Realer Irrsinn: Witwe zahlt für längst Verstorbene | extra 3 | NDR
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- เผยแพร่เมื่อ 1 ธ.ค. 2024
- Weitere Themen wie die Medienhysterie und Spekulationen im Fall um Prinzessin Kate oder das Land der Verbote Bayern in der ganzen Folge extra 3. Nur einen Klick entfernt, exklusiv in der ARD Mediathek: 1.ard.de/extra...
Als Gabriele Greif nach dem Tod ihres Mannes erfährt, dass sie für die Rente seiner ersten Frau zahlen muss, beginnt ein absurdes Drama. Trotz Bemühungen und juristischem Hin und Her bleibt sie hilflos gegenüber einem bürokratischen Irrsinn, der selbst vor dem Tod nicht haltmacht.
Autor*in: Jens Barkhorn, Alena Eichler
Weitere Themen wie das Land der Verbote Bayern oder die Medienhysterie und Spekulationen im Fall um Prinzessin Kate nur einen Klick entfernt. In der ganzen Folge extra 3. Exklusiv in der ARD Mediathek: 1.ard.de/extra3_28032024_CM
könnte verstehen wenn sie jeden Tag vors Rathaus scheißt
underrated comment
Falls die gute Dame hier mitliesst für Ihren Fall: Der Putin hätte einen Antrag des Mannes in der Schublade unterschrieben und datiert zu einem Lebzeitpunkt gefunden.
oh wir haben ein clown hier
@@Hasgore meinst sicherlich die Behörde ;D
@@Hasgore besser Clown als Troll. Wobei die Grenzen teils fließend sind.
Diese Folge topt für mich alle anderen 🤦♂
Schrankenwärter Laumann und der Lautsprecher von UKA Nord damit sich keine Vögel ansiedeln kann man nicht toppen
@@veloc1tyTVwas habe ich mir da gerade angesehen 🤣
@@stevegiver2136 Der Lautsprecher ist meine Nummer 1
Achso, Zahlungsberechtigt:ja, Antragsberechtigt:nein. Ok😅
Klingt wie ein Knebelvertrag. Einmal drin, und man kommt da nie wieder raus.
Ne das is nur wieder Typisch Extra 3 wo eine Komplett Falsche Erklärung gemacht wurde um einen Künstlichen Skandal zu Erzeugen.
Es ist keine Zahlung sondern ein Abzug.
Um genau zu sein. Ein Abzug an Rentenpunkten.
Denn wenn die Frau sich um Haushalt und Kinder kümmert. Und dann nicht Arbeiten kann bzw nur weniger Arbeiten kann. Und somit für die Eigene Rente keine Punkte verdient.
So steht ihr bei einer Scheidung ein Anteil der Rentenpunkte zu die der Ehemann in dieser Zeit verdient hat.
Diese Rentenpunkte sind dann weg. Denn das ganze wird so Gewerted als hätte die ehemalige Ehefrau in der Zeit Gearbeitet und diese Rentenpunkte bei sich Verdient.
Wenn diese Ehefrau jedoch vor Beziehen der Rente Stirbt (oder kurz danach) gibt es hier eine Ausnahme Regelung. Wo der Ehemann dann diese Punkte für seine Rente Beanspruchen kann. Denn diese Rentenpunkte wurden ja als Teil der Ehe verdient und somit stehen Sie dem Eheman aus der Ersten Ehe zu.
Die 2. Ehefrau hatte aber mit der 1. Ehe nichts zu Tun.
Sie hat daher Simple und einfach keinen Anspruch auf diese Rentenpunkte.
Sie kann daher auch nicht Beantragen das Sie diesen Abzug aus dem Versorgungsausgleich nicht bekommt.
(Das Gilt übrigens auch andersrum. Hinterbliebene der Ersten Ehefrau haben auch wenn Sie ein Anrecht auf eine Hinterbliebenen Rente haben. Kein Recht auf die Zusätzlichen Punkte die aus dem Ausgleich kamen.)
Der Grund für Dieses System ist auch ganz einfach und macht auch absolut Sinn.
Denn sonst könnten Diese Punkte ja Teilweise einfach Ewig weitegegeben werden.
Stell dir vor die Witwe Heirated jetzt nochmal. Und dann würde Ihr neuer Man dann auch wieder diese Rentenpunkte der 1. Ehefrau des ehemaligen Ehemannes seiner jetzigen Ehefrau bekommen etc.
Wenn der Amtsschimmel so wiehert, kann ich durchaus nachvollziehen, wenn Betroffene das Vertrauen in den Staat verlieren.
Manchmal weiss ich nicht was mich an TH-cam mehr nervt dieses Frustgeposte an jeder Stelle oder die Porno Bots ? 🤣Erst mal schöne Ostern !
@@nadineflowna, zum Glück ist dein post voller Optimismus 🤔😉 Frohe Ostern
@@benfischer8640 Ja stimmt sorry ..😅 Desshalb bin ich auch nur lieber offline um besser online mit mir zu sein .
Ist halt wieder ein unsinniger Kommentar. Ich bin mir zu 99% sicher, dass die Dame nicht "das Vertrauen in den Staat" verloren hat. Die Situation ist scheiße und muss unbedingt gelöst werden, aber man muss doch nicht wegen sowas den ganze Politik schlecht reden.
