Unterliegt das Böker Micro USB Springmesser dem §42a des Waffenrechts?

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  • เผยแพร่เมื่อ 10 พ.ย. 2024
  • Ein sehr gutes weiteres Video zum Thema findet Ihr beim Kanal ‪@Kwannick‬ , lasst es Euch nicht entgehen: • Böker Micro USB OTF im...
    Mehr über Messer findet Ihr auf meinem Blog:
    www.tactical-d...

ความคิดเห็น • 152

  • @tactical-dad
    @tactical-dad  ปีที่แล้ว +5

    Nachtrag von 28.08.2023: Böker schreibt seit wenigen Tagen, dass das Micro USB Springmesser dem Führverbot des §42a WaffG unterliegt. Leider steht dort nicht genau, auf welchem Weg sie zu dieser Einschätzung kommen.

    • @bikermaster2195
      @bikermaster2195 ปีที่แล้ว

      Das war die Benachrichtigung von der Firma Böcker an die Händler von Heute

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +2

      @@bikermaster2195 Danke, so was dachte ich bereits. Aber wie gesagt, es hat ja was für dich, dass der 42a überhaupt keine Gegenstände regeln kann, die überhaupt nicht als Waffen geeignet sind. Meinem Rechtsverständnis nach liegt das BKA falsch. Und ich finde es schon sehr dubios, dass für sie eine weitreichende Frage schon wieder eine Feststellungsbescheid erlassen wird.

    • @gene9230
      @gene9230 ปีที่แล้ว

      @@tactical-dad mit dem Argument dürfte der 42a ja auch nicht für Anscheinswaffen (in Form von Dekowaffen oder Nachbildungen) gelten, die sind ja auch nicht geeignet Menschen zu verletzen.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +1

      @@gene9230 Das Ganze habe ich mir nicht aus den Fingern gesaugt, es beruht z.B. auf der Auswertung diverser BKA Feststellungsbescheide und eines Urteils. Nicht ohne Grund hat ja auch Böker die selbe Sichtweise öffentlich vertreten.

  • @schnelma605
    @schnelma605 ปีที่แล้ว +12

    0:30 Ich finde es gut und sinnvoll (auch) aktuelle Themen zu besprechen!

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      Ich stehe halt als einer von ganz wenigen Bloggern, die "Kooperationen" ablehnen, immer auf einem schmalen Grad. Wenn ich nicht auf jeder Seite von meinem Blog dick und fett stehen hätte, dass jede Kooperationsanfrage aussichtlos ist, würden mir die Firmen die Bude einrennen, um mir ihr Zeug zu schenken. Und ich sage Dir ehrlich, das ist teilweise wirklich nicht leicht, weil es da um viel Geld geht! Aber für mich ist Influncerwerbung so was von verlogen und widerlich...

  • @dischu525
    @dischu525 ปีที่แล้ว +8

    Interessantes Video. Vielen Dank dafür!
    Da ich auch Zweifel hatte, habe ich auch mal bei Böker nachgefragt, ob das Böker Plus Micro USB OTF dem §42a unterliegt und ob ich es sogar in Waffenverbotszonen tragen dürfe.
    Kurze und knappe Antwort von Böker war, dass es nicht als Waffe eingestuft wird und damit nicht dem §42a unterliegt, und weiter, dass ich es mit mir führen dürfe.
    Damit ist wie ich finde recht wenig anzufangen, da ja das Einhand-Victorinox auch keine Waffe ist, aber sehr wohl dem §42a unterliegt.
    Was mich aber am meisten auf die Palme bringt: Wenn Böker schon einen förmliches Feststellungsverfahren für das Micro USB OTF beantragt und die Kosten übernimmt, was spricht dann seitens des BKA dagegen, den Steuerzahler abschließend und vollumfänglich zu informieren, ohne dass man danach über unterschiedliche Rechtstheorien diskutieren muss?
    Überspitzt ausgedrückt ...
    Frage: "Unterliegt das Micro USB OTF dem §42a?" - Antwort: "Das Micro USB OTF ist keine Waffe." Setzen. Sechs.
    Irgendwie halte ich das für typisch deutsch und ich bin mir echt nicht sicher, ob das aus Unvermögen oder mit voller Absicht so beantwortet wird, um möglichst viel Grauzone zu erhalten.
    Sorry, irgendwie bringt mich das auf die Palme 🙂

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +2

      Das ärgert mich genau so wie Dich. Ich kann mir gut vorstellen, dass man beim BKA nicht gewillt war auf diese Frage eine Antwort zu geben, weil das ja umfangreiche rechtliche Konsequenzen hätte. Und für Böker war ein Negativbescheid ja eine super Sache, weil der erheblich (!) schneller bearbeitet ist wie ein Feststellungsbescheid.

    • @michaelwinklerpugnatumadvo237
      @michaelwinklerpugnatumadvo237 ปีที่แล้ว

      Man hätte gegen den Bescheid Widerspruch einlegen können mit der Begründung, dass er unvollständig ist, da auf den 42a nicht eingegangen worden ist.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      @@michaelwinklerpugnatumadvo237 Das ist halt auch die Frage, was Böker überhaupt beantragt hat? Wenn sie die 42a Fragestellung gar nicht wissen wollten, haben sie ja sehr schnell und günstig das bekommen was sie wollten. Nur wir sitzen jetzt halt wieder mal mit einer unklaren Rechtslage rum.

