Das stimmt so nicht, was Sven in seinem Video gesagt hat. Eine Anhängerkupplung allein sorgt nicht dafür, dass man einen Fahrtenschreiber braucht. In dem Text, den er selber zitiert hat, heißt es, dass die Regelung nur gilt, wenn das Gespann über 7,5t wiegt. Da man die Anhängerkupplung auch für Fahrradträger verwenden kann, ist das bloße Vorhandensein einer Kupplung nicht ausschlaggebend. Die Verordnung sagt folgendes: Wohnmobile einzeln, egal wie schwer (auch wenn sie 20t wiegen), brauchen keinen Fahrtenschreiber. Wohnmobile mit Anhänger, die zusammen über 7,5t wiegen, benötigen einen Fahrtenschreiber. Dabei ist es egal, ob das WoMo 7,5t und der Hänger 500kg wiegt, oder das WoMo 4,5t und der Hänger 3,5t. Es gilt also ausschließlich für WoMos mit Hänger, da man unterstellt, dass der Hänger irgendeine Art von Gütern transportiert. Aber wie du schon sagst: Ruhe bewahren und abwarten.
Mag stimmen was Sie schreiben. Aber insgesamt gibt es wohl eine sehr große Verunsicherung bei allen mit einer Anhängerkupplung. Entscheidend, ist doch wie der Polizist bei einer Kontrolle die entsprechende Vorschriften interpretiert, wenn es ganz ungeschickt läuft, sind dann doch wohl bis zu 1.500€ an Bußgeld fällig. Bis zur endgültigen Klärung, werden wir den Hänger zuhause lassen und Vorort uns bei bedarf ein Auto Mieten. Für 1.500€ kann man sich schon ein paar Mal einen Kleinwagen mieten.
@Kanalbetreiber warum löschtest du den Kommentar zum Laberkanal von German Television? Das war die reine Wahrheit. Klicks sind dort alles, Information ist Wurscht,
@@fiatlux2004 Nein. Es gibt kein Problem. Bis 7,49t zul. Zuggewicht kann dir das alles egal sein. Erst darüber gelten die Gewerberegeln für Gespanne. Wen trifft das schon? Nur Morelos etc….., also ein paar Hundert. Entspannt euch.
Das juckt alles nicht, denn eine Fahrtenschreiberpflicht gibt es nur bei gewerblichen Fahrzeugen die gewerbliche Transporte durchführen. Egal wie schwer ein Wohnmobil ist, ob mit oder ohne Anhänger.
Hallo ihr beiden So gern wir sonst auch eure Videos sehen, dieses hier ist ziemlich überflüssig. Warum ist es überflüssig? Weil es doch einige Dinge durcheinander bringt. Daher trägt es nicht zur Aufklärung oder Beruhigung bei. Darum bitte an den eigenen Ratschlag halten: Abwarten bis Klarheit herrscht und keine neuen Gerüchte streuen. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wir freuen uns auf neue Reisevideos von euch. Viele liebe Grüße von der Besatzung der Silbermöwe - Monika und Stefan. 😊❤
Ich habe einige Videos dazu gesehen und weiter recherchiert, auch wenn mich das eigentlich nur für den Miet-LKW oder eher geliehenen LKW eines Arbeitgebers an seinen Angestellten bei einem Umzug betrifft, da ich mit dem alten 3er auch heute noch bis 12 Tonnen Zuggewicht fahren darf und das gelegentlich bis selten als Gefälligkeit bei Freunden auch tue; die meisten in meinem Alter haben zwar den gleichen Führerschein, sind aber noch niemals LKW gefahren und fragen daher mich. Das Video von Haco ist sehr aufschlussreich und fundiert da er eine rechtssichere Stellungnahme einer Behörde hat! Es betrifft alle die, die (mit oder ohne Anhänger) über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht kommen - also der 2,5 Tonnen Anhänger am 4,5 Tonnen WoMo geht ohne, der 3,5 Tonnen Anhänger nicht, das WoMo über 7,49 Tonnen braucht den ab Januar immer. Einen Fallstrick für die Behörden hat er dennoch übersehen: der normale Camper kann keinen funktionierenden Fahrtenschreiber der neuen Generation haben! Der kann sich so ein Teil zwar einbauen lassen, aber es funktioniert nur eingeschränkt. Denn für die Funktion des Geräts ist unbedingt eine Unternehmenskarte einzulesen. Da der Fahrer eines privat genutzten Fahrzeugs diese aber nicht hat und auch nicht bekommt (sonst müsste er ein Gewerbe anmelden und wäre Vorsteuerabzugsberechtigt, das will aber das Finanzamt nicht), müssen sich der Gesetzgeber und die Behörden noch etwas einfallen lassen. Käme ich heute in der Situation in eine solche Kontrolle, würde ich ganz klar auf diesen Schwachpunkt hinweisen: es gibt noch keinen funktionierenden Fahrtenschreiber der geforderten neuen Generation für die private Nutzung! Solange die Behörden eine Unternehmerkarte vorschreiben für die Funktion des Geräts, so lange gibt es die nicht für die private Nutzung.
