@@ErikThäter Du vergisst, daß sie auch Leistungsempfänger sind. Gerecht wäre das teure System abzuschaffen. Die Menschen an ihre Eigenverantwortung zu erinnern. Eine Unfall/ Not Versorgung anzubieten. Betrifft die Krankenversicherung. Bei der Rentenversicherung eine Grundrente zu garantieren, daß Wohnraum und Ernährung gewährleistet ist. Für anderen Luxus muss man selbst Sorge tragen, schließlich kommt die Rente nicht plötzlich. Pflegeversicherung abschaffen und die Großfamilie fördern. Das sagt jemand, der jahrelang in der Pflege gearbeitet hat und eine niedrige Rente bezieht. In dem Land, wo ich jetzt lebe, ist es so. Selbst eine Not Versorgung gibt es nicht. Alles muss selbst bezahlt werden. Ich lag drei Monate im Koma und wurde von der ( eingeheirateten ) Großfamilie gepflegt.Ganz wichtig: Finanziert und führt keine Kriege. Die sind überflüssig. Das wäre gerecht
@@markustargosz8796 Bei Beamte und Politiker hört die Solidarität eben aus Eigennutz auf (ohne wirkliche Wertschöfpfungskette) und die dummen sind die Arbeitnehmer die alles bezahlen dürfen - und am Ende auch noch die Rentner.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Regelungen zur Besteuerung von Renten verändert mit dem Ziel, eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Hierzu habe ich folgendes Video veröffentlicht: th-cam.com/video/t0wIQH5koyg/w-d-xo.html
@@juergenwolf2015Wenn das die Meinung ist.... Irgendwie muss der Staat ja funktionieren ,geht nur mit Steuergeldern. Da Pensionen besteuert werden und Rentner bis 2005 nicht hat das was mit dem Gleichheitsprinzip zu tun .In zukunft werden Beiträge zur Rentenvers. weniger besteuert dafür aber der Rentenbezug , Für "Altrentner " gibts Grundfreibeträge usw. Informieren hilft .
Die Erklärung in Kurzform: Während der Einzahlungsphase sind die gezahlten Rentenbeiträge - zumindest zum Teil - steuerfrei. Daher ist es nur konsequent, dass die Rente während der Auszahlungsphase - zumindest anteilig - versteuert werden muss. Die Frage ist jedoch, wie groß der zu versteuernde Anteil sein darf, ohne dass es zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung kommt. Hier hat der Bundesfinanzhof vor einiger Zeit ein Urteil gesprochen, das ich in diesem Video genauer erläutert habe: Keine Doppelbesteuerung von Renten - Der Bundesfinanzhof hat entschieden! Was nun? (th-cam.com/video/ljRlR4pcGT0/w-d-xo.html). Umgesetzt hat der Gesetzgeber die Entscheidung des Bundesfinanzhofs mit dem Wachstumschancengesetz, auf das ich in diesem Video genauer eingegangen bin: Ende der Doppelbesteuerung von Renten? - Neues Gesetz beschlossen! (th-cam.com/video/t0wIQH5koyg/w-d-xo.html).
Was wichtig ist, das der prozentuale freibetrag im rentenalter nicht jedes jahr prozentual berechnet wird, sondern der fixbetrag des renteneintrittsjahres (z.b. 170 bei 17% von z.b. 1000 euro rente bei renteneintritt, steigt die rente später durch inflation auf 2000 euro bleibt es bei 170 euro freibetrag und der Freibetrag sinkt auf 8,5%)) fortgeschrieben wird, d.h. die Besteuerung steigt trotzdem jedes jahr prozentual an
❤lichen Dank für die Infos 💐 - die kurze Freude darüber, dass ich keine Steuern zahlen muss 😅 wird dann doch durch die kümmerliche Rentenhöhe überschattet...😢😢😢
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Richtig: Liegt man mit seiner Rente unterhalb des Betrags, ab dem man von der Rente Steuern zahlen muss, sind finanziell sicher keine großen Sprünge möglich.
Kann es durch den steuerfreien Grundrentenzuschlag passieren, dass jemand der sich eine niedrige Rente erarbeitet hat netto mehr bekommt als jemand der sich eine höhere Rente erarbeitet hat?
