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Der Jurist
Germany
เข้าร่วมเมื่อ 13 ม.ค. 2019
Bayerischer Kreuzerlass, VGH München, Urteil vom 01.06.2022
In dieser Folge bespricht Prof. Dr. Hans-Georg Dederer eine Entscheidung des 5. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Diese hat mit dem sog. "Kreuzerlass" eine kontrovers diskutierte und daher per se für Klausuren interessante Materie zum Gegenstand. In prozessualer Hinsicht beschäftigt sich der Senat mit der Statthaftigkeit der Normenkontrolle nach § 47 VwGO, sowie der allgemeinen Leistungsklage. Zudem wird die Klagebefugnis thematisiert und abgelehnt. Die Entscheidung eignet sich daher, in Klausuren das Verständnis der Studierenden dafür prüfen, dass ein in objektiver Hinsicht vorliegender Verstoß gegen die Pflicht des Freistaats zur weltanschaulichen Neutralität, in subjektiver Hinsicht nicht zwingend eine Klagebefugnis begründet. Anhand der Entscheidung des BVerwG (10 B 13/22) über die Nichtzulassungsbeschwerde in derselben Sache, können Studierende ihre Kenntnisse im Rechtsmittelrecht auffrischen.
Aktenzeichen: 5 N 20, 1331
KommunalPraxis BY 2022, 431
Aktenzeichen: 5 N 20, 1331
KommunalPraxis BY 2022, 431
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วีดีโอ
Brandlegung: Gefahr der Gesundheitsschädigung und Zurechenbarkeit - BayObLG, Beschluss vom 26.6.23
มุมมอง 67710 หลายเดือนก่อน
In dieser Folge setzt sich Herr Prof. Dr. Brian Valerius mit einer Entscheidung des BayObLG vom 26.06.2023 auseinander. Der Senat befasst sich in dieser Entscheidung mit Fragen der schweren Brandstiftung (§ 306a StGB). Er macht insbesondere Ausführungen zu sogenannten Retterschäden, was die besondere Examensrelevanz der Entscheidung begründet. Diese Fallgruppe gehört wohl zu den absoluten Klass...
Haftung für Dieselleck bei fehlerhaft selbstfahrender Erntemaschine - BGH, Urteil vom 19.07.2023
มุมมอง 80810 หลายเดือนก่อน
In diesem Video der „Aktuellen Rechtsprechung in 200 Sekunden" diskutiert Prof. Dr. Thomas Riehm das Urteil des IV. Zivilsenats des BGH vom 19.07.2023. Dabei geht es um eine Erntemaschine, die während ihres Einsatzes durch austretendes Hydrauliköl die gesamten gelesenen Trauben zerstörte. In Frage stehend war vorliegend, ob dieser Schaden ersatzfähig ist, insbesondere ob ein Anspruch nach § 7 I...
Schließung von Gastronomiebetrieben anlässlich der Corona-Pandemie - BVerwG, Urteil vom 16.05.2023
มุมมอง 48711 หลายเดือนก่อน
In dieser Folge bespricht Prof. Dr. Meinhard Schröder eine Entscheidung des 3. Senats des BVerwG. Der Fall stellt sich sowohl in prozessualer, als auch in materieller Hinsicht als examensrelevant dar. Prozessual mutet die Konstellation der Fortsetzungsfeststellungsnormenkontrolle zunächst exotisch an, eignet sich jedoch gut dafür zu prüfen, ob die Studierenden die Grundsätze der Fortsetzungsfes...
Fristwahrung & Wiedereinsetzung im elektronischen Rechtsverkehr - BVerwG, Beschluss vom 25.09.2023
มุมมอง 58411 หลายเดือนก่อน
In dieser Folge bespricht Prof. Dr. Meinhard Schröder eine Entscheidung des 1. Senats des BVerwG. Das Gericht befasst sich hierin mit der Frage, inwieweit Parteien, beziehungsweise deren Vertreter, prozessuale Fristen ausreizen können und wie sehr sie hierbei die Möglichkeit technischer Störungen und sonstiger Verzögerungen bei der Übermittlung von Schriftsätzen einkalkulieren müssen. Die Frist...
