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Steuerakademie Neufang
Germany
เข้าร่วมเมื่อ 2 พ.ย. 2020
Seit 1988 sind wir der praxisorientierte Fortbildungspartner des Berufsstandes der Steuerberater. Fachkompetenz, Unabhängigkeit und eine an den Bedürfnissen des Berufsstandes orientierte Fortbildung sind die Garantie für unseren Erfolg. Sie sollen sich auf Ihre tägliche Arbeit konzentrieren können, wir wollen Sie dabei unterstützen und entlasten. Wir bieten an Seminare zu aktuellen Themen, Arbeitsgemeinschaften für Steuerberater und Mitarbeiter sowie Vorbereitungskurse für die Steuerberaterprüfung.
Wir übernehmen für den Inhalt unserer Videos keine Haftung. Die rechtliche Richtigkeit der Aussagen kann nicht garantiert werden. Videos werden im Laufe der Zeit nicht inhaltlich aktualisiert, spiegeln also evtl. einen alten Rechtsstand wieder. Es handelt sich um bloße Meinungsäußerungen ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.
Die Videos ersetzen keinen Steuerberater!
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Bundestag-Wahl 2025: Wahlprogramme der Parteien - Grüne - Steuer- und Wirtschaftspolitik
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2:27Warum so wenige Aussagen im Programm?
5:20Steuerpolitische Vorhaben - Zitate im Wahlprogramm
9:15Zusammenfassung zur Steuer- und Wirtschaftspolitik
11:30Kritische Punkte (meine Meinung)
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75365 Calw
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Hallo, wenn nun aber B nicht die Verantwortung übernimmt, aber bewegt, dann ist doch laut §3 Abs. 6a S.4 die Lieferung A->B bewegt (Grundfall). Laut Satz 5 wäre sie aber ruhend. Daran ändert sich doch auch nichts mit 3.14 Abs. 10 UStAE nachdem die Ausnahme des Satz 4 nur bei zwei gleichen ID´s greift.
Auf welche Stelle im Video beziehen Sie sich? Das Video ist leider schon älter, daher weiß ich nicht mehr genau, wann ich was gesagt habe. Inhaltlich stimmt ihre Aussage.
Naja die GoBD konforme Archivierung schafft die Emailadresse alleine nicht. D.h. im Ergebnis muss man sich schon etwas mehr bemühen. Die Archivierung war allerdings auch vorher schon notwendig
Vollkommen richtig.
@ aber gutes Video gegen die Panikmache👍 aber die Leute im Marketing müssen sich ja auf irgendwas stürzen 😅
bei 15:00 hatte ich das so verstanden das man 25.000 Netto meint und man somit erst ab 25.000 + 19% = 29.750 ,-Einnahmen kein Kleinunternehmer mehr ist.
Richtig, die 25.000 sind die netto Umsätze und erst ab 29.750 Euro ist man Regel Unternehmer (außer man verzichtet auf 19 UStG).
Top - besten Dank :)!
Gerne ☺️
Ich finde das Video super. Danke dafür. Gibt kaum Videos wo es so sachlich erklärt wird. :)
Danke für die netten Worte. Das war das Ziel, ruhig und sachlich den Inhalt würdigen. Nicht mehr und nicht weniger.
perfekt gemacht, Danke für die sachliche Darstellung auch dieses Programms.
Vielen Dank für die Rückmeldung
Ich bin gerade kurz davor das zu machen… dieses Video ist Goldwert. Danke.
Gerne.
Danke, für die gute Darstellung. Inhaltlicher Dialog ist demokratische Grundhaltung.
Danke für die Rückmeldung. So sehe ich das auch.
Danke!
Gerne
gutes video
Vielen Dank 🙏
Hallo Herr Schäfer, Prost Neujahr und vielen Dank für Ihre Initiative mit den Wahlprogrammen. Eine gute Abwechslung für den Start ins neue Jahr.
Danke Herr Zehnder für das Feedback.
Super Videos, gerne mit Zeitkapiteln.
Danke für den Hinweis, ich habe jetzt für die kommenden Videos zu den Wahlprogrammen die Zeitkapitel ergänzt.