Steuern sind bekanntlich ein sehr individuelles Thema. Abhängig von der persönlichen Situation kann die zu zahlende Steuer sehr unterschiedlich ausfallen. Sicherlich wird man Fälle konstruieren können, in denen jemand, der den Grundrentenzuschlag mehr netto in der Tasche hat als jemand, der eine höhere Brutto-Rente erhält, aber keinen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat. Wie häufig derartige Fälle aber in der Realität vorkommen, mag ich nicht zu beurteilen.
In dem Jahr in dem man in Rente geht bekommt man einen prozentualen Steuerfreibetrag. Dieser hier entstandene Betrag bleibt für immer bestehen. Die Rente erhöht sich (hoffentlich) der steuerfreie Betrag nicht. Nach ein paar Rentenerhöhungen ist also der prozentuale Freibetrag weniger.
Laut Aussage des Finanzministeriums werden Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2024 rund 48,1 Milliarden Euro an Steuern zahlen (www.spiegel.de/wirtschaft/rentner-zahlen-fast-50-milliarden-euro-steuern-prognose-fuer-2024-a-ecf56b33-02c7-492b-99be-5ca085058761). Laut dem Bundestagsabgeordneten Birkwald beruhen die Steuern, die Rentnerhaushalte zahlen, allerdings zu 90 Prozent aus Einkommen, das nicht die Renten sind, sondern Erträge aus Kapital, Vermietung und Verpachtung u.ä. (www.matthias-w-birkwald.de/de/article/2736.der-spiegel-berichtet-rentner-und-rentner-zahlen-fast-50-milliarden-euro-steuern.html).
Bei unser einem, wurden in den 80-zigern immer erst die komplette Lohnsteuer abgezogen, was so ziemlich die Hälfte, zumindest bei Lohnsteuerklasse 1, danach Rentenbeitrag,Krankenversicherung usw., daher bin ich der Meinung, dass man bei allen Arbeitnehmern, bei denen dies der Fall war, keine Rwnte besteuern dürfte, da dass definitiv, eine Doppelbeateuerung war und oder ist.
Korrekt ist, dass die Beiträge des Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 steuerlich nicht absetzbar waren; auf die Arbeitgeberbeiträge wurden aber auch vor 2005 schon keine Steuern gezahlt. Seit 2005 stiegt der steuerlich absetzbare Anteil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung dann schrittweise an. Und seit 2023 sind die Beiträge nun steuerlich voll absetzbar. Im Gegenzug muss die gesetzliche Rente - abhängig vom Jahr des Rentenbeginns - mit einem immer größeren Anteil versteuert werden muss. Die Frage ist jedoch, wie groß der zu versteuernde Anteil sein darf, ohne dass es zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung kommt. Und genau hier hat die Bundesregierung angesetzt und den steuerfreien Teil der Rente erhöht (genauer in diesem Video erläutert: th-cam.com/video/t0wIQH5koyg/w-d-xo.html). Ob das reicht, damit es auch in Zukunft nicht zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung kommt, ist - wie ebenfalls im genannten Video angesprochen - jedoch unklar.
Die Witwenrente wird (nach Abzug des Freibetrages, der sich nach dem Renteneintrittsjahr richtet), zusammen mit der eigenen Rente und eventuellen sonstigen Einnahmen versteuert. D. h. alle steuerpflichtigen Einkommen werden zusammengezählt, die Freibeträge abgezogen und vom Rest versteuert, was über dem Grundfreibetrag liegt.
Wie verhält es sich, wenn man neben der gesetzlichen Rente noch eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft bezieht, die ja eigentlich nicht steuerpflichtig ist.
Da Leistungen der Unfallversicherung - wie Sie richtigerweise schreiben - steuerfrei sind, können Sie diese außenvorlassen, wenn es um die Frage der im Alter zu zahlenden Steuer geht.
Der Grundfreibetrag ist ein gesetzlich festgelegter Betrag: Solange das zu versteuernde Einkommen diesen Betrag nicht überschreitet, muss man auch keine Steuern zahlen. Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro, soll jedoch noch rückwirkend um 180 Euro auf dann 11.784 Euro erhöht werden. Wenn man sowohl eine Witwenrente als auch eine eigene Rente erhält, muss man beide Rentenzahlungen zusammenrechnen, die Rentenfreibeträge abziehen und dann schauen, ob der verbleibende Betrag den Grundfreibetrag überschreitet. Ist dies der Fall, müssen auch Steuern gezahlt werden. Auch hier kann die Tabelle des Finanzministeriums helfen, abzuschätzen, ob man mit seinen Renten unter- oder oberhalb des Freibetrags liegt.
