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nee, endet wie so oft in der Illegalität, weil Influencer affiliate Einnahmen mit Größe einhergehen - sprich : teuren Speicher verticken für 2500€ und der Influencer macht Kasse, bei 500€ Balkon sind es nur 20%
Also ich feiere das Solarpaket I immer noch. Hoffentlich kommt noch Solarpaket II. So viele sinnvolle Änderungen trotz den kompetenzfreien Bremsklötzen von der FDP (die sogar Ihren Kühlschrank mit zur Arbeit nehmen) ist mal wirklich erfeulich. Unterstützt von einer passenden Petition kann unsere Bundesregierung tatsächlich gute Gesetze erlassen. Wäre schön wenn das öfter passieren würde.
Herzlichen Dank, ein richtig gutes Video. 😁👍 Endlich mal jemand der das richtig gut erklärt, war schon auf vielen "professionellen" Kanälen, jedoch nicht so gut gemacht. 🎉
Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch das der Andreas Schmitz mit seinem Team dafür sorge getragen hat, das all diese sehr guten Entscheidungen für die Balkonkraftwerke, als treibende Kraft, mitgewirkt hat. Eine Erwähnung in Deinem Video wäre mehr als nur Fair gewesen! MWSt 16%? 19%!
Typische Dreisatz-Aufgabe: Wenn ich nur noch den Nettopreis 100% ohne die 19% "Mehrwert" oder "Umsatz"-Aufschlag zahlen muss, sind das 100/119 = 0,8403, also etwa 84% des alten Preises. Der Fachwerker hat also Recht mit den 16% Ersparnis.
Zur Wahrheit gehört dann auch dass ohne Holger Laudeley und viele andere die seit Jahren im Hintergrund arbeiten, das alles nicht möglich gewesen wäre. Wenn man Andreas erwähnt ist es nur fair auch alle anderen aus seinem Umfeld und alle zu nennen die sich ebenfalls den Arsch aufgerissen haben! Andreas ist .zB. nicht beider kommenden Produktnorm involviert, die vieles wieder schlechter machen wird. Da kämpfen jedoch Leute die auch auf TH-cam bekannt sind hart.
Ja wäre es vielleicht. Aber die Feiglinge mussten ja unbedingt die Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken auf 800 W begrenzen. Denn wenn du ein Balkonkraftwerk wie einen anderen Inverter anschließt wären auch wie geplant 2000W voll Ok. Sogar mit Schukosteckdose.
Schönes Video mit guten Tips, wenn ich mir die Beiträge zu den 16% Ersparnis durchlese, dann ist mir auch klar warum noch zuwenig PV auf den Dächern ist.😂😂
Wieder ein sehr guter Beitrag. Was allerdings bei der Norm am Ende rauskommt was keiner. Wenns dumm läuft wird bei einer Einspeiseleistung von 800VA die PV Leistung weiter begrenzt (960wp). Balkonkraftwerk mit Speicher ist leider auch nicht vernüftig geregelt. Es handelt sich deshalb wohl eher um ein Doppelwümsle 😉
Wir müssen bei der korrekten Angabe bleiben . Denn Watt ist ja ein Fragewort in Norddeutschland . Das sorgt dann dort für Verunsicherung über den Inhalt des Beitrags .😊
Klasse Bericht !!! betreibe auch Balkon ... abzgl. Förderung = Nullnummer ;-) nur Montage (hammer selbst gemacht ;-) ... Montage - Dinge Halterungen sind in 1 Jahr "amortisiert" !!! also man is blöd, wenn mann datt nich macht ;-)
Nicht zu vergessen, dass Balkonsolaranlagen nun zu den privilegierten Maßnahmen gehören. Euer Vermieter hat zwar bei der Art und Weise der Installation ein Mitspracherecht, darf euch aber kein Balkonkraftwerk mehr verbieten, wenn es die aktuellen Regelungen erfüllt.
Ganz im Ernst: Ohne die Qualität des Videos bemessen zu wollen. Ich kann das Yuma-Gesülze nicht mehr hören! Premium hier, premium da. Die kochen auch nur mit Wasser. Und deren Module kommen ebenfalls aus China. Das einzige, was daran premium ist, sind teilweise die Preise!
Ich will ja dein Kommentar nicht bewerten aber das gelaber ohne Ahnung nervt schon. Das Gehirn ist aus... Der Inhalt ist überflüssig.... Und du kommst auch nur aus dem muspot... 😂😂😂😂😅
Oben links steht "Werbung". Natürlich empfiehlt er seine Anlage. Wenn er dadurch ein paar verkauft und wir weiter seine Videos sehen können, weil er die weiter dreht, dann ist das doch eine gute Sache. Auf TH-cam ist jede andere Werbung nerviger, finde ich.
Besser als im Diskontsupermarkt, wo sich der Einkäufer nicht auskennt und dubiose Produkte (nicht zertifizierte WR, Rückseitenfolie der Module durch Heißkleber der aufgepickten Verpackung beschädigt...) ist ein Fachversand auf jeden Fall!
Die Preise sind weder günstig noch premium, sondern Durchschnitt für die gebotenen Marken. Rechne mal die Halterungen raus (a 60€ im Netz) und nen Gutschein rein da bist du fast beim Discounter Preis
Gute Aufgearbeitete Informstionen! Was mich noch interessieren würde ist der Punkt wenn man schon eine PV mit Einspeisung hat wie dann die rechtliche Sache aussieht und wie man dann eine Mischvergütung umgehen kann. Idee Inselanlage mit speicher wo direkt Verbraucher angesteckt werden. Wie sieht da die rechtliche Seite mit Anmeldung aus?
Das sind gute Nachrichten genau so ist es richtig Kann ich dir gleich sagen 2500 Watt Module in Serie produzieren bei Regenwetter natürlich habe ich Testanlagen online 28 bis 36 Volt und die Ampere Leistung Kurzschlussstrom 0,27 Ampere 17 Watt Normalerweise hat der Netzbetreiber gar nichts zu melden selbst bei 800 Watt und alten Sicherungen und Leitungen würde es keine Probleme geben Der Netzbetreiber hat sicher zu stellen dass die Hochspannungsanlagen ordentlich dimensioniert werden was ich damit sagen möchte ist es gibt in Deutschland Hochspannungsanlagen die sind nicht so toll Bollea schon unterdimensioniert dass die umspann Transformatoren schon über 100% laufen müssen natürlich wenn das Transformatorenöl eine gewisse Temperatur hat brate ich mir meine Fischstäbchen dort Spaß beiseite themawechsel Bezüglich Bifaziale Solarmodule habe ich schon Modelle gesehen die sind auf der Rückseite einfach mit weißer Folie beschichtet
Bei 3:20 muss ich leider korrigieren. 800 VA ist die SAMAX also installierte WR Leistung und nicht die "eingestellte". 1600 VA bleiben 1600 VA SAMAX und sind dementsprechend als vereinfachte inbetriebsetzung im Sinne Solapaket 1, VDE-AR-N4105 und VDE 0100-551 nicht zulässig und nur durch eingetragenes Installateurunternehmen zu Errichten.
Seit dem 16. Mai 2024 gelten vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist für Stecker-Solargeräte nicht mehr nötig. Es genügt nun gemäß § 8 Absatz 5a EEG, sein Kraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur einzutragen.
Im Video wird noch was anderes behauptet ... dort wird gesagt, das man den Netzbetreiber informieren muss ... das muss man aber gar nicht mehr. Vielleicht noch mal überarbeiten und neu hochladen !
Ich habe mein BKW Ende 2023 registriert mit 4kW Solar, mit Batteriespeicher und 800W Wechselrichter. Nun kam "der Örtliche Versorger" und meinte, dass das gar nicht sein darf mit den 4kW Solar... Aber bis Ende 2023 war das doch kein Problem - und nun? Er verlangte Rückbau und Korrektur beim Marktstammdatenregister. Ist das korrekt?
Wohne in eine Mietwohnung im Dachgeschoss mit Balkon habe ein 400watt Wechselrichter und 425watt Modul mache aktuell ca1kw pro Tag weil der Balkon um ca15 Uhr schon Schatten stellen hat
Für die Verschattung kann aber der Wechselrichter und das Modul nix. Wenn das richtig/gut ausgerichtet wäre, dann würde ein 440 Watt Modul an einem Sonnentag so rund das 3 fache machen, also knapp 3 kWh pro Tag. Ist eben alles eine Frage der Möglichkeiten, jede Abweichung vom optimalen Fall mindert eben den Ertrag. Meine alte Anlage, mit 10 kWp 38° Dachneigung, hat heute Abend bei einem ganzen Tag Sonnenschein und über 25°C Außentemperatur über 60 kWh auf dem Zähler, ist es aber kühl im Frühjahr oder Herbst .....dann macht die selbe Anlage bis zu 79 kWh an einem Sonnentag! Du siehst was allein die höhere Modul Temperatur an Ertrag kostet ....... Andere Dachneigung, weiter nach Ost oder West verdreht, Verschattung ......und es bleibt eben nur noch ein Bruchteil des Ertrags übrig. Beste Grüße😉
Die höchste Rendite hat man wohl mit einer 800W-Stecker-Solaranlage mit 4x 4x0 kWp-Modulen, von dem man je zwei in S/O und S/W-Ausrichtung aufstellt. Damit hat man über die gesamte Tagesspanne UND bei Bewölkung immer noch einige hundert Watt Ertrag. Mittlerweile findet man Angebote (idealo) für solche Anlagen inkl. 2 kWh Speicher ab 750 € (ohne Ständer). Gut aufstellen kann man die z.B. auf Garagen-, Carport- oder Flach-Dach - oder im Garten/an Hauswand. Förderung für seine Kommune ODER Bundesland einfach googeln! *Mit solch einer 4 Modul-Anlage erzeugt man in 25 Jahren rd. 40.000 kWh für nur ca. 2,5 bis 3,x Cent/kWh.*
Mal eine dumme Frage ich habe mein Balkonkraftwerk mit 2 Modulen angemeldet. Ich würde gerne noch zwei weitere Module installieren. Muss ich die weiteren PV-Module auch anmelden. Es bleibt wie gehabt bei einem Wechselrichter. LG Paul
In Düsseldorf gibt es überall den Ansatz „Klimafreundliches Wohnen“ ebenfalls eine Förderung. Bei mir läuft der Antrag aktuell. Mal sehen, ob es diesmal etwas wird. Bei der Wärmepumpe haben zu mindestens die Stadtwerke noch nicht mal die 400 € wie versprochen überwiesen. Bisher eher gemischte Gefühle mit diesen Förderprogrammen hier in Düsseldorf…
Ich habe gehört, dass die Wattzahl gegengezeichnet wird wenn man bereits eine PV Anlage mit Vergütung besitzt. Z. B. 2000 Watt Module, dann wird das Gegengerechnet obwohl nur 800 Höchsten eingespeist werden können. Außerdem soll in diesen Fällen ein Elektriker erforderlich sein wenn man bereits eine PV Anlage hat. Stimmt das?
Ich würde sagen, maximal 960W Modulleistung ist auch eine interessante Größe, die man berücksichtigen sollte. Auch wenn die VDE Norm noch nicht offiziell ist, gab es ja schon genug Leaks zu Debatten, dass die Norm eine maximale Generatorleistung von 960W empfiehlt. Daran müsste man sich nicht halten. Die Frage ist nur, was sagt die Versicherungswirtschaft dazu. Also z.B. fackelt dir die Butze ab, nachweislich aufgrund des Balkonkraftwerks (unwahrscheinlich, aber kann ja passieren), vielleicht kürzt dann die Versicherung die Leistung/Zahlung, weil man zwar ein erlaubtes Balkonkraftwerk hat, aber über 960W Modulleistung (VDE Empfehlung) hinausgeht ^^
Allerdings gehen Wp und die tatsächlich erzeugte Energie weit auseinander. Wir haben 890 WP Süd 33° und nur eine Stunde die vollen 800W Leistung. Dass manche länger diese Leistung haben wollen ist klar. Wirklich problematisch sollte das nicht sein. Und 2000W ist dann oft schon wieder mit Speicher, dann sind die Bedenken überflüssig.
Richtig, es kann zu Problemen mit der Versicherung kommen. Vorausgesetzt, der Gutachter weist die Ursache nach. Ich tipp mal drauf, dass die beim Vorhandensein eines Balkonkraftwerks nachgucken, was da so angeschlossen war. Sind es mehr als die zulässigen 600 W? Oder demnächst 800, wenn der VDE in die Pötte kommt? Aber meist brennts ja wegen Fernsehern oder Waschmaschinen oder E-Bikes, da sehe ich in Wechselrichtern (noch) wenig Probleme.
