Nachbau der klassischen Reisepistole, wurde früher von vielen Gesellen vom ersten Gehalt gekauft und auf die Walz mitgenommen. Oder von anderen Reisenden, häufig im Doppelpack. Sehr grosser Vorteil, den andere Vorderlader nicht bieten: man kann sie wieder entladen!
Vielen Dank für die zusätzlichen Informationen! Ich habe mir vor längerer Zeit mal einige Originale im Waffenmuseum in Suhl ansehen können. Faszinierend, dass das mal richtige EDCs waren. 😉
Vorderlader-Schießen macht einen riesen Spaß! Ist irgendwie archaisch und bisschen Bastler-maßig. Ich kann nur jedem empfehlen, das mal auszuprobieren. In DE muss man dafür einen Pulverschein machen. Das ist echt kein Ding. So ein Kurs macht sehr viel Spaß und die Prüfung ist ziemlich einfach. Ob das für die Krisenvorsorge geeignet ist? Kommt wahrscheinlich auf den Zweck an. Eine Schusswaffe lässt sich normalerweise schon um einiges besser transportieren als eine Armbrust oder Ähnliches. Außerdem ist ein Vorderlader (bei richtiger Waffe, Ladung und Kaliber) deutlich besser zum Jagen geeignet und hat eine viel höhere Reichweite als andere freie Waffen. Auch die Präzision ist mit etwas Übung deutlich besser als etwa bei einer Armbrust etc, ganz zu schweigen von der Durchschlagskraft. (Das alles hier ist natürlich rein theoretisch gesagt. In DE ist es aktuell verboten, mit einem VL jagen zu gehen. Aber Menschen, die für eine Krise vorbereiten möchten rechnen ja auch meistens damit, dass dann eh Anarchie herrscht.)
😮 oh, nach der Vorstellung liebäugel ich auch damit. Wo bekommt man dann das Schwarzpulver her? Ich kenn mich damit nicht aus. Dachte immer dafür bräuchte man auch eine Erlaubnis oder hab ich das im Video falsch verstanden? Video hat mir gut gefallen gruß.
Ich glaube da sind Druckluftwaffen mit Magazin wo im Ernstfall das Ventil ausgetauscht werden kann oder Repetierarmbrüste/Bögen mit Magazin effektiver.
Alles hat seine Vor- und Nachteile. Das verdeckte Tragen einer Armbrust oder einer Druckluftwaffe mit Magazin gestaltet sich definitiv schwieriger, als bei diesem Derringer... 😉
@@benathar Das ist richtig aber so ein einziger Schuss und der Hammer muss noch umständlich gespannt werden und man muss auch noch den Zündschutz abschütteln. Sehr unrealistisch in einer echten Selbstverteidigungssituation. Da wäre ein Teleskopschlagstock oder ein großes Messer evtl noch besser. Weist du eigentlich wie die gesetzliche Lage ist mit diesen modernen doppelläufigen Schwarzpulverpistolen von der tschechischen Firma Detonics? Müsste doch theoretisch auch frei erwerblich sein in Deutschland.
@@GieszkanneFrei sind lediglich EINSCHÜSSIGE PERKUSSIONSWAFFEN, DEREN MODELL VOR 1871 ENTWICKELT WURDE. Anders sieht es bei Schwarzpulverwaffen mit Funken- oder Luntenzündung (z.B. Steinschlosswaffen) aus, da sind zum einen auch mehrschüssige Waffen erlaubt (z.B. die Pedersoli Howdah oder die Doppelbüchse), zum anderen dürften diese Waffen auch geführt werden. Wenn man über die Pulverberechtigung verfügt sogar fertig geladen. Allerdings gebe ich zu bedenken,dass die geschulterte Doppelbüchse in der Fußgängerzone im besten Fall Fragen aufwirft, im schlimmsten Fall das SEK beschäftigt... 😉
Hochinteressantes Video. Es gibt ja einige einläufige Vorderlader auf dem Markt in verschiedenen Techniken bzw. aus verschiedenen Zeitaltern, die allesamt frei zu erwerben sind. Ich denke mal, dass in schlechten Zeiten ein Sharps Rifle nochmal deutlich besser zur Verteidigung geeignet wäre - OK, ist eine Langwaffe, aber eben frei zu erwerben. Das eigentliche Problem ist, dass man für den Umgang mit Schwarzpulver letztlich auch wieder eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigt, die - genau - auch nicht einfach so zu bekommen ist. Zudem sollte man mit seiner Waffe auch trainieren. Wo und wie geht sowas?