Das dürfte mit der Berechnung des steuerfreien Teils der Rente zusammenhängen: Bei jemandem, der 2022 in Rente gegangen ist, wird der Steuerfreibetrag berechnet, indem die im Jahr 2023 erhaltene Jahresrente mit dem steuerfreien Anteil des Jahres 2022 (18 %) vervielfältigt wird. Der so ermittelte Betrag ist dann auf Dauer festgeschrieben und verändert sich nicht mehr. Bei jemandem, der 2023 in Rente gegangen ist, wird die im Jahr 2024 bezogene Rente mit dem Freibetrag für das Jahr 2023 (17,5 %) vervielfältigt. Aufgrund der überdurchschnittlichen Rentenerhöhung in den Jahren 2023 und 2024 kommt das Finanzministerium bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 auf einen höheren Freibetrag als bei einem Rentenbeginn im Jahr 2022 (2023: 2.863 Euro vs. 2022: 2.784 Euro). Aufgrund des höheren Freibetrags ist die Maximalrente, bis zu der man keine Steuern zahlen muss, bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 höher als bei einem Rentenbeginn im Jahr 2022.
Hallo, ich erhalte von Ungarn auch Rente, jetzt hat sich das Finanzamt bei mir gemeldet und die jährliche Summe eingefordert. Meine frage: wäre es rechtens meine von Ungarn gezahlte Rente zu besteuern? Ich muss noch dazu sagen, in Ungarn wird die Rente nicht besteuert, da brutto gleich netto ausgezahlt wird.
Verbindlich beantworten kann Ihnen diese Frage nur ein Steuerberater. Als Laie habe ich jedoch einmal einen Blick in das Doppelbesteuerungsabkommen mit Ungarn geworfen und würde dieses wie folgt interpretieren: Das Besteuerungsrecht für die ungarische Rente steht allein Ungarn zu. Die ungarische Rente darf in Deutschland nicht versteuert werden. Deutschland darf die ungarische Rente jedoch bei der Bestimmung des Steuersatzes berücksichtigen, mit dem die deutschen Einkünfte versteuert werden müssen (Progressionsvorbehalt). Dies dürfte auch der Hintergrund für die Rückfrage des Finanzamtes sein.
Noch nicht: Das Finanzministerium veröffentlich die Tabelle immer ungefähr Mitte des Jahres , sobald klar ist, wie hoch die Rentenanpassung ausfallen wird. Die 2025er-Tabelle wird es also vermutlich erst Mitte 2025 geben.
Nicht bei der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung: Die von der Rente zu zahlenden Beiträge zur Kranken-- und Pflegeversicherung sind in der Tabelle des Finanzministeriums bereits berücksichtigt. Wenn zur gesetzlichen Rente jetzt aber noch weitere Einkünfte wie eine Betriebsrente hinzukommen, müssen hiervon noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden - sofern es sich um Einkünfte handelt, von denen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden müssen.
Das ist so nicht korrekt: Seit Einführung der nachgelagerten Besteuerung sind die vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu einem immer größeren Anteil steuerlich absetzbar (die Arbeitgeberbeiträge mussten auch vor 2005 schon nicht versteuert werden). Seit 2023 sind auch die Arbeitnehmerbeiträge steuerlich voll absetzbar. Im Gegenzug muss nun die gesetzliche Rente - abhängig vom Jahr des Rentenbeginns - mit einem immer größeren Anteil versteuert werden muss.
@@rentenfuchsOb sie das nun Gebetsmühlenartig wiederholen oder nicht ,für allzuviel Menschen ist Steuer einfach...Beschiss . Das jeder Bürger aber viel vom Staat erwartet ... Na klar müssen ja "die anderen " bezahlen ...
...Guten Tag, ich habe zwei Fragen. 1. Wenn verheiratete Leute, also Ehemann und Ehefrau zusammenleben leben und Sozialhilfe bekommen. Sind die verpflichtet die ganze Sozialhilfe auf ein gemeinsames Konto zu beziehen, oder dürfen die zwei verschiedene Konten haben? So das jeder sein Anteil auf sein Konto bekommt? 2. Wenn man Sozialhilfe bekommt, darf man ein Minijob in Höhe von 125 Euro machen, ohne das Sozialhilfe gekürzt wird? Oder wird die trotzdem gekürzt? Vielen Dank. ,
Rentner und arbeitende zahlen für die die nicht arbeiten und unser Sozialsystem ausnutzen. Die Kosten steigen und steigen. Lasst euch das nicht gefallen! Geht in die Schweiz oder ein ähnliches Land. Die Renten sind dort extrem gut.