Wir Deutsche und unsere Überversicherungen, muss gerade mal schmunzeln als ich das las. Ich hatte auch mal einen Wohnungsbrand da brannte der gesamte Dachstuhl aus. Kripo und Vers. Gutachter hatten ermittelt, von der Zeit als der Brand war kann es nur der elektr. Wand Heizlüfter gewesen sein der mittels Zeitschaltuhr anging oder eben manuell. Ermittelt wurde aber der Boiler, der auf der ganz anderen Seite des Brandherdes war, den Heizlüfter hatten die gar nicht auf dem Schirm da er nicht mehr existend war. Da kein Menschenleben involviert wurde evtl. wurde wohl nur oberflächlich ermittelt, keine Ahnung. Aber Ursache und Grund waren ganz andere. Natürlich war es gut eine Versicherung in dem Moment zu haben, aber manchmal sind wir echt überversichert und überängstlich, mich NICHT inbegriffen. Geht beim TÜV los den überziehe ich gerne mal, manche bekommen da schon Schnappatmung. In diesem Sinne, e schee Wocheend
Sorry, aber ich verstehe es langsam überhaupt nicht mehr... Ich wollte auf 2 Gartenhäuser insgesamt 5 Module anbringen: - 3x Modul a 400 Watt= 1.200 Watt mit Wechselrichter 1.200 W - 2x Modul a 400 Watt= 800 Watt mit Wechselrichter 800 W Ist das nun in Ordnung oder nicht ? Kann ich das so anmelden ?
Wie ist das jetzt eigentlich, wenn man schon eine (richtige) PV Anlage hat? Darf man das BKW auch anschließen und einspeisen lassen und damit Einspeisevergütung erhalten?
Jein. Einfach so anstecken und wie beschrieben den Überschuss zusätzlich einspeisen und dafür Vergütung kassieren ist Subventionsbetrug (weil die Einspeisevergütung ist eine Subvention vom Staat, welche gestaffelt nach dem Anschlussjahr für 20 Jahre fest bleibt. Und wenn Du nun einfach nachträglich zusätzlich günstiger erworbene PVLeistung einspeist, ist das unzulässig). Wenn du das aber (so wie vorgeschrieben) anmeldest, dann wird eine Mischvergütung errechnet, die du nun für die Alte und neue Anlage erhältst.
Moin, Frage zu bifazialen Modulen. Damit die wirklich von der Beidseitigkeit profitieren, muß der Untergrund unter dem Modul ja möglichst hell sein (Albedo und so). Nun sind die meisten Carport-Dächer ja eher dunkel bis schwarz. Was kann man denn tun, um unter den Modulen die notwendige Helligkeit zu herzustellen? Kannst du da mal einen geeigneten Tipp geben? Weiße Plastikfolie irgendwie drunterfrickeln dürfte ja eher keine dauerhafte Lösung sein. Gruß uns Hamburg
Bin auf das Video mit dem XXL Balkonkraftwerk gespannt. Hoffentlich wird dort die Frage geklärt, ob die Modulleistung die direkt mit dem Speicher verbunden wird, auf die 2000 Wp, die direkt am Wechselrichter angeschlossen werden dürfen, angerechnet wird oder ob für die Zulassung eben nur die Generatorleistung direkt am Wechselrichter maßgeblich ist.
@@c.h.4655 die 2000wp sind aus dem EEG und sollen ein Balkonkraftwerk von einer Regulären PV abgrenzen. Das EEG kennt immer nur die Modulleistung, die Wechselrichterleistung ist da egal. Entsprechend sind es gesamte 2kwp, egal ob am Wechselrichter oder am Speicher!
@@kevinschichtel1186 Das würde ja dann auch bedeuten, dass die Leistung eines angeschlossenen Speichers reglementiert werden müsste, oder? Es wird ja im EEG von angeschlossener Generatorleistung gesprochen, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. 🤔 Also müsste es auch Beschränkung geben, wenn ich anstatt von Solarmodulen eine oder mehrere Propeller auf mein Carport montiere 😉
Frage, wie funktioniert das mit dem Einspeisen, da auf einer Steckdose schon Spannung drauf ist. Und noch eine wichtige Frage, wie viel Watt kann man normal in einem Jahr erzeugen.
Das gilt aber alles auch schon ein paar Monate - also nicht ganz brandaktuell. Großes Dank an dieser Stelle an Andreas Schmitz, den Akkudoktor für seine Petition im Deutschen Bundestag!
Danke für das Video. Was mir jedoch noch unklar ist und mich bis jetzt von einem Balkonkraftwerk abhält ist der Zähler bzw. Der Zählerschrank. Dieser ist recht alt und daduch haben wir ein Farrais Zahler. Wenn ich es jetzt anmelde, dann wird vermutlich der Zähler zeitnah vom Netzbetreiber ausgetauscht. Kann es hierbei zu größeren Kosten kommen? Der Zählertausch ist ansich ja kostenlos. Aber ich habe die Befürchtung, das am Zählerschrank einiges gemacht werden muss, damit er wieder der Stand der Technik ist und der neue Zähler installiert wird. Hat da jemand Erfahrung damit?
Ein reiner Zählertausch bewirkt keine anderen Anpassungen (sonst wäre das nicht veraltet, da Zähler regelmäßig getauscht werden) . Die Modernisierung wäre nur nötig, wenn für eine große PV oder auch Wallbox, Wärmepumpe, Sauna oder andere Großgeräte etwas im Zählerschrank geändert werden müsste. PS mit 20 Euro Gebühr pro Jahr musst du für den neuen Zähler rechnen, das käme in den nächsten Jahren aber sowieso auf dich zu
@@thomasfranz8722 Zähler werden NICHT regelmäßig getauscht. Das erfolgt nur dann, wenn bestimmte Modelle bei den Nachmessungen zu große Abweichungen haben. Andernfalls gilt die Eichung weiter (davon unabhängig ist der momentan laufende Austausch auf digitale Zähler (nicht Smartmeter)). Wir hatten im Haus 30 Jahre alte Zähler, wo der Eich-Aufkleber schon ewig abgelaufen war....
Ich bin seit einem Jahr in der Ausbildung zum Elektroniker für Gebäude und Energietechnik in NRW. In der Berufsschule sagten sie heute (29.08.2024), dass in NRW bis 2027 alle 3-Punkt Zähler (die alten z.Bsp. Ferrariszähler) ausgetauscht werden sollen. Das heißt also, die Zähler werden sowie so ausgetauscht. Zumindest in NRW.
Hallo. Muss man bei der 2000w grenze nur die Vorderseite der Module zusammen zählen oder bei bifaziale Module auch noch die Leistung der Rückseite dazu zählen.
Wie ist denn das, wenn man bereits eine PV Anlage hat? "Beißt" sich das? Wir haben eine 10kWp Dachanlage mit Speicher, haben aber noch Platz für 2 Balkonkraftwerke. Ich nehme mal an, mehr als die 800W vom Balkon insgesamt sind nicht erlaubt?
Geht, macht aber je nach Ausbeute der BKW wenig Sinn, weil es die Einspeisevergütung reduziert. In Deinem Fall würde die Vergütung um den Teil der Anlage prozentual reduziert, den Du an Paneelen an die BKWs hängst. Da aber BKWs meist aufgrund der Ausrichtung unterproportional produzieren ist das eher ein Minusgeschäft.
@@JH-gl9wt Danke für die Antwort. Also wenn ich 1kWp BKW Panele betreibe würde mir bei meiner 10kWp Anlage 10% Einspeisevergütung gestrichen? Das wären ja satte 0,8ct/kWh 🤑 Seit wir 2 E-Autos haben, speisen wir fast nichts mehr ein und nur aus dem Grund spiele ich mit dem Gedanken eines BKWs. Zudem haben wir bei der PV 50% Ost und 50% Westausrichtung. Das BKW wäre nach Süden ausgerichtet und die bifazialen Module würden am Installationsort auch besonders gut funktionieren. Kann man das irgendwie berechnen, ob es sich lohnt?
@@desasch1687 Im Prinzip ja, allerdings hast Du ja auch einen Ertrag aus dem BKW, was man gegenrechnen muss. Bei kaum vorhandener Einspeisung kann man natürlich auch nicht viel verlieren!
Ist an sich wie eine Erweiterung der bestehenden PV-Anlage. Problem: Das Balkonkraftwerk speist quasi "nebenher" ein und der Zähler misst diese Einspeiseleistung mit. Du bekommst dann auch dafür die Einspeisevergütung. Man kann hier Subventionsbetrug unterstellen. Korrekterweise musst Du in dem Fall das BKW nicht nur im Marktstammdatenregister eintragen, sondern auch beim Netzbetreiber anmelden. Anschließend errechnet sich die neue Einspeisevergütung der nun "neuen" Anlage nach dem jeweils momentan geltenden Satz. Und was noch wichtiger ist - wenn Du Platz für 2 BKWs hast - hast Du auch 2 separate Zähler des Netzbetreibers? Oder nur einen? Wenn Du nur einen hast, darfst Du nur ein BKW antecken.
@@Bettina4257 Naja, wie im Video wohl erklärt muss man den Netzbetreiber informieren, nicht anmelden. Wie dem auch sei, dieser Witz von "Einspeisevergütung" ist mir ziemlich wumms, weil wir vollelektrisch sind und einen Eigenverbrauch von über 90%, eher über 95% anstreben.
Danke ❤ Glücklicherweise habe ich so einen alten Zähler. 10€ Monatsmiete. Neuer Zähler 20€ pro Monat. Also teilweise mein Problem. Nur als Info. Wenn aber die Zeit rum ist, kommt so oder der teure Zähler.
@@Bogomil76 Glaube das ist Sache des Netzbetreibers, nicht des Anbieters! Kannst also wechseln wie du willst. Wenn der Zähler dran ist, kannst nix machen
@@lukahai59 Technisch ja, Netzbetreiber, aber wie teuer die Zählermiete ist Stromanbieter, gibt Tarife mit günstiger Zählermiete und teurem Strom und umgekehrt…
Wie sieht eine Lösung aus mit der ich über 2000 watt peak komme (Fördergrenze) ein Battrie Speicherund 5 Module benutzen will, Kann ich 2 . 400 Watt module in Reihe schalten und die restlichen 3 einfach and die 3 Tracker (Anker Solix 2 Pro anschließen? Oder sollte man einfach das 5 Module separate mit einem Einzeln Wechselrichter an schliessen ?
Ich habe das Balkonkraftwerk nur im Marktstammdatenregister eingetragen. Ist dass denn nun ausreichend? Im Video klingt es so, als müsste ich den Netzbetreiber trotzdem irgendwie informieren?
Ich finde das Schwach, dass die Definition Steckersolargerät nicht wie ursprünglich geplant 2000W geworden ist. Wenn man eine Einspeisesteckdose hat (Schuko cee oder was auch immer mit einer 3x2.5 unverzweigten Leitung zum Sicherungskasten) dann ist das auch sicher. Jetzt haben sie nicht nur die Leistung gesenkt sondern auch noch die Modulleistung begrenzt. Alles über 800W muss jetzt also genehmigt und angemeldet werden. Man kann aber anscheinend seinen Strom auch dafür unentgeltlich einspeisen lassen, wenn sich ein Zweirichtungszähler nicht lohnt. Oder Max 600 w einspeisen ohne leistungsbegrenzung der paneele.... müsste doch eigentlich auch gehen.... und das hat man doch bei nulleinspeisung garantiert nie
Lieber Fachwerker, Kann man ein Balkonkraftwerk auch mit Batterie UND Gefrierschrank kombinieren? Wenn gut Sonnenstrom da ist, könnte der Gefrierschrank so richtig kräftig runterkühlen. Anschließend könnte er in der Nacht erst den Batteriestrom verbrauchen, bevor er "Fremdstrom" verbraucht. Geht so etwas und falls ja, gibt es das?
Krass Viele Fragen wurden Beantwortet Danke was ich glaube was oft Auftaucht ist diese Notstrom Ersatzstrom Frage . Soweit Mir bekannt Mögen Sie keine Anlagen ohne Energieüberwachung. Aber Jeder kann ja seine Verbraucher einfach in eine Powerbank oder Speicher mit Steckdose Stecken. Man erkennt dort ja wenn der Strom all wird . Für mich das einfache Notstrom System oder nennt sich das Ersatzatom . ? Obwohl ich das nutze bin ich nicht sicher Welcher begriff der richtige ist . der wird der ja bei mir dauerhaft genutzt und ist kein Ersatz 🙂 gibt es jetzt auch schon für Balkonkraftwerke und ist sicher für einige Interessant .
Mooin! Danke für das filmpje! Geht das um eine Deutsche Industrie Norm oder um das Verein der Elektriker Regelwerk? Das eine ist bindend, das andere ist eher empfehlend.
Wie ist das mit dem Eigenverbrauch der Einspeisung von der Balkonsolaranlage? Es wird ja nur auf der einen Phase der Steckdose eingespeist. Andere Verbraucher auf den anderen Phasen im Haus werden davon nicht versorgt? Oder gibt es da auch Möglichkeiten?
der Stromzähler "rechnet die phasen gegeneinander auf". nennt sich glaub ich saldieren. das heißt wenn zb eine Phase energie aus dem netz benötigt und auf einer anderen Phase Energie vom BK ins Netz geht wird nur die Summe angezeigt (zb +300W +(-300W) = 0W)
Das stimmt, es wird nur auf der Phase eingespeist, auf welcher die Steckdose anliegt, an jener auch das BKW angeschlossen ist. ABER dein Zähler dreht NICHTSDESTOTROTZ um diese Einspeisenlsitung langsamer, bzw. bleibt stehen ODER, bei einem Zähler ohne Rücklaufsperre, sogar rückwärts (#Jackpot!!!).