Der Amtsschimmel wie du es so schön nennst, kann hier gar nichts dazu. Problem ist hier ein schlecht gemachtes Bundesgesetz. Und da kann das Amt rein gar nix dazu, denn geschrieben haben das andere. Das Amt muss das nur so umsetzen, wie es dort geschrieben steht. Und man hat da leider nicht den Spielraum zu sagen, mach ich nicht, weil blöd. Man muss es umsetzen auch wenn’s 1000000 Mal blöd ist bzw. man den Unmut der Leute darüber sehr sehr gut verstehen kann. Und Möglichkeiten, das weiterzutragen an entsprechende Stellen hat man nicht bzw. nur sehr sehr wenig. Und ich weiß genau wovon ich rede, arbeite selber im Amt. Und muss den Leuten leider Gottes auch des Öfteren sagen, dass ich da nichts weiter tun kann bzw. ihnen keine bessere Auskunft geben kann. Und das ist auch nicht wirklich schön, grade wenn man das Problem der Leute sehr sehr gut verstehen kann
Aber warum ist der Anspruch mit dem Tod der ersten Frau nicht erloschen? 😅😅😅 Da liegt doch der Fehler.
vieleiecht wurde dieser ja nicht Ordnungsgemäß dokumentiert. Vieleicht gild sie aus sicht des Amtes ja noch als Lebendig udn man muß erst noch die Sterbeurkunde amtölich bestättigen lassen. Ich meine da braucht doch nurt ein Stempel an der Falschen stelle gemacht worden sein udn schon hast du den Salat.
Damit die Leute wirklich traurig sind, wenn jemand stirbt.
/e: Im Ernst: Warum sollte die zweite Frau Geld bekommen, welches eigentlich der ersten Frau zustünde und nur auf Antrag ihrem Mann (nicht ihr!) zugeschlagen wurde? Klingt etwas missgünstig, aber letztlich hat sie kein Recht darauf.
Weil der Versorgungsausgleich eines der Korruptesten Gesetze überhaupt ist. Hier mal ein Reales Beispiel: Berufssoldat besondere Altersgrenze geht in Pension. Muss dann Versorgungsausgleich für seine Exfrau Zahlen. So weit so gut? Nein den die ist noch überhaupt nicht in Rente! Wohin geht also der Versorgungsausgleich, Trommelwirbel bitte, nicht an die Frau, sondern an den Staat zumindest solange diese noch nicht in Rente ist. Ich wette harte Euros gegen Erdnüsse das es hier genau so abläuft.
@@dabbasw31 Seine erste Frau ist doch auch schon lange verstorben, sogar noch vor dem Mann -
@@richardpolt3706 Ja, trotzdem gibt es keinen Grund, den Anteil der ersten Frau der zweiten Frau zuzuschlagen.
Das ist wirklich die absolute Nummer 1 unter den Fällen!
Ich würde einfach nicht zahlen und drauf warten, dass die Ex-Frau ihren Teil einklagt... 🎉
Das Problem ist ja, dass sie es vor der Auszahlung an sie schon abgezogen bekommt
Der Staat kassiert es ja. Und der klagt ganz fix, bei sowas ist er plötzlich schnell und effektiv.
Die Exfrau ist doch auch schon längst verstorben - das Geld bekommt der Staat
...und zweitens würde da auch nicht die Frau, sondern die Rentenkasse klagen, denn an diese fallen die Ansprüche zurück. Und die könnte sich im Zweifel einen längeren Rechtstreit leisten.
Die exfaunistbschom verstorben
Ich versteh gar nicht, warum sie überhaupt zahlen muss. Der Versorgungsausgleich erfolgt im Zuge der Scheidung. Da werden die Rentepunkte 50/50 geteilt, mit dem Ergebnis, dass der Ehegatte mit der höheren Rente dann unterm Strich weniger Rente erhält. Wieso sie da jetzt noch draufzahlen soll, ist nicht nachvollziehbar. Oder ist das im Video falsch ausgedrückt worden?
Dass sie keinen Antrag auf Befreiung stellen kann ist logisch, da sie keinen Antrag stellen muss. Wenn dem Ehegatten die Pflicht zur Zahlung erlassen wurde, geht dieses Recht (auf Nichtzahlung) auf seine Witwe als Rechtsnachfolger doch eigentlich über.
Genauso ist es. Ich verstehe das auch nicht.... (bin allerdings auch keine Juristin).
Die Witwe muss nicht draufzahlen, sondern ihre Witwenrente wird um den Abschlag des Versorgungsausgleichs gekürzt. Da nur der Ausgleichspflichtige antragsberechtigt ist, gilt die Anpassung wegen Tod nur für ihn, nicht aber für die Hinterbliebene 🥲
Nehme es ebenfalls so wahr, tritt jemand ein Erbe an. Wird dieser Jemand gleichzeitig die Juristisch Person des Verstorbenen. Theoretisch müsste sie Zeichnungsberechtigt sein oder die Forderung auf die Natürliche Person umgeschrieben und somit ist sie wieder Zeichnungsberechtigt 🤔
@@feloh2000 das ist nicht richtig. Versorgungsansprüche von Beamten werden auch geteilt. Sich vom VA zu befreien, wenn der Ex verstorben ist, finde ich im übrigen nicht ungerecht. Warum soll man auf etwas verzichten, dass jemand anderes nicht mehr gebrauchen kann? Der VA wurde ja zur Absicherung des Ex-Partners durchgeführt. Und den gibt es nicht mehr.