Und warum können so viele Schweizer die Miete für ihre Wohnung in der Rente nicht mehr bezahlen? Warum fahren die Schweizer nach Deutschland zum einkaufen im Supermarkt? In Deutschland kostet der Sprit aktuell 1,63€ , in der Schweiz liegt bei 1,84 Schweizer Franken.......
Sowohl schwerbehinderte als auch nicht schwerbehinderte Menschen müssen bei einem vorgezogenen Renteneintritt mit Rentenabschlägen rechnen (Ausnahme: Altersrente für besonders langjährig Versicherte). Bei schwerbehinderten Menschen sind die Abschläge jedoch geringer als bei nicht-schwerbehinderten Menschen. Genauer habe ich dies in diesem Video erklärt: th-cam.com/video/EqzJJP64N2c/w-d-xo.html
0,3 prozent Zinsen auf deine nicht eingezahlten Rentenbeiträge ,geht doch oder ? So wars bei mir ,bin ja nur (wg.Schwerbehinderung) 66 Monate zu früh in Rente gegangen .Deshalb leb ich heute noch ! (Ah ja der Höchstbertrag der Abzüge ist auf 10, irgendwas prozent gedeckelt)
Lieber Rentenfuchs, vielen Dank für diese Erläuterungen. Endlich mal verständliche Infos zu Rente und Steuern. 😊
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Freut mich, dass Ihnen mein Video gefallen hat!
Vielen lieben Dank für die Infos!
Vielen Dank für den lieben Kommentar 😊
vielen dank fur die gute Erklärung des schwierigen Themas.
Vielen Dank für den netten Kommentar 😊
Dankeschön, lieber Rentenfuchs.
😊
Beamte müssen auch in die Rentenkasse einzahlen wegen der Gerechtigkeit 😂😂😂😂😂
@@ErikThäter Du vergisst, daß sie auch Leistungsempfänger sind. Gerecht wäre das teure System abzuschaffen. Die Menschen an ihre Eigenverantwortung zu erinnern. Eine Unfall/ Not Versorgung anzubieten. Betrifft die Krankenversicherung. Bei der Rentenversicherung eine Grundrente zu garantieren, daß Wohnraum und Ernährung gewährleistet ist. Für anderen Luxus muss man selbst Sorge tragen, schließlich kommt die Rente nicht plötzlich. Pflegeversicherung abschaffen und die Großfamilie fördern.
Das sagt jemand, der jahrelang in der Pflege gearbeitet hat und eine niedrige Rente bezieht.
In dem Land, wo ich jetzt lebe, ist es so. Selbst eine Not Versorgung gibt es nicht. Alles muss selbst bezahlt werden. Ich lag drei Monate im Koma und wurde von der ( eingeheirateten ) Großfamilie gepflegt.Ganz wichtig: Finanziert und führt keine Kriege. Die sind überflüssig. Das wäre gerecht
@@ErikThäter Das ist ,,Solidarität " auf Deutsch 😃
@@markustargosz8796 Genau war Zynismus
@@ErikThäter Natürlich ...weil in Deutschland wird sehr viel von ,,Solidarität " geredet .
@@markustargosz8796
Bei Beamte und Politiker hört die Solidarität eben aus Eigennutz auf (ohne wirkliche Wertschöfpfungskette) und die dummen sind die Arbeitnehmer die alles bezahlen dürfen - und am Ende auch noch die Rentner.
Vielen Dank !
Vielen Dank für den Kommentar 😊
Ich finde es eine Schande, dass alte teils kranke Menschen um Steuern kümmern müssen!
Sehr gute Info mit der Tabelle! Habe schon lange etwas informatives für das Thema gesucht, vielen Dank dafür:
Vielen Dank für das Feedback! Freut mich sehr, dass ich weiterhelfen konnte!
Am besten gar keine Steuern für die Rente, besonders diese Doppelbesteuerung ist unerträglich 😢
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Regelungen zur Besteuerung von Renten verändert mit dem Ziel, eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Hierzu habe ich folgendes Video veröffentlicht: th-cam.com/video/t0wIQH5koyg/w-d-xo.html
Bitte keine Märchen erzählen.
@@markustargosz8796 Versuchs nochmal auf Deutsch, wenn du etwas zu sagen hast.
