Also nun mal Klartext: für Mofas/Mofaroller bis 25Km/h gelten die gleichen Anhängervorschriften wie für Fahrräder,was auch nicht stimmt ist dass die Anhängerkupplung eine ABE oder Zulassung haben muss.Aber die AHK sollte stabil sein(nicht wie bei Werner den Hänger mit nem Draht ans Mofa geknotet) wer noch die Mopedkupplung von Hebie kennt M1 hieß die,die gibt es immernoch zu kaufen nur heißt die jetzt Hebie F3 ist aber die gleiche nur ohne eingestanzte Nummer. Zum Anhänger: Dieser sollte natürlich auch ein stabiler Anhänger sein Mein Tipp wenn es ein neuer sein soll Google suche: Fetra Handwagen mit Fahrradkupplung Roland Fahrradanhänger wenn es ein gebrauchter sein kann: Ebay Kleinanzeigen Suchbegriff: Mopedanhänger oder DDR Simsonanhänger so einen 50€ Flatteranhänger von Real oder Obi könnt ihr hinter dem Mofa vergessen
Hi und danke für den Kommentar und ich habe einen Roland Jumbo ,aber dazu gibt es demnächst auch ein Video. In dem dem video wird es aber nicht nur speziell um Anhänger gehen sonder um Mofa und mofaroller
Gibt es eine Quelle dass die AHK keine Zulassung braucht? Also quasi ABE. Ich finde nur das, und so sieht es wohl auch der TÜV, DEKRA etc.. Man bekommt wohl von denen eine Abnahme, und die Polizei wird sie wohl verlangen. Ich will da auf Nummer sicher gehen. Ich will auch nicht auf Aktivismus verzichten, der evtl. auch polizeikritisch ist ;-D . Ich hatte früher aber auch mal irgendwo gelesen die M1 würde zusammen mit der Montageskizze zum Vorzeigen reichen. Aber wenn man dann keine Ciao oder ähnliches mit dem massiveren Gepäckträger, sondern ein Fahrrad wie eine Saxonette hat, würde das evtl. bemängelt. Mein ungebremster Fahrradanhänger ist stabil, wiegt aber leer auch schon 38Kg.
Hi also die Regeln für nen 45 roller sind anders man muss die Anhängerkupplung eintragen und das kann sich als schwierig erweisen da in den Papiren stehen muss was für eine Stützlast der Gepäckträger ,aber das steht wohl eher selten drinn . Die Anhängerkupplung muss auch zugelassen sein . Das ist das was ich weis darüber . Es gibt aber einen Niederländischen Händler der eingetragene Kupplungen für gewisse roller verkauft aber leider habe ich die Adresse nicht mehr .
@@holgerswunderland14 Die Fahrräder nennt man wohl "Leichtmofas". Ich weiß jetzt nicht wo genau die rechtlichen Unterschiede liegen, aber man muss auf der Saxonette etc. keinen Helm tragen. Obwohl man auch 25 fährt. Wie auch bei Pedelecs.
Zuerst mal die Sache mit dem ungebremsten vs. gebremsten Gewicht. Gibt es dafür irgendeine echte Gesetzesquelle? Ich las dass das ein TÜV-Mitarbeiter in die Welt gesetzt habe, der privat eine Bremse entwickelt hat... Mein Fahrradanhänger hat schon ca. 38Kg und ist ungebremst. Ich weiß nur von einer Stelle (müsste ich suchen) zu motorisierten Zweirädern im allgemeinen, nachdem sich das Gewicht vom Gewicht das Fahrzeug herleitet. Also bei einem auf 25kmh gedrosselten Normalen Roller 90-100Kg. Und dann waren es evtl. so 170-200Kg in meiner Erinnerung. Die Hebie heißt "M1". Die F3 soll identisch sein, aber hat keine ABE. "F" wie Fahrrad, "M" wie "Motor". Die scharfen Kanten und Ecken des Blech unter der AHK hat der TÜV nicht bemängelt? Am Auto war es ein Verweigerungsgrund, weil aus dem Rückspiegelgehäuse ein kleines Stück am Rand fehlte. Verletzungsgefahr NULL, aber das musste gemacht werden. Also Knet-Kleber geschwärzt, rein, und mit Permanentmarker noch mal drüber. Gibt es eigentlich irgendwelche rechtlichen Unterschiede zu Anhängern am Mofa vs. Leichtmofa (Fahrräder mit Hilfsmotor wie die Saxonette/Spartamed)? Was mich an denen reizt, ist der Verbrauch von 1l/100km (natürlich ohne Anhänger, und Normalgewicht des Fahrer). Keine Ahnung was die sparsamsten Mofas brauchen. Bei Rollern aktuell theoretisch ~1,75l/100km bei den neueren Kisbee 4T mit indirektem Einspritzer. Die davor ohne Einspritzer evtl. 2,1l/100km, obwohl ich selbst eher 2,9l/100km maß (auf Strecke, also mit den Bestwerten vergleichbar). Bei einer DiBlasi R7 angeblich 1,47l/100km auf der Landstraße. Aber die fährt Spitze "35-50kmh", und das scheint zu schnell für einen Anhänger.