Der Bericht von HaCo Hartmut ist an den Haaren herbeigezogen ! Jedem Deppen der etwas deutsch lesen kann fällt es schon beim Lesen der Einleitung der Verordnung auf das das alles wirres Zeug ist !! Bin gespannt wie er das Dementi verpackt !! Lesen Leute einfach Lesen und nicht für Dumm verkaufen lassen !!
Die alte Klasse 3 ist bis zu einem zulässigen Zuggesamtgewicht bis 18,75 to gültig und nicht bis 12 to. Zudem sollte man auch auf das Ausstellfatum schauen, ob man ihn nicht schon längst hätte umschreiben müssen.
@@karinolaf1 Unsinn, das Alter spielt bei der Umschreibung keine Rolle, sondern nur, wann der alte Führerschein ausgestellt wurde. Auch die Frist von 5 jahren, nach der Umschreibung ist Unsinn. Denn die verkehrsmedizinischen Untersuchung ist nur für gewerbliche Fahrer vorgeschrieben um die Kennziffer 95 für weitere 5 Jahre verlängert zu bekommen. Also innerhalb des Bestandsrechtes der Klasse 3. Wie kommt man eigentlich immer auf so einen Unsinn?
Es wird gerade so eine Menge Sch+++ zu dem Thema geredet. Es gibt eine Regelungslücke für GESPANNE über 7,5t. Sonst gar nichts. Man muss nicht auf jeden Klickzug aufspringen.
@@tach7666 Auch die über 7,5 to nicht. Das ist ebenso purer Bldsinn. Denn ein Fahrzeug, das generell nicht unter eine Regelung also Gesetz fällt, muss von dieser Regelung auch nicht durch eine Ausnahmeverordnung befreit werden. Was ist daran eigentlich so schwer?
Hallo zusammen, hierbei geht es meines wissen nur um Gewerbliche Fahrzeuge über 4 to. Und wenn der Herr Hako einen 12 to fahren muss und das ganze Gewerblich betreibt um so seine Reisen , Video finanziert sollter das nicht mit Panik auf alle WoMo Fahrer verbreiten. Das selbe gilt für den Sven von German Television mit seinem riesen Liner. Gerne darf jeder fahren was er möchte, dann muss man auch die Konziquenz tragen ohne Panik zu machen, und um ein weiteres Video voran zupuschen.
Und wieder einer der ein Stück vom Klick-Kuchen haben will. Es geht um Fahrzeuge die mit Anhänger über 7,5t kommen können. Auch wenn die Kupplung nur für den Fahrradträger genutzt wird. Es wäre mit einem Anhänger möglich über die Gewichtsgrenze zu kommen, also muss ein Fahrtenschreiber rein. Nur der 5,5t Sprinter mit erhöhter Anhängelast kommt da bei den normalen Wohnmobilen hin. Also sind eigentlich nur Liner betroffen.
Aufklärung ist etwas anderes !! Die Initatoren sollten Vorsichtig sein mit ihren Hahnebüchenden Aussagen ! Es gibt nix neues , nur Deppen die nicht Lesen sondern Interpretationen Interpretieren !! Das Gesetz ist Eindeutig und findet EU weit Anwendung !! Frage? Wenn das ein Rein Deutsches Problem sein soll ? Glaubt hier ernsthaft jemand das die Franzosen und Italiener seit Jahren zu Dumm wären den Deutschen Deppen die Taler aus dem Anzug zu Schütteln ????? Es hätte keiner den Süden erreicht weil sie alle Betroffenen Fahrzeuge auf dem Nächsten Parkplatz Festgenaglt hätten !!! Nicht euer Ernst das ihr dies Stimmungsmache glaubt !! Beste Grüße und Allzeit Freie Fahrt
Hallo, auch hier möchte ich mich gern vorstellen. Ich bin Sachverständiger für digitale Fahrtenschreiber und Fahrpersonalrecht. Es ist ein sehr schwieriges Thema und es wird leider sehr viel falsches geschrieben und damit auch sehr viel Unruhe hineingebracht. Meiner Meinung nach sollte man dieses Thema in Ruhe bearbeiten und aufklären. Über Sinn oder Unsinn sollte man nicht nachdenken. Schöne ruhige Feiertage
Also ich bin auch vom Fach und an dem Thema ist rein gar nichts schwierig. Es gibt keine gesetzliche Aufzeichnungspflicht bei privatgenutzen Fahrzeugen, egal wie schwer.
Ich verstehe den Sinn dieses Beitrags nicht. Keine Fakten nur eventuell, vielleicht. Diejenigen die davon noch nichts gehört haben verunsichert sowas höchstens noch. Und Hilfe kriegen die jetzt auch nicht. Ich habe keine Ahnung von TH-cam, aber ist es da so wichtig das man bei allem mitreden muss ?
Soweit mir bekannt ist, gibt es eine Verordnung für das das Kontrollgerät. Das ist die GWG 3821/85 der EU. Für gewerblich zugelassene Fahrzeuge war es schon immer Pflicht, einen Nachweis zu führen. Für privat genutzte Fahrzeuge nicht.
