Könntest du deine Tutorial Playlist nochmal anpassen und explizit für Kleinunternehmer ein Tutorial machen hinsichtlich der Gewerbesteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung (inklusive Reverse Charge Verfahren)? Das wäre mega! Danke dir 🙂
Sehe ich das richtig, dass dies dann auch für Dienste wie Google Drive, Dropbox und Zoom gilt? Als Kleinunternehmer habe ich aktuell einfach keine UmsatzsteuerID angegeben und beziehe die Brutto Rechnung. Scheint nicht ausreichend zu sein. Vielen Dank Melchior für deine Videos. Die waren für mich in den letzten Wochen Gold Wert. 🙏
Wenn ich von einem Unternehmen mit Sitz in den USA (in diesem Fall OpenAI) eine ordnungsgemäße B2C Rechnung bekomme, auf der deutsche USt ausgewiesen ist und auch eine EU USt-IdNr angegeben ist, kann ich also keine Vorsteuer geltend machen, bin aber trotzdem gezwungen Reverse Charge anzuwenden?
Was ist, wenn der Rechnungsbetrag bereits Umsatzsteuer ausweist. Muss ich dann den kompletten Betrag bei der Voranmeldung angeben oder muss ich vorher die Umsatzsteuer abziehen?
Wie ist es denn wenn man einnahmen aus tiktok/youtube durch die creator programme bekommt? Die zahlung kriegt man ja ohne die 19% ausgewiesen, als Kleinunternehmer weist man ja aber keine mwst aus. Kriegt man dann 100% von der auszahlunt?
Hallo Melchior, danke für dein Video :) Ich hab noch Fragen, vielleicht kannst du diese noch beantworten bzw. Evtl. Sogar ein Video machen. 1. wie oft muss ich die UST Voranmeldung machen im Reverse Charge für Kleinunternehmer? Ich kaufe gelegentlich Ware im EU Ausland bzw. beziehe jeden Monat z.B. Dienstleistungen von Meta, Google, Shopify usw. - aktuell zahle ich 1/4 Jährlich, mit dem Amt ist da aber nichts irgendwie extra abgestimmt. 2. unter welchem Punkt trage ich das bei Elster in der Voranmeldung genau ein ? 3. bei der UST Erklärung zum Ende des Geschäftsjahres, wenn ich da wirklich nur die Reverse Charge Ausgaben habe, gebe ich diese dort dann nochmal komplett an oder schicke ich wie schon öfter gehört einfach „eine leere“ Erklärung weil ich keine hatte? Vielen Dank für deine Antworten 😊
Erstmal vielen lieben Dank für deine Videos. Ich habe folgende Fragen: Ich bin Kleinunternehmer und habe Einnahmen über Amazon kdp und über Udemy ( Online Kurse) . Trage ich in der Umsatzsteuer Erklärung nun eine 0 ein? Die zweite Frage: Als Kleinunternehmer soll ich ja dann noch eine EÜR und eine Gewerbesteuer Erklärung abgeben. Wenn ich das in Elster mache mache ich meine Einkommenssteuer Erklärung und nehme zusätzlich die Anlagen EÜR und Anlage G dazu, richtig ? Würde mich über eine Antwort freuen
Mal eine Frage meine Freundin ist content creator für Katzen sie hat bei uns in der 3,5 Zimmer Wohnung einmal das Arbeitszimmer was sie 50% ansetzen kann und das komplette „halbe Zimmer“ (ca. 4-5qm) was sie für die Katzen eingerichtet hat (Katzenklos, futter, Spielzeuge, Lager, und Klamotten fürs Pferd was auch eine Rolle auf ihrem Kanal spielt) kann sie dieses auch absetzen und wenn ja wie und wo? Vllt noch interessant es läuft alles noch als Kleinunternehmerregelung Achsoo und zählt das Futter als voll absetzbares Arbeitsmittel oder fällt das eher unter Rohmaterial-/ Hilfsstoffe?
Wie kann ich als Kleinunternehmer in SevDesk eine Google Rechnung buchen, bei der die Umsatzsteuer noch abgeführt werden muss? Wäre über jeden Tipp dankbar!
Ich habe eine Frage bezüglich des Reverse-Charge-Verfahrens und der Kleinunternehmerregelung, die Sie im Abschnitt "Der umgekehrte Fall ab 6:42 Min" erwähnt haben. Sie haben erklärt, dass Umsätze, die durch das Reverse-Charge-Verfahren im Ausland erzielt werden, nicht in die Berechnung der Kleinunternehmergrenze von 22.000 Euro einfließen und somit die Kleinunternehmerregelung weiterhin gilt. Verstehe ich richtig, dass dieser Mechanismus bedeutet, dass, wenn ich ausschließlich mit FTMO arbeite und mein Umsatz nie die 22.000-Euro-Grenze überschreitet, ich unabhängig von den Umsätzen, die ich durch das Reverse-Charge-Verfahren im Ausland erziele, weiterhin als Kleinunternehmer gelte? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und weitere Erklärungen.
Wenn ich einen Musikvetrieb aus den USA nutze, muss ich dann für Gebühren Umsatzsteuer abführen? Ich habe noch nie auf einer Rechnung aus der USA für digitale Dienstleistung noch nke eine ausgeschrieben Steuer wie Taxes gesehen, aber auch noch nie einen Hinweis aus Reversed Charge oder sonstiges. Was mach damit. Wären jetzt alle meine Ausgaben in drittl Ländern meinerseits Umsatzsteuer pflichtig gewesen?
Ich finde leider nirgendwo eine Antwort dazu, dein Video zum Thema habe ich gesehen, aber eine Frage bleibt offen: Muss ich meine Patreon-Einnahmen in der Zusammenfassenden Meldung angeben (Und vorher als nicht steuerbare sonstige Leistungen) ? In deinem Video dazu sagst du als Beispiel bei Only Fans, dass man seit dem neuen Urteil "nichts mehr machen muss". Gilt das auch für die Umsatzsteuer-Voranmeldung Angabe? Vielen Dank!
2 Fragen - wo trägt man die Reverse Charge Einkunft in Elster bei der Umsatzsteuererklärung ein? Ich habe eine Rechnung an die Schweiz ausgestellt. Und macht es im Nachgang mehr Sinn die entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung zu korrigieren oder es nun in er Umsatzsteuererklärung aufzuführen?
Nonplusunltra wäre für mich und viele deiner anderen Zuschauer, wenn du extra für Kleinunternehmer Tutorials machen würdest wie man Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung (mit Reverse Charge Verfahren ), EÜR,... macht. Ansonsten 👍
Zahlt man dann doppelt Umsatzsteuer wenn man zb bei google Werbung schaltet und die Umsatzsteuer ID nicht angegeben hat und dadurch den Brutto Preis bezahlt hat?
