Warum gehst du nicht auf die Möglichkeit ein, statt nach der EU Verordnung nach den Modellflugverbandsregeln zu fliegen? Da gibt es keine Cx Klassen und zuwischen klassifizierten, Bestandsdrohnen und Eigenbau wird auch nicht unterschieden. Bis 2 Kg braucht man keinen Drohnenführerschein und man kann fast so wie in A1 fliegen.
@@dronemaik0815 Mann, das ist ein Werbevideo für DJI. Der bekommt die Drohnen zum testen und muss den Verkauf ankurbeln. Nach Verbandsregeln kann man Bestandsdrohnen bis in alle Ewigkeit fliegen. Das will DJI nicht.
Die Max.Höhenbegrenzung könnte doch Softwaretechnisch zu lösen sein: alle Besitzer eines kleinen Drohnenführerschein A1/A3 könnte das in der Software hinterlegen, diese gleicht eine Datenbank ab und schaltet im positiven Fall die Höhenbegrenzung frei
Genau so ist es ! Das ging auch voll mit dem aktuellen Gesetzestext und der Begründung für die 120m Begrenzung konform - Leider wollen/können, dass hier einige nicht verstehen ;-)
@@patfish3291 naja, es gibt zu viele Hirnis , die viele Aktionen starten ohne nachzudenken (vielleicht können sie das auch garnicht), deswegen entstehen immer neue, einschneidende Regeln, so das wir bald nur noch in der Antarktis fliegen können
@patfish3291 Dann oute ich mich auch mal als so einer, der das nicht versteht. Rechtlich kann ein Kopter heute und in nächster Zukunft nur einer Klasse angehören. Er gehört entweder C0 oder C1 (oder ...) an. Ob Du einen A1/A3 oder A2- Schein hast, ändert nichts an dessen Klasse. Genauso wie aus einem LKW kein PKW oder Zweitrad wird, nur weil ich einen PKW-Führerschein habe. Ein C0-Label, welches man per Software (durch den Anwender) auf C1 umstellen könnte, wäre nicht viel wert. Mit C0 darf man über Unbeteiligte fliegen, mit C1 nicht. Wie soll ein Ordnungshüter gerade erkennen, wie Du unterwegs sein darfst? Ja, er schaut sich das Label an und das verwandelt sich nicht per Software in ein C1-Label. Möchtet Ihr C1 fliegen, dann kauft Euch doch bitte einfach einen C1-Kopter und fliegt dann halt um Menschen die 120m unter Euch sind im Slalom rum. Wenn keiner mehr C0 kaufen sollte, wird DJI schon reagieren. Ich beschwer mich doch auch nicht, dass wenn ich mir einen Traktor kaufe unter Umständen nicht auf der Autobahn fahren darf.
Seit dem hin und her um die 120m über startpunkt bei der Mini4pro ist für mich klar: als hauptdrohne fliege ich die 4pro wegen all' ihren tollen features. Für den fall, dass ich mal bspw am hang über diese 120m startpt muss, behalte ich meine mini3pro und mache bei dieser keine updates mehr. Das heisst nun nicht, dass ich illegal fliegen will, als ehemaliger berufspilot bin ich mir meiner verantwortung bewusst, sondern dass ich damit dieser wenig sinnvollen begrenzung 'über startpunkt' aus dem weg gehen möchte.
Hi. Also ich setze auf die Zwischenlandungsstrategie. Nicht weil das gut geht, sondern weil ich es einfach cool finde, das Thema fliegerisch zu lösen. Gut bei Steilhängen wird's seeehr fliegerisch. Hehe. Hab das generell an nem Berg auch schonmal ausprobiert... der Thrill einen Landeplatz zu finden und dann die Frage, ob der Empfang ausreicht, die Drohne wieder hoch zu kriegen, war unbezahlbar. Hat geklappt. Yeah! Gut nochmal nen Akku extra zum scouten macht da schon Sinn. Zusammen mit den Wegpunkten ist das bei der 4'er aber echt geil zu machen..... Mit einem Akku erstmal Landeplatz suchen. Dann Wegpunkt saven..... zurück und Akku wechseln.... der Rest is klar. Kann Dich aber verstehen, keine Frage. Cheers
kannst dir noch die certifizierung wegmachen von der mini 4 geht noch dieses jah,r dann gild sie als unzertifizierte bestandsdrohne ! geht über die dji seite.
Ausführlicher Erklärbär!👍🏼 Ohne umfangreiche Regulierungen geht es nun mal nicht in unserem schönen Land. Ich bin ja schon dankbar, für die unregulierte Flughöhe meines Hinterteils über der Klobrille. Liegt wahrscheinlich an den nicht lösbaren technischer Herausforderung, der Firmware der unterschiedlichen Hinterteilen?! 😉
Genau das dachte ich mir während dem Video. Einfach durch die Software die Abfrage "Führerschein ja/nein" und davon abhängig die Begrenzung oder eben nicht. Nur wird das wohl nichts.
Ja, und das notwendige C0-Label sollte nicht fest aufgeklebt sein, sondern mit einem eIn eInk-Display wählbar angezeigt werden. Das Recht ist aber nun mal wie es ist. Ein Kopter ist entweder C0 oder C1 und muss durch den Hersteller entsprechend gekennzeichnet sein. Mit einer reinen Software-Umstellung ist es daher nicht getan. Mit C1 darf man nicht über Unbeteiligten fliegen. Wie soll jemand von außen prüfen können, was Du gerade darfst und was nicht? Lösung: Einfach einen C1-Kopter kaufen.
Schade, ich wollte mir schon immer eine Drohne zulegen, aber nach diesen Regelungsänderungen ist das nicht mehr interessant. Manche Regelungen zur Sicherheit und zum Datenschutz finde ich ja sinnvoll, aber so...?
Hallo, bei dem Höhenszenario geht irgendwie jeder von einem Berg aus, an dem man dann nicht höher darf bzw. kommt. Wie sieht es denn anders herum aus: auf der Flugstrecke kommt eine Schlucht?
In die Schlucht kommst du noch immer ;-) ...die Regelung ist sehr inkonsequent und in Wahrheit sogar Wiedersprüchlich, da ja auch C0 Drohnen 120m übergrund fliegen dürfen nur die App es auf hügeligen Untergrund nicht zulässt :D
Eine Schlucht ist egal, es gilt die Starthöhe, wenn du startest und 50m über dem Startpunkt bist und dann eine 200m tiefe Schlucht überfliegst, dann bist du Netto noch immer 50m über dem Startpunkt, in Summer aber 250m hoch. Warum die Drohne dann nicht stoppt oder gar landet, ganz einfach, die Höhe wird über ein Barometer festgestellt, sagen wir beim Start hattest zu 1000mbar und bei 50m Höhe jetzt 1050mbar, dann ist über Schlucht noch immer 1050mbar. Ich verstehe die Diskussion über die 120m Beschränkung nicht, ich bin seit gut 3 Jahren mit Drohnen unterwegs und noch nie war ich 120m hoch, egal ober Berge oder am Meer. Ich kann mir auch nicht erklären, wie jemand die Fluglage der Drohne erkennen kann, wenn die 120m hoch und 400m entfernt ist, am besten noch bei starkbewölktem Himmel. Dann kann ich nur anhand des Monitors sehen, wo hin ich gerade hin fliege, bzw anhand der letzten Steuereingaben.
@@Rushmonk-J146 In den Bergen kann eine Drohne schon bei 100m Distanz 120m hoch aber nur 10m über Grund sein ...und da siehst du Sie noch ganz locker :-) ...LG
@@Rushmonk-J146 Genau! die Drohne lässt es zu, nur bist du laut Drohnenverordnung dann schwer illegal unterwegs :-/ ...deswegen auch meine Aussage mit der Inkonsiquenz dieser Maßnahme/Regelung.
Super, danke! Endlich mal eine verständliche Aussage/Erklärung zur 120m-Limitierung. Ich werde mit meiner kürzlich erworbenen Mini 4 Pro bei der C0 Zertifizierung bleiben, zumal ich mit meinen 82 Jahren keine Lust habe einen Drohnenführerschein zu machen und wenn ich bei einer Bergtour mit der Drohne einen Punkt im Gelände der höher als 120m von meinem Standplatz ist, filmen/fotografieren möchte, gehe ich halt etwas weiter/höher. Wo ist das Problem?
Bei der Mini 3 und 4 geht es doch nur um den Akku. Man könnte doch dies so gestalten, dass in der App eine Meldung erscheint "Sie fliegen jetzt in der Cat. C0 oder C1" je nachdem welcher Akku genutzt wird.
Blödsinn! Wurde doch erklärt: es gibt pro Drohnenmodell nur EINE Zertifizierung! Ändern Sie etwas - trotz Drohnenschein - an der Beschaffenheit/Gewicht ist es faktisch illegal! Einzige (denkbare) Möglichkeit (meiner Meinung nach): EU & Hersteller geben dem Inhaber eines Drohnenscheins - per Software & Eintrag - die Möglichkeit, diese Limitierung so auf legale Weise "zu legitimieren". Denke jedoch, dass hier die Community nicht gehört wird; leider. 😢
Danke für das sehr informative Video. Die nachträglich Beschränkung eines Produktes welches ich zu einer Zeit gekauft habe in der die Klassifizierung noch nicht zwingend erforderlich war erachte ich als eine nachträglich Abwertung des Produktes welche für mich nicht akzeptierbar ist. Die Mini 3 Pro als ich sie kaufte hatte keine C0 Klassifizierung und ich lege auch keinen Wert darauf. Ich besitze sowieso alle Lizenzen A1/A3 & A2. Ich möchte mein Produkt so nutzen wie es mir beim Kauf zugesichert wurde. Viele Grüße Dirk
@@lukahai59 Ja schon klar, ich hab aber auch schon den DJI Support angeschrieben auf "X" und hoffe ja auch das TH-camr da auch mal berichten was ihre Follower so zurück melden. 😉
Meine Mini 3 Pro ist immer in meinem Fotorucksack mit dabei... habe noch nie die Notwendigkeit gehabt, 120 m über dem Startpunkt fliegen zu müssen... andererseits hat die Definition 120 m über dem Startpunkt doch auch deutliche Vorteile gegenüber 120 m über Grund... dann nämlich, wenn ich vom Berg Richtung Tal starte 😂... in diesem Sinne danke für das Video...
Finde die umklassifizierung die beste Lösung. Einfach seinen neu erworbenen Führerschein bei DJI in einem Portal hochladen und dann die bessere Höhe freischalten lassen.
Wie sieht es mit einer Mini Pro 4 aus, welche in den USA gekauft wurde? Ist diese auch nach C0 zertifiziert oder ist die Zertifizierung nur für Produkte, welche für den europäischen Markt gefertigt werden? Hätte eine Mini Pro 4 für den amerikanischen Markt ebenfalls das Höhenlimit von 120 Meter in der Firmware oder ist die Firmware für USA und EU unterschiedlich? Darf ich eine Mini Pro vom amerikanischen Markt nach dem 1.1.2024 überhaupt noch in EU betreiben? Würde mich über Antworten freuen und vielen Dank für die ganze Arbeit die du dir immer wieder machst.
In der Regel stellen sich die Drohnen automatisch um - je nachdem, in welcher Region sie geflogen werden.. ich denke, auch die US-Drohne hat dann dieses Limit.. müsste man aber testen..
Ich hoffe, dass das Gesetz in Zukunft noch repariert wird. Hier nur für C0 den Bezugspunkt anders zu definieren, finde ich nicht zielführend. Einerseits ist es schlecht für die Hersteller, da Sie den Workaround mit Zwischenlandung theoretisch verhindern müssten. Zudem wäre ein C0 Dronenpilot schnell illegal unterwegs, wenn das Gelände stark fällt und somit die 120 m dennoch überschritten werden. Da hoffe ich mal, dass der Gesetzesgeber dies nochmals anpasst.
Genau richtig erkannt! Es gilt - wie beim Pkw/Wohnmobil - immer das zulässige Gesamtgewicht; leider! Irgendwie müssen ja Grenzen gesetzt werden; dafür mehr Freiheiten & keine Führerscheinpflicht bei Drohnen unter 250 Gramm.
Mit einem C0-Kopter darf man jetzt also von einem Gipfel quer übers Tal fliegen bzw. auch hinunter ins Tal (natürlich auf Sichtweite)? Da lassen sich ja mit einem rückwärts laufenden Video wunderbare Sequenzen erzielen, die bisher nicht möglich waren.
und wenn man den kleinen führerschein hat für die mini 4 pro hat dann muss e4s doch eigentlich mach bar sein auf 500 m fliegen zu dürfen ? das wäre doch eine alternative
ich denke, das dürfte nur den Punkt betreffen - aber nicht die Höhe.. und falls doch, denke ich, dass das dann dort unterbunden ist. Gern aber mal testen!
Hallo, wie verhält sich wenn ich die C0 entferne und CareRefresh hab? Sollte im Fall der Fälle die Drohne ersetzt werden hat die neue dann C0 oder ist auch frei?
Danke für dein ausführliches Video. Ob ich ein Update mache oder nicht, weiß ich bis jetzt noch nicht. Ich hatte noch nicht die Gelegenheit über 120 über Startpunkt zu fliegen und dann höher zu müssen weil ich einen Hang hoch fliege.. aber was nicht ist, kann ja noch kommen. Danke jedenfalls 😊
@@Drohnen-de ja, das verstehe ich, aber es geht sicher Software-technisch, die Höhe beim Starten feststellen über GPS und dann einen Abgleich über die GPS-Höhe in Abhängigkeit vom Höhenprofil der hinterlegten Karten zu machen. Und das Höhe über Grund Problem wäre gelöst.
