Ich bin kein Jurastudent, das Video erklärt mir einfach sehr gut, wie ich in einem bestimmten Fall einschätzen kann, ob der Straftatbestand erfüllt ist und ob es Sinn macht, diesen zur Anzeige zu bringen. Und es legt einem dar, welche Merkmale man bei der Anzeige bzw. vor Gericht erwähnen und belegen(?) muss, damit der Tatbestand auch als erfüllt angesehen wird
Bei 14:41 wird gesagt: strafbar macht sich wer eine Person, die eine Straftat oder eine Dienstpflichtverletzung begangen hat, mit einer falschen Tatsachenbehauptung verdächtigt. ABER: die verdächtigte Person hat ja eben keine Straftat etc. begangen. Also was war damit gemeint ?
Gemeint ist, dass eine Strafbarkeit des Täters dann vorliegt, wenn er eine Person zu unrecht einer Straftat bzw. einer Dienstpflichtverletzung aufgrund falscher Tatsachenbehauptungen bezichtigt. Die verdächtigte Personen selbst hat dann natürlich regelmäßig keine Straftat begangen. Viele Grüße
01:23 Übersicht Tatbestand § 164 Absatz 1
02:12 Übersicht Tatbestand § 164 Absatz 2
07:01 Rechtswidrige Tat
07:48 Dienstpflichtverletzung
09:25 Falsches Verdächtigen
15:15 Kein falsches Verdächtigen
18:52 Tatbestand § 164 Absatz 2
19:37 Selbstbegünstigungsprinzip
23:06 Verhältnis § 164 StGB zu § 145 StGB
24:42 Subjektiver Tatbestand
25:24 Rechtfertigende Einwilligung
26:06 Qualifikation nach Absatz 3
Ich bin kein Jurastudent, das Video erklärt mir einfach sehr gut, wie ich in einem bestimmten Fall einschätzen kann, ob der Straftatbestand erfüllt ist und ob es Sinn macht, diesen zur Anzeige zu bringen. Und es legt einem dar, welche Merkmale man bei der Anzeige bzw. vor Gericht erwähnen und belegen(?) muss, damit der Tatbestand auch als erfüllt angesehen wird
Bei 14:41 wird gesagt: strafbar macht sich wer eine Person, die eine Straftat oder eine Dienstpflichtverletzung begangen hat, mit einer falschen Tatsachenbehauptung verdächtigt. ABER: die verdächtigte Person hat ja eben keine Straftat etc. begangen. Also was war damit gemeint ?
Noah Zmn Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden das noch einmal prüfen und Ihnen dann Rückmeldung geben. Viele Grüße
Gemeint ist, dass eine Strafbarkeit des Täters dann vorliegt, wenn er eine Person zu unrecht einer Straftat bzw. einer Dienstpflichtverletzung aufgrund falscher Tatsachenbehauptungen bezichtigt. Die verdächtigte Personen selbst hat dann natürlich regelmäßig keine Straftat begangen.
Viele Grüße
DANKE, war sehr interessant!
Freut mich, wenn die Online-Vorlesung gefallen hat