Sie zahlt nicht drauf. Sie bekommt eine Witwenrente aus der Rente ihres Mannes und von dieser Witwenrente wird der Versorgungsausgleich abgezogen. Ist im Video wirklich nicht gut ausgedrückt worden, aber das ist halt extra3. An sich ist das auch korrekt so, nur ist diese Konstellation hier etwas seltsam, weil die erste Frau, die den Versorgungsausgleich normalerweise ausbezahlt bekommen würde, auch schon tot ist. Es ist auch nicht der Staat, der das Geld bekommt, sondern das Geld bleibt in der Rentenkasse.
Und warum hält da jetzt der Staat die Hände auf? Der war doch kein Vertragspartner.🤔
Vielleicht sollte sie mal an dem Punkt juristisch ansetzen, statt an einem Aufhebungsantrag.
Das du von Vertragspartner spricht zeigt ziemlich offensichtlich, dass du versuchst nach Gefühl und Meinung, nicht nach Gesetz zu handeln. Ein Vertrag mit einem Staat, in dem Fall Deutschland kann nur mit einer Juristischen, aber niemals einer natürlichen Person erfolgen. Sprich zwischen zb Firmen, Vereinen Organisationen usw. Fun Fact: Reisbürger sehen das wie du. Deren Ansicht nach ist Deutschland eine Firma (Deutschland GmbH). Solch eine kann dann Verträge zwischen natürlichen Personen ausüben. Ich will dir natürlich nichts unterstellen, nur mal drüber nachdenken. Man wird oft von Gefühlen und Meinungen übermannt und bildet sich so sein Weltbild. So arbeiten auch Schundblätter wie die Bild.
Das Geld bekommt nicht der Staat, sondern sie weniger aus der Rentenkasse. Das heißt mehr für andere. Wenn man sich das System dahinter etwas genauer anguckt ist das gar nicht mal so schlecht. Das einzige was mich hier überrascht ist, dass man sich davon überhaupt per Antrag davon befreien kann.
@@maryvofin9042 Ich finde das Versorgungsausgleichsrecht ist in Teilen nicht ganz sinnvoll geregelt. Hier scheint es sich ja um die Beamtenversorgung zu handeln, aber auch in der gesetzlichen Rente ist es ähnlich. Was eingezahlt wurde sollte meiner Meinung nach auch immer ausgezahlt werden. Zu Lebzeiten an den Ausgleichsberechtigten und sollte der versterben sollte der Teil wieder zurück an den Ausgleichspflichtigen gehen (das geht aktuell nur, wenn der Verstorben unter drei Jahre Rente erhalten hatte).
"Und warum hält da jetzt der Staat die Hände auf? "
Der Mann war Beamter, deswegen zahlt der Staat, die Anteile, die der ersten Frau zustand, gar nicht erst aus, die muss nicht zahlen, der wird weniger ausgehändigt!
Wieso sollte die Frau das auch bekommen, ist ja nicht so, dass sie von ihrer Rente was abgeben muss, nur die Pensionsansprüche der ersten Frau sind eben nicht da und sie bekommt nur ihren Anteil. Ned so schwer zu verstehen🤷♂
@@syrocoo1das problem ist ihr mann hätte sie durch einen Antrag befreien können. Da er nicht mehr lebt kann er den sntrag aber nicht mehr stellen. Seine witwe wiederum muss zahlen, ist jedoch nicht antragsberechtigt. Das ist das kuriose an der Sache.
ob man da nicht weiter klagen kann? Die Dame bräuchte nen Anwalt oder besser eine organisation die sich für sie einsetzt
Sie hat ja einen Rechtsanwalt, war auf dem ersten Schreiben ersichtlich.
Gesetz ist Gesetz. Dummheit schützt vor Strafe nicht. Aber es kommt der Versichertengemeinschaft zu Gute, damit auch Ihnen, wenn Sie in die Rentenkasse einzahlen. Das Leben ist selten gerecht. 🤷♀️
Das sollte sie besser bleiben lassen. Sie versucht eine Leistung zu erhalten, die ihr nicht zusteht. Da kann sie noch so lange klagen.
@@elsevira6609 In dem Fall eher Unwissenheit schützt nicht. Dummheit wäre es, wenn sie es gewusst hätte und es nicht gemacht hat als es noch möglich war. Asozial ist das ganze natürlich trotzdem. An so etwas wird doch kein Schwein denken. Als der Antrag vom Mann gestellt wurde, hätte es eigentlich einen Hinweis diesbezüglich geben sollen. Aber diejenigen die das bearbeitet haben wussten das vermutlich selbst nicht. Und eigentlich sollte man von niemanden erwarten müssen, das BGB auswendig zu kennen
@@andreasdannhauer9840 Das ist das Problem wenn Dinge nicht zweckgebunden wäre. Dann würde es solch absurde Konstellationen nicht geben. So fließt es einfach an den Staat. ABER: Dieser bezahlt ja auch die Ausgleichsrente für die Personen, denen der ehemalige Ehemann gestorben ist und nicht mehr zahlen kann. Man kann das ganze also so und so sehen
Dadurch wird der Vertrag zu einem Vertrag zwischen zwei Personen zu Lasten eines Dritten. Dies verstößt doch gegen etliche Gesetze.
rundfunkstaatsvertrag ist auch ein vertrag zu Lasten dritter und das geht.