#steuerfrage Hallihallo. 😊 erstmal vielen vielen lieben Dank an alle deine hilfreichen und tollen Videos. 🤩 Meine Frage: Ich schreibe keine Rechnungen.. sondern erhalte Provision. Wie versteuere ich die und ist die Kleinunternehmerregelung da sinnvoll? Ich arbeite von zu Hause aus und möchte gern ein Arbeitszimmer einrichten was ich aber auch absetzen möchte
Habe auch diesen fehler gemacht, auch bei 3 ecks Gechäft bei Bezug von waren aus Spanien. 😢 😂 Dachte ich muss keine 19% zahlen 😂 Hast auch ein video zum Bezug von Waren aus dem EU ausland für Dropshipper und Importeure ins eigene Lager ? Mit verkauf der ware an deutsche und EU Kunden
Also nur mal so für mich es macht an sich direkt mehr Sinn ein normales Unternehmen anzumelden weil ich die 19% zahlen muss als Kleinunternehmer wenn mein Lieferer in denn Niederlanden sitzt oder nicht
Wenn ich also eine Netto Rechnung von 99€ aus dem Ausland erhalte, muss ich 19% (18, 81€) oben drauf rechnen und zahle dann am ende 117,81€ oder muss ich die mwst von den 99€ abziehen?
Steuerrecht: "Wie unnötig kompliziert wollen Sie denn die Steuerregelungen für Startups in Deutschland machen?" Deutschland: "Ja." Hat natürlich auch Vorteile mit der Kleinunternehmer Regelung aber ich hab das Gefühl, dass es ruhig etwas mehr Hervorgehoben werden sollte beim Finanzamt, da das Beispiel mit Google Cloud Services, Microsoft etc. heutzutage ja quasi fast immer zutrifft. Hatte damals auch Stunden recherchiert deswegen. Auf jeden Fall gut darauf ausdrücklich hinzuweisen Melchior!
#steuerfrage Was muss ich denn beachten, wenn ich Software kaufe (Monatsabo) die in USD ($) abgerechnet werden? (Firmensitz des Verkäufers/Anbieters somit in den USA) Macht es hier Sinn auch auf die Kleinunternehmer-Regelung zu verzichten? Und wenn ich eine USt-Voranmeldung machen muss, wie gehe ich denn dabei vor bzw. damit um?
Hallo! Vielen Dank Für Video! Gilt es auch mit Russland, Weißrussland, Kasachstan und anderen Drittländern, wenn man dort ein online Kurse kauft aber selber ein Kleinunternehmer in Deutschland ist?
Warum den Umsatzsteuer-Voranmeldung? Meinst du nicht eher die Umsatzsteuer-Erklärung? Ich bin verwirrt wo und wann genau ich die reverse-charge Umsatzsteuer an das Finanzamt übermittel und bezahle😶
Wenn ich als Kleinunternehmer eine Rechnung für ein Unternehmen im EU Ausland ausstelle muss dann der Leistungsempfämger eigentlich in seinem Land Steuern abführen obwohl er Rechnung ohne Steuern von mir bekommt?
Ich schaue mir gerade deine videos erneut an weil die so viel Mehrwert bieten. Bei amazon affiliate marketing bin ich ja der Dienstleister und nicht der Kunde. Muss trotzdem auf meinen erstellten Rechnungen " umgekehrte Steuerschuldnerschaft " stehen ? Wird das Finanzamt nicht denken das ich der Kunde von amazon bin und umsatzsteuer abführen muss ? Ich hoffe das ist verständlich formuliert.
Ich hab jetzt die erste etsy Abrechnung als Kleinunternehmer und krieg sie nicht in lexoffice verbucht, da er als Kleinunternehmer kein RC Verfahren verbuchen lässt. Der Support meint nun ich kann das dann nur vom Steuerberater machen lassen. Jetzt steh ich ehrlich gesagt da wie ein Trottel, hab mir extra lexoffice angeschafft, meine komplette Gründungsphase eingepflegt und darf jetzt Programm wechseln (laut Support sevdesk geht es wohl hier als KU schon das zu verbuchen). Hast du hier ein Idee für mich? Muss ich wirklich meine Buchungssoftware wechseln?
Gilt das auch für Einnahmen (also nicht Ausgaben) die ich durch amazon und Google ausbezahlt bekomme? Das würde ja dann bedeuten, dass ich Lohnsteuer UND 19% Umsatzsteuer auf meine Einnahmen zahlen muss?!
Wenn ich als Creator also 30.000€ Einnahmen über z.B. TH-cam einnehme, (also innerhalb Deutschlands quasi keine Einnahmen habe) kann ich immer noch Kleinunternehmer sein?
Besten Dank für dein informatives Video. Meine Frage wäre noch: Wenn ich Amazon Partner bin (Affiliate Marketing), dann bin ich der Dienstleister und Amazon mein Kunde. Dann muss ich ja keine umsatzsteuervoranmeldung machen ?
Kurze Nachfrage: Deine Videos vom Kanal Steuerfit zur ELSTA Steuererklärung, kann ich die auch im Jahr 2023 problemlos als Tutorial verwenden oder hat sich da etwas Grundlegend geändert / sollte ich vorsichtig sein? LG, Paul
Ich habe eine Dienstleistung über Fiverr wahrgenommen. In der Rechnung steht nur ein Nettobetrag und gleichzeitig nichts von einem Reverse Charge Verfahren. Wie geh ich damit um?
Jemand anderes hat also DIR eine Rechnung gestellt. Nun musst du herausfinden, aus welchem Land die Person bzw. das Unternehmen kommt, das dir die Rechnung stellt, da automatisch dort auch die Leistung erbracht wurde. Ist es ein EU-Land, musst du die Rechnung nach Reverse Charge Verfahren versteuern. Ist es ein Drittland außerhalb der EU brauchst du nichts weiter machen.
Bedeutet das, das ich generell als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss oder immer nur im Einzelfall also in Bezug auf die Google Rechnung? Und kann ich das ganze auch Rückwirkend machen? Habe in meinem Fall den Google Workspace gekauft mit monatlicher Rechnung, hier greift das Reverse Charge Verfahren leider
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für die Antwort! Ich habe tatsächlich wegen dem Google Workspace so eine Rechnung ausgestellt bekommen. Ich habe jetzt aber gelesen, dass man bei einer Umsatzsteuerzahllast von unter 1000€ pro Jahr davon befreit werden kann? Liebe Grüße
WIe verhält sich das mit Einnahmen aus dem EU Ausland. Z.B. Musik Streaming Erlöse von Spotify? Fallen dort auch weitere Steuern an, abseits der Einkommenssteuer, als Kleinunternehmer?