Hier wird ebenfalls nicht auf die VDE eingegangen wo sich Versicherungen dran halten werden, falls ein Schadensfall eintreten sollte. Wird in der VDE nicht eine Grenze von 960watt eingeführt anstelle von 2000watt, oder ist noch immer ein hin und her bei dem Thema
Ich kann mir alles selbst aufs Dach schrauben, aber eine Einspeisedose mit drei Adern darf ich nicht an meine Wand anbauen. Langsam müsste man sich auch als Bürger auf den Fachkräftenotstand berufen können. Finde mal einen Elektriker der eine Shelly 3 EM einbaut.
Natürlich liegt der Steuersatz bei 19%. Wenn ich aber diese 19% auf ein Produkt nicht zahlen muss, so SPARE ich rund 16% auf den Originalpreis - und genau das habe ich gesagt :-)
Ich verstehe nicht, was die Beschränkung auf 2000WP bewirken soll. Aus Versicherer Sicht nachvollziehbar, aber nicht aus Sicht des Gesetzgebers. Was übersehe ich?
Kann sein, dass es sich noch ändert, aber bei 800 Watt Balkonkraftwerk darf man wahrscheinlich nur 960 Watt PV Paneele betreiben!🤔 INFO VDE:Der Entwurf der VDE-Norm sieht gar eine strengere Beschränkung auf insgesamt 960 Watt Solarmodulleistung vor.
VDE ist doch nicht verpflichtend. Die werden mit Sicherheit nicht tausende bereits in gutem Glauben installierte BKWs als illegal erklären, wäre völlig neu.
Zur Montage über 4m: Die Bundesbaukommission hat nur klargestellt, dass BKWs keine Bauprodukte sind und deshalb dieser Regel nicht unterliegen. Sie hat es nicht neu beschlossen! Heißt die PV Module waren auch vorher schon keine Bauprodukte und die 4m Grenze wurde von irgendjemand herbeifabuliert.
Wie, Balkonkraftwerke dürfen nicht nur 2000 Wp haben, sondern die darf man auch nutzen, solang man 1200 W davon in einen Batteriespeicher steckt? Das wusste ich bisher nicht.
@@enzolorenzo2589 Weil es Blödsinn ist, einen Batteriespeicher an ein BK zu hängen. Das merkt man spätestens, wenn man an die Kosten und den Nutzen denkt.
@@jurgenhill6962 Wenn man keine Ahnung hat…. Ich habe ein Anker Solix seit 2 Wochen in Betrieb. Bis jetzt bei ungünstigen Wetter 25€ gespart. Das bedeutet für mich in 4-5 Jahren ist es abbezahlt. Mir nutzt die normale BKW gar nichts, Tagsüber bin ich nicht zu Hause und ich würde den erzeugten Strom verschenken. Die Batterie gleicht Verbrauchsspitzen (innerhalb 800W) aus und verlängert mir die Nutzung enorm. Ohne Batterie hatte ich mir keine gekauft.
@@capitanjack7507 Habe ich nicht? Ich habe seit 2012 11Kw/P auf dem Dach und 10Kw Speicher dazu. Ich bekomme auch noch Vergütung für sebstgenutzten Strom! KEINEN PLAN ??? Keine Ahnung??? 12 Jahre erfahrung mit PV lassen mich über diesen Blödsinn mit BK nur müde lächeln.
Aus eigener Erfahrung - bei Regen zur Mittagszeit kommt bei idealer Ausrichtung (Süden + Modulneigung ca. 35-40°) etwa 1/20 der Nennleistung. Das heißt - komplett bedeckter grauer Himmel, "normaler" Regen (kein Wolkenbruch, aber auch kein Nieseln, keine hellen Abschnitte im Himmel). Somit ergeben sich bei 2000W Modulen und 1/20 der Nennleistung etwa 100W.
Mein Vater hat eine ca "2100W"-Steckersolaranlage (= 4 bifaziale 430W-Module plus ca. 100W auf Rückseite) auf seinem Flachdach die auch bei Regen relativ konstant zwischen 11 und 15 Uhr ca. 200W bringt. Die Module sind im Halbkreis von S-O (für Morgensonne) bis S-W-Richtung aufgestellt, um den ganzen Tag abzudecken.Ich kann mich nicht erinnern, dort mal weniger als 150W Leistung gesehen zu haben.
@@jurgenhill6962 ICH schrieb: "die auch bei Regen relativ konstant zwischen 11 und 15 Uhr ca. 200W bringt". Einfach 2 x lesen und dann langsam begreifen.
Thema Balkongerüst: Ich darf nicht montieren weil das Geländer angeblich nicht stabil genug ist. Es ist kpl erneuert worden, sieht aber aus wie ein besserer Jägerzaun. Ich glaube es entspricht nicht den Normen. Wo bekomme ich Informationen wie ein Geländer beschaffen sein muss?
@derFachwerker Hallo, meine frage, ich betreibe eine pv Anlage mit 7,5 kw/p. Wie muss ich in diesem fall das Balkonkraftwerk anmelden? Danke im vorraus Gruß René
du meinst bestimmt... *aus der dunklen Seite der Macht...in die hellen Seite der Macht... ^^* aber sonst ist dat Video gut zu gebrauchen... 🤔🤔🤔🤪🤪🤪👍👍👍 alle wichtigen Infos wurden genannt... lg andy...
In meinem Haus waren früher mal Nachtspeicheröfen. Der Zähler zählt deshalb tagsüber und nachts getrennt, damit der Nachtstrom günstiger abgerechnet werden kann. Die Avacon macht jetzt Stress und behauptet ein Balkonkraftwerk wäre an einem solchen Zähler nicht erlaubt. Weiß Jemand etwas dazu? Hat schon Jemand Erfahrung damit?
Stumpf gesagt: Nicht dein Problem, sonder das des Messstellenbetreibers. Du bist der Meldepflicht nachgekommen. Wenn die ein Problem sehen, müssen die halt Zähler tauschen.
Hallo, tolles Video, gute Aufklärung. Danke! Es hat noch nie jemand über das Problem berichtet, Balkonsolar mit Elektronik Zähler. Bei uns ein itron EM214. Hoffe das ist die richtige Produktbezeichnung. Hier habe ich das Problem, dass die einspeiseleistung nur auf einer Phase wirkt, wo das Balkonsolar drauf hängt. Verbrauch auf den anderen beiden Phasen werden nicht kompensiert. Gibt es dafür eine Lösung?
Ja, ein anderer Zähler. Man sollte beim Versorger anrufen und fragen ob der Zähler saldierend ist. Nur saldierende Zähler funktionieren ähnlich wie Ferraris Zähler und zeigen eine gesamte Produktion oder Verbrauch an. Meine Stadtwerke haben mich versichert, dass die modernen Zähler alle saldierend sein sollten.
@@antonkupper3270 Danke für die Rückmeldung. Dieser Zähler ist auch saldierend, dennoch zeigt die Praxis, dass er es nicht kann, bzw scheinbar nur in eine Richtung. Testbedingung war, Verbrauch 100w. Balkonsolar eingesteckt mit einer Produktion von über 300W. Am Zähler reduzierte sich der Verbrauch auf 20W. Als ich dann das Licht ausschaltete waren es 0W. Wiederholung ohne Kühlschrank. Verbrauch 20W, Balkonsolar eingesteckt, 5min gewartet, Verbrauch weiterhin auf 20W. Balkonsolar auf eine andere Phase eingesteckt, 0W am Zähler. Um das Balkonsolar dann effektiv nutzen zu können, müsste ich also alles auf eine Phase hängen. Ärgerlich ist natürlich, dass der Hauptverbraucher E-Herd dann nur zu 1/3 kompensiert werden kann. Und das ist eigentlich der Hauptnutzen zur Mittagszeit bei Sonne. Daher wichtig das Thema zu besprechen. Denn wenn jemand sich ein Balkonsolar holt, e-Zähler hat, der auf der Verbrauchseite nicht addiert und dann das Solar nur mit der Zimmerbeleuchtung zusammen auf einer Phase hängt, da wird sich so ein Balkonsolar nie amortisiert. Nur der Netzbereiber freut sich. Und daher die Frage ob es eine Möglichkeit gibt trotzdem auf der verbraucherseite über alle drei Phasen zu kompensieren? Es muss irgendwie gehen, der alte Zähler konnte das auch.
Das Problem ist und bleibt, dass man zum Zeitpunkt der Einspeisung der Strom auch verbraucht werden muss, sonst verschenke ich den Strom an den Stromlieferanten. Solange dies nicht behoben wird, ist das ganze extrem halbherzig. Ja, man kann für teuer Geld einen Energiespeicher bauen. Aber ich muss dadurch den Strom mehrfach umrichten, wo bei meinen 800 Watt - wenn überhaupt - die Hälfte übrrbleibt. Damit decke ich höchstens die Grundlast meiner Wohnung ab. Zudem sind Balkonkraftwerke bei Altbauten ein Problem. Viele Altbauten haben völlig veraltete Installationen und sind so schon ein Pulverfass. Wenn ich dann ein Balkonkraftwerk installiere, wer garantiert mir, dass ich nicht meine Bude damit abfackele?
Ja das geht, man bekommt dann nur keine Einspeisevergütung für den BKW Anteil der Anlage. Hier zählt dann die Modulleistung, beispielsweise 8kwp PV plus maximale 2kwp BKW und du bekommst nur noch 80% deiner Einspeisung vergütet. Das große Problem ist aber, das die 2kwp trotzdem ja nur 800VA Wechselrichterleistung haben dürfen. Wenn man also nicht die gesamten 8kwp schon selbst verbrauchen kann, macht man mit dem BKW eher minus. Entsprechend das BKW nicht auf 800VA Drosseln und vom Elektriker anmelden lassen. Dann bekommt man wenigstens die Einspeisevergütung und macht nicht noch minus.
@@kevinschichtel1186 Problem ist, dass der Zähler vom BKW nix mitbekommt. Und je nach Ausrichtung von normaler Anlage und BKW kann man nicht einfach grob rechnen und die Modulleistung abziehen.
P.S. Wer den zeitlichen Mehraufwand nicht scheut, und nicht das vereinfachte Anmeldeverfahren zwingend haben muss, mit 800 WATT EINSPEIST, bekommt im übrigen die nicht selbst verbrauchte Einspeisung vergütet. Sind paar Cent nur je KW/h, jedoch besser, als bei dem vereinfachten Verfahren, den nicht selbst verbrauchten Strom, der Energiemafia zu schenken😎🤗😅
Habe in der ersten Sekunde schon gedacht, Moment das Modul ist nicht zugelassen. Über 2qm Fläche. Aber Werbung erlaubt anscheinend alles. Es ist davon auszugehen das die meisten Bundesländer dieses oder nächstes Jahr auf 3qm gehen, aber momentan ist dieses beworbene Modul „illegal“ den link zu seiner Behauptung mit den über 2qm hätte ich gerne mal
Hier bitte: www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/aktualisiert-welche-bauaufsichtlichen-bestimmungen-gelten-fuer-photovoltaik-module-pv-module Schaust du recht weit unten: Sonderfall Balkonkraftwerke
12:52 Du meinst wohl 19% Mwst. Meines Wissens muss man den Netzbetreiber gar nicht mehr informieren MASTD Register reicht völlig? Vllt. liege ich da auch falsch.
Natürlich liegt der Steuersatz bei 19%. Wenn ich aber diese 19% auf ein Produkt nicht zahlen muss, so SPARE ich rund 16% auf den Originalpreis - und genau das habe ich gesagt :-)
@@DerFachwerker Danke für die Aufklärung, aber verstehen tue ich es immer noch nicht. Wenn ich ein PV Modul nehme das kostet 80€ dividiere den Preis durch 1,19 dann komme ich auf 67,22€ netto. Also Gegenrechnung 67,22€ plus 19% komme ich gerundet auf 80€. Woher ziehst Du Deine 16% nix verstehen 🤣😂 vllt. bin ich auch nur zu hohl?
@derfachwerker Ich habe mein Netzbetreiber informieren wollen aber: 1. Hat er verlangt eine andere Einspeisesteckdose zu verwenden. 2. Wollte er ein Zähler einbauen der in beide Richtungen zählt. Der würde mich dann gebühren von ich glaube so 25€ im Jahr kosten. Ich habe aber schon ein digitalen Zähler Was kann ich jetzt machen? Wenn ich ihm das melde muss ich gebühren zahlen
Die können viel verlangen aber bestimmt nicht, was für eine Steckdose du verwendest. Wenn dem wirklich so ist, dann kannst du die bei der Behörde anzeigen. Des weiteren schaue dir das Video nochmal in Gänze an, da wird genau gesagt, was dein Netzbetreiber darf und nicht.
@@acerreteq703 Ja schon klar. Aber wenn der Netzbetreiber mir dann ein anderen zähler einbaut und gebühren dafür verlangt. Das ist doch misst. Wenn ich dann klage was habe ich dann davon? Kostet doch alles so viel Geld das sich das alles nicht lohnt
@@jackeparkmann Analoge Stromzähler kosten im Jahr circa acht bis 13 Euro, moderne - sprich digitale oder smarte - Stromzähler bis zu 20 Euro. Wegen 7 Euro wollen Sie klagen?
@@acerreteq703 momentan zahle ich garnichts dafür. Und wenn sie damit kein Problem haben einfach ohne Grund mehr Geld zu bezahlen dann können sie mir ja was überweisen. 😀
Nein auf keinen Fall!! maximal 60V kann ein MPPT Tracker. Das bedeutet du kannst nur ein einziges Marktübliches Modul anschließen. Ein Solarmodul hat ca. 50 bis 55V Spannung.