Der Vertrag von 2 toten Personen, das ist ja noch das beste an der Scheiße hier…
@@hyperadapted🤦♂️ Ach, Stefan
@@TheSorcerer_Lvl_1000 stefan?
Häääää? Also ich hab schon ne Menge gehört und arbeite ja selber fürs Land aber das ist ja echt dämlich
Das nächste Thema für Herrn Solmecke ist hiermit gesichert 😂
Von öffentlichem Recht hat der keine Ahnung.
@@cl8733 kann ich mir nicht vorstellen. immerhin hat er jura studiert.
Du hast es gecalled 😄
@@kanomano441 LoL 💪😂
Hab erst deinen Kommi gesehen und dann slided die Benachrichtigung von WBS in mein Bild
@@cl8733 Muss er auch nicht. Er hat ne Großkanzlei mit allen möglichen Fachrichtungen, die das für ihn aufbereitet.
Ist das furchtbar😳
Stimmt, aber es ist auch furchtbar, dass in Bayern immer noch die Todesstrafe gibt.
Mindestens einmal im Jahr zum Sommerloch packt es die BLIND wieder auf ihre Titelseite und erklärt erst im unteren Absatz, dass es eigentlich nicht mehr gültig ist, weil Bundesgesetz über Landesgesetz.
Trotzdem ein schönes Ostern 🐇
Das Video sehe ich zum zweiten mal - unglaublich was dort vorgeht
unverschämt sowas
Wenn sie nicht Antragsberechtigt ist, wieso ist dann der Staats Empfangsberechtigt? Hat die 1. Ehefrau den Staat in ihrem Testament erwähnt?
Wenn mir das passieren würde, wäre ich Dauergast im Rathaus... mit meinem Anwalt.
Das Video ist nicht gut. Sie bekommt eine Witwenrente aus der Rente ihres Mannes, von der halt (berechtigterweise) der Versorgungsausgleich abgezogen wird. Diesen Versorgungsausgleich kassiert nicht der Staat, der bleibt in der Rentenkasse. Ihr Mann hatte sich damals vom Versorgungsausgleich befreien lassen, allerdings betrifft das nicht die Witwenrente, das wurde wohl damals vergessen und kann jetzt nicht mehr nachgeholt werden (ok, das ist wirklich etwas mehr als seltsam).
@@MyRegardsToTheDodo Pensionskasse aber ansonsten richtig! Wurde auch nicht vergessen, dass steht ihr halt einfach nicht zu, also wirds auch nicht ausbezahlt 🤷♂
Meine Güte was für'n Beamtendeutsch 😂😂🎉
Es macht sich übrigens auch bei der Halbwaisenrente für die Kinder aus der zweiten Beziehung bemerkbar!
Und vom Arbeitgeber bekommt man zu hören: die Anrechnung des Versorgungsausgleichs aus der früheren Beziehung ist doch toll: sie tun etwas für die Allgemeinheit, die beträge kommen in die Rentenkasse.....
Und das ist besonders furchtbar: Kinder sollten immer Vorrang haben 😢
Das Geld bekommt die Versichertengemeinschaft. Das ist nicht der Staat.
Es geht um Beamte und ihre Pension, da ist es der Staat.
@@andreasdannhauer9840 Wenn du denkst dass das einen Staat ausmacht, habe ich schlechte Neuigkeiten...
@@andreasdannhauer9840 das stimmt, dann proftiert der Steuerzahler, wei weniger gezahlt wird.
@@andreasdannhauer9840 Sie haben sich in ihrem Leben nicht viel mit der funktionsweise unserers Staates beschäftigt oder?
Schade das ihr auf TH-cam keine ganzen Folgen mehr bringt. Das waren noch gute alten Zeiten. Mediathek kann ich mich nicht anfreunden. Da ist TH-cam einfach komfortabler und besser
Auch das einfach formulierte mit den Maxerln hab ich nicht verstanden.
Wenn die anspruchsberechtigte erste Frau gestorben ist, braucht sie doch kein Geld mehr. Wofür oder für wen noch zahlen?
Gogols :"Die toten Seelen", in einer Neufassung.
Daher liebe Kinder lasst euch eines Sagen: "Lasst euch nicht scheiden" das könnte teuer werden😂
Einfach nicht Heiraten - zum Heiraten braucht man keinen Anwalt - beim Scheiden lassen schon!
Oder besser heiratet garnicht erst 😅🤣
heiraten kostet immer 2x.
nicht mit mir.
Da hat sich das arbeiten gehen ja mal wieder richtig gelohnt.
Die beschwert sich, weil sie die Anteile, die der ersten Frau des Verstorbenen Mannes nicht bekommt, von ihrer Rente wird da gar nichts abgezogen!
Is wie bei normalen Arbeitern, wenn Punkte nach der Scheidung mal weg sind, sind die Weg, da kann die neue Frau auch nicht sagen: Ja aber...