Was macht man, wenn man bislang die Rechnung immer inkl. Steuer erhalten hat, da keine UstID angegeben wurde da man keine hatte und auch keine UstVA gemacht hat? Geht um sehr geringe monatliche Beiträge (ca. 12€ Rechnungsbetrag im Monat)
Wie sieht es aus bei Sach-Gegenständen z.B. Laptop, welche ich privat in der Niederlande gekauft habe und dann ein paar Monate später als private Einlage in mein Geschäftsvermögen aufgenommen habe? Muss ich dann trotzdem nochmal zusätzlich Mehrwertsteuer doppelt bezahlen? (Bin Kleinunternehmer)
Was mache ich dann, wenn ich schon eine Brutto-Rechnung in der Hand habe, weil ich die UStID nicht angegeben habe? Kann ich dann "einfach" den Brutto-Betrag nehmen und davon 19% als Reverse-Charge bei der Umsatzsteuer abführen, oder muss man da noch mehr machen?
@@adriann8299 Eine Umsatzsteuerjahreserklärung gemacht, wo ich in Zeile 65 den Bruttobetrag als Bemessungsgrundlage und 19% davon als fällige Steuer eingetragen habe. Edit: ich habe gerade das Video hier gesehen: th-cam.com/video/nfbyKRbWbWU/w-d-xo.html und bin jetzt etwas verwirrt, weil da gesagt wird, dass ich als Kleinunternehmer einfach die Brutto-Rechnung nehmen und das Ganze nicht in der Umsatzsteuererklärung/-voranmeldung angeben sollte. An anderen Stellen habe ich gesehen/gehört, dass das falsch wäre. Was macht man da jetzt am besten, was blüht mir, wenn ich die "zweite" Umsatzsteuerzahlung unterlasse? Vllt kann da @STEUERFIT.Selbststaendige da nochmal klären?
Wenn ich diese Ausgaben aber garnicht geltend machen möchte sondern sozusagen einfach privat bezahlt habe, muss ich auch nicht unsatzsteuer abführen, richtig?
Wird da wirklich nochmal unterschieden zwischen EU-Ausland und Drittland? Wenn ich jetzt eine Dienstleistung aus den USA beziehe (bspw. Ein ChatGPT-Abo), reicht es dann aus in Lexoffice als „Fremdleistung §13b Drittland 19%“ zu kategorisieren? Oder muss ich noch etwas zusätzlich beachten?
Das Reverse-Charge-Verfahren ist insbesondere bei den Ausgaben relevant und nicht bei den Einnahmen. Bei KDP ist Amazon ja dein Kunde und nicht dein Dienstleister.
Bei mir kategorisiert Lexoffice automatisch alle meine Rechnungen (Einnahmen) als Einnahmen als Kleinunternehmer. Ich kann das leider nicht anders kategorisieren wie zb. innergemeinschaftliche Lieferung oder so :( Weiß jemand wie man das ändern kann?
Ich habe das gleiche Problem und mal dem Support von Lexoffice gestern geschrieben. Bin gespannt auf die Antwort. Für mich als Content Creator ist damit Lexoffice dann unbrauchbar, weil ich die Proforma-Rechnungen an Google und Patreon nicht richtig kategorisieren kann.
Wie wäre es andersrum? Ich biete IT Leistungen an einer Firma in der Schweiz. Ich habe reverse charge in rechnung genannt. Ich bin kein klein Unternehmer da ich jährlichen 70k Euro von dennen bekomme.
Wenn man aufgrund der Reverse-Charge-Thematik keine Lust mehr hat auf die Kleinunternehmerregelung: Was wäre denn ein guter Zeitpunkt, um zur Regelbesteuerung zu wechseln?
Beispiel: Ich mit Kleinunternehmerregelung, der eine B2B Dienstleistung im Wert von 10k bei einer US LLC (Florida) kaufe und eine Netto-Rechnung erhalte. Muss ich eine Steuer abführen oder ist das hinfällig, da Drittland USA?
Im § 13b Abs. 1 UStG steht: Für nach § 3a Absatz 2 im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Da die USA zum Drittland gehört und nicht zum Gemeinschaftsgebiet, würde ich sagen, dass da keine Steuer abgeführt werden muss
Wenn ich privat das Microsoft Tool Word kaufe, gebe Ich doch auch keine Umsatzsteuervoranmeldung an, ist der einzige Unterschied, dass Ich ein Unternehmen bin?
Gibt es hier nicht noch das Problem um welche Leistungen es sich konkret handelt? Also wenn ich eine B2C von Microsoft über Office bekomme mit MwST. liegt ja aufgrund des digitalen Produktes der Leistungsort in Deutschland. Hier führt Microsoft die MwST. in Deutschland ab. (Auch wenn Microsoft in Ireland z.B. sitzt) Dann brauche ich doch nicht nochmal die MwST. hier abzuführen. Oder?
Das ganze Problem gibt es bei B2C-Umsätzen nicht, richtig. Aber wenn du als Kleinunternehmen eine Office-Lizenz für deine Selbstständigkeit buchst, ist es ja faktisch kein B2C-Umsatz und dann wäre eine B2C-Rechnung auch falsch.
@@STEUERFIT.Selbststaendige und wie ist das, wenn ich das vor der Gründung in anspruch genommen habe als "noch privat Person". (In meinem Fall: Google workspace, wix für Internet Seite bauen ect). habe die mwst zwar bezahlt, hatte aber noch keine ustnr und würde die Kosten gerne absetzen und vorsteuer ziehen. Geht das nicht?
Bei sevdesk steht folgendes: " Bestimmte Erwerbsschwellen sind wichtig, wenn es um den Einkauf im EU-Ausland geht. Bis zu einer Erwerbsschwelle von 12.500 Euro können deutsche Kleinunternehmerin und Kleinunternehmerinnen im EU-Ausland Waren wie Verbraucher bzw. Verbraucherinnen einkaufen. Sie zahlen dann die enthaltene Umsatzsteuer, können aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen - dafür ist die Bürokratie geringer." so wie ich es im Video verstanden habe, wäre das dann ja falsch? also kann man als Kleinunternehmen nie wie eine Privatperson für sein Unternehmen in anderen EU-Ländern Waren einkaufen?
wie ist das wenn man waren aus einem anderen EU Land bezieht ich arbeite mit einem Unternehmen aus Spanien wo ich Waren beziehe die ich verkaufe bei mir bucht Lexoffice den Umsatz als innergemeinschaflichen Erwerb mit 19 % da kommt gar nichts mit reverse Charge Verfahren
Hi, diesen Punkt umschiffst du in den Videos zum Thema Reserve Charge immer. Bitte geh dort nochmal gezielt in Bezug auf die Kleinunternehmerregelung ein. Da gibt es doch auch Grenzen und Wahlmöglichkeiten. Danke.