Hallo Markus, mit deinen Aussagen schaffst du nur noch mehr Verwirrung. Es ging um Wohnmobile, meistebetroffen sind die Fahrzeuge knapp unter 7,5 t, die zusammen mit einer Anhängelast über die 7,5 t hinaus kommen. Für diese wäre ggf. eine Fahrtüberwachung per Fahrtenschreiber erforderlich. => Dass jemand der nur eine Anhängerkupplung am Fahrzeug hat davon betroffen ist ist vollkommener Quatsch
@@thomasgarweg die EUVO enthält folgende Passage: Nichtgewerbliche Güterbeförderung (Art. 4 Buchst. r VO (EG) Nr. 561/2006) mit Wohnmobilen bzw. Wohnmobilkombinationen bis einschließlich 7,5 t zHM: hier finden aufgrund der Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006 die Sozialvorschriften keine Anwendung. Diese Diskussion betrifft also nur die Wohnmobile, die mit einer Anhängelast über die 7,5 t hinaus kommen. Die meisten Wohnmobile haben eine mögliche Anhängelast von max 2 bis 2,5 t und kommen bei einem eigenem zgG von bis zu 5 t gar nicht über die 7,5 t hinaus. Hier werden dank Dr. google wieder einige Sachverhalte durcheinander geworfen, ohne vollumfänglich zu recherchieren.
@@campyourlife So etwas sollte man wissen und sich nicht von einem Polizisten irre machen lassen. Die Lenk- und Ruhezeiten betreffen nur gewerblichem Personen- und gwerblichen Güterverkehr. Egalwie schwer ein Fahrzeug ist, ega ob mit oder ohne Anhänger.
Da hilft es auch einfach mal in die Fahrzeugpapiere zu schauen. Wenn die Grenze von 7,5 t das Gesamtgewichte des Gespanns ist, dann einfach mal zGG. und maximale zulässige Anhängelast addieren. Bei den mir bekannten WoMos auf Ducato-Basis kommen da regelmäßig 6,4 t raus.
Lieber Markus, ich habe mir das Video von German Television angeschaut. Gewerbeaufsicht? Wenn ich privat unterwegs bin? So ein Quatsch. Ich denke es geht hier mal um die ganzen klein LKWs die gewerblich unterwegs sind und in dem Fall um den Arbeitschutz der Fahrer. Für Privat ist das Gewebeamt nicht zuständig. Wie Du schon sagst ruhig bleiben und genau hinhören oder lesen. 😅
Du hättest das bitte richtig erklären sollen was der Sven gesagt hat und nicht etwas flüchtig weiter erzählen das verunsichert noch mehr die Camper. Sowas macht man nicht
Ganz ehrlich? Ich verstehe diese ganze Aufregung überhaupt nicht. Nach meiner Recherche gilt die Fahrtenschreiberpflicht nur für gewerbliche Fahrten. Punkt und Ende.
wir hören und sehen es immer wieder und immer häufiger: "deutschland hat fertig!" für diesen allerneuesten wahn-sinn fehlen mir gänzlich die worte... 🙈
Der Unterschied zwischen Dir und German Television: Du bleibst ruhig und sachlich, ohne Panik schüren und übelsten Clickbait. Da darf sich GT ruhig ein paar Scheiben von dir abschneiden. Danke für die Infos und deine Arbeit 👍👍
Lest das Schreiben mal ordentlich.Hier wird erklärt, das Fahrzeuge mit Anhängerkupplung einen Fahrtenschreiber benötigen und diesen auch mit Fahrerkarte nutzen müssen,wenn diese unter die genannten Fälle des Schreibens fallen, die da heißen Fahrzeuge die mit einer AHK versehen sind und solo 7,5 to überschreiten oder einen Anhänger mitführen und dann 7,5 To überschreiten sollen eine Ausrüstungspflicht haben einen Fahrtenschreiber mitzuführen.Ausnahme für diese Fahrzeuge , wäre ein Fahrradträger auf der AHK.Das hat nichts mit Fahrzeugen zu tun, die o.g. Punkte nicht erfüllen.Also Fahrzeuge unter 7,5 to. Und bitte, zitiert Quellen die dieser EU Regelung entsprechen.Ich habe bislang keine gefunden. Diese Verbreitung von irgendwelchen Behauptungen finde ich unverantwortlich.Denn bisher wurden lt.TH-cam 1 Fall bekannt,der polizeilich angesprochen wurden.Der war über 7,5 to mit Hänger.Jetzt gilt es hier einen Gerichtsentscheid abzuwarten. Ein Gewerbeaufsichtsamt ist übrigends für alle ohne ein angemeldetes Gewerbe nicht zuständig.
Das ist alle purer Unsinn. Und da brauch man euch keine Gerichtsentscheid abzuwarten, denn diesen wird es nie geben. Denn sobald dieser Polizist das weitergibt, wird das Verfahren eingestellt.
Mein Fahrrad hat einen fest verschraubten Einkaufskorb, also Güterbeförderungen absolut möglich, allerdings nur für den Eigenbedarf. Da wird auch noch was kommen.
Moinsen. Also eigentlich betrifft diese Geschichte doch ausschließlich WoMo's und Gespanne, auch Wohnwagen-Gespanne, die Gesamt (also WoMo bzw. Zugmaschine und Anhänger bzw. WoWa) über 7,5t kommen. Alle anderen betrifft das doch nicht und das hatte HACO im entsprechenden Video mit seinem Fachmann auch so dargelegt!! LG, schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025 aus der Lüneburger Heide. 🎄🎋🎆🧨🎇😘👍😊
Da ist gar nichts draufgesetzt worden, das gilt seit 2006, hat bisher nur keiner drauf geachtet. Das Gespann muss in Summe über 7,5 t kommen und zum Transport von "Gütern" genutzt werden können.