@@HansMaulwurf1999 Bist du betroffen ? 😃
Sollen doch erstmal die Politiker und die anderen die es beschlossen haben bezahlen und dann ist gut wir nicht 🙏
Warum zahlt man auf die mickrige Rente überhaupt Steuern?
Weil der Staat kein Respekt hat.
Weil die Beiträge steuerlich absetzbar sind.
Auf mickrige Rente zahlt man keine Steuern
@@juergenwolf2015Wenn das die Meinung ist.... Irgendwie muss der Staat ja funktionieren ,geht nur mit Steuergeldern. Da Pensionen besteuert werden und Rentner bis 2005 nicht hat das was mit dem Gleichheitsprinzip zu tun .In zukunft werden Beiträge zur Rentenvers. weniger besteuert dafür aber der Rentenbezug , Für "Altrentner " gibts Grundfreibeträge usw. Informieren hilft .
Die Erklärung in Kurzform: Während der Einzahlungsphase sind die gezahlten Rentenbeiträge - zumindest zum Teil - steuerfrei. Daher ist es nur konsequent, dass die Rente während der Auszahlungsphase - zumindest anteilig - versteuert werden muss. Die Frage ist jedoch, wie groß der zu versteuernde Anteil sein darf, ohne dass es zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung kommt. Hier hat der Bundesfinanzhof vor einiger Zeit ein Urteil gesprochen, das ich in diesem Video genauer erläutert habe: Keine Doppelbesteuerung von Renten - Der Bundesfinanzhof hat entschieden! Was nun? (th-cam.com/video/ljRlR4pcGT0/w-d-xo.html). Umgesetzt hat der Gesetzgeber die Entscheidung des Bundesfinanzhofs mit dem Wachstumschancengesetz, auf das ich in diesem Video genauer eingegangen bin: Ende der Doppelbesteuerung von Renten? - Neues Gesetz beschlossen! (th-cam.com/video/t0wIQH5koyg/w-d-xo.html).
Danke für die wertvollen Infos!
Vielen Dank für den netten Kommentar!
Alles unter 2000€sollte nicht besteuert werden, weil erst danach beginnt der Luxus!
😂
😅 6:31 Laut Grundgesetz sind alle Bürger Gleich. Aber, Abgeordnete usw nicht.
Die zahlen auch Steuern....
Ich habe doch gesagt wir müssen keine Steuern zahlen das haben wir doch das ganze Leben gemacht 🙏
Was wichtig ist, das der prozentuale freibetrag im rentenalter nicht jedes jahr prozentual berechnet wird, sondern der fixbetrag des renteneintrittsjahres (z.b. 170 bei 17% von z.b. 1000 euro rente bei renteneintritt, steigt die rente später durch inflation auf 2000 euro bleibt es bei 170 euro freibetrag und der Freibetrag sinkt auf 8,5%)) fortgeschrieben wird, d.h. die Besteuerung steigt trotzdem jedes jahr prozentual an
Vollkommen richtig. Was die Tabelle des Finanzministeriums betrifft: Hier ist dieser Effekt bereits berücksichtigt.
❤lichen Dank für die Infos 💐 - die kurze Freude darüber, dass ich keine Steuern zahlen muss 😅 wird dann doch durch die kümmerliche Rentenhöhe überschattet...😢😢😢
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Richtig: Liegt man mit seiner Rente unterhalb des Betrags, ab dem man von der Rente Steuern zahlen muss, sind finanziell sicher keine großen Sprünge möglich.
Kann es durch den steuerfreien Grundrentenzuschlag passieren, dass jemand der sich eine niedrige Rente erarbeitet hat netto mehr bekommt als jemand der sich eine höhere Rente erarbeitet hat?
Steuern sind bekanntlich ein sehr individuelles Thema. Abhängig von der persönlichen Situation kann die zu zahlende Steuer sehr unterschiedlich ausfallen. Sicherlich wird man Fälle konstruieren können, in denen jemand, der den Grundrentenzuschlag mehr netto in der Tasche hat als jemand, der eine höhere Brutto-Rente erhält, aber keinen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag hat. Wie häufig derartige Fälle aber in der Realität vorkommen, mag ich nicht zu beurteilen.
In dem Jahr in dem man in Rente geht bekommt man einen prozentualen Steuerfreibetrag. Dieser hier entstandene Betrag bleibt für immer bestehen. Die Rente erhöht sich (hoffentlich) der steuerfreie Betrag nicht. Nach ein paar Rentenerhöhungen ist also der prozentuale Freibetrag weniger.