Hi und zu allem der reihe nach . zu 1. Ungebremst bis 40kg Gesamtmasse, gebremst 80 kg Gesamtmasse laut Nr. 187 $ 67 StVZO Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern Diese Regelen gelten auch für Fahrräder mit Hilfsmotor sogenannte Mofas oder Mofaroller also bis 25 kmh ,aber nicht für e.tretroller. Zu 2. Tüv ist nicht möglich und auch nicht nötig und scharfekanten sollten immer weg . Zu 3. Mit den anhängerkupplungen da kenn ich nur die Hebie f3 und f1 und die ich am Kymco habe ist die f3 und ich bin damit zum Tüv gefahren und die haben null ahnung davon , bin selber auch schon ein paarmal von der Polizei angehalten worden und die haben nie nach der Kupplung gescvhaut immer nur ob ich einen Anhänger ziehen darf und nach der Grösse des anhängers. Zu dem Verbrauch kann ich leider nicht viel sagen da mein Roller zwischen 2,5 l und 4 l braucht jenachdem ob ich in der stadt fahre oder lange strecken ohne viel anzuhalten . bei überlandfahrten halt weniger. Und noch eins du kannst auch mit nem 45er Roller nen Anhänger ziehen aber es muss alles beim eingtragen werden ist aber sehr schwer geht nur bei bestimmten Roller aus Italien und bei ein paar Franzosen aber davon habe ich nicht viel ahnung noch nicht bin aber gerade drann da ich einen neue Videoreihe vorbereite wo ich das gerne zeigen und was dazu erzähle. Mfg Holger
@@holgerswunderland14 Das Problem ist, "Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern" bezieht sich auf Fahrräder. Auch wenn Mofas wie Fahrräder Anhänger ziehen dürfen, könnte es beim Mofa und Leichtmofa weitere einschränkende Regeln geben. Generell bei Fahrzeugen die eine ABE-Pflicht und Versicherungspflicht haben. Da kann man ja generell seine ABE verlieren, wenn man unzulässige Dinge anbaut. Beim Fahrrad nicht. Und auch sonst wirkt so ein "Merkblatt" eher wie die Meinung eines Ingenieur (der ja da drin steht), was der für richtig und nötig hält. Abgesehen von einigen "sollte" oder dass man einen Wimpel an einer Fiberglas-Stange haben "sollte", steht da auch drin: "Jeder Anhänger muss mit einem dauerhaften Typenschild an gut sichtbarer Stelle gekennzeichnet sein, das mindestens folgende Angaben enthält: Name und Anschrift des Herstellers, seines Beauftragten oder des Händlers, Typ, Rahmennummer einschliesslich Baujahr, Bestätigung der Übereinstimmung des Anhängers mit den Vorschriften der StVZO, Leer- und Gesamtmasse (-gewicht), bei Anhängern für den Personentransport, max. Körpersitzhöhe von zu befördernden Kindern / Personen. Auch auf dem Typenschild oder einem separaten Schild sind Bedienungs- und Sicherheitshinweise anzubringen (z. B. Hinweis auf Herstelleraussage nach 1.1, Hinweise auf mögliche Gefahren durch nachträgliche Anbauten und Veränderungen - insbesondere an der Anhängerkupplung -, Empfehlung zur Sitzposition, zum Anlegen der Gurte und zum Tragen von Schutzhelmen, Hinweis auf verändertes Fahr- und Bremsverhalten). " Er meint also, dass man nur Anhänger von gewerblichen Herstellern mit Typenschild etc. ziehen darf. Oder auch: "1.1 Herstelleraussage in der Betriebsanleitung des Fahrrades, z. B. „Dieses Fahrrad ist geeignet zum Ziehen eines ungebremsten Anhängers mit einer maximalen Gesamtmasse von 40 kg bzw. eines gebremsten Anhängers von maximal 80 kg. Für die Personenbeförderung muss die Verbindung des Anhängers zum Fahrrad am Hinterbau in Höhe der Achse oder an der Achse selbst erfolgen." Wenn das Fahrrad oder Mofa... keine Angabe hat, dürfte man gar keinen Anhänger ziehen. Dass die 40/80Kg aber im Schein des Fahrzeug-Hersteller stehen sollte, bedeutet wohl dass sie in keinen Gesetz stehen. Ein "Merkblatt" ZU einem Gesetz ist ja nicht das Gesetz selbst. Und im Merkblatt wird scheinbar auf eine nötige "Prüfprozedur" hingewiesen. Also Abnahme bei TÜV etc.. Wie gesagt, TÜV/DEKRA etc. lese ich überall, und wird wohl auch von diesen als möglich und nötig bestätigt. Carinona im Mofapower schrieb mal: "der anhänger ist zulassungsfrei..zumindest was das so wenn er bestimmte maße einhält. Aber die anhängerkupplung muss eingetragen werden, da sie eine bauartänderung ist. so wars mal und wird wohl immer noch so sein.. früher gabs die Zulassung ab werk, ABE für die Hebie M1" Und das ist die überwiegende Antwort. Wenn da bei TÜV etc. keine bösartige Absicht (zu behaupten es brauche eine Abnahme, obwohl sie wüssten dass es nicht so ist) besteht, würde es nur noch mehr zeigen dass die Meinungen bis Auslegungen da noch weit auseinander gehen wie es nun eigentlich ist. Evtl. hätten auch Juristen da Zweifel. Zumindest "nicht möglich" wird aber durch die widerlegt, die es sich haben beim TÜV abnehmen lassen. Nur weil man persönlich nie Probleme mit der Polizei hatte, bedeutet dass ja nicht dass die nicht dennoch weile machen könnten, wenn sie es drauf anlegen. Also sich nicht nur vor Ort damit befassen, sondern auch in der Wache recherchieren, den zuständigen Justiziar der Polizei recherchieren lassen etc.. Weil sie z.B. einem Dissidenten einfach schaden wollen. Was dann aber im Nachhinein den Vorteil einer Art kostenlosen Rechtsgutachten durch die Polizei hätte ;-) . Wichtig ist dass auch wenn die Polizei etwas beanstanden will, sie nichts finden können. Das als Testszenario, das auch wirklich alles OK ist. Auch dann, wenn ich fett auf der Seite Dr. Brosa zitieren würde, "Die Polizei ist ein Sammelbecken für Aso***** und Kriminelle", und darunter auf die Amnesty-International-Webseite AmnestyPolizei verweise. Was die scharfen Kanten angeht, bezog ich mich auf das Lochblech hinten auf dem Gepäckträger im Video 🙂. Ja, beim TÜV hatte ich auch mal angefragt. Ich glaube die meinten nur, ich soll denen das Fahrzeug mal zeigen. Ich will es aber VORHER wissen. Und gerade bei einem Fahrrad hinten auf dem Gepäckträger wird dieser nur durch die dünnen Stäbe gehalten. Vs. den Blechprofilen eines Mofa oder dem massiven Gepäckträger eines gedrosselten 100Kg schweren Roller. Es kann doch nicht sein, dass es da keine Experten gibt, die es absolut verbindlich beantworten können. Da sollte es eine Stelle geben, wo man solche Fragen beantwortet bekommen MUSS, und sich dann auch auf die Antwort berufen kann.