Leute, bittr macht Euch beim Balm schlau. Wohnmobile brauchen nur dann einen Fahrtenschreiber, wenn sie einen Hänger ziehen und das Gespanngewicht über 7,5 to haben. Wohmobile alleine brauchen keinen, auch nicht, wenn sie eine AHK haben. .
Da hat der HaCo mit seinen beiden Videos was angestoßen und viele Videoklicks erzielt, da muss man hier, ohne wirklich was neues erzählen zu können, gleich mit auf den Zug aufspringen. Typisch!
Soll ich Dir mal was sagen ! Selbst PKW über 3,5 Tonnen brauchen nach de Verordnung einen Fahrtenschreiber ! Vielleicht merkt so langsam einer von Uns was wir für Volksvertreter wählen !
Völliger Schwachsinn , Gewerbliche Fahrzeuge für den Gewerblichen Gütertrasport " ab 3,5 to benötigen ein EG Kontrollgerät ! Und das ist nix neues !! Privat brauch nix aber auch absolut nix !!
Nun hört doch endlich mal mit diesem Blödsinn auf. Bislang gibt es keinerlei Urteile gegen Wohnmobilfahrer und wird es wohl nach den gültigen Vorschriften der EU auch nicht geben. Nur weil sich mit diesem Thema einige TH-camr wichtig machen wollen besteht hier kein Grund zur Panik.
Das stimmt so nicht, was Sven in seinem Video gesagt hat. Eine Anhängerkupplung allein sorgt nicht dafür, dass man einen Fahrtenschreiber braucht. In dem Text, den er selber zitiert hat, heißt es, dass die Regelung nur gilt, wenn das Gespann über 7,5t wiegt. Da man die Anhängerkupplung auch für Fahrradträger verwenden kann, ist das bloße Vorhandensein einer Kupplung nicht ausschlaggebend.
Die Verordnung sagt folgendes: Wohnmobile einzeln, egal wie schwer (auch wenn sie 20t wiegen), brauchen keinen Fahrtenschreiber. Wohnmobile mit Anhänger, die zusammen über 7,5t wiegen, benötigen einen Fahrtenschreiber. Dabei ist es egal, ob das WoMo 7,5t und der Hänger 500kg wiegt, oder das WoMo 4,5t und der Hänger 3,5t. Es gilt also ausschließlich für WoMos mit Hänger, da man unterstellt, dass der Hänger irgendeine Art von Gütern transportiert. Aber wie du schon sagst: Ruhe bewahren und abwarten.
Danke dir für deinen umfangreichen und informativen Kommentar! Gruß Markus
@@julehund German Television ist ja schließlich eher so eine Art Bildzeitung mit bezahlter Werbung und kostenlosem Gelaber…..
Mag stimmen was Sie schreiben. Aber insgesamt gibt es wohl eine sehr große Verunsicherung bei allen mit einer Anhängerkupplung. Entscheidend, ist doch wie der Polizist bei einer Kontrolle die entsprechende Vorschriften interpretiert, wenn es ganz ungeschickt läuft, sind dann doch wohl bis zu 1.500€ an Bußgeld fällig. Bis zur endgültigen Klärung, werden wir den Hänger zuhause lassen und Vorort uns bei bedarf ein Auto Mieten. Für 1.500€ kann man sich schon ein paar Mal einen Kleinwagen mieten.
@Kanalbetreiber warum löschtest du den Kommentar zum Laberkanal von German Television? Das war die reine Wahrheit. Klicks sind dort alles, Information ist Wurscht,
@@fiatlux2004 Nein. Es gibt kein Problem. Bis 7,49t zul. Zuggewicht kann dir das alles egal sein. Erst darüber gelten die Gewerberegeln für Gespanne. Wen trifft das schon? Nur Morelos etc….., also ein paar Hundert. Entspannt euch.
Vielen Dank für die Info, aber welches Wohnmobil mit 4,5t hat eine Anhängelast größer 3t, damit die 7,5t Gesamtmasse überschritten wird?
Der 5,5t Sprinter kann über 7,5t kommen aber das so bei den "normalen" Wohnmobilen nicht zu finden.
Es gibt wenig. Gruß Markus
Das juckt alles nicht, denn eine Fahrtenschreiberpflicht gibt es nur bei gewerblichen Fahrzeugen die gewerbliche Transporte durchführen.
Egal wie schwer ein Wohnmobil ist, ob mit oder ohne Anhänger.
@@kraftfahrer85Das stimmt ja leider nicht.
@@DietmarRoes
Stimmt doch, man muss nur die Gesetze mal richtig lesen und sich nicht jeden Unfug erzählen lassen.
Hallo ihr beiden
So gern wir sonst auch eure Videos sehen, dieses hier ist ziemlich überflüssig. Warum ist es überflüssig? Weil es doch einige Dinge durcheinander bringt. Daher trägt es nicht zur Aufklärung oder Beruhigung bei. Darum bitte an den eigenen Ratschlag halten: Abwarten bis Klarheit herrscht und keine neuen Gerüchte streuen. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Wir freuen uns auf neue Reisevideos von euch. Viele liebe Grüße von der Besatzung der Silbermöwe - Monika und Stefan. 😊❤
Es geht um Klicks da ist es egal ob was stimmt oder nicht. Jeder will ein Stück vom Werbegewinn.
