststellung ! 🤷
MIt dem Wort "Grundrente" läßt sich gut Werbung machen. Keiner blickt durch aber es hört sich schön an. Sowas nennt man auch Manipulation.
Leider was Wahres dran...
Kann man während der Jahre wo mann arbeitet schon seine ep Punkte auflisten lassen ? Vlg
In der jährlich von der Rentenversicherung verschickten Renteninformation, ist zumindest die Gesamtzahl der bisher erarbeiteten Rentenpunkte ausgewiesen. Wenn man eine konkrete Auflistung über alle Versicherungszeiten wünscht, muss man einen Blick in die ausführliche Rentenauskunft werfen. Diese kann man über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung ( www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ ) einfach anfordern.
Diese Seite wurde nicht gefunden.
@@mariaschlundt4 Jetzt müsste es klappen.
Meine Frage: habe ich ein Anspruch auf die Grundrente als Spätaussiedlerin ? Seit 2015 mit 63 in der Rente ( 45 Jahre Arbeitszeit ), aber in Deutschland habe ich nur 16,5 Jahre gearbeitet. Ich werde mich sehr über Ihre Antwort freuen.
Bei der Grundrente werden bei Spätaussiedlern und Vertriebenen auch die Versicherungszeiten berücksichtigt, die im Herkunftsland zurückgelegt wurden. Diese sind im Versicherungsverlauf ja regulär als Pflichtbeitragszeiten anerkannt. Ob Sie jedoch tatsächlich Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben, hängt davon ab, ob Sie auf die 33 Jahre - besser noch 35 Jahre - mit Grundrentenzeiten kommen (dies ist bei Ihnen ja der Fall, da Sie über 45 Versicherungsjahre verfügen) und wie viele Rentenpunkte Sie durchschnittlich gesammelt haben.
Wir wollen unseren Kaiser Wilhelm wieder haben .
# Den ersten oder den zweiten Wilhelm?
@@antonneumann3133 den ersten
Warum nicht einfach,wenn's doch komplizierter geht!!!!!
🤷🤷
Hallo ich bin Jahrgang 1960 , Kann ich mit 41 Arbeits Jahren in eine teilzeit Rente gehen ab 2024 . Und weiter teilzeit Arbeiten .
Die vorgezogene Altersrente mit Rentenabschlägen können Sie ab 63 erhalten. Um vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen zu können, müssen Sie auf 45 Beitragsjahre kommen und mindestens 64 Jahre und 4 Monate alt sein. Neben der Rente zu arbeiten, ist kein Problem: Seit 2023 gibt es für vorgezogene Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Genauer habe ich dies in folgendem Video erklärt: So viel im Jahr 2023 neben der Rente hinzuverdienen #Shorts (th-cam.com/users/shorts_d34EGGxF_s).
Das sollte aber auf keinen Fall Grundrente genannt werden.
Wenn ich das richtig verstehe, bekommt davon keiner der unter 1013€ im Monat verdient hatte.
Und das ist nach meiner Kenntnis eine ganze Reihe die auch jahrelang in Vollzeit gearbeitet haben.
Schlussfolgerung weiter arbeiten bis 80 oder in Alten WG.
Ja, der Begriff "Grundrente" suggeriert schon etwas anderes als es tatsächlich ist.
1250€ mindestens Rente ist das Brutto handelt oder netto ?????
Der Begriff Grundrente, ist mal so schlecht getroffen. Das ist einfach ein Zuschlag für die Rente. Für mich heißt Grundrente was anderes. Ein Grundrente ist für mich wie eine Mindestrente. Also ein Betrag den man mindestens bekommt.
Stimmt...beim Begriff "Grundrente" denkt man an etwas anderes.
. Mein Mann ist am 21.10.2018 verst. Ich liege unter 1250,00€mit meiner Rente. Habe ich Anspruch auf Grundrente.
Ob Sie Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben, hängt davon ab, ob Sie auf mindestens 33, besser noch 35 Jahre mit Grundrentenzeiten kommen und wie viele Rentenpunkte Sie während Ihres Erwerbslebens durchschnittlich gesammelt haben. Ohne Ihren genauen Versicherungsverlauf zu kennen, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, ob Ihnen ein Grundrentenzuschlag (und wenn ja, in welcher Höhe) zusteht.