@@Drohnen-deEs steht auch drinnen, dass die Software auf 120m begrenzt werden muss, weil C0 Drohnen ohne Führerschein geflogen werden können und diese die Höhe über Grund nicht einschätzen können. Sprich, würde DJI den Drohnenschein in ihrem Profil/App verknüpfen, könnte man völlig legal (mit Schein) die 500m auch bei C0 Drohnen freigeschalten! ;-)
Danke für dieses Video das alles sehr gut erklärt. Definitiv ist es der Grund warum ich nicht auf eine DJI Mini 4 Pro oder einer anderen C0 zertifizierte umsteigen würde. Auch wenn es vielleicht nicht extrem oft vorkommt will ich die Möglichkeit haben auf einen Berg hinauf fliegen können ohne einer Zwischenlandung. Eine Zwischenlandung ist meist oft gar nicht sicher möglich, unebener Grund und höheres Gras, Bäume, Wald, etc. Wenn ich aber genauer nachdenke ist es doch sehr oft der Fall dass ich auf einen Berg viel höher hinauffliege. Ich verwende die Drohne sehr oft bei Motorradausflügen im Gebirge. Dort passiert es sehr, sehr oft dass ich von dem Startpunkt ausgesehen sehr viel weiter hinauf fliege. Südtirol, Südsteiermark, Tirol und Vorarlberg aber auch an sehr vielen Orten in Österreich fliege ich mit einer DJI Drohne die das Problem bisher nicht hat. Eine DJI Mini 4 ist aber kurz vor der Kaufentscheidung aausgeschieden als ich das mit der 120 Meter Beschränkung gehört habe. DJI Care verpflichtet doch fast zur neuen Firmware und daher werde ich diese garantiert nicht kaufen!
In der Tat bin ich froh, dass meine Mini 3 Pro nicht klassifiziert ist und ein Firmware Update, das 120 m fix macht muss schon sehr gute andere Dinge mitbringen, dass ich es nutzen würde.
... zumal mittlerweile alles gefixt sein sollte, was von Anfang an nicht paßte. 😉 Bin deswegen noch unentschieden, da bei mir (Kleinstadt mit ca. 18.000 Einwohner) sowieso viele Einschränkungen (im Umkreis von max. 3 KM) greifen: Naturschutzgebiet, Wohnsiedlung (Einfamilienhäuser), Krankenhaus mit Landeplätzen, kleiner Flugplatz, Gewässer & Bundesstraßen (Abstände zur Seite/Höhe oder in Verlängerung zur Start-/Landebahn)! Dachte auch, dass ich mir eher die Mini 3 Pro (keine Klassifizierung & Höhenbeschränkung), damit ich zumindest hier "fein" raus wäre; illegal geht für mich einfach gar nicht!
@@seb-depp Danke für die prompte Rückmeldung. Ich wollte nur darlegen, warum es evtl. uninteressanter ist, sich eine Drohne anzuschaffen, wenn viele Hürden auf einmal gegeben sind. Ich wünsche Ihnen und den anderen "Piloten" noch tolle Stunden mit diesem interessanten Hobby. Vielleicht gehöre ich auch bald dazu (dieses Jahr wird nicht mehr viel möglich sein: Witterung ab November). Vielleicht wird die DJI Mini 4 Pro in einem Deal ein wenig günstiger zu erstehen sein. 🫠
Ich habe mir vor ein paar Tagen eine Dji Mini 3 gekauft, habe aber noch kein Update gemacht. Die Drohne wurde im August 2023 hergestellt. Momentan kann ich auch über 120 m fliegen. Wenn ich das neuste Update installiere, gibt es dann eine Beschränkung von 120 m?Oder ist es trotzdem möglich höher als 120 m vom Startpunkt zu fliegen?
Was mir noch nicht ganz klar ist, wenn ich die Mini4 Pro dieses Jahr die C0 entferne und dann nächstes Jahr als C1 wieder anmelde. Klar brauche ich den kleinen Führerschein, aber ich muss doch auch die ID in der Software eingeben, oder? Habe ich dadurch Nachteile, bzw. dann kann doch jeder meine Daten mit der App einsehen. Ich denke, dass die Hemmschwelle jemand anzuzeigen, auch wenn man legal fliegt wesentlich höher ist als wenn man "anonym" unterwegs ist. Und noch eine Frage, wenn ich auf einem Berggipfel starte und 120 Meter hoch fliege, dann kann ich ja theoretisch, in 1000 Meter Höhe über Grund über das Tal fliegen, oder. Gilt die 120 Meter auch im Negativen Bereich, also wenn ich in ein Tal runter fliege? Geht das dann auch nur 120 Meter oder kann ich da "unbegrenzt" Meter machen? Kann mir das jemand erklären, merci.
Sehr guter Kommentar ! Ich bin der Meinung, das sich hier eine weitere Diskussion um die Flughöhe erledigt hat. Drohnen mit einem Gewicht von 249 Gramm, dürfen bis 120 Meter über Grund fliegen. Auch sollte man die Mini 3 Pro so lassen und nicht Nachzertifizieren. Man hat diese Drohne so gekauft mit allen seinen Vor und Nachteilen. Die Mini 4 Pro hat C0 (C Null) bekommen, finde ich gut. Sie hat Sensoren für 360 Grad. Wer also möchte kann die Mini 4 Pro kaufen. Ich habe mir eine Drohne mit C1 Zertifizierung gekauft. Drohnen die nicht zertifiziert sind, sollte man auch nicht nachzertifizieren. ✈👍😊
Naja, bzgl. Deines letzten Satzes: Als z.B. Mavic 3 Besitzer profitiert man schon extrem von einer nachträglichen Zertifizierung. Mit Zertifizierung darf man mit ihr noch in den Folgejahren in A1 (Wohngebiet etc. in direkter Nähe zu Menschen) fliegen. Ohne Zertifizierung bleibt Dir (als Bestandskopter > 249g) ab 2024 nur noch A3 (am Feld und weit weg von allen Menschen). Aber ja, die Mini 3 zu zertifizieren macht tatsächlich keinen Sinn.
Super Video. Hab' viele ähnliche Videos gesehen, aber mit dem hier gelieferten Hintergrund hat die sehr hilfreiche Erläuterung ein Alleinstellungsmerkmal. Sehr gut, vielen Dank! Vielleicht wäre es noch hilfreich, die zwischenzeitlich von dji zur Verfügung gestellte "Entzertifizierung der C0"-Drohne, wozu Du ja ebenfalls ein wunderbar deutliches Video gemacht hast, hier zu verlinken und anzupinnen.
Hii, derzeit bin ich in Australien und möchte mir die DJI Mini 4 Pro kaufen. Leider bin ich mir im Bezug auf Deutschland unsicher, ob ich mir die Fly More Combo oder die Fly More Combo Plus (In Deutschland nicht verkäuflich) kaufen soll. An sich tendiere ich ganz klar zur Plus Combo, da die Akkulaufzeit länger ist. Zu welcher Combo würdest du mir raten? Das absolvieren des kleinen Drohnenführerscheins wäre für mich in dem Bezug kein Problem. Vielen Dank! :)
Wie sieht es denn jetzt aus? Seit ein paar Tagen gibt es ja ein neues Update für die Mini 4 pro mit der 120 m Begenzung über Startpunkt. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit die Mini 4 pro zu einer "Bestandsdrohne" zu machen, also ohne die C0 Zertifizierungen. Die Mini 3 pro ist eine Bestandsdrohne ohne C0. Du sagst aber in den Video, dass es nicht zwei Firmwareupdates für die Mini 3 pro geben wird und die Mini 3 pro eventuell nachzertifiziert (c0) wird. Welchen Sinn macht es dann, seine Mini 4 pro zu einer Bestandsdrohne zu machen ohne C0? Dann müsste es schon mehrere Firmwareupdates geben. Einmal für die Mini 4 pro, die dieses Jahr zur Bestandsdrohne gemacht wurde ohne C0 und das dann für immer so bleibt und für die Mini 4 pro ab 2024 die definitiv C0 hat und das dann auch nicht mehr zu eine Bestandsdrohne (ab 2024) ohne C0 gemacht werden kann. Bei der Mini 3 pro macht es DJI dann nicht, bei der Mini 4 pro dann aber schon? Was ist mit den DJI Mini 4 pro Besitzern die nun das Firmwareupdate machen und dann aus Ihrer Drohne keine Bestandsdrohne machen? Dann gibt es schon jetzt zwei Mini 4 pro. Einmal mit C0 Zertifizierung und einmal ohne. Ein und die selbe Drohne!? Sagtes Du nicht, dass das sowieso nicht erlaubt ist, da ich nicht erst einer Trecker als Trecker anmelde und danach als PKW. Für mich maximal verwirrend. Ich weiß ernsthaft nicht mehr was ich machen soll? Jetzt das Update und die Mini 4 pro zu Bestandsdrohne, um mich dann Später zu ärgern, dass Bestandsdrohnen eventuell doch schlechter gestellt werden, als zertifizierte Drohnen, oder die C0 Zertifizierungen behalten und mich dann über die 120m ärgern weil Bestandsdrohnen unter 250g dann nie mehr das Problem mit den 120m haben?
Hi, könnt ihr mir irgendwie helfen, wie ich den DJI Flugsimulator installieren kann? Wenn ich auf der Download Seite von DJI bin, kann ich ihn zwar als Android downloaden aber womit öffne ich ihn dann. Also alte Männer, die von sowas überhaupt keinen Plan haben nerven mich extrem. Es ist nun mal so. Grüße Andreas
Also Führerscheinnummer eingeben und die Begrenzung wird in der Software freigeschaltet, wäre eine sicher einfach zu realisierende Lösung. Das Problem sehe ich eher in der geistigen Unbeweglichkeit der zuständigen EU-Beamten.
Danke für die ausführliche erklärung 😉👍️ Ich hab zwar noch ne Mavic 2 Pro, aber die Mini 4 Pro hab ich mir zugelegt, da ich an vielen Orten fliegen kann, ohne mich vorher bei irgend einem in der nähe befindlichen Flugplatz anmelden zu müssen um eine freigabe zu erhalten. Ich verstehe die regelung ja auch, aber es ist halt schon ärgerlich, wenn man der freiheit beschnitten wird, bei einer Maximalhöhe. Ich besitze den Führerschein aller klassen (A1/A2/A3) und ich kenne die regeln gut, fliege auch nur dass was man darf. Werde mir aber überlegen, zukünftig keine FW Updates bei der Mini 4 mehr zu machen 😉 Mal schauen 🤔 Nochmals, danke für die gute erklärung, deine Videos sind immer informativ und sehr gut gestaltet, mach weiter so 👏😉👍️
So gut kennst Du die Regeln offenbar nicht... mit einer Mini 4 Pro gelten für dich die Abstände zu Flugplätzen und vor allem zu Kontrollzonen genauso wie für jede andere Drohnenklasse!
@@thomaskilling6944 Klar kenne ich die regeln, und mir ist klar, dass der Abstand gegeben sein muss. Hatte aber eine Situation erlebt, in dem ich die Air2 nicht starten konnte, aber eine 250gramm Drohne wäre da noch gegangen. Der Flugplatz war 5KM weiter weg und ich hätte nur ne Höhe von 20Meter gebraucht. Und by the Way, fliege nun schon seit über 10 Jahren mit den Drohnen, kenn mich also bestens aus!
Sorry, wollte Dir nicht zu nahe treten... wohne 1,2 km von einem Krankenhaus mit Hubschrauber Landeplatz entfernt... kann in meiner Wohnung die Mini 3 Pro nichtmal zu Probezwecken starten...
Hallo ! Das Gesetz gilt in der EU und was ist wenn ich in ein Land fahre, wo diese Beschränkung nicht gilt, geht dann auch nicht mehr als 120 m vom Startpunkt aus? Das müsste über GPS geklärt werden ! Aber noch eine Feststellung, man muss doch auf Sichtweite fliegen, sieht man die kleine Drohne noch bei 120 m Höhe = Mini 3 und 4 Pro?
Hallo zusammen, Hoffe jemanden weiß das in dem Gesetzesdschungel 😅 Habe ich das richtig verstanden, das bei einer Drohne die in 2023 gekauft wurde in 2024 zwar noch das Label entfernt werden kann, dann fällt sie aber unter diese sonder „Kategorie“ oder kann ich das bei einer Drohne von 2023 nun immer noch machen ohne Einschränkungen?
Bald darf gar nicht mehr geflogen werden als privat Person , nur noch Vorschriften , warum zb. 120m ? Welchen Sinn soll das haben , ? Warum nicht 250 oder 400 m ?
Hallo Frage zur Problematik der Höhenbegrenzung. Wie reagiert die Drohne wenn ich sie auf einem Berg bzw. Anhöhe starte wird und Richtung Tal fliegt? Sie könnte dann zum Beispiel 150m hoch über den Boden fliegen! Grüße HaJo
Diese Thematik wurde im Video leider nicht erklärt. Aber die Frage stelle ich mir als Besitzer einer Mini 3 pro auch immer. Denn theoretisch können dann je nach Berghöhe mehrere hundert Meter über Grund vorkommen.
Frage Startpunkt auf dem Berg und fahre dann runter ins Tal ?? Wenn ich dann bei vertikalem Flug bleibe könnte es sein das ich dann im Tal eine Höhe über 120 m Grund komme??
Muss man nicht mit der C1 Kasse sich weiter von Wohngebieten und Gewerbegebieten fernhalten? Oder hab ich schon was falsch verstanden? Dann dürfte man ja wieder höher fliegen, müsste aber auch wieder mehr Abstand nehmen. wer da mehr weiß, klärt mich bitte auf!
Eine wahlweise Nachklassifizierung für die Mini 3 Pro auf C0 oder C1 wäre eine feine Sache. Bei dem Aufwand, den man bei der Mavic 3 treiben musste für die Nachlassiffizierung, würde eine Wahloption den Braten auch nicht mehr fett machen. Unterschiedliche Firmware für die Versionen gibt es aber dann sicher nicht. Zum Vergleich mit den KFZ: Mann kann sehr wohl identische Modelle durch Modifikationen als PKW oder LKW zulassen 😊 Video war aber sehr informativ, auch wenn ich nicht weiß, ob man wegen 2g zu viel belangt werden würde.
Wie immer hervorragend erklärt. 👍 Was mich allerdings so langsam erheblich mehr frustet ist, dass DJI schon wieder ein neues Übertragungsprotokoll einführt (O4) und die Fernsteuerung schon wieder nicht abwärtskompatibel ist. Wenn ich meine Mavic 2 pro, meine Mavic 3 und die Mini 4 mitnehme, brauche ich drei verschiedene Fernsteuerungen. Man soll sich wohl wirklich ständig einen neuen Smart Controller für 1000 Euro kaufen (die DJI-RC ist für mich unbrauchbar, weil Display viel zu dunkel und ohne HDMI-Anschluss) und die Dinger dann auch alle mitschleppen. Das kann echt langsam nicht mehr sein ...