Also hätte der verstorbene Ehemann noch vor seinem Tod, parallel zu seinem Antrag auf Befreiung, auch vorsorglich einen Antrag auf Befreiung stellen müssen? Der vom zuständigen Amt womöglich abgelehnt worden wäre, weil er ja noch lebt?
Kann man sich nicht ausdenken
Ich bin so stolz auf dieses Land, einfach toll......
Die Wahrheit?
In anderen Ländern sieht es nicht besser aus.
Und? Warum sind sie nicht direkt nach der Geburt direkt ausgewandert? Das ist schon länger so, als sie leben können. Und Oh Wunder, sie finden genau den gleichen Mist auch in vielen anderen Ländern.
@@blendvr4630 Machts doch nicht besser. Oder ist es hier auf einmal in Ordnung, wenn es überall so ist?
@@blendvr4630 das ist kein Argument. Länder in Afrika haben schlechtere Medizin also sollten wir auch schlechte Medizin haben oder was?
Ob das Problem noch komplizierter wird wenn sie selbst verstirbt?
Er war also in erster Ehe verheiratet das ist krass 😅😂
Ich muss auch die Einkommensteuer meiner Toten Mutter bezahlen.
Nach dem Video glaube ich alles.
@@tk929besser wäre nach so einem Video alles zu hinterfragen statt noch mehr einfach so zu glauben...
Niemand muss nach seinem Tod Einkommensteuer zahlen, aber die Erben müssen natürlich vorherige und noch nicht gezahlte Steueransprüche des Staates bezahlen.
Ohjeee. Die Dame tut mir leid.
Ich würde da keine Ruhe geben.
Zahlungen einstellen und den zuständigen Behörden Dampf unterm hintern machen.
In einem extra3-Video bekam ein Pensionär *20 Jahre* nach einem förmlichen Widerspruch den Bescheid, dass jener Widerspruch abgewiesen wurde. Er hatte jenen Widerspruch mit 62 Jahren erhoben (es ging um Weihnachsgeld), und ist nun 82. Auch in dem Fall ist "Würze" d'rin.
@@jawosammadennhier7062 Um fair zu sein: Das Video war "leicht" an der Realität vorbei formuliert, wie es Extra3 gerne mal macht ;) Das Amt konnte nichts dafür, dass multiple Gerichte fast 20 Jahren brauchten, um über die 900000 (!) Widersprüche im Grundsatz zu entscheiden.
In diesem Fall hingegen fällt es mir schwer vorzustellen, wie dass etwas anderes als völliger Irrsinn sein könnte.. "Zahlungen einstellen" klappt aber nicht, wenn das Amt das Geld direkt einbehält.
Und nun weiß man woher der Spruch kommt "die nehmen es von den lebenden". Klasse. Und ich kann dann auch noch seit einem halben Jahr auf Bafög warten...
vor allem die ABGWIESENEN (nicht mal verhandelten) Klagen sind dreist. Kann doch nicht sein dass etwas so bescheuertes so hauruckmäßig abgewiesen wird.
Weiß jemand, wie der Fall ausgegangen ist? Das hat doch sicherlich ein Anwalt übernommen.
Ist das der bürokratische Abbau, den uns Herr Scholz versprochen hat? 🎉
Sag mir das du in Deutschland wohnst ohne mir zu sagen das du in Deutschland wohnst 👍🏻
Das nennt man "Rumscholzen".
Deutscher geht es wirklich nicht, holy moly shit😂
Kann man nicht richtig verstehen....nur in Deutschland möglich.
Das stimmt das muss ich auch ich dachte ich fall vom glauben ab ist aber so
Reuploads ! Für bereits gesehenen Kontent zahlen wir gerne ! Man kann's ja auch leicht haben 😂
Sondervermögen 🤫
Wird das nicht unterschiedlich behandelt, je nach dem, wer der verstorbene war und wer sich für ihn einsetzt?
Hä? Das ist immer so, wenn der Verstorbene mehr verdient hat, als die ehem. Frau. Wer sollte sich da für ihn einsetzen?
Wenn das Gericht ihre Klage nicht annimmt, dann einfach nicht mehr zahlen und warten, bis das Amt klagt. Darauf berufen, dass hier offensichtlich ein Fehler vorliegen muss und das gesunder Menschenverstand vor Bürokratie gehen muss.
Unfassbar
Joa, kann halt gesellschaftlich alles nur so gut sein wie der Mensch es selbst ist nh. Ob unsere Spezies da noch rechtzeitig hinterkommt, wohl kaum; wohl nie - jedenfall von Anfang bis jetzt hat sie es nicht umgesetzt.
einfach unterschrift fälschen. ohne seine aussage kann doch keiner das gegenteil beweisen
Man muss sich vor den Ämtern fürchten.
Da würde ich bis nach Karlsruhe klagen
Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Leipzig. Aber ja, ich würde damit auch bis in die höchste Instanz gehen.
@@SuperglueOnMyPP ja aber auch wenn dort nicht entsprechend entschieden wird ist Karlsruhe immernoch die höchste Instanz oder nicht ?
@@Friebery Nope, da ist der Bundesgerichtshof. Das hat aber in sozialgesetzlichen Sachen nicht viel zu melden.
