Der Hahn erklärt Strafrecht - § 226 Abs. 2 StGB
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- เผยแพร่เมื่อ 5 ก.พ. 2025
- 03:09 Überblick über den Tatbestand
06:25 Schwere Folge gem. § 226 Abs. Nr. 1 StGB
09:56 Schwere Folge gem. § 226 Abs. Nr. 2 StGB
13:18 Schwere Folge gem. § 226 Abs. Nr. 3 StGB
20:18 Kausalität
21:06 Subjektiver Tatbestand
Ein Kanal des Fachgebiets Strafrecht der Hochschule der Polizei
HINWEIS: Die Videos stellen die Rechtslage zum Zeitpunkt des jeweiligen Erscheinens dar und basieren auf Literaturmeinungen sowie Rechtsprechung. Teilweise werden auch kritische Inhalte aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert. Jede Nutzerin / Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Inhalte auf Aktualität sowie Richtigkeit zu überprüfen. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass im Rahmen dieser Onlinevorlesungen nicht sämtliche im Rahmen eines juristischen Studiums behandelten Theorien und Meinungsstreitigkeiten dargestellt werden, sondern nur diejenigen, die nach Auffassung der Dozentinnen und Dozenten des Fachgebietes Strafrecht der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz für unsere Studierenden und die polizeiliche Praxis von Relevanz sind.
03:09 Überblick über den Tatbestand
06:25 Schwere Folge gem. § 226 Abs. Nr. 1 StGB
09:56 Schwere Folge gem. § 226 Abs. Nr. 2 StGB
13:18 Schwere Folge gem. § 226 Abs. Nr. 3 StGB
20:18 Kausalität
21:06 Subjektiver Tatbestand
Fantastisch und wahnsinnig hilfreich für Studierende und Referendare. Vielen Dank dafür, Sie und Ihr Team sind Spitze 👍👍👍 weiter so :) wenn irgendwann noch die Urkundendelikte kommen, bin ich wunschlos glücklich
Herzlichen Dank für die positive Rückmeldung. Das freut uns natürlich sehr. Die Urkundendelikte werden aktuell bei uns nicht vermittelt. Aber wir schließen nicht aus, dass wir diese in naher Zukunft auch noch bearbeiten werden.
Das kam damals in meinem 1. Examen dran