Das ist hier genau richtig. Wie im Beitrag erwähnt, wurde hier ein "vereinfachtes Genehmigungsverfahren" benutzt, in dem es VOR dem Bau überhaupt keine Überprüfung gibt, sondern der Bauherr sich an die Vorschriften zu halten hat und diese im NACHHINEIN überprüft werden. Wenn ich einen Architekt beauftrage, dann hat dieser sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Architekt gesagt hat, 7 Meter und dann noch ein Meter Flachdach, Traufenhöhe eingehalten und Dach hat noch zwei Meter Luft nach oben, passt.
Sehr Schade @SWR das hier nicht auf den Fehler des Architekten eingegangen wird, welcher hier haften muss. Dieser ist in der Lage die Bebauungspläne zu lesen. Nun soll sich die Behörde wieder verbiegen. Zudem hat man auch den Architekten nicht befragt. Schulnote 4- für diesen Beitrag.
Danke schön, ich als neuer Sachbearbeiter im Bauamt habe genau diesen Kommentar gebraucht. Aber als Bauherr haften zunächst die Bauherren, also die Familie Funk. Ich glaube kaum, dass der Architekt haften muss/wird, da die Unterschrift der Funks beim Planungsbüro ausschlagend ist. Klassische Arschkarte eben!
@@schreiendeshausvomaltschau1811 Das kann es aber doch auch nicht sein - ich meine der Bauherr muss sich ja auch etwas auf zb. den Architekt verlassen können - gerade bei dem Wirrwarr an Bauvorschriften uvm. Und dann verstehe ich nicht, wieso man für bestehende Bauten, dann kein Kompromiss findet - zb. wenn Spitzdach 10 Meter erlaubt sind, und Firsthöhe 7 Meter - dass man dann sagt dass diese Hausbauart eben dann max. 7,5 Meter hoch sein darf - wobei unklar ist, ob ihm das im 2. Stock dann als Innenraumdeckenhöhe noch ausreichen würde.
Wieso muss der Architekt haften, wenn er z.B. die Werte vom Bauherren bekommen hat? Das wird im Beitrag gar nicht behandelt, was vermutlich daran liegt, dass der Bauherr den Fehler gemacht hat und nicht der Architekt. Dieser hat immerhin im Auftrag gehandelt, d.h. der Bauherr hat gesagt, dass ich es so und so will. Je nach Vertragsart ist es dann halt eben nicht Problem des Architekten.
Es ist trotzdem verdammt dämlich. Deutschland ist einfach nur noch eine Bananenrepublik! Wir haben Vorschriften über die man sich nur noch lächerlich machen kann wie z. B das ein Rettungswagen der für die Versorgung von Verletzten gedacht ist und Material dafür mitführt einen Verbandskasten besitzen muss oder das Beispiel hier, oder ein Tanzverbot an Feiertagen oder das ein KTW einen Strafzettel bekommt wenn dieser beim verrichten seiner Tätigkeit im Halteverbot steht. Wir brauchen uns doch wirklich nicht mehr wundern das wir in Deutschland keinen Wachstum und Wohnungsmangel haben wenn wir weiter diese dumme sinnlose Bürokratie vorantreiben und unterstützen 🤦♂️ also sorry aber hier sollte mal die Behörde drüber nach denken was sie da für einen Schwachsinn verzapft haben. Bestes Beispiel ist extra 3 der reale Irrsinn und dann sag mir noch mal das nicht die Behörde schuld hat
Das ist eindeutig der Fehler des Planers, mit allen Folgekosten. Jetzt kommt es auf den Vertrag mit dem Architekten an. Oder gibt es einen Generalplaner?
Ne, der Architekt ist schuld, er war anscheinend so schlecht ausgebildet, dass er ein Standard-Urteil zur zulässigen Höhe bei Staffelgeschossen nicht kannte und dachte eine höhere Höhe sei erlaubt 😂
Es ist ein allgemein bekannter „Trick“ der Architektengilde: Bauvorschriften leicht brechen und dann mit der Verhältnismässigkeit argumentieren. Irgendwann müssen die Planer für ihre Fehler halt gerade stehen. Schade, dass nun die Bauherren leiden und nicht die Planer.
Genau. Kenne ich zu gut. Wurde immer und immer wieder praktiziert. Der Bauherr wusste auch in diesem Fall zu 99% was da gebaut wird. Der Architekt hat versichert, dass das dann durchgewunken wird. So jetzt wird es nicht durchgewunken und jetzt versucht man, dass ganze mit dem Fernsehen durchzuboxen
@@jackmclane1826 Das Baurecht ist sicher nicht perfekt, die Bebauungspläne haben allerdings schon eine Berechtigung und sind kein „Schrott“. Stellen Sie sich mal vor Sie drehen jede Münze zweimal um für Ihr Eigenheim, Ihre Altersvorsorge, Ihr „ganzer Stolz“. Und gegenüber baut jemand ein Haus. Alles konform, aber die Dachziegel sind glasiert und blendet immer in den Garten. Ihr Garten wird für Sie nutzlos. Damit alle zusammen friedlich leben können macht es hier schon Sinn, gewisse Regeln verbindlich festzuschreiben. Denn Sie können auch nicht mal schnell ein anderes Haus bauen, wenn Ihr Nachbar Sie mit einem zu hohen Haus beschattet.
@@michaelgrasslin8924 Wenn das Haus denn doppelt so hoch wäre wie erlaubt, OK, ja, dann hätten die Stadt und auch die Nachbarn aus gutem Grund was dagegen. Aber bei leichten Verstössen muss man jetzt auch nicht unbedingt Regeln um der Regeln willen durchsetzen wollen. Mit Spitzdach wären ja 10m erlaubt, für die Nachbarn macht das doch keinen Unterschied.
@@m__42 da gibt es wohl unterschiedliche Meinungen. Über architektonische Harmonie kann ich nichts sagen, da sind Geschmäcker unterschiedlich. Aber es scheint so als ob Spitzdächer Licht reflektieren, was bei Flachdachbauten weniger der Fall sein soll. Ausserdem hat der Bauherr nun durch den „leichten“ Verstoss nun drei Stockwerke gebaut, die anderen durften nur 2 bauen. Damit konnte die Parzelle deutlich wertvoller bebaut werden. Fragen Sie mal die Nachbarn, ob das für diese nur eine Kleinigkeit ist. Aber schlussendlich sind das nun einmal Regeln, und an die haben sich alle zu halten. In unserer Gemeinde werden deutlich kleiner Verstösse geahndet.
Die Landesbauordnungen sind klar formuliert. Bebauungspläne noch klarer. Der Planer wird für den Schaden aufkommen müssen. Den Anspruch durchzusetzen kann allerdings Jahre dauern. Die Versicherungen lassen sich erst einmal verklagen.
Das der Planer schuld hat ist zwar richtig aber merkst du nicht selber was das für ein bullshit ist? Das ist die reinste Bananenrepublik hier. Es geht und 1 m den niemanden stört. Davon mal abgesehen das Bebauungspläne so dumm sind da in den meisten Fällen sogar vorgeschrieben wird in welcher Farbe das Haus sein muss. Armes Deutschland 🤦♂️
Spätestens wenn vor dein Küchenfenster ein Hochhaus gebaut wird und gegenüber eine Schlosserei aufmacht wirst du um einen Bebauungsplan betteln! Ich geb dir aber Recht, teilweise wird hier überreguliert!
@@Julian.31.12 =>.... gut der erste baut einen Meter höher, der nächste dann nochmals 10 cm u.s.w. . Wie soll man da Einhalt gebieten ? Über die Sinnhaftigkeit von Bebauungsplänen läßt sich diskutieren. Aber bei der Festlegung einer tolerierten Überschreitung wirds mühsehlig. Der Nachbar argumentiert dann damit, dass er die Höhe auch überschritten hätte, wenn das so großzügig abgesegnet wird. Die Landesbauordnungen sind leider in vielen Fällen nicht eindeutig klar formuliert, sonst gäbe es nicht Auslegungskommentare, die über 1.000 Seiten beinhalten.
@@Tonkaempfer naja du hier 10 Meter für ein Schrägdach aber jetzt wird rum gejammert weil es ein anderer Haustyp ist. Das man an sich auch sagt nur so hoch ist ja okay aber die Umsetzung sollte Verhältnismäßig sein und nicht wie das hier was einfach dumm ist
@@Julian.31.12 ...die Verhältnismäßigkeit abzugrenzen ist genau das Problem. Funktioniert nicht in der Politik und auch nicht im Baurecht. Zuviele unterschiedliche Auslegungen der Großzügigkeit. Deshalb helfen nur harte Zahlen.
Die letzten Sätze sind geil. Mit einem anderen Dach darfs noch höher sein, aber mit dem Dach ist es bereits zu hoch. "Ist das nicht absurd?". Ja. Ist es.
@@anonb315 und was macht es für einen unterschied? Du kannst so oder so nicht über ein 10 m hohes Haus schauen egal ob spitz oder gerade. Menschen wie du sind das perfekte Beispiel warum wir in Deutschland immer mehr Steuern für diese beschissene Bürokratie bezahlen weil Menschen wie du sagen Regeln sind Regeln. Würde es jetzt eine Regel geben das man sein erst geborenes Kind dem Sonnengott opfern muss würdest du diese dann auch befolgen weil eine Regel ist eine Regel?
@@Julian.31.12 Zeichne doch einmal das Dach frontal. Einmal ein Viereck einmal ein Dreieck, was davon ist jetzt angenehmer zwecks Sonne und Schatten? Hier wird die Regel um einen Meter überzogen, aber ist ja nur ein Meter, also Sondergenehmigung... der nächste überzieht zwei Meter ist ja dann nur ein Meter mehr als der Nachbar, also auch erlauben. Dann kommt Nachbar 3, mit drei Metern mehr, ist ja auch nur ein Meter mehr als der Nachbar davor durfte usw.
Ich verstehe das ganze nicht. Ich baue gerade auch ein Staffelhaus mit Flachdach. Ich wusste von vorn herein, dass dieser Baustil in unserem Gebiet ein Problem darstellen könnte. Somit habe ich zuerst eine Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde genehmigt, was dann den Weg frei machte für den eigentlichen Bauantrag. Ich habe damals zu den Bauunternehmen gesagt, dass ohne Baugenehmigung hier nix passiert. Jetzt steht sie da und hatte bis jetzt noch keinerlei Probleme
Pech, das war dem Architekt bestimmt bekannt. Wir haben uns an 7m gehalten, auch wenn mehr praktischer gewesen wäre. Aber es wäre halt falsch! Verzockt, Pech gehabt.
In der örtlichen Presse wurde der Sachverhalt anders erklärt, als er hier dargestellt wird. Der Fehler soll demnach in der falsch angelegten Straße liegen, die nachträglich vom Stadtrat abgesegnet wurde. Eine entsprechende Anpassung der Gebäudehöhe wurde jedoch nicht vorgenommen bzw. vergessen.
@@michaelgrasslin8924 Naja wenn wie oben beschrieben der Stadtrat nachträglich was ändert und der Bebauungsplan schon festgelegt war und dies nicht von der Gemeinde weiter kommuniziert wird, dann plant der Architekt vermutlich nach dem ihm vorliegenden aktuellen Bebauungsplan…
@@samue1199 Ich bin Bauingenieur mit 15 Jahren Berufserfahrung. Solche Sachverhalte muss man vorher prüfen. Ich kenne es so, dass man nur auf amtliche Vermessungspläne Gewähr gibt. Es werden ja auch keine definitiven Höhen angegeben sondern Höhen in Abhängigkeit des Terrains. Die Geländehöhen zu prüfen ist in 5min gemacht und kann man als Architekt/Ingenieur schnell mal mit dem Polier machen. Da weiss ich schon wovon ich rede, das ist bei uns daily business. Grenzstreitigkeiten oder Ärger mit den Behörden umgeht man so. Selbst WENN die Gemeinde durch eine Änderung die Haftung übernehme: was nutzt das dem Bauherr? Einziehen kann er nicht, und bis das Gericht ihm Recht gibt ist er allenfalls schon pleite, wenn der den Kredit nicht bedienen kann. Ein Architekt ist nicht billig, schiebt die Schuld dann auf andere. Sie hätten ja auch eine Bauvoranfrage einreichen können, das ist in Kenntnisgabeverfahren nicht verboten. Ich habe schon im Studium von diesen Tricks gehört. In der Regel zahlt der Bauherr einige Tausend Euro Strafe und kann das zu grosse Haus behalten, macht also ein gutes Geschäft. So wird es in Architektenkreisen gelehrt und man soll das dem Bauherr vorschlagen, wenn es dem Projekt dient. Aber es ist denen gegenüber nicht fair, die sich an die Regeln halten. Und dann ist es auch mal ok, wenn die Baubehörde durchgreift.
