Tolles Video! 👍 Mich würde noch interessieren, inwieweit der Makler gutachterliche Leistungen zusätzlich zum Maklervertrag anbieten und erbringen darf. z.B. Bewertung technischer Anlagen etc.
Meines Wissens nach darf man in AGBs keine Pauschale für die Aufwendungsersatz vereinbaren. Das ist zu individuelle und wäre ein QAA. Es würde der Inhaltskontrolle nicht standhalten..
🙏👍
Tolles Video! 👍 Mich würde noch interessieren, inwieweit der Makler gutachterliche Leistungen zusätzlich zum Maklervertrag anbieten und erbringen darf. z.B. Bewertung technischer Anlagen etc.
Meines Wissens nach darf man in AGBs keine Pauschale für die Aufwendungsersatz vereinbaren. Das ist zu individuelle und wäre ein QAA. Es würde der Inhaltskontrolle nicht standhalten..