Unverschuldete Beschränkung der Öffentlichkeit - BGH, Beschluss vom 21.06.2023
มุมมอง 711ปีที่แล้ว
In dieser Folge bespricht Prof. Dr. Brian Valerius eine Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH. Gegenstand der Entscheidung ist die Frage, ob ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 169 Abs. 1 S. 1 GVG) vorliegt, wenn die Eingangstüren zu einem Gerichtsgebäude während einer Hauptverhandlung infolge eines Hausalarmes verschlossen sind. Fraglich ist insbesondere, inwiefern das Gericht ...
Schadensersatz wegen Verzugs mit einer Beförderungsleistung - BGH, Urteil vom 20.04.2023
มุมมอง 1Kปีที่แล้ว
In dieser Folge bespricht Prof. Dr. Thomas Riehm ein Urteil des I. Zivilsenats des BGH vom 20.04.2023. Die Examensrelevanz der Entscheidung ergibt sich vor allem aus den Ausführungen des Gerichts zur rechtlichen Einordnung von Mehraufwendungen eines Gläubigers für ein Deckungsgeschäft vor Fälligkeit der Leistung. Insbesondere wird die Abgrenzung zwischen einfachem Schadensersatz, Verzögerungssc...
Sicherheitsvorkehrungen beim Versand geschäftlicher E-Mails - OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2023
มุมมอง 2.2Kปีที่แล้ว
In dieser Folge bespricht Prof. Dr. Thomas Riehm ein Urteil des 19. Zivilsenats des OLG Karlsruhe vom 27.07.2023. Gegenstand der Entscheidung ist zum einen die Frage, welche Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr getroffen werden müssen. Zum anderen wird erörtert, welche Rechtsfolge eintritt, wenn der Gläubiger einer Geldforderung diese Sicherheitsvorkehrunge...
Besichtigungsrecht bei Miete - BGH, Urteil vom 26.04.2023
มุมมอง 1.5Kปีที่แล้ว
In dieser Folge bespricht Prof. Dr. Michael Beurskens ein Urteil des VIII. Zivilsenats des BGH, das neben seiner praktischen Relevanz auch Gegenstand von Examensklausuren in gleich zwei Fächern sein kann. Der Fall spielt im Mietrecht. Ihm liegt die Frage zugrunde, ob und in welchem Umfang ein Mieter während der Mietdauer die Durchführung von Besichtigungen des Vermieters mit potenziellen Nachmi...
Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung des Klostergartens - VGH München, Urteil vom 30.05.2023
มุมมอง 840ปีที่แล้ว
In dieser Folge bespricht Prof. Dr. Kai von Lewinski mit einem Urteil des VGH München einen Fall, der aufgrund seines datenschutzrechtlichen Aufhängers auf den ersten Blick exotisch anmutete, auf den zweiten Blick jedoch auch leicht Gegenstand von Examensarbeiten oder Zwischenprüfungen im Bereich des Staats- oder Verwaltungsrechts werden kann. Der Fall hat die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachun...
Vorschuss für Beseitigungskosten bei Pappelwurzel über Grundstücksgrenze, BGH, Urteil vom 23.03.2023
มุมมอง 2.1Kปีที่แล้ว
Prof. Dr. Thomas Riehm setzt sich in diesem Video der “Aktuelle Rechtsprechung in 200 Sekunden” mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.03.2023 auseinander. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob § 281 BGB auf die Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche des Eigentümers aus § 1004 Abs. 1 BGB anwendbar ist. Aktenzeichen: V ZR 67/22 BeckRS 2023, 9510 = IMR 2023, 2333
Unbekleideter Vermieter im Hof als Mietmangel - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.04.2023
มุมมอง 1.6Kปีที่แล้ว
In dieser Folge der „Aktuelle Rechtsprechung in 200 Sekunden“ bespricht Prof. Dr. Michael Beurskens das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.04.2023. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt ist und somit ein Mietmangel vorliegt, wenn sich der Vermieter unbekleidet auf dem Grundstück sonnt, aber keine gezielte Einwirkung beabsichtigt ...