Vollkommen richtig. Was die Tabelle des Finanzministeriums betrifft: Hier ist dieser Effekt bereits berücksichtigt.
Wie hoch sind aktuell die Steuereinnahmen aus den Renten?
Laut Aussage des Finanzministeriums werden Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2024 rund 48,1 Milliarden Euro an Steuern zahlen (www.spiegel.de/wirtschaft/rentner-zahlen-fast-50-milliarden-euro-steuern-prognose-fuer-2024-a-ecf56b33-02c7-492b-99be-5ca085058761). Laut dem Bundestagsabgeordneten Birkwald beruhen die Steuern, die Rentnerhaushalte zahlen, allerdings zu 90 Prozent aus Einkommen, das nicht die Renten sind, sondern Erträge aus Kapital, Vermietung und Verpachtung u.ä. (www.matthias-w-birkwald.de/de/article/2736.der-spiegel-berichtet-rentner-und-rentner-zahlen-fast-50-milliarden-euro-steuern.html).
@@rentenfuchs Sehr gute Info...speziell für die ungebildeten Jammerlappen in den Kommentaren.👍
Eine Frage, werden die Abzüge von der Rente jährlich abgebucht, oder kann ich das auch monatlich bezahlen?
Danke schon mal😊
Meine Eltern zahlen in der Rente Abschläge jedes Quartal, kommt durch Vermietung usw.
Du machst eine jährliche Einkommenssteuererklärung, zahlst also dann jährich Steuern, falls Du steuerpflichtig bist.
OK, das ist aber doof, dann muss ich ja jeden Monat Geld zurück legen.
Hm, danke für die Antwort.
@@garagenfreak8051 Lass Dich doch mal bei einem Steuerberater beraten. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Bei unser einem, wurden in den 80-zigern immer erst die komplette Lohnsteuer abgezogen, was so ziemlich die Hälfte, zumindest bei Lohnsteuerklasse 1, danach Rentenbeitrag,Krankenversicherung usw., daher bin ich der Meinung, dass man bei allen Arbeitnehmern, bei denen dies der Fall war, keine Rwnte besteuern dürfte, da dass definitiv, eine Doppelbeateuerung war und oder ist.
Korrekt ist, dass die Beiträge des Arbeitnehmers zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 steuerlich nicht absetzbar waren; auf die Arbeitgeberbeiträge wurden aber auch vor 2005 schon keine Steuern gezahlt. Seit 2005 stiegt der steuerlich absetzbare Anteil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung dann schrittweise an. Und seit 2023 sind die Beiträge nun steuerlich voll absetzbar. Im Gegenzug muss die gesetzliche Rente - abhängig vom Jahr des Rentenbeginns - mit einem immer größeren Anteil versteuert werden muss. Die Frage ist jedoch, wie groß der zu versteuernde Anteil sein darf, ohne dass es zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung kommt. Und genau hier hat die Bundesregierung angesetzt und den steuerfreien Teil der Rente erhöht (genauer in diesem Video erläutert: th-cam.com/video/t0wIQH5koyg/w-d-xo.html). Ob das reicht, damit es auch in Zukunft nicht zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung kommt, ist - wie ebenfalls im genannten Video angesprochen - jedoch unklar.
danke für die Infos. Kann schonmal zu schwerer Kost werden.
Vielen Dank für den Kommentar!
Danke für die Infos!
Muss ein Rentner/in bei zusätzlicher Einnahme durch Witwenrente diese ebenfalls versteuern? Oder wird das separat gesehen? 🤔
Die Witwenrente wird (nach Abzug des Freibetrages, der sich nach dem Renteneintrittsjahr richtet), zusammen mit der eigenen Rente und eventuellen sonstigen Einnahmen versteuert. D. h. alle steuerpflichtigen Einkommen werden zusammengezählt, die Freibeträge abgezogen und vom Rest versteuert, was über dem Grundfreibetrag liegt.
@@D.H.-xu9iq Ohje, dann wird das bissl Witwenrente auch noch versteuert. Das ist echt traurig. 😞 Danke für die Antwort!
Exakt das, was @D.H.-xu9iq geschrieben hat.
Wie verhält es sich, wenn man neben der gesetzlichen Rente noch eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft bezieht, die ja eigentlich nicht steuerpflichtig ist.