Das setzt ja ein System zur Verifizierung und auch zur Online-Verbindung voraus.. das ist sicherlich der Grund, warum das der Gesetzgeber so nicht vorgesehen hat - das wäre Overkill für die kleinen Drohnen und vor allem auch die meisten Hersteller.. und müsste EU-weit in allen EU-Ländern auch vom Backend der Behörden umgesetzt werden.. Von sowas sind wir denke ich noch Lichtjahre entfernt ;) Aber der Grundgedanke ist gut..
Hallo ich habe mal eine Frage wenn ich mit meiner DJI Mini 3pro von einem Berg runter fliege gehe ich ja in den Minus Bereich der flughöhe komme ich dann den Berg wieder hoch Danke Christian
Einer zertifizierten Drohne müssen bekanntlich Unterlagen (Hinweise zur Zertifizierung) beigefügt sein. Außerdem ist eine entsprechende Kennzeichnung an der Drohne erforderlich. Wie kann es dann sein, dass eine Mini3 Pro eine pauschale nachträgliche Zertifizierung erhalten soll und somit eine Höhenbeschränkung, obwohl die Eingangs erwähnten Punkte fehlen. Wie sollte das organisatorisch abgewickelt werden?? Warum sollte dann eine Mini 2 nicht "nachzertifiziert" werden müssen??? Ich glaube, dass auch DJI interessiert ist, dass die Mini 3 Pro nachzertifiziert wird, sonst könnte die Mini 4 Pro in Europa eher ein Ladenhüter werden. Aber das könnte dann ein Rechtsfall werden. Außerdem, solange sich die Drohnenpiloten nicht in einem Verband organisieren, machen die Behörden was sie wollen.
Mich persönlich jucken die mögliche 120 m Begrenzung ab nächstes Jahr überhaupt nicht, da ich auch vorher schon nicht höher geflogen bin und es überhaupt kein Grund hierfür gab... auch nicht in den Bergen
Woow... bei den ganzen, verschiedenen, uneinheitlichen Regelungen, Verbote, Gesetze, Verordnungen, Kennzeichnungen, Führerscheine... bekommt man mega Lust sich ne Drohne anzuschaffen.
Ich hab ne Mini 3 Pro - aber auch alle Lizenzen. Ich finde man sollte dann die Lizenz auf dem DJI-Portal hochladen oder in der Fly-App eintragen können, wie die eID bei den C1-Modellen. Dann könnte mit Nachweis der Lizenz die Höhenlimitierung doch aufgehoben werden!? Kurz, bei jedem bei dem die Lizenz in der App hinterlegt ist, wird die Sperre automatisch deaktiviert…
Mit der C0-Zertifizierung wollte man sicher gehen, dass man technisch nicht höher als 120m über Grund fliegen kann??? Wenn ich von der Zugspitze oben aus starte, kann ich doch theoretisch (trotz Höhenlimit) 2000m über Garmisch-Patenkirchen fliegen...
Moin, wie immer alles sehr verständlich und toll erklärt. 👍 Jetzt mal etwas nicht zum Thema Drohnen: Kommt dieses Jahr noch der neue DJI OM7 auf den Markt? Kurze Info wäre toll.
@@Drohnen-de Die Erklärung im Video ist nicht ganz korrekt. Es gilt nicht immer die senkrechte Höhe über Grund. Wenn man von einer Anhöhe aus fliegt, muss die Drohne in einem Abstand von 120m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche gehalten werden. Das kann durchaus weit höher als 120m senkrecht über Grund sein. Siehe Durchführungsverordnung Teil A des Anhangs.
Dieses Theater um die Flughöhe.....120 meter reichen mir völlig, egal von welchem Startpunkt. Aber solange die Menschen ja keine anderen Sorgen haben.....
Das mit dem etwas leichteren Gewicht der Akkus für die Mini 4 wäre vielleicht auch für die drei prose interessant. Wenn man ein Mini 4 Akku in die Mini 3 Pro steckt, hat man vielleicht die Möglichkeit zusätzliche Lande Lichter anzubringen ohne über die 250 g zu kommen. ich finde das ist eine interessante Möglichkeit legal mit Licht zu fliegen
Aussage 26:40 korrekt, allerings kann ich doch einen Kastenwagen als Kastenwagen oder als Wohnmobil zulassen, Oder einen LKW als LWK oder als Wohnmobil. Wir haben z.B. einen 4t WoMo, welches in der Zulassung auf 3,5t abgelastet wurde ... Hier siehe ich eine paralelle .... Du kaufst ne Mini4 und kannst entscheiden. Fliegst du ohne Zulassung (nicht in der App eingetragen) ist sie C0, gibst du Deine Zulassung ein (keine Ahnung, bestandene Prüfungsnummer, Führerscheinnummer what ever) in der App ein, kannst du die Drohne mit C1 fliegen. .... So simpel dahergesagt.
Achtung, es könnte theoretisch auch sein, dass die Funktion der freien Höhenwahl bereits in der jetzigen Firmware auf den 31.12.23 begrenzt ist. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass man ohne Firmwareupdate für immer frei die Höhe einstellen kann.
Seit 1 1/2 Jahren benutze ich meine Drohne nicht mehr, weil die Gesetze (zu Recht gibt es diese) den Spaß vermiesen. Es ist jetzt noch komplizierter geworden. Wäre es nicht einfacher den Verkauf der Drohnen von der EU zu verbieten und nur die die den großen Führerschein haben, dürfen online eine kaufen?
Die generelle "Höhenbegrenzung" auf 120m ist absoluter Nonsens. Egal wie man das sieht, muß jeder Drohnenpilot, mit oder ohne "Drohnenführerschein, die Bestimmungen kennen und einhalten. Einige Beispiele: Als Fahrradfahrer braucht man keinen Führerschein, aber man muß sich auch strikt an die Verkehrsregeln halten. Da ist auch nicht ständig ein Kontrolleur zur Stelle. Man könnte also auch auf der falschen Strßenseite oder entgegen einer Einbahnstraße fahren. Auch als Inhaber eines Führerscheins für ein Kfz kann man jede Mengen Gesetzesverstöße verursachen. Eine Drohne wird auf einer Anhöhe auf 120m Höhe gebracht. Jetzt fiegt man Richtung Tal. Was dann? Man kann in der "App" eine maximale Entfernung, die weit außerhalb der Sichtweite liegt, einstellen. Was ist damit? (Hoffentlich nicht noch eine Begrenzung) Meiner Meinung nach reicht eine Information in der "App" aus, die auf die gesetzlichen Vorgaben hinweist. Es gibt sogar schon eine Warnung bei 100m Höhe, die aber sicher für eine andere Regionen gedacht ist.
Wenn ich einen BMW M kaufe, muss ich ein Fahrsicherheitstraining machen, damit die volle Endgeschwindigkeit erreicht werden kann. Wie schon gesagt worden ist, könnte man den Drohenführerschein hinterlegen so wie die Nummer. Führterschein ja = 120 über Grund .Führerschein nein= max. 120 über Grund.
Gutes Video und alles gut zusammen gefasst. Es wird meines Erachtens niemals eine Mini 4 mit C1 Zertifizierung geben, das würde in meinen Augen, auch aus DJI Sicht, überhaupt keinen Sinn ergeben. DJI hat sehr viel Entwicklungsarbeit in die Drohne gesteckt um unter 250g zu bleiben. Dann werden sie wohl kaum nur wegen dem unbeliebten 120m Limit und nur für die EU eine neue Mini 4 mit C1 Zertifizierung und Fernidentifizierung auf den Markt bringen. Dann würden sie vieleicht einige Minis mehr verkaufen, dafür aber möglicherweise weniger Air 3s. Wenn DJI mit einem der nächsten Firmware-Versionen das 120m Limit wieder einführen sollte, gehe ich allerdings davon aus, dass dies irgendwie durch ein Zwangsupdate erfolgen wird. Zumindest wären sie nach EU Vorgaben dazu verpflichtet.
Würde ich so nicht unterschreiben, weil DJI sehr schnell Panik bekommen hat als sehr viele in Europa wegen der 120m nicht bestellt haben. Das Limit würde nicht Grundlos binnen 3 Tagen gekickt. Eine Mini 4 Pro Plus (also mit den großen Akkus, die in der USA vertrieben werden) wär für DJI sehr leicht realisierbar. Bei der Mini 5 Pro kann ich mir sowas sehr gut auch in Europa vorstellen. DJI hätte diese Variante einfach auch jetzt schon als C1 Drohen im Europa bringen können - sehr schade! Viel lieber würde ich aber in Zukunft eine Mini Drohne on Steroids sehen. Allso eine kompakt gebaute Drohne, die aber nicht auf die Limitierungen der 249g achten muss. Ich denke hier an eine 400g C1 Drohne die nicht viel großer als die Mini ist aber robuster gebaut, mehrere und größere Sensoren hat und auch beim Akkus nicht künstlich sparen muss. Die AIR 1 war damals genau so eine Drohne und ist heute (AIR 3) leider zu einer 720g schweren "Mavic Lite" geworden die keiner mehr "Just in Case' auf einen Berg, Abenteuer mitnehmen kann. Ich verstehe einfach nicht dass DJI keine einzige Drohne zwischen 249g und 720g anbietet - das ist in Wahrheit genau der Sweet Spot für performante/transportable Kamera-Drohnen!
Sehr gut erklärtes Video. Ich habe die Mini 3 Pro. Mehr als C1 möchte ich auf keinen Fall. Durch die fehlende 500m Freigabe bzw. das hohe Risiko, dass diese per Update wieder in die Mini 4 Pro kommt, habe ich keine gekauft. Eine C1 Mini 4 Pro würde ich sofort kaufen.
Die 120m über Grund oder über Startpunkt sind in den Alpen 2 gaaaanz unterschiedliche Dinge. Die Mini 2 bekommt sicher keine Klassifizierung... Softwareupdate mal sehen. Vielleicht wird die Mini 2 noch zur blauen Maurizius der Drohnen am Gebrauchtmarkt 🙃
Über Grund ist nicht richtig, sondern 120 Meter zum erdnächsten Punkt. Bei 120 Meter Höhe und 100 Meter Entfernung beträgt die VLOS exakt 154 Meter, was dem errechneten Wert für die Mini 3 Pro entspricht.
Ich habe zugegebenermaßen nicht alle Kommentare gelesen und eine Frage, von der ich nicht weiß, ob sie hier schon gestellt und beantwortet ist: In allen Videos, in denen es um die 120 Höhenmeter über dem Startpunkt und einem Flug im Gebirge ging, wurde immer das Beispiel eines Berganflugs verwendet und das Problem dargestellt, dass man irgendwann auf einer Höhe von 0 Metern und damit bei einer gezwungenen Landung angekommen ist. Wie muss oder kann oder darf ich mich denn in der entgegensetzen Richtung, also hangabwärts verhalten, wenn die Drohne die Höhe über Grund nicht messen kann? Dann bin ich doch mit 120 Meter über Startpunkt auch ganz schnell höher als 120 Meter über Grund!? Beispiel: Ich ziehe direkt über Startpunkt rauf auf 120 Meter und fliege dann Richtung Tal genau geradeaus und verändere die Höhe nicht. Oder was habe ich an der Thematik übersehen bzw. nicht verstanden? Hangabwärts kann ich dann ja sogar in den Bereich unterhalb Startpunkt und damit in den rein rechnerisch negativen Höhenbereich kommen.
Wäre es nicht sinnvoll, Drohnen generell aus dem für Flugzeuge erlaubten Luftraum herauszuhalten? Dieser beginnt meines Wissens bei 150 Meter (150 m über Grund oder 150 m über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Kreises mit 150 m Radius um das Luftfahrzeug). Ich bin übrigens selbst seit 2019 Drohnenpilot, habe den EU Kompetenznachweis, fliege eine DJI Mini 4 Pro und hatte noch nie das Bedürfnis, höher als 120 m zu fliegen. Vorstellen könnte ich mir das höchstens im Gebirge, aber auch dort würde ich wegen der Übersichtlichkeit eher einen hohen Startpunkt wählen. Also was ist das Problem?
Laut LBA muss bei der Gewichtsüberschreitung das Cx-Label entfernt werden, da dies nur für die entsprechende Klassifizierung gilt. Es muss ja keine neue Drohne mit C1 geben, sondern die Mini 4 Pro einfach als z.B. "Mini 4 Pro C1" mit C1 Zertifizierung. Jedoch muss mErachtens, die SW, Gerätenummer, Verpackung angepaßt werden und die Zertifizierung, und das für die europäischen Kunden. Man darf gespannt sein.
@Drohnen: Eigentlich wird nicht senkrecht nach unten die 120m gemessen. In der EU-Verordnung heißt es: Während des Flugs wird das unbemannte Luftfahrzeug entsprechend Teil A des Anhangs in einem Abstand von 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche gehalten, sofern es nicht ein Hindernis überfliegt. .... Demnach dürftest Du auch eine Steilwand in einem Abstand von 120m entlang hochfliegen, auch wenn Du dabei höher über Grund bist. Man kann sich das als 120m große Kugel um den Kopter vorstellen in dem irgendwo die Erdoberfläche liegt. (Aber das ist jetzt kleinkariert - nur zur Info, 120m Abstand zu Dir ist eh kaum mehr VLOS mit so einem kleinen Ding)
Und wenn ich schon kleinkariert bin, dann der Hinweis, dass man mit einer C1 nicht exakt genauso viel darf, wie mit einer C0 darf. Mit C0 darf man ÜBER Unbeteiligten (nicht Menschenansammlungen) fliegen, mit C1 darf man das nicht. (versehentlich kurze Überflüge werden in C1 nicht geahndet, aber rechtlich macht es einen Unterschied.)
Der Vergleich mit dem KFZ hinkt etwas, da man mit einem KFZ zum TÜV kann und somit einen Sprinter zum Bus machen kann oder einen Linienbus zum Wohnmobil etc. Das beste wäre einfach eine Möglichkeit in den Einstellungen das man einen Code hinterlegen kann um es als C1 Drohne zu zertifizieren. Diesen Code sollte man bekommen wenn man den Führerschein erhält und kann den somit bei allen Drohnen angeben.
@@Fever650 Mach doch mal ein Video darüber für ältere Menschen, die nicht so Technik begabt sind, aber die alles richtig machen wollen. Und legal fliegen wollen. Darüber wäre ich dankbar..