Luftpumpe als Scheinwaffe im Rahmen von § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB - BGH, Beschluss vom 28.3.2023
มุมมอง 2.7Kปีที่แล้ว
Prof. Dr. Brian Valerius setzt sich in diesem Video der „Aktuelle Rechtsprechung in 200 Sekunden“ mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28.03.2023 auseinander. Es geht dabei insbesondere um die Frage, ob eine Luftpumpe eine Scheinwaffe darstellt und ob somit ein schwerer Raub gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB verwirklicht wurde. Aktenzeichen: 4 StR 61/23 BeckRS 2023, 8071 = NStZ-RR 2023, 204
Rückholung eines vermieteten PKWs - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.05.2023
มุมมอง 1.4Kปีที่แล้ว
Prof. Dr. Michael Beurskens bespricht in dieser Folge der „Aktuelle Rechtsprechung in 200 Sekunden“ das Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 26.05.2023. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob der Mieter bei eigenmächtiger Wegnahme des PKW durch den Vermieter Schadensersatz verlangen kann. Aktenzeichen: 2 U 165/21 BeckRS 2023, 12354
Vergütung einer Fotografin trotz coronabedingter Verlegung der Hochzeit - BGH, Urteil vom 27.04.2023
มุมมอง 1.7Kปีที่แล้ว
In diesem Video der „Aktuelle Rechtsprechung in 200 Sekunden“ setzt sich Prof. Dr. Thomas Riehm mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2023 auseinander. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob eine Hochzeitsfotografin trotz einer Verlegung der Feier aufgrund von Beschränkungen durch eine Corona-Schutzverordnung zu vergüten ist. Aktenzeichen: VII ZR 144/22 BeckRS 2023, 8403 = NJW-RR...
Schadensersatz bei Datenschutzverstößen - EuGH, Urteil vom 04.05.2023
มุมมอง 1Kปีที่แล้ว
Schadensersatz bei Datenschutzverstößen - EuGH, Urteil vom 04.05.2023
Beweislast bei Verkehrsunfall mit Fußgänger - BGH, Urteil vom 04.04.2023
มุมมอง 1.2Kปีที่แล้ว
Beweislast bei Verkehrsunfall mit Fußgänger - BGH, Urteil vom 04.04.2023
Haftung des Halters eines Elektrorollers - BGH, Urteil vom 24.01.2023 - VI ZR 1234/20
มุมมอง 1.9Kปีที่แล้ว
Haftung des Halters eines Elektrorollers - BGH, Urteil vom 24.01.2023 - VI ZR 1234/20
Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Steinbeete - OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.1.2023 - 1 LA 20/22
มุมมอง 1.3Kปีที่แล้ว
Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Steinbeete - OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.1.2023 - 1 LA 20/22
Fiktive Schadensberechnung im Mietrecht - BGH, Urteil vom 19.04.2023 - VIII ZR 280/2
มุมมอง 2.3Kปีที่แล้ว
Fiktive Schadensberechnung im Mietrecht - BGH, Urteil vom 19.04.2023 - VIII ZR 280/2
Irrtümliche Erbausschlagung - BGH, Beschluss vom 22.03.2023 - VI ZB 12/22
มุมมอง 3.4Kปีที่แล้ว
Irrtümliche Erbausschlagung - BGH, Beschluss vom 22.03.2023 - VI ZB 12/22