    • @MrJanfree
      @MrJanfree ปีที่แล้ว

      Böker hat aber nichts mit denn waffen gesetzten zutun

    • @MrJanfree
      @MrJanfree ปีที่แล้ว

      Denke mal bei Polizei Kontrolle wird es direkt mitgenommen und das rechtlich einzuklagen das Messer wird wohl mehr kosten als das Messer aber ich hole mir es und werde die Folgen schriftlich bildlich hier veröffentlichen z.b Otto hat das kein Problem ein Ali zazarap

  • @Kwannick
    @Kwannick ปีที่แล้ว +14

    Schönes Thema! Zum Böker Micro USB wollte ich tatsächlich auch ein Video machen. Da ich den Schwerpunkt eher auf die Frage zu der Verbotswigenschaft legen wollte, passt es ja vielleicht immer noch. Den 42a hatte ich hier gar nicht im Sinn, da ich leider zur erstgenannten Rechtsauffassung komme. Ich würde aber bei meinem Video dieses hier verlinken wenn ich darf. ;-)
    Gruß Kwannick

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +2

      Natürlich, gerne. Ich verlinkte dann wieder zu Dir.

  • @erebostd
    @erebostd ปีที่แล้ว +7

    Ich hoffe mein Micro kommt auch bald. Ich glaube durch die Hamburger Innenstadt würde ich damit (sicherheitshalber) auch nicht laufen, aber für den Alltag als Paketöffner ist es wahrscheinlich super geeignet 😉👍 (danke für deine Worte & Erläuterungen zum Messer, wie du weißt schätze ich deine Meinung hier sehr 🙂👍)

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +2

      Und ich schätze Deine Meinung. Das Messer ist voll witzig, nach geschätzten millionen von langweiligen Messerdesigns endlich mal was Neues, und der Preis ist angemessen.

    • @Mr.Z1989
      @Mr.Z1989 ปีที่แล้ว +2

      Gerade in Hamburg wird dich das bekannte Klientel für den Zahnstocher auslachen.😆
      Ja, ich weiss, dass du die WVZ ansprichst.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +8

      @@Mr.Z1989 Aber genau das ist ja der Unterschied. Die "Klientel" will angeben und ist Ärger nicht abgeneigt. Die ehrlichen Bürger sind bemüht nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Der Klientel ist das Waffenrecht egal und die ehrlichen Bürger werden eingeschränkt. Das ist schon fast Beweis genug, dass vieles aus dem Waffenrecht nutzlos ist.

    • @Mr.Z1989
      @Mr.Z1989 ปีที่แล้ว

      @@tactical-dad Das unterschreibe ich zu 100%! Diese WVZ sind genau so sinnvoll wie das Bestreben von B. Künast (oder war es C. Roth?) ILLEGALE WAFFEN zu verbieten.
      Wie läuft es da eigentlich ab in so einer Zone? Kann jeder von den Herrschaften der Pozilei mich ohne Grund anhalten und mich bis auf die Unterhose (Achtung Spitze) ausziehen? Oder wird hier eine Art Profiling betrieben?

    • @Ziz1337
      @Ziz1337 ปีที่แล้ว

      Ich warte hier gerade geduldig vor meiner Haustür als ich einem Kollegen den Link von Böker's Micro OTF USB schicke, weil das gleich ankommen sollte und dann sehe ich das Böker anscheinend doch keine Zulassung vom BKA für §42a erhalten hat. Sehr sehr nervig. Jetzt muss ich mir wohl ein anderes EDC Messer holen. Gibt es überhaupt ein OTF Messer das §42a konform ist? Hat da jemand Ahnung?

  • @GuentherLeppert
    @GuentherLeppert ปีที่แล้ว +3

    Danke für Deine ruhige und sachliche Darstellung des Themas!
    Ich vertrete die andere Meinung und denke, dass das Micro USB als Einhandmesser gilt:
    Ich habe bisher kein Argument gehört oder gelesen, dass begründet, warum im Feststellungsbescheid zum Böker Griploc (nicht Micro USB) auch die Waffeneigenschaft nach §1 Abs. 2 Nr. 2b ("ohne dazu bestimmt zu sein") verneint wurde, es aber dennoch als Einhandmesser eingestuft wurde.
    Wenn Du (oder jemand anderes hier) dazu eine Erklärung hast, wäre ich sehr interessiert, sie zu lesen.
    Die einzige Erklärung, die mir dazu einfällt, wäre, dass der Griploc-Bescheid fehlerhaft ist - aber dann könnte man sich eh auf keinen Bescheid mehr verlassen

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      Ich verstehe Deine Frage nicht so ganz. Es ist doch ganz offensichtlich, dass das Griploc keine Waffe ist und es ist offensichtlich, dass es ein Einhandmesser ist. Ich erkenne in dem Bescheid keinen Fehler und er ist absolut im Sinne des WaffG. Das ist ja das Problem des 42a, er regelt Gegenstände die nicht zwangsläufig "Waffen" sein müssen. Obwohl das WaffG eigentlich nur Waffen regeln darf, geht der 42a darüber hinaus. Und genau das ist ja der Kern meines Videos.

    • @GuentherLeppert
      @GuentherLeppert ปีที่แล้ว

      ​@@tactical-dad Ich erkenne in dem Bescheid auch keinen Fehler.
      Die Argumentation, warum das Micro USB führbar sein soll (so habe ich es aus Deinem Video verstanden), ist, dass es nicht unter §1 Abs. 2 Nr.2b fällt
      Das Griploc fällt auch nicht darunter, ist aber vom §42a betroffen
      -> Wo soll der Unterschied zum Micro USB sein (außer, dass der §42a dort leider nicht genannt wird)

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      @@GuentherLeppert Das Griploc wäre geeignet um als Waffe mißbraucht zu werden, das Micro USB nicht.