Interessant, mal in der Rückschau zu analysieren, was aus den Wahlversprechen der Regierungsparteien geworden ist 👍
Interessant und leider frustrierend, wie wenig von dem geplanten umgesetzt wurde.
danke; auch für die mutige Entscheidung die - nach den Umfragen - zweitstärkste Partei mit einzubeziehen. Zur AfD mag man stehen wie auch immer, es wird kein Weg an ihrer politischen Einbindung vorbeiführen...cheers.
Danke für die Rückmeldung. Wenn eine Partei im Bundestag vertreten ist und aktuell rund 20% der Wähler-Stimmen erhält, sollte man sich meiner Meinung nach auch inhaltlich damit auseinandersetzen. Egal wie man zu deren Inhalten steht.
Hallo, ist schon bekannt, wie lange die Klausurbesprechungen ungefähr dauern werden? Bei vielen Anbietern gehen die Besprechungen ca. 3 Stunden netto. Es gibt aber auch Anbieter, die nur Kurzbesprechungen durchführen, die ca. 30-45 Min. dauern. Danke für die Antwort.
Hallo. Die Vorgabe an die Referenten ist, dass die Besprechungen einer 6-Stunden Klausur mindestens 90 Min. dauern soll. Aus Erfahrung sind es eher 120-150 Min. Es ist ein wenig abhängig von den Klausuren. Aber wir haben keine Klausur mit unter 90 Min. Nachbesprechung. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Guten Tag, ich hätte da mal eine Frage. Die Übergangsfristen gelten doch nur für den Rechnungsaussteller nicht für den Rechnungsempfänger oder? Weil soweit ich weiß, wenn ein Lieferant ab 01.01.2025 eine E-Rechnung schickt und ich diese nicht verarbeiten kann, kann ich keine sonstige Rechnung erzwingen umsatzsteuertechnisch?
Ich muss in der Tat ab ab 1.1.25 in der Lage sein, E Rechnungrn zu empfangen. Dafür genügt aber ja eine Mail Adresse. Und verarbeiten bedeutet lesen können. Es gibt dafür zahlreiche kostenfreie Tool. Im Video zeige ich hab Quba als Möglichkeit.
@NeufangAkademie-Calw damit ist ja alles geklärt
Hallo. Könnte auch die Vermietung einer Garage (also an eine Person, die keine Wohnung in dem Mietobjekt selber hat, mögliche Jahreseinnahmen ca. 700€) innerhalb einer Vermietungs-GBR als gewerbliche Einnahme gesehen werden? Für eine Antwort wäre ich so dankbar.
Grundsätzlich nicht. Da wären wir immer noch bei § 21 EStG. Erst wenn zusätzliche Elemente wie z.B. Reinigung der Garage dazu kommen, kann es problematisch werden.
Dieser tolle Kanal wurde mir von einem Kollegen empfohlen. Super Präsentation. Werde mir die Seminare auf der Webseite anschauen. Danke.
Vielen vielen Dank für die lieben Worte. Und auch danke an den Kollegen 🙏
Moin, ab welcher Grösse der PV könnte denn die EkSt-Befreiung wegfallen ab 2025?
Bei Anlagen bis 30 kWp bei Einfamilienhäusern z.B.
@@NeufangAkademie-Calwvielen Dank für das Video! Woher haben Sie diese Infos? In den aktuellen Entwürfen ist dazu nicht wirklich was zu finden.
Für alle Gebäudetypen wurde das einheitlich auf 30kwp festgelegt. Die absolute Grenze von 100kwp pro steuerpflichtigen wurde beibehalten, aktuelle Fassung § 3 Nr. 72 EStG
oh wow. ich muss voraussichtlich nächstes jahr ein grossgewerbe wegen onlyfans anmelden da ich über 22000 gewinn komme. bedeutet das, dass ich als grossgewerbe dann nur ca 20% von meinen zb 5000€ gewinn an das finanzamt zahle? das wäre ja brutalst
Naja es gibt ja neben der Umsatzsteuer auch noch die anderen Steuerarten
@@NeufangAkademie-Calwja einkommenssteuer und Gewerbesteuer das wars doch oder
@@raezify79 Ja, grundsätzlich nur diese beiden Steuerarten; außer Sie melde eine GmbH an, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe. Bitte beachten Sie aber, dass wir rechtlich hier keine individuelle Steuerberatung durchführen dürfen. Daher der Hinweis, dass diese Auskünfte nicht rechtlich verbindlich sind.