Vorteilsausgleichung bei Finanzierung - BGH, Urteil vom 07.11.2022 - VIa ZR 409/22
มุมมอง 1.1Kปีที่แล้ว
Vorteilsausgleichung bei Finanzierung - BGH, Urteil vom 07.11.2022 - VIa ZR 409/22
Öffentlichkeit von Ratssitzungen - BVerwG , Urteil vom 27.09.2021 - 8 C 31/20
มุมมอง 1Kปีที่แล้ว
Öffentlichkeit von Ratssitzungen - BVerwG , Urteil vom 27.09.2021 - 8 C 31/20
Dubiose Geschäfte - OLG Stuttgart, Urteil vom 17.11.2022 - 2 U 2019/21
มุมมอง 1.1Kปีที่แล้ว
Dubiose Geschäfte - OLG Stuttgart, Urteil vom 17.11.2022 - 2 U 2019/21
Rückforderung von Glücksspielverlusten - OLG München, Beschluss vom 20.9.2022 - 18 U 538/22
มุมมอง 1.3Kปีที่แล้ว
Rückforderung von Glücksspielverlusten - OLG München, Beschluss vom 20.9.2022 - 18 U 538/22
Bundespolizist auf Foto - BGH, Urteile vom 08.11.2022 - VI ZR 22/21, VI ZR 1319/20, VI ZR 1328/20
มุมมอง 1.1Kปีที่แล้ว
Bundespolizist auf Foto - BGH, Urteile vom 08.11.2022 - VI ZR 22/21, VI ZR 1319/20, VI ZR 1328/20
Ladungsmängel im Gemeinderat - VG Bayreuth, Beschluss vom 24.09.2020 - B 9 E 20.733
มุมมอง 693ปีที่แล้ว
Ladungsmängel im Gemeinderat - VG Bayreuth, Beschluss vom 24.09.2020 - B 9 E 20.733
Gutgläubiger Erwerb bei Probefahrt - OLG Celle, Urteil vom 12.10.2022 - 7 U 974/21
มุมมอง 1.5Kปีที่แล้ว
Gutgläubiger Erwerb bei Probefahrt - OLG Celle, Urteil vom 12.10.2022 - 7 U 974/21
Haftungsumfang bei einer Blockade von Straßenbahngleisen - BGH, Urteil vom 27.9.2022 - VI ZR 336/21
มุมมอง 1.4Kปีที่แล้ว
Haftungsumfang bei einer Blockade von Straßenbahngleisen - BGH, Urteil vom 27.9.2022 - VI ZR 336/21
Der Seehaus-Streit - AGH Bayern, Urteil vom 05.11.2021 III-4/19 - 6/19
มุมมอง 821ปีที่แล้ว
Der Seehaus-Streit - AGH Bayern, Urteil vom 05.11.2021 III-4/19 - 6/19
Lak was ist das für ne Stimme
heißt es am Ende statt "nur bebaut" nicht bebaut? ich habe das Urteil nicht gelesen, aber das würde nur Sinn ergeben mit der Klageintention
Ihr Kana ist super, vielen Dank. Und kurz und knapp und alles wesentliche einer Entscheidung. Warum machen Sie nicht weiter?
Im Geschäftsverkehr lässt sich der Zugang vermuten. Gilt das auch für natürliche Personen die angeschrieben werden?
Hallo, ich hätte eine Verständnis Frage, weshalb wird der Anspruch aus 280,281 am Ende geprüft und nicht am Anfang?
Durch Ihre Fähigkeit, nur das Wichtigste in einfachen Worten wiederzugeben bereichern Sie meine letzten Meter Examensvorbereitung so sehr!
Kurz und präszise, sehr schön !
Es ist wichtig, über alle Schritte der Vollstreckung gut informiert zu sein, damit keine Fehler passieren.
Die Vollstreckung von Unterhalt kann manchmal kompliziert sein, aber es gibt gute rechtliche Wege, um den Anspruch durchzusetzen.
Die Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen sorgt dafür, dass finanzielle Verpflichtungen wirklich eingehalten werden.