Danke für euer nettes Feedback. Grüße Pia und Markus
Ich habe einige Videos dazu gesehen und weiter recherchiert, auch wenn mich das eigentlich nur für den Miet-LKW oder eher geliehenen LKW eines Arbeitgebers an seinen Angestellten bei einem Umzug betrifft, da ich mit dem alten 3er auch heute noch bis 12 Tonnen Zuggewicht fahren darf und das gelegentlich bis selten als Gefälligkeit bei Freunden auch tue; die meisten in meinem Alter haben zwar den gleichen Führerschein, sind aber noch niemals LKW gefahren und fragen daher mich.
Das Video von Haco ist sehr aufschlussreich und fundiert da er eine rechtssichere Stellungnahme einer Behörde hat! Es betrifft alle die, die (mit oder ohne Anhänger) über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht kommen - also der 2,5 Tonnen Anhänger am 4,5 Tonnen WoMo geht ohne, der 3,5 Tonnen Anhänger nicht, das WoMo über 7,49 Tonnen braucht den ab Januar immer.
Einen Fallstrick für die Behörden hat er dennoch übersehen: der normale Camper kann keinen funktionierenden Fahrtenschreiber der neuen Generation haben! Der kann sich so ein Teil zwar einbauen lassen, aber es funktioniert nur eingeschränkt. Denn für die Funktion des Geräts ist unbedingt eine Unternehmenskarte einzulesen. Da der Fahrer eines privat genutzten Fahrzeugs diese aber nicht hat und auch nicht bekommt (sonst müsste er ein Gewerbe anmelden und wäre Vorsteuerabzugsberechtigt, das will aber das Finanzamt nicht), müssen sich der Gesetzgeber und die Behörden noch etwas einfallen lassen.
Käme ich heute in der Situation in eine solche Kontrolle, würde ich ganz klar auf diesen Schwachpunkt hinweisen: es gibt noch keinen funktionierenden Fahrtenschreiber der geforderten neuen Generation für die private Nutzung! Solange die Behörden eine Unternehmerkarte vorschreiben für die Funktion des Geräts, so lange gibt es die nicht für die private Nutzung.
Der Bericht von HaCo Hartmut ist an den Haaren herbeigezogen !
Jedem Deppen der etwas deutsch lesen kann fällt es schon beim Lesen der Einleitung der Verordnung auf das das alles wirres Zeug ist !!
Bin gespannt wie er das Dementi verpackt !!
Lesen Leute einfach Lesen und nicht für Dumm verkaufen lassen !!
Danke dir für dein umfangreiches Feedback. Gruß Markus
Der alte 3 Führerschein muss bis zum 50ten Geburtstag umgeschrieben worden sein und ist nach Eintragung 5 Jahre gültig bis zum med.Gutachten.
Die alte Klasse 3 ist bis zu einem zulässigen Zuggesamtgewicht bis 18,75 to gültig und nicht bis 12 to.
Zudem sollte man auch auf das Ausstellfatum schauen, ob man ihn nicht schon längst hätte umschreiben müssen.
@@karinolaf1 Unsinn, das Alter spielt bei der Umschreibung keine Rolle, sondern nur, wann der alte Führerschein ausgestellt wurde.
Auch die Frist von 5 jahren, nach der Umschreibung ist Unsinn.
Denn die verkehrsmedizinischen Untersuchung ist nur für gewerbliche Fahrer vorgeschrieben um die Kennziffer 95 für weitere 5 Jahre verlängert zu bekommen.
Also innerhalb des Bestandsrechtes der Klasse 3.
Wie kommt man eigentlich immer auf so einen Unsinn?
Es wird gerade so eine Menge Sch+++ zu dem Thema geredet.
Es gibt eine Regelungslücke für GESPANNE über 7,5t. Sonst gar nichts.
Man muss nicht auf jeden Klickzug aufspringen.
So ist es. Über 7,5t und mehr nicht. Die normalen Wohnmobile sind nicht betroffen. Aber Hauptsache Klicks bekommen.
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
@@tach7666 Auch die über 7,5 to nicht. Das ist ebenso purer Bldsinn.
Denn ein Fahrzeug, das generell nicht unter eine Regelung also Gesetz fällt, muss von dieser Regelung auch nicht durch eine Ausnahmeverordnung befreit werden.
Was ist daran eigentlich so schwer?
Hallo zusammen, hierbei geht es meines wissen nur um Gewerbliche Fahrzeuge über 4 to. Und wenn der Herr Hako einen 12 to fahren muss und das ganze Gewerblich betreibt um so seine Reisen , Video finanziert sollter das nicht mit Panik auf alle WoMo Fahrer verbreiten. Das selbe gilt für den Sven von German Television mit seinem riesen Liner. Gerne darf jeder fahren was er möchte, dann muss man auch die Konziquenz tragen ohne Panik zu machen, und um ein weiteres Video voran zupuschen.
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Und wieder einer der ein Stück vom Klick-Kuchen haben will.
Es geht um Fahrzeuge die mit Anhänger über 7,5t kommen können.
Auch wenn die Kupplung nur für den Fahrradträger genutzt wird.