@@holgerswunderland14 eigentlich alle. Da ich mitm Roller oft unterwegs bin. Kann ich mir mal generell einen vorstellen. Die Frage ist zu durchdenken. Für was brauche ich den?? Für den Wald würde ich den kleinen nehmen. Da ich den besser vielleicht noch schieben könnte. Für Grillfete mit Kasten Bier ehr den großen. LG
Für 50er gibt es keine Möglichkeit mehr rechtlich korrekt einen Anhänger zu ziehen - Ausnahme Simson und auch da nur die Anhänger, die eine 'Fahrgestellnummer' haben. Auch ist hierbei zu erwähnen, dass in den Papieren der Simson steht, dass man mit Hänger max. nur 40km/h statt der 60 fahren darf. Auch eine ABE der Anhängerkupplung ist uninteressant, da sie ja gar nicht sicherstellt, dass ich bei der Montage die ABE des Fahrzeugs nicht beeinflusse. Und wo sich die Geister der Beamten bei Kontrollen noch scheiden ist, ob ein Roller überhaupt ein Mofa ist. Motorisiertes Fahrrad trifft ja gar nicht mehr zu. Und hier ist man in einem Bereich, der gar nicht klar zu beantworten ist. Daher finde ich es ganz toll, dass du zu Anfang gleich darauf hinweist, dass du das nur nach bestem Wissen und Gewissen sagst. Was zum alten Mofa und der Ähnichheit zum Fahrrad: Form, Gepäckträger, nur eine Person zugelassen und - interessant - bei beiden keine Hupe zugelassen. 50er darf eine Hupe haben, aber einen Roller habe ich selbst in 25km/h-Ausführung noch nicht mit Klingel gesehen. Und da wäre mal interessant, was beim 25er Roller in der Betriebserlaubnis steht. Ich könnte mir vorstellen "Kleinkraftrad bis 25 km/h". Beim klassischen Mofa steht jedenfalls "Fahrrad mit Hilfsmotor". Und auch hier findet man bezüglich Fahrrad- und Mofa-Anhängerkupplung etwas. www.bussgeldkataloge.de/mofa-mit-anhaenger/ Die Kupplung muss am Mofa so angebracht werden, wie am Fahrrad. Das ist in der Regel an der Schraube von der Sattelstütze oder an der Seite, Schwinge, wie bei modernen Anhängern. Sehr schwieriges Thema.
Ich habe inzwischen neue erkentnisse erlangt es gibt eine eine Eu regelung dazu und die sagt das man eine 50 mm Kupplung (Kugelkopfkupplung wie am Auto) anbringen kann , ich muss nur rausfinden wie man sie am Roller befestigt und was der Tüv macht , dann wäre noch das Problem mit dem Anhänger selber ,aber da bin ich schon drann . Ich habe auch einen Schop gefunden der solche anhänger kupplungen verkauft für ein paar roller modelle aber leider nur ein paar gängige. www.tourmaster.nl/de/c-400081/kugelkupplungen-und-zubehore-
@@oberst_krass Ich finde den Paragrafen nicht mehr aber da stand was mit 50 mm kupplung aber es soll wohl gegen deutsches recht verstoßen , aber ich steige selber nicht ganz durch . Ich wurde aber schon ein paar mal angehalten von der Polizei und die haben immer nur nach beleuchtung und Maßen geschaut
@@holgerswunderland14 Ja, die meisten Polizisten sind da recht locker, aber ich las mal von einem Fall, der nachweisen sollte, welche Anhängelast das Mofa hat (Roller). Was daraus wurde, weiß ich leider nicht.
Die Simson S53M (Also Mofa Version) war damals die erste ausnahme die sowohl keinen gepäckträger hat wie Pedale und keine Klingel sondern eine Hupe + Blinker , eigl ist es ja auch nur ein vom werk aus gedrosseltes Moped mit 3 gang fußschaltung ! Steht sogar in der Betriebserlaubnis bezüglich der Ausnahmen , danach gabs mein ich paar normale Mofas die auch dank Automatik Getriebe auf Pedale verzichtet haben (war einfach nicht mehr nötig zu strampeln dank kurzem Getriebe) dann kamen die Roller und ich denke das ist alles so ein bissle verwaschen , "eigl" ist ein Roller mit Vario kein MOFA genauso wie die S53M kein Mofa ist !
4 ปีที่แล้ว
Thumbs up my friend keep the video good, we'll see you next time💪☮👍
So viele kommentare hier die nicht stimmen 😅 leute es ist so zu sagen fast unmöglich geworden ein hänger am roller zu machen. Selbst diese hänger hier im video sind unzulässig das beginnt schon der aufnahmekupplung die schon zig jahre nicht mehr erlaubt ist. Wenn dann nur noch 50mm kugelköpfe aber keine 25mm mehr. Dazu ist bremslich, blinker usw seit einigen jahren plicht auch wenn der hänger die rollerlampen nicht verdeckt. Aber das wichtigste ist immer noch der eintrag in die rollerpapiere ohne den eintrag erlöscht die betriebserlaubniss von euren roller sobald der hänger damit verbunden ist. Ohne Tüv/DEKRA EINTRAG für euren hänger dürft ihr nicht fahren. Wer es macht, macht sich strafbar und das kann sehr sehr teuer werden bis hin zur mpu die euch erwarten kann.