Ich habe auf Scheidung Unterhalt alles Wichtige über die Vollstreckung von Unterhalt erfahren.
Die Tipps zur Vollstreckung auf Scheidung Unterhalt haben mir sehr geholfen!
habe ich das korrekt interpretiert, dass ich (als Ausschlagender) dann im Hinblick auf das von mir erwünschte Ergebnis (Mutter gesetzliche Alleinerbin) besser in meine Willenserklärung (WE), mit der ich meine Stellung als Erbe ausschlage, die Bedingung einbaue: "diese WE steht unter der Bedingung, dass außer mir und meiner Mutter keine weiteren Erben 1. Ordnung vorhanden sind" - oder ist die Ausschlagung absolut bedingungsfeindlich? BTW starke Videoreihe; das korrekte AZ dieser Entscheidung lautet (IV. Senat): BGH, Beschluss vom 22.03.2023 - IV ZB 12/22
Ich habe es so verstanden, der Schadensersatz ist für den Fristablauf. Nicht für die Sache. also Schadensersatz + Sache.
Super Kanal. Gerne noch ein neues Video zu dem Thema, da sich hier einiges getan hat
Bitter für den Traubenanbauer.
Danke für dieses Video, Herr Riehm.
Nice danke für die Mühe
Inwiefern lässt sich die Rechtscheinsvollmacht auf die Ermächtigung im Sinne des § 362 II anwenden? Wäre es nicht eher im Rahmen einer Stellvertretung zu prüfen und somit auf § 362 I anzuwenden?
Bei der Erfüllung selbst gibt es keine Stellvertretung - die gilt ja (Wortlaut § 164 I BGB!) nur für die Zurechnung von Willenserklärungen. Die Ermächtigung zum Empfang einer Leistung ist keine Stellvertretung, sondern eben eine Einwilligung nach § 185 I BGB (mit § 362 II BGB). Und genau diese Einwilligung ist die Willenserklärung, auf die hier die Stellvertretung angewendet wird.
Hallo! Ich kann nicht so ganz nachvollziehen, warum man § 370 auch auf eine Rechnung anwenden kann. Nach der Def. sind Rechnung und Quittung nun doch sehr verschieden.
Genau das sagt das OLG in seiner Entscheidung auch. „Bei der streitgegenständlichen Rechnung handelt es sich bereits nicht um eine Quittung im Sinne von § 368 BGB. Selbst wenn man mit dem Landgericht - was sonst, soweit ersichtlich, nirgends vertreten wird - eine entsprechende Anwendung des § 370 BGB auf Rechnungen bejahen wollte, lägen die übrigen Voraussetzungen der Vorschrift nicht vor.“ (Rn.33 bei openJur)
@@Charlyxdx So ist es. Aber diskutieren kann man bekanntlich alles...
Das ist ein interessanter zeitgemäßer Fall, der für Rechtssicherheit im Email-Verkehr sorgt. Gibt es zu dieser Thematik schon Literatur, die sich damit beschäftigt?
Klasse aufbereitet
Zu schwer für eine Zweitsemesterklausur, oder?