    • @GuentherLeppert
      @GuentherLeppert ปีที่แล้ว

      ​@@tactical-dad Wo liest Du das im Bescheid zum Griploc?
      In dem Bescheid wird die Waffeneigenschaft komplett verneint:
      - Es ist es keine Waffe (§1 Abs 2 Nr.2a)
      - und ist nicht geeignet, als Waffe verwendet zu werden (§1 Abs 2 Nr. 2b)

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      @@GuentherLeppert Ich empfehle Dir mein Video zum §42, das ich in dem Video ausdrücklich anrate um es vorher anzuschauen. Und in Deinem letzten Kommentar steht eben genau der Knackpunkt, das Griploc ist ja eben geeignet um die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Das Micro USB ist so klein, dass es das nicht mehr ist.

  • @michaelwinklerpugnatumadvo237
    @michaelwinklerpugnatumadvo237 ปีที่แล้ว +4

    Waffen- bzw. Messerrecht auf hohem Niveau 👍🏻 super Video auch wenn ich dem Lager der ersten Meinung angehöre😉😉

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +1

      Danke für Deinen Beitrag :-) Du weißt ja, dass ich Deine Meinung sehr schätze!

  • @davidgoreted
    @davidgoreted ปีที่แล้ว +1

    Ich konnte dir sehr gut folgen. Danke für deine Gedanken!

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +1

      Danke für die Rückmeldung. Beim Filmen hatte ich die Befürchtung, dass es völlig unverständlich wird. Morgen kommt übrigens ein Video über Pufferpatronen, falls das auch ein Thema ist das Dich interessiert.

  • @alexanderjuri6761
    @alexanderjuri6761 ปีที่แล้ว

    Respekt ! Alles gar nicht so mein Gebiet, aber Bildung schadet nie -
    Auf hohem Niveau die Sendung mit der Maus für Erwachsene,
    Hochinteressant 👍

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      Ich danke Dir für das große Lob.

  • @emersonmsd
    @emersonmsd ปีที่แล้ว +1

    Danke für den Video, das muss ich mir gleich bestellen. 😊 Ein neuer Schlüsselanhänger brauche ich sowieso.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +1

      Gerne, es freut mich wenn das Video hilfreich war.

  • @jurnista123
    @jurnista123 ปีที่แล้ว

    Danke für diese gut aufbereiteten Informationen!

  • @OutdoorimSeeland
    @OutdoorimSeeland ปีที่แล้ว +3

    Interessanter weise dürfte dieses Messer hier 🇨🇭 wohl getragen werden, aber nur eingeschränkt.
    Zwar sind automatische Messer grundsätzlich Waffen (Art. 4, Abs. 1, Bst c WG) und somit dem Trageverbot (Art. 27 WG) unterstellt, jedoch nur wenn sie geöffnet über 12 cm lang sind ODER die Klinge länger als 5 cm ist (Art. 7 Verordnung zum WG). Das Böker ist geöffnet keine 12 cm lang und die Klinge keine 5 cm lang, es ist also keine Waffe.
    Das WG sagt "Taschenmesser, wie etwa das Schweizer Armeetaschenmesser und vergleichbare Produkte, gelten nicht als gefährliche Gegenstände". Dennoch dürfte das Böker Messer ein gefährlicher Gegenstand sein und darf somit nicht missbräuchlich getragen werden (Art 28a WG), da es sich in der Funktion doch deutlich vom Soldatenmesser 08 oder dem klassischen Taschenmesser unterscheidet (Art. 4, Abs. 6 WG und Art. 9 Verordnung zum WG).
    Das Messer ist also ein gefährlicher Gegenstand.
    Daraus folgt, man darf das Messer wohl tragen wenn man glaubhaft machen kann, dass es bestimmungsgemäss verwendet wird UND die Polizei keine Anhaltspunkte hat, anzunehmen das man es missbräuchlich verwenden möchte.
    Edit: Fehler korrigiert.
    Ein rechtlich sehr interessantes Messer.
    Danke fürs Zeigen. Alex

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +1

      Danke für die umfangreiche Ausführung, das bereichert das Video sehr. Ich hatte übrigens neulich mit dem Fedpol Kontakt. Sie vertreten leider nicht die Meinung des deutschen BKA und halten das Rexcue OTF Springmesser von Böker für eine verbotene Waffe. In der Schweiz sollte man auch das normale Böker USB Messer kaufen können, was eine 50mm lange Klinge hat.

    • @OutdoorimSeeland
      @OutdoorimSeeland ปีที่แล้ว

      @@tactical-dad Ja, bei diesen Rettungsmessern ist das Gesetz eindeutig, da hat Fedpol keinen Spielraum. Hätte das Rettungsmesser wirklich nur diese innen geschliffene Nase, könnte es evtl. als Werkzeug durchgehen. Da die Nase allerdings in eine klassische Messerklinge über geht, ist es eine Waffe.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +2

      @@OutdoorimSeeland Im Waffenrecht wird in Deutschland und der Schweiz vermutlich ja etwa das Selbe drin stehen. Aber das BKA hat in Deutschland die Macht das Waffenrecht mit Gesetzeskraft auszulegen und sie haben sich entschieden zu bestimmen, dass Messer mit dieser Klinge nicht dem Waffenrecht unterliegen. Ich hatte gehofft, dass so was vielleicht auch in der Schweiz möglich ist. Leider ist dem wohl nicht so.

    • @OutdoorimSeeland
      @OutdoorimSeeland ปีที่แล้ว

      @@tactical-dad Diese Macht steht bei uns nur den Gerichten zu. Das wäre ja noch schöner, wenn die Ordnungsmacht bestimmen würde wie ein Gesetz auszulegen ist und dies dann auch noch zu gültigem Recht wird, ja von den Gerichten akzeptiert werden muss.
      Lg Alex

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +1

      @@OutdoorimSeeland Genau damit hast Du den Nagel auf den Kopf getroffen. Das ist aber auch bei uns eine Kuriosität. Und als das ins Waffengesetz rein geschrieben wurde, war es durchaus sehr umstritten, dass die Exekutive damit quasi die Macht hat Gesetze zu erlassen. Ich vermute aufgrund deiner umfangreichen und qualitativ hochwertigen Kommentare, dass Du mit dem Thema entsprechend zu tun hast?