Eigentlich könnte man doch künstlich einen Giebel zur Deko an die Außenwand dran bauen, der halt 1m niedriger beginnt. So würde der Giebel bei 7m anfangen und das Dach in den erlaubten 10m enden.
meinst du in der art wie bei ner modernen villa? und dann die dachfläche nur durch ziehen das n pult dach entsteht ? kosten trägt natürlich architekten versicherung.
@@DJStefmen007 Ja quasi wie bei einer Stadtvilla. Aber halt nicht das ganze Dach, sondern nur an den Seiten ein Stückchen Dach drum herum drankleben und oben lassen wie es ist. Sieht dann ähnlich aus wie Ted von Scrubs (-> Google Bildersuche ^^) als Haus, würde aber erstmal dafür Sorgen, dass das Haus stehen bleiben kann und es nicht so teuer wird. Also vielleicht 10-15k statt wie im Video 200k.
Wurde im Video schon angesprochen. Kostet zusätzlich 200.000 die sich der Bauherr nicht leisten kann. Meine Meinung : Wer so knapp baut, da ist die Versteigerung schon fast beschlossen.
Sehr unglücklich für die Eigentümer. Aber wenn die Gemeinde da jetzt nach gibt und eine Ausnahme macht dann wird die Ausnahme zur Regel. Bei uns in der Gemeinde das gleiche, trotz Bebauungsplan bauen bestimmte Leute wie sie meinen und wundern sich dann am Ende wenn sie irgendwas zurück bauen müssen. Entweder Dreistigkeit oder Unwissenheit der Architekten
Sorry aber wenn interessiert es? Ob die mir jetzt einen 10 m hohes grades Haus hinstellen oder ein 10 m hohes mit Schräge ist komplett scheiß egal. Wir beschweren uns in Deutschland über Platzmangel und fehlenden Wohnraum und Flächenfrass beschweren uns aber gleichzeitig über zu „hohe Häuser". Wenn stört es das bei dem im Video genannten Hotel ein Café auf dem Dach steht? Hätte man jetzt lieber 5 neben dem Haus eine Wiese dafür betonieren sollen? Wir müssen in die Höhe bauen fertig. Schau doch mal in die USA und ihre Wolkenkratzer! Solange alle Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden warum den nicht?
@@Julian.31.12 Weil es nun mal ein einheitliches Recht gibt? Was macht denn sonst der nächste? Es ist klar definiert, der Staat hat definitiv keine Schuld. Da hat der Architekt und der Bauherr nicht aufgepasst. Passiert halt. Pech gehabt.
@@Julian.31.12 Eben. Wir haben Platzmangel und dann erlaubt man es, dass sich eine Familie 200m2 Wohnraum hinstellt- wie viele Kinder haben die denn? 12?
@@Micha-m9k ich weiß ja ob du dir Studien zu Wohnraum kennst aber ein Menschen braucht heutzutage 50 qm und die sind zu dritt und wer weiß ob die nicht noch ein Kind wollen
Als (österreichischer) planender und ausführender Baumeister kenne ich das Problem auch bei uns. Hier ist der Architekt jedenfalls in der Haftung! Der Bauherr bedient sich ja eines "Wissenden", auch im Falle des erleichterten Baugenehmigungsverfahrens. edit: zur Rettung des Architekten: es kommt vor, dass sich zwischen "Einreichplan" (Genehmigungsplan) und Ausführungsplan Änderungen ergeben, teils durch Bauherrenwünsche verursacht, teils durch ausführende Baufirmen ungeprüft umgesetzt.
Auch nicht mehr zeitgemäß das dieses Haus mit Kies Dach gebaut werden durfte. In diesem Fall sollte ein Grün Dach vorgeschrieben sein Wie im andern Städten und Gemeinden
Es wird ja immer über die Bürokratie gemeckert und auch unter diesem Beitrag sehe ich einige solcher Kommentare, aber in diesem Fall ist die Regelung doch auch Sinnvoll? Ich glaube keiner möchte, dass er sich ein Haus baut und dieses dann sein leben lang abzahlt, nur damit dann der Nachbar zu hoch baut und man hat weniger Licht im Garten und wirklich gemütlich ist es auch nicht wenn man so ein Monstrum neben sich hat. Da macht eine solche Regel schon Sinn. Ich verstehe natürlich auch den Bauherrn hier in dem Beitrag und es tut mir wirklich Leid für ihn, aber nur weil er in Kombination mit dem Architekten den Fehler gemacht hat, sollen die Nachbarn jetzt ihr Leben lang darunter leiden? Klar manche werden jetzt sagen der Meter ist doch nicht so schlimm und das mag ja auch sein, aber irgendwo muss ja die Linie gezogen werden und wenn man das nicht Konsequent durchsetzt ist es bald nicht nur ein Meter sondern vielleicht auch mehr. Mal davon abgesehen finde ich einen Meter in diesem Kontext schon viel. Wenn es jetzt um 20 Centimeter ginge würde es vielleicht etwas anders aussehen, aber ein Meter ist schon wirklich viel.
@@i.k.9374 Der Nächste sagt: 3m sind doch auch noch Ok, der Nächste will kein Geld für Putz ausgben, usw. Dann sieht es hier auch aus wie in der Türkei mit den ganzen halbfertigen Schwarzbauten.
Haha der klassiker im Neubaugebiet. Der Nachbar darf gerne seinen Kelleraushub auf meinem Grundstück los werden... So lief das früher - ist dennoch nicht zulässig. Aber muss ja keiner wissen
...hier wissen wieder alle voll Bescheid und schimpfen auf die Beamten...Nein- die haben das geltende Recht nur für alle gleich umzusetzen...Baurecht dient dem Nachbarschutz (Verschattung Abstand usw.) und dem Brandschutz...(und nicht "dem Staat" oder "den Beamten") und in einem Bebauungsplangebiet sind die Regeln im Interesse aller, die dort bauen wollen in einigen Punkten noch klarer geregelt...Wer sich da nicht dran halten will, soll da nicht bauen...und ein Architekt, der in einem B-Plan-Gebiet eine Planung entwickelt, die nicht in die Vorgaben passt...der hat seinen Beruf verfehlt...
Dunmschwätzer. Der Beitrag enthält nicht einen Hinweis wer Schuld sein könnte da das Genehmigungsverfahren im genauen Ablauf nicht dargestellt wurde. Und wenn es stimmt was andere Nutzer erwähnen wurde wohl nachträglich die Straße verlegt.
@@Aussenluft Immer sachlich bleiben. Der Herr hat Recht und Sie nicht. Es gab hier kein reguläres Baugenehmigungsverfahren, da es sich um ein vereinfachtes Verfahren gehandelt hat. Dies wir im Video ausführlich erklärt. Der Bauherr ist verantwortlich für die Einhaltung aller Vorgaben, da er ja mündiger Bürger ist. Bevor Sie hier herum pöbeln, sollten Sie sich informieren und sich bemühen den Inhalt des Berichts zu verstehen. Viele Grüße
Wie im Beitrag dargestellt, sind so manche Bauvorschriften aber einfach nur widersinnig. Welchen Unterschied würde hier ein Spitz- oder Walmdach machen? Weder für den Nachbarschutz, Verschattung oder Abstände änderte sich dadurch irgendetwas. Wie gut umrissen, wäre das Haus dadurch sogar NOCH höher. Es zeigt einfach nur, dass man die 200 Jahre alten Regeln des Baurechts nicht ohne Weiteres auf moderne Bauformen anwenden kann. Aber da die meisten Gemeinden Deutschlands nur hässliche 0-8-15 Stadtvillen oder Neubauten in Form 200 Jahre alter (Spitzdach-)Häuser mit riesigen Fenstern anstatt genehmigen - aussichtslos.
@@active285 Hier ist einzig und allein der Bebauungsplan der Gemeinde relevant und der ist hier vielleicht ein paar Jahre oder Jahrzehnte alt. Der Bebauungsplan wird von der Gemeinde beschlossen so wie ihn die Bürger dort haben wollen! Im konkreten Fall wurde sogar eine Änderung des Bebauungsplans zugunsten der Familie beantragt, aber vom Gemeinderat abgelehnt, weil sich die anderen Bewohner im dortigen Baugebiet beschwert haben. Insofern haben Sie einfach keine Ahnung und auch nicht recht. Die Leute dort wollen dass diese Regeln dort gelten. Die mögen Sie für sinnwidrig halten, aber die Bürger dort haben sich für diese Regeln entschieden. Ich kann ja verstehen, dass sich der Bauherr ärgert, aber er bzw. sein Architekt sind zu 100 % selbst schuld an der Misere und sonst niemand - weder die Gemeinde, noch das Gesetz noch sonst wer.
@@cutiepie338 Wo hätte ich bitte das Gegenteil behauptet? Die rechtliche Lage ist mir bestens bekannt, gleichwohl kann man sie als widersinnig erachten; was sie hier definitiv ist. Ein langer Kommentar für einen unnötigen Strohmann.
In Baden-Württemberg hat man, zumindest war das früher so, die Möglichkeit entweder im Kenntnisnahmeverfahren zu bauen (mit den Risiken) oder eben "normal" über eine Baugenehmigung. Letzeres hat den Vorteil, dass dann schon vorher klar ist, ob der Bau so auch genehmigungsfähig ist und nicht zurückgebaut werden muss. Hatte mir mein Architekt damals ausdrücklich empfohlen. Tatsächliche Abweichungen wurden dann damals, da das Amt völlig überlastet war, schlicht nicht zur Kenntnis genommen. Unser Haus steht seit nun weit über 10 Jahren, ohne dass es je eine Bauabnahme gegeben hat.
Mich würde mal interessieren, wieviel Euro das gesamte Haus mit Grundstück kostet und wie hoch die abzubezahlende Hypothek liegt. Wenn ich schon höre, dass ein zusätzliches Dach nochmal 200000 kosten würde, wird mir schlecht. Über 200 m2 Fläche, ein "Traumhaus" und dann noch zu hoch gebaut sind schon ein bißchen größenwahnsinnig.
Ich selbst arbeite im Baurecht. Dass bei einem vereinfachten Verfahren die Höhe mit dem Bebauungsplan nicht abgeglichen wird, kenne ich überhaupt nicht. Zumal der Prüfungsumfang des vereinfachten Verfahrens im Grunde lediglich die Brandschutzthematik nicht berücksichtigt. Für mich ist die Schuldfrage unklar und wird im Video nicht ersichtlich; wobei ich eher dem Verfasser des Bebauungsplans die Schuld zuwerfen würde, sofern keine spezielle Regelung für Sattelgeschosse verfasst wurden. An den Bürgermeister :"Die Freiheit für den Bauherrn...." Eher: vergessen zu regeln! 😉 Nichtsdestotrotz würde ich eine Befreiung aussprechen, sofern die betroffenen Nachbarn ihr Einverständnis geben. Das Dach ist zwar höher, würde aber in seiner Wirkung im Vergleich zum Sattdach, welches zusätzliche 3 Meter höher sein darf, in etwa ähnlich sein. Der Planer hätte dem Ganzen auch adäquat mit einem Befreiungsantrag von vornherein begegnen können. Dann wäre die Situation auch während der Vorprüfungen definitiv auffallen müssen. (es ist erschreckend welchen Käse hier manche Leute von sich geben. Völlig ohne das geringste Wissen über Landesbauordnung oder Baugesetzbuch)
Und was lernen wir daraus? Bauen immer mit Blaubegleitung, die alle Dokumente und Pläne vor Baubeginn prüft und abgleicht. Die 5.000€ sollte man übrig haben
Da gibts keine zwei Meinungen.Das muss zurückgebaut werden. Ansonsten können alle anderen Neubauten ebenfalls so hoch bauen und gerade in diesen Hanglagen ist das eine Endlosschleife und vor allem auch sehr prominent sichtbar. Haftpflicht des Architekten?
Wenn das Dach um 1m abgesenkt werden muss, sind die Rollladenkästen komplett verschwunden. Zu 100% wusste der Architekt (und auch der Bauherr) das die vorgeschriebene Höhe überschritten wird. Die wollten es halt drauf ankommen lassen. Der Schuss ging nun halt nach hinten los.
"Staffelhäuser" relativ neu? Seit ~ 100 Jahren werden sie gebaut ! Beim vereinfachten Verfahren haftet eben der Planer und nicht die Behörde. Hier wurde evtl. (???) einfach mal versucht...
Hier liegt ja wohl eher das Problem beim Staat das wir ernsthaft über die Wirkung in der städtischen Bebauung reden müssen. Wo sind wir? In einem Land oder in einer Bananenrepublik?
Würde nichts ändern. Im Beitrag wird erwähnt, dass die Höhe, wo das Dach auf der Aussenmauer aufliegt, relevant ist. Was von dort ausgehend an Vordach tiefer liegt wird nicht beachtet.
Wenn es nur um die Wirkung geht, dann könnte man doch ein Scheindach aus Solarmodulen bauen lassen. Das zweite Dach muss ja nicht dicht sein oder etwa doch?