Sehr geehrter Herr Prof. Riehm, vielen Dank für Ihre Videos. Bitte erlauben Sie eine Rückfrage zur Abgrenzung zwischen SEA neben und statt der Leistung. Wie definieren Sie den „letztmöglichen Zeitpunkt“ abstrakt und was wäre nach Ihrer Ansicht hier der letztmögliche Zeitpunkt, auf den es für die Frage ankommt, ob der Schaden hätte vermieden werden können? Ist für Sie stets der Zeitpunkt der Fälligkeit der letztmögliche Zeitpunkt, in dem hätte geliefert werden können? Wenn also bei Fälligkeitseintritt am 13.7. noch geliefert worden wäre, wäre der Schaden nicht entfallen, weil er bereits am 10.7. mit der Beauftragung des Dritten entstanden ist, richtig? Das heißt: Wenn der H den Dritten erst nach dem 13.7 beauftragt hätte, wäre es ein SEA statt der Leistung gewesen, da die Lieferung im letztmöglichen Zeitpunkt dann den Schaden hätte entfallen lassen? (Ich hatte bislang gedacht, dass der letztmögliche Zeitpunkt mit Blick auf § 281 IV BGB der Zeitpunkt ist, in dem der Schadensersatz verlangt wird, da die Leistungspflicht dadurch erlischt und ab diesem Zeitpunkt eine Leistung nicht mehr möglich ist. Lieder tue ich mich häufig schwer mit der zeitlichen Abgrenzung.) Stattdessen frage ich immer, ob der Gläubiger eine doppelte Leistung bekäme, wenn er sowohl Schadensersatz als auch Leistung bekommt. Wenn er in diesem Sinne keine doppelte Leistung empfängt, handelt es sich um Schadensersatz neben der Leistung. Im Ergebnis hat der H hier nun sowohl von L als auch von dem Dritten eine Lieferleistung erhalten. Da es sich jedoch um die Lieferung von unterschiedlichen Gegenständen handelt, liegt im Ergebnis keine doppelte Leistung vor, sondern quasi zwei verschiedene Leistungen. Daher kein SEA statt sondern neben der Leistung (?) Das finde ich etwas merkwürdig. Gleichzeitig macht diese Argumentation die Abgrenzung zum klassischen Deckungskauf für mich etwas schwer. Wenn H die Teile hier von L gekauft hätte und L nicht nur Logistikunternehmen gewesen wäre, und H bei einem Dritten einen Deckungskauf getätigt hätte, dann wäre es hier nach dem BGH Bio-Dieselfall SEA statt der Leistung gewesen. Ich verstehe deshalb nicht ganz den Unterschied zwischen dem hier besprochenen Fall und dem klassichen Fall des Deckungskaufes, außer dass es hier um einen Werkvertrag geht und dass die „Deckungslieferung“ vor Fälligkeit beauftragt wurde. Bei einem Deckungskauf würde ja auch nicht dieselbe Sache geliefert, sondern eine andere, wenn auch gleiche Sache. Die von Ihnen vorgestellte Abgrenzungsformel des BGH, auf den Schaden abzustellen, der durch die Ersatzlieferung vermieden werden soll, würde bei einem DeckungsKAUF durch den H auch zu SEA neben der Leistung führen, obwohl der BGH den Deckungskauf als SEA statt der Leistung einordnet. Ich verstehe daher noch nicht ganz, wie die aktuelle Entscheidung mit der Bio-Diesel Entscheidung aus 2013 zusammenpasst. Im Übrigen muss ich (im Rahmen der Kausalität) bei dem Fall auch an den Rechtsgedanken des § 323 IV BGB denken, wonach ein Rücktritt auch vor Fälligkeit möglich ist, wenn offensichtlich ist, dass die Vss. des Rücktritts eintreten werden. Zwar geht es hier um SEA und nicht um Rücktritt, aber im Sinne dieses Rechtsgedankens war hier bereits vor Fälligkeit klar, dass die Lieferung nicht rechtzeitig sein und ein Schaden eintreten wird. Theoretisch hätte H hier also z.B. auch vor Fälligkeit zurücktreten können, wenn man mal davon absieht, dass es sich um einen Rahmenvertrag handelt. Bitte entschuldigen Sie den langen Kommentar. Viele Grüße nach Passau!