Wie viel kostet denn etwa ein Steuerberater für Kleinunternehmer? Ich habe einen nebenberuflichen geringen umsatz von rund 10.000€/Jahr - ich habe Angst, etwas falsch anzugeben - gleichzeitig denke ich, dass ein Steuerberater einen großen Teil meines Gewinnes auffrisst, sodass sich das Business noch wenjger lohnt...
Realistisch betrachtet musst du schon mit 1500-2000 € pro Jahr für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen rechnen. Ist für Kleinunternehmen also wirklich teuer 😕
Kleiner Tipp: Nimm dir nen Tag Zeit, versuch mit ChatGPT so viel wie möglich herauszufinden (klappt echt gut für steuerliche Einzelfälle). Schreib dir Unklarheiten und Fragen auf, die du dann noch hast und buch dir eine Stunde Beratung bei einem Steuerberater in deiner Nähe. Hab ich genauso gemacht und mir letztlich für einmalig 50€ alles bestätigen lassen, dass ich das richtig mache.
6:44 gilt das auch für Drittländer wie die USA? Dann wäre das tatsächlich bei mir der Fall! Meine meisten Umsätze mache ich in solche Drittländer und für mich wäre die Kleinunternehmerregelung dann viel entspanner.
Also bei der Rechnung von Midjourney (Sitz in San Francisco, CA USA) steht nichts von Reverse Charge verfahren. dort steht extra "VAT - Germany (19% on $30.00)" und die bezahle ich direkt mit.
Das stimmt. Das Reverse-Charge-Verfahren gibt es vor allem innerhalb der EU. Aber bei B2B-Dienstleistungen mit Kunden in den USA ist der Ort der Leistung ebenfalls nicht in Deutschland und damit zählt dieser Umsatz nicht in die Berechnung der Kleinunternehmergrenzen. Falls du das meinst?
@@STEUERFIT.Selbststaendige Also wenn ich im Jahr ca. 8k Umsatz in Deutschland mache und um die 40k im Ausland (mit verschicken von Waren in Drittländer und EU) Bin ich immer noch Kleinunternehmer und muss keine Umsatzsteuer in Deutschland abführen? Diese Umsätze muss ich dann wahrscheinlich in der EÜR entsprechend kategorisieren und das Finanzamt weiß Bescheid, dass ich noch Kleinunternehmer bleibe? Danke auf jeden Fall!
Leider kann man mit Lexoffice keine Fremdleistung §13 buchen und nicht die Umsatzsteuervoranmeldung damit machen. Das sollen die mal schnellstens beheben.
Ich bin noch Kleinunternehmer und das geht leider tatsächlich nicht. Ich bekomme dann folgende Meldung: "Ihre Firma ist Umsatzssteuerbefreit. Die gewählte Buchungskategorie kann nicht verwendet werden." @@STEUERFIT.Selbststaendige
@@STEUERFIT.Selbststaendige Als Kleinunternehmer bekommt man eine Fehlermeldung und den Hinweis, dass man dies nicht auswählen kann. Leider lassen sich weder Proformarechnungen (Einnahmen durch Adsense und Patreon z.B.) noch die Ausgaben, wie im Video beschrieben, korrekt buchen. Lexoffice ist in dem Zustand für Content Creator als Kleinunternehmer damit leider nicht brauchbar. Habe gestern mal dem Support geschrieben und hoffe auf schnelle Lösungen.
Wenn man also sowieso eine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss, ist die Kleinunternehmerreglung in diesem Fall eigentlich völlig sinnlos und bringt nur Nachteile, oder?
@@STEUERFIT.Selbststaendige Macht Sinn. Ich habe auch vor ein Einzelunternehmen zu gründen. Umsatztechnisch wäre ich locker noch Kleinunternehmer, aber meine Kunden sind österreichische GmbHs für die ich Dienstleitungen anbiete. Daher werde ich wohl auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
In § 19 Abs. 3 UStG steht: Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1. Und der § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezieht sich nur auf Inlandsumsätze.
► Mein Steuer-Buch für Gründer & Selbstständige: steuerfit.tv/40RkiQb
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Video sollte umbenannt werden in "warum du keine Kleinunternehmerregelung verwenden solltest" xD
Könntest du deine Tutorial Playlist nochmal anpassen und explizit für Kleinunternehmer ein Tutorial machen hinsichtlich der Gewerbesteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung (inklusive Reverse Charge Verfahren)? Das wäre mega! Danke dir 🙂
Mit deinen Videos als Hilfe zum Ausfüllen der Steuererklärungen kann eigentlich gar nix schiefgehen 👌🔥 da hattest du es auch angeführt gehabt
Danke! 🙏 Richtig, ich hab es in ein paar Videos schon einmal beiläufig erwähnt.
@@paul.schumacher wenn es auf dich zutreffen würde, wärst du ihnen schon begegnet
Ich bin so froh deine Kanal gefunden zu haben. Gleich mal ein Abo! Danke!
mit deinem Video habe ich das endlich verstanden!! TAUSEND DANK für dieses tolle Video!!!
Vielen Dank für dieses sehr hilfreiche Video!!! Ich bin seit 2015 nebenberuflich selbstständig und wusste das nicht.
Meeeega vielen vielen Dank für das Video. Echt hilfreich und top:)
Sehe ich das richtig, dass dies dann auch für Dienste wie Google Drive, Dropbox und Zoom gilt? Als Kleinunternehmer habe ich aktuell einfach keine UmsatzsteuerID angegeben und beziehe die Brutto Rechnung. Scheint nicht ausreichend zu sein.
Vielen Dank Melchior für deine Videos. Die waren für mich in den letzten Wochen Gold Wert. 🙏
Ich bin froh wenn ich in der Regel Besteuerung bin! Ich hab genau den Fall 😢 richtig mies aber hey die Umsatzsteuer Nummer kam echt flott!
TOP Video, echt. must-have-subscription.
Hi, zählt dazu auch innergemeinschaftlicher Erwerb? Also ist das im Prinzip das gleiche?
Wenn ich von einem Unternehmen mit Sitz in den USA (in diesem Fall OpenAI) eine ordnungsgemäße B2C Rechnung bekomme, auf der deutsche USt ausgewiesen ist und auch eine EU USt-IdNr angegeben ist, kann ich also keine Vorsteuer geltend machen, bin aber trotzdem gezwungen Reverse Charge anzuwenden?
Was ist, wenn der Rechnungsbetrag bereits Umsatzsteuer ausweist. Muss ich dann den kompletten Betrag bei der Voranmeldung angeben oder muss ich vorher die Umsatzsteuer abziehen?
Wie ist es denn wenn man einnahmen aus tiktok/youtube durch die creator programme bekommt? Die zahlung kriegt man ja ohne die 19% ausgewiesen, als Kleinunternehmer weist man ja aber keine mwst aus. Kriegt man dann 100% von der auszahlunt?
