Guten Tag ich hätte hierzu eine Frage. Wenn die PrivatInsolvenz 2016 eröffnet wurde, sprich vor der Änderung des neuen Insolvenzgesetzes 2020/2021 und ich mich aktuell innerhalb der Wohlverhaltensperiode befinde, muss ich dann ebenfalls einen Gewinn den ich vor kurzem erhalten habe an den Verwalter melden/übergeben?
Guten Tag ich hätte hierzu eine Frage. Wenn die PrivatInsolvenz 2016 eröffnet wurde, sprich vor der Änderung des neuen Insolvenzgesetzes 2020/2021 und ich mich aktuell innerhalb der Wohlverhaltensperiode befinde, muss ich dann ebenfalls einen Gewinn den ich vor kurzem erhalten habe an den Verwalter melden/übergeben?