Also höher wie andere Häuser ist es nicht. Einfach für diese Haustypen auf 8-9m erhöhen und gut ist es. Denn eine Firsthöhe hat ja nun mal ein Flachdach nicht. Wegen mir könnten die da noch 3 Stockwerke drauf bauen.
Wahrscheinlich auch mit dem Rückbau und Entsorgung. Alles Sondermüll Abdichtung und Dämmung. Holzbalken sind immer noch sehr teuer, wie die Dachdecker auch. Klar sind die 200k überzogen aber 100k kann es schon mal kosten..
@@Oguzktk40 Sollte doch möglich sein das Dach auf das vorhandene Flachdach zu bauen. Es muss ja nicht Mal dicht oder gedämmt sein, sondern nur die Optik herstellen.
@@dervtu7406 Es geht dem Bauamt hier um die Firsthöhe und die muss von 8 m auf 7 m reduziert werden. Sprich dafür muss das gesamte Flachdach abgetragen werden. Einfach nur das geneigte Dach auf das Flachdach drauf setzen reicht da nicht.
Sowas kann auch echt nur in Deutschland passieren. Das Land voller Regeln und Gesetze bis ins kleinste Detail. Da muss ich ehrlich sagen, da zweifel ich schon echt an dem gesunden Menschenverstand.
Der Bauherr ist selber schuld, er hätte für paar Hundert Euro die ganzen Pläne von einem Fachanwalt für Baurecht vorher prüfen lassen können statt auf Gut Glück drauflos zu bauen und sich dann hinterher auch noch ernsthaft über die Behörde zu beschweren. Die paar Hundert Euro wollte er sparen, dann muss er auch die Konsequenzen tragen. Selbst schuld wer allen ernstes beim Hausbau geizt. Und ansonsten ist halt auch der Architekt schuld wenn der ihm so einen Quatsch designt der überhaupt nicht erlaubt ist. Bei Gesetzesverstößen heult jeder der erwischt wird immer rum, dass es doch so gemein und unverhältnismäßig in seinem Fall sei, aber sobald man einmal selbst Opfer von einem rücksichtslosen Nachbarn wird, ist man froh über jede Behörde die ohne Rücksicht auf die Person die Gesetze konsequent gleich anwendet. Stell dir vor du bist der Nachbar von diesem Typen und dank seiner zu hohen Hausfassade ist dein Wohnzimmer stockdunkel. Tut dir der Typ der einfach auf Spaß drauflos baut immer noch leid? Ganz sicher nicht. Und hinterher auch noch die eigenen Kinder instrumentalisieren um Mitleid zu erregen und auf die Tränendrüse zu drücken ist halt einfach nur peinlich und auch erbärmlich. Der Typ hat ganz sicher genug Geld um sein Haus rechtskonform zu bauen. Wo kommen wir denn da hin wenn jeder einfach einen Schwarzbau errichtet und hinterher nach genug Heulen bei der Behörde nachträglich eine Genehmigung bekommt? 😂
Das hier wurde mit Absicht so gemacht. Ich kenne diese Tricks. Der Architekt hat das alles gewusst. Der Bauherr wollte diese Höhe haben. Der Architekt teilte mit, dass das schon klappen wird. Es wurde aber jahrzehntelang ausgenutzt und eben (auch wie in dem Beispiel wie mit dem dem Restaurant) ausgenutzt was geht.
@@dirk83836 musste bei "eingebunkert" echt lachen :-) und ja, natürlich wars der Gartenbauer. der hat einfach die Zahlen verdreht und vertauscht und schwupps, ists schon geschehen. Da schaut doch keiner mehr drüber wenns "nur" um das eigene Geld und/oder um etwas geht, was man Jahre und Jahrzehnte vor der Tür hat (oder sogar darin wohnt)
Meiner Meinung nach gibt es ohnehin viel zu viele Regelungen, was das Bauen angeht. Kein Wunder, das das eigene Haus für immer mehr Leute nicht mehr erschwinglich ist bei all dem Zeug, was mittlerweile vorgeschrieben wird.
Bürokratie as its finest 🤌 Wenn es dem Bürgermeister sein Haus wäre, wäre die Sondergenehmigung nach 1Std. ausgestellt. Ich empfehle dem Bauherren, kurzfristig Bürgermeister zu werden. 🤷♂️
Flachdach ist eh Mist. Sieht toll aus, ist aber in 15 Jahren zum ersten Mal undicht. In D gibt's jedes Jahr etwa 3 Wochen mit dem richtigen Wetter, um ein Flachdach dauerhaft dicht zu kriegen. Und wann die sind weiß man vorher nicht. Mach nen Dachstuhl drauf und auf jeder Seite auf 50% der Länge eine Gaube. Die darf dann Firsthöhe haben, also 10m.
Warum ist eine vorherige Prüfung des Bauplans durch das Bauamt nicht möglich? Der Bürgermeister sollte die Unklarheit im Bebauungsplan schnellstens beheben lassen.
Da der Bauherr selbst wahrscheinlich nicht bauvorlageberechtigt sein wird, fehlt mir hier eindeutig eine Stellungnahme des Entwurfsverfassers. Auch wenn es länger dauert, so sind Bauwillige oftmals besser beraten, von der Möglichkeit der Bauanzeige Abstand zu nehmen und das "reguläre" Verfahren zu durchlaufen.
Da könnte man in diesem Fall vielleicht einfach eine Sondergenehmigung vergeben mit dem deutlichen Hinweis, dass dies nicht nochmal bei anderen Häusern passieren kann. Aber das wäre ja eine praktikable Lösung. Das kann man nicht machen.
Klar und wie willst du dem nächsten das dann verbieten? Das klappt nie und würde dann auch von Gerichten entsprechend gekippt werden. Pech gehabt in dem Fall.
Tjaaa, wer zu blöd ist einen BPlan zu lesen... der Architekt ist schuld. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man bei der Stadt nachfragen,, bevor man was einreicht. Man kann auch einen regulären Bauantrag stellen und muss nicht im Freistellungsverfahren bauen, kostet dann halt. In NRW werden die Freistellungsverfahren üblicherweise trotzdem auf Konformität geprüft (jedenfalls bei uns..damit man den Stress nicht im Nachgang hat).
Vielleicht wäre es hier möglich über zusätzliche leichte Vordächer neue baurechtlich wirksame Dachkanten zu schaffen, so dass die relevanten Höhen (Schnittpunkt Ok neues Vordach und fiktive Wand aufgrund leichter Stahlstützen) neu zu bewerten sind. ;-)
Das stimmt, der Grüne Punkt heißt nicht genehmigt. Sondern der Bauherrr ist dafür verantwortlich das, das Haus nach den Vorschriften vom Bebauungsplan hergestellt wird. Man muss selber alles kontrollieren und schauen ob alles eingehalten wird.
Da es sich doch offenkundig um ein Hanggrundstück handelt, müsste doch erst einmal geklärt werden, von wo (Boden) aus die 7-Meter überhaupt gemessen werden. Dies insbesondere, da die Straße doch deutlich höher liegt.
meiner meinung nach fehler vom amt...schließlich erhalten die die eingabeplanung mit ansichten etc. darin hätte man das erkennen müssen, da ja immer höhenkoten und/oder maßketten angegeben werden. die baugenehmigung kommt ja schließlich vom amt und nicht vom architekten...
was spricht denn da gegen ein Dach ohne Eindeckung darauf zu setzen ? Es belibt nach oben offen Es sieht (richtig gemacht) gut aus Es kostet keine 200 T€ Sorry, aber 200T€ Mehrkosten für den Rückbau, das ist doch unrealistisch.
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren ist nur möglich, wenn sich das Bauvorhaben im Rahmen des Bebauungsplans befindet. Für diese Planung haftet der Architekt. Will man von Bebauungsplan abweichen, darf es eines normalen Genehmigungsverfahrens Man kann nur hoffen, dass entweder eine Lösung gefunden wird oder der Architekt zügig Schadensersatz leistet. Jahrelange Gerichtsprozesse nutzen dem Bauherrn wenig.
Das hat mit dem Architekt nicht viel zu tun. Die Versicherung wird eh erst zahlen, wenn ganz klar fest steht, wer was zu verschulden hat und das kann final nur ein Richter. Und somit werden sie die Klage abwarten, was Jahre dauern wird. Sie haben nur die Chance umzuplanen und gucken ob Sie die Mehrkosten gestemmt bekommen. Wenn nicht, schnellstens verkaufen.
Ok, der B-Plan sagt: 7 Meter. Dann baut man ein 8 Meter großes Haus und beschwert sich? Hat der Bauherr jemals seine Pläne und die Vorschriften abgeglichen?
Zu hoch zu bauen hat Tradition. Da wird knallhart kalkuliert damit durch zu kommen. Das die Nachbarn nicht dagegen klagen. Eine Frechheit sowas und dann so tun als ob man überrascht wäre.
Ein Ansatz: Einfach weiter- und fertigbauen. Ein Abriss bzw. Anpassung ist spätestens dann unverhältnismäßig und die Strafe für den Verstoß sicherlich sehr viel niedriger als die Kosten für einen Rückbau/Umbau inklusive Umplanung.
Du bist ja witzig. Hast du mal versucht weiter zu bauen, wenn du nen Baustopp hast. Dann stehen die täglich auf der Matte wenn du nur die Bautrockner leerst. Das ist unmöglich, zumal du dann noch mehr Geld versenkst. Da wird dir auch der Baufinanzierer aufs Dach steigen. Nichts desto trotz ist diese Regelung absoluter Unfug, aber schuld ist in diesem Fall der planer und der Architekt.
@@FelixUthoff Ich wüßte jetzt echt nicht, welche Gemeine die Kapazitäten hat, um einen Baustopp bei so einem kleinen Vorhaben zu überwachen. Eigentlich erfreulich, wenn dies in dieser Gemeinde so ist.
Warum braucht jeder Bürger seine Festung? Ich empfinde das Bauverhalten vieler meiner Mitmenschen mittlerweile als Größenwahn. Besonders dann wenn der Garten gar keiner mehr ist und naturell den Wert eines Bolzplatzes hat. Das liegt allerdings auch an den Architekten, die ein Projekt als Selbstbefriedigung verstehen .. Insofern machen Gesetze, Regeln und eine Behörde auch Sinn.
Über 200 Quadratmeter müssen es wohl sein für 3 Leute um klar zu kommen. Der Nachbar der dann nebenan regelkonform baut hat dann so einen Klotz neben sich stehen.
Du bist auch der Typ Mensch der seinen Nachbarn wegen Drogenhandel anzeigt weil er das bessere Auto hat als du oder? Es geht dich einen scheiß Dreck an was dein Nachbar macht und nur weil du diese Haus als nicht schön empfindest hat das dein Nachbar nicht zu interessieren. Du bist das perfekte Beispiel für die deutsche Neidkultur. Du widerst mich echt an
Was für ein Schwachsinn. Wenn du so ein Leben willst, dann geh doch in das nächste sozialistische/kommunistische Land, wo alles gleich gebaut wird und jeder in einer 40 Quadratmeter Wohnung übereinandergestapelt lebt, wie ein Ameisenhaufen. Fakt ist: es gibt genügend Studien, die belegen, dass man in Häuser mit Garten besser lebt und gesünder lebt als in Wohnungen, ohne Garten, etc. Es tut der Seele einfach gut, seinen eigenen schönen Platz zu haben, mal raus gehen kann, usw. Da spricht einfach nur der blanke Neid. Armes Deutschland, wohin gehst du...
das ist mit einer der gründe warum man bevor man ein haus planen und bauen will eine gute rechtschutz welche auch fürs haus und grundstück zukünftiger erwerbungen und baugen einspringt ..... nach dem bau nicht kündigen , man wird sie eventuell nochmal für die nachbarn brauchen .... rechtschutzt ist wen man nen haus hatt heutzutage die wichtigste versicherung , so traurig das auch ist ....
Gebäude, die bereits auf den ersten Blick ungewöhnlich hoch wirken und wie Gewerbebauten im Gewerbegebiet aussehen, sollten in reinen Wohngebieten, die für Einfamilienhäuser vorgesehen waren, gar nicht erst genehmigt werden. Wenn man mit sowas anfängt, tritt man eine Kette in Gang, bei der es laufend zu solchen Problemen kommt. Warum bauen die kein Einfamilienhaus, so wie andere auch ? Wozu brauchen die eine Fürstenresidenz ?
Altbekannte Hausformen sind nicht mehr bei jedem beliebt. Also warum nich eine Vorschrift die sagt: Da muss ein Spitzdach drauf? In einem kleinen Bayrischen Dorf Nähe Passau gibt es ein bunt gewürfelten Neubaugebiet. Bungalow steht neben Dreigeschosser neben Staffelbau. Das ist Mal Abwechslung als nur Haus Modell F Mal 30 da hingesetzt.
Wenn eine Kommune sehr hohe und auch eine sehr dichte Bebbauung in einem reinen EFH-Wohngebiet gestattet, gäbe es die Möglichkeit, das die Kommune das gleich von anfang mitteilt. Dann würde heute keiner der Anwohner, die dort seit vielen Jahren wohnen, von baulichen Verdichtungen der Marke "viel Wohnraum auf kleinstem Grundstück" überrascht werden.