Es wäre mit einem Anhänger möglich über die Gewichtsgrenze zu kommen, also muss ein Fahrtenschreiber rein.
Nur der 5,5t Sprinter mit erhöhter Anhängelast kommt da bei den normalen Wohnmobilen hin.
Also sind eigentlich nur Liner betroffen.
Danke dir für deine Teilnahme. Gruß Markus
Zuggesamtgewicht 7.5t., also nicht nur Liner!
🙈🙈🙈 , und noch einer der dem Klick Rattenfänger folgt !!
Kein Wohnmobil mit rein privater Nutzung ist betroffen.
Selbst dann nicht wenn es 40to wiegen darf.
Woher genau,kommt immer diese totale Unwissenheit?
Ich empfehle den letzten Beitrag von Haco, der klärt noch am besten auf!
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Aufklärung ist etwas anderes !!
Die Initatoren sollten Vorsichtig sein mit ihren Hahnebüchenden Aussagen !
Es gibt nix neues , nur Deppen die nicht Lesen sondern Interpretationen Interpretieren !!
Das Gesetz ist Eindeutig und findet EU weit Anwendung !!
Frage?
Wenn das ein Rein Deutsches Problem sein soll ?
Glaubt hier ernsthaft jemand das die Franzosen und Italiener seit Jahren zu Dumm wären den Deutschen Deppen die Taler aus dem Anzug zu Schütteln ?????
Es hätte keiner den Süden erreicht weil sie alle Betroffenen Fahrzeuge auf dem Nächsten Parkplatz Festgenaglt hätten !!!
Nicht euer Ernst das ihr dies Stimmungsmache glaubt !!
Beste Grüße und Allzeit Freie Fahrt
Auch der hat keine Ahnung, sonst würde er darüber keine Videos machen.
Hallo, auch hier möchte ich mich gern vorstellen. Ich bin Sachverständiger für digitale Fahrtenschreiber und Fahrpersonalrecht. Es ist ein sehr schwieriges Thema und es wird leider sehr viel falsches geschrieben und damit auch sehr viel Unruhe hineingebracht. Meiner Meinung nach sollte man dieses Thema in Ruhe bearbeiten und aufklären. Über Sinn oder Unsinn sollte man nicht nachdenken. Schöne ruhige Feiertage
Danke dir für dein nettes Feedback. Gruß Markus
@@campyourlife Gerne, bei Fragen ruhig melden.
Also ich bin auch vom Fach und an dem Thema ist rein gar nichts schwierig.
Es gibt keine gesetzliche Aufzeichnungspflicht bei privatgenutzen Fahrzeugen, egal wie schwer.
Dankeschön für die Info und deine Mühe
Sehr gerne 😊Gruß Markus
Dankeschön und schöne Weihnachten
Danke, das wünsche ich dir natürlich auch! Gruß Markus
Ich verstehe den Sinn dieses Beitrags nicht.
Keine Fakten nur eventuell, vielleicht.
Diejenigen die davon noch nichts gehört haben verunsichert sowas höchstens noch. Und Hilfe kriegen die jetzt auch nicht.
Ich habe keine Ahnung von TH-cam, aber ist es da so wichtig das man bei allem mitreden muss ?
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Vielen Dank für die Info .
Sehr gerne!Gruß Markus
Sonst eigentlich interessante und gute Beiträge - aber jetzt nur unsinnig. Man sollte ohne Detailkenntnis keine Aussagen machen.
Dann bekommt man aber keine klicks von dem großen Kuchen ab.
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Soweit mir bekannt ist, gibt es eine Verordnung für das das Kontrollgerät. Das ist die GWG 3821/85 der EU. Für gewerblich zugelassene Fahrzeuge war es schon immer Pflicht, einen Nachweis zu führen. Für privat genutzte Fahrzeuge nicht.
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Mal sehen wie viele noch von den TH-camrn mit dem Thema sich beschäftigen
So wie mit den Powerstationen man kann es kaum noch sehen
Dann lieben Dank das du nochmal deine Zeit investiert hat! Gruß Markus
Ganz lieben Dank für die Info
Sehr gerne!Gruß Markus
Hallo Markus, mit deinen Aussagen schaffst du nur noch mehr Verwirrung. Es ging um Wohnmobile, meistebetroffen sind die Fahrzeuge knapp unter 7,5 t, die zusammen mit einer Anhängelast über die 7,5 t hinaus kommen. Für diese wäre ggf. eine Fahrtüberwachung per Fahrtenschreiber erforderlich. => Dass jemand der nur eine Anhängerkupplung am Fahrzeug hat davon betroffen ist ist vollkommener Quatsch
Leider so nicht richtig, die europäische Rechtsprechung sagt leider etwas anderes
@@thomasgarweg die EUVO enthält folgende Passage:
Nichtgewerbliche Güterbeförderung (Art. 4 Buchst. r VO (EG) Nr. 561/2006) mit Wohnmobilen bzw. Wohnmobilkombinationen bis einschließlich 7,5 t zHM: hier finden aufgrund der Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006 die Sozialvorschriften keine Anwendung.
Diese Diskussion betrifft also nur die Wohnmobile, die mit einer Anhängelast über die 7,5 t hinaus kommen. Die meisten Wohnmobile haben eine mögliche Anhängelast von max 2 bis 2,5 t und kommen bei einem eigenem zgG von bis zu 5 t gar nicht über die 7,5 t hinaus.