Hallo habe dort Nachgefragt wegen der Grundrente und es würde dann ab 2021 ab Juli der Zuschlag der Grundrente erfolgen bei den Personen der schon in Rente ist als erste diese Zahlung Bekommen. Heist das die Rentenkasse erst die Langjährigen in den Genuss Kommen als erste diesen Zuschlag erhalten
Meines Wissens nach bekommen als Erstes diejenigen, die ab Juli 2021 neu in Rente gehen, den Grundrentenzuschlag und die anderen dann nach und nach...die Rentenversicherung ist diesbezüglich aber sicherlich noch besser informiert als ich.
Habe selbst nicht viel in die Rente einzahlen können, bin geschieden und habe 300 Euro Versorgungsausgleich bekommen! Bekomme jetzt ,678 Euro Rente! Kann ich da auch mit einer Grundrente rechnen!
Das hängt von deinem Versicherungsverlauf ab. Der Versorgungsausgleich wird bei der Berechnung der Grundrente übrigens nicht berücksichtigt. Du müsstest also schauen, ob du auf die erforderlichen 33, besser noch 35 Jahre mit Grundrentenzeiten kommst. Sofern dies der Fall ist, wirst du voraussichtlich auch vom Grundrentenzuschlag profitieren.
Die Grundrechte gibt's schon.... Heisst Grundsicherung!!!
Grundrente: Was für ein vollmundiger Name für etwas, das viele garnicht bekommen.
Ja, der Name "Grundrente" suggeriert doch etwas deutlich Weitreichenderes als es der vom Bundestag verabschiedete Grundrentenzuschlag tatsächlich ist.
Frage: wenn man die 35 Jahre erfüllt hat und man ist "erst" 58 - ist das dann das Renten (Anspruch)-Eintrittsalter oder 67 Jahre ?
Wenn man erst mit 67 J. Rentenanspruch hat, ist das doch Betrug !!!????? Was macht man in der Zeitspanne ?
Wer die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt, kann vorzeitig im Alter von 63 Jahren in Rente gehen - dann jedoch mit Rentenabschlägen. Bei all jenen, die 1964 oder später geboren wurden, liegt der Abschlag bei 14,4 %. Nennt sich "Altersrente für langjährig Versicherte".
@@rentenfuchs danke für die rasche Antwort, aber dieses hatte ich ja von Ihnen schon erfahren....somit bleibt es Betrug !!!!
Warum macht man das schon wieder so kompliziert?
Der Grund für die Komplexität ist unter anderem, dass man eine Lösung finden wollte, bei der zum Beispiel die viel zitierte "Zahnarztgattin" nicht profitiert - also jemand, der immer nur in Teilzeit gearbeitet hat oder geringfügig beschäftigt war, über den Ehegatten jedoch finanziell gut versorgt ist...der Gedanke mag womöglich nicht ganz verkehrt sein, macht die Regelung aber ziemlich schwer verständlich.
Ein Teil der Komplexität resultiert zudem daraus, dass CDU und SPD sich nicht einigen konnten: Nach dem ersten Vorschlag der SPD sollte die Grundrente ohne jede Einkommens- und Vermögensprüfung gezahlt werden. Wäre die Grundrente in dieser Form gekommen, hätte man zumindest einen komplizierten Teil, den ich übrigens in diesem Video genauer erklärt habe (th-cam.com/video/b7qcYhRGICM/w-d-xo.html), weniger gehabt...
Ich bin seit April 2019 Witwe,mein Mann war schon Rentner,wir haben 4 Kinder und ich war immer Hausfrau,meine Witwenrente liegt unter 1250€,bekomme ich einen Zuschlag?
Sicher sagen kann Ihnen das wohl nur die Deutsche Rentenversicherung. Sie selbst werden - denke ich mal - die für den Grundrentenzuschlag erforderlichen 33 Jahre mit Versicherungszeiten vermutlich nicht erreichen und daher auf Ihre eigene Rente wohl keinen Zuschlag bekommen. Sollte Ihr Ehegatten im Laufe seines Erwerbslebens unterdurchschnittlich verdient haben - also weniger als 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr - könnte es unter Umständen einen Zuschlag auf die Witwenrente geben.
@@rentenfuchs vielen Dank für die Auskunft 😊dann lasse ich mich einfach mal überraschen.
Ich war vom Gericht jahrelang als Betreuer für meine Mutter bestellt worden. Bekommt man dafür auch Rentenpunkte?