Da Leistungen der Unfallversicherung - wie Sie richtigerweise schreiben - steuerfrei sind, können Sie diese außenvorlassen, wenn es um die Frage der im Alter zu zahlenden Steuer geht.
EINE SCHANDE
Wie sieht es bei Witwen mit eigener Rente und Witwenrente aus. Was ist der Grundfreibetrag.
Der Grundfreibetrag ist ein gesetzlich festgelegter Betrag: Solange das zu versteuernde Einkommen diesen Betrag nicht überschreitet, muss man auch keine Steuern zahlen. Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro, soll jedoch noch rückwirkend um 180 Euro auf dann 11.784 Euro erhöht werden.
Wenn man sowohl eine Witwenrente als auch eine eigene Rente erhält, muss man beide Rentenzahlungen zusammenrechnen, die Rentenfreibeträge abziehen und dann schauen, ob der verbleibende Betrag den Grundfreibetrag überschreitet. Ist dies der Fall, müssen auch Steuern gezahlt werden. Auch hier kann die Tabelle des Finanzministeriums helfen, abzuschätzen, ob man mit seinen Renten unter- oder oberhalb des Freibetrags liegt.
@@rentenfuchs danke
Ich hätte gerne eine Rente mit der ich Steuern zahlen müsste!
Warum darf man denn in der Tabelle bei Rentenbeginn 2023 eine höherer Rente haben als 2022?
Das dürfte mit der Berechnung des steuerfreien Teils der Rente zusammenhängen: Bei jemandem, der 2022 in Rente gegangen ist, wird der Steuerfreibetrag berechnet, indem die im Jahr 2023 erhaltene Jahresrente mit dem steuerfreien Anteil des Jahres 2022 (18 %) vervielfältigt wird. Der so ermittelte Betrag ist dann auf Dauer festgeschrieben und verändert sich nicht mehr.
Bei jemandem, der 2023 in Rente gegangen ist, wird die im Jahr 2024 bezogene Rente mit dem Freibetrag für das Jahr 2023 (17,5 %) vervielfältigt. Aufgrund der überdurchschnittlichen Rentenerhöhung in den Jahren 2023 und 2024 kommt das Finanzministerium bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 auf einen höheren Freibetrag als bei einem Rentenbeginn im Jahr 2022 (2023: 2.863 Euro vs. 2022: 2.784 Euro).
Aufgrund des höheren Freibetrags ist die Maximalrente, bis zu der man keine Steuern zahlen muss, bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 höher als bei einem Rentenbeginn im Jahr 2022.
Hallo, ich erhalte von Ungarn auch Rente, jetzt hat sich das Finanzamt bei mir gemeldet und die jährliche Summe eingefordert. Meine frage: wäre es rechtens meine von Ungarn gezahlte Rente zu besteuern? Ich muss noch dazu sagen, in Ungarn wird die Rente nicht besteuert, da brutto gleich netto ausgezahlt wird.
Verbindlich beantworten kann Ihnen diese Frage nur ein Steuerberater. Als Laie habe ich jedoch einmal einen Blick in das Doppelbesteuerungsabkommen mit Ungarn geworfen und würde dieses wie folgt interpretieren: Das Besteuerungsrecht für die ungarische Rente steht allein Ungarn zu. Die ungarische Rente darf in Deutschland nicht versteuert werden. Deutschland darf die ungarische Rente jedoch bei der Bestimmung des Steuersatzes berücksichtigen, mit dem die deutschen Einkünfte versteuert werden müssen (Progressionsvorbehalt). Dies dürfte auch der Hintergrund für die Rückfrage des Finanzamtes sein.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich warte erstmal ab, was das Finanzamt sagt. Später kann ich immer noch zum Steuerberater.
👍👍👍💶💶💡💶💶👍👍👍
😊😊
Gibt es auch eine Tabelle ab 2025 ?
Noch nicht: Das Finanzministerium veröffentlich die Tabelle immer ungefähr Mitte des Jahres , sobald klar ist, wie hoch die Rentenanpassung ausfallen wird. Die 2025er-Tabelle wird es also vermutlich erst Mitte 2025 geben.
Also immer erst KV und PV abziehen?
Nicht bei der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung: Die von der Rente zu zahlenden Beiträge zur Kranken-- und Pflegeversicherung sind in der Tabelle des Finanzministeriums bereits berücksichtigt. Wenn zur gesetzlichen Rente jetzt aber noch weitere Einkünfte wie eine Betriebsrente hinzukommen, müssen hiervon noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden - sofern es sich um Einkünfte handelt, von denen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden müssen.
