Habe gerade nach den Thema recherchiert, lustiger Zufall. Fand das mit dem Hundertwasserhaus sehr interessant. Der Rest war m.E. zu unstrukturiert und oberflächlich (nicht dein Fehler). Was er nicht gesagt hat: wenn ich ein Foto von einem fremden Haus mache hat das nichts mit Urheberrecht zutun (vom Eigentümer). Er hätte da mal sagen sollen wann ich ein Foto machen darf (außer Panorama). Man darf nämlich ein fremdes Haus fotografieren und das auch veröffentlichen unter bestimmten Voraussetzungen. Beste Grüße
Vielen Dank! Panoramafreiheit und Recht für Luftbildfotografie mit Hilfsmitteln (Drohne) würde mich sehr vom Fachmann interessieren - trotz viel Recherche schwimme ich da noch sehr zwischen Gewissheit und Verunsicherung.
Hallo Stephan, Sehr informativ deine Videos. Wenn man deine Serie verfolgt dürften zum Schluss wenig Fragen offen bleiben um ein Standbein als Fotograf zu verwirklichen. Gruß aus Trebur.
Besonders die Anfänger unter den Hobbyfotografen sollten dieses Interview als einen sehr wichtigen und informativen Denkanstoss sehen und sich eigenverantwortlich mit diesem Thema auseinandersetzen. Den meisten dürfte kaum bekannt sein, dass sie unter Umständen gegen Persönlichkeitsrechte (besonders in der Streetfotografie) oder das Urheberrecht verstoßen, wenn sie auf Facebook und Co Bilder veröffentlichen. Spätestens wenn eine Klage mit Unterlassungserklärung ins Haus flattert, dürfte denjenigen der Spaß am fotografieren verloren gehen. Das Stephan diese Themen nur oberflächlich abhandeln kann ist doch klar und würde sonst den zeitlichen Rahmen sprengen. Man muss sich schon selbst über die Rechte und Pflichten als (Hobby)Fotograf informieren um Ärger und hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu sparen ;-)
Ich bin ja auch ein Hobbyfotograf und habe mir das Video auch komplett durchgeschaut und bin auch an sich sehr vorsichtig, was ich fotografiere, selbst wenn das auf Messen so ist wo viele Leute was ausstellen (bsp. Grüne Woche) dann frage ich auch gleich ob ich das und das von dem Stand fotografieren darf, denn es werden ja auch hochpreisige Produkte ausgestellt. Ich jedoch fotografiere hauptsächlich Landschaften wie Felder, Pflanzen, Gewässer usw. und bin nicht so einer der gerne Gebäude und Personen fotografiert, aber vorsichtig bin ich dennoch. 😏
Super Video, ich hätte dennoch eine Frage. Seit 7 Monaten Filme ich in meiner Freizeit über mein Kleingewerbe Videos für Unternehmen, mache aber momentan auch eine Ausbildung als Mediengestalter Bild und Ton. Muss ich JETZT schon in die Künstlersozialkasse? Oder erst wenn ich nur meinem Unternehmen arbeite? Zur Info falls mir einer Helfen kann, Ich verdiene unter 400€ damit im Monat und muss auch keine eigene extra Versicherung haben wie es bei 450€ der Fall währe.
Wenn ich mich recht erinnere war beim Hundertwasserhaus das Problem, dass das Foto nicht vom öffentlichen Grund sondern von einer Privatwohnung aus aufgenommen wurde und es deshalb nicht unter die Panoramafreiheit fiel.
Interessant ist die Panoramafreiheit im Bezug auf Gebäude und Personen auch im Zusammenhang mit Drohnenfotografie. Leider gibts in dem Bereich noch viele offene Fragen. Wo wir grade beim Thema sind: machst du mal ein Review zur DJI Spark?
Stephan Wiesner Du wirst dir beim Kauf ja was gedacht haben, so wie viele andere Nutzer auch. Was du dir versprochen hast, scheint sie aber nicht gehalten zu haben. Habe aber schon tolle Ergebnisse mit der kleinen gesehen, aber die Software ist wohl noch voller bugs.