Hier werden dank Dr. google wieder einige Sachverhalte durcheinander geworfen, ohne vollumfänglich zu recherchieren.
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
@@horstrosche3631 Du hast den Zweck dieses Videos nicht verstanden.
Es geht ausschließlich um Clickbait!
Danke für die Info
Sehr gerne. Gruß Markus
Einfach ignorieren. Wohnmobile fahren mit Kraftstoff und nicht mit Fahrtenschreibern....
Achso😅Gruß Markus
Das ist nur für Gewerbebetriebe verbindlich
So dachten wir auch. Gruß Markus
@@campyourlife
So etwas sollte man wissen und sich nicht von einem Polizisten irre machen lassen.
Die Lenk- und Ruhezeiten betreffen nur gewerblichem Personen- und gwerblichen Güterverkehr.
Egalwie schwer ein Fahrzeug ist, ega ob mit oder ohne Anhänger.
Da hilft es auch einfach mal in die Fahrzeugpapiere zu schauen. Wenn die Grenze von 7,5 t das Gesamtgewichte des Gespanns ist, dann einfach mal zGG. und maximale zulässige Anhängelast addieren. Bei den mir bekannten WoMos auf Ducato-Basis kommen da regelmäßig 6,4 t raus.
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Lieber Markus, ich habe mir das Video von German Television angeschaut. Gewerbeaufsicht? Wenn ich privat unterwegs bin? So ein Quatsch. Ich denke es geht hier mal um die ganzen klein LKWs die gewerblich unterwegs sind und in dem Fall um den Arbeitschutz der Fahrer. Für Privat ist das Gewebeamt nicht zuständig. Wie Du schon sagst ruhig bleiben und genau hinhören oder lesen. 😅
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Du hättest das bitte richtig erklären sollen was der Sven gesagt hat und nicht etwas flüchtig weiter erzählen das verunsichert noch mehr die Camper.
Sowas macht man nicht
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Ganz ehrlich? Ich verstehe diese ganze Aufregung überhaupt nicht. Nach meiner Recherche gilt die Fahrtenschreiberpflicht nur für gewerbliche Fahrten. Punkt und Ende.
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
So und nicht anders,sieht es aus.
Hier wird nur vielWirbel um nichts gemacht, weil mal wieder ein Polizist, vielUnsinn in einer Kontrolle erzählt hat.
wenn jeder seinen kommentar abgibt dann gibt es milionen komentare wartet ab bis das gestetz richtig durch ist und lasst es euch nicht verzweifeln
Danke dir für deinen Kommentar. Gruß Markus
So ein Gestz gibt es nicht und wird auch nicht kommen.
wir hören und sehen es immer wieder und immer häufiger: "deutschland hat fertig!"
für diesen allerneuesten wahn-sinn fehlen mir gänzlich die worte... 🙈
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Nicht Deutschland gat fertig, sondern seine ahnungslosen Bürger, die nicht mehr wissen und sich jeden Unsinn erzählen lassen.
Schwachsinn
Das stimmt. Gruß Markus
"Gefährliches Halbwissen" von allen ,ich würde abwarten und mir das Reisen nicht vermiesen lassen 😊
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Wohl eher Unwissen.
Der Unterschied zwischen Dir und German Television: Du bleibst ruhig und sachlich, ohne Panik schüren und übelsten Clickbait. Da darf sich GT ruhig ein paar Scheiben von dir abschneiden. Danke für die Infos und deine Arbeit 👍👍
Danke dir für deinen wertschätzenden Kommentar! Gruß Markus
@@Andreas_NordNordwest Es gibt überhaupt keinen Unterschied zwischen den beiden. Beide haben nur ein Ziel vor Augen, Klicks, Klicks, Klicks!
Lest das Schreiben mal ordentlich.Hier wird erklärt, das Fahrzeuge mit Anhängerkupplung einen Fahrtenschreiber benötigen und diesen auch mit Fahrerkarte nutzen müssen,wenn diese unter die genannten Fälle des Schreibens fallen, die da heißen Fahrzeuge die mit einer AHK versehen sind und solo 7,5 to überschreiten oder einen Anhänger mitführen und dann 7,5 To überschreiten sollen eine Ausrüstungspflicht haben einen Fahrtenschreiber mitzuführen.Ausnahme für diese Fahrzeuge , wäre ein Fahrradträger auf der AHK.Das hat nichts mit Fahrzeugen zu tun, die o.g. Punkte nicht erfüllen.Also Fahrzeuge unter 7,5 to.
Und bitte, zitiert Quellen die dieser EU Regelung entsprechen.Ich habe bislang keine gefunden.
Diese Verbreitung von irgendwelchen Behauptungen finde ich unverantwortlich.Denn bisher wurden lt.TH-cam 1 Fall bekannt,der polizeilich angesprochen wurden.Der war über 7,5 to mit Hänger.Jetzt gilt es hier einen Gerichtsentscheid abzuwarten. Ein Gewerbeaufsichtsamt ist übrigends für alle ohne ein angemeldetes Gewerbe nicht zuständig.
Danke dir für dein umfangreiches Feedback. Gruß Markus
Das ist alle purer Unsinn.