Was passiert wenn das neue Firmen Upgrade nicht installiert wird. Fliege selbst zur Zeit die Air2 s und warte auf die Air 3s oder Pro mit der 1 Zoll Hauptkamera! Du hast wie immer alles klasse erklärt! 👍222 Beste Grüße
Ich frage mich, wo bei der C0-Klasse das 'mehr' an Sicherheit bei max 120m Höhe über dem Startpunkt ist, da egal wo die Drohne sich befindet, theoretisch auch der Startpunkt sein könnte. Nur weil es Gesetz ist, muss es nicht richtig sein, oder logisch. Da hat man sich im stillen Kämmerlein wohl den Kopf krampfhaft zermartert, was man denn, unter dem Deckmäntelchen der Sicherheit, noch so ins Gesetz schreiben könnte, um es möglichst kompliziert zu machen. Zum Firmware-Update: DJI stellt irgendwann das Firmwareupdate für Mini 3 ein, egal, ob da noch Bugs drin sind oder nicht. Solange ich das Gefühl habe, dass die Drohne stabil ist, beende ich für mich den Update-Zyklus und warte nicht darauf, dass DJI keinen Bock mehr dazu hat. Ich würde es mir überlegen, wenn DJI die Waypoints für die Mini 3 pro freischaltet (was nie passieren wird)
wieder sehr informativ und ausführlich ! Eine Frage, die vielleicht auch für andere interessant wäre: Wenn ich meine Mini 3 pro (Bestandsdrohne) z.B. mit zusätzlichen Landefüßen oder Ähnlichem nachrüste und damit über 250 g komme, habe ich dann automatisch eine C1 Drohne, für die ich den "kleinen Drohnenführerschein" benötige ? (Den ich habe ). Gruß, Wolfgang
Ein klares NEIN, wie im Video zur Mini 4 (pro) bereits erleutert - zu deiner Überlegung: durch absichtliche Veränderung = Anhebung des Gewichts wird deine Drohne als ILLEGAL gelten!
Wenn Du die Mini 3 Pro mit Dingen ausrüstet, die DJI für den Kopter verkauft (oder freigegeben hat - z.B. größerer Akku) dann verliert eine Bestandsdrohne nicht Ihre Betriebserlaubnis. Sie liegt dann zwar über 249g, deswegen wird sie aber nie zu einem C1-Kopter. Denn eine C-Klasse erfordert eine Zertifizierung. Du darfst sie aber dann nur noch in A3 (mit Schein - fernab von Menschen fliegen). Entfernst Du das Zubehör wieder, dann darfst du mit einem vor 2024 gekauften Bestandskopter dann sogar wieder in A1 ohne Schein fliegen. Grauzone: Solltest Du einen Nicht-klassifizierten Bestandskopter maßgeblich baulich verändern (mit Zubehör, dass DJI nicht freigegeben hat), dann wird er unter Umständen zu einem privat hergestellten UAS, welches Du mit >249g auch nur in A3 nutzen darfst. (Achtung: für C-Klasse-Kopter (wie z.B. einer Mini 4 Pro) gilt das meines Wissens nicht. Die dürfte dann tatsächlich nur noch mit individueller Freigabe (z.B. spezielle Kategorie oder als Mitglied eines Modellsportverbandes) geflogen werden.)
Interessantes Thema. Aber irgendwie sollten sie sich auf das wesentliche konzentrieren. Zuviel drumrum gesprochen. Am besten, selbst mal das Video anschauen und mal mit ner Stoppuhr die wesentlichen Minuten festhalten. Sie werden staunen.
Wenn ich am Berg losfliege und mich entferne habe ich auch sehr schnell mehr als 120m, obwohl der Startpunkt dann 0m Höhenunterschied hat. Wenn ich dann noch über dem Startpunkt 120m hoch fliege und nicht vom Berg entferne bin ich deutlich über 120m über Grund. Für mich ist das über Reguliert, da es faktisch sowieso nur dann funktioniert wenn ich am Fuße einer Anhöhe starte.
Ich fänd es mega wenn es mal eine App gäbe, die einem das mit der Fliegerei anhand des Standortes einfach darlegt. Sowas wie Droniq - für Deutschland. Leider gibt die DJI App das alles nicht her und wenn man im EU Ausland fliegen möchte steht mal regelmäßig auf dem Schlauch. Das wäre echt mal was tolles. Letzte Woche in Ulm gewesen und dachte mir so ... boah über der Donau könnte man bestimmt ein paar tolle Bilder machen. Habe in die App geschaut (DJI) ... joa kein Ding, im Kopf natürlich > nicht in Wohngebieten, ergo nicht in Ulm. Was sehe ich mitten in der Statt an der Donau? Einen Typen der mit ner Mini4 über Donau und Altstadt fliegt. Habe ihn darauf angesprochen das das nicht okay ist. Er meinte ich hätte ja keine Ahnung, seine Drohne wäre zertifiziert. Dann habe ich ihn gefragt welches Zertifikat ihm erlaubt in Wohngebieten zu fliegen - wegen solchen Pennern wird man als Pilot immer weiter eingechränkt. Später habe ich bei Droniq geschaut und tata - man darf in der ganzen Ecke quasi gar nicht fliegen. Ulm selbst: Wohngebiet, Donau: Naturschutzgebiet, am WoMo-Stellplatz: Freibad, gegenüber der Donau: Bahnstrecke und Bundesstraße. Wie schön wenn das die DJI App direkt sagen würde UND das ganze in simpel erklärt, so das Menschen nicht meinen "Meine Drohne ist zertifiziert, ich darf das."
Du hast mit allem (nahezu) Recht. Nur Anmerkung zum Begriff "Wohngebiet". Über/In "Wohngebieten" darf man zum Teil fliegen mit der Mini 4 Pro fliegen. Dazu gehören unter Umständen die Straßen in der Stadt oder auch ein Spielplatz/Park uvm. Dort darfst Du unter Umständen fliegen, obwohl es zum Wohngebiet zählt. Du meinst "Wohngrundstücke". Über die darf man nur mit Freigabe des Eigentümers (oder unter bestimmten Auflagen nur in 100m Höhe) überfliegen. Die Donau dürfte eine Bundeswasserstraße sein, zu der man Abstand halten muss (bzw. man darf sie nur auf min. 100m Höhe auf kürzesten Weg überqueren)
Ich verstehe die ganze Diskussion um die 120m nicht. Die Drohne darf sowieso nur in sichtweite geflogen werden. Und bei der Mini ist es wohl kaum möglich in 120m Höhe oder mehr wegen einem Berg oder so zu erkennen wo vorne und hinten ist ohne auf das Display von der Fernbedienung zu gucken. Das sieht bei einer Air oder Mavic3 natürlich ganz anders aus.
Danke erstmal für die sehr wichtigen Infos Überlege gerade mein Mavic 2 zu verkaufen und auf eine 4 Pro umzusteigen, ja was macht man nun alles sehr schwierig
kommt halt darauf an wo du wohnst, hier in der pampa juckt es generell eh keinen, hier laufen dir 50 er roller 100 kmh und keinen interessiert es, wir fliegen flugmodelle hinterm haus auf der wiese, da kam seit jahren nie jemand zum kontrollieren obwohl wir manchmal bis 10 piloten waren. von daher ist es hier stressfrei, drohne wurde auch noch niemals was kontrolliert, hier kennt jeder jeden @@zackeunterwegs
Das heißt doch aber im Endeffekt, dass die Mini 4 im Moment gar nicht die C0-Klasse erfüllt und so eigentlich gar nicht fliegen dürfte… C1 geht bei der Mini 4 aufgrund fehlender Fernidentifizierung meines Erachtens nicht.
@@josefharing4378 Meines Erachetns wäre das jetzt schon gültig. 2024 dürfen lediglich keine nicht klassifizierten Drohnen mehr auf den Markt gebracht werden. Wenn aber heute eine Drohne bereits klassifiziert ist, dann muss sie bereits heute alle für diese Klasse notwendigen Bedingungen erfüllen.
Ich glaube, die Höhenbeschränkung 120m ab Startpunkt bringt keine Sicherheit, da ja einer der auf dem Berg startet, trotzdem höher als 120m über Grund fliegen könnte. Hatte da ein Beamter keine Ahnung? Ich denke, die Höhenmessung der Drohnen weicht nicht extrem ab. Ob jetzt 1m mehr oder weniger ist ja nicht tragisch, denke ich.
Interessanter Aspekt! Um es noch ein wenig auszuschmücken, was ist, wenn ich mit dem Auto auf den in der Nähe gelegenen, 510 Meter hohen Klosterberg fahre, dort meine DJI Mini 4 Pro starte und hügelabwärts fliege. Macht die Drohne das mit? Kann sie auch wieder zurück (hügelaufwärts) zum Startpunkt fliegen?
Nein, man ist nicht verpflichtet, die Drohne zu klassifizieren. Somit handelt es sich um eine Bestandsdrohne, und man genießt alle Vorteile einer C0-Klassifizierung innerhalb von 500 Metern. Genau so hat DJI die Sache umgangen mit der neuen 4pro die man jetzt deklassifizieren lassen kann.
Zum Bergthema könnte man das ja auch so lösen, dass man oben startet, die Drohne ins Tal schickt und dann den Steigflug zurück zum Homepoint filmt. Es gibt ja keine Beschränkung der negativen Höhe... Trotzdem bin ich froh, dass meine Mini1 sicher kein Firmwareupdate mehr deswegen bekommen wird... oder doch?
Das mit dem Beispiel, dass ein landwirtschaftliches Gerät nicht als Personenfahrzeug zugelassen werden kann sehe ich nicht so. Ich kann einen Bus (z.B. VW T4, T5... ) auch nachträglich auflasten lassen, wenn bestimmte Dinge erfüllt werden (z. B. Kocher installiert wird. ..) und kann dann dadurch Steuern sparen. Das geht auch wieder rückgängig zu machen. Warum sollte das bei einer Drohne nicht auch gehen? Z. B. mit Nachweis des Drohnenfürerscheins. Die Frage ist eher, ob der Gesetzgeber das will und zulässt. Aber möglich wäre es. Ob dafür eine Lobby da ist, ist dann die entscheidende Frage.
Tolles Video Dann hätte man ja gleich ( MINI 4 für C0 ) und ( MINI 4 PRO für C1 ) machen können. ich könnte mir vorstellen das das dann bei der nächsten Baureihe so wird !
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Warum gehst du nicht auf die Möglichkeit ein, statt nach der EU Verordnung nach den Modellflugverbandsregeln zu fliegen? Da gibt es keine Cx Klassen und zuwischen klassifizierten, Bestandsdrohnen und Eigenbau wird auch nicht unterschieden. Bis 2 Kg braucht man keinen Drohnenführerschein und man kann fast so wie in A1 fliegen.
@@dronemaik0815 Mann, das ist ein Werbevideo für DJI. Der bekommt die Drohnen zum testen und muss den Verkauf ankurbeln. Nach Verbandsregeln kann man Bestandsdrohnen bis in alle Ewigkeit fliegen. Das will DJI nicht.
Die Max.Höhenbegrenzung könnte doch Softwaretechnisch zu lösen sein: alle Besitzer eines kleinen Drohnenführerschein A1/A3 könnte das in der Software hinterlegen, diese gleicht eine Datenbank ab und schaltet im positiven Fall die Höhenbegrenzung frei
Genau so ist es ! Das ging auch voll mit dem aktuellen Gesetzestext und der Begründung für die 120m Begrenzung konform - Leider wollen/können, dass hier einige nicht verstehen ;-)
Entscheidungsfreiheit!? Wo kommen wir da hin?
@@patfish3291 naja, es gibt zu viele Hirnis , die viele Aktionen starten ohne nachzudenken (vielleicht können sie das auch garnicht), deswegen entstehen immer neue, einschneidende Regeln, so das wir bald nur noch in der Antarktis fliegen können
@@andreaskrite6927 näää, da is Schutzgebiet 😆
@patfish3291 Dann oute ich mich auch mal als so einer, der das nicht versteht. Rechtlich kann ein Kopter heute und in nächster Zukunft nur einer Klasse angehören. Er gehört entweder C0 oder C1 (oder ...) an. Ob Du einen A1/A3 oder A2- Schein hast, ändert nichts an dessen Klasse. Genauso wie aus einem LKW kein PKW oder Zweitrad wird, nur weil ich einen PKW-Führerschein habe. Ein C0-Label, welches man per Software (durch den Anwender) auf C1 umstellen könnte, wäre nicht viel wert. Mit C0 darf man über Unbeteiligte fliegen, mit C1 nicht. Wie soll ein Ordnungshüter gerade erkennen, wie Du unterwegs sein darfst? Ja, er schaut sich das Label an und das verwandelt sich nicht per Software in ein C1-Label. Möchtet Ihr C1 fliegen, dann kauft Euch doch bitte einfach einen C1-Kopter und fliegt dann halt um Menschen die 120m unter Euch sind im Slalom rum. Wenn keiner mehr C0 kaufen sollte, wird DJI schon reagieren. Ich beschwer mich doch auch nicht, dass wenn ich mir einen Traktor kaufe unter Umständen nicht auf der Autobahn fahren darf.
Danke, wieder mal super erklärt. Erspart einem viel Lesearbeit und verhindert falsches Verstehen.
Seit dem hin und her um die 120m über startpunkt bei der Mini4pro ist für mich klar: als hauptdrohne fliege ich die 4pro wegen all' ihren tollen features.
Für den fall, dass ich mal bspw am hang über diese 120m startpt muss, behalte ich meine mini3pro und mache bei dieser keine updates mehr.
Das heisst nun nicht, dass ich illegal fliegen will, als ehemaliger berufspilot bin ich mir meiner verantwortung bewusst, sondern dass ich damit dieser wenig sinnvollen begrenzung 'über startpunkt' aus dem weg gehen möchte.