  • @m4st3ra
    @m4st3ra ปีที่แล้ว +1

    Dieses Urteil finde ich in diesem Zusammenhang noch interessant:
    BGH, Beschluss vom 03.06.2008 - 3 StR 246/07

  • @wolfgang6719
    @wolfgang6719 ปีที่แล้ว +1

    Die Antwort auf diese Frage macht im Strafrecht den Unterschied zwischen Raub und bewaffnetem Raub etc. aus. Bei den bewaffneten Straftaten ist die Mindeststrafe 5 Jahre. Einem Gericht gibt das die Möglichkeit großzügig zu sein, es kann allerdings auch so ausgehen, dass mancher für eine eigentlich kleine Sache viele Jahre im Gefängnis sitzt.

    • @LucaP628
      @LucaP628 ปีที่แล้ว +1

      Im Normalfall macht die Unterscheidung Waffe/Taschenmesser keinen Unterschied. Nach §250 StGB begehst du einen schweren Raub, falls du eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand führst, oder wenn du Bandenmitglied bist. Bei 5 Jahren landest du, wenn du die Waffe/den gefährlichen Gegenstand verwendest, oder wenn du als Bandenmitglied eine Waffe führst.
      (1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn
      1.der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
      a)eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
      2.der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.
      (2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
      1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,
      2.in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt

  • @Almostbakerzero
    @Almostbakerzero ปีที่แล้ว +1

    Vermutlich wäre eine Nachregulierung angezeigt. Das Micro USB geht ja schon stark in Richtung Zahnstocher. Im Endeffekt wäre ja nach der erstgenannten Lesart des Paragraphen selbst ein (funktionierender) Nachbau eines Springmessers im Maßstab 1:1000 noch nach §42a verboten zu "führen", was kaum Sinn und Zweck dieses Paragraphen gewesen sein kann.

  • @Dr._Nguyen_van_Falk
    @Dr._Nguyen_van_Falk ปีที่แล้ว

    Danke! (Auch für die anderen Videos zum Thema Waffenrecht)

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      Gerne, es freut mich wenn die Videos hilfreich sind. Es kommt natürlich auch noch mehr übers Waffenrecht.

  • @GuentherLeppert
    @GuentherLeppert ปีที่แล้ว +1

    Böker schreibt auf seiner Seite jetzt, dass sie in Klärung mit dem BKA sind, ob das Micro USB unter den §42a fällt, oder nicht.
    Es ist aktuell also noch offen. Hoffentlich gibt es eine schnelle Klärung.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      Danke für den Hinweis, ich hab das eben bei den "Nachrichten" auf meinem Blog verlinkt.

    • @GuentherLeppert
      @GuentherLeppert ปีที่แล้ว

      ​@@tactical-dad Die Klärung mit dem BKA scheint erfolgt zu sein:
      Böker hat den Vermerk aufgenommen, dass das Micro USB unter den §42a fällt.
      Meiner Meinung nach (wie schon vorher hier geschrieben) logisch, wenn man sich die anderen Feststellungbescheide ansieht -> vor allem vom Griploc

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +1

      @@GuentherLeppert Danke für die Info. Ich hab es gleich auf der Böker Seite nachgelesen. Irgendwie ließt sich das aber seltsam. Einen extra Feststellungsbescheid gibt es offenbar nicht dafür. Schade, ich hatte mir etwas Anderes erwartet. Aber das werden wir erst mal so hinnehmen müssen.

  • @bikermaster2195
    @bikermaster2195 ปีที่แล้ว

    Leider fällt das Micro USB OTF - entgegen unser ursprünglichen Einschätzung - lt. BKA doch unter den §42a. Aus diesem Grund haben wir unseren Produkttext angepasst und jeden Käufer bei der Auslieferung auf den veränderten Sachverhalt aufmerksam gemacht. Sollte dies für Sie eine Einschränkung darstellen, nehmen wir das Produkt auch nach Ablauf der Widerrufsfrist zurück.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      Das ist leider wieder nur eine wischiwaschi Aussage, ohne handfesten Feststellungsbescheid. Ich habe immer noch meine Zweifel an der Richtigkeit dieser Aussage. Schließlich macht auch das BKA Fehler und es wurden ja bereits auch Feststellungsbescheide vom Verwaltungsgericht kassiert.

  • @LucaP628
    @LucaP628 ปีที่แล้ว

    Danke für das Video, ich komme mit der Argumentation aber zu einem anderen Schluss.
    Da das WaffG lediglich "den Umgang mit Waffen oder Munition" (§1 Abs.1 regelt) und Waffen als Gegenstände sind, die "dazu geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen […] herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.", müsste das genannte Messer frei zu führen sein.
    In der Konsequenz wären dann aber auch alle "… geeigneten" Messer, für die das Führverbot greift, als Waffen einzustufen, da sie explizit im Gesetz genannt sind. Dieser Auffassung scheinen die Gerichte zu folgen, wenn es um das Thema Waffenverbot gilt.
    Nimmt man §1 Abs. 4 in die Betrachtung mit auf, so kann der Waffenbegriff allein in Anlage 1 definiert werden.
    Dann kann sich aber §42a nur auf Waffen beziehen und Abs. 1 Nummer 3 ist nichtig/überflüssig, da das Führen von Hieb- und Stoßwaffen in Abs. 1 Nr. 2 verboten ist.
    In dem Fall ist nicht nur das genannte Messer frei zu führen, sondern auch beispielsweise das Victorinox Rettungsmesser.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +1

      Die Schaffung des §42a war von Anfang an ein riesen Fehler in der Systematik des WaffG. Ich erinnere mich auch an die Diskussion, dass einige Politiker Laserpointer mit ins WaffG aufnehmen wollten, was zum Glück abgelehnt wurde. Mit den Einhandmessern hat man es aber leider gemacht und damit nicht mehr nachvollziehbare und unlogische Regelungen geschaffen.