Laut Google ist der BGH die höchste Instanz @@SuperglueOnMyPP
Karlsruhe im Sinne von Bundesverfassungsgericht wohl
Hier geht es wohl um Beamtenversorgung, denn bei Renten wird dem Versorgungspflichtigen der Betrag sofort bei der Scheidung aus dem Rentenguthaben entnommen. Da ist es dann egal, ob tot oder lebendig, das Geld ist weg. Bei Beamten ist halt alles etwas anders. Und die Verwaltungsvorschriften werden ja zum großen Teil von Beamten geschrieben und von Politikern maximal abgesegnet.
Das würde passen, wenn man das Wort "Pension" bei 01:12 mitbekommt , wo zuvor von ihrer Rente aber seiner Pension gesprochen wird...
Es ist aber hoffentlich klar, dass bei der Beamtenversorgung meist extern geteilt wird? Also der Versorgungsausgleich praktisch in der Rentenversicherung stattfindet? Also von da an hinkt das Pferdchen hier und es ist sich auch ein bisschen leicht gemacht zu sagen: Bei Beamten ist alles anders. Die Rechtsgrundlage aufgrund derer das gemacht wird: Das Versorgungsausgleichsgesetz ist Bundesrecht und gilt auch für einen Versorgungsausgleich, der bei zwei normal sv-pflichtigen Personen (also beide zahlen in die RV ein) durchgeführt wird. Das nur zur Info und das nächste Mal bitte informieren, bevor man hier mit solchem gefährlichen Halb-Wissen glänzen will
@@Darkangelmw11 Es geht hier ja auch nicht um das Einzahlen in die RV, sondern Leistungen der Pensionskasse an die Witwe, die um einen externen Versorgungsanteil gekürzt wird...
Das ist ja das Problem seit Jahrzehnten, dass viele die fehlenden Zahlungen "der Beamten" in die RV und die Zusammenlegung der Pension und Rentenkaassen fordern ohne sehen zu wollen, dass die "Pensionskasse" keine RV ist, sondern nur "aus dem laufenden Kasse" des jeweiligen Arbeitgebers finanziert wird, weil es für den Staat günstiger war/ist als das externe Ansparen von RV Beiträgen.
@@Reiner030Ändert aber trotzdem nichts dran, dass die Aussagen des Ausgangskommentars hier komplett falsch sind. Ebenso wie auch der Beitrag neben extremer Stimmungsmache gegen Beamte, deren Versorgungssystem und eine bestimmte Behörde jede Menge Falschdarstellungen enthält und wesentliche Informationen verschweigt. Und ja, ich kenne mich mit der Thematik Versorgungsausgleich sehr gut aus, da ich bei der Behörde, die man hier in dem Beitrag versucht lächerlich zu machen, mein Studium absolviert habe und nach wie vor auch dort tätig bin (andere Dienststelle, anderer Bereich). Dennoch lernt man das im Studium, einen Versorgungsausgleich zu berechnen und sämtliches Hintergrundwissen dazu. Und deshalb bleibe ich auch dabei: Problem ist und bleibt die Rechtsgrundlage, die sich nur in den lokalen Versorgungsvorschriften entsprechend niederschlägt. Und diese dumme Debatte Richtung Bürgerversicherung, die hier mal wieder befeuert werden soll, hat hier nichts verloren. Zumal 1. Es das Rentenproblem nicht löst, wenn man die Beamten reinholt, da auch dann immernoch sehr viele Gutverdienende nicht einzahlen 2. Die Leute einfach nicht darüber aufgeklärt sind, dass sich die Beamtenversorgung aus 3 Elementen zusammensetzt: Nämlich dem Teil, was „Rente“ ist, einer betrieblichen Altersvorsorge und einer arbeitgeberfinanzierten privaten Altersvorsorge. Und der Teil der da „Rente“ ist, ist nicht höher als das, was die DRV da anbietet. Aber man will ja populistischerweise nur den Gesamtbetrag sehen. 3. Ich da dezente Bedenken hätte, dass das gegen das Alimentationsprinzip verstoßen würde und somit verfassungswidrig wäre und 4. Es nicht sehr klug wäre, sich mit dem dbb anzulegen. Weil auch der eine mächtige Lobby ist. Man hat es ja bei den Bauern gesehen, was für Rückrat die tolle Bundesregierung da hatte. Zumal die FDP das Thema Bürgerversicherung eh blockieren wird und sich ein gewisser Teil der Parlamentarier, die es ja auch treffen würde, wohl kaum selbst beschneiden würde
@@Darkangelmw11 Danke, für diese ruhige Erlärung. Ich neige bei solchen Blödsinn immer zu etwas heftigeren Reaktionen. Dieser Blödsinn kommt hier leider öfter vor. Ganz offensichtlich wirkt die Propaganda gegen Beamte immer noch wunderbar und sogt dann für Teilabschaltungen bestimmter Hirnregionen.
Das Geld einfach mit der Steuerschuld verrechnen, fertig. Wenn das Geld ausbleibt machen die Ämter immer ganz schnell
So viele Einwohner Deutschland hat, kann ich mir schon vorstellen das es zumindest tausend Leute gibt bei denen das ebenso ist. Sind ja immerhin 100k im Monat in die Staatskasse. Ist jetzt nicht weltbewegend. Aber ein paar extra Posten gehen sich da schon aus, oder Boni, oder Aufträge.