Früher war Gewerbe und Wohnen in einem Haus. Ja das sind diese Eckchen in der Stadt welche TOURISTEN besuchen. Nennt sich Altstadt. Ins Gewerbegebiet kommt keiner. In die Wohngegenden ebensowenig. Der Verordnungsdschungel ist mittlerweile einfach zu dicht. Man sollte da kleingewerbe zulassen weil es einfach nicht stört aber das Umfeld belebt! Klar das eine Metallbiegerei nicht ins Wohngebiet gehört. Es gibt aber genug Läden die sich wunderbar einfügen. Ein Gärtner. Der Arbeitet Tagsüber und Samstag morgen. Nachtschichten sind da selten..... Stört das jemand? Heizungsbauer ebenso. Alles Handwerkliche (das nicht zuviel Lärm macht) wäre da ideal anzusiedeln wie es früher war. Heute dagegen...... Die Rinderherde rennt zum Wasserloch (Industrie oder Bürogebiet) und Abends zur Wiese (Wohngebiet). Das Wohngebiet ist tagsüber recht unbelebt und Büro/Industrie sind nachts tot. Intelligente Planer in den Ämtern könnten sowas anstoßen aber da findet man wohl eher keinen.....
@@markusmaier638 dachte ich auch schon. Diese künstliche und sterilen Strukturen aus Wohngebiet und Gewerbegebiet sind doch irgendwie recht öde usw. Wäre schön wenn man mal wieder ein ganzes Viertel irgendwo "in alt" planen würde, also so wie die ursprünglichen und gerade so netten Teile der Ortschaften eben sind, mit Wohnhäusern, Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe und Industrie wild durcheinander und nebeneinander. Ich erinnere mich noch an die Zeiten, noch in den 90ern, als es auf dem Land noch solche Strukturen gab. Kleine "Hinterhofgewerbe" ala Schreinermeister Eder oder "Gas-Wasser-Scheiße" Röhrich, oder der "Heizölfritze" noch mitten im Ort zwischen den Häusern sein Haus, Büro, Werkstatt und Hof hatte wo seine Tanklaster standen. Und es noch richtige aktive Bauernhöfe im Neben- und Vollerwerb mitten im Ort gab, wo sich auch niemand beschwerte wenn der Bauer da mit seinem Treker und allem möglichen anderen Gerät herum fuhrwerkte. Selbst einen kleinen Industriebetrieb vom Ende des 19. Jahrhunderts gab es mitten im Ort, der damals noch aktiv war und irgendwas kunststoffmäßiges herstellte, und wo es beim vorbei gehen immer ein bisschen "scharf" und giftig roch. Das ging doch die ersten 100 Jahre auch, wieso müssen die Orte also heute so künstlich häßlich und seelenlos gemacht werden? Im Wohngebiet ist tagsüber die totale tote Hose, weil alle arbeiten sind. Dafür sind die Gewerbegebiete am Wochenende mitunter sehr trostlos und verlassen. War früher alles nicht so krass und fehlentwickelt.
War bei meinem ehemaligem Chef mit vor Gericht als Vorarbeiter. Da kommt dann ein vergleich und die Kosten für die geforderte Angleichung trägt der Bauherr. Leider
architekten versicherung freut sich sicher nicht.... meine lösung wäre--- fenster unten im KG statt boden tief ändern auf bauch höhe und das grund stück drum rum auffüllen... ggf einfassung mit l steinen flachdach würde ich nieee machen gibt auf dauer nur probleme wnen dann pult dach.. dann würde man da ja auch auf 7m hin bekommen und max 10m first höhe... solar oben drauf und gut. was soll am dachstuhl 200k kosten ?
Und dein Vorschlag ist umsonst? Interessant. Und dann verliert man Gartenfläche. Auch nicht so cool. Und ja, eine etage abreisen, neu planen, neu bauen, kostet eben Geld.
Tja, dann mit dem Architekten von vornherein einen Vertrag aushandeln, der seine Fehler in vollem Maße abdeckt. Noch besser einfach sich mal eine halbe Stunde hinsetzen und gut lesen, bzw. einen unabhängigen bausachverständigen beauftragen zur bauüberwachung, der hätte das bestimmt gesehen
Fehler vom Architekten also wo liegt das Problem? Der Zahlt das Dach und die Familie kann sich PV gleich noch drauf machen... Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Absolut! Hässlich wie noch was und die Besitzer denken es wäre hohe Kunst nach Bauhaus Art. Dabei widerspricht was da heute gebaut wird in vieler Art der Ideologie dieser Schule. Und die Bauherren/damen haben keine Ahnung und einfach nur viel Geld. Dazu fehlt dann noch der Schottergarten mit Drahtseilabspannung und die Klimaanlagenabwärme im Vorgarten.
Die Schuld liegt doch eindeutig beim Planer und nicht bei der Gemeinde! Ärgerlich ist es auf jeden Fall, da muss wohl der Bauherr den Planer zur Kasse beten.
Also wenn den Regeln steht töte deinen Bruder machst du das auch, weil alle regeln sind ja total sinnvoll und das hier eher das Problem bei unserer Bürokratie liegt kann gar nicht sein
@@Julian.31.12 was ist dass denn für ein dummer Kommentar, keinen Sinn. Einfach an die vorgegeben Bauregeln halten oder eine Sondergenehmigung holen und nicht einfach auf gut Glück losbauen und danach weinen. Ganz einfach .
@@danivplus8530 ich weiß nicht ob du den ganzen Artikel aus der Zeitung dazu gelesen hast aber das Problem ist das dies Straße erst nach dem Bebauungsplan vom Landkreis und nicht der Gemeinde genehmigt wurde und dadurch es so zu Problemen bei der Planung kam weil der Architekt nichts von einem Bebauungsplan wusste da der Landkreis nie einen herausgeben hat. Dadurch kam es zu diesem Fehler. Klar muss jetzt der Architekt mit seiner Haftpflicht haften aber hier kommt eben der Punkt auf den ich hinaus will: das Rechtssystem bei uns ist so kompliziert und dumm das eben solche Fehler wie es im Video bereits genannt wurde öfter passieren. Und anstatt dass das Bauamt jetzt einsieht das es nicht Verhältnismäßig ist für 200k das ganze Dach ab zu tragen und neu zu bauen pocht man lieber weiter auf dem Bebauungsplan der keinen Sinn macht weil das Haus ist jetzt 8 m hoch und kommt aber mit der Argumentation passt ja nicht in die städtische Bauweise oder wie ich auch schon von vielen hier in den Kommentaren gehört habe „ja aber bei einem Schrägdach ist die Sonneneinstrahlung anders" was keinen Sinn macht da selbst wenn ein Schrägdach vorhanden wäre mindestens ein Meter durch die erlaubte Höhe von 10 Meter die Sonne genauso verdecken würde wie das jetzige Haus. Regel ist Regel das ist zwar richtig aber ich finde genau hier wenn man so ein dummes Beispiel hat sollte doch endlich mal jemand im Amt checken das man vl seine Herangehensweise ändern muss weil das hier absolut keinen Sinn macht viel zu viel Geld, Bearbeitungsgebüren kostet und absolut unverhältnismäßig ist.
@@Julian.31.12 dann frag ich mich wie kann ein Architekt ein Haus planen kann wenn es kein Bebauungsplan gibt ? Die Regeln sind nicht Schuld an der Misere sondern indemfall ein Planungsteam dass zuerst die Straße hätte bauen müssen und dann den Bebauungsplan erstellen . Und ob du es wahrhaben willst oder nicht , ein 10m hohes Haus mit Satteldach wirkt anders wie ein Flachdach 10m haus . Dass ist meine Meinung aber jedem dass seine. Aber in einem gebe ich dir Recht ... die Bürokratie ist unterirdisch
Ja gut was soll man sagen Fehler Passieren auch wenn dieser hier sehr Teuer wird, aber mit dem anderen Dach wäre alles gelöst und das müsste der Architekt Zahlen oder halt die Kanzlei denn diese sind dafür verantwortlich was gebaut wird.
Toller Architekt! Der müsste für seinen Fehler gerade stehen.
Stimmt, eigentlich ist der dazu gesetzlich verpflichtet
Richtig
Redet sich sicherlich raus, schuld ist immer der Bauherr
ja klarer architektenfehler. da braucht man nicht kommen mit deutsche bürokratie ganz böse
Das ist hier genau richtig.
Wie im Beitrag erwähnt, wurde hier ein "vereinfachtes Genehmigungsverfahren" benutzt, in dem es VOR dem Bau überhaupt keine Überprüfung gibt, sondern der Bauherr sich an die Vorschriften zu halten hat und diese im NACHHINEIN überprüft werden. Wenn ich einen Architekt beauftrage, dann hat dieser sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten.
Ich kann mir gut vorstellen, dass der Architekt gesagt hat, 7 Meter und dann noch ein Meter Flachdach, Traufenhöhe eingehalten und Dach hat noch zwei Meter Luft nach oben, passt.
Sehr Schade @SWR das hier nicht auf den Fehler des Architekten eingegangen wird, welcher hier haften muss. Dieser ist in der Lage die Bebauungspläne zu lesen. Nun soll sich die Behörde wieder verbiegen. Zudem hat man auch den Architekten nicht befragt.
Schulnote 4- für diesen Beitrag.
Danke schön, ich als neuer Sachbearbeiter im Bauamt habe genau diesen Kommentar gebraucht. Aber als Bauherr haften zunächst die Bauherren, also die Familie Funk. Ich glaube kaum, dass der Architekt haften muss/wird, da die Unterschrift der Funks beim Planungsbüro ausschlagend ist. Klassische Arschkarte eben!
daher lieber Bauingenieure beauftragen
@@schreiendeshausvomaltschau1811 Das kann es aber doch auch nicht sein - ich meine der Bauherr muss sich ja auch etwas auf zb. den Architekt verlassen können - gerade bei dem Wirrwarr an Bauvorschriften uvm.
Und dann verstehe ich nicht, wieso man für bestehende Bauten, dann kein Kompromiss findet - zb. wenn Spitzdach 10 Meter erlaubt sind, und Firsthöhe 7 Meter - dass man dann sagt dass diese Hausbauart eben dann max. 7,5 Meter hoch sein darf - wobei unklar ist, ob ihm das im 2. Stock dann als Innenraumdeckenhöhe noch ausreichen würde.
Wieso muss der Architekt haften, wenn er z.B. die Werte vom Bauherren bekommen hat? Das wird im Beitrag gar nicht behandelt, was vermutlich daran liegt, dass der Bauherr den Fehler gemacht hat und nicht der Architekt. Dieser hat immerhin im Auftrag gehandelt, d.h. der Bauherr hat gesagt, dass ich es so und so will. Je nach Vertragsart ist es dann halt eben nicht Problem des Architekten.
Es ist trotzdem verdammt dämlich. Deutschland ist einfach nur noch eine Bananenrepublik! Wir haben Vorschriften über die man sich nur noch lächerlich machen kann wie z. B das ein Rettungswagen der für die Versorgung von Verletzten gedacht ist und Material dafür mitführt einen Verbandskasten besitzen muss oder das Beispiel hier, oder ein Tanzverbot an Feiertagen oder das ein KTW einen Strafzettel bekommt wenn dieser beim verrichten seiner Tätigkeit im Halteverbot steht. Wir brauchen uns doch wirklich nicht mehr wundern das wir in Deutschland keinen Wachstum und Wohnungsmangel haben wenn wir weiter diese dumme sinnlose Bürokratie vorantreiben und unterstützen 🤦♂️ also sorry aber hier sollte mal die Behörde drüber nach denken was sie da für einen Schwachsinn verzapft haben. Bestes Beispiel ist extra 3 der reale Irrsinn und dann sag mir noch mal das nicht die Behörde schuld hat
Das ist eindeutig der Fehler des Planers, mit allen Folgekosten. Jetzt kommt es auf den Vertrag mit dem Architekten an. Oder gibt es einen Generalplaner?
Ne, der Architekt ist schuld, er war anscheinend so schlecht ausgebildet, dass er ein Standard-Urteil zur zulässigen Höhe bei Staffelgeschossen nicht kannte und dachte eine höhere Höhe sei erlaubt 😂
aber würdest du vorher nicht zum Bauamt gehen und fragen was die davon abhält das nachträglich so zu erlauben? Was würde ein Richter sagen?
Es ist ein allgemein bekannter „Trick“ der Architektengilde: Bauvorschriften leicht brechen und dann mit der Verhältnismässigkeit argumentieren. Irgendwann müssen die Planer für ihre Fehler halt gerade stehen. Schade, dass nun die Bauherren leiden und nicht die Planer.