40 Jahre Garantie bei Yuma? Als ob es die Firma in 5 Jahren noch gibt... Bye Bye Garantie, denn ich sehe nicht, dass Yuma rückversichert ist (z. B. Hannover o. Münchner Rück)
Das habe ich auch schon gefragt sind offenbar gelabelte Module für mich totale Verarsche wenn selbst namhafte Hersteller meistens maximal 25/30 Jahre geben
@@hiob6568es gibt quasi keine nicht chinesischen Module. Alles was hier in der Werbung gezeigt wird ist umgelabelt. Meyer Burger etc. Doppelter Preis und insolvent. Und in diesem Fall sogar auf den meisten Dächern nicht erlaubt. Wir dürfen nur bis 2qm pro Modul. Schätzungsweise 2025 werden die 3qm im Gesetzestext stehen. Sprich: alles über 455W ist momentan nicht erlaubt
Ich finde schon. Man kann dann vielleicht noch eine paar zusätzliche Watt ohne Elektriker „aufsatteln“ oder geht das jetzt nicht mehr. Steige langsam nicht mehr durch. Laufende Änderungen.
Watt ist die Einheit der elektrischen Leistung p. Sie berechnet sich als Produkt der elektrischen Spannung U und der Stromstärke I. Also ist [p]=[U]*[I], also ist Watt=Volt*Ampere., ergo ist es scheißegal, ob ihr Watt oder Voltampere sagt. 😄
@@DerFachwerker warum lernt man dann im Physikunterricht keine Scheinleistung, sondern "nur" die Leistung als Produkt aus Volt und Ampere kennen und bezeichnet das als Äquivalent zu Watt? (Wenn es um Elektrizität geht. Arbeit pro Zeit wäre ja die mechanische Definition der Leistung. Wie die beiden zusammenhängen, ist noch ein Rätsel.) Ich finde es jedoch bedenklich, wenn den Schülern Informationen vorenthalten werden, wobei ich mich auch Frage, warum wir mit Scheinleistungen rechnen, wenn es mehr als Nomenklatur sein soll. Das geht gerade in eine andere Richtung und droht, sich einer finalen Lösung zu entziehen 😄 Ich bedanke mich für die Aufklärung (😅) und stelle ein wenig Äquilibrium in meinem Kopf her.
@@DerFachwerker oder ich frage jemanden, der sich damit auskennt, falls ich das mal für ein Buch brauche 😄 Dafür ist dann ein mehrjähriges Studium etwas überrissen. Zuerst reicht es, dass ich jetzt Bescheid weiß, dass es da anscheinend einen Unterschied gibt, den aber vorerst, kann und wird sich wohl noch ändern, schiebe ich das auf eine Unsauberkeit der Theorie, die an der Praxis scheitert.
Vielen Dank. Darf man Module auf ein Garagewand (flach) montieren wenn die Garage direkt auf die Grundstückgrenze steht? Neben die Garage ist ein Feld.
wenn es nach dem katasteramt geht, dann hängt das 3cm dicke modul plus befestigung auf fremdem grundstück. also pauschal JA würde ich nicht sagen !!! wenn die garage genau an der grenze gebaut ist und der grundbesitzer der wiese sich über das modul beschwert, muss es demontiert werden.
Kann sein, daß das Glas nicht direkt an der Grundstücksgrenze montiert werden darf, sondern nur mit 30-50cm Abstand. Vielleicht gilt es auch nur wenn ein Weg an der Grenze ist.
@@Bogomil76 die solarzaunindustrie sagt ja auch nicht, das man das ding mittig auf der grenze setzen darf. die verkaufen es nur. ob du das ding auf deinem grundstück installierst, oder dem nachbarn ins fenster wirfst, is dem verkaufer und hersteller doch völlig wumpe 🤣🤣🤣 nur weil man etwas verkaufen darf, heisst es auch noch lange nicht, das man es besitzen/benutzen darf.... gleiches thema.
Stimmt so nicht habe keine Batterie und habe 2 Platten südseite und 2 Westseite somit hab ich länger über den Tag Strom und die Platten kosten ja fast nichts mehr
Was ist e eigentlich bei einem Zählerwechsel wegen BK, der einen neuen Zählerschrank erforderlich macht? Muss das den dann der Hausbesitzer finanzieren? Wahrscheinlich. Was ist denn bei Mietern, die ein BK und einen Ferrariszähler haben. Das haben sie auch brav anmeldet und der Versorger rückt dann irgendwann an, um einen modernen Zähler zu installieren. Das geht aber in dem uralten Zählerschrank gar nicht so ohne weiteres. Wer trägt die Kosten für einen neuen Zählerschrank? Der Vermieter, der das BK jetzt neuerdings nicht mehr verbieten kann? Der Mieter? Eigentlich ist der ja nicht für veraltete Zählerinfrastruktur verantwortlich. Der Versorger wohl kaum, denke ich. Im besten läuft das erst mal so weiter. Das kann ja auch richtig ins Geld gehen, wenn die Hauptverteilung nebenan auch neu gemacht werden muss, weil Änderungen bedingen, dass alles auf den neusten Stand (Fis etc. etc.) gebracht werden muss. Weis das einer Genaueres?
Jeder Zähler kann ohne weiteres gegen einen neuen Zähler getauscht werden. Ausnahme sind die alten Blechtafeln, die müssen bei fast jeder Änderung (z.B.v Fi-Schalter) ersetzt werden.
als vermieter wäre ein probates mittel, entweder die miete über einen begrenzten zeitraum zu erhöhen oder sonderkosten für sonst nicht nötig gewordenen umbau zu berechnen, damit der mieter als nutzniesser dieser anlage auch für die kosten aufkommt. wenn es mehrere mieter gibt, die so etwas installieren können und wollen, wäre eine aufteilung der kosten über die betreffenden mietparteien sinnvoll. natürlich ist da streit vorprogrammiert, wenn anfangs nur 1-2 mieter sich daran beteiligen und andere dann 1 jahr nach umbau der verteilung ebenfalls ein BKW installieren. folglich müsste man dann eine anteilsberechnung durchführen. kein vermieter, der noch bei verstand ist, wird eine normalerweise unnötige sanierung der elektroanlage den mietern schenken. da geht schnell mal ein mittlerer 4-stelliger betrag durch. das wird auf jeden fall umgelegt. ähnlich einer badsanierung o.Ä.
Zu Förderung der Balkon-Anlage wird es so in Essen gehandhabt,dass Du zuerst dich anmelden muss (ich möchte mir eine Balkon-Anlage kaufen)und dann darfst Du sie erst bestellen.Ich habe es umgekehrt gemacht und bekomme nichts.Wer soll das wissen ?
Wie verhält es sich wenn ich ein BKW, bei vorhandener PV Anlage, betreiben möchte. Die Anlage besitze ich leider schon länger als 12 Monate. Kann es mir passieren dass ich auf die gesamte Einspeisevergütung verzichten muss? @derfachwerker
Eine Liste von deutschen Fördergeldern, die indirekt keine Förderungen von Industrie und Handwerk sind und wirklich direkt beim Bürger landen wäre wohl ziemlich kurz...
Ja, so lohnt sich das doch, 800W-Wechselrichter in kombination mit 4 Modulen. Ich habe nämlich nur 2 mit 440 und komme so gut wie nie an die 800 ran. :/ aber wie bekomme ich nun noch 2 Module an meinen Yuma Wechselrichter? der hat ja nur 2 Anschlüsse... :/ muss ich nun alles neu kaufen? Hat jemand interesse an einem 1,5 Jahre alten Yuma Balkonkraftwerk 800W-Wechselrichter und 2x 440WP ? :)
Jede Person im Haushalt kann ein eigenenes BK anmelden. Nur mal informieren. Auf mich läuft eine 11Kw/p PV Anlage. Mein Frau kann deshalb problemlos ihre BK auf sich anmelden. Mit einem Zwischenzähler ermittelt sie ihren Anteil an der Stromerzeugung und rechnet mit dem EVU extra ab.
16%??...wir sind schon lange bei 19%...--- Wo beantrage ich Förderung für Balkonkraftwerk? Es ist wichtig, dass du dich über die spezifischen Förderbedingungen in deiner Kommune oder deinem Bundesland informierst. In Nordrhein-Westfalen kannst du beispielsweise bis zu 600 Euro für Balkonkraftwerke als Zuschuss beantragen. In Hessen gibt es eine Förderung von 50 Cent pro Watt für Balkonkraftwerke.16.08.2024
Moin zusammen - Aktuell könnt ihr mit meinem Rabattcode FACHWERKER ganze 55,- EUR beim Kauf eines Balkonkraftwerks im Yuma Shop sparen!
Einfach bei der Bestellung im Warenkorb Code FACHWERKER eintragen!
yuma.de/?ref=FACHWERKER
Gilt dieser Rabatt zzgl der 55 EUR, die mit dem aktuellen auf Yuma beworbenen Nachlass durch den Code SOMMER55, beworben werden?
Cooles 6 kW Projekt. Warum nicht ein 3x32A Cee Steckersolargerät oder ein 3x63 A? Hehehe 😂
Wenn die Verdrahtung im Hausanschlusskasten zu glühen anfängt....
Das ist für normale PV Anlagen schon echt kompliziert, denn auch da kann man den Strom der Haussicherung übersteigen
Ein extra großes Balkonkraftwerk mit ordentlichem Speicher hört sich gut an! 💪👍
nee, endet wie so oft in der Illegalität, weil Influencer affiliate Einnahmen mit Größe einhergehen - sprich : teuren Speicher verticken für 2500€ und der Influencer macht Kasse, bei 500€ Balkon sind es nur 20%
Also ich feiere das Solarpaket I immer noch. Hoffentlich kommt noch Solarpaket II. So viele sinnvolle Änderungen trotz den kompetenzfreien Bremsklötzen von der FDP (die sogar Ihren Kühlschrank mit zur Arbeit nehmen) ist mal wirklich erfeulich. Unterstützt von einer passenden Petition kann unsere Bundesregierung tatsächlich gute Gesetze erlassen.
Wäre schön wenn das öfter passieren würde.
Alles super erklärt. Vielen Dank. Aber der Haarbüschel links triggert mich extrem 😂😂😂
Herzlichen Dank, ein richtig gutes Video. 😁👍 Endlich mal jemand der das richtig gut erklärt, war schon auf vielen "professionellen" Kanälen, jedoch nicht so gut gemacht. 🎉
Video ist gut. Die Hoymiles-Wechselrichter arbeiten mit hochzelligen Modulen am effizientesten. Z.B. Trina 144 Zeller. Der Hinweis fehlt.
Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch das der Andreas Schmitz mit seinem Team dafür sorge getragen hat, das all diese sehr guten Entscheidungen für die Balkonkraftwerke, als treibende Kraft, mitgewirkt hat. Eine Erwähnung in Deinem Video wäre mehr als nur Fair gewesen!
MWSt 16%? 19%!
Typische Dreisatz-Aufgabe: Wenn ich nur noch den Nettopreis 100% ohne die 19% "Mehrwert" oder "Umsatz"-Aufschlag zahlen muss, sind das 100/119 = 0,8403, also etwa 84% des alten Preises. Der Fachwerker hat also Recht mit den 16% Ersparnis.
@@christiancarl66 Du Fuchs 😀😀
Zur Wahrheit gehört dann auch dass ohne Holger Laudeley und viele andere die seit Jahren im Hintergrund arbeiten, das alles nicht möglich gewesen wäre. Wenn man Andreas erwähnt ist es nur fair auch alle anderen aus seinem Umfeld und alle zu nennen die sich ebenfalls den Arsch aufgerissen haben! Andreas ist .zB. nicht beider kommenden Produktnorm involviert, die vieles wieder schlechter machen wird. Da kämpfen jedoch Leute die auch auf TH-cam bekannt sind hart.
Naja, so hat es der Akkuwilli dargestellt. Ich habe schon vorher zwei BKW installiert, dafür brauche ich keinen TH-cam "Helden"
Ja wäre es vielleicht. Aber die Feiglinge mussten ja unbedingt die Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken auf 800 W begrenzen. Denn wenn du ein Balkonkraftwerk wie einen anderen Inverter anschließt wären auch wie geplant 2000W voll Ok. Sogar mit Schukosteckdose.
In Haßloch/Pfalz gibt es aktuell 400€ Förderung. 200€ für das Balkonkraftwerk & 200€ für einen Speicher.