Hi. Also ich setze auf die Zwischenlandungsstrategie. Nicht weil das gut geht, sondern weil ich es einfach cool finde, das Thema fliegerisch zu lösen. Gut bei Steilhängen wird's seeehr fliegerisch. Hehe. Hab das generell an nem Berg auch schonmal ausprobiert... der Thrill einen Landeplatz zu finden und dann die Frage, ob der Empfang ausreicht, die Drohne wieder hoch zu kriegen, war unbezahlbar. Hat geklappt. Yeah! Gut nochmal nen Akku extra zum scouten macht da schon Sinn. Zusammen mit den Wegpunkten ist das bei der 4'er aber echt geil zu machen..... Mit einem Akku erstmal Landeplatz suchen. Dann Wegpunkt saven..... zurück und Akku wechseln.... der Rest is klar. Kann Dich aber verstehen, keine Frage. Cheers
120 Meter ab Starpunkt. Dann startet man halt vom Dach eines Hochhauses oder auf einem Berg...
kannst dir noch die certifizierung wegmachen von der mini 4 geht noch dieses jah,r dann gild sie als unzertifizierte bestandsdrohne ! geht über die dji seite.
@@aeiou9755 ja danke, habs mitbekommen.👍💝
Ausführlicher Erklärbär!👍🏼
Ohne umfangreiche Regulierungen geht es nun mal nicht in unserem schönen Land.
Ich bin ja schon dankbar, für die unregulierte Flughöhe meines Hinterteils über der Klobrille. Liegt wahrscheinlich an den nicht lösbaren technischer Herausforderung, der Firmware der unterschiedlichen Hinterteilen?! 😉
Ich könnte mir vorstellen, die Klassifizierung innerhalb der Firmware umzustellen. Dabei z.B. das Vorhandensein eines Drohnenführerscheins zu prüfen.
Genau das dachte ich mir während dem Video. Einfach durch die Software die Abfrage "Führerschein ja/nein" und davon abhängig die Begrenzung oder eben nicht. Nur wird das wohl nichts.
Es geht doch nicht nur um den Drohnenführerschein. Eine C1 Drohne hat ganz andere Anforderungen.
Einzig sinnvolle Lösung!
Ja, und das notwendige C0-Label sollte nicht fest aufgeklebt sein, sondern mit einem eIn eInk-Display wählbar angezeigt werden. Das Recht ist aber nun mal wie es ist. Ein Kopter ist entweder C0 oder C1 und muss durch den Hersteller entsprechend gekennzeichnet sein. Mit einer reinen Software-Umstellung ist es daher nicht getan. Mit C1 darf man nicht über Unbeteiligten fliegen. Wie soll jemand von außen prüfen können, was Du gerade darfst und was nicht? Lösung: Einfach einen C1-Kopter kaufen.
@@olbu ich hätt gern die mini 4 mit c-1. wegen Packmaße.
Schade, ich wollte mir schon immer eine Drohne zulegen, aber nach diesen Regelungsänderungen ist das nicht mehr interessant. Manche Regelungen zur Sicherheit und zum Datenschutz finde ich ja sinnvoll, aber so...?
Hallo, bei dem Höhenszenario geht irgendwie jeder von einem Berg aus, an dem man dann nicht höher darf bzw. kommt. Wie sieht es denn anders herum aus: auf der Flugstrecke kommt eine Schlucht?
In die Schlucht kommst du noch immer ;-) ...die Regelung ist sehr inkonsequent und in Wahrheit sogar Wiedersprüchlich, da ja auch C0 Drohnen 120m übergrund fliegen dürfen nur die App es auf hügeligen Untergrund nicht zulässt :D
Eine Schlucht ist egal, es gilt die Starthöhe, wenn du startest und 50m über dem Startpunkt bist und dann eine 200m tiefe Schlucht überfliegst, dann bist du Netto noch immer 50m über dem Startpunkt, in Summer aber 250m hoch. Warum die Drohne dann nicht stoppt oder gar landet, ganz einfach, die Höhe wird über ein Barometer festgestellt, sagen wir beim Start hattest zu 1000mbar und bei 50m Höhe jetzt 1050mbar, dann ist über Schlucht noch immer 1050mbar.
Ich verstehe die Diskussion über die 120m Beschränkung nicht, ich bin seit gut 3 Jahren mit Drohnen unterwegs und noch nie war ich 120m hoch, egal ober Berge oder am Meer. Ich kann mir auch nicht erklären, wie jemand die Fluglage der Drohne erkennen kann, wenn die 120m hoch und 400m entfernt ist, am besten noch bei starkbewölktem Himmel. Dann kann ich nur anhand des Monitors sehen, wo hin ich gerade hin fliege, bzw anhand der letzten Steuereingaben.
@@Rushmonk-J146 In den Bergen kann eine Drohne schon bei 100m Distanz 120m hoch aber nur 10m über Grund sein ...und da siehst du Sie noch ganz locker :-) ...LG
@@Rushmonk-J146 Genau! die Drohne lässt es zu, nur bist du laut Drohnenverordnung dann schwer illegal unterwegs :-/ ...deswegen auch meine Aussage mit der Inkonsiquenz dieser Maßnahme/Regelung.
Super, danke! Endlich mal eine verständliche Aussage/Erklärung zur 120m-Limitierung. Ich werde mit meiner kürzlich erworbenen Mini 4 Pro bei der C0 Zertifizierung bleiben, zumal ich mit meinen 82 Jahren keine Lust habe einen Drohnenführerschein zu machen und wenn ich bei einer Bergtour mit der Drohne einen Punkt im Gelände der höher als 120m von meinem Standplatz ist, filmen/fotografieren möchte, gehe ich halt etwas weiter/höher. Wo ist das Problem?
Bei der Mini 3 und 4 geht es doch nur um den Akku. Man könnte doch dies so gestalten, dass in der App eine Meldung erscheint "Sie fliegen jetzt in der Cat. C0 oder C1" je nachdem welcher Akku genutzt wird.
Die Drohne muss ja vorher eigeordnet werden. Wechsel ist da nicht möglich
Blödsinn! Wurde doch erklärt: es gibt pro Drohnenmodell nur EINE Zertifizierung!
Ändern Sie etwas - trotz Drohnenschein - an der Beschaffenheit/Gewicht ist es faktisch illegal!
Einzige (denkbare) Möglichkeit (meiner Meinung nach): EU & Hersteller geben dem Inhaber eines Drohnenscheins - per Software & Eintrag - die Möglichkeit, diese Limitierung so auf legale Weise "zu legitimieren". Denke jedoch, dass hier die Community nicht gehört wird; leider. 😢
Danke für das sehr informative Video. Die nachträglich Beschränkung eines Produktes welches ich zu einer Zeit gekauft habe in der die Klassifizierung noch nicht zwingend erforderlich war erachte ich als eine nachträglich Abwertung des Produktes welche für mich nicht akzeptierbar ist. Die Mini 3 Pro als ich sie kaufte hatte keine C0 Klassifizierung und ich lege auch keinen Wert darauf. Ich besitze sowieso alle Lizenzen A1/A3 & A2. Ich möchte mein Produkt so nutzen wie es mir beim Kauf zugesichert wurde. Viele Grüße Dirk
Stimme dir voll zu, nur interessiert dies niemand, was wir möchten! Schreibe jetzt nicht weiter…😡
@@lukahai59 Ja schon klar, ich hab aber auch schon den DJI Support angeschrieben auf "X" und hoffe ja auch das TH-camr da auch mal berichten was ihre Follower so zurück melden. 😉
Erzähl das mal Diesel kfz Fahrern 😢😢😢
Sehe ich auch so!!!
Danke für das Video. Also nur noch vom Berg starten.
Meine Mini 3 Pro ist immer in meinem Fotorucksack mit dabei... habe noch nie die Notwendigkeit gehabt, 120 m über dem Startpunkt fliegen zu müssen... andererseits hat die Definition 120 m über dem Startpunkt doch auch deutliche Vorteile gegenüber 120 m über Grund... dann nämlich, wenn ich vom Berg Richtung Tal starte 😂... in diesem Sinne danke für das Video...
Danke ! Immer Interessant und gut erklärt ! VG Peter
Immer gerne
Mega Video. Alle meine Fragen beantwortet.
Danke
Finde die umklassifizierung die beste Lösung. Einfach seinen neu erworbenen Führerschein bei DJI in einem Portal hochladen und dann die bessere Höhe freischalten lassen.
Wie sieht es mit einer Mini Pro 4 aus, welche in den USA gekauft wurde? Ist diese auch nach C0 zertifiziert oder ist die Zertifizierung nur für Produkte, welche für den europäischen Markt gefertigt werden? Hätte eine Mini Pro 4 für den amerikanischen Markt ebenfalls das Höhenlimit von 120 Meter in der Firmware oder ist die Firmware für USA und EU unterschiedlich? Darf ich eine Mini Pro vom amerikanischen Markt nach dem 1.1.2024 überhaupt noch in EU betreiben? Würde mich über Antworten freuen und vielen Dank für die ganze Arbeit die du dir immer wieder machst.
In der Regel stellen sich die Drohnen automatisch um - je nachdem, in welcher Region sie geflogen werden.. ich denke, auch die US-Drohne hat dann dieses Limit.. müsste man aber testen..
@@Drohnen-de Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. 🙂
Ich hoffe, dass das Gesetz in Zukunft noch repariert wird. Hier nur für C0 den Bezugspunkt anders zu definieren, finde ich nicht zielführend. Einerseits ist es schlecht für die Hersteller, da Sie den Workaround mit Zwischenlandung theoretisch verhindern müssten. Zudem wäre ein C0 Dronenpilot schnell illegal unterwegs, wenn das Gelände stark fällt und somit die 120 m dennoch überschritten werden. Da hoffe ich mal, dass der Gesetzesgeber dies nochmals anpasst.
... bei den wenig beweglichen apparatschicks in der EASA eher nicht zu erwarten...😪😪😪
wer sollte Interessene haben da was zu ändern. C0 ist die Spielzeugkathegorie ohne Komprtenznachweis.
Darf mann eigentlich mit einem ND Filter auf den Mini drohnene dann streng genommen eigentlich auch nicht starten weil sie damit über 250 gramm hat?
Genau richtig erkannt! Es gilt - wie beim Pkw/Wohnmobil - immer das zulässige Gesamtgewicht; leider! Irgendwie müssen ja Grenzen gesetzt werden; dafür mehr Freiheiten & keine Führerscheinpflicht bei Drohnen unter 250 Gramm.
Mit einem C0-Kopter darf man jetzt also von einem Gipfel quer übers Tal fliegen bzw. auch hinunter ins Tal (natürlich auf Sichtweite)? Da lassen sich ja mit einem rückwärts laufenden Video wunderbare Sequenzen erzielen, die bisher nicht möglich waren.
Wird auch eine Mini oder Mini 2 per Firmware auf die 120m ab Startpunkt begrenzt werden ?
nur wenn sie nachträglich klassifiziert werden - wie beschrieben.. das ist aber nicht zu erwarten denke ich..
und wenn man den kleinen führerschein hat für die mini 4 pro hat dann muss e4s doch eigentlich mach bar sein auf 500 m fliegen zu dürfen ? das wäre doch eine alternative
Ich kann doch den Startpunkt aktualisieren. Oder liege ich da falsch.Wenn ich an einem Hang fliege müsste das doch funktionieren?
ich denke, das dürfte nur den Punkt betreffen - aber nicht die Höhe.. und falls doch, denke ich, dass das dann dort unterbunden ist. Gern aber mal testen!
Bekanntlich kann man den Startpunkt aktualisieren - aber das betrifft den Controller und nicht die Drohne!
Morgen werde ich das testen
Es wäre schön, wenn man im Besitz eines EU-Kompetenznachweises A1/A3 ist, eine Freischaltung bei DJI beantragen zu können.
Das beste wäre, wenn man in die Drohne den Führerschein einträgt und C1 wird freigeschalten.
Das wäre auch meine Idee👍
Aber wenn dann der Kumpel fliegt?
@@dielor3351 macht er den Führerschein, oder man lässt es so wie es ist.
Hallo, wie verhält sich wenn ich die C0 entferne und CareRefresh hab? Sollte im Fall der Fälle die Drohne ersetzt werden hat die neue dann C0 oder ist auch frei?
Danke für dein ausführliches Video.
Ob ich ein Update mache oder nicht, weiß ich bis jetzt noch nicht. Ich hatte noch nicht die Gelegenheit über 120 über Startpunkt zu fliegen und dann höher zu müssen weil ich einen Hang hoch fliege.. aber was nicht ist, kann ja noch kommen. Danke jedenfalls 😊
Gern geschehen 😊
Mit GPS kann man auch die Höhe messen, wo ist das Problem?
Das es so nicht im Gesetz steht ;) Dort steht eben "über Startpunkt" - daher hilft uns das nicht weiter..
@@Drohnen-de ja, das verstehe ich, aber es geht sicher Software-technisch, die Höhe beim Starten feststellen über GPS und dann einen Abgleich über die GPS-Höhe in Abhängigkeit vom Höhenprofil der hinterlegten Karten zu machen. Und das Höhe über Grund Problem wäre gelöst.
@@Drohnen-deEs steht auch drinnen, dass die Software auf 120m begrenzt werden muss, weil C0 Drohnen ohne Führerschein geflogen werden können und diese die Höhe über Grund nicht einschätzen können.
Sprich, würde DJI den Drohnenschein in ihrem Profil/App verknüpfen, könnte man völlig legal (mit Schein) die 500m auch bei C0 Drohnen freigeschalten! ;-)
Danke für das Video. Sehr gut erklärt! Top!
Vielen Dank für die tollen Videos. Was bedeutet es jetzt wenn ich mit meiner Mini 3pro starte und über eine Schlucht fliegen möchte.
Danke für die Informationen.
Danke für dieses Video das alles sehr gut erklärt. Definitiv ist es der Grund warum ich nicht auf eine DJI Mini 4 Pro oder einer anderen C0 zertifizierte umsteigen würde. Auch wenn es vielleicht nicht extrem oft vorkommt will ich die Möglichkeit haben auf einen Berg hinauf fliegen können ohne einer Zwischenlandung. Eine Zwischenlandung ist meist oft gar nicht sicher möglich, unebener Grund und höheres Gras, Bäume, Wald, etc.
