MEINE HAUSVERBOTE IM VERWELL-ERLEBNISBAD/ TEIL 14

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  • เผยแพร่เมื่อ 1 ต.ค. 2024
  • Liebe Mitbürger!
    Liebe Mitbürgerinnen!
    Wie ich bereits mitgeteilt hatte, gab es am 1. März 2018 einen Verhandlungstermin beim Amtsgericht Verden (Aller). Ich hatte Klage gegen die Stadtwerke Verden GmbH eingereicht, da ich mein Hausverbot im Verwell-Erlebnisbad für juristisch ungerechtfertigt hielt. Die Vertreter der Stadtwerke Verden GmbH, hatten sich vor dem Amtsgericht damit einverstanden erklärt, mein Hausverbot wieder aufzuheben. Ab dem 1. Mai 2018 durfte ich das Verwell-Erlebnisbad wieder besuchen.
    Da haben einige der Angestellten nicht nur große Augen gemacht, sondern hatten mich angeschaut, als wenn sie ein Gespenst gesehen hätten. Die Betriebsleitung hatte mir zuvor gesagt, dass ich vor Gericht keine Chance hätte, wenn sie mir tatsächlich ein Hausverbot erteilen würden. Als Begründung führten sie an, über das Hausrecht zu verfügen.
    Das stimmt zwar. Aber in öffentlichen Gebäuden muss man eine juristisch fundierte Begründung für ein Hausverbot haben, sonst kann man sich gerichtlich dagegen wehren!
    Ab Mai 2018 musste ich dann leider feststellen, dass sich die Zustände im Verwell nicht wesentlich verbessert hatten. Es gab immer noch Saunakunden, die sich nicht an die Saunaordnung gehalten haben und es gab immer noch Angestellte, die ihre bezahlten Arbeitspflichten nicht wahrgenommen hatten und vor allem war das bezahlte Dienstleistungsangebot immer noch nicht vollständig verfügbar.
    Dafür wollte ich nicht mehr länger bezahlen - logischerweise!
    Wie die Angelegenheit dann weiter gegangen ist, davon berichte ich Euch im nächsten Teil!
    Mit bürgerwachen Grüßen
    verbleibe ich Eure "SHARE"-fluencerin
    Anna Maria Schwenk
    Verden, 24. Januar 2024
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    Anna Maria Schwenk
    Kreissparkasse Verden
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