Und da brauch man euch keine Gerichtsentscheid abzuwarten, denn diesen wird es nie geben.
Denn sobald dieser Polizist das weitergibt, wird das Verfahren eingestellt.
Kein Haco, deg Sven oder Wolfgang Horsch hsben Ahnung davon ,alles bur zugetragener Quatsch
👍🏻
Mein Fahrrad hat einen fest verschraubten Einkaufskorb, also Güterbeförderungen absolut möglich, allerdings nur für den Eigenbedarf. Da wird auch noch was kommen.
Das kann natürlich passieren. Gruß Markus
Solange du das Bier nicht Gewerblich Transportierst kommst auch um die Schanksteuer herum 😊
Moinsen.
Also eigentlich betrifft diese Geschichte doch ausschließlich WoMo's und Gespanne, auch Wohnwagen-Gespanne, die Gesamt (also WoMo bzw. Zugmaschine und Anhänger bzw. WoWa) über 7,5t kommen.
Alle anderen betrifft das doch nicht und das hatte HACO im entsprechenden Video mit seinem Fachmann auch so dargelegt!!
LG, schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025 aus der Lüneburger Heide. 🎄🎋🎆🧨🎇😘👍😊
Lieben Dank für deine netten Wünsche! Dir auch eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch. Gruß Markus
Cklickbait pur!
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Da ist gar nichts draufgesetzt worden, das gilt seit 2006, hat bisher nur keiner drauf geachtet. Das Gespann muss in Summe über 7,5 t kommen und zum Transport von "Gütern" genutzt werden können.
Ja wer lesen kann, kommt ohne Clickbaits aus.
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Der größte Teil der Wohnmobile bis 4,5t haben eine Anhängelast von 2,0t. Also keine Panik Leute.
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Jetzt haben die Wichtigtuher mal wieder was zum schreiben. 😂
Danke dir für deinen Kommentar. Gruß Markus
Leute, bittr macht Euch beim Balm schlau. Wohnmobile brauchen nur dann einen Fahrtenschreiber, wenn sie einen Hänger ziehen und das Gespanngewicht über 7,5 to haben. Wohmobile alleine brauchen keinen, auch nicht, wenn sie eine AHK haben. .
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Da hat der HaCo mit seinen beiden Videos was angestoßen und viele Videoklicks erzielt, da muss man hier, ohne wirklich was neues erzählen zu können, gleich mit auf den Zug aufspringen. Typisch!
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Ja ist richtig , abdr nur gewerblich mit Anhänger, auch ab 2,8 to ,hatte ich vor 20 Jahren schon, nichtgewerbliche Fahrzeuge garnichts
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Und was soll der Fahrtenschreiber bei Privat bezwecken? Ist ja kein Gewerbe
Das frage ich mich auch. Gruß Markus
Wieder so ein Verrückt machen, gut das der Abo von mir hat.🤮
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Nur wenn das Gesamtgewicht des Gespann über 7,5 t liegt... Wohnmobil und Anhänger....
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Soll ich Dir mal was sagen ! Selbst PKW über 3,5 Tonnen brauchen nach de Verordnung einen Fahrtenschreiber ! Vielleicht merkt so langsam einer von Uns was wir für Volksvertreter wählen !
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Völliger Schwachsinn , Gewerbliche Fahrzeuge für den Gewerblichen Gütertrasport
" ab 3,5 to benötigen ein EG Kontrollgerät !
Und das ist nix neues !!
Privat brauch nix aber auch absolut nix !!
Was für ein dämlicher Kommentar.
Ein Quatsch. Das wird bei TH-cam nur alles völlig durch den Kakao gezogen. Es geht um über 7,5t mit Anhänger.
Dumme Leute wie sie wählen Blaue Parteien.
Ihr dümmlicher Kommentar sagt alles.
wo bleiben die Fakten. Pure Panikmache!
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Immer mehr Bürokratie/Geldmacherei!
@@mayam6678 die brauchen mehr Geld, damit sie mehr verplempern können
Richtig! Gruß Markus
Stimmt. Hat aber mit dem Thema nichts zu tun. Das war nur schlampigem Bürokratenarbeit.
Meine AHK wird nur für den Fahrradträger benötigt,
Danke dir für das teilen. Gruß Markus
👍👍
Dankeschön. Gruß Markus
Nun hört doch endlich mal mit diesem Blödsinn auf. Bislang gibt es keinerlei Urteile gegen Wohnmobilfahrer und wird es wohl nach den gültigen Vorschriften der EU auch nicht geben. Nur weil sich mit diesem Thema einige TH-camr wichtig machen wollen besteht hier kein Grund zur Panik.
Danke dir für dein Feedback, genau meine Rede 😊Gruß Markus
🚙
Danke ☺️ Gruß Markus
Ich sag nur noch armes Deutschland😢
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Genau.
Es wird eine Lösung kommen. Und meistens können wir die eh nicht beeinträchtigen.
Liebe Grüße aus dem Schwarzwald
Danke dir für dein Feedback. Gruß
Es geht um Sicherheit und nicht um Geldmacherei und Sicherheit sollte uns allen wichtig sein!
Schlaf weiter😜
Danke dir für dein Feedback. Gruß Markus
Bullshit
Das stimmt. Gruß Markus