Wenn ich aber genauer nachdenke ist es doch sehr oft der Fall dass ich auf einen Berg viel höher hinauffliege. Ich verwende die Drohne sehr oft bei Motorradausflügen im Gebirge. Dort passiert es sehr, sehr oft dass ich von dem Startpunkt ausgesehen sehr viel weiter hinauf fliege. Südtirol, Südsteiermark, Tirol und Vorarlberg aber auch an sehr vielen Orten in Österreich fliege ich mit einer DJI Drohne die das Problem bisher nicht hat. Eine DJI Mini 4 ist aber kurz vor der Kaufentscheidung aausgeschieden als ich das mit der 120 Meter Beschränkung gehört habe. DJI Care verpflichtet doch fast zur neuen Firmware und daher werde ich diese garantiert nicht kaufen!
In der Tat bin ich froh, dass meine Mini 3 Pro nicht klassifiziert ist und ein Firmware Update, das 120 m fix macht muss schon sehr gute andere Dinge mitbringen, dass ich es nutzen würde.
... zumal mittlerweile alles gefixt sein sollte, was von Anfang an nicht paßte. 😉
Bin deswegen noch unentschieden, da bei mir (Kleinstadt mit ca. 18.000 Einwohner) sowieso viele Einschränkungen (im Umkreis von max. 3 KM) greifen: Naturschutzgebiet, Wohnsiedlung (Einfamilienhäuser), Krankenhaus mit Landeplätzen, kleiner Flugplatz, Gewässer & Bundesstraßen (Abstände zur Seite/Höhe oder in Verlängerung zur Start-/Landebahn)!
Dachte auch, dass ich mir eher die Mini 3 Pro (keine Klassifizierung & Höhenbeschränkung), damit ich zumindest hier "fein" raus wäre; illegal geht für mich einfach gar nicht!
@@Babb70DE die örtlichen Einschränkungen gelten leider für alle Drohnen, nur Abstände sind zum Teil bei sub 250 geringer.
@@seb-depp Danke für die prompte Rückmeldung.
Ich wollte nur darlegen, warum es evtl. uninteressanter ist, sich eine Drohne anzuschaffen, wenn viele Hürden auf einmal gegeben sind.
Ich wünsche Ihnen und den anderen "Piloten" noch tolle Stunden mit diesem interessanten Hobby. Vielleicht gehöre ich auch bald dazu (dieses Jahr wird nicht mehr viel möglich sein: Witterung ab November). Vielleicht wird die DJI Mini 4 Pro in einem Deal ein wenig günstiger zu erstehen sein. 🫠
Könnte man sich denn das FW Update an die Seite legen und immer wieder einspielen??
Ich habe mir vor ein paar Tagen eine Dji Mini 3 gekauft, habe aber noch kein Update gemacht. Die Drohne wurde im August 2023 hergestellt. Momentan kann ich auch über 120 m fliegen. Wenn ich das neuste Update installiere, gibt es dann eine Beschränkung von 120 m?Oder ist es trotzdem möglich höher als 120 m vom Startpunkt zu fliegen?
Was mir noch nicht ganz klar ist, wenn ich die Mini4 Pro dieses Jahr die C0 entferne und dann nächstes Jahr als C1 wieder anmelde. Klar brauche ich den kleinen Führerschein, aber ich muss doch auch die ID in der Software eingeben, oder? Habe ich dadurch Nachteile, bzw. dann kann doch jeder meine Daten mit der App einsehen. Ich denke, dass die Hemmschwelle jemand anzuzeigen, auch wenn man legal fliegt wesentlich höher ist als wenn man "anonym" unterwegs ist. Und noch eine Frage, wenn ich auf einem Berggipfel starte und 120 Meter hoch fliege, dann kann ich ja theoretisch, in 1000 Meter Höhe über Grund über das Tal fliegen, oder. Gilt die 120 Meter auch im Negativen Bereich, also wenn ich in ein Tal runter fliege? Geht das dann auch nur 120 Meter oder kann ich da "unbegrenzt" Meter machen? Kann mir das jemand erklären, merci.
Macht ihr ein Video zur Aufhebung C0 Klassifizierung Mini4?
Sehr guter Kommentar !
Ich bin der Meinung, das sich hier eine weitere Diskussion um die Flughöhe erledigt hat. Drohnen mit einem Gewicht von 249 Gramm, dürfen bis 120 Meter über Grund fliegen. Auch sollte man die Mini 3 Pro so lassen und nicht Nachzertifizieren. Man hat diese Drohne so gekauft mit allen seinen Vor und Nachteilen. Die Mini 4 Pro hat C0 (C Null) bekommen, finde ich gut. Sie hat Sensoren für 360 Grad. Wer also möchte kann die Mini 4 Pro kaufen. Ich habe mir eine Drohne mit C1 Zertifizierung gekauft. Drohnen die nicht zertifiziert sind, sollte man auch nicht nachzertifizieren. ✈👍😊
Naja, bzgl. Deines letzten Satzes: Als z.B. Mavic 3 Besitzer profitiert man schon extrem von einer nachträglichen Zertifizierung. Mit Zertifizierung darf man mit ihr noch in den Folgejahren in A1 (Wohngebiet etc. in direkter Nähe zu Menschen) fliegen. Ohne Zertifizierung bleibt Dir (als Bestandskopter > 249g) ab 2024 nur noch A3 (am Feld und weit weg von allen Menschen). Aber ja, die Mini 3 zu zertifizieren macht tatsächlich keinen Sinn.
Super Video. Hab' viele ähnliche Videos gesehen, aber mit dem hier gelieferten Hintergrund hat die sehr hilfreiche Erläuterung ein Alleinstellungsmerkmal. Sehr gut, vielen Dank!
Vielleicht wäre es noch hilfreich, die zwischenzeitlich von dji zur Verfügung gestellte "Entzertifizierung der C0"-Drohne, wozu Du ja ebenfalls ein wunderbar deutliches Video gemacht hast, hier zu verlinken und anzupinnen.
Hii, derzeit bin ich in Australien und möchte mir die DJI Mini 4 Pro kaufen. Leider bin ich mir im Bezug auf Deutschland unsicher, ob ich mir die Fly More Combo oder die Fly More Combo Plus (In Deutschland nicht verkäuflich) kaufen soll. An sich tendiere ich ganz klar zur Plus Combo, da die Akkulaufzeit länger ist. Zu welcher Combo würdest du mir raten? Das absolvieren des kleinen Drohnenführerscheins wäre für mich in dem Bezug kein Problem. Vielen Dank! :)
Wie sieht es denn jetzt aus? Seit ein paar Tagen gibt es ja ein neues Update für die Mini 4 pro mit der 120 m Begenzung über Startpunkt. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit die Mini 4 pro zu einer "Bestandsdrohne" zu machen, also ohne die C0 Zertifizierungen. Die Mini 3 pro ist eine Bestandsdrohne ohne C0. Du sagst aber in den Video, dass es nicht zwei Firmwareupdates für die Mini 3 pro geben wird und die Mini 3 pro eventuell nachzertifiziert (c0) wird.
Welchen Sinn macht es dann, seine Mini 4 pro zu einer Bestandsdrohne zu machen ohne C0? Dann müsste es schon mehrere Firmwareupdates geben. Einmal für die Mini 4 pro, die dieses Jahr zur Bestandsdrohne gemacht wurde ohne C0 und das dann für immer so bleibt und für die Mini 4 pro ab 2024 die definitiv C0 hat und das dann auch nicht mehr zu eine Bestandsdrohne (ab 2024) ohne C0 gemacht werden kann.
Bei der Mini 3 pro macht es DJI dann nicht, bei der Mini 4 pro dann aber schon?
Was ist mit den DJI Mini 4 pro Besitzern die nun das Firmwareupdate machen und dann aus Ihrer Drohne keine Bestandsdrohne machen? Dann gibt es schon jetzt zwei Mini 4 pro. Einmal mit C0 Zertifizierung und einmal ohne. Ein und die selbe Drohne!? Sagtes Du nicht, dass das sowieso nicht erlaubt ist, da ich nicht erst einer Trecker als Trecker anmelde und danach als PKW.
Für mich maximal verwirrend. Ich weiß ernsthaft nicht mehr was ich machen soll?
Jetzt das Update und die Mini 4 pro zu Bestandsdrohne, um mich dann Später zu ärgern, dass Bestandsdrohnen eventuell doch schlechter gestellt werden, als zertifizierte Drohnen, oder die C0 Zertifizierungen behalten und mich dann über die 120m ärgern weil Bestandsdrohnen unter 250g dann nie mehr das Problem mit den 120m haben?
Hi, könnt ihr mir irgendwie helfen, wie ich den DJI Flugsimulator installieren kann? Wenn ich auf der Download Seite von DJI bin, kann ich ihn zwar als Android downloaden aber womit öffne ich ihn dann. Also alte Männer, die von sowas überhaupt keinen Plan haben nerven mich extrem. Es ist nun mal so. Grüße Andreas
Also Führerscheinnummer eingeben und die Begrenzung wird in der Software freigeschaltet, wäre eine sicher einfach zu realisierende Lösung. Das Problem sehe ich eher in der geistigen Unbeweglichkeit der zuständigen EU-Beamten.
Danke für die ausführliche erklärung 😉👍️ Ich hab zwar noch ne Mavic 2 Pro, aber die Mini 4 Pro hab ich mir zugelegt, da ich an vielen Orten fliegen kann, ohne mich vorher bei irgend einem in der nähe befindlichen Flugplatz anmelden zu müssen um eine freigabe zu erhalten. Ich verstehe die regelung ja auch, aber es ist halt schon ärgerlich, wenn man der freiheit beschnitten wird, bei einer Maximalhöhe. Ich besitze den Führerschein aller klassen (A1/A2/A3) und ich kenne die regeln gut, fliege auch nur dass was man darf. Werde mir aber überlegen, zukünftig keine FW Updates bei der Mini 4 mehr zu machen 😉 Mal schauen 🤔 Nochmals, danke für die gute erklärung, deine Videos sind immer informativ und sehr gut gestaltet, mach weiter so 👏😉👍️
So gut kennst Du die Regeln offenbar nicht... mit einer Mini 4 Pro gelten für dich die Abstände zu Flugplätzen und vor allem zu Kontrollzonen genauso wie für jede andere Drohnenklasse!
@@thomaskilling6944 Klar kenne ich die regeln, und mir ist klar, dass der Abstand gegeben sein muss. Hatte aber eine Situation erlebt, in dem ich die Air2 nicht starten konnte, aber eine 250gramm Drohne wäre da noch gegangen. Der Flugplatz war 5KM weiter weg und ich hätte nur ne Höhe von 20Meter gebraucht. Und by the Way, fliege nun schon seit über 10 Jahren mit den Drohnen, kenn mich also bestens aus!
Sorry, wollte Dir nicht zu nahe treten... wohne 1,2 km von einem Krankenhaus mit Hubschrauber Landeplatz entfernt... kann in meiner Wohnung die Mini 3 Pro nichtmal zu Probezwecken starten...
@@thomaskilling6944In Deiner Wohnung darfst Du alles starten, da gelten keine der Regeln :-) Nur nicht in Deinem Garten.
Ist heute nicht die Verlosung von droneclass ?
Hallo ! Das Gesetz gilt in der EU und was ist wenn ich in ein Land fahre, wo diese Beschränkung nicht gilt, geht dann auch nicht mehr als 120 m vom Startpunkt aus? Das müsste über GPS geklärt werden ! Aber noch eine Feststellung, man muss doch auf Sichtweite fliegen, sieht man die kleine Drohne noch bei 120 m Höhe = Mini 3 und 4 Pro?
Da geht dann mehr
Hallo zusammen,
Hoffe jemanden weiß das in dem Gesetzesdschungel 😅
Habe ich das richtig verstanden, das bei einer Drohne die in 2023 gekauft wurde in 2024 zwar noch das Label entfernt werden kann, dann fällt sie aber unter diese sonder „Kategorie“ oder kann ich das bei einer Drohne von 2023 nun immer noch machen ohne Einschränkungen?
Bald darf gar nicht mehr geflogen werden als privat Person , nur noch Vorschriften , warum zb. 120m ?
Welchen Sinn soll das haben , ?
Warum nicht 250 oder 400 m ?
Weil die Flugzohnen ab 250 meter für anderen Flugverkehr (Hubschrauber und andere Flugzeuge z.b. Militär)gesperrt sind
Hallo
Frage zur Problematik der Höhenbegrenzung.
Wie reagiert die Drohne wenn ich sie auf einem Berg bzw. Anhöhe starte wird und Richtung Tal fliegt? Sie könnte dann zum Beispiel 150m hoch
über den Boden fliegen!
Grüße
HaJo
Diese Thematik wurde im Video leider nicht erklärt. Aber die Frage stelle ich mir als Besitzer einer Mini 3 pro auch immer. Denn theoretisch können dann je nach Berghöhe mehrere hundert Meter über Grund vorkommen.
Wenn Einsatzorganisationen diese Drohnen nutzen wollen, kann man dann eine Drohne ohne Höhenbegrenzungen bekommen?
Die benutzen ja auch Yuneec
Nein das ist nicht so ohne weiteres möglich denn es gelten weiterhin die allgemeinen Flughöhen Bestimmungen von der EU
Frage Startpunkt auf dem Berg und fahre dann runter ins Tal ?? Wenn ich dann bei vertikalem Flug bleibe könnte es sein das ich dann im Tal eine Höhe über 120 m Grund komme??
Ja und obwohl Dich dann die Mini 4 Pro nicht daran hindert, dass Du über 120m Höhe fliegst, darfst Du es dennoch nicht.
Guten wie schaut es aus wird die Air2S nach zertifiziert oder wird da nix mehr passieren 😅würde mich freuen über eine Info
da habe ich keine Info - wäre aber ebenfalls denkbar ;o)
Muss man nicht mit der C1 Kasse sich weiter von Wohngebieten und Gewerbegebieten fernhalten? Oder hab ich schon was falsch verstanden? Dann dürfte man ja wieder höher fliegen, müsste aber auch wieder mehr Abstand nehmen. wer da mehr weiß, klärt mich bitte auf!
Eine wahlweise Nachklassifizierung für die Mini 3 Pro auf C0 oder C1 wäre eine feine Sache. Bei dem Aufwand, den man bei der Mavic 3 treiben musste für die Nachlassiffizierung, würde eine Wahloption den Braten auch nicht mehr fett machen. Unterschiedliche Firmware für die Versionen gibt es aber dann sicher nicht.
Zum Vergleich mit den KFZ:
Mann kann sehr wohl identische Modelle durch Modifikationen als PKW oder LKW zulassen 😊
Video war aber sehr informativ, auch wenn ich nicht weiß, ob man wegen 2g zu viel belangt werden würde.