Schönes Video mit guten Tips, wenn ich mir die Beiträge zu den 16% Ersparnis durchlese, dann ist mir auch klar warum noch zuwenig PV auf den Dächern ist.😂😂
Ein Balkonkraftwerk ins Licht zu zerren ist grundsätzlich eine gute Idee. 😉
Wieder ein sehr guter Beitrag. Was allerdings bei der Norm am Ende rauskommt was keiner. Wenns dumm läuft wird bei einer Einspeiseleistung von 800VA die PV Leistung weiter begrenzt (960wp). Balkonkraftwerk mit Speicher ist leider auch nicht vernüftig geregelt. Es handelt sich deshalb wohl eher um ein Doppelwümsle 😉
Wir müssen bei der korrekten Angabe bleiben . Denn Watt ist ja ein Fragewort in Norddeutschland . Das sorgt dann dort für Verunsicherung über den Inhalt des Beitrags .😊
Sehr gut erklärt. Danke mach weiter so. Top
Klasse Bericht !!! betreibe auch Balkon ... abzgl. Förderung = Nullnummer ;-) nur Montage (hammer selbst gemacht ;-) ... Montage - Dinge Halterungen sind in 1 Jahr "amortisiert" !!! also man is blöd, wenn mann datt nich macht ;-)
Nicht zu vergessen, dass Balkonsolaranlagen nun zu den privilegierten Maßnahmen gehören. Euer Vermieter hat zwar bei der Art und Weise der Installation ein Mitspracherecht, darf euch aber kein Balkonkraftwerk mehr verbieten, wenn es die aktuellen Regelungen erfüllt.
Leider noch nicht in Kraft. Der Bundesrat wird erst am 27.09. dort auf der Tagesordnung stehen!
@@jorgpiontek4794 Danke Dir, da waren die Medien mal wieder zu voreilig.
Sehr informatives Video
Super Sache😊
4:20 Schlechtwetter ist der eine Anwendungsfall, aber auch eine ost-west-anlage ist hier nennenswert.
Ganz im Ernst: Ohne die Qualität des Videos bemessen zu wollen. Ich kann das Yuma-Gesülze nicht mehr hören! Premium hier, premium da. Die kochen auch nur mit Wasser. Und deren Module kommen ebenfalls aus China. Das einzige, was daran premium ist, sind teilweise die Preise!
Ich will ja dein Kommentar nicht bewerten aber das gelaber ohne Ahnung nervt schon. Das Gehirn ist aus... Der Inhalt ist überflüssig.... Und du kommst auch nur aus dem muspot... 😂😂😂😂😅
Oben links steht "Werbung". Natürlich empfiehlt er seine Anlage. Wenn er dadurch ein paar verkauft und wir weiter seine Videos sehen können, weil er die weiter dreht, dann ist das doch eine gute Sache. Auf TH-cam ist jede andere Werbung nerviger, finde ich.
Besser als im Diskontsupermarkt, wo sich der Einkäufer nicht auskennt und dubiose Produkte (nicht zertifizierte WR, Rückseitenfolie der Module durch Heißkleber der aufgepickten Verpackung beschädigt...) ist ein Fachversand auf jeden Fall!
Die Preise sind weder günstig noch premium, sondern Durchschnitt für die gebotenen Marken. Rechne mal die Halterungen raus (a 60€ im Netz) und nen Gutschein rein da bist du fast beim Discounter Preis
Yuma verwendet vor allem billige Kabel billige Module und auf meine Bestellung habe ich 14 Tage gewartet da gibt's bessere
@7:16 Endlich! Warum hat man das nicht schon eher gemacht! Hab so ein altes Dingen hier unten und deswegen kein Balkonkraftwerk gekauft/kaufen können.
Gute Aufgearbeitete Informstionen!
Was mich noch interessieren würde ist der Punkt wenn man schon eine PV mit Einspeisung hat wie dann die rechtliche Sache aussieht und wie man dann eine Mischvergütung umgehen kann. Idee Inselanlage mit speicher wo direkt Verbraucher angesteckt werden. Wie sieht da die rechtliche Seite mit Anmeldung aus?
Das sind gute Nachrichten genau so ist es richtig
Kann ich dir gleich sagen 2500 Watt Module in Serie produzieren bei Regenwetter natürlich habe ich Testanlagen online 28 bis 36 Volt und die Ampere Leistung Kurzschlussstrom 0,27 Ampere 17 Watt
Normalerweise hat der Netzbetreiber gar nichts zu melden selbst bei 800 Watt und alten Sicherungen und Leitungen würde es keine Probleme geben
Der Netzbetreiber hat sicher zu stellen dass die Hochspannungsanlagen ordentlich dimensioniert werden was ich damit sagen möchte ist es gibt in Deutschland Hochspannungsanlagen die sind nicht so toll
Bollea schon unterdimensioniert dass die umspann Transformatoren schon über 100% laufen müssen natürlich wenn das Transformatorenöl eine gewisse Temperatur hat brate ich mir meine Fischstäbchen dort
Spaß beiseite themawechsel
Bezüglich Bifaziale Solarmodule habe ich schon Modelle gesehen die sind auf der Rückseite einfach mit weißer Folie beschichtet
Bei 3:20 muss ich leider korrigieren. 800 VA ist die SAMAX also installierte WR Leistung und nicht die "eingestellte". 1600 VA bleiben 1600 VA SAMAX und sind dementsprechend als vereinfachte inbetriebsetzung im Sinne Solapaket 1, VDE-AR-N4105 und VDE 0100-551 nicht zulässig und nur durch eingetragenes Installateurunternehmen zu Errichten.
Ich habe 2 Zähler im Haus. Darf ich deshalb auch 2x2000wp Module verbauen ?
Seit dem 16. Mai 2024 gelten vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist für Stecker-Solargeräte nicht mehr nötig. Es genügt nun gemäß § 8 Absatz 5a EEG, sein Kraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur einzutragen.
Im Video wird noch was anderes behauptet ... dort wird gesagt, das man den Netzbetreiber informieren muss ... das muss man aber gar nicht mehr.
Vielleicht noch mal überarbeiten und neu hochladen !
Wieso wiederholst du einen Satz aus dem Video?
Kannst du auch alle anderen Sätze hier wiederholen? :)
Ich habe mein BKW Ende 2023 registriert mit 4kW Solar, mit Batteriespeicher und 800W Wechselrichter.
Nun kam "der Örtliche Versorger" und meinte, dass das gar nicht sein darf mit den 4kW Solar... Aber bis Ende 2023 war das doch kein Problem - und nun?
Er verlangte Rückbau und Korrektur beim Marktstammdatenregister. Ist das korrekt?
Danke für das Video.. Schade dass nicht legal zurück gedreht werden kann..
Sonst super Entwicklung in Deutschland
Wohne in eine Mietwohnung im Dachgeschoss mit Balkon habe ein 400watt Wechselrichter und 425watt Modul mache aktuell ca1kw pro Tag weil der Balkon um ca15 Uhr schon Schatten stellen hat
Für die Verschattung kann aber der Wechselrichter und das Modul nix.
Wenn das richtig/gut ausgerichtet wäre, dann würde ein 440 Watt Modul an einem Sonnentag so rund das 3 fache machen, also knapp 3 kWh pro Tag.
Ist eben alles eine Frage der Möglichkeiten, jede Abweichung vom optimalen Fall mindert eben den Ertrag.
Meine alte Anlage, mit 10 kWp 38° Dachneigung, hat heute Abend bei einem ganzen Tag Sonnenschein und über 25°C Außentemperatur über 60 kWh auf dem Zähler, ist es aber kühl im Frühjahr oder Herbst .....dann macht die selbe Anlage bis zu 79 kWh an einem Sonnentag!
Du siehst was allein die höhere Modul Temperatur an Ertrag kostet .......
Andere Dachneigung, weiter nach Ost oder West verdreht, Verschattung ......und es bleibt eben nur noch ein Bruchteil des Ertrags übrig.
Beste Grüße😉
Die höchste Rendite hat man wohl mit einer 800W-Stecker-Solaranlage mit 4x 4x0 kWp-Modulen, von dem man je zwei in S/O und S/W-Ausrichtung aufstellt.
Damit hat man über die gesamte Tagesspanne UND bei Bewölkung immer noch einige hundert Watt Ertrag. Mittlerweile findet man Angebote (idealo) für solche Anlagen inkl. 2 kWh Speicher ab 750 € (ohne Ständer). Gut aufstellen kann man die z.B. auf Garagen-, Carport- oder Flach-Dach - oder im Garten/an Hauswand. Förderung für seine Kommune ODER Bundesland einfach googeln! *Mit solch einer 4 Modul-Anlage erzeugt man in 25 Jahren rd. 40.000 kWh für nur ca. 2,5 bis 3,x Cent/kWh.*
Kann ich dann z.B sowas wie eine Alufolie drunter machen??? Um eine noch größere Spiegelung zu haben.
@@Jensen1873 ja, es wurde auch mal billige Spiegelbilder probiert, gibt ein Video von Andreas Schmitz dazu
Richtig!
Ich nutze CEE Stecker finde ich besser😊
Warum?
Mal eine dumme Frage ich habe mein Balkonkraftwerk
mit 2 Modulen angemeldet. Ich würde gerne noch zwei weitere Module installieren. Muss ich die weiteren PV-Module auch anmelden. Es bleibt wie gehabt bei einem Wechselrichter. LG Paul
In Düsseldorf gibt es überall den Ansatz „Klimafreundliches Wohnen“ ebenfalls eine Förderung.
Bei mir läuft der Antrag aktuell.
Mal sehen, ob es diesmal etwas wird.
Bei der Wärmepumpe haben zu mindestens die Stadtwerke noch nicht mal die 400 € wie versprochen überwiesen.
Bisher eher gemischte Gefühle mit diesen Förderprogrammen hier in Düsseldorf…
Ich habe gehört, dass die Wattzahl gegengezeichnet wird wenn man bereits eine PV Anlage mit Vergütung besitzt. Z. B. 2000 Watt Module, dann wird das Gegengerechnet obwohl nur 800 Höchsten eingespeist werden können. Außerdem soll in diesen Fällen ein Elektriker erforderlich sein wenn man bereits eine PV Anlage hat. Stimmt das?
Ich würde sagen, maximal 960W Modulleistung ist auch eine interessante Größe, die man berücksichtigen sollte. Auch wenn die VDE Norm noch nicht offiziell ist, gab es ja schon genug Leaks zu Debatten, dass die Norm eine maximale Generatorleistung von 960W empfiehlt. Daran müsste man sich nicht halten. Die Frage ist nur, was sagt die Versicherungswirtschaft dazu. Also z.B. fackelt dir die Butze ab, nachweislich aufgrund des Balkonkraftwerks (unwahrscheinlich, aber kann ja passieren), vielleicht kürzt dann die Versicherung die Leistung/Zahlung, weil man zwar ein erlaubtes Balkonkraftwerk hat, aber über 960W Modulleistung (VDE Empfehlung) hinausgeht ^^
Allerdings gehen Wp und die tatsächlich erzeugte Energie weit auseinander.
Wir haben 890 WP Süd 33° und nur eine Stunde die vollen 800W Leistung. Dass manche länger diese Leistung haben wollen ist klar. Wirklich problematisch sollte das nicht sein.
Und 2000W ist dann oft schon wieder mit Speicher, dann sind die Bedenken überflüssig.
Richtig, es kann zu Problemen mit der Versicherung kommen. Vorausgesetzt, der Gutachter weist die Ursache nach. Ich tipp mal drauf, dass die beim Vorhandensein eines Balkonkraftwerks nachgucken, was da so angeschlossen war. Sind es mehr als die zulässigen 600 W? Oder demnächst 800, wenn der VDE in die Pötte kommt?
Aber meist brennts ja wegen Fernsehern oder Waschmaschinen oder E-Bikes, da sehe ich in Wechselrichtern (noch) wenig Probleme.
Wir Deutsche und unsere Überversicherungen, muss gerade mal schmunzeln als ich das las. Ich hatte auch mal einen Wohnungsbrand da brannte der gesamte Dachstuhl aus. Kripo und Vers. Gutachter hatten ermittelt, von der Zeit als der Brand war kann es nur der elektr. Wand Heizlüfter gewesen sein der mittels Zeitschaltuhr anging oder eben manuell. Ermittelt wurde aber der Boiler, der auf der ganz anderen Seite des Brandherdes war, den Heizlüfter hatten die gar nicht auf dem Schirm da er nicht mehr existend war. Da kein Menschenleben involviert wurde evtl. wurde wohl nur oberflächlich ermittelt, keine Ahnung. Aber Ursache und Grund waren ganz andere. Natürlich war es gut eine Versicherung in dem Moment zu haben, aber manchmal sind wir echt überversichert und überängstlich, mich NICHT inbegriffen. Geht beim TÜV los den überziehe ich gerne mal, manche bekommen da schon Schnappatmung. In diesem Sinne, e schee Wocheend
Förderung mit Bedingung. Natürlich soll der lokale Elektriker auch was von der Förderung haben. Die Gemeinde hängt ja an der Gewerbesteuer.
Und noch wichtiger die Abschreibung auf die Vorjahre als Gewinnrücktrag verrechnen! Wer hilft weiter?
Sorry, aber ich verstehe es langsam überhaupt nicht mehr...
Ich wollte auf 2 Gartenhäuser insgesamt 5 Module anbringen:
- 3x Modul a 400 Watt= 1.200 Watt mit Wechselrichter 1.200 W
- 2x Modul a 400 Watt= 800 Watt mit Wechselrichter 800 W
Ist das nun in Ordnung oder nicht ? Kann ich das so anmelden ?
Wie ist das jetzt eigentlich, wenn man schon eine (richtige) PV Anlage hat? Darf man das BKW auch anschließen und einspeisen lassen und damit Einspeisevergütung erhalten?