Bin ich denn auch Unternehmer, wenn ich eine Photovoltaikanlage auf meinem eigenen Haus bzw. Balkon habe?
Wenn der Strom ins Netz eingespeist wird Ja. Aber meistens ein Kleinunternehmer.
Danke
Gerne. Ich hoffe, es hat geholfen
Bekommt Alleinerziehende die von der Staat leben auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehend?
Vom Staat leben bedeutet, keine Einkünfte im einkommensteuerrechtlichen Sinn bzw. die staatshilfe ist steuerfrei. Wenn ich keine steuer zahle, kann ich somit auch den entlastungsbetrag nicht abziehen.
Hallo Herr Schäfer, vielen Dank für Ihre immer sehr guten Videos, die ich auch als Nicht-Steuerberater immer gerne schaue. Können Sie folgende Frage von prinzipiell allgemeiner Bedeutung beantworten? Wer muss als Rechnungsversender bzw als Rechnungsempfänger eingetragen werden, wenn Rechnungen im fremden Namen und für fremde Rechnung ausgestellt bzw. empfangen werden? Ich sehe aktuell keine Felder in der ERechnung, mit denen ein solcher Sachverhalt abgebildet werden könnte. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Danke für die gute Frage. Wenn ich Ihren Fall richtig verstehe haben wir die drei Personen A, B und C. A erbringt an C eine Leistung, B „mischt sich ein“, vermittelt also z.B. die Leistung oder administriert sie zumindest. Am Ende schreibt dann B im Namen des A eine Rechnung an C. Ich hoffe, das war Ihr Sachverhalt. Der Datensatz einer eRechnung mehrere Gruppen. Es gibt eine <SellerTradeParty> und eine <BuyerTradeParty> (die Begriffe müsste ich nachschlagen, aber meines Wissens sind das die Bezeichnung. Ich schreibe jetzt nachfolgend einfach Seller für Verkäufer und Buyer für Käufer). Der Seller wäre in Ihrem Fall A, Buyer ist C, fertig. B kann natürlich die Rechnung erstellen und kann auch z.B. als Kommentar darauf hinweisen, dass die Rechnung für A durch ihn B an C erstellt wird, aber letztlich ist entscheidend, dass auf alle Fälle A als Seller im Datensatz enthalten ist. Mir wäre nicht bekannt, dass es im Datensatz Felder für Vermittler gibt. Wenn Sie es recherschieren möchten: zum Zugferd Standard gibt es eine recht gute Dokumentation (konik.io/ZUGFeRD-Spezifikation/Das-ZUGFeRD-Format_1p0.pdf). Ich habe die Datei durchsucht, aber auch hierbei nichts zu Feldern für Vermittler gefunden. Auch die DIN 16931 können Sie kostenfrei abrufen (www.din.de/de/meta/suche/62730!search?query=en16931) bzw. nach Registrierung für 0 Euro erwerben. Aber auch hier habe ich nichts zu separaten Feldern für Vermittler gefunden. Das BMF Schreiben vom 15.10.2024 sagt auch nichts. Falls Sie eine offizielle Auskunft wollen: es gibt ein Bundesportal zu eRechnungen. M.E. kann man dort auch konkrete Anfragen einreichen. Mehr als ablehnen können die die Anfrage ja nicht. Hier der Kontakt. www.e-rechnung-bund.de/kontakt/
@@NeufangAkademie-Calw Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich sehe das eigentlich genauso, auch in dem Fall, dass Handelsvertreter bzw. eine Agentur (B) im fremden Namen und fremde Rechnung (nämlich für C) Rechnungen von A empfängt. Auch dann müsste auf der Rechnung A als Seller und C als Buyer eingetragen werden, richtig? Denn die "echten" Buyer und Seller und somit in Sachen USt Adressaten für das FA sind ja A und C und nicht der Vertreter B, so sehe ich das zumindest.
Exakt. So würde ich das auch sehen.
@@NeufangAkademie-CalwAuf der Empfängerseite habe ich jetzt doch eine Möglichkeit gefunden, einen solche Vertretungskonstruktion abzubilden. Demnach könnte man zusätzlich zu C (Käufer), den man "ganz normal" in das BT-44 (buyers name) ff. einträgt, noch den Vertreter B (als Empfänger der Leistung) in der Gruppe BG-13 (delivery information) unter B-70 (deliver to party name) eintragen. Auf der Versenderseite habe ich dazu allerdings keine Entsprechung gefunden. Nochmals viele Dank für Ihre Mühe.
