Kompetent und ausführlich. Anmerkung: "prüfpflichtige Arbeitsmittel" müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Festlegen muß das der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung. Es kann also notwendig sein, die Hebebühne halb- oder gar vierteljährlich zu prüfen, wenn sie z.B. ausserordentlich oft benutzt wird oder ständig mit sehr schweren Fahrzeugen belastet wird.
Kompetent und ausführlich. Anmerkung: "prüfpflichtige Arbeitsmittel" müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Festlegen muß das der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung. Es kann also notwendig sein, die Hebebühne halb- oder gar vierteljährlich zu prüfen, wenn sie z.B. ausserordentlich oft benutzt wird oder ständig mit sehr schweren Fahrzeugen belastet wird.
Super Einwand, vielen Dank für den Tipp.