Wie immer hervorragend erklärt. 👍
Was mich allerdings so langsam erheblich mehr frustet ist, dass DJI schon wieder ein neues Übertragungsprotokoll einführt (O4) und die Fernsteuerung schon wieder nicht abwärtskompatibel ist.
Wenn ich meine Mavic 2 pro, meine Mavic 3 und die Mini 4 mitnehme, brauche ich drei verschiedene Fernsteuerungen.
Man soll sich wohl wirklich ständig einen neuen Smart Controller für 1000 Euro kaufen (die DJI-RC ist für mich unbrauchbar, weil Display viel zu dunkel und ohne HDMI-Anschluss) und die Dinger dann auch alle mitschleppen.
Das kann echt langsam nicht mehr sein ...
Danke ;o)
Ja da hast Du recht - die Dinger stapeln sich wirklich!
Weshalb kann man das Hohenlimburg nicht einfach mit der Führerschein ID freischalten?
Das setzt ja ein System zur Verifizierung und auch zur Online-Verbindung voraus.. das ist sicherlich der Grund, warum das der Gesetzgeber so nicht vorgesehen hat - das wäre Overkill für die kleinen Drohnen und vor allem auch die meisten Hersteller.. und müsste EU-weit in allen EU-Ländern auch vom Backend der Behörden umgesetzt werden..
Von sowas sind wir denke ich noch Lichtjahre entfernt ;)
Aber der Grundgedanke ist gut..
Hallo ich habe mal eine Frage wenn ich mit meiner DJI Mini 3pro von einem Berg runter fliege gehe ich ja in den Minus Bereich der flughöhe komme ich dann den Berg wieder hoch Danke Christian
Ja natürlich, bis 120m über den Startpunkt (zu zeit noch 500m bis 01.01.2024)
@@josefharing4378 danke für die Auskunft
Hallo darf ich mit mein mini 4pro im Ausland außer EU Länder über 120m Höhe fliegen kann oder ist fest gelegt
Einer zertifizierten Drohne müssen bekanntlich Unterlagen (Hinweise zur Zertifizierung) beigefügt sein. Außerdem ist eine entsprechende Kennzeichnung an der Drohne erforderlich. Wie kann es dann sein, dass eine Mini3 Pro eine pauschale nachträgliche Zertifizierung erhalten soll und somit eine Höhenbeschränkung, obwohl die Eingangs erwähnten Punkte fehlen. Wie sollte das organisatorisch abgewickelt werden?? Warum sollte dann eine Mini 2 nicht "nachzertifiziert" werden müssen??? Ich glaube, dass auch DJI interessiert ist, dass die Mini 3 Pro nachzertifiziert wird, sonst könnte die Mini 4 Pro in Europa eher ein Ladenhüter werden. Aber das könnte dann ein Rechtsfall werden.
Außerdem, solange sich die Drohnenpiloten nicht in einem Verband organisieren, machen die Behörden was sie wollen.
Mich persönlich jucken die mögliche 120 m Begrenzung ab nächstes Jahr überhaupt nicht, da ich auch vorher schon nicht höher geflogen bin und es überhaupt kein Grund hierfür gab... auch nicht in den Bergen
Das sehe ich in der Regel auch so!
Woow... bei den ganzen, verschiedenen, uneinheitlichen Regelungen, Verbote, Gesetze, Verordnungen, Kennzeichnungen, Führerscheine... bekommt man mega Lust sich ne Drohne anzuschaffen.
Ich hab ne Mini 3 Pro - aber auch alle Lizenzen. Ich finde man sollte dann die Lizenz auf dem DJI-Portal hochladen oder in der Fly-App eintragen können, wie die eID bei den C1-Modellen. Dann könnte mit Nachweis der Lizenz die Höhenlimitierung doch aufgehoben werden!? Kurz, bei jedem bei dem die Lizenz in der App hinterlegt ist, wird die Sperre automatisch deaktiviert…
Mit der C0-Zertifizierung wollte man sicher gehen, dass man technisch nicht höher als 120m über Grund fliegen kann???
Wenn ich von der Zugspitze oben aus starte, kann ich doch theoretisch (trotz Höhenlimit) 2000m über Garmisch-Patenkirchen fliegen...
Moin,
wie immer alles sehr verständlich und toll erklärt. 👍
Jetzt mal etwas nicht zum Thema Drohnen: Kommt dieses Jahr noch der neue DJI OM7 auf den Markt?
Kurze Info wäre toll.
Was ist wennich auf einer Anhöhe stehe und in einer Höhe von 20 Metern fliege und dann über ein Tal fliege welches 500 Meter unter der Drohne liegt?
habe ich im Video erklärt.. das wäre illegal - darum musst Du Dich ja selbst als Pilot kümmern..
@@Drohnen-de Die Erklärung im Video ist nicht ganz korrekt. Es gilt nicht immer die senkrechte Höhe über Grund. Wenn man von einer Anhöhe aus fliegt, muss die Drohne in einem Abstand von 120m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche gehalten werden. Das kann durchaus weit höher als 120m senkrecht über Grund sein. Siehe Durchführungsverordnung Teil A des Anhangs.
Dieses Theater um die Flughöhe.....120 meter reichen mir völlig, egal von welchem Startpunkt. Aber solange die Menschen ja keine anderen Sorgen haben.....
Das mit dem etwas leichteren Gewicht der Akkus für die Mini 4 wäre vielleicht auch für die drei prose interessant. Wenn man ein Mini 4 Akku in die Mini 3 Pro steckt, hat man vielleicht die Möglichkeit zusätzliche Lande Lichter anzubringen ohne über die 250 g zu kommen. ich finde das ist eine interessante Möglichkeit legal mit Licht zu fliegen
Aussage 26:40 korrekt, allerings kann ich doch einen Kastenwagen als Kastenwagen oder als Wohnmobil zulassen, Oder einen LKW als LWK oder als Wohnmobil. Wir haben z.B. einen 4t WoMo, welches in der Zulassung auf 3,5t abgelastet wurde ... Hier siehe ich eine paralelle .... Du kaufst ne Mini4 und kannst entscheiden. Fliegst du ohne Zulassung (nicht in der App eingetragen) ist sie C0, gibst du Deine Zulassung ein (keine Ahnung, bestandene Prüfungsnummer, Führerscheinnummer what ever) in der App ein, kannst du die Drohne mit C1 fliegen. .... So simpel dahergesagt.
Quasi ein DLC :P
Achtung, es könnte theoretisch auch sein, dass die Funktion der freien Höhenwahl bereits in der jetzigen Firmware auf den 31.12.23 begrenzt ist. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass man ohne Firmwareupdate für immer frei die Höhe einstellen kann.
Seit 1 1/2 Jahren benutze ich meine Drohne nicht mehr, weil die Gesetze (zu Recht gibt es diese) den Spaß vermiesen. Es ist jetzt noch komplizierter geworden. Wäre es nicht einfacher den Verkauf der Drohnen von der EU zu verbieten und nur die die den großen Führerschein haben, dürfen online eine kaufen?
Die generelle "Höhenbegrenzung" auf 120m ist absoluter Nonsens. Egal wie man das sieht, muß jeder Drohnenpilot,
mit oder ohne "Drohnenführerschein, die Bestimmungen kennen und einhalten.
Einige Beispiele: Als Fahrradfahrer braucht man keinen Führerschein, aber man muß sich auch strikt an die Verkehrsregeln halten.
Da ist auch nicht ständig ein Kontrolleur zur Stelle. Man könnte also auch auf der falschen Strßenseite
oder entgegen einer Einbahnstraße fahren.
Auch als Inhaber eines Führerscheins für ein Kfz kann man jede Mengen Gesetzesverstöße verursachen.
Eine Drohne wird auf einer Anhöhe auf 120m Höhe gebracht. Jetzt fiegt man Richtung Tal. Was dann?
Man kann in der "App" eine maximale Entfernung, die weit außerhalb der Sichtweite liegt, einstellen.
Was ist damit? (Hoffentlich nicht noch eine Begrenzung)
Meiner Meinung nach reicht eine Information in der "App" aus, die auf die gesetzlichen Vorgaben hinweist.
Es gibt sogar schon eine Warnung bei 100m Höhe, die aber sicher für eine andere Regionen gedacht ist.
Wenn ich einen BMW M kaufe, muss ich ein Fahrsicherheitstraining machen, damit die volle Endgeschwindigkeit erreicht werden kann. Wie schon gesagt worden ist, könnte man den Drohenführerschein hinterlegen so wie die Nummer. Führterschein ja = 120 über Grund .Führerschein nein= max. 120 über Grund.
Wenn jetzt noch jemand ein Diagramm fabrizieren könnte wäre das schön.
was für ein Diagramm?
Gutes Video und alles gut zusammen gefasst. Es wird meines Erachtens niemals eine Mini 4 mit C1 Zertifizierung geben, das würde in meinen Augen, auch aus DJI Sicht, überhaupt keinen Sinn ergeben. DJI hat sehr viel Entwicklungsarbeit in die Drohne gesteckt um unter 250g zu bleiben. Dann werden sie wohl kaum nur wegen dem unbeliebten 120m Limit und nur für die EU eine neue Mini 4 mit C1 Zertifizierung und Fernidentifizierung auf den Markt bringen. Dann würden sie vieleicht einige Minis mehr verkaufen, dafür aber möglicherweise weniger Air 3s.
Wenn DJI mit einem der nächsten Firmware-Versionen das 120m Limit wieder einführen sollte, gehe ich allerdings davon aus, dass dies irgendwie durch ein Zwangsupdate erfolgen wird. Zumindest wären sie nach EU Vorgaben dazu verpflichtet.
Würde ich so nicht unterschreiben, weil DJI sehr schnell Panik bekommen hat als sehr viele in Europa wegen der 120m nicht bestellt haben. Das Limit würde nicht Grundlos binnen 3 Tagen gekickt.
Eine Mini 4 Pro Plus (also mit den großen Akkus, die in der USA vertrieben werden) wär für DJI sehr leicht realisierbar. Bei der Mini 5 Pro kann ich mir sowas sehr gut auch in Europa vorstellen. DJI hätte diese Variante einfach auch jetzt schon als C1 Drohen im Europa bringen können - sehr schade!
Viel lieber würde ich aber in Zukunft eine Mini Drohne on Steroids sehen. Allso eine kompakt gebaute Drohne, die aber nicht auf die Limitierungen der 249g achten muss. Ich denke hier an eine 400g C1 Drohne die nicht viel großer als die Mini ist aber robuster gebaut, mehrere und größere Sensoren hat und auch beim Akkus nicht künstlich sparen muss.
Die AIR 1 war damals genau so eine Drohne und ist heute (AIR 3) leider zu einer 720g schweren "Mavic Lite" geworden die keiner mehr "Just in Case' auf einen Berg, Abenteuer mitnehmen kann. Ich verstehe einfach nicht dass DJI keine einzige Drohne zwischen 249g und 720g anbietet - das ist in Wahrheit genau der Sweet Spot für performante/transportable Kamera-Drohnen!
@@patfish3291 Bei deinem letzten Absatz mit der 400g Drohne stimme ich dir zu.
Sehr gut erklärtes Video. Ich habe die Mini 3 Pro. Mehr als C1 möchte ich auf keinen Fall. Durch die fehlende 500m Freigabe bzw. das hohe Risiko, dass diese per Update wieder in die Mini 4 Pro kommt, habe ich keine gekauft. Eine C1 Mini 4 Pro würde ich sofort kaufen.
Die 120m über Grund oder über Startpunkt sind in den Alpen 2 gaaaanz unterschiedliche Dinge. Die Mini 2 bekommt sicher keine Klassifizierung... Softwareupdate mal sehen. Vielleicht wird die Mini 2 noch zur blauen Maurizius der Drohnen am Gebrauchtmarkt 🙃
Über Grund ist nicht richtig, sondern 120 Meter zum erdnächsten Punkt.
Bei 120 Meter Höhe und 100 Meter Entfernung beträgt die VLOS exakt 154 Meter, was dem errechneten Wert für die Mini 3 Pro entspricht.
Ich habe zugegebenermaßen nicht alle Kommentare gelesen und eine Frage, von der ich nicht weiß, ob sie hier schon gestellt und beantwortet ist: In allen Videos, in denen es um die 120 Höhenmeter über dem Startpunkt und einem Flug im Gebirge ging, wurde immer das Beispiel eines Berganflugs verwendet und das Problem dargestellt, dass man irgendwann auf einer Höhe von 0 Metern und damit bei einer gezwungenen Landung angekommen ist. Wie muss oder kann oder darf ich mich denn in der entgegensetzen Richtung, also hangabwärts verhalten, wenn die Drohne die Höhe über Grund nicht messen kann? Dann bin ich doch mit 120 Meter über Startpunkt auch ganz schnell höher als 120 Meter über Grund!? Beispiel: Ich ziehe direkt über Startpunkt rauf auf 120 Meter und fliege dann Richtung Tal genau geradeaus und verändere die Höhe nicht. Oder was habe ich an der Thematik übersehen bzw. nicht verstanden? Hangabwärts kann ich dann ja sogar in den Bereich unterhalb Startpunkt und damit in den rein rechnerisch negativen Höhenbereich kommen.
Wäre es nicht sinnvoll, Drohnen generell aus dem für Flugzeuge erlaubten Luftraum herauszuhalten? Dieser beginnt meines Wissens bei 150 Meter (150 m über Grund oder 150 m über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Kreises mit 150 m Radius um das Luftfahrzeug). Ich bin übrigens selbst seit 2019 Drohnenpilot, habe den EU Kompetenznachweis, fliege eine DJI Mini 4 Pro und hatte noch nie das Bedürfnis, höher als 120 m zu fliegen. Vorstellen könnte ich mir das höchstens im Gebirge, aber auch dort würde ich wegen der Übersichtlichkeit eher einen hohen Startpunkt wählen. Also was ist das Problem?
Laut LBA muss bei der Gewichtsüberschreitung das Cx-Label entfernt werden, da dies nur für die entsprechende Klassifizierung gilt.
Es muss ja keine neue Drohne mit C1 geben, sondern die Mini 4 Pro einfach als z.B. "Mini 4 Pro C1" mit C1 Zertifizierung.
