Moin Moin Können Sie mir helfen. Kann eine Politesse statt des 344 StGB auch gemäß 164 StGB verstoßen? Sachverhalt: Politesse sieht einen Verkehrsverstoß und will diesen ahnden. Fall 1: die geht irrig davon aus das es ein Parken auf Gehweg statt Parken im Kreuzungsbereich ist. Fall 2: Politesse gibt wissentlich unwahr an, dass es sich um ein Parken auf Gehweg handelt statt Parken im Kreuzungsbereich. Unterschied 10 statt 50 Euro. Verfahren wird so oder so eingeleitet. Über eine Antwort wäre ich dankbar. Oder kommt generell nur der 344 in Betracht bei Beamte? VG
Super erklärt 👍🏼
Moin Moin
Können Sie mir helfen. Kann eine Politesse statt des 344 StGB auch gemäß 164 StGB verstoßen?
Sachverhalt:
Politesse sieht einen Verkehrsverstoß und will diesen ahnden.
Fall 1: die geht irrig davon aus das es ein Parken auf Gehweg statt Parken im Kreuzungsbereich ist.
Fall 2: Politesse gibt wissentlich unwahr an, dass es sich um ein Parken auf Gehweg handelt statt Parken im Kreuzungsbereich.
Unterschied 10 statt 50 Euro.
Verfahren wird so oder so eingeleitet.
Über eine Antwort wäre ich dankbar.
Oder kommt generell nur der 344 in Betracht bei Beamte?
VG