Ich hatte das schon bei einer anderen Frage kurz angesprochen. Zum Ausprobieren kann man sich einen Schwarzpulverschützenverein suchen und da Kontakt aufnehmen. In Verbindung mit einem Paten mit Pulverschein, der die jeweilige Waffe für einen lädt, kann man dann legal mit der eigenen Schwarzpulverwaffe schießen. Übrigens kann man auch mit modernen scharfen Waffen auf einem offiziellen Schießstand schießen, solange kein persönliches Waffenverbot gegen einen ausgesprochen wurde. Bezüglich des Schwarzpulvers gibt es (auch bereits erwähnte) Literatur, die einem die ein oder andere Frage beantwortet. Wichtig: in "normalen" Zeiten ist jeder Umgang oder Herstellung mit bzw. von Schwarzpulver eine Straftat, da Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, solange keine Erlaubnis dafür vorliegt. Und zu guter Letzt: noch besser als ein Sharps wäre ein Smith Carbine oder ein Gallagher... 😉
@@benathar Das ist nicht ganz richtig, es gibt auch Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, die nur Ordnungswidrigkeiten sind. Und da steht nur "wird bestraft", das ist nicht unbedingt eine Straftat, sondern Ermessen des Richters, ob es eventuell nur ein Vergehen ist. Jeder Umgang mit Schwarzpulver ist auch keine Straftat, Sylvesterböller bspw. oder Salutpatronen enthalten auch Schwarzpulver. Ausserdem gibts Ausnahmeregeln für bspw. Lehrzwecke. Früher konnte man mit jedem Chemiebaukasten Schwarzpulver herstellen, für den Eigenbedarf würde mich die Regelung interessieren und ab welcher Menge/Qualität man von Herstellung spricht. Die Komponenten bekommt man jedenfalls und ungemixt sind sie ohnehin Lagerfreundlicher. Macht allerdings wenig Sinn, weil: Ein Schwarzpulverlehrgang, für den man im Gegensatz zum Wiederladeschein kein Bedürfnis nachweisen muss, kostet um 100€ + 25€ Prüfungsgebühr, + 10€ Führungszeugnis + Abnahme der Pulverlagerstätte 40€ + Stahlschrank zum Lagern 40€ neu oder mal bei den Schiesständen nach alten A/ B Schränken fragen, die zur Waffenaufbewahrung nicht mehr verwendet werden dürfen. Und nen Feuerlöscher braucht man noch. Angaben können variieren, je nach Wohnort. Ist aber nicht unbezahlbar bei im Vergleich 300€ für den Liegi (so einer fliegt hier auch noch rum, hab damals glaub 120DM bezahlt.) Andere meine Waffeladen zu lassen... da hab ich Bauchschnmerzen bei... Es gab mal sog. "Tronds", Schwarzpulverpresslinge, die auch ohne Sachkundenachweis verwendet werden durften, keine Ahnung, obs das noch gibt. Es gibt für die Schiesstandbetreiber keine Möglichkeit, festzustellen, ob jemand mit einem persönlichen Waffenverbot belegt wurde. Mein Kollege hat einen Gallagher, sein Neffe einen Sharps und mit dem Smith hatte ich mal geliebäugelt und geschossen. Der Smith verwendet Kautschukhülsen, der Gallagher Messinghülsen und der Sharps Papierpatronen bzw. auch Messinghülsen. Der Gallagher war mal ein echtes Schnäppchen mit damals unter 600DM (Smith knapp 1000, Sharps ab 1300), ist genauso super von der Qualität und Präzision, verwendet aber die teuersten Hülsen. Die Hülsen vom Smith halten nicht