Jedoch muss mErachtens, die SW, Gerätenummer, Verpackung angepaßt werden und die Zertifizierung, und das für die europäischen Kunden. Man darf gespannt sein.
@Drohnen: Eigentlich wird nicht senkrecht nach unten die 120m gemessen. In der EU-Verordnung heißt es: Während des Flugs wird das unbemannte Luftfahrzeug entsprechend Teil A des Anhangs in einem Abstand von 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche gehalten, sofern es nicht ein Hindernis überfliegt. .... Demnach dürftest Du auch eine Steilwand in einem Abstand von 120m entlang hochfliegen, auch wenn Du dabei höher über Grund bist. Man kann sich das als 120m große Kugel um den Kopter vorstellen in dem irgendwo die Erdoberfläche liegt. (Aber das ist jetzt kleinkariert - nur zur Info, 120m Abstand zu Dir ist eh kaum mehr VLOS mit so einem kleinen Ding)
Und wenn ich schon kleinkariert bin, dann der Hinweis, dass man mit einer C1 nicht exakt genauso viel darf, wie mit einer C0 darf. Mit C0 darf man ÜBER Unbeteiligten (nicht Menschenansammlungen) fliegen, mit C1 darf man das nicht. (versehentlich kurze Überflüge werden in C1 nicht geahndet, aber rechtlich macht es einen Unterschied.)
Der Vergleich mit dem KFZ hinkt etwas, da man mit einem KFZ zum TÜV kann und somit einen Sprinter zum Bus machen kann oder einen Linienbus zum Wohnmobil etc.
Das beste wäre einfach eine Möglichkeit in den Einstellungen das man einen Code hinterlegen kann um es als C1 Drohne zu zertifizieren.
Diesen Code sollte man bekommen wenn man den Führerschein erhält und kann den somit bei allen Drohnen angeben.
Wäre hat schön, wenn man seine Führerscheinnummer in der Software Hinterlegen könnte und dann die 120m Begrenzung aufgehoben würde.
Moin wie bekomme ich denn die ID in meiner AIR 3 rein ?
In der Fly App die eID, die du vom LBA erhalten hast, inklusive der letzten 3 Ziffern (diese sollten nicht an der Drohne angebracht sein) eintragen.
@@Fever650 Mach doch mal ein Video darüber für ältere Menschen, die nicht so Technik begabt sind, aber die alles richtig machen wollen. Und legal fliegen wollen. Darüber wäre ich dankbar..
@@crazymachine2290 th-cam.com/video/h4Jd3qLltg0/w-d-xo.html
Was passiert wenn das neue Firmen Upgrade nicht installiert wird. Fliege selbst zur Zeit die Air2 s und warte auf die Air 3s oder Pro mit der 1 Zoll Hauptkamera! Du hast wie immer alles klasse erklärt! 👍222 Beste Grüße
Ich frage mich, wo bei der C0-Klasse das 'mehr' an Sicherheit bei max 120m Höhe über dem Startpunkt ist, da egal wo die Drohne sich befindet, theoretisch auch der Startpunkt sein könnte. Nur weil es Gesetz ist, muss es nicht richtig sein, oder logisch. Da hat man sich im stillen Kämmerlein wohl den Kopf krampfhaft zermartert, was man denn, unter dem Deckmäntelchen der Sicherheit, noch so ins Gesetz schreiben könnte, um es möglichst kompliziert zu machen. Zum Firmware-Update: DJI stellt irgendwann das Firmwareupdate für Mini 3 ein, egal, ob da noch Bugs drin sind oder nicht. Solange ich das Gefühl habe, dass die Drohne stabil ist, beende ich für mich den Update-Zyklus und warte nicht darauf, dass DJI keinen Bock mehr dazu hat. Ich würde es mir überlegen, wenn DJI die Waypoints für die Mini 3 pro freischaltet (was nie passieren wird)
wieder sehr informativ und ausführlich ! Eine Frage, die vielleicht auch für andere interessant wäre: Wenn ich meine Mini 3 pro (Bestandsdrohne) z.B. mit zusätzlichen Landefüßen oder Ähnlichem nachrüste und damit über 250 g komme, habe ich dann automatisch eine C1 Drohne, für die ich den "kleinen Drohnenführerschein" benötige ? (Den ich habe ). Gruß, Wolfgang
Ganz einfach: Man verliert die Betriebserlaubnis, da nur bis unter 250 Gramm zugelassen!
Ein klares NEIN, wie im Video zur Mini 4 (pro) bereits erleutert - zu deiner Überlegung: durch absichtliche Veränderung = Anhebung des Gewichts wird deine Drohne als ILLEGAL gelten!
danke für die klare Aussage, als Drohnen-Neuling habe ich noch viel zu lernen@@karlpiet
Es gibt immer 2 Seiten. Entweder man hält sich an die Vorschriften oder eben nicht.@@trudeimmergrun396
Wenn Du die Mini 3 Pro mit Dingen ausrüstet, die DJI für den Kopter verkauft (oder freigegeben hat - z.B. größerer Akku) dann verliert eine Bestandsdrohne nicht Ihre Betriebserlaubnis. Sie liegt dann zwar über 249g, deswegen wird sie aber nie zu einem C1-Kopter. Denn eine C-Klasse erfordert eine Zertifizierung. Du darfst sie aber dann nur noch in A3 (mit Schein - fernab von Menschen fliegen). Entfernst Du das Zubehör wieder, dann darfst du mit einem vor 2024 gekauften Bestandskopter dann sogar wieder in A1 ohne Schein fliegen.
Grauzone: Solltest Du einen Nicht-klassifizierten Bestandskopter maßgeblich baulich verändern (mit Zubehör, dass DJI nicht freigegeben hat), dann wird er unter Umständen zu einem privat hergestellten UAS, welches Du mit >249g auch nur in A3 nutzen darfst. (Achtung: für C-Klasse-Kopter (wie z.B. einer Mini 4 Pro) gilt das meines Wissens nicht. Die dürfte dann tatsächlich nur noch mit individueller Freigabe (z.B. spezielle Kategorie oder als Mitglied eines Modellsportverbandes) geflogen werden.)
Interessantes Thema. Aber irgendwie sollten sie sich auf das wesentliche konzentrieren. Zuviel drumrum gesprochen. Am besten, selbst mal das Video anschauen und mal mit ner Stoppuhr die wesentlichen Minuten festhalten. Sie werden staunen.
M4Pro "C"
... man könnte dann endlich auch die 45-Minuten-Akkus hier in der EU kaufen und fliegen...!!! 😊
Wenn ich am Berg losfliege und mich entferne habe ich auch sehr schnell mehr als 120m, obwohl der Startpunkt dann 0m Höhenunterschied hat. Wenn ich dann noch über dem Startpunkt 120m hoch fliege und nicht vom Berg entferne bin ich deutlich über 120m über Grund. Für mich ist das über Reguliert, da es faktisch sowieso nur dann funktioniert wenn ich am Fuße einer Anhöhe starte.
Ich fänd es mega wenn es mal eine App gäbe, die einem das mit der Fliegerei anhand des Standortes einfach darlegt. Sowas wie Droniq - für Deutschland. Leider gibt die DJI App das alles nicht her und wenn man im EU Ausland fliegen möchte steht mal regelmäßig auf dem Schlauch. Das wäre echt mal was tolles.
Letzte Woche in Ulm gewesen und dachte mir so ... boah über der Donau könnte man bestimmt ein paar tolle Bilder machen.
Habe in die App geschaut (DJI) ... joa kein Ding, im Kopf natürlich > nicht in Wohngebieten, ergo nicht in Ulm.
Was sehe ich mitten in der Statt an der Donau? Einen Typen der mit ner Mini4 über Donau und Altstadt fliegt. Habe ihn darauf angesprochen das das nicht okay ist. Er meinte ich hätte ja keine Ahnung, seine Drohne wäre zertifiziert. Dann habe ich ihn gefragt welches Zertifikat ihm erlaubt in Wohngebieten zu fliegen - wegen solchen Pennern wird man als Pilot immer weiter eingechränkt. Später habe ich bei Droniq geschaut und tata - man darf in der ganzen Ecke quasi gar nicht fliegen. Ulm selbst: Wohngebiet, Donau: Naturschutzgebiet, am WoMo-Stellplatz: Freibad, gegenüber der Donau: Bahnstrecke und Bundesstraße. Wie schön wenn das die DJI App direkt sagen würde UND das ganze in simpel erklärt, so das Menschen nicht meinen "Meine Drohne ist zertifiziert, ich darf das."
Du hast mit allem (nahezu) Recht. Nur Anmerkung zum Begriff "Wohngebiet". Über/In "Wohngebieten" darf man zum Teil fliegen mit der Mini 4 Pro fliegen. Dazu gehören unter Umständen die Straßen in der Stadt oder auch ein Spielplatz/Park uvm. Dort darfst Du unter Umständen fliegen, obwohl es zum Wohngebiet zählt. Du meinst "Wohngrundstücke". Über die darf man nur mit Freigabe des Eigentümers (oder unter bestimmten Auflagen nur in 100m Höhe) überfliegen. Die Donau dürfte eine Bundeswasserstraße sein, zu der man Abstand halten muss (bzw. man darf sie nur auf min. 100m Höhe auf kürzesten Weg überqueren)
Ich verstehe die ganze Diskussion um die 120m nicht. Die Drohne darf sowieso nur in sichtweite geflogen werden. Und bei der Mini ist es wohl kaum möglich in 120m Höhe oder mehr wegen einem Berg oder so zu erkennen wo vorne und hinten ist ohne auf das Display von der Fernbedienung zu gucken. Das sieht bei einer Air oder Mavic3 natürlich ganz anders aus.
Danke erstmal für die sehr wichtigen Infos
Überlege gerade mein Mavic 2 zu verkaufen und auf eine 4 Pro umzusteigen, ja was macht man nun alles sehr schwierig
Habe ebenfalls noch eine Mavic 2 und bin aber immer noch sehr sehr zufrieden. Hab aber auch kurz nach release der 4er Pro überlegt
@@ablelight6155 Ja schwierige Entscheidung und dann gibt es ja immer noch Fragen der Regierung, was noch ne Drohne 😂😂😂🤷♂️
und preise für die immer noch sehr gute mavc2 pro fallen total in den keller, fly more mavic2 pro, schon für kpl 400€ gesehen!!
@@drifthexer 😩🤭 also behalten
kommt halt darauf an wo du wohnst, hier in der pampa juckt es generell eh keinen, hier laufen dir 50 er roller 100 kmh und keinen interessiert es, wir fliegen flugmodelle hinterm haus auf der wiese, da kam seit jahren nie jemand zum kontrollieren obwohl wir manchmal bis 10 piloten waren. von daher ist es hier stressfrei, drohne wurde auch noch niemals was kontrolliert, hier kennt jeder jeden
@@zackeunterwegs
Das heißt doch aber im Endeffekt, dass die Mini 4 im Moment gar nicht die C0-Klasse erfüllt und so eigentlich gar nicht fliegen dürfte… C1 geht bei der Mini 4 aufgrund fehlender Fernidentifizierung meines Erachtens nicht.
Abwarten bis 01.01.2024
@@josefharing4378 Meines Erachetns wäre das jetzt schon gültig. 2024 dürfen lediglich keine nicht klassifizierten Drohnen mehr auf den Markt gebracht werden. Wenn aber heute eine Drohne bereits klassifiziert ist, dann muss sie bereits heute alle für diese Klasse notwendigen Bedingungen erfüllen.
Hallo, da hast du natürlich recht, bis die Behörden das mitbekommen hat DJI inzwischen tausende Mini4 verkauft. Schlauer Zug von DJI@@JM_2019
Das mit den Mini 3 Akkus finde ich cool, macht kein Theater, glaube kaum dass die jemals von jemandem gewogen wird :-)
Ich glaube, die Höhenbeschränkung 120m ab Startpunkt bringt keine Sicherheit, da ja einer der auf dem Berg startet, trotzdem höher als 120m über Grund fliegen könnte. Hatte da ein Beamter keine Ahnung? Ich denke, die Höhenmessung der Drohnen weicht nicht extrem ab. Ob jetzt 1m mehr oder weniger ist ja nicht tragisch, denke ich.
Interessanter Aspekt! Um es noch ein wenig auszuschmücken, was ist, wenn ich mit dem Auto auf den in der Nähe gelegenen, 510 Meter hohen Klosterberg fahre, dort meine DJI Mini 4 Pro starte und hügelabwärts fliege. Macht die Drohne das mit? Kann sie auch wieder zurück (hügelaufwärts) zum Startpunkt fliegen?
Nein, man ist nicht verpflichtet, die Drohne zu klassifizieren. Somit handelt es sich um eine Bestandsdrohne, und man genießt alle Vorteile einer C0-Klassifizierung innerhalb von 500 Metern. Genau so hat DJI die Sache umgangen mit der neuen 4pro die man jetzt deklassifizieren lassen kann.
Zum Bergthema könnte man das ja auch so lösen, dass man oben startet, die Drohne ins Tal schickt und dann den Steigflug zurück zum Homepoint filmt. Es gibt ja keine Beschränkung der negativen Höhe...
Trotzdem bin ich froh, dass meine Mini1 sicher kein Firmwareupdate mehr deswegen bekommen wird... oder doch?
Es ist vielfach nicht so einfach auf den Berg zu kommen der interessant ist!
Das mit dem Beispiel, dass ein landwirtschaftliches Gerät nicht als Personenfahrzeug zugelassen werden kann sehe ich nicht so. Ich kann einen Bus (z.B. VW T4, T5... ) auch nachträglich auflasten lassen, wenn bestimmte Dinge erfüllt werden (z. B. Kocher installiert wird. ..) und kann dann dadurch Steuern sparen. Das geht auch wieder rückgängig zu machen. Warum sollte das bei einer Drohne nicht auch gehen? Z. B. mit Nachweis des Drohnenfürerscheins. Die Frage ist eher, ob der Gesetzgeber das will und zulässt. Aber möglich wäre es. Ob dafür eine Lobby da ist, ist dann die entscheidende Frage.
Tolles Video
Dann hätte man ja gleich ( MINI 4 für C0 ) und ( MINI 4 PRO für C1 ) machen können.
ich könnte mir vorstellen das das dann bei der nächsten Baureihe so wird !