Interessant, das mit der Lizenz auf Zeit! Aber was, wenn ich die Jahreslizenz erwerbe und innerhalb dieses Jahres die Bilder (zusammen mit anderem Zeugs) in einem Buch veröffentliche, davon eine Millionenauflage drucken lasse und nach Ablauf dieses einen Jahres dann aber immer noch 986.000 Exemplare auf Lager habe. Muss ich die dann alle einstampfen lassen? Oder bezieht sich die Jahreslizenz ausschließlich auf die aktive Verwendung der Bilder - also das Hineinbringen in ein Druckwerk? Ach ja: Die übrigen 14.000 Exemplare, die verkauft wurden - müssen die nach Ablauf des Jahres auch von den Käufern vernichtet werden?
Das mit dem hundertwasserhaus Wien habe ich aber anders gehört. Denn in Deutschland darf man keine Hilfsmittel benutzen und nur von öffentlichen Raum Fotografieren damit man von der Panoramafreiheit gedeckt wird. In Wie hat der Fotograf aber aus einer Privaten Wohnung heraus fotografiert und die Hundertwasser Witwe hat nach deutschem Recht geklagt. Hätte Er das Bild mit entsprechenden Shift Objektiv und eventueller Nachbearbeitung gemacht ….
Wie ist das eigentlich mit Tieren wenn man z.B. im Zoo die fotografieren will, denn da sind ja auch zum Teil geschützte und vom aussterben bedrohte Tiere wie Leoparden? Ich bin mehr so der Landschaftsfotograf aber dennoch würde mich das mal interessieren.
Hat nicht Frankreich - EU hin oder her - die Panoramafreiheit eingeschränkt? Deshalb dürfen keine Bilder des Eiffelturms bei Nacht veröffentlicht/verkauft werden. Warum bei Nacht? Weil die Belichtung als eigenes Werk - im Gegensatz zum Turm selber - noch nicht alt genug ist. Gleiches kann auch in Italien & Dänemark gelten.
7 ปีที่แล้ว
Super wichtiges Thema, aber leider unstrukturiert behandelt. Schade.
Das stimmt aber so nicht ganz was der Herr da sagt. Der KSK Beitrag der Agentur hier im Beispiel 25€ ist im jedem falle fällig ob der Fotograf jetzt bei der KSK ist oder nicht sprich Gewerbesteuerpflichtig ist (als Handwerker) tätig ist. Hier geht es darum ob der Fotograf für die Agentur Gestig/Konzeptionell tätig ist und nicht wie man Versichert oder welcher Organisation an angehört. Das hört sich so an als ob man den Agenturen sagen müße das man bei der KSK ist weil dann ja noch gebühren fällig werden. Dem ist aber nicht so...
Die Panoramafreiheit ist nicht ganz korrekt dargestellt. Auch Urheberrechtlich geschützte Gebäude dürfen fotografiert und die Fotos gewerblich genutzt werden, wenn die Voraussetzungen des § 59 UrhG erfüllt sind: Gebäude steht an öffentlichen Straße / Platz und Fotograf auch und er nutzt auch keine Hilfsmittel wie z.B. eine Leiter. Zumindest in Deutschland. In Frankreich z.B. gibt es keine Panoramafreiheit. Da darf man geschützte Gebäude erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gewerblich fotografieren. Oder man fragt um Erlaubnis. Fürs private Fotoalbum zuhause geht aber immer. Wer als Profi unterwegs ist, sollte lieber konkret einen Rechtsanwalt in Bezug auf die beabsichtigte Nutzung der Fotos fragen und sich dies schriftlich geben lassen. Dann haftet der Anwalt nämlich für falsche Auskünfte.
Das stimmt schlicht nicht. Zwar dürfen Gebäude prinzipiell fotografiert werden, aber wenn die Architektur eines Gebäudes eine ausreichende Schöpfungshöhe hat (und das ist außer bei Reihenhäusern und Plattenbauten immer der Fall), unterliegt dieser architektonische Entwurf dem Urheberrecht, ganz abseits der Panoramafreiheit. Und das Foto verletzt das Urheberrecht des Architekten.
Das mit dem Eifelturm wäre auch in Deutschland so. Nicht der Eifelturm ist das Problem, sondern die Lichtgestaltung (die farbige Beleuchtung des Turms). Die unterliegt dem Urheberrecht, denn der Lichtdesigner lebt noch.