Hallo Melchior,
danke für dein Video :)
Ich hab noch Fragen, vielleicht kannst du diese noch beantworten bzw. Evtl. Sogar ein Video machen.
1. wie oft muss ich die UST Voranmeldung machen im Reverse Charge für Kleinunternehmer? Ich kaufe gelegentlich Ware im EU Ausland bzw. beziehe jeden Monat z.B. Dienstleistungen von Meta, Google, Shopify usw. - aktuell zahle ich 1/4 Jährlich, mit dem Amt ist da aber nichts irgendwie extra abgestimmt.
2. unter welchem Punkt trage ich das bei Elster in der Voranmeldung genau ein ?
3. bei der UST Erklärung zum Ende des Geschäftsjahres, wenn ich da wirklich nur die Reverse Charge Ausgaben habe, gebe ich diese dort dann nochmal komplett an oder schicke ich wie schon öfter gehört einfach „eine leere“ Erklärung weil ich keine hatte?
Vielen Dank für deine Antworten 😊
Erstmal vielen lieben Dank für deine Videos. Ich habe folgende Fragen: Ich bin Kleinunternehmer und habe Einnahmen über Amazon kdp und über Udemy ( Online Kurse) . Trage ich in der Umsatzsteuer Erklärung nun eine 0 ein? Die zweite Frage: Als Kleinunternehmer soll ich ja dann noch eine EÜR und eine Gewerbesteuer Erklärung abgeben. Wenn ich das in Elster mache mache ich meine Einkommenssteuer Erklärung und nehme zusätzlich die Anlagen EÜR und Anlage G dazu, richtig ? Würde mich über eine Antwort freuen
Gilt das bei Etsy auch trotz dass der Hauptsitz zwar in der Usa aber ein nebengelass in DE ist?
Mal eine Frage meine Freundin ist content creator für Katzen sie hat bei uns in der 3,5 Zimmer Wohnung einmal das Arbeitszimmer was sie 50% ansetzen kann und das komplette „halbe Zimmer“ (ca. 4-5qm) was sie für die Katzen eingerichtet hat (Katzenklos, futter, Spielzeuge, Lager, und Klamotten fürs Pferd was auch eine Rolle auf ihrem Kanal spielt) kann sie dieses auch absetzen und wenn ja wie und wo? Vllt noch interessant es läuft alles noch als Kleinunternehmerregelung
Achsoo und zählt das Futter als voll absetzbares Arbeitsmittel oder fällt das eher unter Rohmaterial-/ Hilfsstoffe?
Wie kann ich als Kleinunternehmer in SevDesk eine Google Rechnung buchen, bei der die Umsatzsteuer noch abgeführt werden muss? Wäre über jeden Tipp dankbar!
Ich habe eine Frage bezüglich des Reverse-Charge-Verfahrens und der Kleinunternehmerregelung, die Sie im Abschnitt "Der umgekehrte Fall ab 6:42 Min" erwähnt haben.
Sie haben erklärt, dass Umsätze, die durch das Reverse-Charge-Verfahren im Ausland erzielt werden, nicht in die Berechnung der Kleinunternehmergrenze von 22.000 Euro einfließen und somit die Kleinunternehmerregelung weiterhin gilt. Verstehe ich richtig, dass dieser Mechanismus bedeutet, dass, wenn ich ausschließlich mit FTMO arbeite und mein Umsatz nie die 22.000-Euro-Grenze überschreitet, ich unabhängig von den Umsätzen, die ich durch das Reverse-Charge-Verfahren im Ausland erziele, weiterhin als Kleinunternehmer gelte?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und weitere Erklärungen.
Wenn ich einen Musikvetrieb aus den USA nutze, muss ich dann für Gebühren Umsatzsteuer abführen?
Ich habe noch nie auf einer Rechnung aus der USA für digitale Dienstleistung noch nke eine ausgeschrieben Steuer wie Taxes gesehen, aber auch noch nie einen Hinweis aus Reversed Charge oder sonstiges. Was mach damit. Wären jetzt alle meine Ausgaben in drittl Ländern meinerseits Umsatzsteuer pflichtig gewesen?
Ich finde leider nirgendwo eine Antwort dazu, dein Video zum Thema habe ich gesehen, aber eine Frage bleibt offen:
Muss ich meine Patreon-Einnahmen in der Zusammenfassenden Meldung angeben (Und vorher als nicht steuerbare sonstige Leistungen) ?
In deinem Video dazu sagst du als Beispiel bei Only Fans, dass man seit dem neuen Urteil "nichts mehr machen muss". Gilt das auch für die Umsatzsteuer-Voranmeldung Angabe?
Vielen Dank!
2 Fragen - wo trägt man die Reverse Charge Einkunft in Elster bei der Umsatzsteuererklärung ein? Ich habe eine Rechnung an die Schweiz ausgestellt. Und macht es im Nachgang mehr Sinn die entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung zu korrigieren oder es nun in er Umsatzsteuererklärung aufzuführen?
Nonplusunltra wäre für mich und viele deiner anderen Zuschauer, wenn du extra für Kleinunternehmer Tutorials machen würdest wie man Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung (mit Reverse Charge Verfahren ), EÜR,... macht. Ansonsten 👍
Werde ich auf meine Liste mit aufnehmen. 👍
Zahlt man dann doppelt Umsatzsteuer wenn man zb bei google Werbung schaltet und die Umsatzsteuer ID nicht angegeben hat und dadurch den Brutto Preis bezahlt hat?
#steuerfrage
Hallihallo. 😊 erstmal vielen vielen lieben Dank an alle deine hilfreichen und tollen Videos. 🤩
Meine Frage: Ich schreibe keine Rechnungen.. sondern erhalte Provision. Wie versteuere ich die und ist die Kleinunternehmerregelung da sinnvoll? Ich arbeite von zu Hause aus und möchte gern ein Arbeitszimmer einrichten was ich aber auch absetzen möchte
Habe auch diesen fehler gemacht, auch bei 3 ecks Gechäft bei Bezug von waren aus Spanien. 😢 😂 Dachte ich muss keine 19% zahlen 😂 Hast auch ein video zum Bezug von Waren aus dem EU ausland für Dropshipper und Importeure ins eigene Lager ? Mit verkauf der ware an deutsche und EU Kunden
Also nur mal so für mich es macht an sich direkt mehr Sinn ein normales Unternehmen anzumelden weil ich die 19% zahlen muss als Kleinunternehmer wenn mein Lieferer in denn Niederlanden sitzt oder nicht
Gilt das auch für Paragraph 4 UStG Unternehmen die nur steuerfreie Einnahmen haben
Wenn ich also eine Netto Rechnung von 99€ aus dem Ausland erhalte, muss ich 19% (18, 81€) oben drauf rechnen und zahle dann am ende 117,81€ oder muss ich die mwst von den 99€ abziehen?
