Verzugslohn (für Arbeitgeber): Was "kostet" eine unwirksame Kündigung?

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  • เผยแพร่เมื่อ 7 ม.ค. 2025

ความคิดเห็น • 25

  • @carstencarsten3904
    @carstencarsten3904 3 ปีที่แล้ว +6

    Ein super Video dass das Thema genau auf den Punkt bringt vielen Dank

  • @AhmedPatron-n
    @AhmedPatron-n ปีที่แล้ว +8

    Danke dann wird es hoffentlich sehr Teuer für mein Arbeitgeber.Bei mir ist die Kündigung UNWIRKSAM

    • @vladimirsenn9726
      @vladimirsenn9726 4 หลายเดือนก่อน

      Bei mir auch.und die letzten zwei Monatslöhne nicht bezahlt

  • @Reudiga
    @Reudiga 2 หลายเดือนก่อน +2

    Wie ist es denn bei jemanden mit 6-12 Monatiger Kündigungsfrist, wenn dieser ohne Grund gekündigt wird und dagegen vorgeht?
    Klar, der Prozess ist vermutlich nach 3-5 Monaten oder so durch - Aber wenn der Arbeitgeber verliert, zahlt er ja genauso alles nach und muss wenn er verloren hat ja dann theoretisch wieder von vorne Kündigen?
    Also z.B. folgender Fall, 6 Monate Frist, Kündigung mit Freistellung. Jetzt wurde z.B. 4 Monate nicht gearbeitet bis zum Ladungstermin vor Gericht und das Gericht sagt, ist unwirksam. Dann hat der Arbeitgeber ja alles an kosten gehabt, muss ihn wieder einstellen und ggf. neu Kündigen und der Spaß geht von vorne los?
    Demnach kann der Kläger (also Arbeitnehmer) doch sogar noch viel mehr Abfindung verlangen oder nicht? Schließlich will der Arbeitgeber einen ja los werden und ansonsten ist man nach dem Gerichtstermin wieder angestellt?

  • @nddad305
    @nddad305 หลายเดือนก่อน

    Eine Sache sollte man noch erwähnen: ein gutes bis sehr gutes Arbeitszeugnis ist in der regel nochmal ein Monatsgehalt wert. Weil der AG muss nicht besser als Note drei geben.

  • @MyGsb
    @MyGsb 4 หลายเดือนก่อน +1

    an sich gutes und verständliches Video, jedoch gibt es ja noch die Berufung, somit ist nicht automatisch in der 1.Instanz Schluss

  • @katzchenpurr
    @katzchenpurr ปีที่แล้ว

    Was ist wenn: Arbeitnehmer hat gekündigt und eine Kündiungsfrist von 8 Wochen. Am selben Tag der Kündigung vom Arbeitnehmer wird dieser vom Arbeitgeber fristlos gekündigt wegen verdächtigtem Diebstahl. Beim Gütetermin hat der Arbeitgeber sich für einen Vergleich eingelassen, jedoch auf Widerruf und hat nun eine Frist bekommen, wo er eine Antwort geben muss ob er einverstanden ist mit dem Vergleich oder nicht. Was würde auf den Arbeitgeber nun alles für Kosten zutreffen, wenn er Widerspruch einlegt und es zu einem Kammertermin kommen würde? Beweise sind von der Seite des AG nur Aussagen von Angestellten und eine unter Druck entstandene Unterschrift vom Arbeitnehmer. Der Richter in der Güteverhandlung selbst war sichtlich auf Seite des Arbeitnehmers, dies ist noch wichtig anzumerken. Es wird Ladendiebstahl, privater Diebstahl an Geld aus dem Geldbeutel und das Fehlen an der Kasse im Einzelhandelbetrieb vorgeworfen.

    • @arbeitsrecht_wittiguenalp
      @arbeitsrecht_wittiguenalp  ปีที่แล้ว

      Der Fall ist ziemlich einfach, denn wenn der Arbeitgeber verliert mit seiner fristlosen Kündigung muss er nur für die Dauer Verzugslohn zahlen, wie das Arbeitsverhältnis noch besteht. Aufgrund der eigenen Kündigung des Arbeitnehmers endet das Arbeitsverhältnis acht Wochen nach dessen Kündigung. Das maximale Risiko für den Arbeitgeber ist daher diese Zeit. Der Arbeitgeber kann in einer solchen Situation praktisch nicht verlieren. Denn wenn er nach Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitnehmer diesen freigestellt hätte, was nicht unüblich ist, dann hätte er ohnehin acht Wochen Lohn zahlen müssen. Jetzt hat der Arbeitgeber fristlos gekündigt und hat die Chance, sich günstiger zu vergleichen, also zum Beispiel nur vier Wochen Lohn zu zahlen. In solchen Situationen ist das Risiko für den Arbeitgeber sehr begrenzt, nämlich auf den Zeitraum, wo das Arbeitsverhältnis noch besteht. Es endet ja sicher nach Ablauf der Kündigungsfrist aufgrund der Kündigung des Arbeitnehmers..