ewig. Den Sharps unbedingt mit Papierpatronen verwenden, die Hülsen verklemmen gerne den Fallblock. Mit den Papierpatronen lässt er sich aber mit Abstand am schnellsten laden (weil man keine Hülsen ausstossen muss, sondern nur die Papierrückstände rauspusten) und mit Abstand am günstigsten betreiben (weil man keine Hülsen kaufen muss). Zu den aktuellen Preisen ganz klar Sharps, der macht imo am meisten Spass. Zum Entladen muss man bei dem Smith in den Abzugsbügel greifen zum öffnen - unsicher. Beim Sharps läuft dann das Pulver aus, wenn man ihn nicht nach unten hält. Btw. Zu Deiner Handhabung. Hand niemals über den geladenen Lauf, die können auch (selten) mit Funkenüberschlag durch statische Aufladung zünden. Und dann ballerst Du Dir den Laufschlüssel durch die Handfläche. Ladestöcke werden auch nur seitlich gepackt, die durch die hohle Faust zu schiessen tut Aua genug. Und Zündhütchen niemals von oben aufdrücken, immer seitlich packen, leicht zusammendrücken und dann setzen. Am besten sogar mit nem Zündpillensetzer, den man aus nem alten Gürtelleder selber basteln kann. Wenn Das Zündhütchen zu fest aufgedrückt wird, kann es zünden und der Zündstrahl schweisst sich problemlos durch Daumen
Der Anschaffung des Buches "Schwarzpulver für Survival" (ISBN 978-3966820028) steht rechtlich nichts entgegen, ebenso wie es einige andere Möglichkeiten gibt. Ich werde hier keine weiteren Tipps geben, aber im Krisenfall wäre die Herstellung von Schwarzpulver wahrscheinlich durch die Notstandsparagraphen gedeckt. Sich diesbezüglich kundig zu machen obliegt aber jedem selbst. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Beschaffen aus dubiosen Quellen sowie das selbst herstellen in normalen Zeiten STRAFBAR ist und einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz darstellt!
@@benathar Und warum wird diesbezüglich erst auf Nachfrage hingewiesen? Alles wird ausführlich beschrieben, wie z.B. der Aquariumschlauch. Aber, über die Basics "Pulverschein" kein Wort. Wer soll sich denn auf dem Schießstand mit der Waffe vertraut machen ohne gegen das Sprengstoffgesetz zu verstoßen? Dass "einige anderen Möglichkeiten" Waffensprengungen herbeiführen können, erfährt der Laie erst im Versuch. Ohne @matthiashellmann6211hättest du auf gar nichts hingewiesen. Hier solltest du einen Disclaimer nach schießen und richtig aufklären. Pulvermenge? Egal? Gibt solches und solches.
@@hanswurst4408Das ist nur die Vorstellung einer Waffe, kein "How to...". Ich werde über TH-cam keinen Lehrgang über den Umgang mit Schwarzpulver machen. Wer sich aufgrund des Videos anfängt für die Waffe zu interessieren, kann sich bezüglich der Treibladungsmittel kundig machen. Und wer legal probieren möchte, wie sich die Waffen schießen oder mit seiner eigenen Waffe vertraut machen möchte, sucht sich einen Schwarzpulverschützenverein und kann da als Gastschütze probieren oder üben. Er darf nur nicht selbst laden, dafür braucht er einen Paten mit Pulverschein. Wer sich wirklich dafür interessiert, findet sowas übrigens auch selber raus oder fragt nach...