  • @Met_MrxWrx
    @Met_MrxWrx 9 หลายเดือนก่อน

    Bin zwar spät dran, aber egal. Ich finde das ist sehr exakt geregelt hier, wenngleich man auch genau hinschauen muss. Feststellungsbescheid sagt: keine Waffe wegen geringer Klingenlänge, also als OTF kein verbotener Gegenstand, also Besitz legal. (Bei den Großen keine Waffe, weil Rettungswerkzeug). Dann zum 42a: Dort steht doch klipp und klar drin: Verbot des Führens von Waffen UND ANDEREN TRAGBAREN GEGENSTÄNDEN. Wieso sollte es dann also dieses kleine Taschenmesser auch wenn es keine Waffe ist nicht regeln dürfen. Für mich ist ist das schon sehr eindeutig. Alle anderen "normalen" Einhand und Automatikmesser sind ja auch unabhänging von der Klingenlänge betroffen.
    Die meiner Meinung nach einzige Umgehung: die Blockierung deaktivieren, denn es steht in der Definition von Einhand und Automatikmessern: "Mit einer Hand oder per Knopfdruck zu Öffnen UND Festzustellen (durch DRÜCKEN oder LOSLASSEN des Knopfes/Hebels bei Automaten). Wenn da also keine Verriegelung ist (Slipjoint heist das, gibt es ja mitlerweile einige) fällt es automatisch aus dem 42a (Und das "EIGENTLICH" auch für Automatik/Spring/Fallmesser). Ich bin aktuell dazu übergegangen bei meinen ganzen Einhandmessern die Verriegelung zu ändern (Durch aufschweissen an der Klinge das z.b. der Linerlock nicht mehr schnappen kann) So kann ich die Dinger immerhin "gefahrlos" Führen, bevor ich 10 Messer dumm zu hause rumliegen hab. (Bei dem einen Automaten bin ich allerdings Vorsichtig, rein nach Definition und Wortlaut müsste hier das Führen erlaubt sein, aber auf den Stress mit der Polizei hab ich glaube keine Lust falls es doch mal zu einer Kontrolle kommt.
    zu guter Letzt: Es sollte eigentlich auch möglich sein bei einem OTF Messer die Verriegelung zu modifizieren (oder natürlich neu zu entwickeln) das die Klinge nur draussen bleibt wenn man den "Trigger" gedrückt hält, oder sie wie bei den Slipjoint, nur durch eine schwache Feder gehalten/gehemmt werden.
    Viel Spaß beim lesen und Kopf zerbrechen ^^

  • @hightower196X
    @hightower196X 10 วันที่ผ่านมา

    Hallo TD, ist dieser kleine Springzahnstocher auch im Hinblick auf den Feststellungsbescheid vom 19.12.2006 nun seit gestern dennoch verboten oder nicht? Frage für einen Freund 😉

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  9 วันที่ผ่านมา +1

      Die Frage ist leider komplex und ganz ehrlich, ich habe gerade keine Zeit und Lust mich durch alle Regelungen zu kämpfen. Ohne eine aufwendige Recherche kann man dazu nämlich keine seriöse Antwort geben

    • @hightower196X
      @hightower196X 9 วันที่ผ่านมา

      @ Genau das habe ich befürchtet 😉 Danke für Deine schnelle Antwort am heutigen Feiertage 🍻

  • @Mr.Z1989
    @Mr.Z1989 ปีที่แล้ว +1

    Ich finde den Namen schlecht gewählt, denn es ist kein "Micro" USB Stick (Micro USB gibts sowieso nicht als Stick, zumindest ist dies nicht der Standard). Ich weiss, dass sich das Micro hier auf die Klinge bezieht. Es müsste dann aber USB Micro Springmesser heißen, wobei bei dem Messer immer noch keine eingebaute USB-Schnittstelle vorhanden ist.

  • @thomasvolkwein7855
    @thomasvolkwein7855 ปีที่แล้ว

    Wenn ich die Anlage 1 zum Waffengesetz zu Rate ziehe, Unterabschnitt 2, 2.1.1 und Anlage 2, Abschnitt 1, 1.4.1 noch dazu, müsste es sich eigentlich um einen verbotenen Gegenstand handeln. Nirgendwo finde ich einen Hinweis auf die Klingenlänge bei Springmessern, bei der die Klinge vorne herausspringt. Und es geht nicht um "Waffe", sondern "Messer".

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      Du bist auf einem falschen Weg. Der Schlüssel steht im §1 Absatz 2 Nr. 2b WaffG und heißt "geeignet".

  • @asconajuenger
    @asconajuenger ปีที่แล้ว +1

    Hy, aber die Klingenlänge ist doch unter 4cm, wie ich eben gegoogelt habe.
    Fällt das dann nicht sowieso unter Spielzeug?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +1

      Da der §42a keine Klingenlänge bei Einhandmessern nennt, ist das ja eben nicht so einfach zu beantworten.

    • @clockworkvanhellsing372
      @clockworkvanhellsing372 ปีที่แล้ว

      Wo genau stand, das Klingen unter 4cm Spielzeug sind. Ich kpnnte das nie finden. Nsch was genau muss ich googeln?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +1

      @@clockworkvanhellsing372 Das mit "Spielzeug" wird immer nur gesagt und das steht nirgends. Du findest die genannte Klingenlänge im BKA Feststellungsbescheid zu "mini Butterfly- und Springmessern".