Meine Quelle sind ein Dutzende Diskussionen zu diesem Thema mit Verlagsanwälten im Laufe meiner jahrzehntelangen Arbeit als Journalist und viele Jahre lang auch Redaktionsverantwortlicher anhand konkreter Fälle. Genau aus dieser Erfahrung heraus lasse ich mich auf ein Duell der Gesetzestexte garantiert nicht ein, denn die immer wieder widersprüchlichen Auslegungen durch unterschiedliche Gerichtsinstanzen in vielen Fällen beweisen, dass auch spezialisierte Anwälte auf der Basis der Texte "im Voraus nicht sicher garantieren können, wie ein solcher Streit vor Gericht ausgehen wird" (Zitat eines Ihrer Kollegen). Seine durchaus nachvollziehbare Begründung - und das kann man auch den konkreten Urteilen entnehmen: In jedem Gerichtsprozess zum Thema treffen unterschiedliche Rechtsgüter aufeinander, die sich sogar oft erst während der Verhandlungen ergeben und Gerichte haben genau diese Aufgabe der Abwägung - sonst bräuchten wir nur die Texte und keine Gerichte. Deshalb sind pauschale Aussagen der Art "das ist durch die Panoramafreiheit gedeckt" in der Praxis für Fotografen und Journalisten ziemlich wertlos, weil mit Restrisiko behaftet. Wir "Anwaltskunden" wollten, es wäre anders, schon allein der Anwaltskosten wegen :-) Wenn Sie mir aber beim nächsten Rechtsstreit vorab schriftlich garantieren können, dass meine Photos von prominenten Gebäuden von öffentlichen Plätzen aus (dank Panoramafreiheit) absolut rechtssicher frei von Rechten Dritter sind, greife ich nächstes Mal gerne auf Ihre Dienste zurück. Solche Anwälte suche ich nämlich schon seeehr lange. ;-)
Also Dutzende Diskussionen - ich hab hier und da was gehört und das berechtigt dann, anderen pauschal vorzuwerfen, "Das stimmt schlicht nicht", obwohl man selber keine Ahnung hat. Ich kann sagen, was ich geschrieben habe stimmt und ist Wort für Wort nachweisbar! Unter anderem BGH Urteil vom 27.4.2017 juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78753&pos=0&anz=1 und eigentlich steht es wörtlich im Gesetz, aber wenn man anscheinend nicht lesen kann ...oder will ... .
Wie sieht's eigentlich aus wenn man z.B. ein Foto von den Sternen macht und sich selber mit ner Taschenlampe davorstellt (ja Son standart bild) hat dann der jenige der das das erste mal gemacht hat das recht an dieser Komposition?
Hier lernt man wirklich was dazu. Vor allem Beispiele aus dem praktischen Alltag sind immer super.
Vielen Dank. Stephan. Viel Erfolg beim Hausbau.
Eine sehr informative Reihe und auch für mich als Amateur sehr interessant! 👍
Ein wirklich sehr interessanter Gast!
Hoffentlich sehen wir ihn irgendwann mal wieder.
Interessanter Ansatz, die Sache mit dem einjährigen Recht am Bild
Sehr, sehr wertvolles Video! Vielen Dank Stephan für diese Interview-Initiative.
Wieder mal ein hochinteressantes Thema, was beachtet werden muss. Einfach nur losknipsen geht halt nicht.
Super spannendes Thema. Gerne mehr davon.
Vielen Dank für dieses mega informative Video. Daumen gaaanz hoch 😃.
Ein super Typ, danke für das Video Stephan!
Interessantes Video! Spannend zuzuhören.
Wieder etwas gelernt :-).....Danke Stephan
Danke nicht mir, ich habe ja nichts erzählt :-)
Ja da hast du recht ;-) selbstverständlich auch ein Dankeschön an Andreas. Super erklärt
Cooler Typ und auch noch total informativ.
blöde Themen aber verdammt wichtig, super
Habe gerade nach den Thema recherchiert, lustiger Zufall.
Fand das mit dem Hundertwasserhaus sehr interessant. Der Rest war m.E. zu unstrukturiert und oberflächlich (nicht dein Fehler).
