Ja genau Weil Abs. 2 Nichtigkeitsgründe nennt (die zwingend sind). In Abs. 3 werden Rechtswidrigkeitsgründe genannt, die aber nicht unbedingt eine Nichtigkeit begründet. Nur weil der VwA rechtswidrig ist, heisst es nicht dass es nichtig ist. Es kann aber nichtig sein, wenn weitere Umstände hinzukommen. Diese sind dann in Abs. 1 geregelt. Deshalb sollte man eig auch Abs. 3 und Abs. 1 zusammen prüfen. Ich hoffe es ist soweit verständlich
Muss die Reihenfolge der Nichtigkeit nicht so sein:
1. 44 abs. 2 vwvfg
2. 44 abs. 3 vwvfg
3. 44 abs. 1 vwvfg
warum?
Ja genau
Weil Abs. 2 Nichtigkeitsgründe nennt (die zwingend sind). In Abs. 3 werden Rechtswidrigkeitsgründe genannt, die aber nicht unbedingt eine Nichtigkeit begründet. Nur weil der VwA rechtswidrig ist, heisst es nicht dass es nichtig ist. Es kann aber nichtig sein, wenn weitere Umstände hinzukommen. Diese sind dann in Abs. 1 geregelt. Deshalb sollte man eig auch Abs. 3 und Abs. 1 zusammen prüfen.
Ich hoffe es ist soweit verständlich
Danke für die Korrektur, hatte mich auch schon gewundert.
Nichtigkeit kommt doch eigentlich in Klausuren nie dran, weil die sonst viel zu schnell vorbei wäre XD
Lieber Paragraph Einunddreißig würdest du bitte eine Reihe zu Verwaltungsprozessrecht und zu Europarecht erstellen? Das wäre wirklich WUNDERBAR ! :))
Die Reihe zum Verwaltungsprozessrecht ist auf seiner Webseite erhältlich, aber nur kostenpflichtig.
Wann kommt die Verwaltungsprozessrecht reihe ?
Die ist auf seiner Webseite, aber kostenpflichtig
Ja gut, aber woher weiss man ob ein fehler jetzt schwerwiegend ist oder nicht? Das muss man ja dann irgendwie abschätzen oder wie..
Wirkt die Anfechtung denn nicht auch hier ex tunc? Sprich der Verwaltungsakt ist nichtig?