Danke für die Information. Nützlich. Danke.
Hallo Herr Schäfer, sehr gutes Video und vielen Dank dafür. Ich vertrete die selbe Meinung. Leider haben Sie nichts zur Archivierungspflicht der Rechnungen gesagt (E-Rechnung und PDF). Ich vermute, dass es für Sie bereits selbstverständlich ist und Sie deswegen nichts dazu sagen oder ?
Danke für den Hinweis, ja, das muss natürlich digital aufbewahrt werden. Das haben Sie völlig richtig erkannt
Das gute Video klang so, als wären bei Rechnungen über die deutschen Grenze an ausländische Unternehmer im EU Raum keine eRechnunhgspflicht. Das kann ich mir nicht vorstellen, im schlimmsten Fall kommt es sogar vor dem 1. Januar 2027 schon.
In der Tat ist es so, dass § 14 abs. 2 UStG die eRechnungs Pflicht aktuell nur für Fälle zwischen zwei inländischen Unternehmen vorsieht. Sobald einer von beiden im Ausland sitzt, gibt es aktuell keine Pflicht zur eRechnung. Ich bin da auch optimistisch, das sich das nicht schon 2027 ändert, evtl. Richtung 2030, das wäre aber aktuell noch spekulativ und da könnte sich noch vieles ändern. Zum Hintergrund. Es gibt die sog. ViDA Initative, die die Eu weite eRechnung frühestens ab 2030 vorsieht. Meines Wissens ist die aber noch nicht beendet (gerüchteweisen soll diesen Monat aber ein Abschluss erfolgen). Früher sehe ich da kein Risiko. Mehr Infos zu ViDA z.B. unter wts.com/de-de/hot-topics/vida
Hallo Herr Schäfer, ich dachte Datev kann über UO E-Rechnungen lesen?
Ja, das kann es. Habe ich irgendwo etwas anderes gesagt? Dann wäre das in meinem Video falsch. Aber vielleicht entsteht die Verwirrung aus folgendem Grund: Datev hat mehrere Produkte. Im Video zeige ich die E-Rechnungsplattform. Da funktioniert das lesen noch nicht. Daneben gibt es als zweites Produkt UO. Das kann auch schon die E-Rechnung lesen. UO und E-Rechnungsplattform sind zwei getrennte Produkte. Vielleicht hilft Ihnen das weiter.
Das manipulationssicherste Kassensystem ist machtlos, wenn der Friseur sich den Frisierlohn gleich in die Hosentasche steckt.
Ja. Aber wir haben wenigstens den Anschein, als ob alles unter Kontrolle wäre 😜
Sehr gut erklärt. Und, langweilig ist das nicht!😅
Freut mich, danke!
Nehmen wir an, dass in dem Haus, welches nach 7b erbaut wurde, eine Wohnung fertig gestellt wurde. Die anderen nach und nach evl über 2 Jahre hinweg. Wann beginnt dann die AFA? Und welcher Betrag ist relevant für dessen Bewertung? Die Ausgaben, die nach Fertigstellung der ersten Wohnung angefallen sin, die nach entgültiger Fertigstellung aller Wohnungen? Wenn dies, gibt es dann für die ersten beiden jahre krine AFA? Vielen Dank für die Antwort
Zwei AfA Reihen; für jede Wohnung eigene AfA. Beginn sobald nutzbar. Bemessungsgrundlage sind die Herstellungskosten der jeweiligen Wohnung.
Frage: Ich fahre Freitag von A nach B (geschäftlicher Termin 200 km) und von dort nach C (Wochenende am Bodensee, 100 km) und Sonntag wieder heim) ... wie wird so etwas gesehen (insbesondere die Rückfahrt, 300 kmt) ? Danke 😊🙏
A-B = geschäftlich; B-C = privat; C wieder zurück zu A = gemischter Aufwand, also 2/3 Ansatz.
Also wenn man die Klamotten kauft, ist es keine Betriebsausgabe, aber wenn man sie geschenkt bekommt, ist es eine Betriebseinnahme. Klingt logisch...