Genau. Kenne ich zu gut. Wurde immer und immer wieder praktiziert. Der Bauherr wusste auch in diesem Fall zu 99% was da gebaut wird. Der Architekt hat versichert, dass das dann durchgewunken wird. So jetzt wird es nicht durchgewunken und jetzt versucht man, dass ganze mit dem Fernsehen durchzuboxen
Man darf aber auch nicht übersehen, dass das deutsche Baurecht ein maximal unflexibles Stück Schrott ist.
@@jackmclane1826 Das Baurecht ist sicher nicht perfekt, die Bebauungspläne haben allerdings schon eine Berechtigung und sind kein „Schrott“.
Stellen Sie sich mal vor Sie drehen jede Münze zweimal um für Ihr Eigenheim, Ihre Altersvorsorge, Ihr „ganzer Stolz“. Und gegenüber baut jemand ein Haus. Alles konform, aber die Dachziegel sind glasiert und blendet immer in den Garten. Ihr Garten wird für Sie nutzlos. Damit alle zusammen friedlich leben können macht es hier schon Sinn, gewisse Regeln verbindlich festzuschreiben. Denn Sie können auch nicht mal schnell ein anderes Haus bauen, wenn Ihr Nachbar Sie mit einem zu hohen Haus beschattet.
@@michaelgrasslin8924 Wenn das Haus denn doppelt so hoch wäre wie erlaubt, OK, ja, dann hätten die Stadt und auch die Nachbarn aus gutem Grund was dagegen. Aber bei leichten Verstössen muss man jetzt auch nicht unbedingt Regeln um der Regeln willen durchsetzen wollen. Mit Spitzdach wären ja 10m erlaubt, für die Nachbarn macht das doch keinen Unterschied.
@@m__42 da gibt es wohl unterschiedliche Meinungen. Über architektonische Harmonie kann ich nichts sagen, da sind Geschmäcker unterschiedlich. Aber es scheint so als ob Spitzdächer Licht reflektieren, was bei Flachdachbauten weniger der Fall sein soll.
Ausserdem hat der Bauherr nun durch den „leichten“ Verstoss nun drei Stockwerke gebaut, die anderen durften nur 2 bauen. Damit konnte die Parzelle deutlich wertvoller bebaut werden. Fragen Sie mal die Nachbarn, ob das für diese nur eine Kleinigkeit ist.
Aber schlussendlich sind das nun einmal Regeln, und an die haben sich alle zu halten. In unserer Gemeinde werden deutlich kleiner Verstösse geahndet.
Die Landesbauordnungen sind klar formuliert. Bebauungspläne noch klarer. Der Planer wird für den Schaden aufkommen müssen. Den Anspruch durchzusetzen kann allerdings Jahre dauern. Die Versicherungen lassen sich erst einmal verklagen.
Das der Planer schuld hat ist zwar richtig aber merkst du nicht selber was das für ein bullshit ist? Das ist die reinste Bananenrepublik hier. Es geht und 1 m den niemanden stört. Davon mal abgesehen das Bebauungspläne so dumm sind da in den meisten Fällen sogar vorgeschrieben wird in welcher Farbe das Haus sein muss. Armes Deutschland 🤦♂️
Spätestens wenn vor dein Küchenfenster ein Hochhaus gebaut wird und gegenüber eine Schlosserei aufmacht wirst du um einen Bebauungsplan betteln! Ich geb dir aber Recht, teilweise wird hier überreguliert!
@@Julian.31.12 =>.... gut der erste baut einen Meter höher, der nächste dann nochmals 10 cm u.s.w. . Wie soll man da Einhalt gebieten ? Über die Sinnhaftigkeit von Bebauungsplänen läßt sich diskutieren. Aber bei der Festlegung einer tolerierten Überschreitung wirds mühsehlig. Der Nachbar argumentiert dann damit, dass er die Höhe auch überschritten hätte, wenn das so großzügig abgesegnet wird. Die Landesbauordnungen sind leider in vielen Fällen nicht eindeutig klar formuliert, sonst gäbe es nicht Auslegungskommentare, die über 1.000 Seiten beinhalten.
@@Tonkaempfer naja du hier 10 Meter für ein Schrägdach aber jetzt wird rum gejammert weil es ein anderer Haustyp ist. Das man an sich auch sagt nur so hoch ist ja okay aber die Umsetzung sollte Verhältnismäßig sein und nicht wie das hier was einfach dumm ist
@@Julian.31.12 ...die Verhältnismäßigkeit abzugrenzen ist genau das Problem. Funktioniert nicht in der Politik und auch nicht im Baurecht. Zuviele unterschiedliche Auslegungen der Großzügigkeit. Deshalb helfen nur harte Zahlen.
Ganz klarer Fehler des Architekten.
Die letzten Sätze sind geil. Mit einem anderen Dach darfs noch höher sein, aber mit dem Dach ist es bereits zu hoch. "Ist das nicht absurd?".
Ja. Ist es.
Na wo lebst du wohl?
Deutsche Behörden sind schon ein wenig seltsam.
Vorschriften sind Vorschriften, und es macht einen Unterschied ob ich vor einer 10 m hohen Wand stehe, oder ob das Dach nach oben hin spitz zu läuft.
@@anonb315 und was macht es für einen unterschied? Du kannst so oder so nicht über ein 10 m hohes Haus schauen egal ob spitz oder gerade. Menschen wie du sind das perfekte Beispiel warum wir in Deutschland immer mehr Steuern für diese beschissene Bürokratie bezahlen weil Menschen wie du sagen Regeln sind Regeln. Würde es jetzt eine Regel geben das man sein erst geborenes Kind dem Sonnengott opfern muss würdest du diese dann auch befolgen weil eine Regel ist eine Regel?
@@Julian.31.12 Zeichne doch einmal das Dach frontal. Einmal ein Viereck einmal ein Dreieck, was davon ist jetzt angenehmer zwecks Sonne und Schatten? Hier wird die Regel um einen Meter überzogen, aber ist ja nur ein Meter, also Sondergenehmigung... der nächste überzieht zwei Meter ist ja dann nur ein Meter mehr als der Nachbar, also auch erlauben. Dann kommt Nachbar 3, mit drei Metern mehr, ist ja auch nur ein Meter mehr als der Nachbar davor durfte usw.
Ich verstehe das ganze nicht. Ich baue gerade auch ein Staffelhaus mit Flachdach. Ich wusste von vorn herein, dass dieser Baustil in unserem Gebiet ein Problem darstellen könnte. Somit habe ich zuerst eine Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde genehmigt, was dann den Weg frei machte für den eigentlichen Bauantrag. Ich habe damals zu den Bauunternehmen gesagt, dass ohne Baugenehmigung hier nix passiert. Jetzt steht sie da und hatte bis jetzt noch keinerlei Probleme
Pech, das war dem Architekt bestimmt bekannt. Wir haben uns an 7m gehalten, auch wenn mehr praktischer gewesen wäre. Aber es wäre halt falsch! Verzockt, Pech gehabt.
In der örtlichen Presse wurde der Sachverhalt anders erklärt, als er hier dargestellt wird. Der Fehler soll demnach in der falsch angelegten Straße liegen, die nachträglich vom Stadtrat abgesegnet wurde. Eine entsprechende Anpassung der Gebäudehöhe wurde jedoch nicht vorgenommen bzw. vergessen.
Welche Zeitung genau?
Hin oder her, der Architekt muss den Bauherr doch beraten. Er muss wissen, ob das Gebäude den Vorschriften entspricht oder nicht.
@@saphirausglas6426
Wormser Zeitung/Allgemeine Zeitung, leider schon beim Altpapier. War aber in dieser Woche.
@@michaelgrasslin8924 Naja wenn wie oben beschrieben der Stadtrat nachträglich was ändert und der Bebauungsplan schon festgelegt war und dies nicht von der Gemeinde weiter kommuniziert wird, dann plant der Architekt vermutlich nach dem ihm vorliegenden aktuellen Bebauungsplan…
@@samue1199 Ich bin Bauingenieur mit 15 Jahren Berufserfahrung. Solche Sachverhalte muss man vorher prüfen. Ich kenne es so, dass man nur auf amtliche Vermessungspläne Gewähr gibt. Es werden ja auch keine definitiven Höhen angegeben sondern Höhen in Abhängigkeit des Terrains. Die Geländehöhen zu prüfen ist in 5min gemacht und kann man als Architekt/Ingenieur schnell mal mit dem Polier machen. Da weiss ich schon wovon ich rede, das ist bei uns daily business. Grenzstreitigkeiten oder Ärger mit den Behörden umgeht man so.
Selbst WENN die Gemeinde durch eine Änderung die Haftung übernehme: was nutzt das dem Bauherr? Einziehen kann er nicht, und bis das Gericht ihm Recht gibt ist er allenfalls schon pleite, wenn der den Kredit nicht bedienen kann.
Ein Architekt ist nicht billig, schiebt die Schuld dann auf andere. Sie hätten ja auch eine Bauvoranfrage einreichen können, das ist in Kenntnisgabeverfahren nicht verboten.
Ich habe schon im Studium von diesen Tricks gehört. In der Regel zahlt der Bauherr einige Tausend Euro Strafe und kann das zu grosse Haus behalten, macht also ein gutes Geschäft. So wird es in Architektenkreisen gelehrt und man soll das dem Bauherr vorschlagen, wenn es dem Projekt dient. Aber es ist denen gegenüber nicht fair, die sich an die Regeln halten. Und dann ist es auch mal ok, wenn die Baubehörde durchgreift.
Eigentlich könnte man doch künstlich einen Giebel zur Deko an die Außenwand dran bauen, der halt 1m niedriger beginnt.
So würde der Giebel bei 7m anfangen und das Dach in den erlaubten 10m enden.
meinst du in der art wie bei ner modernen villa? und dann die dachfläche nur durch ziehen das n pult dach entsteht ? kosten trägt natürlich architekten versicherung.
@@DJStefmen007 Ja quasi wie bei einer Stadtvilla. Aber halt nicht das ganze Dach, sondern nur an den Seiten ein Stückchen Dach drum herum drankleben und oben lassen wie es ist. Sieht dann ähnlich aus wie Ted von Scrubs (-> Google Bildersuche ^^) als Haus, würde aber erstmal dafür Sorgen, dass das Haus stehen bleiben kann und es nicht so teuer wird. Also vielleicht 10-15k statt wie im Video 200k.
Wurde im Video schon angesprochen. Kostet zusätzlich 200.000 die sich der Bauherr nicht leisten kann.
Meine Meinung : Wer so knapp baut, da ist die Versteigerung schon fast beschlossen.
@@deejay5676 "Wer so knapp baut.." Soll das ein witz sein? ja, ist echt schon knapp wenn man keine 200000€ für eventualitäten eingeplant hat..
@@deejay5676 knapp 😂 200.000€, bei 10.000€ sage ich ja okay, aber 200.000€
partyzelt draufstellen, festschrauben gut is
behördlich abnehmen lassen, schrauben lösen zelt wegfliegen lassen, versicherung kontaktieren
Sehr unglücklich für die Eigentümer. Aber wenn die Gemeinde da jetzt nach gibt und eine Ausnahme macht dann wird die Ausnahme zur Regel. Bei uns in der Gemeinde das gleiche, trotz Bebauungsplan bauen bestimmte Leute wie sie meinen und wundern sich dann am Ende wenn sie irgendwas zurück bauen müssen. Entweder Dreistigkeit oder Unwissenheit der Architekten
ich schaetze mal beides...gut bemerkt.
Sorry aber wenn interessiert es? Ob die mir jetzt einen 10 m hohes grades Haus hinstellen oder ein 10 m hohes mit Schräge ist komplett scheiß egal. Wir beschweren uns in Deutschland über Platzmangel und fehlenden Wohnraum und Flächenfrass beschweren uns aber gleichzeitig über zu „hohe Häuser". Wenn stört es das bei dem im Video genannten Hotel ein Café auf dem Dach steht? Hätte man jetzt lieber 5 neben dem Haus eine Wiese dafür betonieren sollen? Wir müssen in die Höhe bauen fertig. Schau doch mal in die USA und ihre Wolkenkratzer! Solange alle Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden warum den nicht?
@@Julian.31.12 Weil es nun mal ein einheitliches Recht gibt? Was macht denn sonst der nächste? Es ist klar definiert, der Staat hat definitiv keine Schuld. Da hat der Architekt und der Bauherr nicht aufgepasst. Passiert halt. Pech gehabt.
@@Julian.31.12 Eben. Wir haben Platzmangel und dann erlaubt man es, dass sich eine Familie 200m2 Wohnraum hinstellt- wie viele Kinder haben die denn? 12?
@@Micha-m9k ich weiß ja ob du dir Studien zu Wohnraum kennst aber ein Menschen braucht heutzutage 50 qm und die sind zu dritt und wer weiß ob die nicht noch ein Kind wollen
Als (österreichischer) planender und ausführender Baumeister kenne ich das Problem auch bei uns. Hier ist der Architekt jedenfalls in der Haftung! Der Bauherr bedient sich ja eines "Wissenden", auch im Falle des erleichterten Baugenehmigungsverfahrens.
edit: zur Rettung des Architekten: es kommt vor, dass sich zwischen "Einreichplan" (Genehmigungsplan) und Ausführungsplan Änderungen ergeben, teils durch Bauherrenwünsche verursacht, teils durch ausführende Baufirmen ungeprüft umgesetzt.
