Vielen herzlichen Dank für das tolle Video, Darf man die blauen und roten Gesetze und Notierungen z.B. S.2 / §8 AO / § 9 AO, H2 "Liebhaberei" EStH wie beispielsweise im §§ 1 u. 2 dazu schreiben? Soll das dann ein Querverweis sein?
Vielen Dank für deine Hilfe. So hat man einen guten Ansatz und den Anfang um die Gesetze richtig zu markieren. Wann kommt denn Teil 2? 😇 der wird mit Sicherheit auch super hilfreich.
Gibt es ein Video zur EStH und EStR - oder zumindest als PDF? - ich suche mir hier echt den Wolf ... Danke übrigends für diese wunderbar Hilfe und Tipps ;-)
Hallo Oliver, wieder einmal ein super Video vielen Dank dafür 👍🙏 Ich hab noch ne Frage: ist das richtig, dass ein Verweis auf die Richtlinien erlaubt ist? Uns wurde nämlich erzählt, dass Querverweise nur innerhalb des gleichen Gesetzestextes zulässig sind. Im Internet finde ich dazu leider nichts konkretes. Vielen Dank vorab und mach weiter so ✌️💪
Hallo Oliver, danke für deine Ausführungen! Leider funktioniert der Link zum Dokument bei mir nicht. In anderen Videos von dir konnte ich die Datei ansehen und herunterladen. Hier erscheint die Fehlermeldung: Die Datei befindet sich im Papierkorb des Eigentümers. Könntest du das prüfen? VIelen Dank!
Hallo, eine Frage zu dem Verweis H 2 "Liebhaberei" EStH -> darf man das Wort "Liebhaberei" tatsächlich so mit dazuschreiben ? Ich dachte man darf als Querverweis wirklich nur den Paragrafen (=Zahl) schreiben und keine Wörter / Überschriften..
Vielen Dank für das überaus hilfreiche Video 👍
Ich habe am § 2 (1) Nr. 4 EStG zusätzlich § 19 (1) & § 2 LStDV notiert (für LSt-Aufgaben).🤓
Guter Vorschlag. Denke das werde ich auch aufnehmen.
Herzlichen Dank !
Vielen herzlichen Dank! Habe alles sehr gut verstanden 🙏🏼
Danke!
Vielen Dank
Vielen Dank!!!!!
Vielen herzlichen Dank für das tolle Video, Darf man die blauen und roten Gesetze und Notierungen z.B. S.2 / §8 AO / § 9 AO, H2 "Liebhaberei" EStH wie beispielsweise im §§ 1 u. 2 dazu schreiben? Soll das dann ein Querverweis sein?
Ja
Vielen Dank für deine Hilfe. So hat man einen guten Ansatz und den Anfang um die Gesetze richtig zu markieren.
Wann kommt denn Teil 2? 😇 der wird mit Sicherheit auch super hilfreich.
Vorbereitet ist alles. Nur die Zeit zum aufnehmen fehlt aktuell.
Gibt es ein Video zur EStH und EStR - oder zumindest als PDF? - ich suche mir hier echt den Wolf ... Danke übrigends für diese wunderbar Hilfe und Tipps ;-)
Ja, allerdings schon ein par Jahre alt: drive.google.com/file/d/1bCco4DYTVXMimPgFeLtmsY327Bgy9_EJ/view?usp=drive_link
Hallo Oliver, wieder einmal ein super Video vielen Dank dafür 👍🙏
Ich hab noch ne Frage: ist das richtig, dass ein Verweis auf die Richtlinien erlaubt ist? Uns wurde nämlich erzählt, dass Querverweise nur innerhalb des gleichen Gesetzestextes zulässig sind. Im Internet finde ich dazu leider nichts konkretes.
Vielen Dank vorab und mach weiter so ✌️💪
Ja, Normenweise sind zulässig. Das schließt Verweise auf andere Gesetze und Richtlinien mit ein.
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Vielen Dank für das Video, es hat mir sehr geholfen.
Glauben Sie, dass es für die Prüfung interessant sein könnte, §3 (13) EStg zu unterstreichen?
Den gibt es doch gar nicht?
Hallo Oliver, vielen Dank für das tolle Video! Wann kommt der Teil 2 ? 😊
Vorbereitet ist alles. Denke diese Woche
Vielen vielen Dank🙏🏼, ist sehr hilfreich, konnte einiges für mich ergänzen 😊
Wann kommt denn der Teil 2?🙊
Ich arbeite daran. Kann es aber nur schwer abschätzen.
Hallo Oliver, danke für deine Ausführungen! Leider funktioniert der Link zum Dokument bei mir nicht. In anderen Videos von dir konnte ich die Datei ansehen und herunterladen. Hier erscheint die Fehlermeldung: Die Datei befindet sich im Papierkorb des Eigentümers. Könntest du das prüfen? VIelen Dank!
Ja. Habe die Markierungen aktualisiert. Passe den Link noch an.
34:19 Ok, aber der Par. 160 AO ist mehr eine Gedankenstütze, oder ist der in einer Prüfung mit zu zitieren?
Danke!
Nur zitieren, wenn der Empfänger einer Zahlung nicht benannt werden kann. Wurde schon abgeprüft.
Welche Griffregister ist optimal für Bilanzbuchhalter?
Ich persönlich finde das total überflüssig. Trotzdem erfreuen sich diese Dinger großer Beliebtheit. Wobei Dürkheim soll besser sein als Steinfacher.
Hallo, eine Frage zu dem Verweis H 2 "Liebhaberei" EStH -> darf man das Wort "Liebhaberei" tatsächlich so mit dazuschreiben ? Ich dachte man darf als Querverweis wirklich nur den Paragrafen (=Zahl) schreiben und keine Wörter / Überschriften..
Ja darf man. Siehe IHK Schreiben zur FP22
Hallo Oliver, wie sieht es mit dem 3b EstG aus? Mit den Zuschlägen für Sonntagsarbeit usw? Könnte auch im Zusammenhang mit LSt dran kommen oder?
Aus meiner Sicht nicht prüfungsrelevant