Tja , wenn der nachgewiesen wie eine besenkte Sau gefahren ist , zahlt auch keine andere Versicherung . Das wird hier nicht deutlich . Nun fahren sehr viele wie eine besenkte Sau eben bei diesen Touristenfahrten , weil sie die Lizenz zum Rennfahren auf der Kirmes geschossen haben😆 . Im öffentlichen Straßenverkehr würden sie sich das eher weniger erlauben . Eine Vollkaskoversicherung kann auch jede Zahlung nach einem Unfall verweigern , wenn man ihnen ein unangemessenes Fahrverhalten im öffentlichen Straßenverkehr nachweist . Den Schaden am unfallbeteiligten Fahrzeug muß sie zuerst einmal IMMER begleichen um sich die Schadenssumme wieder von ihnen zurückzuholen .
interessant das einige versicherungen das immer wieder probieren. ich kenn einige leute wo die versicherung klaglos gezahlt hat, bei anschließender kündigung. und einige urteile wo versicherungen prozesse verloren haben. allerdings scheinen sich in den letzten jahren die versicherungen zu mehren, die einen grundsätzlichen haftungsausschluss für rennstrecken besuche inbesondere touristenfahrten auf der NS haben
+ungezognee Wobei ich darauf hinweisen muss, dass die von den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften verwendeten Ausschlussklauseln höchst unterschiedlich sind. Im Hinblick auf den Nürburgring muss ich nach derzeitigem Stand von grundsätzlicher Unwirksamkeit ausgehen.
+Harmuth & Kollegen ich bin kein Jurist muss ich dazu sagen bzw, vorher sagen Ich denke das Klauseln bezüglich Touristenfahrten evtl. mit der Begründung "mautpflichtige Bundesstraße im Geltungsbereich der StVo" anfechtbar sein könnte. Bei Trackdays sieht das aber sicher anderes aus. das wäre eine geschlossene veranstaltung. ( Teilnahme nur möglich nach Anmeldung über einen Anbieter) bei der auch die StVo nicht mehr gilt.
Ja, die Entscheidung findest du unter anderem hier: www.iww.de/quellenmaterial/id/194125 Kurz: NEIN die Versicherung musste NICHT zahlen. Die Klausel gilt und dient genau dem Zweck, wie sie wohl gedacht ist. Eine Touristenfahrt auf der Nordschleife ist auf einer Rennstrecke, und es spielt dabei keine Rolle ob die Strecke zu dem Zeitpunkt eine Rennveranstaltung oder eine Touristenfahrt vorsieht. Der Vertrag ist gültig und der Versicherungsnehmer sollte beim Unterschreiben des Vertrags klar verstehen, dass auf einer Rennstrecke jeglicher Art eine potentiell höhere Gefahr vorliegt als auf einer normalen Straße. Daher eben auch die Klausel. Also das Video ist obsolet und stimmt nicht. Der Versicherung - nach derzeitigem Stand - zahlt nicht, auch nicht wenn du klagst.
Genauso wie ich als Krankenversicherungsnehmer kein Interesse daran habe, die chirurgischen Kosten für Supermöpse von Pornodarstellerinnen mit zu finanzieren, habe ich als Autoversicherungsnehmer kein Interesse daran, die Überheblichkeit von Geschwindigkeitsjunkies auf Rennstrecken - gleich welcher Art - mit zu übernehmen.
Die Frage stellt sich aber, ob bei selbstverschuldetem Unfall nicht das sogenannte nicht beherrschen de Fahrzeugs, oder nicht anpassen der Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse zum Zug kommt ?
Ich kenn mich da null aus aber: für mich ist eine renstreke wen es da kenne " doofen " ferkersregeln gibt ( autoban zält nicht ) und man mit seinem auto einfach an die grenze gehen kan ! Warum soll dan die fersicherung für die eigene dummheit zahlen ??
