Hoffentlich merken sich, dass die Rentner bei der Wahlentscheidung zur nächsten Bundestagswahl nächstes Jahr, wer für das weniger netto im Portmonee verantwortlich ist.
Im Video wird auf die Frage "Wer kann im November erstmals in Rente gehen?" geantwortet: "Wer zwischen dem 01. und 30.November 1958 geboren wurde, kann im November mit Erreichen des 66.Lebensjahres regulär in Rente gehen..." Warum sieht dies der Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung anders? Der zeigt an, dass nur der am 01.Nov.1958 Geborene ab November Regelaltersrente erhält. Die Personen, die vom 02. bis 30.11.1958 geboren sind, erhalten diese laut Rechner erst ab Dezember. Liegt das vielleicht am § 99 SGB VI ? Auszug § 99 SGB VI: (1) Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Danke für diese sachliche Informationen.
Hoffentlich merken sich, dass die Rentner bei der Wahlentscheidung zur nächsten Bundestagswahl nächstes Jahr, wer für das weniger netto im Portmonee verantwortlich ist.
Der Tag naht wo man den Rentner kostenlos eine Zyankali zur Selbstentsorgung stellt
Im Video wird auf die Frage "Wer kann im November erstmals in Rente gehen?" geantwortet: "Wer zwischen dem 01. und 30.November 1958 geboren wurde, kann im November mit Erreichen des 66.Lebensjahres regulär in Rente gehen..."
Warum sieht dies der Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung anders? Der zeigt an, dass nur der am 01.Nov.1958 Geborene ab November Regelaltersrente erhält. Die Personen, die vom 02. bis 30.11.1958 geboren sind, erhalten diese laut Rechner erst ab Dezember. Liegt das vielleicht am § 99 SGB VI ?
Auszug § 99 SGB VI: (1) Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.