    • @clockworkvanhellsing372
      @clockworkvanhellsing372 ปีที่แล้ว

      @@tactical-dad danke dafür :)

  • @gene9230
    @gene9230 ปีที่แล้ว

    Meinst du das hier? Urt. v. 08.02.2016, Az.: 6 K 1456/15.WI
    ist aber kein BGH Urteil
    "Ratio der Definition des § 42a Abs. 1 Ziffer 3 1. Alternative WaffG ist, dass alle Messer, von denen aufgrund ihrer Stich und Schnittfestigkeit bei unsachlichen bzw. unzweckmäßigen Gebrauch auch ein erheblicher Körperschaden entstehen kann, erfasst werden"

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      Nein, das meinte ich nicht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob es wirklich vom BGH war.

  • @remixboy2012
    @remixboy2012 ปีที่แล้ว

    Jz muss ich mal blöde fragen : WENN ich diese ,, Werkzeugklinge verbaue bzw ein Hersteller - wäre dann ein Schwerkraft Messer o glaub umgangssprachlich Gravity knive ,, dann LEGAL ??

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      Die Meisten werden Dir sagen, dass ein Fallmesser mit einer Trapezklinge verboten ist. Ich selber sehe das etwas anders. Und die aktuelle Stellungnahme von Böker lässt da ebenfalls noch einigen Interpretationsspielraum, offenbar gab es nämlich keine klare BKA Aussage zum Führen des Micro USB. Es ist wie es ist, unser Waffengesetz ist so schlecht, dass Die darauf niemand eine rechtssichere Antwort geben kann.

  • @DaBeppo
    @DaBeppo ปีที่แล้ว

    Was ist das für eine Lampe neben der Energizer? Nicht die Bundeswehrlampe. Sieht gut aus.
    F
    Gruß Thomas

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +1

      Das ist die Taschenlampe der schweizer Armee von Gifas. Die ist echt gut, leider auch etwas teuer. Ich stelle sie hier vor: th-cam.com/video/g9NHA0CbfCA/w-d-xo.html

    • @DaBeppo
      @DaBeppo ปีที่แล้ว

      @@tactical-dad Merci!

  • @Jonasmon
    @Jonasmon ปีที่แล้ว +1

    Sehr interessantes Video. Ich war immer der Meinung das die Klingenlänge egal ist. Finde sehr interessant wie du drüber denkst und muss gestehen finde das gar nicht so abwegig. So hab ich das noch nicht bedacht gehabt.
    Es wäre dann ja eigentlich auch ein Faustmesser oder ein Fallmesser mit dieser kleinen Klinge wie bei dem gezeigten Messer denkbar oder nicht ?

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +1

      Da liegst Du richtig, das wäre sogar sehr problemlos möglich. Es gibt sogar einen BKA Bescheid über ein Faustmesser aus Kunststoff, das wurde als frei verkäuflich eingestuft.

    • @dasfaultier8551
      @dasfaultier8551 ปีที่แล้ว +1

      Das war en Cold Steel Pushdagger... aus Krylon/ Kunststoff. Und da gings nicht um die Klingenlänge sondern das Material (Das Kumststoff per Defination kein Messer sein kann somit nicht verboten)
      Soweit ich weiß wurde der BLA Bescheid aber mittlerweile aufgehoben und das Teil ist wieder verboten 😢

    • @angelheart7643
      @angelheart7643 ปีที่แล้ว

      ​@@tactical-dad Cold Steel FGX Push Dagger heisst das Teil. Besitze ich schon sehr lang...

    • @angelheart7643
      @angelheart7643 ปีที่แล้ว

      ​@@dasfaultier8551 Der Bescheid wurde aufgehoben ? Ne oder ? Habs hier schwarz auf weiß...

    • @dasfaultier8551
      @dasfaultier8551 ปีที่แล้ว

      @@angelheart7643 Den Ursprünglichen alten hab ich auch noch... Ich kann mich aber erinnern das da was war deswegen wurden die dann vom Markt genommen in DE. Hatte meine Damals extra vernichtet gehabt dann...

  • @gene9230
    @gene9230 ปีที่แล้ว +1

    Würde mich stark wundern wenn es das höchstrichterliche Urteil was du erwähnst so gibt. So viele BGH Urteile zu Messern gibt es nicht. Der BGH hat festgestellt, dass die Liste für Buchstabe B in der Anlage abschließend ist. Das ist auch das was alle Kommentare zum WaffG sagen. Die Auffassung scheinst du auch zu vertreten, wenn du sagst das Einhandmesser ist keine Waffe.
    Wenn du argumentierst, dass der 42a angewendet werden darf, weil die Messer, die in IHM genannt werden, unter Buchstabe B fallen, dann wären alle Einhandmesser automatisch Waffen.
    Wenn sie im Gesetz genannt sind und geeignet sind, dann sind es Waffen, weil sie die Definition unter Buchstabe B erfüllen.
    Man kann nicht einerseits sagen die Liste, wann Sachen im Gesetz genannt sind, ist abschließend, wenn es um die Waffeneigenschaft geht, aber nicht abschließend wenn es um den 42a geht.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      Ein normales Einhandmesser ist keine "Waffe", das steht außer Frage. Und zum ganzen Rest muss man ganz klar sagen, dass keine der beiden vorgestellten Theorien absolut schlüssig und Fehlerfrei ist. Das ist ja das Problem. Da kann man nicht bis zum letzten diskutieren, weil der ganze §42a ja schon in sich ein einziger Fehler ist.