Jein. Einfach so anstecken und wie beschrieben den Überschuss zusätzlich einspeisen und dafür Vergütung kassieren ist Subventionsbetrug (weil die Einspeisevergütung ist eine Subvention vom Staat, welche gestaffelt nach dem Anschlussjahr für 20 Jahre fest bleibt. Und wenn Du nun einfach nachträglich zusätzlich günstiger erworbene PVLeistung einspeist, ist das unzulässig). Wenn du das aber (so wie vorgeschrieben) anmeldest, dann wird eine Mischvergütung errechnet, die du nun für die Alte und neue Anlage erhältst.
Einfach anschließen. Die 800 Watt merkt doch keiner.
Finde ich, hätten sie auch mit aufnehmen dürfen, dass man legal einfach 800W zusätzlich einspeisen darf 😀
Kaufen und Klappe halten
@@martinweniger5596 Wo kann man das nachlesen? Ist das wirklich so? Dann würden viele alte PV Anlagenbetreiber ja zu Betrügern mit einem BKW. 🧐😅
Moin,
Frage zu bifazialen Modulen. Damit die wirklich von der Beidseitigkeit profitieren, muß der Untergrund unter dem Modul ja möglichst hell sein (Albedo und so). Nun sind die meisten Carport-Dächer ja eher dunkel bis schwarz. Was kann man denn tun, um unter den Modulen die notwendige Helligkeit zu herzustellen? Kannst du da mal einen geeigneten Tipp geben? Weiße Plastikfolie irgendwie drunterfrickeln dürfte ja eher keine dauerhafte Lösung sein.
Gruß uns Hamburg
Bin auf das Video mit dem XXL Balkonkraftwerk gespannt. Hoffentlich wird dort die Frage geklärt, ob die Modulleistung die direkt mit dem Speicher verbunden wird, auf die 2000 Wp, die direkt am Wechselrichter angeschlossen werden dürfen, angerechnet wird oder ob für die Zulassung eben nur die Generatorleistung direkt am Wechselrichter maßgeblich ist.
@@c.h.4655 die 2000wp sind aus dem EEG und sollen ein Balkonkraftwerk von einer Regulären PV abgrenzen. Das EEG kennt immer nur die Modulleistung, die Wechselrichterleistung ist da egal. Entsprechend sind es gesamte 2kwp, egal ob am Wechselrichter oder am Speicher!
@@kevinschichtel1186
Das würde ja dann auch bedeuten, dass die Leistung eines angeschlossenen Speichers reglementiert werden müsste, oder?
Es wird ja im EEG von angeschlossener Generatorleistung gesprochen, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. 🤔
Also müsste es auch Beschränkung geben, wenn ich anstatt von Solarmodulen eine oder mehrere Propeller auf mein Carport montiere 😉
Doppel WUMS Balkonkraftwerk
4,5 MWh Eigenverbrauch
100 kWh Einspeisung
75% Autarkie 2Häuser
Frage, wie funktioniert das mit dem Einspeisen, da auf einer Steckdose schon Spannung drauf ist. Und noch eine wichtige Frage, wie viel Watt kann man normal in einem Jahr erzeugen.
Das gilt aber alles auch schon ein paar Monate - also nicht ganz brandaktuell. Großes Dank an dieser Stelle an Andreas Schmitz, den Akkudoktor für seine Petition im Deutschen Bundestag!
Danke für das Video.
Was mir jedoch noch unklar ist und mich bis jetzt von einem Balkonkraftwerk abhält ist der Zähler bzw. Der Zählerschrank.
Dieser ist recht alt und daduch haben wir ein Farrais Zahler. Wenn ich es jetzt anmelde, dann wird vermutlich der Zähler zeitnah vom Netzbetreiber ausgetauscht. Kann es hierbei zu größeren Kosten kommen? Der Zählertausch ist ansich ja kostenlos. Aber ich habe die Befürchtung, das am Zählerschrank einiges gemacht werden muss, damit er wieder der Stand der Technik ist und der neue Zähler installiert wird. Hat da jemand Erfahrung damit?
Ein reiner Zählertausch bewirkt keine anderen Anpassungen (sonst wäre das nicht veraltet, da Zähler regelmäßig getauscht werden) . Die Modernisierung wäre nur nötig, wenn für eine große PV oder auch Wallbox, Wärmepumpe, Sauna oder andere Großgeräte etwas im Zählerschrank geändert werden müsste.
PS mit 20 Euro Gebühr pro Jahr musst du für den neuen Zähler rechnen, das käme in den nächsten Jahren aber sowieso auf dich zu
Wir haben noch alte Schraubsicherungen, das hat den Monteur der Bayernwerke nicht interessiert. Ferraris raus - neuen mit Smartmeter rein - fertig.
@@thomasfranz8722 Zähler werden NICHT regelmäßig getauscht. Das erfolgt nur dann, wenn bestimmte Modelle bei den Nachmessungen zu große Abweichungen haben. Andernfalls gilt die Eichung weiter (davon unabhängig ist der momentan laufende Austausch auf digitale Zähler (nicht Smartmeter)). Wir hatten im Haus 30 Jahre alte Zähler, wo der Eich-Aufkleber schon ewig abgelaufen war....
Ich bin seit einem Jahr in der Ausbildung zum Elektroniker für Gebäude und Energietechnik in NRW. In der Berufsschule sagten sie heute (29.08.2024), dass in NRW bis 2027 alle 3-Punkt Zähler (die alten z.Bsp. Ferrariszähler) ausgetauscht werden sollen. Das heißt also, die Zähler werden sowie so ausgetauscht. Zumindest in NRW.
Hallo. Muss man bei der 2000w grenze nur die Vorderseite der Module zusammen zählen oder bei bifaziale Module auch noch die
Leistung der Rückseite dazu zählen.
Wie ist denn das, wenn man bereits eine PV Anlage hat? "Beißt" sich das?
Wir haben eine 10kWp Dachanlage mit Speicher, haben aber noch Platz für 2 Balkonkraftwerke. Ich nehme mal an, mehr als die 800W vom Balkon insgesamt sind nicht erlaubt?
Geht, macht aber je nach Ausbeute der BKW wenig Sinn, weil es die Einspeisevergütung reduziert. In Deinem Fall würde die Vergütung um den Teil der Anlage prozentual reduziert, den Du an Paneelen an die BKWs hängst. Da aber BKWs meist aufgrund der Ausrichtung unterproportional produzieren ist das eher ein Minusgeschäft.
@@JH-gl9wt Danke für die Antwort. Also wenn ich 1kWp BKW Panele betreibe würde mir bei meiner 10kWp Anlage 10% Einspeisevergütung gestrichen? Das wären ja satte 0,8ct/kWh 🤑
Seit wir 2 E-Autos haben, speisen wir fast nichts mehr ein und nur aus dem Grund spiele ich mit dem Gedanken eines BKWs. Zudem haben wir bei der PV 50% Ost und 50% Westausrichtung. Das BKW wäre nach Süden ausgerichtet und die bifazialen Module würden am Installationsort auch besonders gut funktionieren. Kann man das irgendwie berechnen, ob es sich lohnt?
@@desasch1687 Im Prinzip ja, allerdings hast Du ja auch einen Ertrag aus dem BKW, was man gegenrechnen muss. Bei kaum vorhandener Einspeisung kann man natürlich auch nicht viel verlieren!
Ist an sich wie eine Erweiterung der bestehenden PV-Anlage.
Problem: Das Balkonkraftwerk speist quasi "nebenher" ein und der Zähler misst diese Einspeiseleistung mit. Du bekommst dann auch dafür die Einspeisevergütung. Man kann hier Subventionsbetrug unterstellen. Korrekterweise musst Du in dem Fall das BKW nicht nur im Marktstammdatenregister eintragen, sondern auch beim Netzbetreiber anmelden. Anschließend errechnet sich die neue Einspeisevergütung der nun "neuen" Anlage nach dem jeweils momentan geltenden Satz.
Und was noch wichtiger ist - wenn Du Platz für 2 BKWs hast - hast Du auch 2 separate Zähler des Netzbetreibers? Oder nur einen? Wenn Du nur einen hast, darfst Du nur ein BKW antecken.
@@Bettina4257 Naja, wie im Video wohl erklärt muss man den Netzbetreiber informieren, nicht anmelden. Wie dem auch sei, dieser Witz von "Einspeisevergütung" ist mir ziemlich wumms, weil wir vollelektrisch sind und einen Eigenverbrauch von über 90%, eher über 95% anstreben.
Danke ❤
Glücklicherweise habe ich so einen alten Zähler.
10€ Monatsmiete.
Neuer Zähler 20€ pro Monat.
Also teilweise mein Problem.
Nur als Info.
Wenn aber die Zeit rum ist, kommt so oder der teure Zähler.
Dann Stromanbieter wechseln.
@@Bogomil76 Glaube das ist Sache des Netzbetreibers, nicht des Anbieters! Kannst also wechseln wie du willst. Wenn der Zähler dran ist, kannst nix machen
@@lukahai59 Technisch ja, Netzbetreiber, aber wie teuer die Zählermiete ist Stromanbieter, gibt Tarife mit günstiger Zählermiete und teurem Strom und umgekehrt…
Ist ja was neues was du sagst 😂
👍👍💪💪✌️
Wie sieht eine Lösung aus mit der ich über 2000 watt peak komme (Fördergrenze) ein Battrie Speicherund 5 Module benutzen will, Kann ich 2 . 400 Watt module in Reihe schalten und die restlichen 3 einfach and die 3 Tracker (Anker Solix 2 Pro anschließen? Oder sollte man einfach das 5 Module separate mit einem Einzeln Wechselrichter an schliessen ?
Ich habe das Balkonkraftwerk nur im Marktstammdatenregister eingetragen. Ist dass denn nun ausreichend? Im Video klingt es so, als müsste ich den Netzbetreiber trotzdem irgendwie informieren?
Ich finde das Schwach, dass die Definition Steckersolargerät nicht wie ursprünglich geplant 2000W geworden ist. Wenn man eine Einspeisesteckdose hat (Schuko cee oder was auch immer mit einer 3x2.5 unverzweigten Leitung zum Sicherungskasten) dann ist das auch sicher. Jetzt haben sie nicht nur die Leistung gesenkt sondern auch noch die Modulleistung begrenzt. Alles über 800W muss jetzt also genehmigt und angemeldet werden. Man kann aber anscheinend seinen Strom auch dafür unentgeltlich einspeisen lassen, wenn sich ein Zweirichtungszähler nicht lohnt.
Oder Max 600 w einspeisen ohne leistungsbegrenzung der paneele.... müsste doch eigentlich auch gehen.... und das hat man doch bei nulleinspeisung garantiert nie
Lieber Fachwerker,
Kann man ein Balkonkraftwerk auch mit Batterie UND Gefrierschrank kombinieren? Wenn gut Sonnenstrom da ist, könnte der Gefrierschrank so richtig kräftig runterkühlen. Anschließend könnte er in der Nacht erst den Batteriestrom verbrauchen, bevor er "Fremdstrom" verbraucht. Geht so etwas und falls ja, gibt es das?
Gehen tut alles, ist nur die Frage wie aufwändig man eine entsprechende Steuerung machen will und ob sich das ganze dann auch lohnt.
10:43 ist aber von der Landesbauverordnung abhängig oder?
Krass Viele Fragen wurden Beantwortet Danke was ich glaube was oft Auftaucht ist diese Notstrom Ersatzstrom Frage .
Soweit Mir bekannt Mögen Sie keine Anlagen ohne Energieüberwachung. Aber Jeder kann ja seine Verbraucher einfach in eine Powerbank oder Speicher mit Steckdose Stecken. Man erkennt dort ja wenn der Strom all wird . Für mich das einfache Notstrom System oder nennt sich das Ersatzatom . ? Obwohl ich das nutze bin ich nicht sicher Welcher begriff der richtige ist . der wird der ja bei mir dauerhaft genutzt und ist kein Ersatz 🙂 gibt es jetzt auch schon für Balkonkraftwerke und ist sicher für einige Interessant .
Mooin! Danke für das filmpje! Geht das um eine Deutsche Industrie Norm oder um das Verein der Elektriker Regelwerk? Das eine ist bindend, das andere ist eher empfehlend.
Wie ist das mit dem Eigenverbrauch der Einspeisung von der Balkonsolaranlage? Es wird ja nur auf der einen Phase der Steckdose eingespeist. Andere Verbraucher auf den anderen Phasen im Haus werden davon nicht versorgt?
Oder gibt es da auch Möglichkeiten?
der Stromzähler "rechnet die phasen gegeneinander auf". nennt sich glaub ich saldieren.
das heißt wenn zb eine Phase energie aus dem netz benötigt und auf einer anderen Phase Energie vom BK ins Netz geht wird nur die Summe angezeigt (zb +300W +(-300W) = 0W)
Das stimmt, es wird nur auf der Phase eingespeist, auf welcher die Steckdose anliegt, an jener auch das BKW angeschlossen ist. ABER dein Zähler dreht NICHTSDESTOTROTZ um diese Einspeisenlsitung langsamer, bzw. bleibt stehen ODER, bei einem Zähler ohne Rücklaufsperre, sogar rückwärts (#Jackpot!!!).