Steuerrecht: "Wie unnötig kompliziert wollen Sie denn die Steuerregelungen für Startups in Deutschland machen?"
Deutschland: "Ja."
Hat natürlich auch Vorteile mit der Kleinunternehmer Regelung aber ich hab das Gefühl, dass es ruhig etwas mehr Hervorgehoben werden sollte beim Finanzamt, da das Beispiel mit Google Cloud Services, Microsoft etc. heutzutage ja quasi fast immer zutrifft. Hatte damals auch Stunden recherchiert deswegen.
Auf jeden Fall gut darauf ausdrücklich hinzuweisen Melchior!
Absolut 💯🙈
#steuerfrage
Was muss ich denn beachten, wenn ich Software kaufe (Monatsabo) die in USD ($) abgerechnet werden?
(Firmensitz des Verkäufers/Anbieters somit in den USA)
Macht es hier Sinn auch auf die Kleinunternehmer-Regelung zu verzichten?
Und wenn ich eine USt-Voranmeldung machen muss, wie gehe ich denn dabei vor bzw. damit um?
Hallo! Vielen Dank Für Video! Gilt es auch mit Russland, Weißrussland, Kasachstan und anderen Drittländern, wenn man dort ein online Kurse kauft aber selber ein Kleinunternehmer in Deutschland ist?
Warum den Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Meinst du nicht eher die Umsatzsteuer-Erklärung?
Ich bin verwirrt wo und wann genau ich die reverse-charge Umsatzsteuer an das Finanzamt übermittel und bezahle😶
Wenn ich als Kleinunternehmer eine Rechnung für ein Unternehmen im EU Ausland ausstelle muss dann der Leistungsempfämger eigentlich in seinem Land Steuern abführen obwohl er Rechnung ohne Steuern von mir bekommt?
Ich schaue mir gerade deine videos erneut an weil die so viel Mehrwert bieten. Bei amazon affiliate marketing bin ich ja der Dienstleister und nicht der Kunde. Muss trotzdem auf meinen erstellten Rechnungen " umgekehrte Steuerschuldnerschaft " stehen ? Wird das Finanzamt nicht denken das ich der Kunde von amazon bin und umsatzsteuer abführen muss ? Ich hoffe das ist verständlich formuliert.
Ich hab jetzt die erste etsy Abrechnung als Kleinunternehmer und krieg sie nicht in lexoffice verbucht, da er als Kleinunternehmer kein RC Verfahren verbuchen lässt. Der Support meint nun ich kann das dann nur vom Steuerberater machen lassen. Jetzt steh ich ehrlich gesagt da wie ein Trottel, hab mir extra lexoffice angeschafft, meine komplette Gründungsphase eingepflegt und darf jetzt Programm wechseln (laut Support sevdesk geht es wohl hier als KU schon das zu verbuchen). Hast du hier ein Idee für mich? Muss ich wirklich meine Buchungssoftware wechseln?
Gilt das auch für Einnahmen (also nicht Ausgaben) die ich durch amazon und Google ausbezahlt bekomme?
Das würde ja dann bedeuten, dass ich Lohnsteuer UND 19% Umsatzsteuer auf meine Einnahmen zahlen muss?!
Nein, das gilt nur für für die Ausgaben und nicht die Einnahmen.
Wenn ich als Creator also 30.000€ Einnahmen über z.B. TH-cam einnehme, (also innerhalb Deutschlands quasi keine Einnahmen habe) kann ich immer noch Kleinunternehmer sein?
Besten Dank für dein informatives Video. Meine Frage wäre noch: Wenn ich Amazon Partner bin (Affiliate Marketing), dann bin ich der Dienstleister und Amazon mein Kunde. Dann muss ich ja keine umsatzsteuervoranmeldung machen ?
Richtig 👍
Kurze Nachfrage: Deine Videos vom Kanal Steuerfit zur ELSTA Steuererklärung, kann ich die auch im Jahr 2023 problemlos als Tutorial verwenden oder hat sich da etwas Grundlegend geändert / sollte ich vorsichtig sein? LG, Paul
Ist zu 99% gleich geblieben. Du kannst die Videos problemlos als Vorlage nehmen.
Ich habe eine Dienstleistung über Fiverr wahrgenommen. In der Rechnung steht nur ein Nettobetrag und gleichzeitig nichts von einem Reverse Charge Verfahren. Wie geh ich damit um?
Jemand anderes hat also DIR eine Rechnung gestellt. Nun musst du herausfinden, aus welchem Land die Person bzw. das Unternehmen kommt, das dir die Rechnung stellt, da automatisch dort auch die Leistung erbracht wurde. Ist es ein EU-Land, musst du die Rechnung nach Reverse Charge Verfahren versteuern. Ist es ein Drittland außerhalb der EU brauchst du nichts weiter machen.
Bedeutet das, das ich generell als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss oder immer nur im Einzelfall also in Bezug auf die Google Rechnung? Und kann ich das ganze auch Rückwirkend machen? Habe in meinem Fall den Google Workspace gekauft mit monatlicher Rechnung, hier greift das Reverse Charge Verfahren leider
Als Kleinunternehmer musst du eine Umsatzsteuervoranmeldung nur machen, wenn du solche Ausgaben hast. Rückwirkend ist das auch noch möglich.
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für die Antwort! Ich habe tatsächlich wegen dem Google Workspace so eine Rechnung ausgestellt bekommen. Ich habe jetzt aber gelesen, dass man bei einer Umsatzsteuerzahllast von unter 1000€ pro Jahr davon befreit werden kann? Liebe Grüße
Danke für das Video, ohne dieses Video, hätte ich never ever davon erfahren!
WIe verhält sich das mit Einnahmen aus dem EU Ausland. Z.B. Musik Streaming Erlöse von Spotify? Fallen dort auch weitere Steuern an, abseits der Einkommenssteuer, als Kleinunternehmer?
Was macht man, wenn man bislang die Rechnung immer inkl. Steuer erhalten hat, da keine UstID angegeben wurde da man keine hatte und auch keine UstVA gemacht hat? Geht um sehr geringe monatliche Beiträge (ca. 12€ Rechnungsbetrag im Monat)
Gute Frage, würde mich auch mal interessieren 😊
Man kann doch als Privatperson einkaufen und in sein Unternehmen einlegen, oder nicht 😀
Man nimmt den Bruttobetrag als Grundlage fürs Reverse Charge oder? Bin in derselben Position.
