Entnahmen von Photovoltaikanlagen: Alte Anlage, neues System

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  • เผยแพร่เมื่อ 2 พ.ย. 2024

ความคิดเห็น • 7

  • @almkicker
    @almkicker ปีที่แล้ว +1

    Vielen Dank für das tolle Video. Ich habe die Entnahme schon erklärt (Anschaffung 2020) und fürchte, dass mein FA die Vorsteuer zurück haben möchte…

    • @NeufangAkademie-Calw
      @NeufangAkademie-Calw  ปีที่แล้ว

      Eigentlich dürfte das nicht passiert. Ich drücke die Daumen.

    • @edward6the6great6
      @edward6the6great6 ปีที่แล้ว

      Vgl. ausgewiesene FAQ der Finanzverwaltung NRW "Es ist auch nicht möglich, den ursprünglich in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug rückwirkend zu versagen."

  • @melanieholocher3182
    @melanieholocher3182 ปีที่แล้ว

    Danke für das Video. Wenn dann die Altanlage entnommen wurde und sich nicht mehr im Unternehmensvermögen befindet und das Finanzamt ausdrücklich schreibt, dass das keine 15a Berichtigung auslöst, warum kann ich dann nicht in einem zweiten Step (obwohl noch innerhalb des eigentlichen Berichtigungszeitraumes von 5 Jahren) auch zur Kleinunternehmerregelung übergehen? Wäre ja systematisch dann korrekt. Die Anlage ist ja schon draußen (steuerpflichtig mit 0%) aus dem Unternehmensvermögen. Dann könnte ja auch hier auf die Abgabe von Erklärungen verzichtet werden, sofern das Energieunternehmen dann die Gutschriften ohne Ausweis von USt erstellt.

    • @markusschenk8809
      @markusschenk8809 ปีที่แล้ว +1

      die Entnahme löst keinen § 15a aus da die Entnahme steuerpflichtig erfolgt, der Wechsel von der Regelbesteuerung in die Besteuerung nach § 19 UStG fällt jedoch unter § 15a Abs. 7 UStG und würde eine Vorsteuerberichtigung nach sich ziehen.

    • @melanieholocher3182
      @melanieholocher3182 ปีที่แล้ว +1

      @@markusschenk8809 genau, das ist die spannende Frage. Meiner Meinung greift der Abs. 7 nicht, da eben zuvor ja bereits steuerpflichtig aus dem Unternehmensvermögen entnommen. Dann dürfte ja beim anschließenden Wechsel zur Kleinunternehmerregelung meiner Meinung nach kein 15a für dieses Wirtschaftsgut mehr ausgelöst werden. Bin gespannt, ob die Verwaltung hierzu Stellung nimmt.

    • @NeufangAkademie-Calw
      @NeufangAkademie-Calw  ปีที่แล้ว +1

      Ich gebe Ihnen recht, § 15a (7) sehe ich auch nicht. Die Frage ist aber eher, dass ich nach § 19 (2) UStG bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung dann auch fünf Jahre an diese bzw. an den Verzicht gebunden bin. D.h. folglich, dass ich unabhängig vom 15a nicht zur Regelbesteuerung wechseln kann, solange ich mich in meinem ersten fünf Jahren befinde. Durch die Netzeinspeisung bin ich weiter Unternehmer und auch Regel Unternehmer.