Hier wird ebenfalls nicht auf die VDE eingegangen wo sich Versicherungen dran halten werden, falls ein Schadensfall eintreten sollte. Wird in der VDE nicht eine Grenze von 960watt eingeführt anstelle von 2000watt, oder ist noch immer ein hin und her bei dem Thema
Ich kann mir alles selbst aufs Dach schrauben, aber eine Einspeisedose mit drei Adern darf ich nicht an meine Wand anbauen. Langsam müsste man sich auch als Bürger auf den Fachkräftenotstand berufen können. Finde mal einen Elektriker der eine Shelly 3 EM einbaut.
du kannst dich über die Regelungen hinwegsetzen und alles selbst machen, musst dann aber auch die Verantwortung dafür übernehmen.
In welche Gemeinde muss ich ziehen, um meine MWSt auf 16% zu senken? 🙃😎
Natürlich liegt der Steuersatz bei 19%.
Wenn ich aber diese 19% auf ein Produkt nicht zahlen muss, so SPARE ich rund 16% auf den Originalpreis - und genau das habe ich gesagt :-)
Ich verstehe nicht, was die Beschränkung auf 2000WP bewirken soll. Aus Versicherer Sicht nachvollziehbar, aber nicht aus Sicht des Gesetzgebers. Was übersehe ich?
Kann sein, dass es sich noch ändert, aber bei 800 Watt Balkonkraftwerk darf man wahrscheinlich nur 960 Watt PV Paneele betreiben!🤔
INFO VDE:Der Entwurf der VDE-Norm sieht gar eine strengere Beschränkung auf insgesamt 960 Watt Solarmodulleistung vor.
VDE ist doch nicht verpflichtend. Die werden mit Sicherheit nicht tausende bereits in gutem Glauben installierte BKWs als illegal erklären, wäre völlig neu.
Hier wird von 2000 Watt Modulleistung gesprochen. Ja habs auch gehört mit 960 Watt aber von der VDE hört man nichts mehr .
Zur Montage über 4m:
Die Bundesbaukommission hat nur klargestellt, dass BKWs keine Bauprodukte sind und deshalb dieser Regel nicht unterliegen.
Sie hat es nicht neu beschlossen!
Heißt die PV Module waren auch vorher schon keine Bauprodukte und die 4m Grenze wurde von irgendjemand herbeifabuliert.
Was ist, wenn ich eine 3Kwp anlage kaufe und den Strom nicht einspeise, sondern nur zum eAuto laden nutze?
So lange die Anlage nicht netzgekoppelt ist, kann man bauen was man möchte. Ansonsten muss Sie entsprechend angemeldet werden.
@@DerFachwerker kann man die Elektrik des Hauses nutzen ohne die Anlage mit dem Netz zu koppeln und den Strom einzuspeisen?
Nein, das Haus ist ja quasi immer netzgekoppelt. Dazu bräuchte man einen Trennschalter, mit dem das ganze Haus als "Insel" funktioniert...
Wie, Balkonkraftwerke dürfen nicht nur 2000 Wp haben, sondern die darf man auch nutzen, solang man 1200 W davon in einen Batteriespeicher steckt? Das wusste ich bisher nicht.
Um dies drucksen auch alle irgendwie rum.
@@enzolorenzo2589 Weil es Blödsinn ist, einen Batteriespeicher an ein BK zu hängen. Das merkt man spätestens, wenn man an die Kosten und den Nutzen denkt.
@@jurgenhill6962 Wenn man keine Ahnung hat….
Ich habe ein Anker Solix seit 2 Wochen in Betrieb. Bis jetzt bei ungünstigen Wetter 25€ gespart. Das bedeutet für mich in 4-5 Jahren ist es abbezahlt.
Mir nutzt die normale BKW gar nichts, Tagsüber bin ich nicht zu Hause und ich würde den erzeugten Strom verschenken. Die Batterie gleicht Verbrauchsspitzen (innerhalb 800W) aus und verlängert mir die Nutzung enorm.
Ohne Batterie hatte ich mir keine gekauft.
@@jurgenhill6962viel Meinung und keine Ahnung 😂 Du hast wirklich null Plan
@@capitanjack7507 Habe ich nicht? Ich habe seit 2012 11Kw/P auf dem Dach und 10Kw Speicher dazu. Ich bekomme auch noch Vergütung für sebstgenutzten Strom!
KEINEN PLAN ??? Keine Ahnung??? 12 Jahre erfahrung mit PV lassen mich über diesen Blödsinn mit BK nur müde lächeln.
Aus eigener Erfahrung - bei Regen zur Mittagszeit kommt bei idealer Ausrichtung (Süden + Modulneigung ca. 35-40°) etwa 1/20 der Nennleistung. Das heißt - komplett bedeckter grauer Himmel, "normaler" Regen (kein Wolkenbruch, aber auch kein Nieseln, keine hellen Abschnitte im Himmel).
Somit ergeben sich bei 2000W Modulen und 1/20 der Nennleistung etwa 100W.
Mein Vater hat eine ca "2100W"-Steckersolaranlage (= 4 bifaziale 430W-Module plus ca. 100W auf Rückseite) auf seinem Flachdach die auch bei Regen relativ konstant zwischen 11 und 15 Uhr ca. 200W bringt. Die Module sind im Halbkreis von S-O (für Morgensonne) bis S-W-Richtung aufgestellt, um den ganzen Tag abzudecken.Ich kann mich nicht erinnern, dort mal weniger als 150W Leistung gesehen zu haben.
@@michaelvanallen6400 Und was nützen ihm die 150W jetzt? Es ist wohl auch nicht die Rede von "Morgensonne" sondern von Regenwetter.
@@jurgenhill6962 ICH schrieb: "die auch bei Regen relativ konstant zwischen 11 und 15 Uhr ca. 200W bringt". Einfach 2 x lesen und dann langsam begreifen.
Thema Balkongerüst: Ich darf nicht montieren weil das Geländer angeblich nicht stabil genug ist. Es ist kpl erneuert worden, sieht aber aus wie ein besserer Jägerzaun. Ich glaube es entspricht nicht den Normen. Wo bekomme ich Informationen wie ein Geländer beschaffen sein muss?
ggf. beim kommunalen Bauamt anfragen
Dann mach mal eine Rechnung auf, wann und ob sich ein Akku rechnet.
Ich frage mich, warum der Betteri-Stecker auf einmal weg ist. Soll ich jetzt alle meine Wechselrichter wegwerfen? Ist ja schrecklich.
@derFachwerker
Hallo, meine frage, ich betreibe eine pv Anlage mit 7,5 kw/p. Wie muss ich in diesem fall das Balkonkraftwerk anmelden? Danke im vorraus Gruß René
@derfachwerker wo gibt es den diese verstellbaren Premiumhalter, auf der Yuma Seite finde ich diese leider nicht.
Wo sind da jetzt die News? Das ist doch seit Monaten so.
Als wohnungseigentümer interessiert es mich, wen man um Zustimmung fragen muss? WEG Beschluss?
Ja
du meinst bestimmt... *aus der dunklen Seite der Macht...in die hellen Seite der Macht... ^^* aber sonst ist dat Video gut zu gebrauchen... 🤔🤔🤔🤪🤪🤪👍👍👍 alle wichtigen Infos wurden genannt... lg andy...
In meinem Haus waren früher mal Nachtspeicheröfen. Der Zähler zählt deshalb tagsüber und nachts getrennt, damit der Nachtstrom günstiger abgerechnet werden kann. Die Avacon macht jetzt Stress und behauptet ein Balkonkraftwerk wäre an einem solchen Zähler nicht erlaubt. Weiß Jemand etwas dazu? Hat schon Jemand Erfahrung damit?
Stumpf gesagt: Nicht dein Problem, sonder das des Messstellenbetreibers. Du bist der Meldepflicht nachgekommen. Wenn die ein Problem sehen, müssen die halt Zähler tauschen.
Hallo, tolles Video, gute Aufklärung. Danke!
Es hat noch nie jemand über das Problem berichtet, Balkonsolar mit Elektronik Zähler. Bei uns ein itron EM214. Hoffe das ist die richtige Produktbezeichnung.
Hier habe ich das Problem, dass die einspeiseleistung nur auf einer Phase wirkt, wo das Balkonsolar drauf hängt. Verbrauch auf den anderen beiden Phasen werden nicht kompensiert.
Gibt es dafür eine Lösung?
Ja, ein anderer Zähler. Man sollte beim Versorger anrufen und fragen ob der Zähler saldierend ist. Nur saldierende Zähler funktionieren ähnlich wie Ferraris Zähler und zeigen eine gesamte Produktion oder Verbrauch an. Meine Stadtwerke haben mich versichert, dass die modernen Zähler alle saldierend sein sollten.
@@antonkupper3270 Danke für die Rückmeldung. Dieser Zähler ist auch saldierend, dennoch zeigt die Praxis, dass er es nicht kann, bzw scheinbar nur in eine Richtung.
Testbedingung war, Verbrauch 100w. Balkonsolar eingesteckt mit einer Produktion von über 300W. Am Zähler reduzierte sich der Verbrauch auf 20W. Als ich dann das Licht ausschaltete waren es 0W.
Wiederholung ohne Kühlschrank. Verbrauch 20W, Balkonsolar eingesteckt, 5min gewartet, Verbrauch weiterhin auf 20W.
Balkonsolar auf eine andere Phase eingesteckt, 0W am Zähler.
Um das Balkonsolar dann effektiv nutzen zu können, müsste ich also alles auf eine Phase hängen. Ärgerlich ist natürlich, dass der Hauptverbraucher E-Herd dann nur zu 1/3 kompensiert werden kann.
Und das ist eigentlich der Hauptnutzen zur Mittagszeit bei Sonne.
Daher wichtig das Thema zu besprechen. Denn wenn jemand sich ein Balkonsolar holt, e-Zähler hat, der auf der Verbrauchseite nicht addiert und dann das Solar nur mit der Zimmerbeleuchtung zusammen auf einer Phase hängt, da wird sich so ein Balkonsolar nie amortisiert. Nur der Netzbereiber freut sich.
Und daher die Frage ob es eine Möglichkeit gibt trotzdem auf der verbraucherseite über alle drei Phasen zu kompensieren?
Es muss irgendwie gehen, der alte Zähler konnte das auch.
Das Problem ist und bleibt, dass man zum Zeitpunkt der Einspeisung der Strom auch verbraucht werden muss, sonst verschenke ich den Strom an den Stromlieferanten. Solange dies nicht behoben wird, ist das ganze extrem halbherzig. Ja, man kann für teuer Geld einen Energiespeicher bauen. Aber ich muss dadurch den Strom mehrfach umrichten, wo bei meinen 800 Watt - wenn überhaupt - die Hälfte übrrbleibt. Damit decke ich höchstens die Grundlast meiner Wohnung ab.
Zudem sind Balkonkraftwerke bei Altbauten ein Problem. Viele Altbauten haben völlig veraltete Installationen und sind so schon ein Pulverfass. Wenn ich dann ein Balkonkraftwerk installiere, wer garantiert mir, dass ich nicht meine Bude damit abfackele?
Leider fehlt mir das rechtliche Zusammenspiel mit einer bereits bestehenden eigenverbrauchs Anlage.
Kann ich trotzdem einfach so ein BK anmelden?
Das würde mich auch interessieren!
Ja das geht, man bekommt dann nur keine Einspeisevergütung für den BKW Anteil der Anlage. Hier zählt dann die Modulleistung, beispielsweise 8kwp PV plus maximale 2kwp BKW und du bekommst nur noch 80% deiner Einspeisung vergütet. Das große Problem ist aber, das die 2kwp trotzdem ja nur 800VA Wechselrichterleistung haben dürfen. Wenn man also nicht die gesamten 8kwp schon selbst verbrauchen kann, macht man mit dem BKW eher minus. Entsprechend das BKW nicht auf 800VA Drosseln und vom Elektriker anmelden lassen. Dann bekommt man wenigstens die Einspeisevergütung und macht nicht noch minus.
@@kevinschichtel1186 danke, ja genau sowas hatte ich befürchtet...
@@kevinschichtel1186 Problem ist, dass der Zähler vom BKW nix mitbekommt. Und je nach Ausrichtung von normaler Anlage und BKW kann man nicht einfach grob rechnen und die Modulleistung abziehen.
@@Bettina4257Deswegen wird auch nichts gezählt. Die Vergütung wird einfach gemittelt. Soll heißen deine Vergütung pro kwh verringert sich anteilig.
P.S.
Wer den zeitlichen Mehraufwand nicht scheut, und nicht das vereinfachte Anmeldeverfahren zwingend haben muss, mit 800 WATT EINSPEIST, bekommt im übrigen die nicht selbst verbrauchte Einspeisung vergütet. Sind paar Cent nur je KW/h, jedoch besser, als bei dem vereinfachten Verfahren, den nicht selbst verbrauchten Strom, der Energiemafia zu schenken😎🤗😅
Habe in der ersten Sekunde schon gedacht, Moment das Modul ist nicht zugelassen. Über 2qm Fläche. Aber Werbung erlaubt anscheinend alles. Es ist davon auszugehen das die meisten Bundesländer dieses oder nächstes Jahr auf 3qm gehen, aber momentan ist dieses beworbene Modul „illegal“ den link zu seiner Behauptung mit den über 2qm hätte ich gerne mal
Hier bitte:
www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/aktualisiert-welche-bauaufsichtlichen-bestimmungen-gelten-fuer-photovoltaik-module-pv-module
Schaust du recht weit unten: Sonderfall Balkonkraftwerke
12:52 Du meinst wohl 19% Mwst. Meines Wissens muss man den Netzbetreiber gar nicht mehr informieren MASTD Register reicht völlig? Vllt. liege ich da auch falsch.