Auch nicht mehr zeitgemäß das dieses Haus mit Kies Dach gebaut werden durfte.
In diesem Fall sollte ein Grün Dach vorgeschrieben sein
Wie im andern Städten und Gemeinden
Es wird ja immer über die Bürokratie gemeckert und auch unter diesem Beitrag sehe ich einige solcher Kommentare, aber in diesem Fall ist die Regelung doch auch Sinnvoll? Ich glaube keiner möchte, dass er sich ein Haus baut und dieses dann sein leben lang abzahlt, nur damit dann der Nachbar zu hoch baut und man hat weniger Licht im Garten und wirklich gemütlich ist es auch nicht wenn man so ein Monstrum neben sich hat. Da macht eine solche Regel schon Sinn. Ich verstehe natürlich auch den Bauherrn hier in dem Beitrag und es tut mir wirklich Leid für ihn, aber nur weil er in Kombination mit dem Architekten den Fehler gemacht hat, sollen die Nachbarn jetzt ihr Leben lang darunter leiden? Klar manche werden jetzt sagen der Meter ist doch nicht so schlimm und das mag ja auch sein, aber irgendwo muss ja die Linie gezogen werden und wenn man das nicht Konsequent durchsetzt ist es bald nicht nur ein Meter sondern vielleicht auch mehr. Mal davon abgesehen finde ich einen Meter in diesem Kontext schon viel. Wenn es jetzt um 20 Centimeter ginge würde es vielleicht etwas anders aussehen, aber ein Meter ist schon wirklich viel.
Ein Meter ist wirklich egal
Finde 1 Meter ist nicht viel.
@@i.k.9374 Der Nächste sagt: 3m sind doch auch noch Ok, der Nächste will kein Geld für Putz ausgben, usw.
Dann sieht es hier auch aus wie in der Türkei mit den ganzen halbfertigen Schwarzbauten.
Würde dir recht geben wenn es nicht okay wäre mit nem anderen Dach das insgesamt höher ist
Aber so absolut Sinnfrei
Den Beitrag wirklich angeschaut?
Dass ein Satteldach zusätzlich 200.000€ kostet, halte ich für äußerst übertrieben.
Schütte einfach auf, bis der Boden hoch genug ist. Spater kann man es ja wieder abtragen. Nach einigern Jahren interessiert das eh keinen mehr.
Das gleiche habe ich auch gedacht!
Gute Idee 😅
Haha der klassiker im Neubaugebiet. Der Nachbar darf gerne seinen Kelleraushub auf meinem Grundstück los werden... So lief das früher - ist dennoch nicht zulässig. Aber muss ja keiner wissen
@@Nicole-gc8oj du siehst sooo süß aus!
Da hat man heute einen Riegel vorgeschoben. Heute werden die Höhen von der Straßenkante aus gemessen.
...hier wissen wieder alle voll Bescheid und schimpfen auf die Beamten...Nein- die haben das geltende Recht nur für alle gleich umzusetzen...Baurecht dient dem Nachbarschutz (Verschattung Abstand usw.) und dem Brandschutz...(und nicht "dem Staat" oder "den Beamten") und in einem Bebauungsplangebiet sind die Regeln im Interesse aller, die dort bauen wollen in einigen Punkten noch klarer geregelt...Wer sich da nicht dran halten will, soll da nicht bauen...und ein Architekt, der in einem B-Plan-Gebiet eine Planung entwickelt, die nicht in die Vorgaben passt...der hat seinen Beruf verfehlt...
Dunmschwätzer. Der Beitrag enthält nicht einen Hinweis wer Schuld sein könnte da das Genehmigungsverfahren im genauen Ablauf nicht dargestellt wurde. Und wenn es stimmt was andere Nutzer erwähnen wurde wohl nachträglich die Straße verlegt.
@@Aussenluft
Immer sachlich bleiben.
Der Herr hat Recht und Sie nicht.
Es gab hier kein reguläres Baugenehmigungsverfahren, da es sich um ein vereinfachtes Verfahren gehandelt hat.
Dies wir im Video ausführlich erklärt.
Der Bauherr ist verantwortlich für die Einhaltung aller Vorgaben, da er ja mündiger Bürger ist.
Bevor Sie hier herum pöbeln, sollten Sie sich informieren und sich bemühen den Inhalt des Berichts zu verstehen.
Viele Grüße
Wie im Beitrag dargestellt, sind so manche Bauvorschriften aber einfach nur widersinnig. Welchen Unterschied würde hier ein Spitz- oder Walmdach machen? Weder für den Nachbarschutz, Verschattung oder Abstände änderte sich dadurch irgendetwas. Wie gut umrissen, wäre das Haus dadurch sogar NOCH höher. Es zeigt einfach nur, dass man die 200 Jahre alten Regeln des Baurechts nicht ohne Weiteres auf moderne Bauformen anwenden kann. Aber da die meisten Gemeinden Deutschlands nur hässliche 0-8-15 Stadtvillen oder Neubauten in Form 200 Jahre alter (Spitzdach-)Häuser mit riesigen Fenstern anstatt genehmigen - aussichtslos.
@@active285 Hier ist einzig und allein der Bebauungsplan der Gemeinde relevant und der ist hier vielleicht ein paar Jahre oder Jahrzehnte alt. Der Bebauungsplan wird von der Gemeinde beschlossen so wie ihn die Bürger dort haben wollen! Im konkreten Fall wurde sogar eine Änderung des Bebauungsplans zugunsten der Familie beantragt, aber vom Gemeinderat abgelehnt, weil sich die anderen Bewohner im dortigen Baugebiet beschwert haben. Insofern haben Sie einfach keine Ahnung und auch nicht recht. Die Leute dort wollen dass diese Regeln dort gelten. Die mögen Sie für sinnwidrig halten, aber die Bürger dort haben sich für diese Regeln entschieden.
Ich kann ja verstehen, dass sich der Bauherr ärgert, aber er bzw. sein Architekt sind zu 100 % selbst schuld an der Misere und sonst niemand - weder die Gemeinde, noch das Gesetz noch sonst wer.
@@cutiepie338 Wo hätte ich bitte das Gegenteil behauptet? Die rechtliche Lage ist mir bestens bekannt, gleichwohl kann man sie als widersinnig erachten; was sie hier definitiv ist. Ein langer Kommentar für einen unnötigen Strohmann.
In Baden-Württemberg hat man, zumindest war das früher so, die Möglichkeit entweder im Kenntnisnahmeverfahren zu bauen (mit den Risiken) oder eben "normal" über eine Baugenehmigung. Letzeres hat den Vorteil, dass dann schon vorher klar ist, ob der Bau so auch genehmigungsfähig ist und nicht zurückgebaut werden muss. Hatte mir mein Architekt damals ausdrücklich empfohlen. Tatsächliche Abweichungen wurden dann damals, da das Amt völlig überlastet war, schlicht nicht zur Kenntnis genommen. Unser Haus steht seit nun weit über 10 Jahren, ohne dass es je eine Bauabnahme gegeben hat.
Mich würde mal interessieren, wieviel Euro das gesamte Haus mit Grundstück kostet und wie hoch die abzubezahlende Hypothek liegt. Wenn ich schon höre, dass ein zusätzliches Dach nochmal 200000 kosten würde, wird mir schlecht. Über 200 m2 Fläche, ein "Traumhaus" und dann noch zu hoch gebaut sind schon ein bißchen größenwahnsinnig.
Tut einem irgendwie leid
Ich selbst arbeite im Baurecht. Dass bei einem vereinfachten Verfahren die Höhe mit dem Bebauungsplan nicht abgeglichen wird, kenne ich überhaupt nicht. Zumal der Prüfungsumfang des vereinfachten Verfahrens im Grunde lediglich die Brandschutzthematik nicht berücksichtigt. Für mich ist die Schuldfrage unklar und wird im Video nicht ersichtlich; wobei ich eher dem Verfasser des Bebauungsplans die Schuld zuwerfen würde, sofern keine spezielle Regelung für Sattelgeschosse verfasst wurden.
An den Bürgermeister :"Die Freiheit für den Bauherrn...." Eher: vergessen zu regeln! 😉
Nichtsdestotrotz würde ich eine Befreiung aussprechen, sofern die betroffenen Nachbarn ihr Einverständnis geben. Das Dach ist zwar höher, würde aber in seiner Wirkung im Vergleich zum Sattdach, welches zusätzliche 3 Meter höher sein darf, in etwa ähnlich sein.
Der Planer hätte dem Ganzen auch adäquat mit einem Befreiungsantrag von vornherein begegnen können. Dann wäre die Situation auch während der Vorprüfungen definitiv auffallen müssen.
(es ist erschreckend welchen Käse hier manche Leute von sich geben. Völlig ohne das geringste Wissen über Landesbauordnung oder Baugesetzbuch)
Warum wird der Architekt mit keinem Wort erwähnt? Der hätte das doch wissen müssen.
Nein hatte unserer auch nicht gewusst.
Auf dem Schotterdach fehlt etwas essenzielles. Die PV-Anlage!
Warum spricht hier keiner über den Planer? Oder muss das der Bauherr wissen?
Wenn ich an meine Architekten Rechnung denke wird mir ganz schlecht.
Muss der Bauherr wissen, wenn er das unterschreibt. Ist wie beim Steuerberater.
Man muss unten nur den Boden anheben
Und was lernen wir daraus? Bauen immer mit Blaubegleitung, die alle Dokumente und Pläne vor Baubeginn prüft und abgleicht. Die 5.000€ sollte man übrig haben
was ist daraus geworden?
Nicht nur der Architekt, sondern auch das Bauant ist schuld. Die prüfen doch diese Pläne und genehmigen diese oder auch nicht.
Da gibts keine zwei Meinungen.Das muss zurückgebaut werden. Ansonsten können alle anderen Neubauten ebenfalls so hoch bauen und gerade in diesen Hanglagen ist das eine Endlosschleife und vor allem auch sehr prominent sichtbar. Haftpflicht des Architekten?
Wenn das Dach um 1m abgesenkt werden muss, sind die Rollladenkästen komplett verschwunden. Zu 100% wusste der Architekt (und auch der Bauherr) das die vorgeschriebene Höhe überschritten wird. Die wollten es halt drauf ankommen lassen. Der Schuss ging nun halt nach hinten los.
"Staffelhäuser" relativ neu? Seit ~ 100 Jahren werden sie gebaut ! Beim vereinfachten Verfahren haftet eben der Planer und nicht die Behörde. Hier wurde evtl. (???) einfach mal versucht...
Hier liegt ja wohl eher das Problem beim Staat das wir ernsthaft über die Wirkung in der städtischen Bebauung reden müssen. Wo sind wir? In einem Land oder in einer Bananenrepublik?
Könnte man nicht ein temopäres Dach über den Balkon spannen, sodass die Traufhöhe dann quasi ein Stockwerk tiefer liegt?
Würde nichts ändern. Im Beitrag wird erwähnt, dass die Höhe, wo das Dach auf der Aussenmauer aufliegt, relevant ist. Was von dort ausgehend an Vordach tiefer liegt wird nicht beachtet.
@@TheDasHatti Das wäre dann ja vorerst keine Außenmauer mehr.
Das ist eine unfassbar scheussliche "Architektur"...
Hat mit Architektur schon lange nichts mehr zu tun. Jedes kleine Kind hat mehr Sinn für Ästhetik und sein Umfeld. Einfach nur schade um das Feld.
Wenn es nur um die Wirkung geht, dann könnte man doch ein Scheindach aus Solarmodulen bauen lassen. Das zweite Dach muss ja nicht dicht sein oder etwa doch?
Aber auch dann darf der Trauf nur 7, und nicht - wie hier - 8m hoch sein.
Tja, erst mit den Behörden abklären, dann bauen
Also höher wie andere Häuser ist es nicht. Einfach für diese Haustypen auf 8-9m erhöhen und gut ist es. Denn eine Firsthöhe hat ja nun mal ein Flachdach nicht. Wegen mir könnten die da noch 3 Stockwerke drauf bauen.
als*
1. Flachdächer gehören sowieso verboten. 2. 200 Riesen für walm/Satteldach???
Absolut deiner meinung und schau dir den ganzen schotter dreck an ich frag mich ob das nicht begrünt werden muss...
Bitte dranbleiben, ich hoffe die Gemeinde besteht auf ihren Standpunkt!
200000€ für ein anderes Dach? Ein paar Balken, Latten und Dachziegel auf das Flachdach, wie soll das 200000€ kosten?
Wahrscheinlich auch mit dem Rückbau und Entsorgung. Alles Sondermüll Abdichtung und Dämmung. Holzbalken sind immer noch sehr teuer, wie die Dachdecker auch. Klar sind die 200k überzogen aber 100k kann es schon mal kosten..