Wie sieht es aus bei Sach-Gegenständen z.B. Laptop, welche ich privat in der Niederlande gekauft habe und dann ein paar Monate später als private Einlage in mein Geschäftsvermögen aufgenommen habe? Muss ich dann trotzdem nochmal zusätzlich Mehrwertsteuer doppelt bezahlen? (Bin Kleinunternehmer)
Ah oder betrifft das nur Dienstleistungen? Bei einem Kauf von einem Laptop ist der Geschäftsort ja die Niederlande daher nicht nötig?
Nein, bei der Privateinlage brauchst du keine Umsatzsteuer zahlen.
Was mache ich dann, wenn ich schon eine Brutto-Rechnung in der Hand habe, weil ich die UStID nicht angegeben habe? Kann ich dann "einfach" den Brutto-Betrag nehmen und davon 19% als Reverse-Charge bei der Umsatzsteuer abführen, oder muss man da noch mehr machen?
Bin in derselben Position. Wie hast du es gelöst? Ich glaube es ist genau so wie du beschrieben hast.
@@adriann8299 Eine Umsatzsteuerjahreserklärung gemacht, wo ich in Zeile 65 den Bruttobetrag als Bemessungsgrundlage und 19% davon als fällige Steuer eingetragen habe. Edit: ich habe gerade das Video hier gesehen: th-cam.com/video/nfbyKRbWbWU/w-d-xo.html und bin jetzt etwas verwirrt, weil da gesagt wird, dass ich als Kleinunternehmer einfach die Brutto-Rechnung nehmen und das Ganze nicht in der Umsatzsteuererklärung/-voranmeldung angeben sollte. An anderen Stellen habe ich gesehen/gehört, dass das falsch wäre. Was macht man da jetzt am besten, was blüht mir, wenn ich die "zweite" Umsatzsteuerzahlung unterlasse? Vllt kann da @STEUERFIT.Selbststaendige da nochmal klären?
Wenn ich diese Ausgaben aber garnicht geltend machen möchte sondern sozusagen einfach privat bezahlt habe, muss ich auch nicht unsatzsteuer abführen, richtig?
Richtig 👍
Wird da wirklich nochmal unterschieden zwischen EU-Ausland und Drittland? Wenn ich jetzt eine Dienstleistung aus den USA beziehe (bspw. Ein ChatGPT-Abo), reicht es dann aus in Lexoffice als „Fremdleistung §13b Drittland 19%“ zu kategorisieren? Oder muss ich noch etwas zusätzlich beachten?
Ich habe seit August 2023 mein KDP Business mit Kleinunternehmer Regelung, aber bisher keine Umsatzsteuer ausgeführt.. hat das folgen für mich ?
Das Reverse-Charge-Verfahren ist insbesondere bei den Ausgaben relevant und nicht bei den Einnahmen.
Bei KDP ist Amazon ja dein Kunde und nicht dein Dienstleister.
Bei mir kategorisiert Lexoffice automatisch alle meine Rechnungen (Einnahmen) als Einnahmen als Kleinunternehmer. Ich kann das leider nicht anders kategorisieren wie zb. innergemeinschaftliche Lieferung oder so :( Weiß jemand wie man das ändern kann?
Relevant wird das Ganze ja bei den Ausgaben, weil du da Leistungsempfänger bist
Ich habe das gleiche Problem und mal dem Support von Lexoffice gestern geschrieben. Bin gespannt auf die Antwort.
Für mich als Content Creator ist damit Lexoffice dann unbrauchbar, weil ich die Proforma-Rechnungen an Google und Patreon nicht richtig kategorisieren kann.
Wie wäre es andersrum? Ich biete IT Leistungen an einer Firma in der Schweiz. Ich habe reverse charge in rechnung genannt. Ich bin kein klein Unternehmer da ich jährlichen 70k Euro von dennen bekomme.
Wenn man aufgrund der Reverse-Charge-Thematik keine Lust mehr hat auf die Kleinunternehmerregelung:
Was wäre denn ein guter Zeitpunkt, um zur Regelbesteuerung zu wechseln?
Der Wechsel ist immer nur zum Jahreswechsel möglich. Also entweder rückwirkend ab dem 1.1.24, ansonsten zum 1.1.25.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Vielen Dank!
Beispiel: Ich mit Kleinunternehmerregelung, der eine B2B Dienstleistung im Wert von 10k bei einer US LLC (Florida) kaufe und eine Netto-Rechnung erhalte. Muss ich eine Steuer abführen oder ist das hinfällig, da Drittland USA?
USA ist ein Drittland, daher musst du da nichts abführen, soweit ich das verstehe
Im § 13b Abs. 1 UStG steht: Für nach § 3a Absatz 2 im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.
Da die USA zum Drittland gehört und nicht zum Gemeinschaftsgebiet, würde ich sagen, dass da keine Steuer abgeführt werden muss
@@konrad3 Ja, sag ich doch
@@letsplayeddedd Ich kann hier keine Antwort von dir sehen. Aber super, wenn du das auch so siehst 👍
ich finde keinen Steuerberater.. Wo kann ich welche finden..
Steuerberatersuchdienst der Bundessteuerberaterkammer
Wenn ich privat das Microsoft Tool Word kaufe, gebe Ich doch auch keine Umsatzsteuervoranmeldung an, ist der einzige Unterschied, dass Ich ein Unternehmen bin?
Ja, das ist der Unterschied 👍
Dankesehr 🙏🏽
6:44 gilt das nur für Dienstleistungen oder auch für Warenversand?
Dienstleistungen
@@STEUERFIT.Selbststaendige Also wenn ich die 30 tausend nach Österreich verschicke bin ich kein Kleinunternehmer mehr?
Richtig 👍
Gibt es hier nicht noch das Problem um welche Leistungen es sich konkret handelt? Also wenn ich eine B2C von Microsoft über Office bekomme mit MwST. liegt ja aufgrund des digitalen Produktes der Leistungsort in Deutschland. Hier führt Microsoft die MwST. in Deutschland ab. (Auch wenn Microsoft in Ireland z.B. sitzt) Dann brauche ich doch nicht nochmal die MwST. hier abzuführen. Oder?
Das ganze Problem gibt es bei B2C-Umsätzen nicht, richtig. Aber wenn du als Kleinunternehmen eine Office-Lizenz für deine Selbstständigkeit buchst, ist es ja faktisch kein B2C-Umsatz und dann wäre eine B2C-Rechnung auch falsch.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Das stimmt natürlich :D
@@STEUERFIT.Selbststaendige und wie ist das, wenn ich das vor der Gründung in anspruch genommen habe als "noch privat Person". (In meinem Fall: Google workspace, wix für Internet Seite bauen ect). habe die mwst zwar bezahlt, hatte aber noch keine ustnr und würde die Kosten gerne absetzen und vorsteuer ziehen. Geht das nicht?