Was er nicht gesagt hat: wenn ich ein Foto von einem fremden Haus mache hat das nichts mit Urheberrecht zutun (vom Eigentümer). Er hätte da mal sagen sollen wann ich ein Foto machen darf (außer Panorama). Man darf nämlich ein fremdes Haus fotografieren und das auch veröffentlichen unter bestimmten Voraussetzungen.
Beste Grüße
Vielen Dank! Panoramafreiheit und Recht für Luftbildfotografie mit Hilfsmitteln (Drohne) würde mich sehr vom Fachmann interessieren - trotz viel Recherche schwimme ich da noch sehr zwischen Gewissheit und Verunsicherung.
sehr sehr schönes Video mal wieder 1000000 Daumen hoooooch!!!
Toller Beitrag - sehr interessant!
Grüße Tom
Auch heute noch interessant
Sehr informativ 👍👍👍
Sehr gute Informationen. Dankeschön
Sehr lehrreich. Danke
Danke Martin :-)
Spannendes Thema, gutes Video!
Vielen Dank - sehr informativ!
Sehr hilfreich für mich als Newcomer!
Wirklich ein Klasse Video, Danke.... :D
herzlichen dank 😊
Super Video !
Hallo Stephan,
Sehr informativ deine Videos.
Wenn man deine Serie verfolgt dürften zum Schluss wenig Fragen offen bleiben um ein Standbein als Fotograf zu verwirklichen.
Gruß aus Trebur.
ja, sehr hilfreich. Vielen Dank
Dankeschön!
Besonders die Anfänger unter den Hobbyfotografen sollten dieses Interview als einen sehr wichtigen und informativen Denkanstoss sehen und sich eigenverantwortlich mit diesem Thema auseinandersetzen. Den meisten dürfte kaum bekannt sein, dass sie unter Umständen gegen Persönlichkeitsrechte (besonders in der Streetfotografie) oder das Urheberrecht verstoßen, wenn sie auf Facebook und Co Bilder veröffentlichen. Spätestens wenn eine Klage mit Unterlassungserklärung ins Haus flattert, dürfte denjenigen der Spaß am fotografieren verloren gehen.
Das Stephan diese Themen nur oberflächlich abhandeln kann ist doch klar und würde sonst den zeitlichen Rahmen sprengen. Man muss sich schon selbst über die Rechte und Pflichten als (Hobby)Fotograf informieren um Ärger und hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu sparen ;-)
Ich bin ja auch ein Hobbyfotograf und habe mir das Video auch komplett durchgeschaut und bin auch an sich sehr vorsichtig, was ich fotografiere, selbst wenn das auf Messen so ist wo viele Leute was ausstellen (bsp. Grüne Woche) dann frage ich auch gleich ob ich das und das von dem Stand fotografieren darf, denn es werden ja auch hochpreisige Produkte ausgestellt.
Ich jedoch fotografiere hauptsächlich Landschaften wie Felder, Pflanzen, Gewässer usw. und bin nicht so einer der gerne Gebäude und Personen fotografiert, aber vorsichtig bin ich dennoch. 😏
Sehr cooles Video. Danke für den Tipp mit dem Hotel :D
Gut das ich Berge und Landschaften fotografiere und mich mit so etwas nicht auseinander setzen muss.
So wie ich. Ich fotografiere auch nur Landschaften jedoch auch Gewitter. 😏
wow, sehr informatives video !
Klasse. 👍
Super Video, ich hätte dennoch eine Frage. Seit 7 Monaten Filme ich in meiner Freizeit über mein Kleingewerbe Videos für Unternehmen, mache aber momentan auch eine Ausbildung als Mediengestalter Bild und Ton. Muss ich JETZT schon in die Künstlersozialkasse? Oder erst wenn ich nur meinem Unternehmen arbeite? Zur Info falls mir einer Helfen kann, Ich verdiene unter 400€ damit im Monat und muss auch keine eigene extra Versicherung haben wie es bei 450€ der Fall währe.
Danke 👍✳️👍✳️👍✳️
Wenn ich mich recht erinnere war beim Hundertwasserhaus das Problem, dass das Foto nicht vom öffentlichen Grund sondern von einer Privatwohnung aus aufgenommen wurde und es deshalb nicht unter die Panoramafreiheit fiel.