Wenn sie bei dir die Bude stürmen wegen deiner Vorräte wird dir ne Waffe auch nicht viel helfen. Überhaupt ist Verteidigung das geringste Problem wenn das System zusammen bricht.
Alle Antworten auf Deine Fragen findest Du mit Sicherheit nicht in dem Buch, aber wie man sich im Katastrophenfall behelfen kann, das schon. 😉 Aber auch hier nochmal ganz deutlich, der Umgang oder die Herstellung mit bzw. von Sprengstoffen ist eine Straftat und wird empfindlich bestraft, solange man keinen Rechtfertigungsgrund im Sinne des Gesetzes für sein Tun hat!
Konkret heißt es in § 32 StGB: (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Das dies NICHT mit einer tödlichen Waffe geschehen darf oder vorher den Einsatz einer solchen durch einen Angreifer oder eine sonstige potentiell tödliche Aktion erfordert ist hier nicht herauszulesen. Also Vorsicht mit solchen Behauptungen ohne Referenzen anzugeben .....
Ich mache hier keine Rechtsberatung. Dass die Verhältnismäßigkeit im Falle einer Notwehr zu wahren ist, sollte jedem klar sein. Ich stelle nur eine kleine Vorderladerpistole vor und rate niemandem, wann, wie oder wofür sie einzusetzen ist.
Guten Morgen, danke, sehr gutes Video, kurz und sehr informativ 👍
Vielen Dank für das Lob!
Nachbau der klassischen Reisepistole, wurde früher von vielen Gesellen vom ersten Gehalt gekauft und auf die Walz mitgenommen. Oder von anderen Reisenden, häufig im Doppelpack. Sehr grosser Vorteil, den andere Vorderlader nicht bieten: man kann sie wieder entladen!
Vielen Dank für die zusätzlichen Informationen! Ich habe mir vor längerer Zeit mal einige Originale im Waffenmuseum in Suhl ansehen können. Faszinierend, dass das mal richtige EDCs waren. 😉
Vorderlader-Schießen macht einen riesen Spaß! Ist irgendwie archaisch und bisschen Bastler-maßig. Ich kann nur jedem empfehlen, das mal auszuprobieren.
In DE muss man dafür einen Pulverschein machen. Das ist echt kein Ding. So ein Kurs macht sehr viel Spaß und die Prüfung ist ziemlich einfach.
Ob das für die Krisenvorsorge geeignet ist? Kommt wahrscheinlich auf den Zweck an. Eine Schusswaffe lässt sich normalerweise schon um einiges besser transportieren als eine Armbrust oder Ähnliches. Außerdem ist ein Vorderlader (bei richtiger Waffe, Ladung und Kaliber) deutlich besser zum Jagen geeignet und hat eine viel höhere Reichweite als andere freie Waffen. Auch die Präzision ist mit etwas Übung deutlich besser als etwa bei einer Armbrust etc, ganz zu schweigen von der Durchschlagskraft.
(Das alles hier ist natürlich rein theoretisch gesagt. In DE ist es aktuell verboten, mit einem VL jagen zu gehen. Aber Menschen, die für eine Krise vorbereiten möchten rechnen ja auch meistens damit, dass dann eh Anarchie herrscht.)
😮 oh, nach der Vorstellung liebäugel ich auch damit.
Wo bekommt man dann das Schwarzpulver her? Ich kenn mich damit nicht aus. Dachte immer dafür bräuchte man auch eine Erlaubnis oder hab ich das im Video falsch verstanden?
Video hat mir gut gefallen gruß.
Ich glaube da sind Druckluftwaffen mit Magazin wo im Ernstfall das Ventil ausgetauscht werden kann oder Repetierarmbrüste/Bögen mit Magazin effektiver.