Sowas ist einfach nur peinlich... Für den Staat. Schäm dich Staat!
BITTE WAS?!
Und bei solch bürokratischer Gedankenakkrobatik wundert es mich nicht, dass Leute dann mir ner Knarre zum Amt gehen.
Stellt euch in einer langfristigen Beziehung immer gegenseitig eine Vollmacht und eine Patientenverfügung aus. Man glaubt garnicht, wie viele Steine einem in den Weg gelegt werden, wenn man es gerade garnicht ab kann.
Deutschland in wenigen Minuten erklärt
Ein Grund mehr nicht zu heiraten.
Da hab ich mich gerade über einen neuen realen Irrsinn gefreut und dann stelle ich schnell fest, dass ich das schon vor Wochen gesehen habe und dabei steht da, dass es erst vor 3 Tagen erschienen wäre. Löscht ihr die Videos und ladet sie erneut hoch? Ist jetzt nicht das erste Mal, dass mir das aufgefallen ist, sondern im Grunde bei nahezu jeder realen Irrsinn Folge, die ich seit eurem Umzug in die Mediathek sehe. Es sind gefühlt alles Wiederholungen die es hier auf dem Channel schon gab. Ich will endlich neue Folgen und nein, ich gehe dafür nicht in die blöde Mediathek.
Was ein unsympathischer Kommentar. Wenn du ne staatliche Behöre wärst, könnte man darüber glatt ne Folge "Realer Irrsinn" drehen.
Ne falsch. Hier geht es doch um die Beamtenversorgung. Beim Versorgungsausgleich sind doch die Rentenpunkte gleich nach der Scheidung aufgeteilt wurden. Einfach mal ins Scheidungsurteil schauen.
Hier liegt eine Kommi ikationsfehler vor.
Bald wird sich das Blatt wenden
Ja ist unglaublich meine Mutter muss auch noch Krankenversicherungs Punkte zahlen für ihr verstorbenen mann
Ich finde das klingt erstmal komisch, aber ist auch irgendwo auch logisch. Wenn Manfreds erste Ehefrau ihn überlebt hätte, hätte sie auch weiterhin den Ausgleich erhalten, oder?
Naja aber mit welchem recht? Was hat denn die neue Ehefrau mit dem ganzen zu tun? Die hat doch mit der ex nix zu schaffen. Ich seh da keine Logik dahinter wenn ich ehrlich bin.
Dann würde es ja auch Sinn ergeben. Problem ist, dass die 1. Ehefrau tot ist, keinen Ausgleich mehr braucht, bzw. der Anspruch auf den Ausgleich erloschen sein sollte. Dementsprechend sollte die Witwenrente für die 2. Ehefrau aus der Gesamtsumme der Pension des Mannes ermittelt werden und nicht Pension - Ausgleich=Witwenrente.
Edit: Pension statt Rente.
Sind das die sogenannten nebeneinkünfte des staats? Wirkt die Abgabe wenigstens steuermindernt?😮😮
Ja wirkt sie. Das Geld verbleibt schließlich nicht bei der Steuerpflichtigen. Der Sachverhalt ist ansonsten zu dünn für eine umfassende Einschätzung.
Das ist Geld vom Netto, also nope.
@@johannessc9601 Das Video is bissi Grütze! Da gehts um Pensionen des Verstorbenen, die muss ja eigentlich nichts zahlen, das wird gleich gar nicht erst ausbezahlt, weils ihr halt einfach nicht zusteht 🤷♂
Mein Tipp: ein Anwalt ! Der stellt mit Ihnen in der Vollmacht Ihres verstorbenen Mannes einen Antrag auf Aufhebung der hinterbliebenenrente !
Sie soll also auch noch auf die Witwenrente verzichten?
Das gibt es nicht. Die Witwenrente steht einem zu. Nur bei Neuheirat erhält man 24x die Witwen oder Witwerrente mit einem Schlag und dann nichts mehr.
Sie hätte, als Sie den Bescheid über die Witwenrente erhalten hat und dort der Versorgungsausgleich aufgetaucht ist, der ja schon beim Mann nicht mehr vorlag, Widerspruch einlegen müssen. Hat sie aber nicht. Da ist sie selbst daran schuld. Ich meine. Rentenbescheide sind extrem ausführlich, führen alles sehr detailliert auf mit zahlreichen Erläuterungen. Das braucht man sich nur durchzulesen. Ausnahme, sie wußte nicht daß die frühere Ehefrau schon verstorben ist. Dann kann ich verstehen, daß Sie nicht reagiert hat.
Ich würde keinen Cent zahlen. So ein Kindergarten.
Ein Hoch auf die Ehe 🎉 😂
einfach mal den Ombudsmann/Ombudsfrau der EU kontaktieren. Soll Brüssel sich etwas überlegen, aber das geht natürlich gar nicht
Ich würde sagen: Verfassungsbeshwerde. Hier ist die gute Frau in ihrer Rechtswegsgarantie verletzt. Als Belasteter eines Verwaltungsakts muss man schon vom Grundgesetz aus die Möglichkeit haben, diesen vor Gericht anfechten zu können, Art. 19 IV GG. Meiner Meinung nach hätten hier die Richter auch das Verfahren aussetzen und von sich aus eine konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 GG erwirken müssen.
hat Sie denn keine Vollmacht über den TOt hinaus um geschäftliche angelegenheiten auch über den tot hinaus vertreten zu könnnen ?