Danke für die ausführliche Frage. Zunächst zum "letztmöglichen Zeitpunkt" im Sinne der Zauberformel. DIeser ist mE die Achillesferse dieser Lehre (der ich selbst nicht folge), weil weder ein Abstellen auf den Fristablauf noch auf das Erlöschen des Erfüllungsanspruchs konsistent durchgehalten werden kann (näher BeckOGK BGB/Riehm, 1.8.2023, § 280 Rn. 217 ff.). Ihre Frage nach der "doppelten Leistung" entspricht in der Sache der schadensphänomenologischen Abgrenzung, weil Sie darauf abstellen, ob der Schadensersatz gegenständlich an die Stelle der Erfüllung tritt, oder - in der Sache gleichbedeutend - ob er seinen Schaden auf der Grundlage der Annahme berechnet, dass er die Erfüllung nicht mehr erhalten wird. Ihr Beispiel des Deckungskaufs (Biodiesel) ist mE mit der hiesigen Entscheidung gut vereinbar: Beim Deckungskauf wird zwar eine andere gleichartige Sache geliefert - es handelt sich aber eben auch um einen Gattungskauf, der von vornherein nicht auf eine konkrete Sache gerichtet war, sodass auch eine andere Sache aus der gleichen Gattung erfüllungstauglich ist. Beim Stückkauf ist es schon deutlich schwieriger zu begründen, dass es überhaupt ein Deckungsgeschäft geben kann; ich würde prognostizieren, dass die Rspr. das mit der gleichen Begründung wie bei der Ersatzlieferung beim Stückkauf lösen würde. In beiden Fällen muss aber genauer geprüft werden, ob das "Deckungsgeschäft" tatsächlich das Erfüllungsinteresse entfallen lässt - beim Biodiesel-Fall hätte es auch anders sein können, wenn der Käufer nicht zuvor auf Erfüllung geklagt hätte (dazu näher BeckOGK BGB/Riehm, 1.8.2023, § 280 Rn. 243 ff.). Den Rechtsgedanken des § 323 IV BGB kann man in diesen Fällen durchaus heranziehen - in der Sache beruht der genauso auf § 242 BGB wie die Fälle des § 286 II Nr. 4 BGB, auf die sich der BGH gestützt hatte. Dazu (und überhaupt zur besprochenen Entscheidung) finden Sie näheres bei Riehm, ZIP 2023, 2620.
Für mich war die größte Überraschung in diesem Fall, dass es nicht um die Deutsche Bahn ging.
Sehr interessanter Fall! Einschätzung der Relevanz für das (mündliche) Examen?
Unbedingt, sehr gut fürs Mündliche geeignet - erst fragt man die Grundlagen des Fallaufbaus ab, da kann man super prüfen, ob die Basics des Vertragsrechts (Anspruchsgrundlage, Aufbau, Handeln unter falscher Namensangabe mit Assimilation zum Vertretungsrecht, Erfüllungsrecht) gesehen werden. Und dann kann man schön mit den Kandidat:innen gemeinsam überlegen und argumentieren, ob hier eine Haftung/Zurechnung an den Autohändler erfolgen sollte. Wichtig dabei: Saubere Gesetzessystematik, also genau deutlich machen, welches Tatbestandsmerkmal welcher Norm gerade geprüft wird, wenn man über die IT-Sicherheitsanforderungen nachdenkt, weil der Maßstab für eine Zurechenbarkeit des Rechtsscheins einer Bevollmächtigung ein anderer ist als im Rahmen von § 241 II BGB. Toller Prüfungsfall (und nein, ich werde ihn nicht prüfen...)
@@prof.dr.thomasriehm2135 Vielen lieben Dank für Ihre schnelle Rückmeldung und ausführliche Info! Werde ich mir definitiv nochmal vertiefend ansehen!
Die sein so doff Bushido meine gut Freund von mir
Vielen Dank!
Das Laden eines Akkus dürfte sich auch als Betriebsvorgang begreifen lassen, sodass es keinen Unterschied machen sollte, ob das Laden im Fahrzeug oder außerhalb dessen stattfindet.
"Vom Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren" ist gerade bei einem Akku, der AUS dem Roller entfernt wurde eben nicht gegeben.
Ob wohl schon viele Menschen durch Luftpumpen erheblich verletzt wurden?
Ich liebe eure Videos!