Natürlich liegt der Steuersatz bei 19%.
Wenn ich aber diese 19% auf ein Produkt nicht zahlen muss, so SPARE ich rund 16% auf den Originalpreis - und genau das habe ich gesagt :-)
@@DerFachwerker Danke für die Aufklärung, aber verstehen tue ich es immer noch nicht. Wenn ich ein PV Modul nehme das kostet 80€ dividiere den Preis durch 1,19 dann komme ich auf 67,22€ netto. Also Gegenrechnung 67,22€ plus 19% komme ich gerundet auf 80€. Woher ziehst Du Deine 16% nix verstehen 🤣😂 vllt. bin ich auch nur zu hohl?
Rechne deine 80,- EUR , ziehe 67,22 Netto ab... das Ergebnis sind dann 16% von 80,- EUR
@@DerFachwerker Tatsächlich Du Fuchs, aber um genau zu sein sind es 15,975% 🤣😂 Danke für die kostenlose Nachhilfe
Welcher doppelwumms??
@derfachwerker
Ich habe mein Netzbetreiber informieren wollen aber:
1. Hat er verlangt eine andere Einspeisesteckdose zu verwenden.
2. Wollte er ein Zähler einbauen der in beide Richtungen zählt. Der würde mich dann gebühren von ich glaube so 25€ im Jahr kosten. Ich habe aber schon ein digitalen Zähler
Was kann ich jetzt machen? Wenn ich ihm das melde muss ich gebühren zahlen
Die können viel verlangen aber bestimmt nicht, was für eine Steckdose du verwendest. Wenn dem wirklich so ist, dann kannst du die bei der Behörde anzeigen. Des weiteren schaue dir das Video nochmal in Gänze an, da wird genau gesagt, was dein Netzbetreiber darf und nicht.
@@acerreteq703 Ja schon klar. Aber wenn der Netzbetreiber mir dann ein anderen zähler einbaut und gebühren dafür verlangt. Das ist doch misst. Wenn ich dann klage was habe ich dann davon? Kostet doch alles so viel Geld das sich das alles nicht lohnt
@@jackeparkmann Analoge Stromzähler kosten im Jahr circa acht bis 13 Euro, moderne - sprich digitale oder smarte - Stromzähler bis zu 20 Euro. Wegen 7 Euro wollen Sie klagen?
@@acerreteq703 momentan zahle ich garnichts dafür. Und wenn sie damit kein Problem haben einfach ohne Grund mehr Geld zu bezahlen dann können sie mir ja was überweisen. 😀
Danke für Infos. Kann ich mit y- Kabel soviel Module an den Anker Speicher anschließen?
Danke, ob Du meine Frage beantwortest.
Gruß
Ahrens
Nein auf keinen Fall!!
maximal 60V kann ein MPPT Tracker. Das bedeutet du kannst nur ein einziges Marktübliches Modul anschließen. Ein Solarmodul hat ca. 50 bis 55V Spannung.
40 Jahre Garantie bei Yuma? Als ob es die Firma in 5 Jahren noch gibt... Bye Bye Garantie, denn ich sehe nicht, dass Yuma rückversichert ist (z. B. Hannover o. Münchner Rück)
Wie kann man sowas sehen?
Das habe ich auch schon gefragt sind offenbar gelabelte Module für mich totale Verarsche wenn selbst namhafte Hersteller meistens maximal 25/30 Jahre geben
@@hiob6568es gibt quasi keine nicht chinesischen Module. Alles was hier in der Werbung gezeigt wird ist umgelabelt. Meyer Burger etc. Doppelter Preis und insolvent. Und in diesem Fall sogar auf den meisten Dächern nicht erlaubt. Wir dürfen nur bis 2qm pro Modul. Schätzungsweise 2025 werden die 3qm im Gesetzestext stehen. Sprich: alles über 455W ist momentan nicht erlaubt
Macht ein BKW zusätzlich zu einer vorhandenen Solaranlage Sinn?
Kurz gesagt nein.
Ich finde schon. Man kann dann vielleicht noch eine paar zusätzliche Watt ohne Elektriker „aufsatteln“ oder geht das jetzt nicht mehr. Steige langsam nicht mehr durch. Laufende Änderungen.
Watt ist die Einheit der elektrischen Leistung p. Sie berechnet sich als Produkt der elektrischen Spannung U und der Stromstärke I. Also ist [p]=[U]*[I], also ist Watt=Volt*Ampere., ergo ist es scheißegal, ob ihr Watt oder Voltampere sagt. 😄
Nein, ist nicht egal Schaust du z.B. hier: de.wikipedia.org/wiki/Scheinleistung
@@DerFachwerker warum lernt man dann im Physikunterricht keine Scheinleistung, sondern "nur" die Leistung als Produkt aus Volt und Ampere kennen und bezeichnet das als Äquivalent zu Watt? (Wenn es um Elektrizität geht. Arbeit pro Zeit wäre ja die mechanische Definition der Leistung. Wie die beiden zusammenhängen, ist noch ein Rätsel.)
Ich finde es jedoch bedenklich, wenn den Schülern Informationen vorenthalten werden, wobei ich mich auch Frage, warum wir mit Scheinleistungen rechnen, wenn es mehr als Nomenklatur sein soll. Das geht gerade in eine andere Richtung und droht, sich einer finalen Lösung zu entziehen 😄 Ich bedanke mich für die Aufklärung (😅) und stelle ein wenig Äquilibrium in meinem Kopf her.
Studiere einfach Elektrotechnik - dann lernst du so etwas....
@@DerFachwerker oder ich frage jemanden, der sich damit auskennt, falls ich das mal für ein Buch brauche 😄 Dafür ist dann ein mehrjähriges Studium etwas überrissen. Zuerst reicht es, dass ich jetzt Bescheid weiß, dass es da anscheinend einen Unterschied gibt, den aber vorerst, kann und wird sich wohl noch ändern, schiebe ich das auf eine Unsauberkeit der Theorie, die an der Praxis scheitert.
Deshalb ist Empirismus so interessant! Die Lehre, dass alles Wissen (Theorie) auf Erfahrung (Praxis) beruht.
Z. B. Ist da Strom drin? 😂😅
Vielen Dank. Darf man Module auf ein Garagewand (flach) montieren wenn die Garage direkt auf die Grundstückgrenze steht? Neben die Garage ist ein Feld.
Ja
wenn es nach dem katasteramt geht, dann hängt das 3cm dicke modul plus befestigung auf fremdem grundstück.
also pauschal JA würde ich nicht sagen !!!
wenn die garage genau an der grenze gebaut ist und der grundbesitzer der wiese sich über das modul beschwert, muss es demontiert werden.
Kann sein, daß das Glas nicht direkt an der Grundstücksgrenze montiert werden darf, sondern nur mit 30-50cm Abstand. Vielleicht gilt es auch nur wenn ein Weg an der Grenze ist.
Ubd die Solarzaunindustrie so: Hold my Beer
btw. Glas an Grundstücksgrenze? Noch nie ein Fenster am Haus gehabt?
@@Bogomil76 die solarzaunindustrie sagt ja auch nicht, das man das ding mittig auf der grenze setzen darf.
die verkaufen es nur. ob du das ding auf deinem grundstück installierst, oder dem nachbarn ins fenster wirfst, is dem verkaufer und hersteller doch völlig wumpe 🤣🤣🤣
nur weil man etwas verkaufen darf, heisst es auch noch lange nicht, das man es besitzen/benutzen darf.... gleiches thema.
Stimmt so nicht habe keine Batterie und habe 2 Platten südseite und 2 Westseite somit hab ich länger über den Tag Strom und die Platten kosten ja fast nichts mehr
Was ist e eigentlich bei einem Zählerwechsel wegen BK, der einen neuen Zählerschrank erforderlich macht?
Muss das den dann der Hausbesitzer finanzieren? Wahrscheinlich.
Was ist denn bei Mietern, die ein BK und einen Ferrariszähler haben.
Das haben sie auch brav anmeldet und der Versorger rückt dann irgendwann an,
um einen modernen Zähler zu installieren. Das geht aber in dem uralten Zählerschrank gar nicht so ohne weiteres.
Wer trägt die Kosten für einen neuen Zählerschrank? Der Vermieter, der das BK jetzt neuerdings nicht mehr verbieten kann?
Der Mieter? Eigentlich ist der ja nicht für veraltete Zählerinfrastruktur verantwortlich.
Der Versorger wohl kaum, denke ich. Im besten läuft das erst mal so weiter.
Das kann ja auch richtig ins Geld gehen, wenn die Hauptverteilung nebenan auch neu gemacht werden muss, weil Änderungen bedingen,
dass alles auf den neusten Stand (Fis etc. etc.) gebracht werden muss.
Weis das einer Genaueres?
Daran bin ich auch sehr interessiert!
Jeder Zähler kann ohne weiteres gegen einen neuen Zähler getauscht werden. Ausnahme sind die alten Blechtafeln, die müssen bei fast jeder Änderung (z.B.v
Fi-Schalter) ersetzt werden.
@@aloismaier2157Bei stoffumantelten Leitungen gibt's auch Stress.
als vermieter wäre ein probates mittel, entweder die miete über einen begrenzten zeitraum zu erhöhen oder sonderkosten für sonst nicht nötig gewordenen umbau zu berechnen, damit der mieter als nutzniesser dieser anlage auch für die kosten aufkommt.
wenn es mehrere mieter gibt, die so etwas installieren können und wollen, wäre eine aufteilung der kosten über die betreffenden mietparteien sinnvoll.
natürlich ist da streit vorprogrammiert, wenn anfangs nur 1-2 mieter sich daran beteiligen und andere dann 1 jahr nach umbau der verteilung ebenfalls ein BKW installieren.
folglich müsste man dann eine anteilsberechnung durchführen.
kein vermieter, der noch bei verstand ist, wird eine normalerweise unnötige sanierung der elektroanlage den mietern schenken.
da geht schnell mal ein mittlerer 4-stelliger betrag durch. das wird auf jeden fall umgelegt. ähnlich einer badsanierung o.Ä.
Der Freistaat Sachsen fördert Balkonkraftwerke für Mieter mit min. 300WP Leistung mit pauschal 300€ über die SAB.
Zu Förderung der Balkon-Anlage wird es so in Essen gehandhabt,dass Du zuerst dich anmelden muss (ich möchte mir eine Balkon-Anlage kaufen)und dann darfst Du sie erst bestellen.Ich habe es umgekehrt gemacht und bekomme nichts.Wer soll das wissen ?
Wie verhält es sich wenn ich ein BKW, bei vorhandener PV Anlage, betreiben möchte. Die Anlage besitze ich leider schon länger als 12 Monate. Kann es mir passieren dass ich auf die gesamte Einspeisevergütung verzichten muss?
@derfachwerker
Kaufen, Anschließen und Klappe halten. Meinst du es gibt ne PV Polizei?! 😂
Eine Liste von deutschen Fördergeldern, die indirekt keine Förderungen von Industrie und Handwerk sind und wirklich direkt beim Bürger landen wäre wohl ziemlich kurz...
ja, natürlich, du hast fast verstanden, was eine Förderung ist :p
Ja, so lohnt sich das doch, 800W-Wechselrichter in kombination mit 4 Modulen. Ich habe nämlich nur 2 mit 440 und komme so gut wie nie an die 800 ran. :/ aber wie bekomme ich nun noch 2 Module an meinen Yuma Wechselrichter? der hat ja nur 2 Anschlüsse... :/ muss ich nun alles neu kaufen? Hat jemand interesse an einem 1,5 Jahre alten Yuma Balkonkraftwerk 800W-Wechselrichter und 2x 440WP ? :)
Wahnsinn wieviel sich in 1 Jahr verändern kann. Hätte ich mal 1 Jahr gewartet.
In Welzheim bei Stuttgart gibts 0€ Förderung
Danke! Wie viele BK darf man im Privathaushalt haben ? Danke!
1 je Wohneinheit.
Ein Balkonkraftwerk pro Zähler.
Jede Person im Haushalt kann ein eigenenes BK anmelden. Nur mal informieren. Auf mich läuft eine 11Kw/p PV Anlage. Mein Frau kann deshalb problemlos ihre BK auf sich anmelden.
Mit einem Zwischenzähler ermittelt sie ihren Anteil an der Stromerzeugung und rechnet mit dem EVU extra ab.
@@jurgenhill6962 Sicher? Dann kannst du mir sicher eine Quelle nennen damit ich nicht so lange suchen muß.
Das hört sich sehr sinnvoll an! Danke! @@martindienert9603
16%??...wir sind schon lange bei 19%...--- Wo beantrage ich Förderung für Balkonkraftwerk?
Es ist wichtig, dass du dich über die spezifischen Förderbedingungen in deiner Kommune oder deinem Bundesland informierst. In Nordrhein-Westfalen kannst du beispielsweise bis zu 600 Euro für Balkonkraftwerke als Zuschuss beantragen. In Hessen gibt es eine Förderung von 50 Cent pro Watt für Balkonkraftwerke.16.08.2024
Prozentrechnung... 19% MwSt runter = 16% Einsparung...
Wat? Watt Volt Ihr denn? 🤔