  • @Jason-Voorhees541
    @Jason-Voorhees541 ปีที่แล้ว

    Laut Homepage von Böker sind sie grade mit dem BKA am klären ob es unter das Führverbot fällt oder nicht

  • @Mettwurschtbrot
    @Mettwurschtbrot ปีที่แล้ว +1

    Ich dachte es definiert sich tatsächlich nicht als messer wegen der zu kurzen und zu schmalen klinge und wird dadurch durch das Waffengesetz nicht reguliert

  • @MrJanfree
    @MrJanfree ปีที่แล้ว

    So darf man es tragen oder nicht

  • @marcusreinke2671
    @marcusreinke2671 ปีที่แล้ว +1

    Danke für dein Statement zu diesem Messer, gerade weil es dir ja nicht leicht gefallen ist. Ich denke aber, dass die Gefahr sehr gering ist, dass dich deine Zuschauer mit einem Influencer verwechseln. ;-)
    Aber würdest du wirklich sagen, dass ein Messer mit einer Klinge von nur 4cm nicht als Waffe (ich nutze das Wort jetzt einfach mal, um das hier nicht unnötig zu verkomplizieren) geeignet ist? Ich würde annehmen, dass beispielsweise gerade jemand wie du, der du eine entsprechende Ausbildung erhalten hast, das kleine Teil durchaus einzusetzen wüsste.
    Mir ist noch wichtig, dass ich an dieser Stelle nicht falsch verstanden werde: Ich bin kein Freund der deutschen Gesetzgebung bezüglich Waffen allgemein und Messern im Besonderen; zwar sehe ich die Notwendigkeit Regelungen zu treffen, die Umsetzung halte ich aber für größtenteils misslungen.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      Das ist meine rechtliche (unverbindliche!) Meinung zu einem schlecht geregelten Rechtsbereich, der auf der Auswertung von BKA Feststellungsbescheiden beruht. Das BKA hat diversen vergleichbaren Messern die Eigenschaft als Hieb- und Stoßwaffe abgesprochen. Und dann stellt sich eben die Frage, ob ein Messer mit einer derart "untauglichen" Klinge überhaupt ein Einhandmesser sein kann, dass vom Waffenrecht erfasst wird. Und ich sehe das so wie Du, das Messerrrecht ist völlig vermurkst.
      Ich hatte übrigens vor einigen Jahren auf meinem Blog einen viel gelesenen Bericht über Messerkampf. Aber aus unterschiedlichen Gründen hab ich den schon ner ganzen Weile offline geschaltet.

  • @StefanWiehlandLWT
    @StefanWiehlandLWT ปีที่แล้ว

    Würdest Du mir einen Gefallen tun und einschätzen, in welchem Fall einen PTB-gestempelten Seenotsignalgeber führen darf? Viele Sachen kann ich mir herleiten oder zusammen reimen, aber dabei bin ich absolut überfragt und wage nicht mal zu raten. Würde mich interessieren. Besten Gruß!

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว +1

      Die sind Schreckschusswaffen mit PTB Stempel genau gleich gestellt. Im Alltag darfst Du sie mit kleinem Waffenschein führen. Ohne kleinen Waffenschein darf man sie gem. §12 Absatz 3 Nr. 4 WaffG beim Bergsteigen und Bootfahren oder bei Rettungsübungen führen.

    • @StefanWiehlandLWT
      @StefanWiehlandLWT ปีที่แล้ว

      @@tactical-dad Klingt einleuchtend. Vielen Dank!!!

  • @Walldeck
    @Walldeck ปีที่แล้ว

    Mein Böker Mikro USB ist soeben gekommen. Ein nettes kleines Spielzeug um mal ein Paket zu öffnen oder ein klein wenig herum zu schnitzeln -- mehr aber auch nicht. Aber mal sehen was da noch vom Gesetzgeber kommt.

  • @alexwopo3222
    @alexwopo3222 ปีที่แล้ว +5

    Ich mag das Böker A K als Paketöffner, da mir diese Kontroverse den Jagdschein kosten könnte 😂

  • @sledgehammer4760
    @sledgehammer4760 ปีที่แล้ว +2

    Kennen sich eigentlich die eingewanderten Besteck-Ingenieure mit diesen Gesetzten und Vorschriften aus?

  • @theurbexdivision7286
    @theurbexdivision7286 ปีที่แล้ว

    Aber wenn es als Einhandmesser Messer eingestuft ist ,ist es doch quasi verboten...dachte immer das es unter 4cm Klingenlänge hat gilt es als " Spielzeug" und nicht als Messer..... irgendwie blicke ich nicht mehr durch

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      Durch eine Einstufung als Einhandmesser darf man es lediglich nicht führen, mit einem Verbot hat das erst mal nichts zun tun. Und eine Einstufung als Spielzeug gibt es nicht, das wird immer nur so gesagt, aber es gibt ja keinen § im WaffG der besagt, alles was keine Waffe ist, ist automatisch ein Spielzeug.

  • @q9a
    @q9a หลายเดือนก่อน

    Ich Teile deine Meinung nicht …… wenn du jemand damit in den Hals stichst und die Aorta triffst …… hat der getroffene eine sehr gute Chance über den Jordan zu gehen.
    Also ja, mit strategischem Geschick und anatomischen Wissen sehr wohl geeignet eine Waffenwirkung zu entfalten.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  หลายเดือนก่อน +1

      Meine Meinung basiert auf einem Jahrelangen Studium des WaffG, von Urteilen und BKA Feststellungsbescheiden. Man kann mit jedem Stein jemanden tod schlagen, das hat aber nichts mit der "Waffeneigenschaft" gem. WaffG zu tun. Auch ein Baseballschläger ist gefährlicher als ein kleiner Schlagstock, dennoch ist und bleibt der Baseballschläger ein simples Sportgerät

  • @steffenhildebrandt2323
    @steffenhildebrandt2323 ปีที่แล้ว

    Küchen Messer ist das Mortwerkzeuk NR.1

  • @MichaelGittel
    @MichaelGittel ปีที่แล้ว

    Ist das messer scharf? Ja!
    Ist es spitz? Ja!
    Kann es somit die abwehrfähigkeit einer person herabsetzen? Ja!
    So würde ich an diesen fall herangehen.
    Keine ahnung, obs richtig ist.