Alles hat seine Vor- und Nachteile. Das verdeckte Tragen einer Armbrust oder einer Druckluftwaffe mit Magazin gestaltet sich definitiv schwieriger, als bei diesem Derringer... 😉
@@benathar Das ist richtig aber so ein einziger Schuss und der Hammer muss noch umständlich gespannt werden und man muss auch noch den Zündschutz abschütteln. Sehr unrealistisch in einer echten Selbstverteidigungssituation. Da wäre ein Teleskopschlagstock oder ein großes Messer evtl noch besser. Weist du eigentlich wie die gesetzliche Lage ist mit diesen modernen doppelläufigen Schwarzpulverpistolen von der tschechischen Firma Detonics? Müsste doch theoretisch auch frei erwerblich sein in Deutschland.
@@GieszkanneFrei sind lediglich EINSCHÜSSIGE PERKUSSIONSWAFFEN, DEREN MODELL VOR 1871 ENTWICKELT WURDE. Anders sieht es bei Schwarzpulverwaffen mit Funken- oder Luntenzündung (z.B. Steinschlosswaffen) aus, da sind zum einen auch mehrschüssige Waffen erlaubt (z.B. die Pedersoli Howdah oder die Doppelbüchse), zum anderen dürften diese Waffen auch geführt werden. Wenn man über die Pulverberechtigung verfügt sogar fertig geladen. Allerdings gebe ich zu bedenken,dass die geschulterte Doppelbüchse in der Fußgängerzone im besten Fall Fragen aufwirft, im schlimmsten Fall das SEK beschäftigt... 😉
@@benathar Zulässig ist das Führen bei all diesen Varianten sowies nicht, außer der Püster hat Steinschloß- oder Luntenzündung ....
@@Gieszkanne moderne Vorderlader sind nicht legal nur Nachbauten historischer Waffen vor dem 18 Jh. ...
Es gibt Schulfilme fuer Agenten der Amy aus dem WK.2 wo gerade an dieser Waffe geschult wurde!
Hochinteressantes Video. Es gibt ja einige einläufige Vorderlader auf dem Markt in verschiedenen Techniken bzw. aus verschiedenen Zeitaltern, die allesamt frei zu erwerben sind. Ich denke mal, dass in schlechten Zeiten ein Sharps Rifle nochmal deutlich besser zur Verteidigung geeignet wäre - OK, ist eine Langwaffe, aber eben frei zu erwerben.
Das eigentliche Problem ist, dass man für den Umgang mit Schwarzpulver letztlich auch wieder eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigt, die - genau - auch nicht einfach so zu bekommen ist. Zudem sollte man mit seiner Waffe auch trainieren. Wo und wie geht sowas?
Ich hatte das schon bei einer anderen Frage kurz angesprochen. Zum Ausprobieren kann man sich einen Schwarzpulverschützenverein suchen und da Kontakt aufnehmen. In Verbindung mit einem Paten mit Pulverschein, der die jeweilige Waffe für einen lädt, kann man dann legal mit der eigenen Schwarzpulverwaffe schießen. Übrigens kann man auch mit modernen scharfen Waffen auf einem offiziellen Schießstand schießen, solange kein persönliches Waffenverbot gegen einen ausgesprochen wurde.
Bezüglich des Schwarzpulvers gibt es (auch bereits erwähnte) Literatur, die einem die ein oder andere Frage beantwortet. Wichtig: in "normalen" Zeiten ist jeder Umgang oder Herstellung mit bzw. von Schwarzpulver eine Straftat, da Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, solange keine Erlaubnis dafür vorliegt.
Und zu guter Letzt: noch besser als ein Sharps wäre ein Smith Carbine oder ein Gallagher... 😉
@@benathar Hey danke für die interessante Antwort.
