Hallo, das ist sicherlich diskussionsbedürftig. Durch den Verkauf ist man ja aktiv am Markt tätig - also sicherlich laufender Gewinn. Das sähe dann bei einer Beendigung des Verkaufs und anschließender Entnahme ins Privatvermögen mit der Hoffnung, die Ware irgendwie noch verkauft zu bekommen, anders aus. Der Entnahmegewinn wäre sicherlich Teil des Aufgabegewinns. Muss man im Einzelfall sicherlich überlegen...
Wie immer eine hohe Informationsdichte. So mag ich das! Wenn ich nach Ende der Gewerbtätigkeit den Rest-Warenbestand verkaufe? ms
Hallo, das ist sicherlich diskussionsbedürftig. Durch den Verkauf ist man ja aktiv am Markt tätig - also sicherlich laufender Gewinn. Das sähe dann bei einer Beendigung des Verkaufs und anschließender Entnahme ins Privatvermögen mit der Hoffnung, die Ware irgendwie noch verkauft zu bekommen, anders aus. Der Entnahmegewinn wäre sicherlich Teil des Aufgabegewinns. Muss man im Einzelfall sicherlich überlegen...