Moin halt stop das was du erzählst ist so nicht richtig . In meinen Videos rede ich von Mofaroller und die dürfen nur 25 Kmh fahren. Das heisst Fahrrad mit Hilfsmotor , da gelten die angaben für Anhänger wie bei Fahrrädern. Bei großeren Rollern da stimmt das schon bis auf die Kupplung . Bei der Kupplung gibt es lösungen die an die Radnabe machen kann und da gibt einen spezielle Weber kupplung z.b. . Ich werde demnächst auch noch mal ein Video dazu machen aber das dauert da ich immer noch keinen großen roller habe der nen Anhänger hat.
@@holgerswunderland14 bei dem, was zur Zeit mit den "Fahrradanhängern alles los ist, wird das wohl früher. oder später kommen, auch die neuen EU Regelungen sehen nicht so gut aus
@@norbertkrieger4004 die neuen regeln kenn ich noch nicht habe danach gesucht aber bisher nicht viel gefunden , nur das was schon gültig ist . Das man eine 50mm Kugelkopfkupplung benutzen soll aber die sind für auto und nicht für roller geeignet
@@holgerswunderland14 wichtig ist, dass die Kupplungen eine EU Nummer haben, man findet immer nur Bruchstücke von dem was erlaubt ist, und was nicht.... so wie der Wiederspruch im StVO.... nachdem es erlaubt ist, an einer Mofa einen Anhänger zu führen, wenn man sich weiter damit befasst, heißt es, dass man auf die Betriebserlaubnis achten soll, wieviel Anhängelast erlaubt ist... was wiederum aussagt, man kann an Mofas keine Anhänger mitführen, da ich bis jetzt noch keine Betriebserlaubnis gesehen habe, wo die Anhängelast aufgeführt ist, allerdings gibt es noch die Aussage, dass man am Mofa einen 40kg ungebremsten oder einen 80kg gebremsten mitführen darf,... es wird langsam Zeit klare Gesetze dafür zu machen. Weiter heißt es, dass für Mofas die selben Regeln wie für Fahrradanhänger, leider gibt es da keine wirkliche Regelung. Im Grunde ist es ein Rätzel raten, was erlaubt ist und was nicht... Im Moment werden sogar Schubanhänger für Fahrräder gebaut, Anhänger die bis zu 200 kg beladen werden können und noch mehr, ich finde 80kg gebremst schon recht viel, mehr sollten diese Teile auf keinen Fall beladen wiegen. da das Gewicht weder mit einem Mofa, noch mit einem Fahrrad zu kontrollieren ist
@@holgerswunderland14 50mm hätte ich von ATU ein paar da, als die von ich glaube 18 Euro auf 2 Euro reduziert wurden. Da dachte ich noch, ich darf auch einen PKW-Anhänger ziehen. Weil Anhänger hinter Fahrrädern das Maximalmaß von 2,55m Breite, 4m Höhe und (mit Fahrzeug) 12m Länge haben dürfen. Aber beim Mofa scheinbar schon nicht mehr. Dort die 1m Breite.
Danke fürs feedback und ja man ist fast am verzweifeln , aber bin da gerade an den eu vorschriften drann und vielleicht kann dann ein neues video zu machen
@@holgerswunderland14 Ich habe vor ca 12 Jahren an einem 50er Roller einfach eine gute Hebie-Kupplung rangebaut und einen stabilen Anhänger drangemacht.....ohne Tüv oder so....hat sich auch 10 jahre später keine Polizei drum geschehrt
Es gibt einen Artikel "VESPA MIT MINI-WOHNWAGEN - Camping-Roller als Eigenbau". Der wäre breiter als 1m, und damit hier wohl nicht möglich. Oder ein kleiner PKW-Wohnwagen. Müsste man mit Mofa eigentlich ziehen können, auch wenn man dann evtl. nur 15-20kmh führe. Auffahrbremsen haben die auch alle schon, und 50mm-Kugelkopf-AHK. Was die EU ja scheinbar auch gerne für Fahrräder gerne sehen würde. Die müsste man aber (wäre das überhaupt erlaubt) auf 43mm (+/- 35mm) Höhe installieren.
Nicht zu gebrauchen, Zuviel könnte, sollte, und Gerede. Wer da bis zum Ende zuhört weiss nicht mehr was am Anfang gesagt wurde. Man hört zu deutlich, dass der Erzähler gar keine Ahnung hat.
Ich finde die Informationen richtig gut 👍😎
Bitte schön
Ich auch! Ohne Ton
Junge mega nett von dir DU HAST MEHR AHNUNG ALS TÜV UND MERKEL GEMISCHT
Leider passt das inzwischen auch schon nmicht mehr die EU mischt auch von denen gibt es neue regeln
Da war Sommer Herrlich : ) Gutes Video
Zählt das auch für ein 50ccm Quad?
Also ist es nicht möglich für 45 km/h?
Quadhat die gleichen regelungen aber mit der Anhängerkupplung ist es einfacher
@@holgerswunderland14 An meinem ist keine Kupplung.
@@jannik_et8406 Ich kenne das von Kymco Quads an die kann man eine Kupplung bauen gibt es sogar von Kymco selber
@@holgerswunderland14 oh ok dann schaue ich mal, ich habe aber ein Adly quad.
@@holgerswunderland14 Kann ich auch einfach einen Kettkar anhänger mit reflektoren versehen und anhängen?
Kann man e Roller mit Anhänger fahren?!
Hallo wenn er Mofa zulassung und die Kupplung beim Tüv abgenommen wurde ja ansonsten nein
wo hast du den diese anhänger kupplung erworben?
Hab ich auf Trödelmarkt gefunden aber gibt sie bei Kleinanzeigen oder Amazon oder eBay aber ohne ABE
werde mir den einfach die f3 kaufen wird schon passen 😞@@holgerswunderland14
@@jamalnyjah2041 F3 soll identisch mit der M1 sein, wenn auch ohne die ABE. Seltsam...