@@benathar Das ist nicht ganz richtig, es gibt auch Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, die nur Ordnungswidrigkeiten sind. Und da steht nur "wird bestraft", das ist nicht unbedingt eine Straftat, sondern Ermessen des Richters, ob es eventuell nur ein Vergehen ist. Jeder Umgang mit Schwarzpulver ist auch keine Straftat, Sylvesterböller bspw. oder Salutpatronen enthalten auch Schwarzpulver. Ausserdem gibts Ausnahmeregeln für bspw. Lehrzwecke. Früher konnte man mit jedem Chemiebaukasten Schwarzpulver herstellen, für den Eigenbedarf würde mich die Regelung interessieren und ab welcher Menge/Qualität man von Herstellung spricht. Die Komponenten bekommt man jedenfalls und ungemixt sind sie ohnehin Lagerfreundlicher. Macht allerdings wenig Sinn, weil:
Ein Schwarzpulverlehrgang, für den man im Gegensatz zum Wiederladeschein kein Bedürfnis nachweisen muss, kostet um 100€ + 25€ Prüfungsgebühr, + 10€ Führungszeugnis + Abnahme der Pulverlagerstätte 40€ + Stahlschrank zum Lagern 40€ neu oder mal bei den Schiesständen nach alten A/ B Schränken fragen, die zur Waffenaufbewahrung nicht mehr verwendet werden dürfen. Und nen Feuerlöscher braucht man noch. Angaben können variieren, je nach Wohnort. Ist aber nicht unbezahlbar bei im Vergleich 300€ für den Liegi (so einer fliegt hier auch noch rum, hab damals glaub 120DM bezahlt.)
Andere meine Waffeladen zu lassen... da hab ich Bauchschnmerzen bei...
Es gab mal sog. "Tronds", Schwarzpulverpresslinge, die auch ohne Sachkundenachweis verwendet werden durften, keine Ahnung, obs das noch gibt.
Es gibt für die Schiesstandbetreiber keine Möglichkeit, festzustellen, ob jemand mit einem persönlichen Waffenverbot belegt wurde.
Mein Kollege hat einen Gallagher, sein Neffe einen Sharps und mit dem Smith hatte ich mal geliebäugelt und geschossen. Der Smith verwendet Kautschukhülsen, der Gallagher Messinghülsen und der Sharps Papierpatronen bzw. auch Messinghülsen. Der Gallagher war mal ein echtes Schnäppchen mit damals unter 600DM (Smith knapp 1000, Sharps ab 1300), ist genauso super von der Qualität und Präzision, verwendet aber die teuersten Hülsen. Die Hülsen vom Smith halten nicht ewig. Den Sharps unbedingt mit Papierpatronen verwenden, die Hülsen verklemmen gerne den Fallblock. Mit den Papierpatronen lässt er sich aber mit Abstand am schnellsten laden (weil man keine Hülsen ausstossen muss, sondern nur die Papierrückstände rauspusten) und mit Abstand am günstigsten betreiben (weil man keine Hülsen kaufen muss). Zu den aktuellen Preisen ganz klar Sharps, der macht imo am meisten Spass. Zum Entladen muss man bei dem Smith in den Abzugsbügel greifen zum öffnen - unsicher. Beim Sharps läuft dann das Pulver aus, wenn man ihn nicht nach unten hält.
Btw. Zu Deiner Handhabung. Hand niemals über den geladenen Lauf, die können auch (selten) mit Funkenüberschlag durch statische Aufladung zünden. Und dann ballerst Du Dir den Laufschlüssel durch die Handfläche. Ladestöcke werden auch nur seitlich gepackt, die durch die hohle Faust zu schiessen tut Aua genug. Und Zündhütchen niemals von oben aufdrücken, immer seitlich packen, leicht zusammendrücken und dann setzen. Am besten sogar mit nem Zündpillensetzer, den man aus nem alten Gürtelleder selber basteln kann. Wenn Das Zündhütchen zu fest aufgedrückt wird, kann es zünden und der Zündstrahl schweisst sich problemlos durch Daumen
und wo sollen die Leute das Pulver beziehen, das ist doch wieder das Problem......