    • @katzchenpurr
      @katzchenpurr ปีที่แล้ว

      Das ist ja verständlich und das dachte ich mir auch aber was wäre, wenn der Arbeitgeber zum Kammertermin möchte und den Vergleich nicht annimmt, was kommen dann für eventuelle Kosten auf ihn zu? @@arbeitsrecht_wittiguenalp

    • @arbeitsrecht_wittiguenalp
      @arbeitsrecht_wittiguenalp  ปีที่แล้ว

      @@katzchenpurr wenn der AG zum Kammertermin geht und keinen Vergleich macht und gewinnt bleibt es bei der fristlosen Kündigung.
      Verliert er durch Urteil muss er nur den Lohn nachzahlen ab fristloser Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses (8 Wochen nach Kündigung des Arbeitnehmers.) Gerichtskosten muss der AG tragen (3 Gebühren, aber unwesentlich) und die Kosten seines Anwalts. In 2. Instanz auch die Kosten des Anwalts des Arbeitnehmers. Mehr hat er nicht zu befürchten. Er kann ganz entspannt sein.

  • @bansheeboy999
    @bansheeboy999 2 ปีที่แล้ว +2

    Wie sieht es eig aus wenn ich Arbeit finde aber zu einem niedrigen Lohn ? Wir wird das dann berechnet mit dem Lohnfortzug ?

    • @arbeitsrecht_wittiguenalp
      @arbeitsrecht_wittiguenalp  2 ปีที่แล้ว +3

      Wenn Sie den Prozess gewinnen hätten Sie Anspruch auf die Differenz zwischen dem Lohn beim alten AG zu dem Lohn im neuen Job.
      LG
      Max Wittig

    • @AhmedPatron-n
      @AhmedPatron-n ปีที่แล้ว

      die Frage ist tatsächlich Interessant

  • @miese_rinde8758
    @miese_rinde8758 3 ปีที่แล้ว +1

    Muss man auch Überstunden die der Arbeitnehmer hätte machen können auch nachzahlen?

    • @arbeitsrecht_wittiguenalp
      @arbeitsrecht_wittiguenalp  3 ปีที่แล้ว

      Nein, nur die vertraglich geschuldete Arbeitszeit, nicht mögliche potentielle Überstunden. Bei möglich zu erzielenden Provisionen ist es kompliziert.

  • @sveno.o2762
    @sveno.o2762 2 ปีที่แล้ว +1

    wenn man erst 3 monate Bei FirmaXXX gearbeitet hat zählt das dann mit dem Verzugzinsen auch ?

    • @bansheeboy999
      @bansheeboy999 2 ปีที่แล้ว

      Dann geht gar nichts. Das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greift

    • @arbeitsrecht_wittiguenalp
      @arbeitsrecht_wittiguenalp  2 ปีที่แล้ว +3

      nach erst 3 Monaten Beschäftigung und einer Kündigung wird man als AG den Prozeß wohl nicht verlieren, da man leicht kündigen kann. Das Gesetzt zum Schutz von Kündigungen (KSchG) greift erst nach 6 Monaten Beschäftigung in betreiben, mit in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmern. Gewinn man als AN aber trotzdem (weil die Kündigung trotzdem unwirksam ist, z.b. nicht schriftlich war oder gegen das Diskriminierungsverbot verstößt) hat man auch Anspruch auf Verzugslohn (wenn die anderen Voraussetzungen vorliegen)
      LG
      Max Wittig

  • @Iamthetoan
    @Iamthetoan 2 ปีที่แล้ว

    Schade, dass bisher kein Video zum Prozessarbeitsverhaeltnis online ist

    • @arbeitsrecht_wittiguenalp
      @arbeitsrecht_wittiguenalp  2 ปีที่แล้ว +2

      Das stimmt, ich werde mal im Hause fragen, wer ein Video dazu machen will! Danke für diese Erinnerung.
      LG Max Wittig

  • @steffenschmidt271
    @steffenschmidt271 10 หลายเดือนก่อน

    Annahmeverzug ist KEIN Schadensersatz.