Also nun mal Klartext: für Mofas/Mofaroller bis 25Km/h gelten die gleichen Anhängervorschriften wie für Fahrräder,was auch nicht stimmt ist dass die Anhängerkupplung eine ABE oder Zulassung haben muss.Aber die AHK sollte stabil sein(nicht wie bei Werner den Hänger mit nem Draht ans Mofa geknotet) wer noch die Mopedkupplung von Hebie kennt M1 hieß die,die gibt es immernoch zu kaufen nur heißt die jetzt Hebie F3 ist aber die gleiche nur ohne eingestanzte Nummer.
Zum Anhänger: Dieser sollte natürlich auch ein stabiler Anhänger sein Mein Tipp wenn es ein neuer sein soll Google suche: Fetra Handwagen mit Fahrradkupplung Roland Fahrradanhänger
wenn es ein gebrauchter sein kann: Ebay Kleinanzeigen Suchbegriff: Mopedanhänger oder DDR Simsonanhänger
so einen 50€ Flatteranhänger von Real oder Obi könnt ihr hinter dem Mofa vergessen
Hi und danke für den Kommentar und ich habe einen Roland Jumbo ,aber dazu gibt es demnächst auch ein Video. In dem dem video wird es aber nicht nur speziell um Anhänger gehen sonder um Mofa und mofaroller
Gibt es eine Quelle dass die AHK keine Zulassung braucht? Also quasi ABE.
Ich finde nur das, und so sieht es wohl auch der TÜV, DEKRA etc..
Man bekommt wohl von denen eine Abnahme, und die Polizei wird sie wohl verlangen.
Ich will da auf Nummer sicher gehen.
Ich will auch nicht auf Aktivismus verzichten, der evtl. auch polizeikritisch ist ;-D .
Ich hatte früher aber auch mal irgendwo gelesen die M1 würde zusammen mit der Montageskizze zum Vorzeigen reichen.
Aber wenn man dann keine Ciao oder ähnliches mit dem massiveren Gepäckträger, sondern ein Fahrrad wie eine Saxonette hat, würde das evtl. bemängelt.
Mein ungebremster Fahrradanhänger ist stabil, wiegt aber leer auch schon 38Kg.
Hab ne Frage? Mofa heist doch bis 25 km/h oder? Gelten die R
egelungen auch für einen 50er Roller?
Hi also die Regeln für nen 45 roller sind anders man muss die Anhängerkupplung eintragen und das kann sich als schwierig erweisen da in den Papiren stehen muss was für eine Stützlast der Gepäckträger ,aber das steht wohl eher selten drinn . Die Anhängerkupplung muss auch zugelassen sein . Das ist das was ich weis darüber . Es gibt aber einen Niederländischen Händler der eingetragene Kupplungen für gewisse roller verkauft aber leider habe ich die Adresse nicht mehr .
Bin gerade am recherchieren und werde demnächst nochmal ein Video Update machen
Wenn "Mofa" die Abkürzung für "motorisiertes Fahrrad" ist heißt es doch DAS Mofa und nicht DIE Mofa oder nicht?
Mofa heisst eigentlich Fahrad mit Hilfsmotor laut Gesetzgeber . Die Mofa weil es meine ist
@@holgerswunderland14
Die Fahrräder nennt man wohl "Leichtmofas". Ich weiß jetzt nicht wo genau die rechtlichen Unterschiede liegen, aber man muss auf der Saxonette etc. keinen Helm tragen.
Obwohl man auch 25 fährt. Wie auch bei Pedelecs.
@@Ano-Nymos Da kenn ich mich nicht aus mit den Saxonette
Zuerst mal die Sache mit dem ungebremsten vs. gebremsten Gewicht.
Gibt es dafür irgendeine echte Gesetzesquelle?
Ich las dass das ein TÜV-Mitarbeiter in die Welt gesetzt habe, der privat eine Bremse entwickelt hat...
Mein Fahrradanhänger hat schon ca. 38Kg und ist ungebremst.
Ich weiß nur von einer Stelle (müsste ich suchen) zu motorisierten Zweirädern im allgemeinen, nachdem sich das Gewicht vom Gewicht das Fahrzeug herleitet.
Also bei einem auf 25kmh gedrosselten Normalen Roller 90-100Kg. Und dann waren es evtl. so 170-200Kg in meiner Erinnerung.
Die Hebie heißt "M1". Die F3 soll identisch sein, aber hat keine ABE. "F" wie Fahrrad, "M" wie "Motor".
Die scharfen Kanten und Ecken des Blech unter der AHK hat der TÜV nicht bemängelt?
Am Auto war es ein Verweigerungsgrund, weil aus dem Rückspiegelgehäuse ein kleines Stück am Rand fehlte.
Verletzungsgefahr NULL, aber das musste gemacht werden. Also Knet-Kleber geschwärzt, rein, und mit Permanentmarker noch mal drüber.
Gibt es eigentlich irgendwelche rechtlichen Unterschiede zu Anhängern am Mofa vs. Leichtmofa (Fahrräder mit Hilfsmotor wie die Saxonette/Spartamed)?
Was mich an denen reizt, ist der Verbrauch von 1l/100km (natürlich ohne Anhänger, und Normalgewicht des Fahrer).
Keine Ahnung was die sparsamsten Mofas brauchen.
Bei Rollern aktuell theoretisch ~1,75l/100km bei den neueren Kisbee 4T mit indirektem Einspritzer.
Die davor ohne Einspritzer evtl. 2,1l/100km, obwohl ich selbst eher 2,9l/100km maß (auf Strecke, also mit den Bestwerten vergleichbar).
Bei einer DiBlasi R7 angeblich 1,47l/100km auf der Landstraße. Aber die fährt Spitze "35-50kmh", und das scheint zu schnell für einen Anhänger.