Der Anschaffung des Buches "Schwarzpulver für Survival" (ISBN 978-3966820028) steht rechtlich nichts entgegen, ebenso wie es einige andere Möglichkeiten gibt. Ich werde hier keine weiteren Tipps geben, aber im Krisenfall wäre die Herstellung von Schwarzpulver wahrscheinlich durch die Notstandsparagraphen gedeckt. Sich diesbezüglich kundig zu machen obliegt aber jedem selbst. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Beschaffen aus dubiosen Quellen sowie das selbst herstellen in normalen Zeiten STRAFBAR ist und einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz darstellt!
@@benathar Und warum wird diesbezüglich erst auf Nachfrage hingewiesen? Alles wird ausführlich beschrieben, wie z.B. der Aquariumschlauch. Aber, über die Basics "Pulverschein" kein Wort. Wer soll sich denn auf dem Schießstand mit der Waffe vertraut machen ohne gegen das Sprengstoffgesetz zu verstoßen? Dass "einige anderen Möglichkeiten" Waffensprengungen herbeiführen können, erfährt der Laie erst im Versuch. Ohne @matthiashellmann6211hättest du auf gar nichts hingewiesen. Hier solltest du einen Disclaimer nach schießen und richtig aufklären. Pulvermenge? Egal? Gibt solches und solches.
probier's mal mit Backpulver ;)
@@hanswurst4408Das ist nur die Vorstellung einer Waffe, kein "How to...". Ich werde über TH-cam keinen Lehrgang über den Umgang mit Schwarzpulver machen. Wer sich aufgrund des Videos anfängt für die Waffe zu interessieren, kann sich bezüglich der Treibladungsmittel kundig machen. Und wer legal probieren möchte, wie sich die Waffen schießen oder mit seiner eigenen Waffe vertraut machen möchte, sucht sich einen Schwarzpulverschützenverein und kann da als Gastschütze probieren oder üben. Er darf nur nicht selbst laden, dafür braucht er einen Paten mit Pulverschein. Wer sich wirklich dafür interessiert, findet sowas übrigens auch selber raus oder fragt nach...
Wie bei little Boy grüne Stopfen herausdrehen rote Stopfen hineindrehen.
Ohne pulver nützt es nichts
Wirklich?
Es geht heute schon drunter und drüber ,!
Glaubt ihr ohne Waffen habt ihr lange Freude an euren eingelagerten Lebensmitteln .
Wenn sie bei dir die Bude stürmen wegen deiner Vorräte wird dir ne Waffe auch nicht viel helfen. Überhaupt ist Verteidigung das geringste Problem wenn das System zusammen bricht.
Aber man kommt doch gar nicht an Schwarzpulver ran, oder?
Ich hatte das in einer anderen Frage bereits beantwortet... 😉
@@benathar okay. Also finde ich meine Antworten alle in dem Buch? 😅
Alle Antworten auf Deine Fragen findest Du mit Sicherheit nicht in dem Buch, aber wie man sich im Katastrophenfall behelfen kann, das schon. 😉
Aber auch hier nochmal ganz deutlich, der Umgang oder die Herstellung mit bzw. von Sprengstoffen ist eine Straftat und wird empfindlich bestraft, solange man keinen Rechtfertigungsgrund im Sinne des Gesetzes für sein Tun hat!
Konkret heißt es in § 32 StGB:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das dies NICHT mit einer tödlichen Waffe geschehen darf oder vorher den Einsatz einer solchen durch einen Angreifer oder eine sonstige potentiell tödliche Aktion erfordert
ist hier nicht herauszulesen. Also Vorsicht mit solchen Behauptungen ohne Referenzen anzugeben .....
Ich mache hier keine Rechtsberatung. Dass die Verhältnismäßigkeit im Falle einer Notwehr zu wahren ist, sollte jedem klar sein. Ich stelle nur eine kleine Vorderladerpistole vor und rate niemandem, wann, wie oder wofür sie einzusetzen ist.
Lädschi, so kannte lch das Pistölchen noch nicht ,allso so ausgesprochen.👽🤣