Hotel brauch ich
Berlin haupt passau
kerrrrrrrrrrddddddd
Pc
DBB
schwullleeennn
Hochzeit anzug bitte
pipsssssssssssss
Polizei Berlin
Examensrelevanz gering und lief direkt im Examensklausurenkurs an meiner Universität
Falsch. Examensrelevanz nicht gering.
@@Jesusfollower-x1j Hallo mein Freund, diesmal sind wir einer Auffassung! LG
@@brucewillisvonhinten1417Grüß dich!
Sehr examensrelevant, im 1. und im 2. Examen sowieso.
richtig
@@brucewillisvonhinten1417 Richtig! Es gibt aber noch so viele weitere Urteile, die examensträchtig sind. Schade, dass die Beiträge hier nur so selten kommen.
bin wegen einer hausarbeit hier bahahah
Sehr gut erklärt. Vielen Dank 👍
Vielen Dank für die Aufbereitung
Der Bruder der im Gericht denkt das man Luftpumpen nicht als Waffen benutzen kann, hat wohl noch nie damit Weinkorken rumgeschossen :D
Da schreibt das OLG noch von nicht hinreichendem Unbehagen und ist dann aber selbst vom nackten Vermieter so abgelenkt, dass es die Nummer 9 vergisst.
Aber warum geschah die Wegnahme "ohne den Willen des Besitzers"? Er hat doch vertraglich zugestimmt? Und AGB-Kontrolle wurde nicht durchgeführt im Video?
Die Ausführungen sind diesbezüglich extrem verkürzt. Im Originalurteil stellt das OLG fest, dass die genannte AGB unwirksam ist, weil der Vermieter sonst ermächtigt wäre, im Rahmen von AGB einen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigungen zu begehen und im Übrigen eine eigenmächtige Durchsetzung seiner Ansprüche durchführen könnte. Somit ist § 307 BGB einschlägig. Im Übrigen war im Originalfall auch der Mietvertrag insgesamt wegen eines Vorprozesses bereits unwirksam.
@@TheFirstJudge Ja, das habe ich mir schon gedacht, das hätte auf jeden Fall in‘s Video gemusst. Danke für die Erläuterung. Ich mag der Jurist, aber hier muss nachgebessert werden. Danke trotzdem an das gesamte Team für die Arbeit.
@@TheFirstJudge Super, vielen Dank!
Ach herr valerius... habe von Ihnen damals das Buch "Einführung in den Gutachtenstil" im 1. Semester besorgt und es hat mir sehr geholfen. Heute habe ich mein Prädikatsexamen, danke nochmal ;)
Verrückt wie viele Leute im Internet ein Prädikat haben. Wenn ich mir dann die Ergebnisse anschaue, hat kaum einer ein Examen. Also entweder lügen die meisten Leute im Internet, oder sie haben alle 15 Punkte im Uni-Schwerpunkt, der ihre desaströse Note im Examen hochreißt. (Wobei natürlich jeder weiß: Wer nur durch den Uni-Schwerpunkt ein Prädikat bekommt, hat nicht wirklich ein Prädikat)
Ich verstehe nicht warum § 858 hier verletzt wurde. Schließlich hat er doch einen Vertrag geschlossen, der in den AGB den Entzug des Autos vorsah. Somit erfolgte die Besitzentziehung nicht "ohne dessen Willen", wie es § 858 sagt. So wurde es doch (glaube ich) auch in den Fällen mit der Fernsperre der Batterie entschieden. Der Mieter hat nicht gezahlt und der Vermieter hat die Autobatterie per Fernzugriff gesperrt. Verbotene Eigenmacht liegt hier nicht vor, weil im Mietvertrag dieser Klausel zugestimmt wurde.
Dass es im Vertrag stand heißt ja nicht, dass es im Zeitpunkt der verbotenen Eigenmacht seinem Willen entsprach. Es steht im Vertrag und "ich will das" sind 2 Paar Schuhe. Hope the helps.