Interessant ist die Panoramafreiheit im Bezug auf Gebäude und Personen auch im Zusammenhang mit Drohnenfotografie. Leider gibts in dem Bereich noch viele offene Fragen. Wo wir grade beim Thema sind: machst du mal ein Review zur DJI Spark?
Was soll ich zur Spark sagen? Spielzeug.
Stephan Wiesner Du wirst dir beim Kauf ja was gedacht haben, so wie viele andere Nutzer auch. Was du dir versprochen hast, scheint sie aber nicht gehalten zu haben. Habe aber schon tolle Ergebnisse mit der kleinen gesehen, aber die Software ist wohl noch voller bugs.
Interessant, das mit der Lizenz auf Zeit! Aber was, wenn ich die Jahreslizenz erwerbe und innerhalb dieses Jahres die Bilder (zusammen mit anderem Zeugs) in einem Buch veröffentliche, davon eine Millionenauflage drucken lasse und nach Ablauf dieses einen Jahres dann aber immer noch 986.000 Exemplare auf Lager habe. Muss ich die dann alle einstampfen lassen? Oder bezieht sich die Jahreslizenz ausschließlich auf die aktive Verwendung der Bilder - also das Hineinbringen in ein Druckwerk?
Ach ja: Die übrigen 14.000 Exemplare, die verkauft wurden - müssen die nach Ablauf des Jahres auch von den Käufern vernichtet werden?
Das mit dem hundertwasserhaus Wien habe ich aber anders gehört. Denn in Deutschland darf man keine Hilfsmittel benutzen und nur von öffentlichen Raum Fotografieren damit man von der Panoramafreiheit gedeckt wird. In Wie hat der Fotograf aber aus einer Privaten Wohnung heraus fotografiert und die Hundertwasser Witwe hat nach deutschem Recht geklagt. Hätte Er das Bild mit entsprechenden Shift Objektiv und eventueller Nachbearbeitung gemacht ….
Wie ist das eigentlich mit Tieren wenn man z.B. im Zoo die fotografieren will, denn da sind ja auch zum Teil geschützte und vom aussterben bedrohte Tiere wie Leoparden?
Ich bin mehr so der Landschaftsfotograf aber dennoch würde mich das mal interessieren.
Moin Stephan, in letzter Zeit werden deine VIDEOS wiederholt als Mail von TH-cam verschickt. Ist nicht so zielführend ;-)
Da habe ich keinen Einfluss drauf :-)
Stephan Wiesner seltsam, na muss noch mal schauen. Der Beitrag war sehr interessant
Hat nicht Frankreich - EU hin oder her - die Panoramafreiheit eingeschränkt? Deshalb dürfen keine Bilder des Eiffelturms bei Nacht veröffentlicht/verkauft werden. Warum bei Nacht? Weil die Belichtung als eigenes Werk - im Gegensatz zum Turm selber - noch nicht alt genug ist. Gleiches kann auch in Italien & Dänemark gelten.
Super wichtiges Thema, aber leider unstrukturiert behandelt. Schade.
..guter Gedankenanstoß eben die rechtliche Seite nicht zu vernachlässigen...lg
Das stimmt aber so nicht ganz was der Herr da sagt. Der KSK Beitrag der Agentur hier im Beispiel 25€ ist im jedem falle fällig ob der Fotograf jetzt bei der KSK ist oder nicht sprich Gewerbesteuerpflichtig ist (als Handwerker) tätig ist. Hier geht es darum ob der Fotograf für die Agentur Gestig/Konzeptionell tätig ist und nicht wie man Versichert oder welcher Organisation an angehört. Das hört sich so an als ob man den Agenturen sagen müße das man bei der KSK ist weil dann ja noch gebühren fällig werden. Dem ist aber nicht so...