Als ehrenamtlicher Betreuer ist man nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für die Tätigkeit werden also auch keine Rentenpunkte gutgeschrieben.
Hallo,ich habe 35Jahre zusammen,bin bereits schon in Rente,meine Arbeits Jahre bestehen mit Erziehungs Jahre von 3 kindern und 13 jahre Erziehungs Zeit.Habe auch schon 10 jahre vorher voll gearbeitet,danach 16 Jahre als Haushälterin mit Lohnsteuer Karte gearbeitet,dann mit einen dreiviertel Jahr Pause,auf 450 Euro im selben Haushalt weiter bis zur meiner Rente ,weiter gearbeitet.Bin seit 01,01 2018 jetzt in Rente,bekomme etwas über 600, Euro Rente.Mein Mann erhält etwas über 900, Euro Rente,meine Frage bin ich bei der Grundrente dabei,und mit wieviel kann ich rechnen.
Ohne den genauen Versicherungsverlauf zu kennen, lässt sich nur schwer beurteilen, ob Sie Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben. Auf die erforderlichen 33 beziehungsweise 35 Jahre mit Grundrentenzeiten sollten Sie Ihren Schilderungen nach zu urteilen ja vermutlich kommen. Noch schwieriger ist es dann jedoch, die Höhe des Grundrentenzuschlag zu bestimmen. Zwischen einem Zuschlag in Höhe von wenigen Euro bis hin zu mehr als 400 € im Monat ist hier quasi alles möglich...
Sie werden daher wohl abwarten müssen, bis die Rentenversicherung ihre Programme so umgestellt hat, dass der Grundrentenzuschlag maschinell bestimmt werden kann.
Hoffe das beste,danke für Ihre Antwort,
Und meine 80jährige Mutter wird garnichts davon haben, weil sie die minimale Erhöhung also irgendwann rückwirkend Ende 2022 ausgezahlt kriegt, wenn die wahrscheinlich schon tot ist. Ich muss mir jetzt auf die Finger hauen, sonst werde ich hier gesperrt.
Was für ein Wahnsinn .
Die Grundrente ist echt ein Monstrum geworden...mit "leicht verständlich" ist da nichts...
Geht es eigentlich noch komplizierter? Das einzige was ich verstanden habe ist, dass Menschen, die wenig verdient haben und (aus welchen Gründen auch immer) auch noch wenige Jahre gearbeitet haben, die gearschten sind. Also "Hausfrauen", Geringverdiener, Erwerbsunfähigkeitsrentner usw., die eh schon eine geringe Rente haben, fallen also komplett aus dieser Grundrente raus. 🤦♀️
Die Regelungen zur Grundrente sind zweifelsohne kompliziert - da kann ich dir nur zustimmen! Wobei ich ehrlicherweise auch zugeben muss: Bestimmt hätte man die Grundrente auch noch einfacher erklären können. Da ich persönlich aber erst einmal die Zahlen brauchte, um alle Besonderheiten der Grundrente zu verstehen, ist das Video so zahlenlastig geworden. Vielleicht werde ich in Zukunft nochmal ein Video: "Grundrente einfach erklärt" veröffentlichen und dann die Zahlen möglichst weglassen.
@@rentenfuchs ich habe gsrnicht gemeint, dass sie es kompliziert erklärt haben. Ich finde diese wenn und aber und mal soviel Jahre und mal soviel. Und die nicht und die nur wenn und bei Verdiensten von..... Warum kann man nicht einfach jede Rente auf 1250 Euro auffüllen? So wie Mindestlohn eine Mindestrente. Wir haben für so viele Sachen Geld, auch außerhalb unseres Landes. Aber ich möchte hier keine politische Diskussion los treten.
Frage an den Rentenexperten: Beitragszeiten nach Beginn der vollen Altersrente sind keine Grundrentenzeiten. Sind Pflichtbeitragszeiten nach Beginn einer 99%-Teilrente Grundrentenzeiten, sodass der Grundrentenzuschlag doch noch mittels beitragspflichtigem Minijob erarbeitet werden kann?
Leider nicht. Schafft man es erst nach Rentenbeginn auf die erforderlichen Grundrentenjahre, können diese sich höchstens noch beim Wechsel der Rentenart rentensteigernd auswirken - also beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente beziehungsweise beim Wechsel von der Altersrente in die Witwen- oder Witwerrente.
