Rückholung des Kindes aus einer Pflegefamilie nach der Inobhutnahme - Was ist zu tun?

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  • เผยแพร่เมื่อ 8 ก.ย. 2024
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    Unter welchen Voraussetzungen kann das Kind aus der Pflegefamilie zurückgeholt werden? Was muss sich bei den Eltern geändert haben?
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ความคิดเห็น • 15

  • @HamboKirzov
    @HamboKirzov 4 ปีที่แล้ว +3

    Danke für eure Mühe und die Öffentlichkeitsarbeit. Danke für euren schweren und nicht gut bezahlten wichtigen juristischen Kampf.
    Gerechtigkeit ist trotzdem sehr wichtig.

  • @anitatschetschina6312
    @anitatschetschina6312 ปีที่แล้ว +1

    Paragraph 94 besagt aber den Aufenthalt, der Aufenthalt ergibt sich nicht aus Spiel, Spaß, Spannung sondern 6-8 Stunden Erholungsschlaf

  • @viktoriaruppel1945
    @viktoriaruppel1945 2 ปีที่แล้ว +2

    Ich wurde von JA Dortmund Obdachlos aus einer Mutterkindeinrichtung entlassen.
    Daraufhin wurde ich dazu genötigt mein Sohn zu den Großeltern Väterlicherseits in Pflege zu geben.
    Ich hatte innerhalb 2 Monate eine Wohnung mit den Jugendamt war schriftlich eine Rückführung vereinbart sobald ich eine Wohnung habe...
    Ich wurde vor der Pflegschaft ein Erziehungsgutachen gehabt wo ich Erziehungsfähig eingestuft wurde.... Jugendamt und Gerichte verweigern seit 4,5 Jahren die Rückführung auf Grund der Kontinuierlität...
    Kann man da was machen?

  • @tanjasnoopyhundgen9433
    @tanjasnoopyhundgen9433 ปีที่แล้ว

    Mein Kind ist von Geburt an in einer Bereitschaftspflege und ich wurde erpresst zur Unterschrift für die Inobhutnahme.

  • @tanjasnoopyhundgen9433
    @tanjasnoopyhundgen9433 ปีที่แล้ว

    Zustand hat sich sehr verändert und es war wegen des Umzugs, da ich Schwanger war durfte ich nicht viel tun und ich war in der Schwangerschaft zum Vater gezogen nach Dresden von NRW

  • @biancanitschke5025
    @biancanitschke5025 2 ปีที่แล้ว +1

    Meine Kinder der si d seit 2 Jahre weg ich weiß nichts von meiner Tochter kein Kontakt.ich weiß einfach nicht weiter können Sie mir helfen

    • @anuschTche
      @anuschTche ปีที่แล้ว

      Wir koennen uns einigen und in die oefentlichkeit gehen

  • @nikolascheffner6887
    @nikolascheffner6887 2 ปีที่แล้ว

    Hallo Herr Rechtsanwalt Abel
    Wenn ein Kind 5 Jahre bei den Pflegeeltern Lebt kann da noch eine Rückführung zu den Leiblichen Eltern bestehen wenn die Eltern bereits Verheiratet sind und ein gemeinsames kind im Haus Groß ziehen und für das
    Kind das in Pflege lebt keine Gefährdung vorliegt oder muss das Pflegekind durch die lange dauer in der Pflege familie bleiben obwohl die Eltern ein Kind groß ziehen

  • @karenliebig8413
    @karenliebig8413 2 ปีที่แล้ว +1

    Das war fast bei mir so es war geplant das meine Tochter zurück kommt , jetzt sagen sie das die kleine nicht möchte dabei kann sie noch nicht mal sprechen und nach den besuchskontakten will sie meist nicht weg von mir

    • @missmesmerize2575
      @missmesmerize2575 ปีที่แล้ว +1

      Das ist die Antwort, die man vom Jugendamt bzw. vom Familiengericht standardmäßig erhält. Damit würgt man das Thema dann auch ab und schließt den Deckel der Akte. Jedoch sollte man sich davon nicht ins Boxhorn jagen lassen. Die Erwiderung darauf ist die Frage, was zu tun ist, damit beim Kind der Wunsch reift, dass es zu seinen leiblichen Eltern zurückkehrt bzw. wie die Rückführung zu gestalten ist, dass sie zu keiner schädigenden oder nachhaltig schädigenden Kindeswohlgefährdung führt. Denn eines ist klar: Für das Kind, das schon länger fremduntergebracht ist, ist die Rückführung eventuell immer eine Zumutung und mit seelischem Leid verbunden.
      Oft sorgt das Jugendamt durch eingeschränkten Umgang dafür, dass das Kind in die Pflegefamilie hineinwächst. Wenn aber geplant ist, dass das Kind zurückkommen soll, dann sollte m.E. entsprechend der Umgang so gestaltet werden, dass die Rückführung leichter möglich ist. Ich nehme bei Dir an, dass das Jugendamt bei Dir dafür gesorgt hat, dass der Umgang stark eingeschränkt war bzw. ist. Weil es nie die Absicht hat, das Kind zurückzuführen. Weil es eine Verabredung mit der Pflegefamilie gibt, dass sie das Kind nicht wieder herausgeben wird müssen.
      Das Problem ist, die leiblichen Eltern wissen nicht, wie das "Spiel" läuft und was für Teufel in den Jugendämtern und Familiengerichten sitzen. Als weitere Gegner haben sie regelmäßig auch noch die Pflegeeltern bzw. Kinderheime, den Verfahrensbeistand, eventuell einen Gutachter und einen Rechtsanwalt, der sie schlecht berät bzw. gemeinsame Sache mit den Vorgenannten macht.

  • @stanastancic3745
    @stanastancic3745 2 ปีที่แล้ว

    Van iz metken 17jare kan paj frende lojte fönen