Ist doch beschiss, die rente wurde doch schon mal besteuert..krass was hier abgeht
Das ist so nicht korrekt: Seit Einführung der nachgelagerten Besteuerung sind die vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu einem immer größeren Anteil steuerlich absetzbar (die Arbeitgeberbeiträge mussten auch vor 2005 schon nicht versteuert werden). Seit 2023 sind auch die Arbeitnehmerbeiträge steuerlich voll absetzbar. Im Gegenzug muss nun die gesetzliche Rente - abhängig vom Jahr des Rentenbeginns - mit einem immer größeren Anteil versteuert werden muss.
@@rentenfuchsOb sie das nun Gebetsmühlenartig wiederholen oder nicht ,für allzuviel Menschen ist Steuer einfach...Beschiss . Das jeder Bürger aber viel vom Staat erwartet ...
Na klar müssen ja "die anderen " bezahlen ...
Schande!
Wir sind alle später aufstocker
...Guten Tag, ich habe zwei Fragen. 1. Wenn verheiratete Leute, also Ehemann und Ehefrau zusammenleben leben und Sozialhilfe bekommen. Sind die verpflichtet die ganze Sozialhilfe auf ein gemeinsames Konto zu beziehen, oder dürfen die zwei verschiedene Konten haben? So das jeder sein Anteil auf sein Konto bekommt?
2. Wenn man Sozialhilfe bekommt, darf man ein Minijob in Höhe von 125 Euro machen, ohne das Sozialhilfe gekürzt wird? Oder wird die trotzdem gekürzt? Vielen Dank. ,
Von.einem
Renter.der.40.jahre.reinbeźahlt.hat.jetzt.eine.rente.bekommt.von.700.euro😊
@@RitaStichter Sie kennen das System der Rentenpunkte?
@RitaStichter Dann ist der Staat so frei und zahlt ihnen Grundsicherung ...von Steuern !! ( Wo kommt diese Steuer wohl her....? )
Rentner und arbeitende zahlen für die die nicht arbeiten und unser Sozialsystem ausnutzen. Die Kosten steigen und steigen. Lasst euch das nicht gefallen! Geht in die Schweiz oder ein ähnliches Land. Die Renten sind dort extrem gut.
Und warum können so viele Schweizer die Miete für ihre Wohnung in der Rente nicht mehr bezahlen? Warum fahren die Schweizer nach Deutschland zum einkaufen im Supermarkt? In Deutschland kostet der Sprit aktuell 1,63€ , in der Schweiz liegt bei 1,84 Schweizer Franken.......
Diese Regierungsbande muss zur Rechenschaft gezogen werden 👎🏻😤👎🏻
Wenn du 50 % Schwerbehindert bist ziehen sie noch 0,3 % von der Rente für jeden Monat wo man früher in Rente gehst ab !
Sowohl schwerbehinderte als auch nicht schwerbehinderte Menschen müssen bei einem vorgezogenen Renteneintritt mit Rentenabschlägen rechnen (Ausnahme: Altersrente für besonders langjährig Versicherte). Bei schwerbehinderten Menschen sind die Abschläge jedoch geringer als bei nicht-schwerbehinderten Menschen. Genauer habe ich dies in diesem Video erklärt: th-cam.com/video/EqzJJP64N2c/w-d-xo.html
@@rentenfuchs Mann kann nicht mehr Arbeiten und wird dafür bestraft das ist Diskriminierung auf Grund der behinderung meiner Meinung nach !
@@speedy6364 bei 35 Beitragsjahren nicht
99n̈k8😮 @@rentenfuchs
0,3 prozent Zinsen auf deine nicht eingezahlten Rentenbeiträge ,geht doch oder ? So wars bei mir ,bin ja nur (wg.Schwerbehinderung) 66 Monate zu früh in Rente gegangen .Deshalb leb ich heute noch ! (Ah ja der Höchstbertrag der Abzüge ist auf 10, irgendwas prozent gedeckelt)
Wobei der bis 2005 erreichte Rentenanteil im Jahr 2024 auch mit 83% versteuert wird.
Das ist nicht korrekt: Der Steuerfreibetrag wird einmalig im Jahr nach Rentenbeginn berechnet und ist dann fix für die gesamte Dauer des Rentenbezugs.