@@rentenfuchs Danke für die schnelle Antwort
@@rentenfuchs Jetzt muss ich hierzu doch noch nachfragen. Wäre der Wechsel von der 99%-Teilrente zur vollen Altersrente nach Erreichen der Grundrentenzeiten nicht auch ein Wechsel der Rentenart? Ich hab nämlich die gleiche Frage noch einem anderen Rentenexperte im Internet gestellt und der hat meine Frage bejaht.
@@maxmiller9297 Der Wechsel von der Teilrente in die Vollrente stellt keinen Wechsel der Rentenart dar. Die Rentenarten sind im § 33 SGB VI definiert, wo nicht zwischen Teilrente und Vollrente unterschieden wird. Man muss sich auch überlegen, was bei einem Wechsel von der Teilrente in die Vollrente passiert: In diesem Fall erfolgt keine Neufeststellung der Rente, es wird lediglich geschaut, wie viele der bei Rentenbeginn noch nicht in Anspruch genommenen persönlichen Entgeltpunkte nun hinzutreten und diese erhalten einen neuen Zugangsfaktor. Die Gesamtzahl der persönlichen Entgeltpunkte nach § 66 SGB VI wird jedoch nicht neuberechnet; es erfolgt zum Beispiel keine Neubewertung von Anrechnungszeiten oder beitragsgeminderten Zeiten und auch Zuschläge an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung werden nicht ermittelt. Ich sehe mich mit dieser Einschätzung auf einer Linie mit der Deutschen Rentenversicherung, die in ihren rechtlichen Arbeitsanweisungen die gleiche Haltung vertritt. Solange es kein höchstrichterliches Urteil gibt, kann in der Theorie natürlich auch noch anders entschieden werden, was ich persönlich jedoch für höchst unwahrscheinlich halte.
@@rentenfuchs Aber bei der Pflege von Angehörigen spielt es ja auch eine Rolle, ob man eine Teilrente oder eine Vollrente bezieht. Bei einer Teilrente kann man während der Pflege- bzw. Betreuungszeit weitere Entgeltpunkte erwerben, bei einer Vollrente dagegen nicht. Wechselt man dann wieder zur Vollrente, erfolgt eine Neufeststellung der Rente. Warum sollte es sich bei den Grundrentenzeiten anders verhalten? Außer es ist gewollt, dass so wenig Neurentner wie möglich keine Grundrente erhalten.
Die Rente ist in Zukunft nicht mehr berechtigt sinnvoll. Man sollte und muss selbst Vorsorgen, am Besten in Steueroasen! Nicht mehr wie nötig in die Rentenkasse einzahlen, sondern in Immobilien oder Fonds anlegen. Auch Gold ist immer noch sinnvoll. Die Rente wird in Zukunft für über 50% der zukünftigen Anspruchsberechtigten nicht mehr reichen! Kein Haus, Auto, Urlaub mehr. Luxus haben Rentner sowieso kaum noch! Und zu vielen Mieten reicht es auch nicht mehr. Eine kleinere Wohnung muss dann her und dies macht den Markt noch teuerer! Eine Spirale, die momentan nicht endet! Nur mit.......wird's wieder anders? schaut in die Vergangenheit! 🤮🍻
Was für ein bürokratisches Monstrum.
Dass die Regelung zur Grundrente ziemlich kompliziert und für die Verwaltung aufwändig geworden ist, kann ich nur unterschreiben!
Was ist mit Menschen die größtenteils Halbtags Arbeiten waren. Bekommen die auch Grundrente. Hätten doch voll arbeiten gehen können. Würde ich ungerecht gegenüber Vollbeschäftigung finden
Das hängt davon ab, wie viele Rentenpunkte sie mit ihrer Teilzeitbeschäftigung erworben haben. Sollten sie auf mindestens 0,3 Rentenpunkte im Jahr kommen, können auch Teilzeitbeschäftigte - sofern sie auch alle weiteren Voraussetzungen erfüllen - einen Grundrentenzuschlag erhalten. Eine Unterscheidung zwischen Vollzeit und Teilzeit wäre für die Rentenversicherung auch gar nicht möglich, da diese lediglich die Jahresverdienste kennt - aber nicht weiß, was für eine Beschäftigung dem Verdienst zugrunde liegt.