Hi und zu allem der reihe nach . zu 1. Ungebremst bis 40kg Gesamtmasse, gebremst 80 kg Gesamtmasse laut
Nr. 187 $ 67 StVZO Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern Diese Regelen gelten auch für Fahrräder mit Hilfsmotor sogenannte Mofas oder Mofaroller also bis 25 kmh ,aber nicht für e.tretroller. Zu 2. Tüv ist nicht möglich und auch nicht nötig und scharfekanten sollten immer weg . Zu 3. Mit den anhängerkupplungen da kenn ich nur die Hebie f3 und f1 und die ich am Kymco habe ist die f3 und ich bin damit zum Tüv gefahren und die haben null ahnung davon , bin selber auch schon ein paarmal von der Polizei angehalten worden und die haben nie nach der Kupplung gescvhaut immer nur ob ich einen Anhänger ziehen darf und nach der Grösse des anhängers. Zu dem Verbrauch kann ich leider nicht viel sagen da mein Roller zwischen 2,5 l und 4 l braucht jenachdem ob ich in der stadt fahre oder lange strecken ohne viel anzuhalten . bei überlandfahrten halt weniger. Und noch eins du kannst auch mit nem 45er Roller nen Anhänger ziehen aber es muss alles beim eingtragen werden ist aber sehr schwer geht nur bei bestimmten Roller aus Italien und bei ein paar Franzosen aber davon habe ich nicht viel ahnung noch nicht bin aber gerade drann da ich einen neue Videoreihe vorbereite wo ich das gerne zeigen und was dazu erzähle. Mfg Holger
@@holgerswunderland14
Das Problem ist, "Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern" bezieht sich auf Fahrräder.
Auch wenn Mofas wie Fahrräder Anhänger ziehen dürfen, könnte es beim Mofa und Leichtmofa weitere einschränkende Regeln geben.
Generell bei Fahrzeugen die eine ABE-Pflicht und Versicherungspflicht haben.
Da kann man ja generell seine ABE verlieren, wenn man unzulässige Dinge anbaut.
Beim Fahrrad nicht.
Und auch sonst wirkt so ein "Merkblatt" eher wie die Meinung eines Ingenieur (der ja da drin steht), was der für richtig und nötig hält.
Abgesehen von einigen "sollte" oder dass man einen Wimpel an einer Fiberglas-Stange haben "sollte", steht da auch drin:
"Jeder Anhänger muss mit einem dauerhaften Typenschild an gut sichtbarer Stelle
gekennzeichnet sein, das mindestens folgende Angaben enthält: Name und Anschrift
des Herstellers, seines Beauftragten oder des Händlers, Typ, Rahmennummer
einschliesslich Baujahr, Bestätigung der Übereinstimmung des Anhängers mit den
Vorschriften der StVZO, Leer- und Gesamtmasse (-gewicht), bei Anhängern für den
Personentransport, max. Körpersitzhöhe von zu befördernden Kindern / Personen.
Auch auf dem Typenschild oder einem separaten Schild sind Bedienungs- und
Sicherheitshinweise anzubringen (z. B. Hinweis auf Herstelleraussage nach 1.1,
Hinweise auf mögliche Gefahren durch nachträgliche Anbauten und Veränderungen -
insbesondere an der Anhängerkupplung -, Empfehlung zur Sitzposition, zum Anlegen
der Gurte und zum Tragen von Schutzhelmen, Hinweis auf verändertes Fahr- und
Bremsverhalten). "
Er meint also, dass man nur Anhänger von gewerblichen Herstellern mit Typenschild etc. ziehen darf.
Oder auch:
"1.1 Herstelleraussage in der Betriebsanleitung des Fahrrades, z. B. „Dieses Fahrrad ist
geeignet zum Ziehen eines ungebremsten Anhängers mit einer maximalen
Gesamtmasse von 40 kg bzw. eines gebremsten Anhängers von maximal 80 kg. Für
die Personenbeförderung muss die Verbindung des Anhängers zum Fahrrad am
Hinterbau in Höhe der Achse oder an der Achse selbst erfolgen."
Wenn das Fahrrad oder Mofa... keine Angabe hat, dürfte man gar keinen Anhänger ziehen.
Dass die 40/80Kg aber im Schein des Fahrzeug-Hersteller stehen sollte, bedeutet wohl dass sie in keinen Gesetz stehen.
Ein "Merkblatt" ZU einem Gesetz ist ja nicht das Gesetz selbst.
Und im Merkblatt wird scheinbar auf eine nötige "Prüfprozedur" hingewiesen.
Also Abnahme bei TÜV etc..
Wie gesagt, TÜV/DEKRA etc. lese ich überall, und wird wohl auch von diesen als möglich und nötig bestätigt.
Carinona im Mofapower schrieb mal:
"der anhänger ist zulassungsfrei..zumindest was das so wenn er bestimmte maße einhält.
Aber die anhängerkupplung muss eingetragen werden, da sie eine bauartänderung ist. so wars mal und wird wohl immer noch so sein..
früher gabs die Zulassung ab werk, ABE für die Hebie M1"
Und das ist die überwiegende Antwort.
Wenn da bei TÜV etc. keine bösartige Absicht (zu behaupten es brauche eine Abnahme, obwohl sie wüssten dass es nicht so ist) besteht, würde es nur noch mehr zeigen dass die Meinungen bis Auslegungen da noch weit auseinander gehen wie es nun eigentlich ist.
Evtl. hätten auch Juristen da Zweifel.
Zumindest "nicht möglich" wird aber durch die widerlegt, die es sich haben beim TÜV abnehmen lassen.
Nur weil man persönlich nie Probleme mit der Polizei hatte, bedeutet dass ja nicht dass die nicht dennoch weile machen könnten, wenn sie es drauf anlegen.
Also sich nicht nur vor Ort damit befassen, sondern auch in der Wache recherchieren, den zuständigen Justiziar der Polizei recherchieren lassen etc..
Weil sie z.B. einem Dissidenten einfach schaden wollen.
Was dann aber im Nachhinein den Vorteil einer Art kostenlosen Rechtsgutachten durch die Polizei hätte ;-) .
Wichtig ist dass auch wenn die Polizei etwas beanstanden will, sie nichts finden können.
Das als Testszenario, das auch wirklich alles OK ist.