@@Oguzktk40 Sollte doch möglich sein das Dach auf das vorhandene Flachdach zu bauen. Es muss ja nicht Mal dicht oder gedämmt sein, sondern nur die Optik herstellen.
@@dervtu7406 Es geht dem Bauamt hier um die Firsthöhe und die muss von 8 m auf 7 m reduziert werden. Sprich dafür muss das gesamte Flachdach abgetragen werden. Einfach nur das geneigte Dach auf das Flachdach drauf setzen reicht da nicht.
@@tinaschafer7780 theoretisch schon. So wie ich es verstanden habe darf man mit einem Steildach höher gehen wie mit einem Flachdach.
@@Oguzktk40 Sie haben es nicht verstanden.
Tja so ist das halt, Gesetze müssen halt eingehalten werden…
Sowas kann auch echt nur in Deutschland passieren. Das Land voller Regeln und Gesetze bis ins kleinste Detail. Da muss ich ehrlich sagen, da zweifel ich schon echt an dem gesunden Menschenverstand.
Der Bauherr ist selber schuld, er hätte für paar Hundert Euro die ganzen Pläne von einem Fachanwalt für Baurecht vorher prüfen lassen können statt auf Gut Glück drauflos zu bauen und sich dann hinterher auch noch ernsthaft über die Behörde zu beschweren. Die paar Hundert Euro wollte er sparen, dann muss er auch die Konsequenzen tragen. Selbst schuld wer allen ernstes beim Hausbau geizt.
Und ansonsten ist halt auch der Architekt schuld wenn der ihm so einen Quatsch designt der überhaupt nicht erlaubt ist.
Bei Gesetzesverstößen heult jeder der erwischt wird immer rum, dass es doch so gemein und unverhältnismäßig in seinem Fall sei, aber sobald man einmal selbst Opfer von einem rücksichtslosen Nachbarn wird, ist man froh über jede Behörde die ohne Rücksicht auf die Person die Gesetze konsequent gleich anwendet.
Stell dir vor du bist der Nachbar von diesem Typen und dank seiner zu hohen Hausfassade ist dein Wohnzimmer stockdunkel. Tut dir der Typ der einfach auf Spaß drauflos baut immer noch leid? Ganz sicher nicht.
Und hinterher auch noch die eigenen Kinder instrumentalisieren um Mitleid zu erregen und auf die Tränendrüse zu drücken ist halt einfach nur peinlich und auch erbärmlich.
Der Typ hat ganz sicher genug Geld um sein Haus rechtskonform zu bauen.
Wo kommen wir denn da hin wenn jeder einfach einen Schwarzbau errichtet und hinterher nach genug Heulen bei der Behörde nachträglich eine Genehmigung bekommt? 😂
Dich möchte ich sehen, wenn einer neben dein Häusle einen riesen Flakbunker hinstellt, weil jeder bauen darf wie er lustig ist.
Das hier wurde mit Absicht so gemacht. Ich kenne diese Tricks. Der Architekt hat das alles gewusst. Der Bauherr wollte diese Höhe haben. Der Architekt teilte mit, dass das schon klappen wird. Es wurde aber jahrzehntelang ausgenutzt und eben (auch wie in dem Beispiel wie mit dem dem Restaurant) ausgenutzt was geht.
@@dirk83836 musste bei "eingebunkert" echt lachen :-) und ja, natürlich wars der Gartenbauer. der hat einfach die Zahlen verdreht und vertauscht und schwupps, ists schon geschehen. Da schaut doch keiner mehr drüber wenns "nur" um das eigene Geld und/oder um etwas geht, was man Jahre und Jahrzehnte vor der Tür hat (oder sogar darin wohnt)
Das tut mir sehr leid
Wenigstens hat man Massiv gebaut, sonst wäre der Rohbau schon verfault bis zur Klärung.
Danke liebes SWR Team für die Berichterstattung aus Alzey!
Meiner Meinung nach gibt es ohnehin viel zu viele Regelungen, was das Bauen angeht. Kein Wunder, das das eigene Haus für immer mehr Leute nicht mehr erschwinglich ist bei all dem Zeug, was mittlerweile vorgeschrieben wird.
Jemand, der in Alzey so ein Haus baut, hat mit Erschwinglichkeit kein Problem ;)
sry aber jetzt mal im ernst wenn ich baue hole ich nen sachverständigen bevor ich das ding hochziehe...
Bürokratie as its finest 🤌
Wenn es dem Bürgermeister sein Haus wäre, wäre die Sondergenehmigung nach 1Std. ausgestellt.
Ich empfehle dem Bauherren, kurzfristig Bürgermeister zu werden. 🤷♂️
Flachdach ist eh Mist. Sieht toll aus, ist aber in 15 Jahren zum ersten Mal undicht. In D gibt's jedes Jahr etwa 3 Wochen mit dem richtigen Wetter, um ein Flachdach dauerhaft dicht zu kriegen. Und wann die sind weiß man vorher nicht.
Mach nen Dachstuhl drauf und auf jeder Seite auf 50% der Länge eine Gaube. Die darf dann Firsthöhe haben, also 10m.
Warum ist eine vorherige Prüfung des Bauplans durch das Bauamt nicht möglich? Der Bürgermeister sollte die Unklarheit im Bebauungsplan schnellstens beheben lassen.
Wie ist das Ausgegangen?
Da der Bauherr selbst wahrscheinlich nicht bauvorlageberechtigt sein wird, fehlt mir hier eindeutig eine Stellungnahme des Entwurfsverfassers.
Auch wenn es länger dauert, so sind Bauwillige oftmals besser beraten, von der Möglichkeit der Bauanzeige Abstand zu nehmen und das "reguläre" Verfahren zu durchlaufen.
Da könnte man in diesem Fall vielleicht einfach eine Sondergenehmigung vergeben mit dem deutlichen Hinweis, dass dies nicht nochmal bei anderen Häusern passieren kann. Aber das wäre ja eine praktikable Lösung. Das kann man nicht machen.
Du hast keine Ahnung wie die Leute sowas ausnutzen. Eine Ausnahmegenehmigung führt zum dauerhaften Berufen der Bauherren eben darauf
Klar und wie willst du dem nächsten das dann verbieten? Das klappt nie und würde dann auch von Gerichten entsprechend gekippt werden. Pech gehabt in dem Fall.
Tjaaa, wer zu blöd ist einen BPlan zu lesen... der Architekt ist schuld. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man bei der Stadt nachfragen,, bevor man was einreicht. Man kann auch einen regulären Bauantrag stellen und muss nicht im Freistellungsverfahren bauen, kostet dann halt. In NRW werden die Freistellungsverfahren üblicherweise trotzdem auf Konformität geprüft (jedenfalls bei uns..damit man den Stress nicht im Nachgang hat).
Vielleicht wäre es hier möglich über zusätzliche leichte Vordächer neue baurechtlich wirksame Dachkanten zu schaffen, so dass die relevanten Höhen (Schnittpunkt Ok neues Vordach und fiktive Wand aufgrund leichter Stahlstützen) neu zu bewerten sind. ;-)
Sowas dachte ich mir auch. Müsste beim Staffelgeschoss ja funktionieren. Da kommt man den Meter runter, und die Sicht wird auch nicht versperrt.
Das stimmt, der Grüne Punkt heißt nicht genehmigt. Sondern der Bauherrr ist dafür verantwortlich das, das Haus nach den Vorschriften vom Bebauungsplan hergestellt wird. Man muss selber alles kontrollieren und schauen ob alles eingehalten wird.
Da es sich doch offenkundig um ein Hanggrundstück handelt, müsste doch erst einmal geklärt werden, von wo (Boden) aus die 7-Meter überhaupt gemessen werden. Dies insbesondere, da die Straße doch deutlich höher liegt.
meiner meinung nach fehler vom amt...schließlich erhalten die die eingabeplanung mit ansichten etc. darin hätte man das erkennen müssen, da ja immer höhenkoten und/oder maßketten angegeben werden. die baugenehmigung kommt ja schließlich vom amt und nicht vom architekten...
was spricht denn da gegen ein Dach ohne Eindeckung darauf zu setzen ?
Es belibt nach oben offen
Es sieht (richtig gemacht) gut aus
Es kostet keine 200 T€
Sorry, aber 200T€ Mehrkosten für den Rückbau, das ist doch unrealistisch.
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren ist nur möglich, wenn sich das Bauvorhaben im Rahmen des Bebauungsplans befindet. Für diese Planung haftet der Architekt.
Will man von Bebauungsplan abweichen, darf es eines normalen Genehmigungsverfahrens
Man kann nur hoffen, dass entweder eine Lösung gefunden wird oder der Architekt zügig Schadensersatz leistet. Jahrelange Gerichtsprozesse nutzen dem Bauherrn wenig.
Das hat mit dem Architekt nicht viel zu tun. Die Versicherung wird eh erst zahlen, wenn ganz klar fest steht, wer was zu verschulden hat und das kann final nur ein Richter. Und somit werden sie die Klage abwarten, was Jahre dauern wird. Sie haben nur die Chance umzuplanen und gucken ob Sie die Mehrkosten gestemmt bekommen. Wenn nicht, schnellstens verkaufen.
Ok, der B-Plan sagt: 7 Meter. Dann baut man ein 8 Meter großes Haus und beschwert sich? Hat der Bauherr jemals seine Pläne und die Vorschriften abgeglichen?
Stimmt. Aber Sie wussten nicht das bei ihrem Haus die „Traufhöhe“ das ausschlaggebende ist. Also gingen sie von 10m aus (so verstehe ich ab 1:30min).
Das ist nicht die Pflicht des Bauherren, sondern des genau damit beauftragtem und gut bezahlten Architekten.
@@Izak_Rosenkranz Pflicht hin oder her, den Schaden hat doch nur der Bauherr. Da prüfe ich doch alles zehn mal.
Deutschland hat so viele Vorschriften, dass man mit Investitionen vorsichtig sein sollte. Meine Meinung.
Komisch, kenne auch so viele Fälle, bei denen Architekten die Fehler machen. Darauf wird irgendwie nicht eingegangen
Was ist den an dem Klotz individuell? Dafür braucht man auch keinen Architekten.
Zu hoch zu bauen hat Tradition. Da wird knallhart kalkuliert damit durch zu kommen. Das die Nachbarn nicht dagegen klagen. Eine Frechheit sowas und dann so tun als ob man überrascht wäre.
In Polen haben wir ein Sprichwort, das heißt "Wer hat Geld für 220qm Architektenhaus, dem macht auch eines neues Satteldach nix mehr aus."
Ein Ansatz: Einfach weiter- und fertigbauen. Ein Abriss bzw. Anpassung ist spätestens dann unverhältnismäßig und die Strafe für den Verstoß sicherlich sehr viel niedriger als die Kosten für einen Rückbau/Umbau inklusive Umplanung.
Du bist ja witzig. Hast du mal versucht weiter zu bauen, wenn du nen Baustopp hast. Dann stehen die täglich auf der Matte wenn du nur die Bautrockner leerst. Das ist unmöglich, zumal du dann noch mehr Geld versenkst. Da wird dir auch der Baufinanzierer aufs Dach steigen. Nichts desto trotz ist diese Regelung absoluter Unfug, aber schuld ist in diesem Fall der planer und der Architekt.
Dann kann man den Bebauungsplan quch gleich ganz weglassen, wenn der Verstoß konsequenzenlos bleibt.
@@karlgustav5725 du bist fast soweit das du die Lösung erkennst...
Einfach mitm e bagger weitermachen am besten nachts
@@FelixUthoff Ich wüßte jetzt echt nicht, welche Gemeine die Kapazitäten hat, um einen Baustopp bei so einem kleinen Vorhaben zu überwachen. Eigentlich erfreulich, wenn dies in dieser Gemeinde so ist.
Warum braucht jeder Bürger seine Festung? Ich empfinde das Bauverhalten vieler meiner Mitmenschen mittlerweile als Größenwahn. Besonders dann wenn der Garten gar keiner mehr ist und naturell den Wert eines Bolzplatzes hat. Das liegt allerdings auch an den Architekten, die ein Projekt als Selbstbefriedigung verstehen ..
Insofern machen Gesetze, Regeln und eine Behörde auch Sinn.
Was interessiert dich was der Nachbar mit seinem Garten macht
Über 200 Quadratmeter müssen es wohl sein für 3 Leute um klar zu kommen. Der Nachbar der dann nebenan regelkonform baut hat dann so einen Klotz neben sich stehen.
@@Jan_Torf wer sagt es denn, das es bei einem Kind bleibt?