Bei sevdesk steht folgendes: " Bestimmte Erwerbsschwellen sind wichtig, wenn es um den Einkauf im EU-Ausland geht. Bis zu einer Erwerbsschwelle von 12.500 Euro können deutsche Kleinunternehmerin und Kleinunternehmerinnen im EU-Ausland Waren wie Verbraucher bzw. Verbraucherinnen einkaufen. Sie zahlen dann die enthaltene Umsatzsteuer, können aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen - dafür ist die Bürokratie geringer."
so wie ich es im Video verstanden habe, wäre das dann ja falsch? also kann man als Kleinunternehmen nie wie eine Privatperson für sein Unternehmen in anderen EU-Ländern Waren einkaufen?
Im Video spreche ich über Services/Dienstleistungen. Wareneinkäufe werden steuerlich anders behandelt. Die 12.500 Euro gelten nur für Waren.
wie ist das wenn man waren aus einem anderen EU Land bezieht ich arbeite mit einem Unternehmen aus Spanien wo ich Waren beziehe die ich verkaufe bei mir bucht Lexoffice den Umsatz als innergemeinschaflichen Erwerb mit 19 % da kommt gar nichts mit reverse Charge Verfahren
Beim Wareneinkauf innerhalb der EU ist innergemeinschaftlicher Erwerb richtig 👍
Hi, diesen Punkt umschiffst du in den Videos zum Thema Reserve Charge immer. Bitte geh dort nochmal gezielt in Bezug auf die Kleinunternehmerregelung ein. Da gibt es doch auch Grenzen und Wahlmöglichkeiten. Danke.
Wie viel kostet denn etwa ein Steuerberater für Kleinunternehmer? Ich habe einen nebenberuflichen geringen umsatz von rund 10.000€/Jahr - ich habe Angst, etwas falsch anzugeben - gleichzeitig denke ich, dass ein Steuerberater einen großen Teil meines Gewinnes auffrisst, sodass sich das Business noch wenjger lohnt...
Realistisch betrachtet musst du schon mit 1500-2000 € pro Jahr für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen rechnen.
Ist für Kleinunternehmen also wirklich teuer 😕
Ein freund Zahlt 120€ /M Jahresabschluss Rechnung ist dabei.
Kleiner Tipp: Nimm dir nen Tag Zeit, versuch mit ChatGPT so viel wie möglich herauszufinden (klappt echt gut für steuerliche Einzelfälle). Schreib dir Unklarheiten und Fragen auf, die du dann noch hast und buch dir eine Stunde Beratung bei einem Steuerberater in deiner Nähe. Hab ich genauso gemacht und mir letztlich für einmalig 50€ alles bestätigen lassen, dass ich das richtig mache.
5:31 Nicht klar, nicht logisch - dann zahlt man doppelt die Umsatzsteuer? ?
Ich hab nicht mal ne Ust-ID...
Na dann solltest du das ändern 😉
@@STEUERFIT.Selbststaendige
Ja da hast du wahrscheinlich recht...
6:44 gilt das auch für Drittländer wie die USA? Dann wäre das tatsächlich bei mir der Fall! Meine meisten Umsätze mache ich in solche Drittländer und für mich wäre die Kleinunternehmerregelung dann viel entspanner.
Also bei der Rechnung von Midjourney (Sitz in San Francisco, CA USA) steht nichts von Reverse Charge verfahren. dort steht extra "VAT - Germany (19% on $30.00)" und die bezahle ich direkt mit.
@sumart8783 Soweit ich weiß, gilt das Reverse-Charge-Verfahren nur innerhalb der EU.
Das stimmt. Das Reverse-Charge-Verfahren gibt es vor allem innerhalb der EU.
Aber bei B2B-Dienstleistungen mit Kunden in den USA ist der Ort der Leistung ebenfalls nicht in Deutschland und damit zählt dieser Umsatz nicht in die Berechnung der Kleinunternehmergrenzen.
Falls du das meinst?
@@STEUERFIT.Selbststaendige Also wenn ich im Jahr ca. 8k Umsatz in Deutschland mache und um die 40k im Ausland (mit verschicken von Waren in Drittländer und EU) Bin ich immer noch Kleinunternehmer und muss keine Umsatzsteuer in Deutschland abführen? Diese Umsätze muss ich dann wahrscheinlich in der EÜR entsprechend kategorisieren und das Finanzamt weiß Bescheid, dass ich noch Kleinunternehmer bleibe? Danke auf jeden Fall!
Bei Lieferungen ist das Ganze etwas anders. Das Beschriebene gilt für Dienstleistungen (im UStG wird von sonstigen Leistungen gesprochen).
Leider kann man mit Lexoffice keine Fremdleistung §13 buchen und nicht die Umsatzsteuervoranmeldung damit machen. Das sollen die mal schnellstens beheben.
Sicher? Ich buche damit immer 13b-Leistungen. Allerdings nicht als Kleinunternehmer.
Ich bin noch Kleinunternehmer und das geht leider tatsächlich nicht. Ich bekomme dann folgende Meldung: "Ihre Firma ist Umsatzssteuerbefreit. Die gewählte Buchungskategorie kann nicht verwendet werden." @@STEUERFIT.Selbststaendige
@@STEUERFIT.SelbststaendigeAls Kleinunternehmer leider nicht.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Als Kleinunternehmer bekommt man eine Fehlermeldung und den Hinweis, dass man dies nicht auswählen kann. Leider lassen sich weder Proformarechnungen (Einnahmen durch Adsense und Patreon z.B.) noch die Ausgaben, wie im Video beschrieben, korrekt buchen. Lexoffice ist in dem Zustand für Content Creator als Kleinunternehmer damit leider nicht brauchbar. Habe gestern mal dem Support geschrieben und hoffe auf schnelle Lösungen.
@@BetterBoardGames Könntest du dann mal berichten, was der Support dir geantwortet hat? 😊
Wenn man also sowieso eine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss, ist die Kleinunternehmerreglung in diesem Fall eigentlich völlig sinnlos und bringt nur Nachteile, oder?
Ja, ist tatsächlich recht häufig der Fall. Ich rate unseren Mandanten sehr häufig davon ab.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Macht Sinn. Ich habe auch vor ein Einzelunternehmen zu gründen. Umsatztechnisch wäre ich locker noch Kleinunternehmer, aber meine Kunden sind österreichische GmbHs für die ich Dienstleitungen anbiete. Daher werde ich wohl auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Wo haste das her, dass ausländische Einnahmen nicht zur Obergrenze addiert werden? Finde da nichts zu.
In § 19 Abs. 3 UStG steht: Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1.
Und der § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezieht sich nur auf Inlandsumsätze.
@@STEUERFIT.Selbststaendige jap perfekt, du hast absolut recht 👍👍👍, Abo dazubekommen
Veraltet, gelle ?
Nein, ist noch topaktuell
Veraltet ?!
Nein, das ist noch topaktuell
🤡