Kommentierung zum Insolvenzrecht der GmbH im Scholz - jetzt online first!

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  • เผยแพร่เมื่อ 12 ก.ย. 2024
  • Ein Blick in mein privates Büro und die Erläuterung, warum es sich lohnt, jetzt online first in meine große Kommentierung zum Insolvenzrecht der GmbH im Scholz zu schauen. Beides findet sich im beigefügten Video. Viel Vergnügen beim Anschauen! Wer es lieber liest, findet hier die schriftliche Kurzfassung:
    An die Stelle meiner früheren Kommentierung des § 64 GmbHG (mit Vorbemerkung und Anhang) in der 12. Auflage des Scholz sind nun in der 13. Auflage neue Kommentierungen der insolvenzrechtlichen Vorschriften in §§ 15 ff. InsO und § 135 InsO getreten, die online first bereits auf juris und Otto Schmidt online verfügbar sind:
    1. Bei § 15 InsO werden mit den Antragsrechten der Gläubiger und der Schuldnerin (Gesellschaft) sowie der Verteilung der Organkompetenzen in der Insolvenz die Grundlagen gelegt.
    2. In der Kommentierung des § 15a InsO wird nicht nur die Insolvenzantragspflicht haftungsbeschränkter Gesellschaften ausführlich dargestellt, sondern es sind auch die haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen der Insolvenzverschleppung nunmehr zusammengeführt. Dabei wird auch auf flankierende (quasi)vertragliche und deliktische Haftungstatbestände sowie die nunmehr in § 276a Abs. 2 und 3 InsO neu geregelte Haftung in der (vorläufigen) Eigenverwaltung sowie auf die derzeit umfassend diskutierte Solvenzsicherungspflicht des neuen § 1 StaRUG eingegangen.
    3. Umfassend kommentiert ist sodann die in der Praxis der Insolvenzverwaltung höchst wichtige Geschäftsführerhaftung für Zahlungen nach Insolvenzreife, die mit dem SanInsFoG in § 15b InsO - in Übereinstimmung mit in der Vorauflage entwickelten Gedanken - gesetzlich völlig neu geregelt wurde und insbesondere zur Sorgfaltsausnahme wie auch zur Rechtsfolgenseite viele neue praxisrelevante Streitfragen aufwirft.
    4. Die Insolvenzgründe der §§ 17 bis 19 InsO sind in ihrer Neufassung durch das SanInsFoG umfassend kommentiert.
    5. Bei § 135 InsO findet sich die bundesweit größte Kommentierung zum gesamten Recht der Gesellschafterdarlehen unter Einschluss des Grundtatbestandes in § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 4 und 5 InsO sowie der Sonderregel für gesellschafterbesicherte Drittdarlehen in § 44a InsO.

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