Auch dann, wenn ich fett auf der Seite Dr. Brosa zitieren würde, "Die Polizei ist ein Sammelbecken für Aso***** und Kriminelle", und darunter auf die Amnesty-International-Webseite AmnestyPolizei verweise.
Was die scharfen Kanten angeht, bezog ich mich auf das Lochblech hinten auf dem Gepäckträger im Video 🙂.
Ja, beim TÜV hatte ich auch mal angefragt.
Ich glaube die meinten nur, ich soll denen das Fahrzeug mal zeigen.
Ich will es aber VORHER wissen.
Und gerade bei einem Fahrrad hinten auf dem Gepäckträger wird dieser nur durch die dünnen Stäbe gehalten.
Vs. den Blechprofilen eines Mofa oder dem massiven Gepäckträger eines gedrosselten 100Kg schweren Roller.
Es kann doch nicht sein, dass es da keine Experten gibt, die es absolut verbindlich beantworten können.
Da sollte es eine Stelle geben, wo man solche Fragen beantwortet bekommen MUSS, und sich dann auch auf die Antwort berufen kann.
Servus ich finde den Anhänger richtig klasse 👍
Welchen von den 3 Anhängern denn
@@holgerswunderland14 eigentlich alle. Da ich mitm Roller oft unterwegs bin. Kann ich mir mal generell einen vorstellen. Die Frage ist zu durchdenken. Für was brauche ich den?? Für den Wald würde ich den kleinen nehmen. Da ich den besser vielleicht noch schieben könnte. Für Grillfete mit Kasten Bier ehr den großen. LG
@@DerBuschkoch Der kleine ist sehr leicht gerade mal 10 kg und die Räder laufen sehr leicht . und bei dem weissen muss ich kommplett neue Räder haben
die 25 km/h Aufkleber fehlen bei deinen Anhängern
Weiß ich deswegen ja auch das neue Video
Für 50er gibt es keine Möglichkeit mehr rechtlich korrekt einen Anhänger zu ziehen - Ausnahme Simson und auch da nur die Anhänger, die eine 'Fahrgestellnummer' haben. Auch ist hierbei zu erwähnen, dass in den Papieren der Simson steht, dass man mit Hänger max. nur 40km/h statt der 60 fahren darf.
Auch eine ABE der Anhängerkupplung ist uninteressant, da sie ja gar nicht sicherstellt, dass ich bei der Montage die ABE des Fahrzeugs nicht beeinflusse.
Und wo sich die Geister der Beamten bei Kontrollen noch scheiden ist, ob ein Roller überhaupt ein Mofa ist. Motorisiertes Fahrrad trifft ja gar nicht mehr zu. Und hier ist man in einem Bereich, der gar nicht klar zu beantworten ist.
Daher finde ich es ganz toll, dass du zu Anfang gleich darauf hinweist, dass du das nur nach bestem Wissen und Gewissen sagst.
Was zum alten Mofa und der Ähnichheit zum Fahrrad:
Form, Gepäckträger, nur eine Person zugelassen und - interessant - bei beiden keine Hupe zugelassen. 50er darf eine Hupe haben, aber einen Roller habe ich selbst in 25km/h-Ausführung noch nicht mit Klingel gesehen. Und da wäre mal interessant, was beim 25er Roller in der Betriebserlaubnis steht. Ich könnte mir vorstellen "Kleinkraftrad bis 25 km/h". Beim klassischen Mofa steht jedenfalls "Fahrrad mit Hilfsmotor".
Und auch hier findet man bezüglich Fahrrad- und Mofa-Anhängerkupplung etwas.
www.bussgeldkataloge.de/mofa-mit-anhaenger/
Die Kupplung muss am Mofa so angebracht werden, wie am Fahrrad. Das ist in der Regel an der Schraube von der Sattelstütze oder an der Seite, Schwinge, wie bei modernen Anhängern.
Sehr schwieriges Thema.
Ich habe inzwischen neue erkentnisse erlangt es gibt eine eine Eu regelung dazu und die sagt das man eine 50 mm Kupplung (Kugelkopfkupplung wie am Auto) anbringen kann , ich muss nur rausfinden wie man sie am Roller befestigt und was der Tüv macht , dann wäre noch das Problem mit dem Anhänger selber ,aber da bin ich schon drann . Ich habe auch einen Schop gefunden der solche anhänger kupplungen verkauft für ein paar roller modelle aber leider nur ein paar gängige.
www.tourmaster.nl/de/c-400081/kugelkupplungen-und-zubehore-
@@holgerswunderland14 Interessant. Hättest du mal etwas zu der EU-Regelung?
@@oberst_krass Ich finde den Paragrafen nicht mehr aber da stand was mit 50 mm kupplung aber es soll wohl gegen deutsches recht verstoßen , aber ich steige selber nicht ganz durch .
Ich wurde aber schon ein paar mal angehalten von der Polizei und die haben immer nur nach beleuchtung und Maßen geschaut
@@holgerswunderland14 Ja, die meisten Polizisten sind da recht locker, aber ich las mal von einem Fall, der nachweisen sollte, welche Anhängelast das Mofa hat (Roller). Was daraus wurde, weiß ich leider nicht.
Die Simson S53M (Also Mofa Version) war damals die erste ausnahme die sowohl keinen gepäckträger hat wie Pedale und keine Klingel sondern eine Hupe + Blinker , eigl ist es ja auch nur ein vom werk aus gedrosseltes Moped mit 3 gang fußschaltung ! Steht sogar in der Betriebserlaubnis bezüglich der Ausnahmen , danach gabs mein ich paar normale Mofas die auch dank Automatik Getriebe auf Pedale verzichtet haben (war einfach nicht mehr nötig zu strampeln dank kurzem Getriebe) dann kamen die Roller und ich denke das ist alles so ein bissle verwaschen , "eigl" ist ein Roller mit Vario kein MOFA genauso wie die S53M kein Mofa ist !