Die Tücken des Steuerrechts :)
Na klar, für die Influencer die in Dubai, oder malaga hocken, noch einen Fallback ins deutsche Sozialsystem haben, ohnehin versuchen sich um jeden Cent Beitrag ins solidarsystem zu drücken noch ein paar Steuertricks😂😂😂😂😂😂
Klar, man muss optimieren wo man kann
@@NeufangAkademie-Calw das hat nix mit optimierung zu tun sonder das ist Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten! Das mach ma nicht mit!
Probleme haben die Leute.....
Man kommt immer mal wieder auf nette Ideen
Super Zusammenfassung, bin gespannt wie es da weitergeht. Da ist sicher noch nicht das letzte Wort gesprochen worden...
Glaube ich auch. Dafür geht es um zu viel Geld
Herzlichen Dank für die gute Zusammenfassung👍
Vielen Dank für die netten Worte.
Würde das nicht als Konsequenz aber auch bedeuten, dass die Plattform mit der in Rechnung gestellten Gebühr an den Infleuncer eine Leistung ausführt und dann auch hier § 13b UStG greift und der Influencer die Steuer auf die Gebühr abzuführen hat?
Das auch, aber daran hat sich auch nichts geändert. Wir haben ja schon immer für Leistungen eines ausländischen Unternehmens an einen inländisches Unternehmen § 13b UStG greift. Ob das eine Vermittlung oder eine andere sonstige Leistung ist, ist irrelevant.
War von der Formulierung “der hat letztlich keine umsatzsteuerlichen Probleme an der Backe” verunsichert ;) So machts aber Sinn. Wenn die Plattform in einem Drittstaat liegt bleibt dann aber noch die Problemstellung, ob eine steuerliche Registrierung und Abführung in diesem Staat durch die Plattform oder den Influencer zu erfolgen hat?
Welche Möglichkeiten des Nachweises, dass (exotische) ausländische Fonds 51%+ Aktienanteil haben, habe ich in der Praxis ggü dem FA?
Nachweis ist z.B. möglich durch die Anlagebedingungen des Fonds; dort wird i.d.R. klargestellt, wie der Fonds investieren darf.
@@NeufangAkademie-Calw danke
Früher lag die Grenze bei 35 netto jetzt 50 netto. Sagen wir ich verschenke an einen Geschäftspartner eine Keksdose im Wert von 25 Euro netto. Müsste er die dann in seiner Einkommensteuer erklären versteuern bzw. könnte ich mit 37b dann pauschal die Steuer für ihn übernehmen?
Man kann hier über 37b pauschal die Steuer übernehmen
Grunderwerbssteuer sollte nicht entstehen, denn es gibt ja keine neuen Gesellschafter nach der Rotation?!
Gute Frage. In Tendenz nein, aber vielleicht finden sich hier jemand, der sich in GrESt besser auskennt als ich b
Gilt das dann auch für Fanvue?
Kenne ich leider nicht. Sollte die Plattform gleich funktionieren, ja.
Danke, aber muss man nicht erst den Anrechnungshöchstbetrag Berechnen? Wenn ich das richtig verstanden habe, muss doch erst 0.15* ZVE * ausl. EK / summe der Ek und daraus würde sich der Anrechnungshöchstbetrag ergeben.
Grundsätzlich ja, aber mit den gezeigten Zahlen sollte das keine Auswirkung haben, oder?
Klasse!
Danke
Divide et impera! Alles korrekt erklärt.
Danke :)
Gutes Video. Ja spannend
Danke
Hätte man diese Prämisse dadurch verhindern können, dass man die Gleichstellungszahlung erst fällig werden lässt, wenn bspw. die Schenker verstorben sind?
M.E. geht das nicht. Ich habe aber bei der Recherche kein Urteil gefunden, was dagegen spricht.
Gerne mehr zu vorweggenommener Erbfolge, Danke
Ok, ich setze es auf die Planung
Hätte man so einen Fall startend in 2019/2020 gehabt, wären doch aber auch 1% marktüblich gewesen oder?
Wenn man das nachweisen kann ja. Das hängt von den Randbedinugngen ab. Beischertes Darelehen, Tilgunszeit, Zinsbindungszeit etc.
Tolles Video. Vielen Dank!
Danke :)