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      Die Aussage, dass es nicht als Hieb- und Stoßwaffe geeignet ist, habe ich mir nicht ausgedacht. Es entstammt mehreren BKA Feststellungsbescheiden die Gesetzeskraft haben. Google mal den "BKA Feststellungsbescheid Mini Springmesser Butterflymesser".

  • @marcelxy5692
    @marcelxy5692 ปีที่แล้ว

    ich hätte das aber auch unter einhand messer verbrucht

  • @olaf_industries
    @olaf_industries ปีที่แล้ว

    BKA BESCHEID LIEGT VOR!

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      1. ist es kein Bescheid, sondern die Ablehung eines Feststellungsbescheides und 2. ließ ihn mal. Da steht nichts zum Thema führen drin.

  • @effwee13
    @effwee13 9 หลายเดือนก่อน

    du darfst das das böker micro usb otf besitzen,aber darfst es nicht draussen mit dir rumtragen...und die anderen sind legal mit dem haken vorne...ne,ist klar?😂

  • @Leftyotism
    @Leftyotism ปีที่แล้ว

    Klar darf man das führen, wird ja vom Waffengesetz nicht erfasst.
    BKA bestätigt!

    • @Leftyotism
      @Leftyotism ปีที่แล้ว

      Hoffentlich verwechselt Böker auf der eigenen Webseite nicht "frei führbar" mit "frei erwerblich".
      Aber für mich sieht es so aus, dass die Maße zu klein sind um überhaupt erfasst zu werden. Ist ja auch wirklich winzig das Teil, gute Schlüsselanhängergröße. Und Böker wird sich denke ich abgesichert haben, bevor sie solche Äußerungen veröffentlichen.

  • @emersonmsd
    @emersonmsd ปีที่แล้ว

    Gibt es in Deutschland kein Recht auf Selbstverteidigung?

    • @Mr.Z1989
      @Mr.Z1989 ปีที่แล้ว +1

      Anscheinend nicht. Zumindest nicht mit Waffen.

    • @Dr._Nguyen_van_Falk
      @Dr._Nguyen_van_Falk ปีที่แล้ว +2

      In § 32 StGB ist zumindest schon mal das Prinzip, dass Recht dem Unrecht nicht weichen muss festgeschrieben.

    • @alexwopo3222
      @alexwopo3222 ปีที่แล้ว

      Klar gibt es dass, aber die Möglichkeit einer Selbstverteidigung ist kein vernünftiger Grund eine Waffe zu führen nach WaffG...

    • @gnampfbrot5069
      @gnampfbrot5069 ปีที่แล้ว

      ​@@alexwopo3222man merkt, du warst noch nie in so einer Situation, sonst würdest du das Gesetz nicht verteidigen. Ich habe damals dank meines Springmessers überlebt mit leichten Verletzungen, du wärst vermutlich tot. Daher komme nicht mit "Es gibt keine Gründe".
      Mein Leben ist mir zu wertvoll für dumme Phrasen, du kannst gerne deinen Hals hinhalten, denn die, gegen du dich wehren mußt, kümmern sich nicht um das Gesetz.
      Denk mal drüber nach.
      Bevor dich der Herzkasper holt, oder du Anzeige schreist, daß alles fand statt in einer freien Zeit, ohne Regulierungswut, als jeder noch für sich selbst verantwortlich war.

    • @rene_falk
      @rene_falk ปีที่แล้ว

      Die Abwehr eines Angriffes ist auf das absolut nötige Minimum der Gewalt für die Abwehr beschränkt. Wenn blocken ausreicht um einen unmittelbaren Angriff abzuwehren, darfst Du nur blocken.

  • @rudigerklein-hennig3848
    @rudigerklein-hennig3848 ปีที่แล้ว

    Hey Tactical- Dad , habe da was gefunden.: Gesetzeskonform-Einstufung des BKA Aktenzeichen: SO13-2022-36166803 / frei Führbar !!

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      Nichts für ungut, aber offenbar hast Du dir weder das Video von mir richtig angeschaut, noch hat Du den zitierten Schrieb vom BKA gelesen. Den zeige ich nämlich in dem Video und der sagt überhaupt nichts über das Führen aus.

  • @boesetante
    @boesetante ปีที่แล้ว

    Wusste gar nicht dass Homer und Marge bei der Logistikbereitschaftskompanie sind 🤔?! 😂......

    • @tactical-dad
      @tactical-dad  ปีที่แล้ว

      Du weißt ja, mit den Patches kontrolliere ich Deine Gedanken ;-) (entschuldige, aber ich brauch mal nen neuen Witz, nach dem ich das mit dem Clickbait schon erwähnt hatte). Mit den scheizer Patches müsste ich jetzt langsam durch sein. Von den Simpsons Figuren hab ich aber noch ein paar.

    • @boesetante
      @boesetante ปีที่แล้ว

      ​@@tactical-dad Ja dass war mir schon klar 🤣🤣🤣.... Dann wird es nun demnächst mit den Simpsons weiter gehen 😁. Zum Glück habe ich davon keine Ahnung 🙈. Stimmt dass Clickbait ist jetzt schon bei den alten Socken 🤢 angelangt.
      Nun zu deinem Video. Dass mit dem Verbotswahn in der deutschen Gesetzgebung ist eine Katastrophe 🙈. Aber auch bei uns in der Schweiz hat die Regierung eine Macke. Also ich sehe dass mal ganz anders. Gut ich führe auch meine Messer auch nicht mit herum um diese gegen jemanden einzusetzen.