Tja den Prozess im OLG Hamm hat leider 2017 die hier genante Kanzlei ganz klar verloren. Az.: 20 U 213/16
Tja , wenn der nachgewiesen wie eine besenkte Sau gefahren ist , zahlt auch keine andere Versicherung . Das wird hier nicht deutlich . Nun fahren sehr viele wie eine besenkte Sau eben bei diesen Touristenfahrten , weil sie die Lizenz zum Rennfahren auf der Kirmes geschossen haben😆 . Im öffentlichen Straßenverkehr würden sie sich das eher weniger erlauben . Eine Vollkaskoversicherung kann auch jede Zahlung nach einem Unfall verweigern , wenn man ihnen ein unangemessenes Fahrverhalten im öffentlichen Straßenverkehr nachweist . Den Schaden am unfallbeteiligten Fahrzeug muß sie zuerst einmal IMMER begleichen um sich die Schadenssumme wieder von ihnen zurückzuholen .
interessant das einige versicherungen das immer wieder probieren.
ich kenn einige leute wo die versicherung klaglos gezahlt hat, bei anschließender kündigung.
und einige urteile wo versicherungen prozesse verloren haben.
allerdings scheinen sich in den letzten jahren die versicherungen zu mehren, die einen grundsätzlichen haftungsausschluss für rennstrecken besuche inbesondere touristenfahrten auf der NS haben
+ungezognee Wobei ich darauf hinweisen muss, dass die von den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften verwendeten Ausschlussklauseln höchst unterschiedlich sind. Im Hinblick auf den Nürburgring muss ich nach derzeitigem Stand von grundsätzlicher Unwirksamkeit ausgehen.
+Harmuth & Kollegen ich bin kein Jurist muss ich dazu sagen bzw, vorher sagen
Ich denke das Klauseln bezüglich Touristenfahrten evtl. mit der Begründung "mautpflichtige Bundesstraße im Geltungsbereich der StVo" anfechtbar sein könnte.
Bei Trackdays sieht das aber sicher anderes aus. das wäre eine geschlossene veranstaltung. ( Teilnahme nur möglich nach Anmeldung über einen Anbieter) bei der auch die StVo nicht mehr gilt.
Liebes Team, gibt es bzgl. Der Klage bereits eine Entscheidung? Im Zweifel würde ich entsprechend auf Sie zurückkommen:) Gruß aus Lüdenscheid!
Ja, die Entscheidung findest du unter anderem hier: www.iww.de/quellenmaterial/id/194125
Kurz: NEIN die Versicherung musste NICHT zahlen. Die Klausel gilt und dient genau dem Zweck, wie sie wohl gedacht ist. Eine Touristenfahrt auf der Nordschleife ist auf einer Rennstrecke, und es spielt dabei keine Rolle ob die Strecke zu dem Zeitpunkt eine Rennveranstaltung oder eine Touristenfahrt vorsieht. Der Vertrag ist gültig und der Versicherungsnehmer sollte beim Unterschreiben des Vertrags klar verstehen, dass auf einer Rennstrecke jeglicher Art eine potentiell höhere Gefahr vorliegt als auf einer normalen Straße. Daher eben auch die Klausel. Also das Video ist obsolet und stimmt nicht. Der Versicherung - nach derzeitigem Stand - zahlt nicht, auch nicht wenn du klagst.
Genauso wie ich als Krankenversicherungsnehmer kein Interesse daran habe, die chirurgischen Kosten für Supermöpse von Pornodarstellerinnen mit zu finanzieren, habe ich als Autoversicherungsnehmer kein Interesse daran, die Überheblichkeit von Geschwindigkeitsjunkies auf Rennstrecken - gleich welcher Art - mit zu übernehmen.
Und wie wäre das als Pornokonsument?
Die Frage stellt sich aber, ob bei selbstverschuldetem Unfall nicht das sogenannte nicht beherrschen de Fahrzeugs, oder nicht anpassen der Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse zum Zug kommt ?
+Veee6 Da gebe ich Ihnen Recht. Das gilt aber letztlich nicht nur auf vermeintlichen Rennstrecken, sondern auch sonst im öffentlichen Straßenverkehr.
D.h. ich darf auch mit einem Mietwagen auf die Nordschleife
Kommt glaube ich auf die Bedingungen im Vertrag an ...
Ich kenn mich da null aus aber: für mich ist eine renstreke wen es da kenne " doofen " ferkersregeln gibt ( autoban zält nicht ) und man mit seinem auto einfach an die grenze gehen kan ! Warum soll dan die fersicherung für die eigene dummheit zahlen ??
Rechtschreibung zählt offenbar nicht
Alter...