Die Panoramafreiheit ist nicht ganz korrekt dargestellt. Auch Urheberrechtlich geschützte Gebäude dürfen fotografiert und die Fotos gewerblich genutzt werden, wenn die Voraussetzungen des § 59 UrhG erfüllt sind: Gebäude steht an öffentlichen Straße / Platz und Fotograf auch und er nutzt auch keine Hilfsmittel wie z.B. eine Leiter. Zumindest in Deutschland. In Frankreich z.B. gibt es keine Panoramafreiheit. Da darf man geschützte Gebäude erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gewerblich fotografieren. Oder man fragt um Erlaubnis. Fürs private Fotoalbum zuhause geht aber immer.
Wer als Profi unterwegs ist, sollte lieber konkret einen Rechtsanwalt in Bezug auf die beabsichtigte Nutzung der Fotos fragen und sich dies schriftlich geben lassen. Dann haftet der Anwalt nämlich für falsche Auskünfte.
Das stimmt schlicht nicht. Zwar dürfen Gebäude prinzipiell fotografiert werden, aber wenn die Architektur eines Gebäudes eine ausreichende Schöpfungshöhe hat (und das ist außer bei Reihenhäusern und Plattenbauten immer der Fall), unterliegt dieser architektonische Entwurf dem Urheberrecht, ganz abseits der Panoramafreiheit. Und das Foto verletzt das Urheberrecht des Architekten.
Das mit dem Eifelturm wäre auch in Deutschland so. Nicht der Eifelturm ist das Problem, sondern die Lichtgestaltung (die farbige Beleuchtung des Turms). Die unterliegt dem Urheberrecht, denn der Lichtdesigner lebt noch.
Sehr schön, wenn du mir dann bitte die Rechtsquelle nennen würdest, aus der du dein Wissen beziehst, wäre ich dir sehr dankbar. Bin gespannt.
Meine Quelle sind ein Dutzende Diskussionen zu diesem Thema mit Verlagsanwälten im Laufe meiner jahrzehntelangen Arbeit als Journalist und viele Jahre lang auch Redaktionsverantwortlicher anhand konkreter Fälle. Genau aus dieser Erfahrung heraus lasse ich mich auf ein Duell der Gesetzestexte garantiert nicht ein, denn die immer wieder widersprüchlichen Auslegungen durch unterschiedliche Gerichtsinstanzen in vielen Fällen beweisen, dass auch spezialisierte Anwälte auf der Basis der Texte "im Voraus nicht sicher garantieren können, wie ein solcher Streit vor Gericht ausgehen wird" (Zitat eines Ihrer Kollegen). Seine durchaus nachvollziehbare Begründung - und das kann man auch den konkreten Urteilen entnehmen: In jedem Gerichtsprozess zum Thema treffen unterschiedliche Rechtsgüter aufeinander, die sich sogar oft erst während der Verhandlungen ergeben und Gerichte haben genau diese Aufgabe der Abwägung - sonst bräuchten wir nur die Texte und keine Gerichte. Deshalb sind pauschale Aussagen der Art "das ist durch die Panoramafreiheit gedeckt" in der Praxis für Fotografen und Journalisten ziemlich wertlos, weil mit Restrisiko behaftet.
Wir "Anwaltskunden" wollten, es wäre anders, schon allein der Anwaltskosten wegen :-) Wenn Sie mir aber beim nächsten Rechtsstreit vorab schriftlich garantieren können, dass meine Photos von prominenten Gebäuden von öffentlichen Plätzen aus (dank Panoramafreiheit) absolut rechtssicher frei von Rechten Dritter sind, greife ich nächstes Mal gerne auf Ihre Dienste zurück. Solche Anwälte suche ich nämlich schon seeehr lange. ;-)
Also Dutzende Diskussionen - ich hab hier und da was gehört und das berechtigt dann, anderen pauschal vorzuwerfen, "Das stimmt schlicht nicht", obwohl man selber keine Ahnung hat. Ich kann sagen, was ich geschrieben habe stimmt und ist Wort für Wort nachweisbar! Unter anderem BGH Urteil vom 27.4.2017 juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78753&pos=0&anz=1 und eigentlich steht es wörtlich im Gesetz, aber wenn man anscheinend nicht lesen kann ...oder will ... .
Wie sieht's eigentlich aus wenn man z.B. ein Foto von den Sternen macht und sich selber mit ner Taschenlampe davorstellt (ja Son standart bild) hat dann der jenige der das das erste mal gemacht hat das recht an dieser Komposition?