Thumbs up my friend keep the video good, we'll see you next time💪☮👍
Thank you
So viele kommentare hier die nicht stimmen 😅 leute es ist so zu sagen fast unmöglich geworden ein hänger am roller zu machen. Selbst diese hänger hier im video sind unzulässig das beginnt schon der aufnahmekupplung die schon zig jahre nicht mehr erlaubt ist. Wenn dann nur noch 50mm kugelköpfe aber keine 25mm mehr. Dazu ist bremslich, blinker usw seit einigen jahren plicht auch wenn der hänger die rollerlampen nicht verdeckt. Aber das wichtigste ist immer noch der eintrag in die rollerpapiere ohne den eintrag erlöscht die betriebserlaubniss von euren roller sobald der hänger damit verbunden ist. Ohne Tüv/DEKRA EINTRAG für euren hänger dürft ihr nicht fahren. Wer es macht, macht sich strafbar und das kann sehr sehr teuer werden bis hin zur mpu die euch erwarten kann.
Moin halt stop das was du erzählst ist so nicht richtig . In meinen Videos rede ich von Mofaroller und die dürfen nur 25 Kmh fahren. Das heisst Fahrrad mit Hilfsmotor , da gelten die angaben für Anhänger wie bei Fahrrädern. Bei großeren Rollern da stimmt das schon bis auf die Kupplung . Bei der Kupplung gibt es lösungen die an die Radnabe machen kann und da gibt einen spezielle Weber kupplung z.b. . Ich werde demnächst auch noch mal ein Video dazu machen aber das dauert da ich immer noch keinen großen roller habe der nen Anhänger hat.
Die Nachbarn 😂🤣🤣
ja ist echt schlimm
Anhänger immer mit Deichsel gemessen.... das heißt bis zur Mitte des Kugelkopf
Mag sein aber die Polizei schaut nicht nach der länge mit deichsel
@@holgerswunderland14 bei dem, was zur Zeit mit den "Fahrradanhängern alles los ist, wird das wohl früher. oder später kommen, auch die neuen EU Regelungen sehen nicht so gut aus
@@norbertkrieger4004 die neuen regeln kenn ich noch nicht habe danach gesucht aber bisher nicht viel gefunden , nur das was schon gültig ist . Das man eine 50mm Kugelkopfkupplung benutzen soll aber die sind für auto und nicht für roller geeignet
@@holgerswunderland14 wichtig ist, dass die Kupplungen eine EU Nummer haben, man findet immer nur Bruchstücke von dem was erlaubt ist, und was nicht.... so wie der Wiederspruch im StVO.... nachdem es erlaubt ist, an einer Mofa einen Anhänger zu führen, wenn man sich weiter damit befasst, heißt es, dass man auf die Betriebserlaubnis achten soll, wieviel Anhängelast erlaubt ist... was wiederum aussagt, man kann an Mofas keine Anhänger mitführen, da ich bis jetzt noch keine Betriebserlaubnis gesehen habe, wo die Anhängelast aufgeführt ist, allerdings gibt es noch die Aussage, dass man am Mofa einen 40kg ungebremsten oder einen 80kg gebremsten mitführen darf,... es wird langsam Zeit klare Gesetze dafür zu machen. Weiter heißt es, dass für Mofas die selben Regeln wie für Fahrradanhänger, leider gibt es da keine wirkliche Regelung. Im Grunde ist es ein Rätzel raten, was erlaubt ist und was nicht... Im Moment werden sogar Schubanhänger für Fahrräder gebaut, Anhänger die bis zu 200 kg beladen werden können und noch mehr, ich finde 80kg gebremst schon recht viel, mehr sollten diese Teile auf keinen Fall beladen wiegen. da das Gewicht weder mit einem Mofa, noch mit einem Fahrrad zu kontrollieren ist
@@holgerswunderland14
50mm hätte ich von ATU ein paar da, als die von ich glaube 18 Euro auf 2 Euro reduziert wurden.
Da dachte ich noch, ich darf auch einen PKW-Anhänger ziehen.
Weil Anhänger hinter Fahrrädern das Maximalmaß von 2,55m Breite, 4m Höhe und (mit Fahrzeug) 12m Länge haben dürfen.
Aber beim Mofa scheinbar schon nicht mehr. Dort die 1m Breite.
Anhängezugvorrichtung für die Simson kostet 25 €
Ich finde die ganzen Bestimmungen so dämlich, man möchte kotzen. Sicherheit gut, aber diese Bürokratie, nein danke.
Danke fürs feedback und ja man ist fast am verzweifeln , aber bin da gerade an den eu vorschriften drann und vielleicht kann dann ein neues video zu machen
@@holgerswunderland14 Ich habe vor ca 12 Jahren an einem 50er Roller einfach eine gute Hebie-Kupplung rangebaut und einen stabilen Anhänger drangemacht.....ohne Tüv oder so....hat sich auch 10 jahre später keine Polizei drum geschehrt
Es gibt einen Artikel "VESPA MIT MINI-WOHNWAGEN - Camping-Roller als Eigenbau".
Der wäre breiter als 1m, und damit hier wohl nicht möglich.
Oder ein kleiner PKW-Wohnwagen. Müsste man mit Mofa eigentlich ziehen können, auch wenn man dann evtl. nur 15-20kmh führe.
Auffahrbremsen haben die auch alle schon, und 50mm-Kugelkopf-AHK.
Was die EU ja scheinbar auch gerne für Fahrräder gerne sehen würde.
Die müsste man aber (wäre das überhaupt erlaubt) auf 43mm (+/- 35mm) Höhe installieren.
😂😂
Hat was von Heinz Erhardt, nur war der gut im Gegensatz zu Hamti Damti aus dem Wunderland.
😂
Wer ist Humpty Dumpty ,
Ähhm Ähm Ähm
Ähm ist mein Wort mache ich leider viel zu oft
Nicht zu gebrauchen, Zuviel könnte, sollte, und Gerede. Wer da bis zum Ende zuhört weiss nicht mehr was am Anfang gesagt wurde. Man hört zu deutlich, dass der Erzähler gar keine Ahnung hat.