Aber falls einem (hohen) Beamten das passiert ist es innerhalb von Minuten erledigt. Ist wahrscheinlich ein einziger Klick irgendwo.
Ist bei meiner Mutter genauso. Ihr Mann ist verstorben, seine Ex-Frau mittlerweile ebenso. Trotzdem muss meine Mutter von ihrer Witwenrente einen Versorgungsausgleich an die verstorbene erste Frau zahlen
Immer noch besser als gar keine Witwenrente 🤷♂
Und dann will mir einer klar machen die Politik in diesem Land läuft gut
Sie könnte es ja in seinem Namen ausstellen.
Reupload. Danke.
Nö, nur ein "Short"/Austug aus der langen Sendung...
Am Ende ergibt es einen Sinn 😂😅 Zahlungsempfänger Staat 😂🎉
Absoluter Schwachsinn 👎
"Stirbt ein Bediensteter während der Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet." aha, ja Logisch. Aber wenn eine Privatperson mit Anspruch auf Ausgleichszahlungen verstirbt wird nach dem Tod die Ausgleichzahlung nicht beendet???
Classic am besten noch bezahlen wenn die Sonne ausgeht
Tja... Ist bei mir ähnlich komisch. Wenn ich in Pension gehe wird mir mit 62 der Versorgungsausgleich abgezogen, völlig unabhängig davon, wann meine Exfrau in Rente geht. Das Geld behält dann einfach der Staat. Und die Begründung dafür hat vier Buchstaben und lautet "is so". Dabei habe ich immer gedacht, dass es sich beim Versorgungsausgleich um die Rente des Expartners dreht und der diesen bekommt, wenn er in Rente geht...
Bei meinem vater war es so, dass er für 16 jahre 50 prozent seiner pension abdrücken darf.
Wenn er das gemacht hat bekommt er aber danach nicjt etwas die gesamte pension, nein er bekommt dann auch weiterh8n nur das was er nach abzug des versorgungsausgleichs bekommen hat... absolut lächerlich
Wenn das so richtig sein sollte hat "das beste Deutschland aller Zeiten" nunmehr vollständig den Verstand verloren.
Ist totaler Unsinn da vom zuständigem Amt. Meine Eltern ließen sich auch scheiden, d.h meine Dad musste Betrag X von seiner Rente an Sie abführen. Da aber meine Mum ist vor 11 jahren gestorben ist ging dieser Renten Ausgleich wieder zurück an ihn. Also da sollte der Verantwortliche nochmal seinen Job richtig erledigen !
Der Ausgleich ging ja wieder zurück an den Mann, nur eben nicht an die neue Frau, die auf genau diesen Teil eben keinen Anspruch hat 🤷♂
Ja, der Staat geht über Leichen.🤣🤣
Aber an wen geht das Geld?
Warum erinnert mich das an den Passierschein A38?
Oh, da sind Sie hier falsch, versuchen Sie mal Schalter 2.
^^ kam das nicht schon einmal vor einem Jahr oder so? 🤔
....wtf....?!?!
Es ist echt schon komisch was da mit der Witwe des Verstorben gemacht wird ,aber typisch für Deutschland
Gefühlt ungerecht ja, und ein Fehler im System kommt auf die Sichtweise an. Aber typisch für Deutschland? Nö. Das finden Sie in in sehr vielen Ländern, die eine Rente oder Pension zahlen so, oder in abgewandelter Form.
Wenn's wenigstens die Erben der verstorbenen bekommen hätte ok. aber der Start ist eine Frechheit.
War ein Beamtenfehler! Würde eher das Amt verklagen!
Nicht zahlen
Und wie soll das gehen? Das wird direkt von der Witwenrente abgezogen. Das zahlt sie nicht, das fehlt ihr.
Und selbst wenn es möglich wäre: Dann hätte sie ein Verfahren am Hals, das im letzten Ende nicht nur darauf hinauslaufen würde, dass sie gepfändet würde und hätte obendrein noch die Verfahrenskosten am Hals.
Vielleicht erst mal denken und dann posten?
"Das geld bekommt jetzt der Staat". Und genau deswegen wurde alles abgelehnt. Gratis geld. Warum denn abbrechen? 😂
Was solls ich bezahle auch schon Jahre für meinen verstorbenen mannund zwar seid 1992 die machen da oben sowieso was sie wollen
ich habe eines gelernt in meinem leben...sobald man geld hat,sollte staat nicht davon wissen..besonders gilt dieses für arbeitslose...
würde nichts zahlen
Muss sie ja auch nicht, der Anteil wird gleich vorab schon nicht ausgezahlt 😉 steht ihr halt auch nicht zu 🤷♂
Warum kann das Amt nicht einfach mal seinen Fehler eingestehen ???
Ich würde einfach nicht zahlen, sollen die Betroffenen, denen der Ausgleich zusteht, halt klagen. 🤷
Der Anteil wird von der Witwenrente gleich abgezogen. Da hat sie leider keine Möglichkeit
@@abrafkalif ok, das ist natürlich mies.