Die Berechnungen im Video zur Grundbewertungszeit sind falsch! 12.165 Euro sind 0,03 Rentenpunkte nicht 0,3!
Entgeltpunkte werden ermittelt, indem der eigene Verdienst durch den Durchschnittsverdienst des jeweiligen Jahres geteilt werden: Im Jahr 2020 lag der vorläufige Durchschnittsverdienst bei 40.551 Euro. Teilt man 12.165 Euro durch 40.551 Euro ergeben sich genau 0,3 Entgeltpunkte. Ich wüsste daher jetzt nicht, wo der Fehler liegen soll...
@@rentenfuchs damit ihre Rechnungen Sinn ergeben, muss der Wert aber 0,03 für 12.165 Betragen nicht 0,3
@@rentenfuchs wenn der Wert für 12.165 0,3 und nicht 0,03 Rentenpunkte beträgt, und man diesen mit 450 Monaten multipliziert, kommen dabei 135 und nicht 13,5 raus
@@grens444 Multipliziert man den Betrag mit 450 Monaten, muss man natürlich auch die monatlichen Entgeltpunkte nehmen - wie ich es beispielsweise bei Minute 9:19 auch getan habe. Wer mit dem jährlichen Wert rechnen möchte, kann diesen alternativ mit 35 Jahren multiplizieren.
Wie viel es wohl gekostet hat, dieses bürokratische Monster juristisch sicher aufzusetzen .... da wäre eine echte Grundrente ein besseres investment gewesen
Mein Gott wer hat sich das nur ausgedacht
Der Umfang der Regelung erklärt womöglich auch, warum das mit der "Grundrente" beziehungsweise der (solidarischen) Lebensleistungsrente - unter dieser Bezeichnung hat man sich ja auch bereits mit dem Thema beschäftigt - so lange gedauert hat. Kann dir nur zustimmen, dass das Ganze echt kompliziert geworden ist!
Heili hatte den Einfall oder wie soll man sowas bloss nennen.. Gibt es ab Januar 2021, aber nur auf dem Papier, das ist ne Frechheit. Bis dahin stirbt ja meine Mama vielleicht und was ist dann, Zahlung an Tote oder was. Oder hat der Staat gespart?
@@elkeborbely6142 Die Grundrente wird für den gesamten Zeitraum ab Januar 2021 nachgezahlt. Im Todesfall würde das Geld dann an den oder die Erben fließen.
Ich habe 41 Jahre und 5 Monate
Die Voraussetzung "35 Jahre mit Grundrentenzeiten" haben Sie dann ja schon einmal erfüllt. Das heißt aber, wie im Video erläutert, nicht zwingend, dass Sie auch den Grundrentenzuschlag erhalten. Das hängt ja auch noch von weiteren Faktoren ab: Unter anderem den erworbenen Rentenpunkten und der Rentenhöhe.
Worauf du nicht eingegangen bist, wie verhält es sich bei der Grundrente für 2 Personen? Müssen die beide Rentner sein? Eine Person ist Hausfrau, ohne Verdienst und hat das Rentenalter noch nicht erreicht, die andere Person ist Altersrentner? Werden die beide erfasst, oder nur der Rentner?
Für die Berechnung des Grundrentenzuschlags ist allein der individuelle Versicherungsverlauf relevant. Ob man einen Partner hat oder nicht und was dieser verdient, spielt hier keine Rolle. Lediglich bei der Kürzung des Grundrentenzuschlags im Rahmen der Einkommensanrechnung, ist auch das zu versteuernde Einkommen des Ehepartners von Bedeutung. Übersteigen zu versteuerndes Einkommen des Rentners plus Einkommen des Partners den monatlichen Betrag von 1.950 €, kommt es nämlich zu einer Kürzung des Grundrentenzuschlags. Wenn der Ehepartner jedoch über kein eigenes Einkommen verfügt, spielt dieser für die Grundrente auch keine Rolle.
Wenn ich meine 45 Jahre Rentenanwartschaft erreicht habe, bin aber noch nicht 63Jahre alt möchte aufhören zu arbeiten wie bin ich dann krankenversichert?
Das hängt davon ab: Sofern Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, können Sie sich vermutlich familienversichern. Sollten Sie alleinstehend sein, müssen Sie sich vermutlich freiwillig krankenversichern. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich dann auf der Grundlage der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von monatlich 1.096,67 € (2021).