Du bist auch der Typ Mensch der seinen Nachbarn wegen Drogenhandel anzeigt weil er das bessere Auto hat als du oder? Es geht dich einen scheiß Dreck an was dein Nachbar macht und nur weil du diese Haus als nicht schön empfindest hat das dein Nachbar nicht zu interessieren. Du bist das perfekte Beispiel für die deutsche Neidkultur. Du widerst mich echt an
Was für ein Schwachsinn. Wenn du so ein Leben willst, dann geh doch in das nächste sozialistische/kommunistische Land, wo alles gleich gebaut wird und jeder in einer 40 Quadratmeter Wohnung übereinandergestapelt lebt, wie ein Ameisenhaufen. Fakt ist: es gibt genügend Studien, die belegen, dass man in Häuser mit Garten besser lebt und gesünder lebt als in Wohnungen, ohne Garten, etc. Es tut der Seele einfach gut, seinen eigenen schönen Platz zu haben, mal raus gehen kann, usw. Da spricht einfach nur der blanke Neid. Armes Deutschland, wohin gehst du...
200.000 Euro für ein popeliges Satteldach?
Wohlgemerkt ohne dämmung ….
Hi.Das Video springt gelegentlich. Zum Beispiel bei 2:27.
Die Frau ist doch wahnsinnig
Ja was vereinfacht werden soll wird immer komplizierter.
Was für ein Behördenwahnsinn
Hä. Sieht doch gut aus. Was wollen die mit ihrer Bebauungshöhe? Lieber 8m mit flachem Dach als 10m mit Schrägdach.
Bestes Beispiel, Finger weg vom Bauamt, für nichts gut, aber Kosten verursachen, genau wie die Denkmalschutzbehörde
Dann kann man ums Haus mit Erde in einer Höhe von 1m (bis Fenstern) füllen und dann die Genehmigung nehmen, oder? Das kostet bestimmt günstiger🤔
Nicht nur in der Politik, auch auf den Ämtern, arbeiten deutschlands Beste.
Das wird richtig gepfuscht mit der Absenkung. Die Handwerker haben da so garkeinen Bock drauf.
das ist mit einer der gründe warum man bevor man ein haus planen und bauen will eine gute rechtschutz welche auch fürs haus und grundstück zukünftiger erwerbungen und baugen einspringt .....
nach dem bau nicht kündigen , man wird sie eventuell nochmal für die nachbarn brauchen ....
rechtschutzt ist wen man nen haus hatt heutzutage die wichtigste versicherung , so traurig das auch ist ....
Einfach ein kleines Spitzdaches drauf setzen^^ muss ja nicht so hoch sein, dass man es sieht 😂
Gebäude, die bereits auf den ersten Blick ungewöhnlich hoch wirken und wie Gewerbebauten im Gewerbegebiet aussehen, sollten in reinen Wohngebieten, die für Einfamilienhäuser vorgesehen waren, gar nicht erst genehmigt werden. Wenn man mit sowas anfängt, tritt man eine Kette in Gang, bei der es laufend zu solchen Problemen kommt. Warum bauen die kein Einfamilienhaus, so wie andere auch ? Wozu brauchen die eine Fürstenresidenz ?
Altbekannte Hausformen sind nicht mehr bei jedem beliebt. Also warum nich eine Vorschrift die sagt: Da muss ein Spitzdach drauf?
In einem kleinen Bayrischen Dorf Nähe Passau gibt es ein bunt gewürfelten Neubaugebiet. Bungalow steht neben Dreigeschosser neben Staffelbau. Das ist Mal Abwechslung als nur Haus Modell F Mal 30 da hingesetzt.
Wenn eine Kommune sehr hohe und auch eine sehr dichte Bebbauung in einem reinen EFH-Wohngebiet gestattet, gäbe es die Möglichkeit, das die Kommune das gleich von anfang mitteilt. Dann würde heute keiner der Anwohner, die dort seit vielen Jahren wohnen, von baulichen Verdichtungen der Marke "viel Wohnraum auf kleinstem Grundstück" überrascht werden.
Früher war Gewerbe und Wohnen in einem Haus. Ja das sind diese Eckchen in der Stadt welche TOURISTEN besuchen. Nennt sich Altstadt. Ins Gewerbegebiet kommt keiner. In die Wohngegenden ebensowenig.
Der Verordnungsdschungel ist mittlerweile einfach zu dicht. Man sollte da kleingewerbe zulassen weil es einfach nicht stört aber das Umfeld belebt! Klar das eine Metallbiegerei nicht ins Wohngebiet gehört. Es gibt aber genug Läden die sich wunderbar einfügen. Ein Gärtner. Der Arbeitet Tagsüber und Samstag morgen. Nachtschichten sind da selten..... Stört das jemand? Heizungsbauer ebenso. Alles Handwerkliche (das nicht zuviel Lärm macht) wäre da ideal anzusiedeln wie es früher war.
Heute dagegen...... Die Rinderherde rennt zum Wasserloch (Industrie oder Bürogebiet) und Abends zur Wiese (Wohngebiet). Das Wohngebiet ist tagsüber recht unbelebt und Büro/Industrie sind nachts tot.
Intelligente Planer in den Ämtern könnten sowas anstoßen aber da findet man wohl eher keinen.....
Nur weil es deinen Geschmack nicht trifft darf jetzt niemand so bauen ah ja🤦♂️
@@markusmaier638 dachte ich auch schon. Diese künstliche und sterilen Strukturen aus Wohngebiet und Gewerbegebiet sind doch irgendwie recht öde usw. Wäre schön wenn man mal wieder ein ganzes Viertel irgendwo "in alt" planen würde, also so wie die ursprünglichen und gerade so netten Teile der Ortschaften eben sind, mit Wohnhäusern, Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe und Industrie wild durcheinander und nebeneinander.
Ich erinnere mich noch an die Zeiten, noch in den 90ern, als es auf dem Land noch solche Strukturen gab. Kleine "Hinterhofgewerbe" ala Schreinermeister Eder oder "Gas-Wasser-Scheiße" Röhrich, oder der "Heizölfritze" noch mitten im Ort zwischen den Häusern sein Haus, Büro, Werkstatt und Hof hatte wo seine Tanklaster standen. Und es noch richtige aktive Bauernhöfe im Neben- und Vollerwerb mitten im Ort gab, wo sich auch niemand beschwerte wenn der Bauer da mit seinem Treker und allem möglichen anderen Gerät herum fuhrwerkte. Selbst einen kleinen Industriebetrieb vom Ende des 19. Jahrhunderts gab es mitten im Ort, der damals noch aktiv war und irgendwas kunststoffmäßiges herstellte, und wo es beim vorbei gehen immer ein bisschen "scharf" und giftig roch.
Das ging doch die ersten 100 Jahre auch, wieso müssen die Orte also heute so künstlich häßlich und seelenlos gemacht werden? Im Wohngebiet ist tagsüber die totale tote Hose, weil alle arbeiten sind. Dafür sind die Gewerbegebiete am Wochenende mitunter sehr trostlos und verlassen. War früher alles nicht so krass und fehlentwickelt.
Kann doch fünf Jahre warten dann ist das Dach eh undicht dann kann man es tiefer bauen 🤷🏻♂️
War bei meinem ehemaligem Chef mit vor Gericht als Vorarbeiter. Da kommt dann ein vergleich und die Kosten für die geforderte Angleichung trägt der Bauherr. Leider
Warum kann er nicht einmal Ausnahme bekommen? Es dürfen ja Häuser mit 10 m Höhe gebaut werden.
Das ist das beste Deutschland, was es jemals gab.
architekten versicherung freut sich sicher nicht....
meine lösung wäre--- fenster unten im KG statt boden tief ändern auf bauch höhe und das grund stück drum rum auffüllen... ggf einfassung mit l steinen
flachdach würde ich nieee machen gibt auf dauer nur probleme wnen dann pult dach.. dann würde man da ja auch auf 7m hin bekommen und max 10m first höhe... solar oben drauf und gut. was soll am dachstuhl 200k kosten ?
Und dein Vorschlag ist umsonst? Interessant. Und dann verliert man Gartenfläche. Auch nicht so cool.
Und ja, eine etage abreisen, neu planen, neu bauen, kostet eben Geld.
massive Fehlplanung durch den Architekten. Kosten würde ich dem voll belasten. Inkl. evtl. Mietkosten...
Tja, dann mit dem Architekten von vornherein einen Vertrag aushandeln, der seine Fehler in vollem Maße abdeckt.
Noch besser einfach sich mal eine halbe Stunde hinsetzen und gut lesen, bzw. einen unabhängigen bausachverständigen beauftragen zur bauüberwachung, der hätte das bestimmt gesehen
unglaublich
Fehler vom Architekten also wo liegt das Problem? Der Zahlt das Dach und die Familie kann sich PV gleich noch drauf machen...
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Dieser Baustiel gehört abgeschafft
Absolut! Hässlich wie noch was und die Besitzer denken es wäre hohe Kunst nach Bauhaus Art. Dabei widerspricht was da heute gebaut wird in vieler Art der Ideologie dieser Schule. Und die Bauherren/damen haben keine Ahnung und einfach nur viel Geld. Dazu fehlt dann noch der Schottergarten mit Drahtseilabspannung und die Klimaanlagenabwärme im Vorgarten.
Ohne wesentliche Umbauten, sind First und Dachterasse die Lösung. Kosten trägt dann die Stadt selbst. :-)
Der Staat ist teilweise irre.
Wo genau misst man die Höhe? Vom Schotter einfach hoch oder von der Sohle?
Es ist immer ein Fixpunkt angegeben. Der Randstein, ein Kanaldeckel oder ein öffentliches Gebäude.
Die Schuld liegt doch eindeutig beim Planer und nicht bei der Gemeinde! Ärgerlich ist es auf jeden Fall, da muss wohl der Bauherr den Planer zur Kasse beten.
Unten 1m Sand aufschütten und der Drops ist gelutscht 🤷🏻♂️
Und das soll schön aussehen? Und wie stellst du dir das dann vor? Die Eingangstür um 1m angegeben und Stufen im Eingangsbereich bauen?
Top Architekt
Mein Gott dann haltet euch doch an die Regeln... wenns immer Ausnahmen gibt wird die Ausnahme zur Regel.
Also wenn den Regeln steht töte deinen Bruder machst du das auch, weil alle regeln sind ja total sinnvoll und das hier eher das Problem bei unserer Bürokratie liegt kann gar nicht sein
@@Julian.31.12 was ist dass denn für ein dummer Kommentar, keinen Sinn. Einfach an die vorgegeben Bauregeln halten oder eine Sondergenehmigung holen und nicht einfach auf gut Glück losbauen und danach weinen. Ganz einfach .
@@danivplus8530 ich weiß nicht ob du den ganzen Artikel aus der Zeitung dazu gelesen hast aber das Problem ist das dies Straße erst nach dem Bebauungsplan vom Landkreis und nicht der Gemeinde genehmigt wurde und dadurch es so zu Problemen bei der Planung kam weil der Architekt nichts von einem Bebauungsplan wusste da der Landkreis nie einen herausgeben hat. Dadurch kam es zu diesem Fehler. Klar muss jetzt der Architekt mit seiner Haftpflicht haften aber hier kommt eben der Punkt auf den ich hinaus will: das Rechtssystem bei uns ist so kompliziert und dumm das eben solche Fehler wie es im Video bereits genannt wurde öfter passieren. Und anstatt dass das Bauamt jetzt einsieht das es nicht Verhältnismäßig ist für 200k das ganze Dach ab zu tragen und neu zu bauen pocht man lieber weiter auf dem Bebauungsplan der keinen Sinn macht weil das Haus ist jetzt 8 m hoch und kommt aber mit der Argumentation passt ja nicht in die städtische Bauweise oder wie ich auch schon von vielen hier in den Kommentaren gehört habe „ja aber bei einem Schrägdach ist die Sonneneinstrahlung anders" was keinen Sinn macht da selbst wenn ein Schrägdach vorhanden wäre mindestens ein Meter durch die erlaubte Höhe von 10 Meter die Sonne genauso verdecken würde wie das jetzige Haus. Regel ist Regel das ist zwar richtig aber ich finde genau hier wenn man so ein dummes Beispiel hat sollte doch endlich mal jemand im Amt checken das man vl seine Herangehensweise ändern muss weil das hier absolut keinen Sinn macht viel zu viel Geld, Bearbeitungsgebüren kostet und absolut unverhältnismäßig ist.
@@Julian.31.12 dann frag ich mich wie kann ein Architekt ein Haus planen kann wenn es kein Bebauungsplan gibt ? Die Regeln sind nicht Schuld an der Misere sondern indemfall ein Planungsteam dass zuerst die Straße hätte bauen müssen und dann den Bebauungsplan erstellen . Und ob du es wahrhaben willst oder nicht , ein 10m hohes Haus mit Satteldach wirkt anders wie ein Flachdach 10m haus . Dass ist meine Meinung aber jedem dass seine. Aber in einem gebe ich dir Recht ... die Bürokratie ist unterirdisch
Ja gut was soll man sagen Fehler Passieren auch wenn dieser hier sehr Teuer wird, aber mit dem anderen Dach wäre alles gelöst und das müsste der Architekt Zahlen oder halt die Kanzlei denn diese sind dafür verantwortlich was gebaut wird.
Das ist der Leben.